Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Demokratische Werte stärken

Grosser Rat 8. Februar 2024: Stillschweigende Überweisung meines Anzug und Konsorten betreffend Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde

Zum Vorstoss online:  https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112917


Gemäss dem Bundesamt für Statistik hat ein Drittel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz nach eigenen Angaben Diskriminierung oder Gewalt erlebt, meistens aus rassistischen Gründen. Diese Tatsache ist sehr besorgniserregend. Dass insbesondere antisemitische Vorfälle nach den Terroranschlägen zugenommen haben, ist erschreckend. Ein Diskriminierungsverbot ist sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt festgehalten. Grundsätzlich stellt sich also die Frage, wie Diskriminierung jenseits repressiver Formen vermieden werden kann.

Mein Vorstoss verdient eine gründliche Prüfung, da er entscheidende Aspekte in Bezug auf die Förderung von interkulturellem Verständnis, Toleranz und der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen angehen und das demokratische Bewusstsein fördern will.

Die vorgeschlagene Entflechtung des Sammelbereichs ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Partizipation, was die Qualität der Bildung erhöht, weil Bildungsziele von den Schülerinnen und Schüler effektiver erreicht werden können. Dies gilt nicht nur für den Bereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft, sondern auch für die berufliche Orientierung, die im Kanton Basel-Stadt ebenfalls eine zentrale Rolle spielt, um den dualen Bildungsweg zu stärken.

Die Schule kann nicht jener Ort sein, dem die Lösung gesellschaftlicher Probleme allein übertragen werden. Hingegen kann die Schule zur Stärkung der demokratischen Werte beitragen und Schule ist jener Ort, an welchem der Umgang mit Anderen sehr gut gelernt werden kann.

In der Schule begegnen sich Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und verbringen Jahre zusammen. Die Erziehung zu einem respektvollen Miteinander wird tagtäglich eingeübt. Es ist die Aufgabe der Schule, dabei jeder Form von Diskriminierung – und das können kleine Vorfälle wie subtile Formen der Ausgrenzung oder verbale Äusserungen sein – klar entgegenzutreten und nicht wegzusehen.

Es sind nicht in erster Linie Programme und Projekte, welche die Diskriminierung verhindern, sondern es ist zuallererst eine klare HaltungSie muss jederzeit sichtbar machen, dass eine liberale Demokratie existenziell darauf angewiesen ist, dass sich alle respektvoll begegnen.

An Basler Schulen gilt grundsätzlich die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Schule ist denn auch darauf angewiesen, dass nicht die Unterschiede in den Vordergrund gerückt werden, sondern das Verbindende und das Gemeinsame. So kann sie vermitteln, dass für alle die gleichen Regeln und die gleichen Rechte gelten. Im Januar haben wir einen Anzug zum LIKRAT-Programm des jüdischen Museums stillschweigend überwiesen, das als obligatorischer Bestandteil des Lehrplans der Sekundarstufe etabliert werden soll. Eine Erweiterung obligatorischer Programme wie LIKRAT würde weitere verpflichtende Angebote zur Wahrung kultureller Vielfalt und Gleichbehandlung erfordern.

Deshalb ist der Ausweitung von Pflichtprogrammen kritisch zu begegnen und stattdessen der Fokus auf die Stärkung der demokratischer Werte in der Schulgemeinschaft zu legen. Das Wort «Likrat» ist hebräisch und bedeutet «aufeinander zugehen». Aufeinander zugehen sollen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Kulturkreisen und Lebenswelten jeden Tag. Die Schule hat bei dieser Aufgabe eine Schlüsselrolle. Sie ist äusserst bedeutsam und kann nicht delegiert werden. Schule trägt als Ort der Wertevermittlung dazu bei, eine Generation heranzubilden, die demokratische Prinzipien versteht, schätzt und in ihrem zukünftigen Leben anwendet. Dies ist entscheidend für die persönliche Entwicklung der jungen Menschen und unserer Gesellschaft im Allgemeinen.

Für mich liegt die Lösung deshalb nicht in einem Obligatorium fokussiert auf bestimmte Gruppen. Stattdessen betrachte ich die verstärkte Gewichtung von Programmen wie LIKRAT als einen geeigneten Ansatz innerhalb des Sammelfachs „Ethik, Religion, Gemeinschaft“. In diesem Kontext ist der vorliegende Vorstoss im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Grossen Rat sowie in Zusammenarbeit mit der israelitischen und muslimischen Gemeinde entstanden und ich freue mich über die grosse Unterstützung im Kantonsparlament von Basel-Stadt.

