Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Handyfreie Schulen

Alle Kinder und Jugendlichen sollten das Recht auf eine Bildungsumgebung haben, die nicht nur ihre Lernfähigkeiten fördert, sondern auch den Aufbau dauerhafter Freundschaften und ihre Entwicklung zu gesunden Erwachsenen unterstützt. Smartphones lenken nicht nur von schulischen Aufgaben ab, sondern auch von zwischenmenschlichen Interaktionen. Um eine störungsfreie und konzentrierte Lernatmosphäre zu gewährleisten und direkte soziale Kontakte zu fördern, insbesonders während den Pausen, setze ich mich für Schulen ohne Handys ein.

Die Basler Zeitung hat meinen Vorstoss aufgenommen und dazu berichtet. Zum Artikel geht es hier: Gefahr-durch-smartphones-basler-bildungspolitikerin-will-handyfreie-schulen

Meine Anmerkungen zum Beitrag sind: Es geht nicht darum, ob wir die Digitalisierung an Schulen stoppen sollten, sondern darum, wie wir effektiv damit umgehen: Sollen wir proaktiv und faktenbasiert vorgehen oder uns einfach von der Digitalisierungswelle überrollen lassen? Es ist richtig, dass der Umgang mit digitalen Geräten an den Basler Schulen einen wichtigen Stellenwert einnimmt, wozu auch der Umgang mit Sozialen Medien und Chats gehört. Die jüngste Ausweitung des Unterrichts mit dem Fach „Medien und Informatik“ ist eine logische Konsequenz davon. Die Debatte dreht sich hier aber nicht um die Digitalisierung an sich , sondern darum, ob Kinder und Jugendliche, die in der Schule über Laptops verfügen, zusätzlich Smartphones während der Schulzeit nutzen sollten.


Schriftliche Anfrage betreffend eine handyfreie Schule

Der bekannte amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt hat ein neues Buch mit dem Titel «Generation Angst» geschrieben. Obwohl es noch nicht auf Deutsch erschienen ist, löst das Buch auch in der Schweiz ein grosses Medienecho aus. Darüber berichtet haben unter anderem der Tagesanzeiger am 12. April 2024 und die NZZ am 8. April 2024.

Haidt führt die alarmierende Zunahme psychischer Probleme und sozialer Distanzierung unter Jugendlichen direkt auf eine extensive Nutzung der Smartphones und der sozialen Medien zurück. Die ständige Online-Präsenz und der Druck, auf sozialen Plattformen zu interagieren, verursachen emotionale und kognitive Überlastungen, die sowohl die psychische Gesundheit der jungen Menschen als auch zwischenmenschliche Beziehungen negativ beeinträchtigen. Obwohl diese Zusammenhänge schon oft vermutet wurden und immer wieder auf die Gefährdung der Entwicklung junger Menschen hingewiesen wurde, erfolgte die Warnung selten so eindringlich. Haidt spricht sich explizit gegen die Nutzung von Smartphones durch Unter-Vierzehnjährige sowie gegen die Nutzung sozialer Medien durch Unter-Sechzehnjährige aus, um die Entwicklung der Jugendlichen zu schützen.

Auch die Schulen sind verpflichtet, die Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Haidt vertritt die Ansicht, dass Abstinenz von sozialen Medien ein wirksames Mittel gegen die daraus resultierenden Störungen ist. Er glaubt, dass das Problem nicht individuell gelöst werden kann, sondern einen gemeinschaftlichen Konsens und eine gemeinschaftliche Anstrengung erfordert. In der Konsequenz plädiert er für eine smartphonefreie Schule.
In Gesprächen mit dem pädagogischen Schulpersonal, Eltern aber auch Schülerinnen und Schüler stelle ich fest, dass ebenfalls der Wunsch geäussert wird, dass die Schulen nicht nur in der Primarstufe, sondern besonders auch auf der Sekundarstufe eine handyfreie Umgebung bieten sollten, um eine gesunde Entwicklung der Jugendlichen zu unterstützen.

