Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Schule und Kultur

Grosser Rat 11. Mai 2023: 1. Überweisung mit 57 Ja zu 31 Nein bei 1 Enthaltung betreffend der Motion zur Schaffung einer Fachstelle «Schule und Kultur» nach dem Vorbild des Kanton Zürichs – aus bestehenden Ressourcen

Die Einrichtung einer Vermittlungs- und (Fach)Informationsstelle im Bildungsbereich für Kulturangebote kann Vorteile bringen. Dadurch können wir eine bessere Übersicht über die vielfältigen Angebote erreichen.

Grundsätzlich könnten wir es Schulen durch gezielte Vermittlungsarbeit ermöglichen, dass Fach- und Lehrpersonen effizienter spezifische Angebote für ihre Klassen finden und an kulturellen Veranstaltungen gezielter teilzunehmen können. Kinder und Jugendliche hätten die Möglichkeit, direkt mit Kulturschaffenden in den Austausch zu treten und würden ermutigt, selbst aktiv kreativ zu sein. Dies fördert ihre ganzheitliche Entwicklung, verbessert fachliche und überfachliche Kompetenzen und unterstützt ihre kulturelle Teilhabe. Ich sehe deshalb Chancen für eine Koordinationsstelle, da sowohl Lehrpersonen als auch Anbieter von Kulturangeboten sich an sie wenden können. Dadurch kann eine Drehscheibenfunktion entstehen. Es bestünde dann auch die Möglichkeit, Kriterien für Qualitätsansprüche festzulegen und die finanzielle Transparenz zu gewährleisten, indem die Kosten als Bildungskosten sichtbar gemacht würden. Ich unterstütze die dementsprechend die Idee, dass die Einführung einer Fachstelle „Schule und Kultur“ aus bestehenden Ressourcen gebündelt wird und aber kostenneutral sein muss.

Allerdings frage ich mich tatsächlich, ob dies in der vorgeschlagenen Form nach dem Vorbild Zürich möglich ist. Die Fachstelle beschäftigt 7 Mitarbeiter! Daher ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse und die Prüfung von Bezugskontingenten für die Angebote an den einzelnen Schulen wichtig. Es wäre sinnvoll, dass alle Schulstandorte gleichberechtigten Zugang zu den kulturellen Angeboten hätten und dass die Einführung einer Fach- oder Koordinationsstelle nicht zu indirekten Kostensteigerungen führt. Die Selektionskriterien, Qualitätsansprüche und Inhalte müssen transparent kommuniziert werden und sowohl die Effektivität als auch die Effizienz der Angebote gewährleisten.

Aufgrund der Klärungsbedarfe bezüglich der Forderungen hätte ich einen Anzug gegenüber der Motion begrüsst und behalte mir vor, den Vorstoss ein zweites Mal als Anzug zu überweisen. Abschliessend regen ich an, alle inner- und ausserschulischen Lernangebote für Schulen unter einer Plattform zu vereinen und ebenso einen Schwerpunkt auf die Vermittlung von Umweltthemen und grünen Anliegen für die Schülerinnen und Schüler zu setzen. Ich könnte mir daher eine Anlaufstelle unter dem Namen „Schule, Kultur und Wissen“ vorstellen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5123
Motion betreffend einer Fachstelle für Schule und Kultur nach Zürcher Vorbild, aber kostenneutral: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112340

Vorstudie Tieferlegung S-Bahn durch Riehen

Grosser Rat 11. Mai 2023: Überweisung mit 92 Ja zu 1 Nein bei 0 Enthaltung zur Ausarbeitung einer Vorstudie gemäss Bericht der UVEK zum Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Vorstudie für eine Tieferlegung der S-Bahn in Riehen sowie zum Bericht zu zwei Anzügen und Mitbericht der Regiokommission

Als Einwohnerin von Riehen weiss ich, wie gross die Bedeutung für die Tieferlegung der S-Bahn für unsere Gemeinde ist. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Zum einen geht es um den Schutz des historischen Ortsbilds und Ortskern, welche durch einen oberirdischen Ausbau erheblich beeinträchtigt würden.

