Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Schule und Kultur

Grosser Rat 11. Mai 2023: 1. Überweisung mit 57 Ja zu 31 Nein bei 1 Enthaltung betreffend der Motion zur Schaffung einer Fachstelle «Schule und Kultur» nach dem Vorbild des Kanton Zürichs – aus bestehenden Ressourcen

Die Einrichtung einer Vermittlungs- und (Fach)Informationsstelle im Bildungsbereich für Kulturangebote kann Vorteile bringen. Dadurch können wir eine bessere Übersicht über die vielfältigen Angebote erreichen.

Grundsätzlich könnten wir es Schulen durch gezielte Vermittlungsarbeit ermöglichen, dass Fach- und Lehrpersonen effizienter spezifische Angebote für ihre Klassen finden und an kulturellen Veranstaltungen gezielter teilzunehmen können. Kinder und Jugendliche hätten die Möglichkeit, direkt mit Kulturschaffenden in den Austausch zu treten und würden ermutigt, selbst aktiv kreativ zu sein. Dies fördert ihre ganzheitliche Entwicklung, verbessert fachliche und überfachliche Kompetenzen und unterstützt ihre kulturelle Teilhabe. Ich sehe deshalb Chancen für eine Koordinationsstelle, da sowohl Lehrpersonen als auch Anbieter von Kulturangeboten sich an sie wenden können. Dadurch kann eine Drehscheibenfunktion entstehen. Es bestünde dann auch die Möglichkeit, Kriterien für Qualitätsansprüche festzulegen und die finanzielle Transparenz zu gewährleisten, indem die Kosten als Bildungskosten sichtbar gemacht würden. Ich unterstütze die dementsprechend die Idee, dass die Einführung einer Fachstelle „Schule und Kultur“ aus bestehenden Ressourcen gebündelt wird und aber kostenneutral sein muss.

Allerdings frage ich mich tatsächlich, ob dies in der vorgeschlagenen Form nach dem Vorbild Zürich möglich ist. Die Fachstelle beschäftigt 7 Mitarbeiter! Daher ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse und die Prüfung von Bezugskontingenten für die Angebote an den einzelnen Schulen wichtig. Es wäre sinnvoll, dass alle Schulstandorte gleichberechtigten Zugang zu den kulturellen Angeboten hätten und dass die Einführung einer Fach- oder Koordinationsstelle nicht zu indirekten Kostensteigerungen führt. Die Selektionskriterien, Qualitätsansprüche und Inhalte müssen transparent kommuniziert werden und sowohl die Effektivität als auch die Effizienz der Angebote gewährleisten.

Aufgrund der Klärungsbedarfe bezüglich der Forderungen hätte ich einen Anzug gegenüber der Motion begrüsst und behalte mir vor, den Vorstoss ein zweites Mal als Anzug zu überweisen. Abschliessend regen ich an, alle inner- und ausserschulischen Lernangebote für Schulen unter einer Plattform zu vereinen und ebenso einen Schwerpunkt auf die Vermittlung von Umweltthemen und grünen Anliegen für die Schülerinnen und Schüler zu setzen. Ich könnte mir daher eine Anlaufstelle unter dem Namen „Schule, Kultur und Wissen“ vorstellen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5123
Motion betreffend einer Fachstelle für Schule und Kultur nach Zürcher Vorbild, aber kostenneutral: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112340

Vorstudie Tieferlegung S-Bahn durch Riehen

Grosser Rat 11. Mai 2023: Überweisung mit 92 Ja zu 1 Nein bei 0 Enthaltung zur Ausarbeitung einer Vorstudie gemäss Bericht der UVEK zum Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Vorstudie für eine Tieferlegung der S-Bahn in Riehen sowie zum Bericht zu zwei Anzügen und Mitbericht der Regiokommission

Als Einwohnerin von Riehen weiss ich, wie gross die Bedeutung für die Tieferlegung der S-Bahn für unsere Gemeinde ist. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Zum einen geht es um den Schutz des historischen Ortsbilds und Ortskern, welche durch einen oberirdischen Ausbau erheblich beeinträchtigt würden.

Des Weiteren würde die taktverdichtete oberirdische Doppelspur-Variante zu einer erheblichen Zunahme der Lärmbelastung für die Bevölkerung führen, insbesondere bei Anwohnenden im Bereich der Bahnlinie und der Bahnübergänge.

Ein solch grossflächiger Ausbau würde die bereits heute sicht- und spürbare Trennung im Bereich von Riehen Dorf weiter akzentuieren und in zwei Teile spalten und die Verkehrsinfrastruktur gefährden.

Auf der kurzen Strecke von einem Kilometern sind 5 Bahnübergänge notwendig, um die Verbindungen in die Quartiere und nach Bettingen und Inzlingen zu gewährleisten. Ein oberirdischer Ausbau würde zeitweise zu hohem Verkehrsaufkommen mit Rückstau auf den Zubringerstrassen führen, weil die Schranken der Bahnübergänge aufgrund der geplanten 15-Minuten-Taktverdichtung der S-Bahn pro Stunde 8x geschlossen werden müssten. Dies ist mit Wartezeiten verbunden und belastet damit die Verkehrsinfrastruktur der Gemeinde Riehen nachhaltig. Davon betroffen wäre auch die ÖV-Anbindung an das Bus- und Tram-Netz.

