Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Platzmangel an Schulen in Basel-Stadt

Grosser Rat 22. März 2023: Definitive Überweisung an den Regierungsrat der Motion der BRK und BKK  zur Umsetzung einer langfristigen vorausschauenden Schulraumplanung mit 89 Ja zu 1 Nein  bei 1 Enthaltung

Die Schulraumplanung im Kanton Basel-Stadt bereitet grosse Sorgen. Nicht von ungefähr haben die Bau- und Raumplanungskommission sowie die Bildungs- und Kulturkommission, deren Mitglied ich bin, die gemeinsam eingereichte Motion zur definitiven Umsetzung empfohlen.
Meiner Meinung nach führt Platzmangel an Schulen zu Belastungen in der Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler. Insbesondere das Umfunktionieren von Gruppen- und Spezialräumen, das gemäss Regierungsrat aufgrund der Teilautonomie der Schulleitungen in deren Verantwortungsbereich fällt, ist ein Problem.  Die Umnutzungen resultieren nicht aus Freude an der Gestaltungsfreiheit der Schulleitungen, sondern aus purer Notwendigkeit, da Schülerinnen und Schüler irgendwo unterrichtet werden müssen. Ist Raum knapp führt es in der Konsequenz zu einer ungleichen Verteilung der Voraussetzungen an den Schulstandorten.

Es ist die Not­ – also nicht die Freiheit, sondern gerade ihr Fehlen – die zu dem Umnutzen der Räume an Schulen führt

Obwohl die Raumstandards, die der Schulhaus-Planung zugrunde liegen, sicherstellen sollen, dass Schulen aufgrund ihrer Schüleranzahl wiederum eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen haben, um einen geordneten Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, gibt es keinen Anspruch der Nutzer auf eine Anpassung an diese Standards bei bestehenden Räumen. Wenn jedoch der notwendige Raum gar nicht vorhanden ist, haben Nutzer von bestehenden Schulen kaum Möglichkeiten, auf die Einhaltung der Standards zu bestehen. Ungenügend Schulraum bedeutet in der Folge auch eine jährlich wiederkehrende zeitlich und inhaltlich grosse Herausforderung für Schulleitungen und Pensenlegende, um Lösungen zu suchen, damit überhaupt genügend Unterrichtsräume per Anfang des Schuljahres bereitstehen,

Die Schulraumplanung ist kein Oberflächenproblem, sondern eine ernste Problematik, die viele Schulstandorte im Kanton Basel-Stadt seit langem betrifft

Raumstandards sollen an allen Schulstandorten unbedingt erfüllt werden. Also muss ausreichend Schulraum geplant und zur Verfügung gestellt werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht für alle zu gewährleisten, ganz abgesehen davon, dass auch die Tagesstrukturen an Schulen immer mehr Platz brauchen und einnehmen.
Die Verantwortung hierfür liegt meiner Ansicht nach bei der Regierung, während die Nutzung der Räume vor Ort in den Kompetenzbereich der Schulleitungen an den teilautonomen Schulen fällt. Es steht somit auch die Frage im Raum, wer überprüft, ob die Raumstandards eingehalten werden? Es müsste eine Kontrollinstanz eingerichtet werden, die Massnahmen proaktiv vorausschauend einleiten kann. Dies gilt auch bei bestehenden Schulstandorten. Es ist Zeit, dass die Regierung handelt und die Probleme in der Schulraumplanung tatsächlich löst. Denn wenn der Regierungsrat in seinem Bericht darauf hinweist, dass die Bedingung bzgl. Schulraum bereits heute umgesetzt sind, diese aber dennoch zu Platzmangel an den Schulen führen, weist dies darauf hin, dass die Massnahmen zur Erfüllung der Raumstandarts nicht ausreichend sind. Die negativen Auswirkungen tragen das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5392
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion langfristige Schulraumplanung https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111981

Bildquelle:
www.infosperber.ch/politik/schweiz/Linda Stibler Mai 18

Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Schriftliche Anfrage Februar 2023
betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Im Oktober 2019 hat Oswald Inglin eine Motion betreffend hürdenfreien, flexiblen Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Der Vorstoss wurde als Anzug weiterbehandelt und mit Schreiben der Regierung vom November 2022 vom Parlament als erledigt abgeschrieben.

Fakt bleibt aber, dass seit der Verschiebung des Stichtags des Kindergarteneintritts das Thema in mehreren Kantonen kontrovers diskutiert wird. Die Gründe dafür sind:

  1. Es ist eine grössere Herausforderung für die Lehrpersonen jüngere Kinder zu unterrichten, weil diese möglicherweise Mühe haben, den Anforderungen des Unterrichts zu folgen. Das bedeutet mehr Zeit, mehr Ressourcen, um Kinder individuell zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung grundlegender Fähigkeiten zu helfen. Die Folge ist pädagogische Mehrarbeit für die Kindergartenlehrpersonen
  2. Jüngere Kinder weisen in Bezug auf das auf vier Jahre festgelegte Eintrittsalter eher Entwicklungsverzögerungen auf; in der Konsequenz werden auch mehr Fachpersonen in der Eingangsstufe benötigt
  3. Jüngere Kinder geraten unter Druck gegenüber den älteren Kindern. Das löst Stress und Belastung aus, also Leistungsdruck im Kindergartenalter, was wiederum die Freude am Lernen hemmt. Der Druck auf jüngere Kinder verstärkt sich zusätzlich, da auch der Alterseffekt eine Rolle spielt.