Des Weiteren würde die taktverdichtete oberirdische Doppelspur-Variante zu einer erheblichen Zunahme der Lärmbelastung für die Bevölkerung führen, insbesondere bei Anwohnenden im Bereich der Bahnlinie und der Bahnübergänge.

Ein solch grossflächiger Ausbau würde die bereits heute sicht- und spürbare Trennung im Bereich von Riehen Dorf weiter akzentuieren und in zwei Teile spalten und die Verkehrsinfrastruktur gefährden.

Auf der kurzen Strecke von einem Kilometern sind 5 Bahnübergänge notwendig, um die Verbindungen in die Quartiere und nach Bettingen und Inzlingen zu gewährleisten. Ein oberirdischer Ausbau würde zeitweise zu hohem Verkehrsaufkommen mit Rückstau auf den Zubringerstrassen führen, weil die Schranken der Bahnübergänge aufgrund der geplanten 15-Minuten-Taktverdichtung der S-Bahn pro Stunde 8x geschlossen werden müssten. Dies ist mit Wartezeiten verbunden und belastet damit die Verkehrsinfrastruktur der Gemeinde Riehen nachhaltig. Davon betroffen wäre auch die ÖV-Anbindung an das Bus- und Tram-Netz.

Ein oberirdischer Ausbau wäre ungefähr so, als würde man in den Quartieren Bachletten, Gotthelf und Iselin die Bahnunterführungen in Bahnübergänge umwandeln und dann alle 15 Minuten die Schranken 2x schliessen. Man stelle sich den Verkehrsrückstau in die Quartiere vor und die Auswirkungen in Bezug auf die Lärmbelastung.

Ich bin mir aber bewusst, dass eine gute grenzüberschreitende S-Bahn-Anbindung unseren Wirtschaftsstandort stärkt. Grenzgänger können schnell, zuverlässig und ökologisch pendeln, was unserem Kanton Arbeitskräfte bringt und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Die trinationale S-Bahn bringt natürlich ebenso unsere pendelnde Bevölkerung und die Besucher in unserer Region, bequem in die umliegenden Städte, Gemeinden und grenzüberschreitende Agglomeration. Ich sehe denn auch Chancen betreffend dem Ausbau der S-Bahn und einem dichteren Fahrplan. Der ÖV gewinnt an Attraktivität. Die steigende Nachfrage kann durch die Angebotsentwicklung befriedigt und die Zunahme des Verkehrsaufkommens aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung durch die Verlagerung auf die S-Bahn minimiert werden.

Ein oberirdischer Doppelspur-S-Bahn-Ausbau durch Riehen, wie er aber derzeit geplant ist, wäre trotz der erwähnten Vorteile, ein extrem starker Eingriff in das historisch gewachsene Siedlungsgebiet von Riehen und würde diverse Probleme und Nachteile für die Einwohnenden und Besuchenden schaffen.

Hingegen erkenne ich bei der Tieferlegung respektive vor allem bei einer Tunnelvariante einen zusätzlichen Nutzen für die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt: Der gewonnene Platz kann für attraktive Fuss- und Velowegverbindungen und Grünflächen verwendet werden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.1550
Ratschlag zur Ausgabenbewilligung für die Tieferlegung der S6
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112140

Provenienzforschung Museen Basel-Stadt

Grosser Rat 10. Mai 2023: Ablehnung des Antrags der Regierung über 2 Mio. Franken mit 8 Ja zu 84 Nein bei 1 Enthaltung und somit Annahme des BKK Antrags über 4 Mio. Franken betreffend der Rahmenausgabenbewilligung für aktive Provenienzforschung in den kantonalen Museen Basel-Stadt für die Jahre 2023 bis 2026/2029

Die systematische Provenienzforschung in unseren Museen voranzutreiben, ist für unseren Kanton nicht nur dringend, sondern von grosser kulturpolitischer Bedeutung. Der Kanton als Hüter von Kulturgütern und Kunstobjekten hat nachdrücklich die Verpflichtung, das Vertrauen in die Museen und ihre Sammlungen proaktiv zu stärken und gleichzeitig das Risiko von Restitutionsforderungen zu minimieren.