Ein oberirdischer Ausbau wäre ungefähr so, als würde man in den Quartieren Bachletten, Gotthelf und Iselin die Bahnunterführungen in Bahnübergänge umwandeln und dann alle 15 Minuten die Schranken 2x schliessen. Man stelle sich den Verkehrsrückstau in die Quartiere vor und die Auswirkungen in Bezug auf die Lärmbelastung.

Ich bin mir aber bewusst, dass eine gute grenzüberschreitende S-Bahn-Anbindung unseren Wirtschaftsstandort stärkt. Grenzgänger können schnell, zuverlässig und ökologisch pendeln, was unserem Kanton Arbeitskräfte bringt und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Die trinationale S-Bahn bringt natürlich ebenso unsere pendelnde Bevölkerung und die Besucher in unserer Region, bequem in die umliegenden Städte, Gemeinden und grenzüberschreitende Agglomeration. Ich sehe denn auch Chancen betreffend dem Ausbau der S-Bahn und einem dichteren Fahrplan. Der ÖV gewinnt an Attraktivität. Die steigende Nachfrage kann durch die Angebotsentwicklung befriedigt und die Zunahme des Verkehrsaufkommens aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung durch die Verlagerung auf die S-Bahn minimiert werden.

Ein oberirdischer Doppelspur-S-Bahn-Ausbau durch Riehen, wie er aber derzeit geplant ist, wäre trotz der erwähnten Vorteile, ein extrem starker Eingriff in das historisch gewachsene Siedlungsgebiet von Riehen und würde diverse Probleme und Nachteile für die Einwohnenden und Besuchenden schaffen.

Hingegen erkenne ich bei der Tieferlegung respektive vor allem bei einer Tunnelvariante einen zusätzlichen Nutzen für die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt: Der gewonnene Platz kann für attraktive Fuss- und Velowegverbindungen und Grünflächen verwendet werden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.1550
Ratschlag zur Ausgabenbewilligung für die Tieferlegung der S6
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112140

Provenienzforschung Museen Basel-Stadt

Grosser Rat 10. Mai 2023: Ablehnung des Antrags der Regierung über 2 Mio. Franken mit 8 Ja zu 84 Nein bei 1 Enthaltung und somit Annahme des BKK Antrags über 4 Mio. Franken betreffend der Rahmenausgabenbewilligung für aktive Provenienzforschung in den kantonalen Museen Basel-Stadt für die Jahre 2023 bis 2026/2029

Die systematische Provenienzforschung in unseren Museen voranzutreiben, ist für unseren Kanton nicht nur dringend, sondern von grosser kulturpolitischer Bedeutung. Der Kanton als Hüter von Kulturgütern und Kunstobjekten hat nachdrücklich die Verpflichtung, das Vertrauen in die Museen und ihre Sammlungen proaktiv zu stärken und gleichzeitig das Risiko von Restitutionsforderungen zu minimieren.

Es ist die Aufgabe und Verantwortung des Kantons, sicherzustellen, dass die Sammlungsbestände der kantonalen Museen frei von Objekten mit problematischem historischem Hintergrund sind, wie etwa Raubkunst oder Kulturgüter, die unrechtmässig erworben wurden. Die Museen sind gesetzlich verpflichtet, die rechtmässige Herkunft von neuen Kunstgegenständen und bestehenden Sammlungsobjekten professionell zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die Provenienzforschung ist dementsprechend ein wesentlicher Bestandteil des Museumsauftrags, da sie nicht nur dazu beiträgt die Kenntnisse über die Sammlung zu sichern, sondern auch dazu dient, die Eigentumsverhältnisse zu klären, Imageschäden vom Kanton abzuwenden und das Risiko von hohen Gerichtskosten zu minimieren.

Der Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hält fest, dass die Mittel aktuell für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur und weiteren Drittmittelgebenden sowie die durch das Globalbudget bezahlten Arbeitskräfte für die herausfordernde und komplexe Forschungsarbeit nicht ausreichend sind.
Die Regierung stimmte der Einschätzung der BKK im Nachhinein zu, da dringliche Anträge seitens der Museen von über 500’000 Franken pro Jahr bereits vorliegen. In der Konsequenz hat die Regierung ihren Antrag über die Rahmenausgabenbewilligung von 1 Million auf 2 Millionen Franken erhöhen wollen. Man kann sich nun natürlich fragen, weshalb die schon bekannten Projekte zuerst von der Regierung nicht in ihrem Antrag berücksichtigt wurden. Denn obendrein muss die im Museumsgesetz neu verankerte Aufgabe der Provenienzforschung in ihrer aktiven systematischen Form von den Museen erst aufgebaut werden, was ebenfalls Ressourcen benötigt.

Klar ist, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, könnte die Aufarbeitung und Dokumentation der Sammlungsbestände in den kantonalen Museen zu einer reinen Alibiübung führen. Deshalb soll mit der Aufstockung der Mittel für die Provenienzforschung sicherstellt werden, dass Basel-Stadt seine ethischen und moralischen Verpflichtungen erfüllt und der Kanton das Reputationsrisiko für unsere Museen minimiert. Ich habe es darum für dringend notwendig gehalten, die zweckgebundene Rahmenausgabenbewilligung zu erhöhen.