Bisher ist der Einsatz bzw. die Nutzung des Smartphones an den Volksschulen Basel-Stadt auf der Primar- und auf der Sekundarschule aufgrund der Teilautonomie nicht einheitlich geregelt. Da alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Primarschulklasse von der Volksschule mit persönlichen Laptops ausgestattet werden, ist die Nutzung von Handys während der Schulzeit – sowohl im Unterricht als auch in den Pausen – aber gar nicht erforderlich. Zudem würden die Schülerinnen und Schüler insbesondere während der Pausen erheblich von einer handyfreien Zeit profitieren. Sie wären motivierter, direkt miteinander zu interagieren, anstatt sich auf ihre Handys zu konzentrieren, was ihnen ermöglicht, wertvolle soziale Erfahrungen zu sammeln.

In Anbetracht der genannten Argumente und in Erwägung einer smartphonefreien Volksschule bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Schätzt der Regierungsrat die bestehenden Regelungen zur Nutzung von Smartphones und sozialen Medien an Schulen als ausreichend ein, was den Schutz der psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern betrifft?
  2. Reicht das aktuelle Präventionsangebot an Schulen aus, um die negativen Auswirkungen einer übermässigen Nutzung von Smartphone und sozialen Medien verständlich zu machen? Falls nicht, welche zusätzlichen Massnahmen erwägt der Regierungsrat zu ergreifen, um die Wirksamkeit der Angebote zu verbessern.
  3. Ist der Regierungsrat bereit im Kanton Basel-Stadt eine smartphonefreie Volksschule einzuführen?
    • Falls ja: Ab welchem Zeitpunkt wäre die Umsetzung dieser Massnahme möglich?
    • Falls nein: Welche Hindernisse stehen einer solchen Regelung entgegen, und welche Strategien verfolgt der Regierungsrat anstelle der handyfreien Volksschule, um den genannten Herausforderungen nachhaltig zu begegnen?
  4. Wären auch die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot smartphonefrei zu gestalten? Falls nein – weshalb nicht?
  5. Welche Überlegungen führten zur Entscheidung, dass Kinder bereits ab der 5. und 6. Primarschulklasse mittels der von der Schule bereitgestellten Laptops Zugriff auf Chatfunktionen und soziale Netzwerke haben?
  6. Ist die zunehmende Digitalisierung des Unterrichts an der Volksschule aufgrund der obigen Ausführungen und der heutigen Erkenntnisse sinnvoll oder muss die aktuelle Strategie grundsätzlich überdacht werden?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Tagesanzeiger/gesundheit-gen-z-schulen-sollten-smartphonefrei-werden

Erasmus+ stärkt unsere Jugend und Wirtschaft

Grosser Rat, 17. April 2024: Wir Grünliberalen setzen uns für die vollständige Wiederaufnahme der Schweiz als assoziiertes Mitglied im Erasmusprogramm ein und sind dem Parlament gefolgt. Die Standesinitiative wurde einstimmig überwiesen.


Insbesondere als Land mit einem dualen Bildungssystem würde die Schweiz nicht nur auf Hochschulebene vom Programm Erasmus+ profitieren.  Durch vielfältige Komponenten trägt Erasmus+ zur Entwicklung eines umfassenden Bildungs- und Austauschsystems bei, das weit über den traditionellenStudentenaustausch hinausgeht.

Die Bildungsmöglichkeiten sind breit angelegt: Auch Schüler und Schülerinnen, Auszubildende, Lehrpersonal, Freiwillige und Praktikanten und Praktikantinnen profitieren von den Mobilitäts- und Kooperationsmöglichkeiten. Das Programm unterstützt auch Projekte und Partnerschaften im Bereich des Breiten- und Leistungssports und die Jugendarbeit profitiert durch die einfachere Teilnahme an internationalen ausserschulischen Projekten, was junge Menschen nachhaltig befähigt.