Es ist die Aufgabe und Verantwortung des Kantons, sicherzustellen, dass die Sammlungsbestände der kantonalen Museen frei von Objekten mit problematischem historischem Hintergrund sind, wie etwa Raubkunst oder Kulturgüter, die unrechtmässig erworben wurden. Die Museen sind gesetzlich verpflichtet, die rechtmässige Herkunft von neuen Kunstgegenständen und bestehenden Sammlungsobjekten professionell zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die Provenienzforschung ist dementsprechend ein wesentlicher Bestandteil des Museumsauftrags, da sie nicht nur dazu beiträgt die Kenntnisse über die Sammlung zu sichern, sondern auch dazu dient, die Eigentumsverhältnisse zu klären, Imageschäden vom Kanton abzuwenden und das Risiko von hohen Gerichtskosten zu minimieren.

Der Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hält fest, dass die Mittel aktuell für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur und weiteren Drittmittelgebenden sowie die durch das Globalbudget bezahlten Arbeitskräfte für die herausfordernde und komplexe Forschungsarbeit nicht ausreichend sind.
Die Regierung stimmte der Einschätzung der BKK im Nachhinein zu, da dringliche Anträge seitens der Museen von über 500’000 Franken pro Jahr bereits vorliegen. In der Konsequenz hat die Regierung ihren Antrag über die Rahmenausgabenbewilligung von 1 Million auf 2 Millionen Franken erhöhen wollen. Man kann sich nun natürlich fragen, weshalb die schon bekannten Projekte zuerst von der Regierung nicht in ihrem Antrag berücksichtigt wurden. Denn obendrein muss die im Museumsgesetz neu verankerte Aufgabe der Provenienzforschung in ihrer aktiven systematischen Form von den Museen erst aufgebaut werden, was ebenfalls Ressourcen benötigt.

Klar ist, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, könnte die Aufarbeitung und Dokumentation der Sammlungsbestände in den kantonalen Museen zu einer reinen Alibiübung führen. Deshalb soll mit der Aufstockung der Mittel für die Provenienzforschung sicherstellt werden, dass Basel-Stadt seine ethischen und moralischen Verpflichtungen erfüllt und der Kanton das Reputationsrisiko für unsere Museen minimiert. Ich habe es darum für dringend notwendig gehalten, die zweckgebundene Rahmenausgabenbewilligung zu erhöhen.

Die GLP Fraktion konnte sich hingegen in der vorgelagerten Diskussion zur Grossratsdebatte nicht auf die Höhe des Betrags der Rahmenausgaben einigen, da ein Teil der Gelder für die Provenienzforschung effektiv aus dem ordentlichen Budget der Museen finanziert wird und ebenso vom Bund und weitern Drittmittelgebenden. Deshalb war die Fraktion offen, ob sie dem Erhöhungsantrag der Regierung über 2 Mio oder dem Erhöhungsbeitrag der BKK über 4 Mio Franken folgen würde, damit der Kanton Basel-Stadt seine Verantwortung als Verwalter von Kulturgütern und Objekten wirkungsvoll und effizient wahrnehmen kann. Bei der Abstimmung dann haben sich aber die Grünliberalen mit 1 Gegenstimme für die 4 Mio ausgesprochen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.1721
Rahmenausgabenbewilligung für aktive Provenienzforschung in den kantonalen Museen Basel-Stadt für die Jahre 2023 bis 2026/2029: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112180

Medienberichte:

https://www.bzbasel.ch/kultur/basel/museen-basler-kulturkommission-fordert-drei-millionen-franken-zusaetzlich-fuer-provenienzforschung-ld.2440308

https://www.bzbasel.ch/kultur/basel/museen-grosser-rat-vervierfacht-beitraege-an-die-provenienzforschung-ld.2456056

https://www.bazonline.ch/grosser-rat-vervierfacht-betrag-fuer-provenienzforschung-139080958114