Eine Anmerkung noch: Schülerinnen und Schüler erreichen Bildungsziele und persönlichen Bildungserfolg am besten in einem Lernumfeld, in dem sie sich vor allem wohl und sicher fühlen. Eine Konzentration alleine auf Lernziele und Leistungen in einzelnen Fächern ist wenig sinnvoll, wenn die Schülerinnen und Schüler demotiviert sind und von Ängsten geplagt in die Schule kommen.

Daher ist es entscheidend, neben fachlichen Kompetenzen auch auf das Wohlbefinden und die emotionale Sicherheit der jungen Menschen zu achten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Über die Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Über Fünf Jahre Odyssee enden in der Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Am 26. Juni 2018, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielten alle Eltern der PrimarschülerInnen einen Brief von Dieter Bauer, dem damaligen Volksschulleiter. Darin wurde angekündigt, dass ab dem neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler bereits nach dem ersten Semester in einen Leistungszug eingeteilt würden, und eine Verbesserung mit dem Zeugnis im zweiten Semester im Juni nicht mehr möglich sei.

Es war offensichtlich, dass diese Massnahme das Lernklima im Unterricht negativ beeinflussen und die Gestaltung des Unterrichts für Lehrpersonen beeinträchtigen würde, ohne das Bildungsniveau oder die Bildungsqualität unserer Basler Schulen anzuheben. Anstatt eine autokratische Entscheidung zu treffen und einen strikt mathematischen Ansatz zu verfolgen, um die Gymnasialquote zu senken, wäre es angebracht gewesen, die Lehrpersonen in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das geschah zu keinem Zeitpunkt.

Um aber breit abgestützte bildungspolitische Massnahmen umzusetzen, war für uns klar, dass anstatt der direktoralen Schnellschüsse, zwingend ein Dialog mit den relevanten Akteuren im Bildungsbereich unerlässlich gewesen wäre. Aus diesem Grund haben Kolleginnen der GLP-Riehen und ich eine Petition ins Leben gerufen:

„Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule.“

Am Mittwoch, den 26. September 2018, übergaben die Grünliberalen die breit unterstützte Petition mit fast 600 Unterschriften an die Petitionskommission des Grossen Rats zur weiteren Behandlung.Zur Medienmitteilung: MM zur Übergabe der Petition 18

Bereits damals kritisierten wir die unüberlegten pädagogischen Konsequenzen der neuen Laufbahnverordnung. In unserer Replik in der Basler Zeitung vom 18. Juni 2018, anlässlich einem Artikel über das Quotendebakel, nahmen Katja Christ und ich Stellung, zu den neuen Regelungen für die Zuteilungsentscheidungen in der Primarschule. Schon zu dieser Zeit schlugen wir die Einführung eines Jahreszeugnisses mit einem Zwischenzeugnis im Januar vor.Die Entscheidung über das Geschäft erfolgte in der Grossratsdebatte vom 11. März 2020. Zur Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat und den Berichten: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391400.pdf.

Die Überlegungen der Petitionskommission nehme ich vorweg:
«Die Petitionskommission nimmt die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen zur Kenntnis. Sie begrüsst den begonnenen Dialog zur Gymnasialquote und wünscht sich dessen Fortsetzung. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges, noch nicht vollständig ausdiskutiertes oder gelöstes Thema handelt. Da die Entscheidungskompetenz jedoch beim Erziehungsrat und nicht beim Grossen Rat liegt, erachtet sie die Möglichkeiten, die Ziele der Petition auf dem Petitionsweg zu erreichen, als ausgeschöpft.»

Heute am 1. Februar 2024 erfolgt die ersehnte Mitteilung des Erziehungsdepartements, dass die Laufbahnverordung wieder geändert werden soll:

Weniger Druck auf Primarschulkinder beim Übertritt in die Sekundarschule

«In der 6. Klasse der Primarschule soll neu das Jahreszeugnis eingeführt werden. Dieses soll über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P in der Sekundarschule entscheiden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis soll den Druck auf Primarschülerinnen und -schüler reduzieren. Zur Frage einer Jahrespromotion startet das Erziehungsdepartement eine Konsultation.»

Ein befriedigender Moment für Befürworter einer dialogorientierten Bildungspolitik. Der Weg von der Kritik im Jahr 2018 bis zur positiven Entscheidung im Jahr 2024 verdeutlicht, dass hartnäckige Überzeugungen schlussendlich Früchte tragen können. Ein Aufruf ergeht an alle, den Dialog fortzusetzen, aktiv an der Gestaltung teilzunehmen und beharrlich Verbesserungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben.