Die kollektive oder individuelle Teilnahme an diesem Programm stärkt unsere Jugend und damit unsere Wirtschaft und unser Gemeinwesen. Es schafft lebenslange Lern- und Entwicklungschancen für Menschen aller Altersgruppen.

Auch wenn wir ausserhalb von Erasmus+ über zahlreiche bilaterale Austauschprogramme verfügen, bietet die Teilnahme am Erasmus+ Programm zusätzliche Möglichkeiten, die die Bildungslandschaft der Schweiz und von unserem Kanton bereichern und stärken können. Es geht also um die Chance, durch Erasmus+ zusätzliche Vorteile für unsere Bürger und Bürgerinnen zu realisieren.

Die Vollmitgliedschaft eröffnet uns einfacher Wege für Lernende und Lehrende, um durch Austauschprogramme internationale Erfahrungen zu sammeln, Kompetenzen zu erweitern, Sprachkenntnisse zu verbessern und ein tiefgreifendes kulturelles Verständnis zu entwickeln. Diese Erfahrungen sind überaus wertvoll in einer globalisierten Welt, in der interkulturelleKompetenz und Flexibilität zunehmend gefragt sind. Darüber hinaus profitieren unsere Studierenden von mehr europäischen Uni-Optionen und weniger Bürokratie und Planungsaufwand! Dafür können sie mehr Internationale Lernerfahrungen machen und ihre interkulturellen Skills ausbauen.

Ich erkenne durch die Vollmitgliedschaft bei Erasmus+ nur Gutes für die Schweiz und für unsere Region. Das Programm stellt Weichen für eine erfolgreiche Zukunft unserer Jugend, hebt die Qualität unseres Bildungssystems und festigt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und die Karrierechancen unserer Jugend. Für Basel-Stadt bedeutet dies einen unmittelbaren Gewinn, der unseren Status als herausragenden Bildungs- und Forschungsstandort stärkt und optimale Entwicklungschancen in der Berufsbildung fördert.

Die Grünliberalen sprechen sich ganz grundsätzlich für eine verstärkte und vertiefte Zusammenarbeit mit Europa aus. Die Rückkehr zur vollständigen Teilnahme an den Programmen von Erasmus+ und aber auch Horizon Europe würde die Schweiz, und insbesondere Basel mit seinen renommierten Forschungseinrichtungen, in eine vorteilhafte Position versetzen, um wissenschaftliche Exzellenz zu fördern, bedeutende Forschung zu unterstützen und die internationale Kooperation zu intensivieren. Durch die erhöhte Attraktivität der Schweizer Forschung ziehen wir internationale Talente an und stärken  dadurch unsere internationale Stellung. Wir können besser zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen und innovative Lösungen für die drängenden Fragen unserer Zeit entwickeln.

Erasmus+ ist aber nicht nur ein Fenster für unsere Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge und Studierende nach Europa, es ist auch ein Schaufenster für Basel. Einige der Erasmus+ Teilnehmenden werden künftige Polit- und Wirtschaftsführer sein. Es ist eine einzigartige Chance für Basel bei diesen künftigen Verantwortungsträgern auf dem Radar zu erscheinen. In ihren künftigen Entscheidungen wird Basel eine Rolle spielen und immer eine Option sein, egal ob bei Firmenansiedlungen, dem persönlichen Umzug nach Basel oder der Unterstützung unseres Kantons im internationalen Wettbewerb.

Auslandaufenthalte prägen das Leben und wir wollen nicht nur in guter Erinnerung bleiben, sondern überhaupt erst in die Auswahl kommen. Indem wir uns für die vollständige Teilnahme bei Erasmus+ einsetzen, investieren wir direkt in die Zukunft unserer und der kommenden Generationen.

Ich bin überzeugt, dass dies der richtige Weg ist und konnte dies in einem Kurzinterview mit Nau.ch darlegen.