Die GLP Fraktion konnte sich hingegen in der vorgelagerten Diskussion zur Grossratsdebatte nicht auf die Höhe des Betrags der Rahmenausgaben einigen, da ein Teil der Gelder für die Provenienzforschung effektiv aus dem ordentlichen Budget der Museen finanziert wird und ebenso vom Bund und weitern Drittmittelgebenden. Deshalb war die Fraktion offen, ob sie dem Erhöhungsantrag der Regierung über 2 Mio oder dem Erhöhungsbeitrag der BKK über 4 Mio Franken folgen würde, damit der Kanton Basel-Stadt seine Verantwortung als Verwalter von Kulturgütern und Objekten wirkungsvoll und effizient wahrnehmen kann. Bei der Abstimmung dann haben sich aber die Grünliberalen mit 1 Gegenstimme für die 4 Mio ausgesprochen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.1721
Rahmenausgabenbewilligung für aktive Provenienzforschung in den kantonalen Museen Basel-Stadt für die Jahre 2023 bis 2026/2029: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112180

Medienberichte:

https://www.bzbasel.ch/kultur/basel/museen-basler-kulturkommission-fordert-drei-millionen-franken-zusaetzlich-fuer-provenienzforschung-ld.2440308

https://www.bzbasel.ch/kultur/basel/museen-grosser-rat-vervierfacht-beitraege-an-die-provenienzforschung-ld.2456056

https://www.bazonline.ch/grosser-rat-vervierfacht-betrag-fuer-provenienzforschung-139080958114

 

Bildungsstrategie für den Fremdsprachenerwerb in der Primarschule

Die Reform der Sprachbildung in Schulen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Frühfranzösisch wird immer wieder diskutiert. Dies löst auch politische Reaktionen in den Passepartout-Kantonen aus, die insbesondere eine Verbesserung der Fremdsprachenstrategie und ebenso höhere Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutsch zum Ziel haben.


Anzug betreffend die Überarbeitung der Bildungsstrategie beim Fremdsprachenerwerb an der Volksschule und Stärkung der Grundlagefächer

Ein nationaler Vorstoss zur Untersuchung der Auswirkungen von Schulreformen in Bezug auf den Lehrermangel wurde in der Frühjahrssession an den Bundesrat überwiesen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur betonte, dass einige Schulreformen wie der Fremdsprachenunterricht auf dünnen wissenschaftlichen Grundlagen basieren.

In diesem Zusammenhang wurden in den Kantonen Baselland und Bern, die am Passepartout-Projekt (Erneuerung des Fremdsprachen-Unterrichts an der Volksschule) beteiligt sind, parlamentarische Vorstösse eingereicht, die eine neue Bildungsstrategie beim Erwerb der Fremdsprachen an der Volksschule fordern. Ziel ist es, insbesondere den Französischunterricht zu verbessern, so dass höhere Leistungen erreicht werden und das Französisch als Landessprache einen angemessenen Stellenwert erhält resp. beibehält.

Im Kanton Basel-Stadt wird demgegenüber geplant, dass Schülerinnen und Schüler im Leistungszug A der Sekundarschule ab der 2. Klasse die Option haben sollen, Französisch abzuwählen, um stattdessen ihre Fähigkeiten in Deutsch und Mathematik zu verbessern. Dies hätte Auswirkungen auf die Durchlässigkeit der Leistungszüge. Man kann sich deshalb grundsätzlich die Frage stellen, ob Deutsch und Mathematik nicht bereits in der Primarschule stärker gewichtet werden sollten, um dafür im A-Zug der Sekundar Französisch beibehalten zu können.

Die im Nachbarkanton Baselland eingereichte Motion bzgl. dem Fremdsprachenerwerb hat der Landrat im Februar 2023 als Postulat überwiesen, um den Französischunterricht in der Primarschule zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Die Regierung hat angeboten, das Sprachkonzept ausgehend von fundierten Studien und Erhebungen neu zu erarbeiten. Hier interessieren insbesondere auch die Ergebnisse der schweizweiten Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) in der Schulsprache und den ersten beiden Fremdsprachen, welche nun im Frühjahr 2023 durchgeführt wird. Damit liegt anschliessend eine aktuelle Datenlange vor, die neben bewährten didaktischen Ansätzen eine weitere Grundlage bieten, um eine neue, erfolgsversprechende und evidenzbasierte Bildungsstrategie zu entwickeln.