Der Alterseffekt wird verstärkt, wenn Eltern ihre Kinder zurückstellen und später in den Kindergarten einschulen lassen:

  1. Eltern versprechen sich einen Vorteil für ihr Kind bzgl. ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung. Studien zum «Relativ Age Effect (RAE)» belegen klar, dass das Eintrittsalter in den Kindergarten einen signifikanten Einfluss auf die Schulleistungen von Kindern hat: Je älter ein Kind im Vergleich zu den anderen Kindern der Gruppe ist, desto grösser werden die Vorteile auf die gesamte Schullaufbahn. Diese Kinder sind auch reifer, wenn sie sich mit der Berufswahl resp. den weiterführenden Schulen auseinandersetzen.
  2. Eltern haben öfters Bedenken und sind unsicher, ob ihre Kinder zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts tatsächlich schulreif sind. Deshalb erwägen sie eine Rückstellung.

Der Effekt der späteren Einschulung ist bildungspolitisch insofern problematisch, weil nicht alle Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen können. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen (Kita-Kosten).  Der Aspekt trifft dann vorwiegend Kinder aus sozio-ökonomisch schwächeren Schichten und/oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Je häufiger sie im Kindergarten auf überdurchschnittlich alte Kinder treffen, desto stärker spielt der Alterseffekt und die entsprechende Benachteiligung.

In 20 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Die Einschulung kann unter Angabe von Gründen um 1 Jahr verschoben werden. In einigen Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht angehören, entscheiden die Eltern selbst, wann ihr Kind eingeschult wird. So werden im Kanton Luzern beispielsweise gar 40% aller Kinder später eingeschult. Zudem ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich – also zweimal im Jahr: Im August und im Februar. 2021 traten im Kanton Zürich 8 Prozent aller Kinder verspätet in den Kindergarten ein. Vor zehn Jahren waren es noch 2 Prozent. Im Aargau sind es 10 Prozent, in Solothurn 13 und in Bern 14 Prozent. Im Bericht zur Motion Inglin wurde im März 20 für das SJ 18-19 eine Rückstellungsquote von 4% für Basel-Stadt ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Quote seither stetig steigt – der Durchschnitt der Kantone liegt bei 10%. Dies, weil bildungsnahen Eltern der Alterseffekt zunehmend bekannt ist. In Basel wurde aufgrund der Vorverlegung des Stichtags das Prozedere für die Rückstellung von «entwicklungsverzögerten» Kindern gelockert. Der Prozess ist einfacher – niederschwelliger – geworden. Sprich: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin können eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulärztin bzw. dem Schularzt (Medizinischer Dienst) geprüft wird. Am Ende entscheidet dann die Volkschulleitung über eine Rückstellung um 1 Jahr, die in den allermeisten Fällen genehmigt wird. Den Prozess bzgl. «externe Abklärung durch eine Fachperson» begrüsse ich, denn je mehr Mitsprache den Eltern gewährt wird, desto höher ist der Anteil später eingeschulter Kinder. Darunter leidet schlussendlich die Chancengerechtigkeit.

Neben dem Alterseffekt spielt vor allem der Aspekt des tatsächlichen Entwicklungsalters der Kinder eine Rolle. Es gilt zu klären, ob und welche Wirkung das frühe Eintrittsalter auf die Kinder hat. Dies in Bezug auf den Förderbedarf, der sich in der weiteren Schullaufbahn der Kinder fortsetzt, angefangen bei der Primarschule. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Zunahme an Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst in direktem Zusammenhang mit der Vorverlegung des Stichtags steht.

Die Ausführungen und die Forschungsergebnisse halten fest, dass neben dem effektiven Alter der relative Alterseffekt eine Rolle für den Schulerfolg einzelner Kinder spielt. Dies hat auch Auswirkungen auf die integrative Schule. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit der GLP-Fachgruppenleitung „Bildung und Familie“ eine Schriftliche Anfrage betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Das Thema ist trotz des Berichts der Regierung vom November 22 zum Anzug Inglin nicht erledigt.

