Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Bessere Durchmischung der Schulklassen

Grosser Rat 13. März 2024: Anzug Edibe Gölgeli und Konsorten betreffend eine bessere Durchmischung der Schulklassen für mehr Chancengerechtigkeit, Schreiben des Regierung. Das Parlament schreibt den Vorstoss knapp ab mit 47 Ja zu 45 Nein Stimmen. 


Die GLP spricht sich für das Abschreiben des Vorstosses aus, auch wenn jüngste Erhebungen wie der schweizerische Nachbarschaftsindex offenlegen, dass insbesondere in den Deutschschweizer Städten einschliesslich Basel, eine grosse Segregation besteht. Dies spiegelt sich in unseren Quartiersschulen wider, wo die Herkunft eines Kindes, die Fremdsprachigkeit und der Bildungsstand der Eltern über dessen Bildungschancen zu entscheiden scheinen. Es herrscht sicher im Parlament Konsens darüber, dass jedes Kind das Recht auf ausgezeichnete Bildung hat und darauf, sein Potential zu entfalten.

Die Frage also, die sich die GLP stellte, ist, ob sich die Bildungslaufbahn eines Kindes auf den Herkunftseffekt konzentrieren sollte. Dabei wird nämlich übersehen, dass die Schule selbst, der Unterricht und die Lehr- und Fachkräfte einen erheblichen, kompensatorischen Einfluss auf die Schulleistungen der Kinder haben. Die Forschung unterstreicht zudem die Notwendigkeit, stereotype Erwartungen und ihre Effekte kritisch zu betrachten.

Die Lösung liegt für uns nicht im Einsatz von Technologie, die die Herkunftseffekte in den Mittelpunkt rücken und nichts zur Minderung der Bildungsungleichheit beiträgt. Für uns liegt der Schlüssel in der Praxis und der pädagogischen Grundhaltung. Denn wenn wir den Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg überbetonen, verstärken wir ihn ungewollt und erreichen genau das Gegenteil: Statt Herkunft zu überwinden, lassen wir zu, dass sie die Bildungskarrieren der Kinder bestimmt, anstatt ihre individuellen Leistungen in den Vordergrund zu stellen. Dabei sollte jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft als Schüler oder Schülerin betrachtet werden, mit seinen Fähigkeiten, seinen Möglichkeiten und seinem individuellen Potential und es sollte die Unterstützung erhalten, die es benötigt.

Ein weiterer nicht unwichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass Eltern schulpflichtiger Kinder sich bemühen, bestimmten Quartieren zu entfliehen, sobald es die sozioökonomischen Möglichkeiten zulassen. Der Einsatz eines Computertools, würde diese Bemühungen teilweise unterwandern, was zu einer Zunahme von Rekursen bei der Volksschulleitung führen wird. Dieser Effekt konnte schon einmal beobachtet werden, als Einzugsgebiete verändert wurden. Der langfristige Fokus sollte denn auch dringend bei der Stadtentwicklung liegen. Sie soll die soziale Durchmischung mit einer gezielten Wohnbaupolitik direkt in den Wohnquartieren zum Ziel haben.

Die GLP ist der Ansicht, dass der Schlüssel zur Überwindung der Bildungsungleichheit in einer ganzheitlichen Betrachtung liegt, die über die Einführung neuer Computertools hinausgehen. 

Eine Umverteilung von Kindern schafft keine besseren Schulen und damit nicht mehr Chancengerechtigkeit

Chancengleichheit schaffen wir, indem wir die Grundursachen der Ungleichheit angehen. Das heisst, dass wir gemeinsam dafür sorgen müssen, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, sich gemäss seinem Potenzial zu entwickeln – unabhängig von seiner Herkunft.

Hierzu brauch es konkrete Massnahmen. Wir sollten uns deshalb mit Fragen beschäftigen, die tatsächliche einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten wie:

  • Erreichen genügend Ressourcen die Schulstandorte mit einem hohen Anteil an multikulturellen Schülerinnen und Schülern?
  • Werden die zugeteilten Mittel effektiv eingesetzt, um die Leistung aller Schüler zu verbessern?
  • Stimmen die Parameter bei der Verteilung der Fördermittel?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 21.5425 Antwort der Regierung:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111077

Bildquelle: www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/schulraumplanung

Tagesstrukturen und Ferienangebote – Gesetzliche Verankerung

Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lassen.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf

Demokratische Werte stärken

Grosser Rat 8. Februar 2024: Stillschweigende Überweisung meines Anzug und Konsorten betreffend Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde

Zum Vorstoss online:  https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112917


Gemäss dem Bundesamt für Statistik hat ein Drittel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz nach eigenen Angaben Diskriminierung oder Gewalt erlebt, meistens aus rassistischen Gründen. Diese Tatsache ist sehr besorgniserregend. Dass insbesondere antisemitische Vorfälle nach den Terroranschlägen zugenommen haben, ist erschreckend. Ein Diskriminierungsverbot ist sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt festgehalten. Grundsätzlich stellt sich also die Frage, wie Diskriminierung jenseits repressiver Formen vermieden werden kann.