 

Präventionsarbeit an Schulen bzgl. sexalisierter Gewalt

Grosser Rat 19. April 2023: Verbindliche Überweisung mit 79 Ja zu 11 Nein bei 1 Enthaltung zur Umsetzung des Vorstosses betr. sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen 

Die Prävention von Gewalt, insbesondere von sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche, ist eine komplexe Herausforderung, die entschlossenes Handeln auf allen Ebenen unserer Gesellschaft erfordert, speziell auch an Schulen.

Sexualisierte Gewalt kann tiefgreifende Auswirkungen auf Opfer haben, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Plattformen setzt Kinder und Jugendliche zusätzlichen Risiken aus. Die Rolle der Schulen bei der Gewaltprävention ist von zentraler Bedeutung, insbesondere das Vermitteln einer ganzheitlichen und rechtebasierten Sexualbildung. Deshalb will auch der Regierungsrat mit einer Arbeitsgruppe geeignete Massnahmen zur Verstärkung der Präventionsarbeit an Schulen prüfen. Es ist essentiell, dass Kinder sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen erkennen und wissen wo und wie sie sich Hilfe holen können.

Ich denke, dass die Einführung von Präventionsprogrammen, die von ausgewiesenen Kinderschutzexperten entwickelt wurden und seit dem Schuljahr 21/22 für alle Stufen der Volksschule vorhanden sind, nicht nur für die Primarschule verpflichtend sein sollte, sondern ebenso für den Kindergarten und die Sekundarschule. Dies verbunden mit obligatorischen Elternveranstaltungen, um die Erziehungsberechtigten in die Präventionsbemühungen einzubeziehen. Das Angebot des Kinderschutzes ist von hoher Qualität und kann vorhandene Ressourcen optimal nutzen und dadurch Schulen von zusätzlichen konzeptionellen Aufgaben entlasten.

Mehr Informationen zum Angebot Kinderschutz Schweiz hier: https://www.kinderschutz.ch/angebote/praeventionsangebote/mein-koerper-gehoert-mir

Aus diesem Grund befürworte ich die verbindliche Überweisung zur Umsetzung der Motion bzgl. der Prävention von sexueller Gewalt an Schulen und bitte um Prüfung und eventuelle Berücksichtigung der bereits von Fachpersonen erarbeitetenProgramme vom Kinderschutz Schweiz, die das bestehende obligatorische Angebot ergänzen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5469
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion Prävention an Schulen gegen sexualisierte Gewalt:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112067

Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch

Bildquelle:
https://www.fritzundfraenzi.ch/erziehung/wie-schutzen-wir-kinder-vor-sexuellem-missbrauch/

 

Platzmangel an Schulen in Basel-Stadt

Grosser Rat 22. März 2023: Definitive Überweisung an den Regierungsrat der Motion der BRK und BKK  zur Umsetzung einer langfristigen vorausschauenden Schulraumplanung mit 89 Ja zu 1 Nein  bei 1 Enthaltung

Die Schulraumplanung im Kanton Basel-Stadt bereitet grosse Sorgen. Nicht von ungefähr haben die Bau- und Raumplanungskommission sowie die Bildungs- und Kulturkommission, deren Mitglied ich bin, die gemeinsam eingereichte Motion zur definitiven Umsetzung empfohlen.
Meiner Meinung nach führt Platzmangel an Schulen zu Belastungen in der Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler. Insbesondere das Umfunktionieren von Gruppen- und Spezialräumen, das gemäss Regierungsrat aufgrund der Teilautonomie der Schulleitungen in deren Verantwortungsbereich fällt, ist ein Problem.  Die Umnutzungen resultieren nicht aus Freude an der Gestaltungsfreiheit der Schulleitungen, sondern aus purer Notwendigkeit, da Schülerinnen und Schüler irgendwo unterrichtet werden müssen. Ist Raum knapp führt es in der Konsequenz zu einer ungleichen Verteilung der Voraussetzungen an den Schulstandorten.