Zum Artikel geht es hier online: Erasmus+ stärkt unsere Jugend und Wirtschaft

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/10-fragen-zu-erasmus

Zukunftsgerechte Schulinfrastruktur

Grosser Rat 10. Aprl 2024: Ausgabenbewilligung für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian, Bericht der BRK und Mitbericht der BKK: Das Parlament beschliesst die Umsetzung des Ratschlags der Regierung mit 90 Ja zu 0 Nein Stimmen.
Ausgabenbewilligung für den Bau der Neubauten Primarschule Walkeweg sowie Übertragung der Schulhausparzelle vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung), Bericht der BRK: Das Parlament beschliesst die Umsetzung des Ratschlags der Regierung mit 80 Ja zu 11 Nein Stimmen. 


Es steht ausser Frage, dass wir dringenden Bedarf an mehr Schulraum haben. Es ist ja kein Geheimnis, dass der aktuelle Mangel an Schulraum sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte eine erhebliche Belastung darstellt.

Deshalb müssen wir dringend vorwärts machen. Wir Grünliberalen sprechen uns denn auch für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian aus. Es ist höchste Zeit das Provisorium von 1998 zu ersetzen. Wir setzen uns ebenso für den Neubau am Walkenweg ein. Das Projekt überzeugt, was die nachhaltige Bauweise betrifft.

Eine optimale Lernumgebung ist essenziell, um Bildung auf hohem Niveau zu gewährleisten, und genau hier stossen wir ganz grundsätzlich in Basel-Stadt auf eine fundamentale Hürde. Ein unzureichendes Raumangebot beeinträchtigt nicht nur die Bildungsqualität, sondern auch das Wohlbefinden und die Entfaltungsmöglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler. Es schränkt die Vielfalt der Lehrmethoden ein und hindert die Lehr- und Fachpersonen daran, individuell auf die Bedürfnisse der Klasse und jedes Einzelnen optimal eingehen zu können. Darüber hinaus erschwert es die wichtige Aufgabe der Lehrkräfte, ein anregendes und förderndes Lernklima zu schaffen.

Diese Punkte liefern Argumente, um den beiden Ratschlägen der Regierung zuzustimmen und die Bauprojekte jetzt umzusetzen. Eine zukunftsgerichtete Schulinfrastruktur umfasst aber vielfältige pädagogischen Aspekte. Deshalb möchte ich unsere Bedenken hinsichtlich der aktuellen Herangehensweise an die Planung und Umsetzung von Schulhausprojekten darlegen. Aus meiner Sicht liegt die Problematik darin, dass Anforderungen und spezifische Bedürfnisse der integrativen Schule, wie die Einrichtung von Lerninseln sowie genügend Räume für spezielle Förderung zum Beispiel in Fördergruppen oder Förderklassen in den Schulhausplanungen vernachlässigt werden. Dass der Antrag bezüglich der Rückweisung in der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) gerade deswegen mehrheitlich angenommen wurde, spricht Bände über die Unzufriedenheit.Ein ernsthaftes Interesse an der Verbesserung der schulischen Situation für Schülerinnen, Schüler und Schulpersonal ist unerlässlich. Dies sollte nicht nur Investitionen in Integrationsmassnahmen umfassen, sondern auch den aktiven Einbezug relevanter Fachkräfte in die Planungsprozesse neuer Bauvorhaben. Entscheidend ist dabei die Einbindung des Lehrpersonals, dessen Erfahrungen zur Gestaltung optimaler Lernumgebungen beitragen können.

Es ist mir deshalb wichtig meiner Besorgnis Ausdruck zu verleihen, dass bei den vorliegenden Projekten ohne eine klare Vorstellung darüber gebaut wird, ob die Schulhausbauten den zukünftigen pädagogischen Anforderungen im Hinblick auf die Bedürfnisse der integrativen Schule gerecht werden können.