Mein Vorstoss verdient eine gründliche Prüfung, da er entscheidende Aspekte in Bezug auf die Förderung von interkulturellem Verständnis, Toleranz und der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen angehen und das demokratische Bewusstsein fördern will.

Die vorgeschlagene Entflechtung des Sammelbereichs ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Partizipation, was die Qualität der Bildung erhöht, weil Bildungsziele von den Schülerinnen und Schüler effektiver erreicht werden können. Dies gilt nicht nur für den Bereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft, sondern auch für die berufliche Orientierung, die im Kanton Basel-Stadt ebenfalls eine zentrale Rolle spielt, um den dualen Bildungsweg zu stärken.

Die Schule kann nicht jener Ort sein, dem die Lösung gesellschaftlicher Probleme allein übertragen werden. Hingegen kann die Schule zur Stärkung der demokratischen Werte beitragen und Schule ist jener Ort, an welchem der Umgang mit Anderen sehr gut gelernt werden kann.

In der Schule begegnen sich Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und verbringen Jahre zusammen. Die Erziehung zu einem respektvollen Miteinander wird tagtäglich eingeübt. Es ist die Aufgabe der Schule, dabei jeder Form von Diskriminierung – und das können kleine Vorfälle wie subtile Formen der Ausgrenzung oder verbale Äusserungen sein – klar entgegenzutreten und nicht wegzusehen.

Es sind nicht in erster Linie Programme und Projekte, welche die Diskriminierung verhindern, sondern es ist zuallererst eine klare HaltungSie muss jederzeit sichtbar machen, dass eine liberale Demokratie existenziell darauf angewiesen ist, dass sich alle respektvoll begegnen.

An Basler Schulen gilt grundsätzlich die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Schule ist denn auch darauf angewiesen, dass nicht die Unterschiede in den Vordergrund gerückt werden, sondern das Verbindende und das Gemeinsame. So kann sie vermitteln, dass für alle die gleichen Regeln und die gleichen Rechte gelten. Im Januar haben wir einen Anzug zum LIKRAT-Programm des jüdischen Museums stillschweigend überwiesen, das als obligatorischer Bestandteil des Lehrplans der Sekundarstufe etabliert werden soll. Eine Erweiterung obligatorischer Programme wie LIKRAT würde weitere verpflichtende Angebote zur Wahrung kultureller Vielfalt und Gleichbehandlung erfordern.

Deshalb ist der Ausweitung von Pflichtprogrammen kritisch zu begegnen und stattdessen der Fokus auf die Stärkung der demokratischer Werte in der Schulgemeinschaft zu legen. Das Wort «Likrat» ist hebräisch und bedeutet «aufeinander zugehen». Aufeinander zugehen sollen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Kulturkreisen und Lebenswelten jeden Tag. Die Schule hat bei dieser Aufgabe eine Schlüsselrolle. Sie ist äusserst bedeutsam und kann nicht delegiert werden. Schule trägt als Ort der Wertevermittlung dazu bei, eine Generation heranzubilden, die demokratische Prinzipien versteht, schätzt und in ihrem zukünftigen Leben anwendet. Dies ist entscheidend für die persönliche Entwicklung der jungen Menschen und unserer Gesellschaft im Allgemeinen.

Für mich liegt die Lösung deshalb nicht in einem Obligatorium fokussiert auf bestimmte Gruppen. Stattdessen betrachte ich die verstärkte Gewichtung von Programmen wie LIKRAT als einen geeigneten Ansatz innerhalb des Sammelfachs „Ethik, Religion, Gemeinschaft“. In diesem Kontext ist der vorliegende Vorstoss im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Grossen Rat sowie in Zusammenarbeit mit der israelitischen und muslimischen Gemeinde entstanden und ich freue mich über die grosse Unterstützung im Kantonsparlament von Basel-Stadt.