Zum Vorstoss geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112246

Es steht die Frage im Raum, ob der Stichtag wieder auf den April verlegt werden kann/soll und welche Schritte bzgl. HarmoS-Konkordat nötig wären. Die GLP-Fachgruppe ist der Meinung, dass eine Stichtagverschiebung allen Kindern zugutekäme. Sinnvoll wäre die Option, eine frühere Einschulung zu prüfen, anstatt einer Rückstellung, welche die «Unzulänglichkeit» von Kindern betont. Sprich: Kinder, die bis und mit 30. April geboren sind, treten obligatorisch in den Kindergarten ein. Kinder, die zwischen dem 1 Mai und dem 31.Juli geboren sind und sehr reif sind, könnten aufgrund ihres Entwicklungsstands – nach Abklärung – ebenso in den Kindergarten eintreten. Das bedeutet: Viel weniger Rückstellungen für Kinder, dafür vorzeitige Einschulung für sehr reife Kinder, die dann auch effektiv beim Kindergarten-Programm mithalten können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Männerbüro Region Basel

Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum BKK Bericht zum Ausgabebericht betreffend Finanzhilfe an den Verein Männerbüro Region Basel für die Jahre 2023-2026

Eine gleichgestellte Gesellschaft sollte unser aller Ziel sein. Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll, wenn alle Gruppen daran mitwirken und hilfesuchende Personen beigestanden wird.

Das Männerbüro bietet qualifizierte Unterstützung für Männer, wenn sie selbst nicht mehr weiterwissen. Das können Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen sein. Die Themen sind vielfältig von Sozialberatungen über Vaterschaft, Sorgerecht, Scheidung/Trennung bis zur häuslichen Gewalt, die Männer ausüben oder davon betroffen sind. Auch der Wandel von Geschlechter-Bildern und -Rollen ist ein Fokusthema, bei dem Männer aktiv unterstützt, beraten oder ihnen geeignete spezifische Anlaufstellen empfohlen werden.

Das Männerbüro leistet einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Männern zu verbessern, ihre Rechte und Interessen zu schützen und helfend zur Seite zu stehen. Mit den vorgeschlagenen Ausgaben der Regierung wird die Wichtigkeit und den Bedarf dieser Institution für den Kanton Basel-Stadt betont.

Der Vorstand des Männerbüros hat die differenzierte Beurteilung der Bildungs- und Kulturkommission verdankt. Mehr noch, er hat sich entschieden die andiskutierten Punkte prompt umzusetzen und hat die Kommission transparent darüber informiert. Im Zuge des Professionalisierungsprozesses soll die Geschäftsstelle und der Vorstand neu aufgestellt und ausgerichtet werden. Während der ganzen Zeit geht der Betrieb nahtlos weiter.

Das Männerbüro hat bedeutende Entscheidungen getroffen, um seine Zukunft zu professionalisieren und effektiver zu gestalten. Ziel ist es, ein regionales Männerbüro als Beratungs- und Anlaufstelle für Männer zu schaffen, dass eine breite Zielgruppe fachkompetente bedient und dienstleistungsorientiert und modern arbeitet.

Der Verein befindet sich derzeit in einer Stabilisierungsphase. Mit einer allfälligen Erneuerung des Staatsbeitrags in vier Jahren muss der Verein dann klarer aufzeigen können, wie er sich positionieren konnte.

Durch die Restrukturierung  und die neue Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, kann das Männerbüro aber die umsichtigen und zielorientierten Vorgaben seines Auftrags leben und sorgt für eine garantierte Konstanz bei seinen Klienten. Dank der engeren Verknüpfung mit dem Kanton, erhält dieser nicht nur besseren Einblick und gewisse Kontrolle über den Staatsergänzenden Service Public, sondern stellt auch indirekt seine Qualität sicher.

Der Staatsbeitrag ist sinnvoll angelegt und dazu geeignet, ein Gleichgewicht in der Gleichstellungpolitik im Kanton Basel-Stadt herbeizuführen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Ausgabebericht der Regierung und Bericht der BKK:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112051

Bildquelle: Männerbüro Region Basel

Notiz „Landrat überprüft Frühfranzösisch“

Notiz zum Artikel von Thomas Dähler, BAZ, 9. Februar 2023

«Landrat überprüft Frühfranzösisch»

von Christine Staehelin, GLP-Fachgruppenleiterin „Bildung/Familie“
und Sandra Bothe, GLP-Grossrätin Basel-Stadt


Der Landrat im Kanton Baselland fordert, dass der Fremdsprachenunterricht in der Primarschule überprüft wird. In ihrer Motion, die nun in ein Postulat (Anzug) umgewandelt wurde, forderte Anita Biedert die Verlegung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe.

Der Vorstoss hätte zwar pädagogisch einiges für sich, dennoch unterstützen auch wir die Forderungen inhaltlich in dieser Form nicht und begrüssen die Überweisung als Postulat.
Es ist Zeit für ein Up-Date in der „Casa“ Frühfranzösisch – auch in Basel-Stadt.

Der Ansatz des frühen Fremdsprachenunterrichts (ab der 3. Primarklasse) wurde schon vor dessen Einführung kritisiert; längst ist nun bekannt, dass der Erfolg ausblieb. Im Gegenteil: In den sechs Passepartout-Kantonen wurden 100 Millionen ausgegeben und die Leistungen im Französisch sanken, was Studien belegen.