Die Anzugsstellenden befürworten eine gemeinsame Bildungsstrategie in Bezug auf den Erwerb der Fremdsprachen in allen Passepartout-Kantonen und bitten deshalb die Regierung aus aktuellem Anlass (parlamentarische Vorstösse, ÜGK 2023) ebenfalls zu prüfen und zu berichten,

  1. wie die aktuelle Sprachenstrategie (Schulsprache, Fremdsprachenunterricht) hinsichtlich ihrer Effizienz grundsätzlich überprüft und ergebnisorientiert angepasst werden kann,
  2. und wie die Ergebnisse der ÜGK 2023 in eine konkrete Verbesserung der Sprachenstrategie einfliessen können, die das Ziel hat, sowohl in der Schul- als auch in den Fremdsprachen höhere Leistungen zu erzielen,
  3. ob der Erwerb der Fremdsprachen allenfalls verlegt werden kann/soll (beispielsweise Französisch auf die 5. und Englisch auf die 6. Klasse der Primarstufe) und im Gegenzug die Grundlagefächer Deutsch und Mathematik stärker gewichtet werden können,
  4. inwiefern die Fremdsprachendidaktik grundsätzlich angepasst werden muss, um bessere Lernleistungen zu erzielen,
  5. inwiefern eine gemeinsame Strategie mit allen Passepartout-Kantonen möglich und sinnvoll wäre und welche Schritte notwendig sind, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23513
Anzug:https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112439

Medienberichterstattung:

Bildquelle: www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/sind-zwei-fremdsprachen-in-der-primarschule-zu-viel

Lehrpersonenmangel wie weiter?

Ich möchte vom Regierungsrat erfahren, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt gegen den Lehrpersonenmangel ergreift und interessiere mich für die Einschätzung der Situation bezüglich Lehr- und Fachpersonalsuche und Anstellungen für das Schuljahr 23/24


Schriftliche Anfrage betreffend langfristigen und koordinierten Massnahmen bezüglich des Lehrpersonenmangels

Der Kanton Basel-Landschaft führt im April und Mai 2023 Informationsanlässe für ehemalige Lehrpersonen durch, damit Interessierte ermutigt werden, wieder in den Lehrberuf einzusteigen. Die Massnahme ist eine Möglichkeit dem Fachkräftemangel im Bildungsbereich entgegenzuwirken und qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen, was von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität der Bildung sicherzustellen.

Die Lehrpersonenknappheit kann auch dadurch bekämpft werden, indem Lehrpersonen im Beruf bleiben. Eine Umfrage der Lehrpersonen im Kanton Baselland hat ergeben, dass mehr als 90% der Befragten den hohen Anteil an administrativen Aufgaben und weitere Zusatzaufgaben beklagen, weil dadurch nicht genügend Zeit für den eigentlichen Unterricht bleibt. Der Lehrerverband BL hat daher diesen Januar gefordert, dass der Fokus stärker auf den Unterricht gelegt wird und der Bürokratieabbau vorangetrieben wird, u.a. damit der Beruf an Attraktivität gewinnt.

Es ist deshalb von Interesse, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt mittel- und langfristig plant, um dem Lehrpersonenmangel entgegenzuwirken und dabei auch den Wiedereinstieg von ehemaligen Lehrpersonen zu fördern. Davon ausgehend, dass an den Schulen die Personalplanung für das kommende Schuljahr 23/24 zwecks Legung der Stundenpläne in vollem Gange ist, bedanke ich mich beim Regierungsrat für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation bzgl. qualitativer und quantitativer Lehr- und Fachpersonalsuche resp. Stellenbesetzung an Schulen für das kommende Schuljahr 23/24? Bitte um eine ausführliche Antwort in Bezug auf die Schulstufen und Fächer.
  2. Sind für den Kanton Basel-Stadt ähnliche Informationsveranstaltungen bzgl. Wiedereinstieg von Lehrpersonen angedacht wie in Basel-Landschaft geplant sind und überlegt sich der Regierungsrat, Anreize zu schaffen, um ehemalige Lehrpersonen dazu zu motivieren, wieder in den Lehrberuf einzusteigen?
  3. Plant der Regierungsrat Massnahmen, um die anstehende Pensionierungswelle abzufedern und ist angedacht, die Erfahrungen und Kompetenzen von pensionierten Lehrpersonen weiter zu nutzen, beispielsweise im Mentoring (junge Lehrpersonen / Quereinsteiger / Lehrpersonen ohne entsprechende Qualifikation)? Sieht der Regierungsrat Anreize vor, damit sich frisch pensionierte Lehrpersonen weiter engagieren?
  4. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation bzgl. administrativer Aufgaben und Zusatzaufgaben in den Schulen von Basel-Stadt ein und welche konkreten Massnahmen ergreift er, um den Lehrberuf attraktiver zu gestalten und sicherzustellen, dass der Schulunterricht Priorität hat?
  5. Koordiniert der Kanton Basel-Stadt seine Massnahmen zur langfristigen Bekämpfung des Lehrpersonenmangels mit anderen Kantonen in der Nordwestschweiz? Dies insbesondere auch für Fächer der Volks- und Mittelschulen, wo der Lehrpersonenmangel besonders herausfordernd ist wie beispielsweise Französisch oder die naturwissenschaftlichen Fächer
    1. Wenn ja, wie setzt sich das Gremium (Taskforce) zusammen und wer vertritt den Kanton Basel-Stadt als Delegierte?
    2. Sind gemeinsame Initiativen, Kooperationsprojekte oder auch kantonale Werbekampagnen angedacht, um den Bedarf an qualifizierten Lehrkräften in der Region zu decken?
    3. Wenn nein, weshalb nicht?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5209
Schriftliche Anfrage betreffend Massnahmen bzgl. Lehrpersonenmangel
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112435

Bildquelle: www.landbote.ch/lehrpersonenmangel-auf-allen-stufen

Präventionsarbeit an Schulen bzgl. sexalisierter Gewalt

Grosser Rat 19. April 2023: Verbindliche Überweisung mit 79 Ja zu 11 Nein bei 1 Enthaltung zur Umsetzung des Vorstosses betr. sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen 

Die Prävention von Gewalt, insbesondere von sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche, ist eine komplexe Herausforderung, die entschlossenes Handeln auf allen Ebenen unserer Gesellschaft erfordert, speziell auch an Schulen.