Es ist die Not­ – also nicht die Freiheit, sondern gerade ihr Fehlen – die zu dem Umnutzen der Räume an Schulen führt

Obwohl die Raumstandards, die der Schulhaus-Planung zugrunde liegen, sicherstellen sollen, dass Schulen aufgrund ihrer Schüleranzahl wiederum eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen haben, um einen geordneten Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, gibt es keinen Anspruch der Nutzer auf eine Anpassung an diese Standards bei bestehenden Räumen. Wenn jedoch der notwendige Raum gar nicht vorhanden ist, haben Nutzer von bestehenden Schulen kaum Möglichkeiten, auf die Einhaltung der Standards zu bestehen. Ungenügend Schulraum bedeutet in der Folge auch eine jährlich wiederkehrende zeitlich und inhaltlich grosse Herausforderung für Schulleitungen und Pensenlegende, um Lösungen zu suchen, damit überhaupt genügend Unterrichtsräume per Anfang des Schuljahres bereitstehen,

Die Schulraumplanung ist kein Oberflächenproblem, sondern eine ernste Problematik, die viele Schulstandorte im Kanton Basel-Stadt seit langem betrifft

Raumstandards sollen an allen Schulstandorten unbedingt erfüllt werden. Also muss ausreichend Schulraum geplant und zur Verfügung gestellt werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht für alle zu gewährleisten, ganz abgesehen davon, dass auch die Tagesstrukturen an Schulen immer mehr Platz brauchen und einnehmen.
Die Verantwortung hierfür liegt meiner Ansicht nach bei der Regierung, während die Nutzung der Räume vor Ort in den Kompetenzbereich der Schulleitungen an den teilautonomen Schulen fällt. Es steht somit auch die Frage im Raum, wer überprüft, ob die Raumstandards eingehalten werden? Es müsste eine Kontrollinstanz eingerichtet werden, die Massnahmen proaktiv vorausschauend einleiten kann. Dies gilt auch bei bestehenden Schulstandorten. Es ist Zeit, dass die Regierung handelt und die Probleme in der Schulraumplanung tatsächlich löst. Denn wenn der Regierungsrat in seinem Bericht darauf hinweist, dass die Bedingung bzgl. Schulraum bereits heute umgesetzt sind, diese aber dennoch zu Platzmangel an den Schulen führen, weist dies darauf hin, dass die Massnahmen zur Erfüllung der Raumstandarts nicht ausreichend sind. Die negativen Auswirkungen tragen das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5392
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion langfristige Schulraumplanung https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111981

Bildquelle:
www.infosperber.ch/politik/schweiz/Linda Stibler Mai 18

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Männerbüro Region Basel

Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum BKK Bericht zum Ausgabebericht betreffend Finanzhilfe an den Verein Männerbüro Region Basel für die Jahre 2023-2026

Eine gleichgestellte Gesellschaft sollte unser aller Ziel sein. Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll, wenn alle Gruppen daran mitwirken und hilfesuchende Personen beigestanden wird.

Das Männerbüro bietet qualifizierte Unterstützung für Männer, wenn sie selbst nicht mehr weiterwissen. Das können Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen sein. Die Themen sind vielfältig von Sozialberatungen über Vaterschaft, Sorgerecht, Scheidung/Trennung bis zur häuslichen Gewalt, die Männer ausüben oder davon betroffen sind. Auch der Wandel von Geschlechter-Bildern und -Rollen ist ein Fokusthema, bei dem Männer aktiv unterstützt, beraten oder ihnen geeignete spezifische Anlaufstellen empfohlen werden.

Das Männerbüro leistet einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Männern zu verbessern, ihre Rechte und Interessen zu schützen und helfend zur Seite zu stehen. Mit den vorgeschlagenen Ausgaben der Regierung wird die Wichtigkeit und den Bedarf dieser Institution für den Kanton Basel-Stadt betont.