Das HarmoS-Konkordat wollte Ziele der Bildungsstufen harmonisieren. Festgelegt wurde unter anderem, dass auf der Primarstufe der Unterricht in zwei Fremdsprachen eingeführt werden muss.  Als einer der Hauptgründe wurde die Mobilität genannt: Der Anschluss der Schülerinnen und Schüler, die während ihrer Schulzeit den Kanton wechseln, sollte gewährleistet werden. Abgesehen davon, ob Mobilität überhaupt als Argument eines pädagogischen Projekts beigezogen werden soll, ist es auch so, dass die Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen regional koordiniert wird, was das Hauptargument zur Farce werden lässt.

Auch wenn wir der Meinung sind, dass die versprochenen Erfolge eines frühen Fremdsprachenunterrichts längst widerlegt sind und dass diesbezüglich gemeinsam getroffene Fehlentscheide widerrufen werden können und sollen, statt dass man sich immer wieder auf HarmoS bezieht, schliessen wir uns der Antwort des Regierungsrats Baselland an, der die Evaluationen im Rahmen der ÜGKs 2023 abwarten will.

Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass die Zeit bis zur Auswertung der Resultate der ÜGKs – wir wären bereit, bereits jetzt Wetten abzuschliessen auf die Ergebnisse – dazu genutzt werden muss, gemeinsam mit den anderen Passepartout-Kantonen über die Bücher zu gehen.

Wenn wir den Stellenwert des Französisch als Landessprache gebührend achten wollen, dann müssen wir alles daransetzen, dass unsere Schülerinnen und Schüler gut Französisch lernen. Es gibt genügend Studien, die zeigen, wie das geht.

Die Resultate werden u.E. zeigen, dass es auch im Kanton Basel-Stadt Sinn macht, die Bildungsstrategie für die erste weitere Landessprache evidenzbasiert zu überprüfen und eine neue Zieldefinition zu formulieren, die konkrete Vorschläge beinhaltet und aufzeigt, wie die Leistungen im Fremdsprachenunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbessert werden können.

Den Französischunterricht auf die Sekundarstufe zu verlegen oder freiwillig zu machen, wie dies aktuell im Kanton Basel-Stadt für die Sekundarstufe A ab der 2. Klasse vorgesehen ist, sind nicht die adäquaten Antworten auf die Herausforderungen, sondern nur klägliche Reaktionen auf das Scheitern des frühen Fremdsprachenunterrichts, ohne dass dieser hinterfragt werden würde.

Auch wenn die Zielsetzung des Französischunterrichts «Freude und Neugier an der fremden Sprache» in den Vordergrund stellt, müssten dennoch die gigantischen Investitionen auch dringend die Verbesserung der Leistung erwirken.
Deshalb können wir uns den Beginn des Fremdsprachenunterrichts wieder ab der 5. Primarklasse vorstellen, also eine Rückkehr zum früheren Modell. Lieber kürzer, dafür besser!

«Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war» Bertold Brecht

Wir sollten uns also endlich für einen gelingenden Französischunterricht einsetzen. Dass fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache die Grundlage für den Erwerb von Fremdsprachen bilden, muss offenbar explizit erwähnt werden, denn diese Tatsache scheint aus dem Blickfeld geraten zu sein.

Deshalb erwarten wir auch eine Prioritätensetzung der Bildungsziele, insbesondere was die sinkenden Leistungen beim Leseverständnis und Schreiben in Deutsch (PISA-Studie 2018) betrifft. Denn wer auf Deutsch nichts zu sagen hat, kann dies auch in keiner Fremdsprache tun.


Bildquelle: Kabeleins.ch

Medien
Basler Zeitung, Feb. 23:
https://www.bazonline.ch/landrat-ueberprueft-fruehfranzoesisch-409829663755

Der Bund Bern, Okt. 22:
Artikel Frühfranzösisch ist gescheitert

Zusammenstellung diverser Artikel und Studien zur Einführung Frühfremdsprachen ab 2004 durch Urs Kalberer

  1. Kalberer, U. (2005). Lernt man jünger wirklich besser? Neue Zürcher Zeitung 21. 6. 2005
  2. Munoz, C. (Hrsg.). (2006). Age and the rate of foreign lang.uage learning. Clevedon: Multilingual Matters.
  3. Barcelona Age Factor Project. Die Studie lief während 20 Jahren und lieferte Einsichten zum optimalen Start des Fremdsprachenbeginns. Resultate:
    1. Späteinsteiger übertreffen jüngere Einsteiger nach einer ähnlichen Anzahl von Unterrichtsstunden;
    2. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten: jüngere Lernende langsamer, mit „beschleunigter Progression zwischen 11 und 13 Jahren, viel schneller als zwischen 14 und 16 Jahren″ (2006:31)
    3. In schulischen Kontexten, in denen es kaum Möglichkeiten für implizites Lernen und Üben gibt, können ältere Lernende schneller eine weitere Sprache erwerben.
  4. Kalberer, U. (2007). Rate of L2 Acquisition and the Influence of Instruction Time on Achievement. University of Manchester.