Sexualisierte Gewalt kann tiefgreifende Auswirkungen auf Opfer haben, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Plattformen setzt Kinder und Jugendliche zusätzlichen Risiken aus. Die Rolle der Schulen bei der Gewaltprävention ist von zentraler Bedeutung, insbesondere das Vermitteln einer ganzheitlichen und rechtebasierten Sexualbildung. Deshalb will auch der Regierungsrat mit einer Arbeitsgruppe geeignete Massnahmen zur Verstärkung der Präventionsarbeit an Schulen prüfen. Es ist essentiell, dass Kinder sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen erkennen und wissen wo und wie sie sich Hilfe holen können.

Ich denke, dass die Einführung von Präventionsprogrammen, die von ausgewiesenen Kinderschutzexperten entwickelt wurden und seit dem Schuljahr 21/22 für alle Stufen der Volksschule vorhanden sind, nicht nur für die Primarschule verpflichtend sein sollte, sondern ebenso für den Kindergarten und die Sekundarschule. Dies verbunden mit obligatorischen Elternveranstaltungen, um die Erziehungsberechtigten in die Präventionsbemühungen einzubeziehen. Das Angebot des Kinderschutzes ist von hoher Qualität und kann vorhandene Ressourcen optimal nutzen und dadurch Schulen von zusätzlichen konzeptionellen Aufgaben entlasten.

Mehr Informationen zum Angebot Kinderschutz Schweiz hier: https://www.kinderschutz.ch/angebote/praeventionsangebote/mein-koerper-gehoert-mir

Aus diesem Grund befürworte ich die verbindliche Überweisung zur Umsetzung der Motion bzgl. der Prävention von sexueller Gewalt an Schulen und bitte um Prüfung und eventuelle Berücksichtigung der bereits von Fachpersonen erarbeitetenProgramme vom Kinderschutz Schweiz, die das bestehende obligatorische Angebot ergänzen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5469
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion Prävention an Schulen gegen sexualisierte Gewalt:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112067

Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch

Bildquelle:
https://www.fritzundfraenzi.ch/erziehung/wie-schutzen-wir-kinder-vor-sexuellem-missbrauch/

 

Förderklassen-Initiative: Integrative Schule, wie weiter?

Notiz zum Artikel von Maria-Elisa Schrade vom 15. April 2023 in der BZ Basel

Leistung versus Integration: Ein Ausbruch aus dem Hamsterrad würde allen Beteiligten guttun: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/bildungspolitik-leistung-vs-integration-ein-ausbruch-aus-diesem-hamsterrad-wuerde-allen-beteiligten-guttun-ld.2440406


Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Integration von Kindern mit speziellen Bedürfnissen an ihre Grenzen kommen kann. In manchen Fällen aber wird ein Kind als „verhaltensauffällig“ eingestuft, wenn die Lehrperson das geeignete pädagogische Konzept nicht findet. Die Gründe für Verhaltensauffälligkeiten sind sorgfältig und differenziert zu betrachten. In diesem Zusammenhang sehe ich die Förderklassen-Initiative in Basel, die sich auf eine Separation von „verhaltensauffälligen“ Kindern konzentriert, mit Skepsis. Die ganze Thematik ist nicht nur für Schulleitungen und Lehrpersonen sehr schwierig, sondern ebenso anspruchsvoll für die betroffenen Kinder und für ihre Eltern.

Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht immer das schwierige Verhalten von Kindern auf die individuelle Problemstellung zurückzuführen ist. Ein nicht funktionierendes Schulsystem oder eine inkompetente Lehrperson können ebenfalls dazu führen, dass sich Kinder auffällig verhalten. Daher müssen bei der Diskussion über Verhaltensauffälligkeiten und Förderklassen auch Fragen nach der Qualität des Schulsystems und der Lehrkompetenz berücksichtigt werden. Die Fragestellungen betreffen:

  • Die Definition von Verhaltensauffälligkeiten und Erfüllung deren Kriterien
  • Die Verantwortlichkeit bzgl. der Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei betroffenen Kindern
  • Die Analyse der Dynamik in der bestehenden Klasse: Wie beeinflussen die sozialen Beziehungen unter den Schülerinnen und Schülern sowie deren individuelle Lernvoraussetzungen das Lernklima in der Klasse?
  • Die Zuständigkeit bei der Entscheidung über die Zuteilung von einem Kind in eine Förderklasse
  • Die Zuständigkeit bei Massnahmen zur Unterstützung von Lehrpersonen (Coaching)

Diese Punkte müssen meiner Meinung nach dringend geklärt werden und das besser, bevor tatsächlich über eine Einführung von Förderklassen entschieden wird.