Eine Anmerkung noch: Schülerinnen und Schüler erreichen Bildungsziele und persönlichen Bildungserfolg am besten in einem Lernumfeld, in dem sie sich vor allem wohl und sicher fühlen. Eine Konzentration alleine auf Lernziele und Leistungen in einzelnen Fächern ist wenig sinnvoll, wenn die Schülerinnen und Schüler demotiviert sind und von Ängsten geplagt in die Schule kommen.

Daher ist es entscheidend, neben fachlichen Kompetenzen auch auf das Wohlbefinden und die emotionale Sicherheit der jungen Menschen zu achten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Über die Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Über Fünf Jahre Odyssee enden in der Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Am 26. Juni 2018, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielten alle Eltern der PrimarschülerInnen einen Brief von Dieter Bauer, dem damaligen Volksschulleiter. Darin wurde angekündigt, dass ab dem neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler bereits nach dem ersten Semester in einen Leistungszug eingeteilt würden, und eine Verbesserung mit dem Zeugnis im zweiten Semester im Juni nicht mehr möglich sei.

Es war offensichtlich, dass diese Massnahme das Lernklima im Unterricht negativ beeinflussen und die Gestaltung des Unterrichts für Lehrpersonen beeinträchtigen würde, ohne das Bildungsniveau oder die Bildungsqualität unserer Basler Schulen anzuheben. Anstatt eine autokratische Entscheidung zu treffen und einen strikt mathematischen Ansatz zu verfolgen, um die Gymnasialquote zu senken, wäre es angebracht gewesen, die Lehrpersonen in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das geschah zu keinem Zeitpunkt.

Um aber breit abgestützte bildungspolitische Massnahmen umzusetzen, war für uns klar, dass anstatt der direktoralen Schnellschüsse, zwingend ein Dialog mit den relevanten Akteuren im Bildungsbereich unerlässlich gewesen wäre. Aus diesem Grund haben Kolleginnen der GLP-Riehen und ich eine Petition ins Leben gerufen:

„Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule.“

Am Mittwoch, den 26. September 2018, übergaben die Grünliberalen die breit unterstützte Petition mit fast 600 Unterschriften an die Petitionskommission des Grossen Rats zur weiteren Behandlung.Zur Medienmitteilung: MM zur Übergabe der Petition 18

Bereits damals kritisierten wir die unüberlegten pädagogischen Konsequenzen der neuen Laufbahnverordnung. In unserer Replik in der Basler Zeitung vom 18. Juni 2018, anlässlich einem Artikel über das Quotendebakel, nahmen Katja Christ und ich Stellung, zu den neuen Regelungen für die Zuteilungsentscheidungen in der Primarschule. Schon zu dieser Zeit schlugen wir die Einführung eines Jahreszeugnisses mit einem Zwischenzeugnis im Januar vor.Die Entscheidung über das Geschäft erfolgte in der Grossratsdebatte vom 11. März 2020. Zur Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat und den Berichten: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391400.pdf.

Die Überlegungen der Petitionskommission nehme ich vorweg:
«Die Petitionskommission nimmt die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen zur Kenntnis. Sie begrüsst den begonnenen Dialog zur Gymnasialquote und wünscht sich dessen Fortsetzung. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges, noch nicht vollständig ausdiskutiertes oder gelöstes Thema handelt. Da die Entscheidungskompetenz jedoch beim Erziehungsrat und nicht beim Grossen Rat liegt, erachtet sie die Möglichkeiten, die Ziele der Petition auf dem Petitionsweg zu erreichen, als ausgeschöpft.»

Heute am 1. Februar 2024 erfolgt die ersehnte Mitteilung des Erziehungsdepartements, dass die Laufbahnverordung wieder geändert werden soll:

Weniger Druck auf Primarschulkinder beim Übertritt in die Sekundarschule

«In der 6. Klasse der Primarschule soll neu das Jahreszeugnis eingeführt werden. Dieses soll über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P in der Sekundarschule entscheiden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis soll den Druck auf Primarschülerinnen und -schüler reduzieren. Zur Frage einer Jahrespromotion startet das Erziehungsdepartement eine Konsultation.»

Ein befriedigender Moment für Befürworter einer dialogorientierten Bildungspolitik. Der Weg von der Kritik im Jahr 2018 bis zur positiven Entscheidung im Jahr 2024 verdeutlicht, dass hartnäckige Überzeugungen schlussendlich Früchte tragen können. Ein Aufruf ergeht an alle, den Dialog fortzusetzen, aktiv an der Gestaltung teilzunehmen und beharrlich Verbesserungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben.