Aus Schweizer Sicht:

  1. Lambelet, A. & Berthele, E. (2014). Alter und schulisches Fremdsprachenlernen : Stand der Forschung. Bericht des Wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit
  2. Pfenninger, S. E. & Singleton, D. (2017).Beyond Age Effects in Instructional L2 Learning: Revisiting the Age Factor. Bristol: Multilingual Matters. ISBN: 9781783097616
  3. Berthele, R. (2019). Policy recommendations for language learning: Linguists’ contributions between scholarly debates and pseudoscience. Journal of the European Second Language Association3(1), 1–11. DOI: http://doi.org/10.22599/jesla.50

Praktikum für zukünftige Lehrpersonen

Die Rufe der Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW nach mehr Praxiserfahrung sind nicht neu und nicht erstaunlich.
Die Bedeutung von Praktika ist hoch, stellen sie doch überhaupt erst einen Zusammenhang zwischen Studium und der Praxis her und ermöglichen das konkrete Kennenlernen der Arbeitssituation der Lehrpersonen im Klassenzimmer.

Möchten Junge Menschen Lehrerin oder Lehrer an der Volkschule werden, wählen viele den Weg über die Fachmaturitätsschule mit Schwerpunkt Pädagogik. In Kantonen wie beispielsweise Bern oder St. Gallen sammeln Schüler und Schülerinnen bereits ihre ersten Erfahrungen im Berufsalltag von Lehrpersonen mit einem Pädagogischen Praktikum in der Abschlussklasse. Damit erlangen sie erst die Fachmaturität. 

Nicht so in Basel-Stadt und dem vierkantonalen Bildungsraum, wobei jeder Kanton natürlich selber die Rahmenbedingungen für ihre schulische Laufbahnverordnung festlegt. Folgt man aber dem Ruf nach mehr Praxiserfahrung für angehende Lehrpersonen ist es doch verwunderlich, dass wir in unserem Kanton, den berufsfeldspezifischen Unterricht an der FMS nicht mit mehr praktischer Erfahrung ergänzen. 

Deshalb bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik auch im Kanton Basel-Stadt als Voraussetzung zum Erwerb der Fachmaturität eingeführt werden kann und unter welchen Bedingungen und Kriterien dies möglich ist.

Ich freue mich, dass mein Anliegen vom Parlament mitgetragen wird und an die Regierung überwiesen wurde.


Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen

In der Konsequenz wäre die Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen im Lehrberuf viel umfassender und greifbarer für die zukünftigen Studierenden. Die Fachmaturität-Arbeit tatsächlich über das Erlebte zu schreiben, anstatt es nur in Büchern nachzulesen, wäre ein praxisnaher und fachlich fundierter Beitrag der Schülerinnen und Schüler.

Sie würden dadurch bereits im Vorfeld von einer thematischen Fülle profitieren, aber auch von einer bestanden Bewährungsprobe und hätten Gelegenheit ihre Berufsvorstellungen mit der Alltagsrealität abzugleichen. Sie könnten in ihrem Praktikum sich selbst in einer sozialen Rolle erleben und in einer Zwischenposition als «Nicht-SchülerIn und Noch-nicht-Lehrperson» ihren zukünftigen Beruf erfahren. Ein derartiges Praktikum würde zur eigenen Orientierung dienen, einen vertieften Einblick in das Berufsfeld eines Kindergartens oder einer Schulklasse geben und zur persönlichen Entwicklung beitragen.

Selbstverständlich wäre es opportun, wenn der Regierungsrat auch die anderen Kantone aus dem vierkantonalen Bildungsraum für ein obligatorisches Praktikum in der FMS-Abschlussklasse ins Boot holen könnte. Es soll aber nicht zur Bedingung für die Umsetzung des Anliegens in Basel-Stadt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von einer überkantonalen Entscheidung von der Möglichkeit eines Praktikums profitieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Zu meinem Vorstoss im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: www.20min.ch/story

Stärkung der Lernbeziehungen im A-Zug der Sek I

Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug Roth „Stärkung der Lernbeziehung im A-Zug, Sek I“

Eine Stärkung der Lernbeziehungen ist unterstützenswert, dies gilt grundsätzlich für alle Stufen der im Vorstoss angesprochenen Sekundarschule.

Darum nehme ich die Gelegenheit wahr paar Punkte detaillierter auszuführen. Lernbeziehungen sind nicht nur abhängig von der Anzahl Fächer, die eine Klassenlehrperson unterrichtet, sondern ebenso von der Schulform. Manche Sekundarschulen unterrichten beispielsweise gar nicht mehr im herkömmlichen Klassenverband. Es wäre insofern opportun, mal generell über Schulstrukturen zu sprechen, welche die Lernbeziehungen prinzipiell stärken.

Unabhängig davon besteht aber effektiv Handlungsbedarf bezüglich der Ausbildung, dies angesichts der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt rund 20 Prozent aller Lehrpersonen an der Sekundarschule nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen,

In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, ob ein fächerbezogenes Nachqualifikations-Angebot für alle bereits unterrichtenden Lehrpersonen der Sekundarschule geschaffen werden sollte, eben unabhängig von der Stufe, an welcher sie unterrichten.