Auch der Artikel in der BZ thematisiert die Schwierigkeiten, aufgrund denen die Integrative Schule im Kanton Basel-Stadt zu scheitern droht. Die Lehrpersonen müssen bei steigendem Leistungsdruck immer mehr schwer zu beschulende Kinder mit besonderen Bedürfnissen in ihre Klassen integrieren, obwohl sie möglicherweise nicht über die notwendige fundierte pädagogische Ausbildung oder Weiterbildung verfügen. Als Rezept für das Problem schlägt die Freiwillige Schulsynode vor, Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten separat zu unterrichten.

Der Bericht der BZ hält ebenso den Unterschied zwischen Integrations- und Inklusionsschulen fest. Während die Integrative Schule Schülern ermöglicht, sich in eine bestehende Klasse zu integrieren, fördert die Inklusive Schule jeden Schüler individuell nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen, damit alle Kinder gemeinsam die Volksschule besuchen können. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf aus der Klasse genommen werden, während die Klassenlehrperson den Regelunterricht fortsetzt. Alternativ können in der Klasse auch direkt separate Massnahmen angewendet werden. Beide Vorgehensweisen haben jedoch das Risiko, dass sie bei den anderen Kindern der Klasse das Signal auslösen, dass mit gewissen Kindern etwas nicht stimmt, was bei den Betroffenen zu Ausgrenzungserfahrungen führen kann.

Persönlich habe ich leider Erfahrungen machen müssen, die diesen Effekt bestätigen. Eines meiner Kinder hat sich aufgrund der ihm zugedachten „übergrossen“ Aufmerksamkeit sehr geschämt und gedemütigt gefühlt, was in der Folge erst recht zu ernsthaften Verhaltensproblemen führte und letztendlich in einer „depressiven Verstimmung und Angstzuständen“ endete. Dies, weil es sich nicht akzeptiert, sondern schuldig fühlte. Die Scheinwerfer waren ganz auf das Kind gerichtet, verstärkte Massnahmen standen im Raum. Wir mussten uns daraufhin professionelle psychologische Unterstützung holen, um mit der belastenden Situation umzugehen.

Durch den Wechsel der Klassenlehrpersonen löste sich dann aber das Problem wie von Zauberhand. Die neuen Lehrkräfte gingen die Situation  ganz anders an und konnten dadurch die stark belastete Atmosphäre entspannen, wovon letztlich nicht nur mein Kind, sondern alle Kinder in der Klasse profitierten. Der Weg führt seither nicht einfach nur geradeaus. Aber mein Kind geht wieder gerne zur Schule, verhält sich altersgerecht, ist gut integriert und hat Freunde.

Ich bin den damaligen engagierten und motivierten Lehrpersonen sehr dankbar. Die Ereignisse waren aber für alle Beteiligten prägend. Rückblickend sachlich betrachtet, zeigen die herausfordernden Umstände, dass das Kind nicht in jedem Fall allein, sondern ebenso ein Zusammenspiel von besonderen Umständen und die Beziehung zum Kind schwierige Situation hervorrufen und beeinflussen können.

Ich meine, das Schulsystem ist ein komplexes, vielschichtiges Gefüge, das einer sorgfältig evaluierten Anpassung bedarf, um Verbesserungen zu erzielen. Sicher gilt es jetzt, genau hinzuschauen und die Herausforderungen, die die Integrative Schule mit sich bringt, anzuerkennen. Sie lassen sich nicht ignorieren.

Ich bin mir bewusst, dass auch Lehrkräfte mit einer positiven Einstellung an ihr Limit kommen können. Was aber nicht passieren darf, ist, dass die Förderklasse-Initiative wegen dem Hilferuf der Lehrpersonen primär zur Entlastung derselben dient und die Probleme der Integrativen Schule auf verhaltensauffällige Kinder abgewälzt werden, ohne deren Ursachen zu berücksichtigen. Es ist keine nachhaltige Lösung, die vorhandenen Probleme einzig bei den Kindern zu verorten.

Verhaltensauffälligkeiten sind verschiedenartig und ihre Gründe dafür vielfältig und manche sind tatsächlich pathologisch. Die Unterscheidungen sind wichtig. Die Integrative Schule und Inklusive Bildung müssen denn auch als Ganzes betrachtet werden. Um sicherzustellen, dass die Integrative Schule ihre Ziele erreicht und ein System schafft, in dem alle Schüler und Schülerinnen erfolgreich sein können, müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Lehrpersonen zu befähigen, die Kinder bestmöglich zu unterstützen.

Das können auch Förderklassen sein, wenn die Kinder dabei beschult werden, die darin am besten aufgehoben sind. Ich bin der Meinung, dass sind hauptsächlich Kinder mit einer Lernschwäche sowie Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung und/oder Sprach-Erwerbsstörung sind. Sie brauchen eine intensivere, entwicklungs- und fähigkeitsadäquate Förderung in einer kleinen Gruppe, am besten von geschulten Heilpädagog:innen.