Die Anpassung der Laufbahnverordnung zu bewährten Prinzipien ist ein Pfeiler für eine motivierende und förderliche Lernumgebung für Primarschülerinnen und Schüler. Obwohl die Betonung nach wie vor auf der Leistungserhebung liegt, wird dies nun ohne den frühen belastenden Druck erreicht. Dies ermöglicht die Schaffung einer Bildungsumgebung, die auf die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ich bin überzeugt, diese positive Veränderung wird sich nachhaltig auf die Lernerfahrungen der Kinder und ihre kommenden Herausforderungen auswirken.

Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2024. Danach entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die nötige Verordnungsänderung. Ich bin überzeugt, er trifft eine weise Entscheidung!

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dreifachturnhalle Hirzbrunnen

Grosser Rat 24. Januar 2024: Motion Alex Ebi und Konsorten betreffend Dreifachturnhalle und zusätzlicher Schulraum Campus Bäumlihof, Drei Linden und Hirzbrunnen, Stellungnahme des Regierungsrats. Das Parlament überweist mit 80 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen den Vorstoss zum zweiten Mal.


Bereits im Allokationsbericht Raum vom 10. Dezember 2010 wurde festgehalten, dass das Sporthallenangebot für die damals geplanten 83 Schulklassen zu gering ist und vom Sportamt wurde vorgeschlagen, die beiden bestehenden Turnhallen durch eine neue Dreifachturnhalle zu ersetzen.

2021 befinden sich auf dem Campus bereits 93 Klassen mit Sportwochenlektionen  – nach Berechnung des Motionärs Ebi aktuell sogar gegen 100 Klassen. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass bei der Belegung von Sporthallen mit täglich 11 Lektionen gerechnet wird – was einer wöchentlichen Belegung von 55 Lektionen entspricht – um den Bedarf zu ermitteln. Wenn von 55 Lektionen ausgegangen wird, dann bedeutet dies, dass die Sportlektionen auch über Mittag und jeden Abend bis 17.45 Uhr gelegt werden müssen. Ausserdem wird damit bei der Pensenlegung keinerlei Flexibilität mitgerechnet, was zu sehr ungünstigen Schülerpensen führen kann. Zudem lässt die Belegung keine Nutzung der Turnhallen am Nachmittag durch die Tagesstrukturen zu.

Um die vom Bund vorgeschriebenen drei Wochenlektionen Sport tatsächlich umsetzen zu können, braucht es eine angemessene Anzahl von Turnhallen, die den Standards entsprechen. Jetzt aber sind sie zu klein. Dadurch unterliegt der Sportunterricht für die 5. und 6. Klassen sowie für die Sekundarklassen Einschränkungen, welche die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen. Ausserdem sind die Materialräume zu klein, so dass nicht beide Turnhallen den Vorgaben entsprechend mit Geräten ausgerüstet werden können. Auch die Garderoben entsprechen nicht den Bedürfnissen.

Mit einer neuen Dreifachturnhalle würde ebenso die Situation für den Vereins- und Wettkampfsport in der Stadt Basel deutlich verbessert. Die Sportförderung ist ein wichtiges Anliegen, das vielen Kindern und Jugendlichen entspricht.

Ich meine, dass es weder aus nachhaltiger noch finanzieller Sicht sinnvoll ist, zwei Turnhallen, welche weder den aktuellen Standards noch dem Belegungsbedarf des Campus oder dem Bedarf des Vereins- und Wettkampfsports entsprechen, zu sanieren, wenn wir ca. mit dem doppelten Budget eine standardgerechte moderne Dreifachturnhalle gebaut oder die jetzige Turnhalle erweitert werden kann. Deshalb habe ich mit Überzeugung den JA Knopf für die 2te Überweisung des Vorstosses gedrückt.

Aber – Die Einschätzung, ob eine Sanierung von Bauten, die den aktuellen Standards und dem Bedarf nicht entsprechen, nachhaltiger ist – wie das die Regierung vorschlägt – als der Neubau einer Dreifachturnhalle, die für mehrere Jahrzehnte den Ansprüchen genügen wird, sei nun den Lesenden überlassen.

Zur Stellungnahme der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406346.pdf

Zum Bericht der bz Basel (und Bildquelle) geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/forderung-nicht-zulaessig-basler-regierung-sperrt-sich-gegen-den-bau-einer-neuen-dreifach-turnhalle-ld.2571068

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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