Der Vorstand des Männerbüros hat die differenzierte Beurteilung der Bildungs- und Kulturkommission verdankt. Mehr noch, er hat sich entschieden die andiskutierten Punkte prompt umzusetzen und hat die Kommission transparent darüber informiert. Im Zuge des Professionalisierungsprozesses soll die Geschäftsstelle und der Vorstand neu aufgestellt und ausgerichtet werden. Während der ganzen Zeit geht der Betrieb nahtlos weiter.

Das Männerbüro hat bedeutende Entscheidungen getroffen, um seine Zukunft zu professionalisieren und effektiver zu gestalten. Ziel ist es, ein regionales Männerbüro als Beratungs- und Anlaufstelle für Männer zu schaffen, dass eine breite Zielgruppe fachkompetente bedient und dienstleistungsorientiert und modern arbeitet.

Der Verein befindet sich derzeit in einer Stabilisierungsphase. Mit einer allfälligen Erneuerung des Staatsbeitrags in vier Jahren muss der Verein dann klarer aufzeigen können, wie er sich positionieren konnte.

Durch die Restrukturierung  und die neue Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, kann das Männerbüro aber die umsichtigen und zielorientierten Vorgaben seines Auftrags leben und sorgt für eine garantierte Konstanz bei seinen Klienten. Dank der engeren Verknüpfung mit dem Kanton, erhält dieser nicht nur besseren Einblick und gewisse Kontrolle über den Staatsergänzenden Service Public, sondern stellt auch indirekt seine Qualität sicher.

Der Staatsbeitrag ist sinnvoll angelegt und dazu geeignet, ein Gleichgewicht in der Gleichstellungpolitik im Kanton Basel-Stadt herbeizuführen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Ausgabebericht der Regierung und Bericht der BKK:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112051

Bildquelle: Männerbüro Region Basel

Praktikum für zukünftige Lehrpersonen

Die Rufe der Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW nach mehr Praxiserfahrung sind nicht neu und nicht erstaunlich.
Die Bedeutung von Praktika ist hoch, stellen sie doch überhaupt erst einen Zusammenhang zwischen Studium und der Praxis her und ermöglichen das konkrete Kennenlernen der Arbeitssituation der Lehrpersonen im Klassenzimmer.

Möchten Junge Menschen Lehrerin oder Lehrer an der Volkschule werden, wählen viele den Weg über die Fachmaturitätsschule mit Schwerpunkt Pädagogik. In Kantonen wie beispielsweise Bern oder St. Gallen sammeln Schüler und Schülerinnen bereits ihre ersten Erfahrungen im Berufsalltag von Lehrpersonen mit einem Pädagogischen Praktikum in der Abschlussklasse. Damit erlangen sie erst die Fachmaturität. 

Nicht so in Basel-Stadt und dem vierkantonalen Bildungsraum, wobei jeder Kanton natürlich selber die Rahmenbedingungen für ihre schulische Laufbahnverordnung festlegt. Folgt man aber dem Ruf nach mehr Praxiserfahrung für angehende Lehrpersonen ist es doch verwunderlich, dass wir in unserem Kanton, den berufsfeldspezifischen Unterricht an der FMS nicht mit mehr praktischer Erfahrung ergänzen. 

Deshalb bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik auch im Kanton Basel-Stadt als Voraussetzung zum Erwerb der Fachmaturität eingeführt werden kann und unter welchen Bedingungen und Kriterien dies möglich ist.

Ich freue mich, dass mein Anliegen vom Parlament mitgetragen wird und an die Regierung überwiesen wurde.


Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen

In der Konsequenz wäre die Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen im Lehrberuf viel umfassender und greifbarer für die zukünftigen Studierenden. Die Fachmaturität-Arbeit tatsächlich über das Erlebte zu schreiben, anstatt es nur in Büchern nachzulesen, wäre ein praxisnaher und fachlich fundierter Beitrag der Schülerinnen und Schüler.