In jedem Fall fordert der Auftrag der Integration und Inklusion neben einer dafür abgestimmten pädagogischen Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte eine offene und wertschätzende Kommunikation sowie eine gezielte Unterstützung aller Beteiligten, um eine positive Lern- und Entwicklungsumgebung zu schaffen. Letztendlich geht es darum, ein tragfähiges und erfolgreiches Volksschulsystem zu schaffen, das die Kinder und die Beziehung mit ihnen ins Zentrum stellt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Platzmangel an Schulen in Basel-Stadt

Grosser Rat 22. März 2023: Definitive Überweisung an den Regierungsrat der Motion der BRK und BKK  zur Umsetzung einer langfristigen vorausschauenden Schulraumplanung mit 89 Ja zu 1 Nein  bei 1 Enthaltung

Die Schulraumplanung im Kanton Basel-Stadt bereitet grosse Sorgen. Nicht von ungefähr haben die Bau- und Raumplanungskommission sowie die Bildungs- und Kulturkommission, deren Mitglied ich bin, die gemeinsam eingereichte Motion zur definitiven Umsetzung empfohlen.
Meiner Meinung nach führt Platzmangel an Schulen zu Belastungen in der Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler. Insbesondere das Umfunktionieren von Gruppen- und Spezialräumen, das gemäss Regierungsrat aufgrund der Teilautonomie der Schulleitungen in deren Verantwortungsbereich fällt, ist ein Problem.  Die Umnutzungen resultieren nicht aus Freude an der Gestaltungsfreiheit der Schulleitungen, sondern aus purer Notwendigkeit, da Schülerinnen und Schüler irgendwo unterrichtet werden müssen. Ist Raum knapp führt es in der Konsequenz zu einer ungleichen Verteilung der Voraussetzungen an den Schulstandorten.

Es ist die Not­ – also nicht die Freiheit, sondern gerade ihr Fehlen – die zu dem Umnutzen der Räume an Schulen führt

Obwohl die Raumstandards, die der Schulhaus-Planung zugrunde liegen, sicherstellen sollen, dass Schulen aufgrund ihrer Schüleranzahl wiederum eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen haben, um einen geordneten Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, gibt es keinen Anspruch der Nutzer auf eine Anpassung an diese Standards bei bestehenden Räumen. Wenn jedoch der notwendige Raum gar nicht vorhanden ist, haben Nutzer von bestehenden Schulen kaum Möglichkeiten, auf die Einhaltung der Standards zu bestehen. Ungenügend Schulraum bedeutet in der Folge auch eine jährlich wiederkehrende zeitlich und inhaltlich grosse Herausforderung für Schulleitungen und Pensenlegende, um Lösungen zu suchen, damit überhaupt genügend Unterrichtsräume per Anfang des Schuljahres bereitstehen,

Die Schulraumplanung ist kein Oberflächenproblem, sondern eine ernste Problematik, die viele Schulstandorte im Kanton Basel-Stadt seit langem betrifft

Raumstandards sollen an allen Schulstandorten unbedingt erfüllt werden. Also muss ausreichend Schulraum geplant und zur Verfügung gestellt werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht für alle zu gewährleisten, ganz abgesehen davon, dass auch die Tagesstrukturen an Schulen immer mehr Platz brauchen und einnehmen.
Die Verantwortung hierfür liegt meiner Ansicht nach bei der Regierung, während die Nutzung der Räume vor Ort in den Kompetenzbereich der Schulleitungen an den teilautonomen Schulen fällt. Es steht somit auch die Frage im Raum, wer überprüft, ob die Raumstandards eingehalten werden? Es müsste eine Kontrollinstanz eingerichtet werden, die Massnahmen proaktiv vorausschauend einleiten kann. Dies gilt auch bei bestehenden Schulstandorten. Es ist Zeit, dass die Regierung handelt und die Probleme in der Schulraumplanung tatsächlich löst. Denn wenn der Regierungsrat in seinem Bericht darauf hinweist, dass die Bedingung bzgl. Schulraum bereits heute umgesetzt sind, diese aber dennoch zu Platzmangel an den Schulen führen, weist dies darauf hin, dass die Massnahmen zur Erfüllung der Raumstandarts nicht ausreichend sind. Die negativen Auswirkungen tragen das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5392
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion langfristige Schulraumplanung https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111981

Bildquelle:
www.infosperber.ch/politik/schweiz/Linda Stibler Mai 18

Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Schriftliche Anfrage Februar 2023
betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Im Oktober 2019 hat Oswald Inglin eine Motion betreffend hürdenfreien, flexiblen Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Der Vorstoss wurde als Anzug weiterbehandelt und mit Schreiben der Regierung vom November 2022 vom Parlament als erledigt abgeschrieben.

Fakt bleibt aber, dass seit der Verschiebung des Stichtags des Kindergarteneintritts das Thema in mehreren Kantonen kontrovers diskutiert wird. Die Gründe dafür sind:

  1. Es ist eine grössere Herausforderung für die Lehrpersonen jüngere Kinder zu unterrichten, weil diese möglicherweise Mühe haben, den Anforderungen des Unterrichts zu folgen. Das bedeutet mehr Zeit, mehr Ressourcen, um Kinder individuell zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung grundlegender Fähigkeiten zu helfen. Die Folge ist pädagogische Mehrarbeit für die Kindergartenlehrpersonen
  2. Jüngere Kinder weisen in Bezug auf das auf vier Jahre festgelegte Eintrittsalter eher Entwicklungsverzögerungen auf; in der Konsequenz werden auch mehr Fachpersonen in der Eingangsstufe benötigt
  3. Jüngere Kinder geraten unter Druck gegenüber den älteren Kindern. Das löst Stress und Belastung aus, also Leistungsdruck im Kindergartenalter, was wiederum die Freude am Lernen hemmt. Der Druck auf jüngere Kinder verstärkt sich zusätzlich, da auch der Alterseffekt eine Rolle spielt.