Ausserdem geben wir zu bedenken, dass es zu Ungleichbehandlungen von Lehrpersonen kommt, wenn nur Sek-A-Lehrpersonen von einer Nachqualifikation ohne Lohnausfall profitieren können. Dies nicht nur in Bezug auf die anderen Lehrpersonen, die an der Sekundarstufe unterrichten und von einem Nachqualifikations-Angebot profitieren würden, sondern ebenso in Bezug auf alle Lehrpersonen, die sich mit berufsbegleitenden Studien zum Erwerb eines Masters oder CAS oder ähnlichem weiterbilden.

Zu befürworten ist die Forderung betreffend gute Rahmenbedingungen für eine Entlastung für die Klassenleitung, die aus meiner Sicht auf der Sek-A-Stufe effektiv höher liegen sollte als auf den anderen Sekundarstufen.

Hinsichtlich der heilpädagogischen Grundlagen ist es heute schon so, dass alle Lehrpersonen der Sekundarstufe während der Ausbildung drei Module zur Inklusionsthematik besuchen.

Begrüssenswert wäre deshalb ein Nachqualifikations-Angebot für Lehrpersonen der Sek-A-Stufe zu prüfen, welche spezifische Thematiken der Sek-A mit Schwerpunkten

  • auf die Klassenführung,
  • die Elternarbeit
  • und die Berufsorientierung im Fokus hat
  • und durchaus auch einen Vertiefungsanteil der heilpädagogischen Ansätze berücksichtig.

Zusammenfassend kann ich im Namen der Grünliberalen sagen, dass wir diesen Vorstoss unterstützen, weil wir die Stärkung der Lernbeziehungen fördern wollen. Wir sind aber wie ausgeführt der Meinung, dass man noch weiterdenken kann und noch andere wichtige Überlegungen miteinbeziehen sollte.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorstoss Roth: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403304.pdf

Bildquelle: edubsBS

Museumsgesetz

Grosser Rat 11. Januar 2023: Bericht BKK zum Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) sowie Bericht zu einer Motion und einem Anzug sowie Mitbericht der GPK

Was lange währt wird endlich gut! Für die Museums-Stadt Basel ist heute ein freudiger Tag. Das teilrevidierte Museumsgesetz ist reif für die Beratung im Parlament und wird von allen politischen Lagern mitgetragen. Wichtige Fragen sind geklärt. Dies aufgrund des zusätzlichen Efforts aller Akteure, insbesondere auch der eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe, deren Arbeit die GLP ausdrücklich honoriert und verdankt.Im speziellen wurden die Fragen der Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen erneut diskutiert, gespiegelt – und – die entscheidenden Knackpunkte geklärt.
So auch die Knacknuss bezüglich der Autonomie der Museen respektive der Frage, ob sie ausgegliedert werden sollen, was wir heute basierend auf dem erarbeiteten Kompromiss «beneinen» können.

Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag der Komplexität des Geschäfts Rechnung trägt, gut durchdacht ist und damit eine tragfähige fundierte gesetzliche Lösung vorliegt. Es ist mir aber bewusst, dass die Verordnung zum Gesetz noch nicht ausgearbeitet ist und sie für die gesetzliche Umsetzung der Bestimmungen essenziell ist. Empfehlenswert ist deshalb weiterhin den Einbezug aller Player bei der Konsultation zur Verordnung.

Die Richtung hinsichtlich der gesetzlichen Neuerungen wird aber durch gemeinsame Nenner vorgegeben.
Dies in Bezug auf: das Etablieren von Sammlungskonzepten in allen 5 Museen, die aktive, systematische Provenienzforschung und die Formulierung betreffend der Teilautonomie der Museen.

Die nun gewählte Linie insbesondere betreffend die Rechtsform und die Organisation verpflichtet sowohl das Präsidialdepartement als auch die Museumsdirektorien zu einer konstruktiven – und mit Blick auf die Zukunft – zu einer verbesserten Zusammenarbeit. Der erarbeitete Lösungsvorschlag wird von allen Seiten gestützt. Wenn man bedenkt, dass die letzten Jahre von negativen Schlagzeilen geprägt waren, ist der vorliegende austarierte Vorschlag, die Chance mit zukünftigen Spannungsfeldern in der Museumspolitik umzugehen. Die Ausgestaltung der Autonomie und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit in Bezug auf organisatorische, finanzielle und personelle Angelegenheiten berücksichtigt den Wunsch der Museumsdirektorien und ebenso der Museumskommissionen, deren Rolle zugleich gefestigt wird. Dem Ruf nach einem krisenresistenten Museumsgesetz wird Rechnung getragen und die Teilautonomie der Museen und der Handlungsspielraum durch den Vierjahres-Globalkredit gestärkt. Mit dem Leistungsauftrag wiederum wird mehr Flexibilität und eine bessere Planungssicherheit erreicht.

Entsprechend empfehle ich im Namen der Grünliberalen, die Anträge der BKK für das teilrevidierte Museumsgesetz zur Annahme. Es bleibt mir, mich bei  allen Beteiligten für die offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit zu bedanken. Namentlich dem Präsidialdepartement und den Verantwortlichen der Museen wie auch der Geschäftsprüfungskommission für ihren fundierten Mitbericht. Nicht zuletzt deswegen kam eine Neuauslegung der Gesetzesartikel zustande, die Früchte getragen hat.