Die Anpassung der Laufbahnverordnung zu bewährten Prinzipien ist ein Pfeiler für eine motivierende und förderliche Lernumgebung für Primarschülerinnen und Schüler. Obwohl die Betonung nach wie vor auf der Leistungserhebung liegt, wird dies nun ohne den frühen belastenden Druck erreicht. Dies ermöglicht die Schaffung einer Bildungsumgebung, die auf die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ich bin überzeugt, diese positive Veränderung wird sich nachhaltig auf die Lernerfahrungen der Kinder und ihre kommenden Herausforderungen auswirken.

Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2024. Danach entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die nötige Verordnungsänderung. Ich bin überzeugt, er trifft eine weise Entscheidung!

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dreifachturnhalle Hirzbrunnen

Grosser Rat 24. Januar 2024: Motion Alex Ebi und Konsorten betreffend Dreifachturnhalle und zusätzlicher Schulraum Campus Bäumlihof, Drei Linden und Hirzbrunnen, Stellungnahme des Regierungsrats. Das Parlament überweist mit 80 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen den Vorstoss zum zweiten Mal.


Bereits im Allokationsbericht Raum vom 10. Dezember 2010 wurde festgehalten, dass das Sporthallenangebot für die damals geplanten 83 Schulklassen zu gering ist und vom Sportamt wurde vorgeschlagen, die beiden bestehenden Turnhallen durch eine neue Dreifachturnhalle zu ersetzen.

2021 befinden sich auf dem Campus bereits 93 Klassen mit Sportwochenlektionen  – nach Berechnung des Motionärs Ebi aktuell sogar gegen 100 Klassen. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass bei der Belegung von Sporthallen mit täglich 11 Lektionen gerechnet wird – was einer wöchentlichen Belegung von 55 Lektionen entspricht – um den Bedarf zu ermitteln. Wenn von 55 Lektionen ausgegangen wird, dann bedeutet dies, dass die Sportlektionen auch über Mittag und jeden Abend bis 17.45 Uhr gelegt werden müssen. Ausserdem wird damit bei der Pensenlegung keinerlei Flexibilität mitgerechnet, was zu sehr ungünstigen Schülerpensen führen kann. Zudem lässt die Belegung keine Nutzung der Turnhallen am Nachmittag durch die Tagesstrukturen zu.

Um die vom Bund vorgeschriebenen drei Wochenlektionen Sport tatsächlich umsetzen zu können, braucht es eine angemessene Anzahl von Turnhallen, die den Standards entsprechen. Jetzt aber sind sie zu klein. Dadurch unterliegt der Sportunterricht für die 5. und 6. Klassen sowie für die Sekundarklassen Einschränkungen, welche die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen. Ausserdem sind die Materialräume zu klein, so dass nicht beide Turnhallen den Vorgaben entsprechend mit Geräten ausgerüstet werden können. Auch die Garderoben entsprechen nicht den Bedürfnissen.

Mit einer neuen Dreifachturnhalle würde ebenso die Situation für den Vereins- und Wettkampfsport in der Stadt Basel deutlich verbessert. Die Sportförderung ist ein wichtiges Anliegen, das vielen Kindern und Jugendlichen entspricht.

Ich meine, dass es weder aus nachhaltiger noch finanzieller Sicht sinnvoll ist, zwei Turnhallen, welche weder den aktuellen Standards noch dem Belegungsbedarf des Campus oder dem Bedarf des Vereins- und Wettkampfsports entsprechen, zu sanieren, wenn wir ca. mit dem doppelten Budget eine standardgerechte moderne Dreifachturnhalle gebaut oder die jetzige Turnhalle erweitert werden kann. Deshalb habe ich mit Überzeugung den JA Knopf für die 2te Überweisung des Vorstosses gedrückt.

Aber – Die Einschätzung, ob eine Sanierung von Bauten, die den aktuellen Standards und dem Bedarf nicht entsprechen, nachhaltiger ist – wie das die Regierung vorschlägt – als der Neubau einer Dreifachturnhalle, die für mehrere Jahrzehnte den Ansprüchen genügen wird, sei nun den Lesenden überlassen.

Zur Stellungnahme der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406346.pdf

Zum Bericht der bz Basel (und Bildquelle) geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/forderung-nicht-zulaessig-basler-regierung-sperrt-sich-gegen-den-bau-einer-neuen-dreifach-turnhalle-ld.2571068

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Prüfungsformate für die Matura 2024

Grosser Rat 24. Januar 2024: Interpellation Sandra Bothe-Wenk betreffend den verschiedenen Prüfungsformate für die Maturaprüfungen SJ 23/24


Die Antwort der Regierung zu den verschiedenen Prüfungsformaten und dem Pilotversuch betreffend die digitale Maturitätsprüfung ist differenziert und ich anerkenne ausdrücklich die Bemühungen und den Zusatzaufwand der involvierten Schulleitungen, Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals.