Der Alterseffekt wird verstärkt, wenn Eltern ihre Kinder zurückstellen und später in den Kindergarten einschulen lassen:

  1. Eltern versprechen sich einen Vorteil für ihr Kind bzgl. ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung. Studien zum «Relativ Age Effect (RAE)» belegen klar, dass das Eintrittsalter in den Kindergarten einen signifikanten Einfluss auf die Schulleistungen von Kindern hat: Je älter ein Kind im Vergleich zu den anderen Kindern der Gruppe ist, desto grösser werden die Vorteile auf die gesamte Schullaufbahn. Diese Kinder sind auch reifer, wenn sie sich mit der Berufswahl resp. den weiterführenden Schulen auseinandersetzen.
  2. Eltern haben öfters Bedenken und sind unsicher, ob ihre Kinder zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts tatsächlich schulreif sind. Deshalb erwägen sie eine Rückstellung.

Der Effekt der späteren Einschulung ist bildungspolitisch insofern problematisch, weil nicht alle Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen können. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen (Kita-Kosten).  Der Aspekt trifft dann vorwiegend Kinder aus sozio-ökonomisch schwächeren Schichten und/oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Je häufiger sie im Kindergarten auf überdurchschnittlich alte Kinder treffen, desto stärker spielt der Alterseffekt und die entsprechende Benachteiligung.

In 20 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Die Einschulung kann unter Angabe von Gründen um 1 Jahr verschoben werden. In einigen Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht angehören, entscheiden die Eltern selbst, wann ihr Kind eingeschult wird. So werden im Kanton Luzern beispielsweise gar 40% aller Kinder später eingeschult. Zudem ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich – also zweimal im Jahr: Im August und im Februar. 2021 traten im Kanton Zürich 8 Prozent aller Kinder verspätet in den Kindergarten ein. Vor zehn Jahren waren es noch 2 Prozent. Im Aargau sind es 10 Prozent, in Solothurn 13 und in Bern 14 Prozent. Im Bericht zur Motion Inglin wurde im März 20 für das SJ 18-19 eine Rückstellungsquote von 4% für Basel-Stadt ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Quote seither stetig steigt – der Durchschnitt der Kantone liegt bei 10%. Dies, weil bildungsnahen Eltern der Alterseffekt zunehmend bekannt ist. In Basel wurde aufgrund der Vorverlegung des Stichtags das Prozedere für die Rückstellung von «entwicklungsverzögerten» Kindern gelockert. Der Prozess ist einfacher – niederschwelliger – geworden. Sprich: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin können eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulärztin bzw. dem Schularzt (Medizinischer Dienst) geprüft wird. Am Ende entscheidet dann die Volkschulleitung über eine Rückstellung um 1 Jahr, die in den allermeisten Fällen genehmigt wird. Den Prozess bzgl. «externe Abklärung durch eine Fachperson» begrüsse ich, denn je mehr Mitsprache den Eltern gewährt wird, desto höher ist der Anteil später eingeschulter Kinder. Darunter leidet schlussendlich die Chancengerechtigkeit.

Neben dem Alterseffekt spielt vor allem der Aspekt des tatsächlichen Entwicklungsalters der Kinder eine Rolle. Es gilt zu klären, ob und welche Wirkung das frühe Eintrittsalter auf die Kinder hat. Dies in Bezug auf den Förderbedarf, der sich in der weiteren Schullaufbahn der Kinder fortsetzt, angefangen bei der Primarschule. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Zunahme an Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst in direktem Zusammenhang mit der Vorverlegung des Stichtags steht.

Die Ausführungen und die Forschungsergebnisse halten fest, dass neben dem effektiven Alter der relative Alterseffekt eine Rolle für den Schulerfolg einzelner Kinder spielt. Dies hat auch Auswirkungen auf die integrative Schule. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit der GLP-Fachgruppenleitung „Bildung und Familie“ eine Schriftliche Anfrage betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Das Thema ist trotz des Berichts der Regierung vom November 22 zum Anzug Inglin nicht erledigt.

Zum Vorstoss geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112246

Es steht die Frage im Raum, ob der Stichtag wieder auf den April verlegt werden kann/soll und welche Schritte bzgl. HarmoS-Konkordat nötig wären. Die GLP-Fachgruppe ist der Meinung, dass eine Stichtagverschiebung allen Kindern zugutekäme. Sinnvoll wäre die Option, eine frühere Einschulung zu prüfen, anstatt einer Rückstellung, welche die «Unzulänglichkeit» von Kindern betont. Sprich: Kinder, die bis und mit 30. April geboren sind, treten obligatorisch in den Kindergarten ein. Kinder, die zwischen dem 1 Mai und dem 31.Juli geboren sind und sehr reif sind, könnten aufgrund ihres Entwicklungsstands – nach Abklärung – ebenso in den Kindergarten eintreten. Das bedeutet: Viel weniger Rückstellungen für Kinder, dafür vorzeitige Einschulung für sehr reife Kinder, die dann auch effektiv beim Kindergarten-Programm mithalten können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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