Die Grünliberalen sind happy mit der heutigen Vorlage. Alles weitere wird sich bei der Umsetzung weisen. Wir sind aber überzeugt, die Basis für ein gutes Miteinander ist geschaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Dokumente im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110375

Fotoquelle: basellive.ch

 

Flexibler Kindergarteneintritt

Grosser Rat 15. Dezember 2022: Notiz zum Anzug hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wurde der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den 31. Juli gelegt. Der Umstand hat dazu geführt, dass eintretende Kindergartenkinder nun durchschnittlich 3 Monate jünger sind als früher. Dies bereitet den Eltern Sorgen und führt zu einer höheren Belastung für die Kindergartenlehrpersonen.

Der frühe Schullaufbahneintritt kann bei Kindern zu Problemen führen, die alters- und entwicklungsbedingt für den Kindergarten noch nicht reif sind. Die Problematik bleibt beim Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oft bestehen und  kann sich sogar später bis zu einem allfälligen Übertritt in die Berufslehre fortsetzen.

Die Schwierigkeit wurde vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt erkannt und in der Folge ein erleichtertes niederschwelliges Rückstellungsverfahren eingeführt. Dies ist zu begrüssen, weil eine Flexibilisierung des Kindergarteneintritts ganz ohne Hürden unerwünschte Nebeneffekte hätte. Bildungsökonomische Studien belegen, dass der Anteil später eingeschulter Kinder grösser ist, je mehr Mitsprache die Eltern erhalten. Das liegt daran, dass Erziehungsberechtigte den Alterseffekt kennen. Das heisst, sie wissen, dass der Bildungserfolg später eingeschulter Kinder höher liegt. Je höher der Anteil später eingeschulter Kinder aber wird, desto mehr leidet die Chancengerechtigkeit, weil die jüngeren Kinder mit zunehmend älteren Kindern in der gleichen Klasse verglichen werden. Der Altersunterschied in einer Klasse beträgt dadurch bis zu zwei Jahre. Das benachteiligt die jüngeren Kinder. Sie werden als schwächer wahrgenommen und kommen unter Druck.

Die Wahrung der Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen der Volksschule. Deshalb sollten Faktoren, welche diese beeinträchtigen, minimiert werden.  Die Entscheidung den Kindergarteneintritt den Eltern allein zu überlassen, würde den Effekt aber verstärken.

Die GLP Fachgruppe Bildung unterstützt den vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Prozess, dass bei einem Antrag auf Rückstellung weiterhin Fachpersonen beigezogen werden und die Entscheidung letztlich bei der Volksschulleitung bzw. bei der Leitung der Gemeindeschule liegt.

Gleichzeitig anerkennen wir die Probleme, die durch die Verlegung des Stichtags entstanden sind. Der Entwicklungsstand der Kinder ist zentral beim Eintritt in die Schullaufbahn. Der Lösungsansatz liegt aber unserer Meinung nach darin,  dass der Stichtag für alle Kinder wie früher wieder auf den bewährten 30. April gelegt wird. Folglich sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, wie im Kanton Basel-Stadt der Stichtag trotz HarmoS-Vereinbarung verschoben werden kann, anstatt den Fokus auf einen flexiblen Kindergarteneintritt zu legen.

Dies wäre ein einfaches Vorgehen, das vielen Kindern bei welchen heute eine Rückstellung in Betracht gezogen wird, entgegenkommen würde, ohne dass dadurch die Chancengerechtigkeit beeinflusst wird.  Denn nach wie vor steht nach Eintritt in die Schullaufbahn mit dem Überspringen eines Schuljahres, ein geeignetes Instrument für sehr reife Kinder zur Verfügung, dass den Entwicklungsstand der Kinder individuell berücksichtig und abholt.

Letztlich ist es für den Bildungsverlauf aller Kinder von zentraler Bedeutung, dass der Eintritt in die Schullaufbahn – also in den Kindergarten – optimal gelingt. Und hier besteht durchaus Verbesserungsbedarf.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200109945

Lehrstellenbericht 2021

Grosser Rat 7. Dezember 2022: Votum zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission „Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der Beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt 2021“

Sowohl der Lehrstellenmarkt wie auch die Nachfrage nach Lehrstellen waren in den vergangenen beiden Jahren weitgehend stabil. Somit haben sich die Befürchtungen, die Covid-19-Pandemie könne zu einer weiteren Schwächung der beruflichen Grundbildung in der Region führen, erfreulicherweise nicht erfüllt.

Sorgen hingegen bereitet nach wie vor, dass zu wenig Schulabgänger der Sekundarstufe I direkt in eine Berufslehre übertreten. Der Wert ist zwar leicht höher als im 2020, liegt aber dennoch bei tiefen 18% im 2021.

Aufgrund des Fachkräftemangels in verschiedenen Berufsfeldern bräuchten wir dringend mehr Lernende. Warum also gelingt es uns nicht, die direkte Übertrittsquote in eine Lehre bei den Jugendlichen signifikant zu steigern?