Schon vor der Einreichung der Förderklasseninitiative war bekannt, dass viele Schulstandorte bezüglich der integrativen Beschulung unter Platzmangel leiden und zusätzlichen Raum benötigen, um angepasste Lernumgebungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Daher ist es nicht stichhaltig, wenn die Regierung behauptet, dass die Bauplanungen ohne Berücksichtigung der bereits bekannten Bedürfnisse der integrativen Schule und der Anforderungen durch die Förderklasseninitiative, und damit verbunden der Gegenvorschlag der Regierung, durchgeführt wurden. Diese Argumentation erscheint vielmehr als ein Versuch, die Vernachlässigung der tatsächlichen Anforderungen an modernen Schulraum zu rechtfertigen.

Ein weiterer in der BKK diskutierter Aspekt betrifft die Grösse des Campus Gellert. Die Primarschule Christoph Merian mit neu 18 Klassen ist Teil davon. Mit insgesamt 36 Klassen und zwei Kindergartenklassen wird ein sehr grosser Standort mit rund 800 Kindern realisiert. Damit wird eine Situation geschaffen, wo sich viele Schülerinnen und Schüler nicht mehr persönlich kennen. Ich bin der Ansicht, dass damit die ideale Grösse für Schulstandorte, die eine enge Gemeinschaft und individuelle Betreuung ermöglicht, deutlich überschritten wird, obwohl es von grosser Wichtigkeit wäre, dass die Konzeption der Schulhäuser Strukturen schaffen, die nicht nur den räumlichen, sondern auch den sozialen und pädagogischen Bedürfnissen der jungen Kinder gerecht werden.

Der Umstand gilt insbesondere auch für die Tagesstrukturen. Die hohe Anzahl der Kinder führt zu sehr grossen Herausforderungen für die Fachpersonen in ihrem Betreuungsalltag. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Tagesstruktur ebenfalls den integrativen Ansatz verfolgt und die Fachkräfte auf individuelle Bedürfnisse der Kinder eingehen müssen.  Die Kinder, die am Mittagstisch und in den Modulen der Nachmittagsbetreuung ihre Freizeit gemeinsam verbringen, werden täglich in neuen Gruppen zusammengestellt. Dies steht im Kontrast zum Schulunterricht am Vormittag, der in festen Klassen erfolgt. Es ist jedoch essenziell für die positive Entwicklung der Kinder, dass sie auch in ihrer Freizeit eine Gemeinschaft bilden, in der sie sich gegenseitig kennen und wohlfühlen.

Kurzum – Es ist wichtig, dass die Planung von Schulbauten mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse und die Funktionalität für ihre Nutzer erfolgt, wobei die Einbindung von Lehr- und Fachpersonal unerlässlich ist. Es muss unser Ziel sein, genug Schulraum zu schaffen, der den Anforderungen der Menschen, die den Raum täglich nutzen, gerecht wird. Es ist ihr Rahmen, in dem Lernen, Arbeiten, Betreuen und Freizeit stattfinden, der Möglichkeiten bietet und gleichzeitig Grenzen setzt.

Letztendlich müssen wir uns vor Augen halten: Eine Schule ist nicht nur ein Gebäude, sondern der Nährboden für die nächste Generation – planen wir sie weise.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0450: Ausgabenbewilligung für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112637

Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.1067: Ausgabenbewilligung für den Bau der Neubauten Primarschule Walkeweg sowie Übertragung der Schulhausparzelle vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung): https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112665

Bildquelle: Ratschläge der Regieung

 

 

Bessere Durchmischung der Schulklassen

Grosser Rat 13. März 2024: Anzug Edibe Gölgeli und Konsorten betreffend eine bessere Durchmischung der Schulklassen für mehr Chancengerechtigkeit, Schreiben des Regierung. Das Parlament schreibt den Vorstoss knapp ab mit 47 Ja zu 45 Nein Stimmen. 