Einige Überlegungen, aber auch Bedenken, möchte ich dennoch erneut hervorheben. Die Kommunikation bezüglich dieses Pilotprojekts wurde von einigen Betroffenen als unglücklich wahrgenommen und hat deshalb zur Verunsicherung geführt. Insbesondere als besorgniserregend wurde die Einführung neuer Regelungen während des laufenden Schuljahres empfunden, anstelle einer Ankündigung im Vorfeld des neuen Schuljahres.

In Anbetracht der knappen verbleibenden Zeit bis zu den kommenden Maturprüfungen 2024, der fortgeschrittenen Projektphase und dem Stand der Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler erscheint mir aber eine weitere Infragestellung des Pilots als unangebracht, da dies die Verunsicherung nur vergrössern würde.

Allerdings möchte ich, gestützt auf mehrere Gespräche zu diesem Thema, erneut auf den zentralen Aspekt der Bedenken hinweisen. Dieser besteht in der vorhandenen Ungleichheit bezüglich der Voraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler des gesamten Prüfungsjahrgangs. Während die Gleichbehandlung innerhalb einer Klasse für die Prüfung gewährleistet ist, ist diese kantonal nicht gleich gegeben, weil vier unterschiedliche Formate für die schriftlichen Maturitätsprüfungen vorgegeben werden. Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, wie die Integrität und Redlichkeit von digitalen Prüfungen angesichts der zahlreichen Möglichkeiten für unerlaubtes Spicken, die sich durch den Einsatz privater Laptops ergeben, sichergestellt werden kann. Dies betrifft zum Beispiel die Verwendung unsichtbarer Ordner oder Dokumente auf dem Desktop. Auch bleibt der pädagogische Mehrwert einer Kollaborationszeit, die eine Woche vor der Maturitätsprüfung stattfindet, unklar.  Und kritisch betrachtet wird, dass die betroffenen Klassen das Thema der schriftlichen Maturität schon eine Woche im Voraus kennen, auch wenn die einzelnen Aufgaben nicht bekannt sind.
In Anbetracht der angesprochenen Punkte ist es entscheidend, die durchgeführten Pilotversuche zeitnah zu evaluieren, Ungleichheiten zu identifizieren und künftig eine frühzeitige Kommunikation sicherzustellen.

Eine grundlegende Anmerkung ist mir noch wichtig: Bei der zunehmenden Übertragung der Verantwortung für die Definition von digitalen Standards an Schulleitungen und somit an Lehrpersonen ist es wünschenswert, dass alle Lehrkräfte vergleichbare Qualifikationen im digitalen Bereich besitzen. Dies ist entscheidend, um eine gleichmässige Entwicklung digitaler Kompetenzen zu gewährleisten und somit eine chancengleiche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Insbesondere wenn in Zukunft die Maturitätsprüfungen digital durchgeführt werden sollen. Aus diesem Grund sollte für alle Lehrpersonen der verbindliche Zugang zu standardisierten Weiterbildungsprogrammen gewährleistet sein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5623, Antwort der Regierung:
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406401.pdf

Bildquellehttps://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/digitale-schule-stuttgart-leonberg-bw-100.html

Demokratische Werte in der Volksschule stärken

Anzug betreffend Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde

In unserer vielfältigen Gesellschaft, in der verschiedene Weltreligionen und Kulturen auf engem Raum zusammenleben, ist es entscheidend, dass wir nicht nur die multikulturellen und religiösen Unterschiede verstehen, sondern auch, dass die verschiedenen Gruppen ein Verständnis für die Kultur und Geschichte der Religionen ihrer Mitmenschen entwickeln. Dies ist von Bedeutung, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass Vorurteile und Unwissenheit gegenüber bestimmten Gruppen verstärkt werden. Antisemitismus, als eine Form des kulturellen Unverständnisses und der Intoleranz, kann auf mangelndem Wissen und fehlendem Austausch beruhen. Daher ist es wirkungsvoll, die verschiedenen Gruppen frühzeitig miteinander ins Gespräch zu bringen, damit sich Vorurteile nicht festigen und in Zukunft zu ernsthaften Konflikten innerhalb unserer Gesellschaft führen. Bildung und Dialog sind entscheidende Instrumente, um Vorurteilen aktiv entgegenzuwirken und die Grundlage für eine tolerante Gesellschaft zu schaffen. Dadurch können wir der Gefahr von Intoleranz und Diskriminierung von Beginn an entgegenwirken und eine Gesellschaft formen, in der Vielfalt als Bereicherung und nicht als Bedrohung empfunden wird.