Nun – der Grund liegt eigentlich auf der Hand Die Wege in weiterführende Schulen sind kurz und weniger steinig. Eine Lehrstelle mit 14 Jahren zu suchen, gleichzeitig die Schulbank zu drücken und gute Leistung zu bringen, ist herausfordernder.

Die Frage, die uns Grünliberale deshalb umtreibt, ist:

Reicht das Investment der Volkschule in den dualen Bildungsweg – also reichen die Anstrengungen auf der Sekundarstufe I, um die Schülerinnen und Schüler beim Berufsfindungsprozess auf allen drei Stufen A, E und P fundiert zu informieren, zu beraten und bei der Lehrstellensuche zu begleiten?

Die Frage stellt sich auch mit Blick auf die Lehrvertragsauflösungen, die in Basel-Stadt bei 24% für die EFZ-Abschlüsse und bei den EBA-Abschlüssen bei 14% liegt. Der Grund für die vielen Vertragsauflösungen liegt gemäss Bundesamtes für Statistik meistens bei der falschen Berufswahl.

Lehrvertragsauflösungen erfolgen mehrheitlich im ersten Jahr. 6.9% der Jugendlichen in Basel finden aber langfristig nicht mehr ins Berufsbildungssystem zurück. Daran müssen wir unbedingt arbeiten. Als Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, dass junge Menschen ohne berufliche Grundbildung bleiben. Wir sollten alles daran setzen, dass Lernende eine Ausbildung finden, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht, um in der Konsequenz ihre Berufsausbildung erfolgreich durchlaufen und abschliessen zu können. Ich meine, wir sollten uns nochmals vertieft Gedanken machen, wie die gute Passung der Jugendlichen vor dem Eintritt in die Berufslehre erhöht werden kann und der Übergang in die Lehre besser gelingt. Mit dem Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt werden die Jugendlichen oftmals ins kalte Wasser geworfen.

Umso wichtiger ist die Begleitung und gute Betreuung nach Lehreintritt durch den Lehrbetrieb wichtig und aber auch durch die Lehraufsichtsbehörde. Insbesondere braucht es gezielte Unterstützungsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen, wenn es zu Lehrabbrüchen kommt und sich Jugendliche neu orientieren müssen. Junge Menschen, die beispielsweise ein Praktikum zwecks Berufsfindung machen, werden von der Lehraufsicht nicht begleitet. Sie sind auf sich allein gestellt. Das ist ein unguter Zustand, dem mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Ein anderer Aspekt ist, dass oft Lehrstellen nicht mehr an Volksschulabgänger vergeben werden. Die Lehrbetriebe warten lieber auf die aus dem Gymnasium oder den weiterführenden Schulen gefallenen Jugendlichen.

Für die Betriebe sind die Vorteile klar.

  • Die Lehrlinge sind älter und entsprechend reifer. Das belegt der Altersdurchschnitt beim Lehrstellenantritt. Er liegt bei 18 Jahren.
  • Und durch den längeren Schulbesuch ist das Wissen in den Grundlagefächern fundierter, die Allgemeinbildung höher und damit der erfolgreiche Berufsabschluss besser garantiert, aber auch die Karrierechancen der Berufsabgänger und Berufsabgängerinnen erhöhen sich.

Im Grundsatz bekräftigen wir Grünliberalen unsere Haltung, dass Jugendliche aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrem Interesse, den für sie am besten geeigneten Bildungsweg wählen sollen können. Jugendliche, bei denen wegen ihrer Fähigkeiten und Motivation beide Bildungs­wege infrage kommen, sollen in den dualen Bildungswegen gleichwertige Laufbahnperspektiven vorfinden.

Sie sollen sich in ihrer Wahl nicht eingeschränkt fühlen. Dies in Bezug auf den gesellschaftlichen Druck zur Erfüllung von Quoten oder Normen. Es ist eine offene Frage, ob die aktuellen Zuteilungsmechanismen zu den Gymnasien, den weiterführenden Schulen und die Vergabe von Lehr­stellen diesem Ideal tatsächlich nahekommen.

Bei der Wahl der Bildungswege machen sich Jugendliche auch Gedanken über ihre zukünftigen Berufschancen. Bei manchen spielt ebenso die Entwicklung der Verdienstmöglichkeit eine Rolle. Diese Aspekte beeinflussen zugleich die Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern in diesem Lebensabschnitt beratend zur Seite stehen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Eltern die Chancen ihrer Kinder optimieren wollen.

Kluge Köpfe können mit höheren Einkommen rechnen als fleissige Hände. Es ist nicht verwunderlich, wenn junge Leute den Bildungsweg einschlagen, der ihnen die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft und spätere Lebensqualität verspricht.

Um der grossen Nachfrage nach Fachkräften in den verschiedensten Berufsfeldern zu begegnen und einen Personalnotstand zu verhindern, ist eine substanzielle Aufwertung der Handarbeit im Gewerbe und Dienstleistungswesen wohl unabdingbar. Damit stärken wir die Berufslehre und machen sie attraktiver.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.thurzelg.ch
Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111818

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