Sie würden dadurch bereits im Vorfeld von einer thematischen Fülle profitieren, aber auch von einer bestanden Bewährungsprobe und hätten Gelegenheit ihre Berufsvorstellungen mit der Alltagsrealität abzugleichen. Sie könnten in ihrem Praktikum sich selbst in einer sozialen Rolle erleben und in einer Zwischenposition als «Nicht-SchülerIn und Noch-nicht-Lehrperson» ihren zukünftigen Beruf erfahren. Ein derartiges Praktikum würde zur eigenen Orientierung dienen, einen vertieften Einblick in das Berufsfeld eines Kindergartens oder einer Schulklasse geben und zur persönlichen Entwicklung beitragen.

Selbstverständlich wäre es opportun, wenn der Regierungsrat auch die anderen Kantone aus dem vierkantonalen Bildungsraum für ein obligatorisches Praktikum in der FMS-Abschlussklasse ins Boot holen könnte. Es soll aber nicht zur Bedingung für die Umsetzung des Anliegens in Basel-Stadt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von einer überkantonalen Entscheidung von der Möglichkeit eines Praktikums profitieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Zu meinem Vorstoss im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: www.20min.ch/story

Stärkung der Lernbeziehungen im A-Zug der Sek I

Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug Roth „Stärkung der Lernbeziehung im A-Zug, Sek I“

Eine Stärkung der Lernbeziehungen ist unterstützenswert, dies gilt grundsätzlich für alle Stufen der im Vorstoss angesprochenen Sekundarschule.

Darum nehme ich die Gelegenheit wahr paar Punkte detaillierter auszuführen. Lernbeziehungen sind nicht nur abhängig von der Anzahl Fächer, die eine Klassenlehrperson unterrichtet, sondern ebenso von der Schulform. Manche Sekundarschulen unterrichten beispielsweise gar nicht mehr im herkömmlichen Klassenverband. Es wäre insofern opportun, mal generell über Schulstrukturen zu sprechen, welche die Lernbeziehungen prinzipiell stärken.

Unabhängig davon besteht aber effektiv Handlungsbedarf bezüglich der Ausbildung, dies angesichts der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt rund 20 Prozent aller Lehrpersonen an der Sekundarschule nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen,

In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, ob ein fächerbezogenes Nachqualifikations-Angebot für alle bereits unterrichtenden Lehrpersonen der Sekundarschule geschaffen werden sollte, eben unabhängig von der Stufe, an welcher sie unterrichten.

Ausserdem geben wir zu bedenken, dass es zu Ungleichbehandlungen von Lehrpersonen kommt, wenn nur Sek-A-Lehrpersonen von einer Nachqualifikation ohne Lohnausfall profitieren können. Dies nicht nur in Bezug auf die anderen Lehrpersonen, die an der Sekundarstufe unterrichten und von einem Nachqualifikations-Angebot profitieren würden, sondern ebenso in Bezug auf alle Lehrpersonen, die sich mit berufsbegleitenden Studien zum Erwerb eines Masters oder CAS oder ähnlichem weiterbilden.

Zu befürworten ist die Forderung betreffend gute Rahmenbedingungen für eine Entlastung für die Klassenleitung, die aus meiner Sicht auf der Sek-A-Stufe effektiv höher liegen sollte als auf den anderen Sekundarstufen.

Hinsichtlich der heilpädagogischen Grundlagen ist es heute schon so, dass alle Lehrpersonen der Sekundarstufe während der Ausbildung drei Module zur Inklusionsthematik besuchen.

Begrüssenswert wäre deshalb ein Nachqualifikations-Angebot für Lehrpersonen der Sek-A-Stufe zu prüfen, welche spezifische Thematiken der Sek-A mit Schwerpunkten

  • auf die Klassenführung,
  • die Elternarbeit
  • und die Berufsorientierung im Fokus hat
  • und durchaus auch einen Vertiefungsanteil der heilpädagogischen Ansätze berücksichtig.