Im Sammelfach „Ethik, Religionen, Gemeinschaft“ (ERG) sollen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für das Leben mit verschiedenen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Wertvorstellungen entwickeln, um das Zusammenleben zu gestalten und soziale Herausforderungen zu bewältigen.

Der Lernplan 21 umfasst 5 Zielkompetenzen: 1. Existentielle Grunderfahrungen reflektieren 2. Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten 3. Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen 4. Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen 5. Ich und die Gemeinschaft, Leben und Zusammenleben gestalten

Seit der Einführung von ERG vor 10 Jahren wird das Fach auf der Sekundarstufe I unterrichtet. Es gibt einen eigenen Studiengang an der Pädagogischen Hochschule, passende Lehrmittel und fortführende Weiterbildungen. In der Stundentafel der Sek I ist ERG zwar ein eigenständiges Sammelfach, mit einer Lektion pro Woche dotiert, jedoch wird es weder benotet noch im Zeugnis als besuchtes Fach aufgeführt. Dies liegt daran, dass ERG, die berufliche Orientierung und die Klassenstunde einen gemeinsamen „Sammelbereich“ bilden. Gemäss der Stundentafel findet im 9. Schuljahr (1. Klasse Sek I) innerhalb einer Lektion ERG auch die berufliche Orientierung statt. Im 10. und 11. Schuljahr (2. und 3. Sek I) wird innerhalb des Fachs auch die Klassenstunde abgehalten.

Die Zusammenfassung der verschiedenen Themenkomplexe in einem Sammelbereich birgt die Gefahr der Fragmentierung des Unterrichts und der Lehrinhalte. Dies wirft die Frage nach der Wirksamkeit der verschiedenen Themen auf, um ein tiefgehendes und ganzheitliches Verständnis sowohl im Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ als auch in der „berufliche Orientierung“ zu fördern. Es besteht zudem das Risiko, dass der Lehrstoff so aufgeteilt wird, dass einzelne Themen oder Unterrichtseinheiten nicht ausreichend Zeit erhalten, um vertieft behandelt zu werden.

Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat, die Option einer Entflechtung des Sammelbereichs zu prüfen und über nachfolgende Aspekte zu berichten. Ziel soll sein, sowohl dem Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ als auch der beruflichen Orientierung mehr Gewicht zu verleihen. Die Bedeutung der Klassenstunde soll erhalten bleiben.

  1. Wie kann im 9. Schuljahr (1. Sek) eine Entflechtung und Stärkung der Bereiche ERG und berufliche Orientierung erreicht werden, und wie können die geplanten Unterrichtsstunden optimal genutzt werden, um die definierten Zielkompetenzen in beiden Bereichen zu erreichen, ohne dass eine gegenüber dem anderen zu bevorzugen?
    • In diesem Kontext: Ist es möglich, das Sammelfach ERG und die berufliche Orientierung im Zeugnis als „besucht“ aufzuführen, um beiden Elementen eine höhere Gewichtung zu verleihen?
    • Wie kann die Klassenstunde in der Stundentafel so angepasst oder integriert werden, dass sie als wesentliches Element erhalten bleibt?
  2. Welche Massnahmen und Ressourcen können implementiert werden, um Lehrkräfte im Sammelfach ERG auf Primar- und Sekundarstufe I optimal zu qualifizieren und fortzubilden?
    • Wie kann die Attraktivität der Ausbildung zur ERG-Lehrperson gesteigert werden?
    • Wie können Angebote zur Nachqualifikation im Bereich ERG gestaltet werden, um Lehrpersonen eine parallele Absolvierung während ihrer Berufstätigkeit zu ermöglichen?
    • Wie kann die Zusammenarbeit mit relevanten Bildungsakteuren und Organisationen gefördert werden, um die Wirksamkeit und Bedeutung von ERG für eine tolerante und vielfältige Gesellschaft zu stärken und wie kann der Zugang zu externen Angeboten verbessert werden?
  3. Besteht die Möglichkeit bei der geplanten Neukonzeption des Religionsunterrichts an der Primarschule das Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ innerhalb des Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» obligatorisch zu etablieren, der von qualifizierten Fachpersonen unterrichtet wird? (z.B. anlehnend an die Praxis im Kanton Zürich).

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5628
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112917

Bildquellehttps://hepfr.ch/de/medien-und-information/religion-ethik-und-philosophie/

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