Die GLP spricht sich für das Abschreiben des Vorstosses aus, auch wenn jüngste Erhebungen wie der schweizerische Nachbarschaftsindex offenlegen, dass insbesondere in den Deutschschweizer Städten einschliesslich Basel, eine grosse Segregation besteht. Dies spiegelt sich in unseren Quartiersschulen wider, wo die Herkunft eines Kindes, die Fremdsprachigkeit und der Bildungsstand der Eltern über dessen Bildungschancen zu entscheiden scheinen. Es herrscht sicher im Parlament Konsens darüber, dass jedes Kind das Recht auf ausgezeichnete Bildung hat und darauf, sein Potential zu entfalten.

Die Frage also, die sich die GLP stellte, ist, ob sich die Bildungslaufbahn eines Kindes auf den Herkunftseffekt konzentrieren sollte. Dabei wird nämlich übersehen, dass die Schule selbst, der Unterricht und die Lehr- und Fachkräfte einen erheblichen, kompensatorischen Einfluss auf die Schulleistungen der Kinder haben. Die Forschung unterstreicht zudem die Notwendigkeit, stereotype Erwartungen und ihre Effekte kritisch zu betrachten.

Die Lösung liegt für uns nicht im Einsatz von Technologie, die die Herkunftseffekte in den Mittelpunkt rücken und nichts zur Minderung der Bildungsungleichheit beiträgt. Für uns liegt der Schlüssel in der Praxis und der pädagogischen Grundhaltung. Denn wenn wir den Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg überbetonen, verstärken wir ihn ungewollt und erreichen genau das Gegenteil: Statt Herkunft zu überwinden, lassen wir zu, dass sie die Bildungskarrieren der Kinder bestimmt, anstatt ihre individuellen Leistungen in den Vordergrund zu stellen. Dabei sollte jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft als Schüler oder Schülerin betrachtet werden, mit seinen Fähigkeiten, seinen Möglichkeiten und seinem individuellen Potential und es sollte die Unterstützung erhalten, die es benötigt.

Ein weiterer nicht unwichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass Eltern schulpflichtiger Kinder sich bemühen, bestimmten Quartieren zu entfliehen, sobald es die sozioökonomischen Möglichkeiten zulassen. Der Einsatz eines Computertools, würde diese Bemühungen teilweise unterwandern, was zu einer Zunahme von Rekursen bei der Volksschulleitung führen wird. Dieser Effekt konnte schon einmal beobachtet werden, als Einzugsgebiete verändert wurden. Der langfristige Fokus sollte denn auch dringend bei der Stadtentwicklung liegen. Sie soll die soziale Durchmischung mit einer gezielten Wohnbaupolitik direkt in den Wohnquartieren zum Ziel haben.

Die GLP ist der Ansicht, dass der Schlüssel zur Überwindung der Bildungsungleichheit in einer ganzheitlichen Betrachtung liegt, die über die Einführung neuer Computertools hinausgehen. 

Eine Umverteilung von Kindern schafft keine besseren Schulen und damit nicht mehr Chancengerechtigkeit

Chancengleichheit schaffen wir, indem wir die Grundursachen der Ungleichheit angehen. Das heisst, dass wir gemeinsam dafür sorgen müssen, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, sich gemäss seinem Potenzial zu entwickeln – unabhängig von seiner Herkunft.

Hierzu brauch es konkrete Massnahmen. Wir sollten uns deshalb mit Fragen beschäftigen, die tatsächliche einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten wie:

  • Erreichen genügend Ressourcen die Schulstandorte mit einem hohen Anteil an multikulturellen Schülerinnen und Schülern?
  • Werden die zugeteilten Mittel effektiv eingesetzt, um die Leistung aller Schüler zu verbessern?
  • Stimmen die Parameter bei der Verteilung der Fördermittel?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 21.5425 Antwort der Regierung:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111077

Bildquelle: www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/schulraumplanung

Tagesstrukturen und Ferienangebote – Gesetzliche Verankerung

Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lasse.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf

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