Zusammenfassend kann ich im Namen der Grünliberalen sagen, dass wir diesen Vorstoss unterstützen, weil wir die Stärkung der Lernbeziehungen fördern wollen. Wir sind aber wie ausgeführt der Meinung, dass man noch weiterdenken kann und noch andere wichtige Überlegungen miteinbeziehen sollte.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorstoss Roth: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403304.pdf

Bildquelle: edubsBS

Museumsgesetz

Grosser Rat 11. Januar 2023: Bericht BKK zum Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) sowie Bericht zu einer Motion und einem Anzug sowie Mitbericht der GPK

Was lange währt wird endlich gut! Für die Museums-Stadt Basel ist heute ein freudiger Tag. Das teilrevidierte Museumsgesetz ist reif für die Beratung im Parlament und wird von allen politischen Lagern mitgetragen. Wichtige Fragen sind geklärt. Dies aufgrund des zusätzlichen Efforts aller Akteure, insbesondere auch der eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe, deren Arbeit die GLP ausdrücklich honoriert und verdankt.Im speziellen wurden die Fragen der Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen erneut diskutiert, gespiegelt – und – die entscheidenden Knackpunkte geklärt.
So auch die Knacknuss bezüglich der Autonomie der Museen respektive der Frage, ob sie ausgegliedert werden sollen, was wir heute basierend auf dem erarbeiteten Kompromiss «beneinen» können.

Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag der Komplexität des Geschäfts Rechnung trägt, gut durchdacht ist und damit eine tragfähige fundierte gesetzliche Lösung vorliegt. Es ist mir aber bewusst, dass die Verordnung zum Gesetz noch nicht ausgearbeitet ist und sie für die gesetzliche Umsetzung der Bestimmungen essenziell ist. Empfehlenswert ist deshalb weiterhin den Einbezug aller Player bei der Konsultation zur Verordnung.

Die Richtung hinsichtlich der gesetzlichen Neuerungen wird aber durch gemeinsame Nenner vorgegeben.
Dies in Bezug auf: das Etablieren von Sammlungskonzepten in allen 5 Museen, die aktive, systematische Provenienzforschung und die Formulierung betreffend der Teilautonomie der Museen.

Die nun gewählte Linie insbesondere betreffend die Rechtsform und die Organisation verpflichtet sowohl das Präsidialdepartement als auch die Museumsdirektorien zu einer konstruktiven – und mit Blick auf die Zukunft – zu einer verbesserten Zusammenarbeit. Der erarbeitete Lösungsvorschlag wird von allen Seiten gestützt. Wenn man bedenkt, dass die letzten Jahre von negativen Schlagzeilen geprägt waren, ist der vorliegende austarierte Vorschlag, die Chance mit zukünftigen Spannungsfeldern in der Museumspolitik umzugehen. Die Ausgestaltung der Autonomie und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit in Bezug auf organisatorische, finanzielle und personelle Angelegenheiten berücksichtigt den Wunsch der Museumsdirektorien und ebenso der Museumskommissionen, deren Rolle zugleich gefestigt wird. Dem Ruf nach einem krisenresistenten Museumsgesetz wird Rechnung getragen und die Teilautonomie der Museen und der Handlungsspielraum durch den Vierjahres-Globalkredit gestärkt. Mit dem Leistungsauftrag wiederum wird mehr Flexibilität und eine bessere Planungssicherheit erreicht.

Entsprechend empfehle ich im Namen der Grünliberalen, die Anträge der BKK für das teilrevidierte Museumsgesetz zur Annahme. Es bleibt mir, mich bei  allen Beteiligten für die offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit zu bedanken. Namentlich dem Präsidialdepartement und den Verantwortlichen der Museen wie auch der Geschäftsprüfungskommission für ihren fundierten Mitbericht. Nicht zuletzt deswegen kam eine Neuauslegung der Gesetzesartikel zustande, die Früchte getragen hat.

Die Grünliberalen sind happy mit der heutigen Vorlage. Alles weitere wird sich bei der Umsetzung weisen. Wir sind aber überzeugt, die Basis für ein gutes Miteinander ist geschaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Dokumente im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110375

Fotoquelle: basellive.ch

 

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