Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Kategorie: Vorstösse Seite 1 von 5

Handyfreie Schulen

Alle Kinder und Jugendlichen sollten das Recht auf eine Bildungsumgebung haben, die nicht nur ihre Lernfähigkeiten fördert, sondern auch den Aufbau dauerhafter Freundschaften und ihre Entwicklung zu gesunden Erwachsenen unterstützt. Smartphones lenken nicht nur von schulischen Aufgaben ab, sondern auch von zwischenmenschlichen Interaktionen. Um eine störungsfreie und konzentrierte Lernatmosphäre zu gewährleisten und direkte soziale Kontakte zu fördern, insbesonders während den Pausen, setze ich mich für Schulen ohne Handys ein.

Die Basler Zeitung hat meinen Vorstoss aufgenommen und dazu berichtet. Zum Artikel geht es hier: Gefahr-durch-smartphones-basler-bildungspolitikerin-will-handyfreie-schulen

Meine Anmerkungen zum Beitrag sind: Es geht nicht darum, ob wir die Digitalisierung an Schulen stoppen sollten, sondern darum, wie wir effektiv damit umgehen: Sollen wir proaktiv und faktenbasiert vorgehen oder uns einfach von der Digitalisierungswelle überrollen lassen? Es ist richtig, dass der Umgang mit digitalen Geräten an den Basler Schulen einen wichtigen Stellenwert einnimmt, wozu auch der Umgang mit Sozialen Medien und Chats gehört. Die jüngste Ausweitung des Unterrichts mit dem Fach „Medien und Informatik“ ist eine logische Konsequenz davon. Die Debatte dreht sich hier aber nicht um die Digitalisierung an sich , sondern darum, ob Kinder und Jugendliche, die in der Schule über Laptops verfügen, zusätzlich Smartphones während der Schulzeit nutzen sollten.


Schriftliche Anfrage betreffend eine handyfreie Schule

Der bekannte amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt hat ein neues Buch mit dem Titel «Generation Angst» geschrieben. Obwohl es noch nicht auf Deutsch erschienen ist, löst das Buch auch in der Schweiz ein grosses Medienecho aus. Darüber berichtet haben unter anderem der Tagesanzeiger am 12. April 2024 und die NZZ am 8. April 2024.

Haidt führt die alarmierende Zunahme psychischer Probleme und sozialer Distanzierung unter Jugendlichen direkt auf eine extensive Nutzung der Smartphones und der sozialen Medien zurück. Die ständige Online-Präsenz und der Druck, auf sozialen Plattformen zu interagieren, verursachen emotionale und kognitive Überlastungen, die sowohl die psychische Gesundheit der jungen Menschen als auch zwischenmenschliche Beziehungen negativ beeinträchtigen. Obwohl diese Zusammenhänge schon oft vermutet wurden und immer wieder auf die Gefährdung der Entwicklung junger Menschen hingewiesen wurde, erfolgte die Warnung selten so eindringlich. Haidt spricht sich explizit gegen die Nutzung von Smartphones durch Unter-Vierzehnjährige sowie gegen die Nutzung sozialer Medien durch Unter-Sechzehnjährige aus, um die Entwicklung der Jugendlichen zu schützen.

Auch die Schulen sind verpflichtet, die Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Haidt vertritt die Ansicht, dass Abstinenz von sozialen Medien ein wirksames Mittel gegen die daraus resultierenden Störungen ist. Er glaubt, dass das Problem nicht individuell gelöst werden kann, sondern einen gemeinschaftlichen Konsens und eine gemeinschaftliche Anstrengung erfordert. In der Konsequenz plädiert er für eine smartphonefreie Schule.
In Gesprächen mit dem pädagogischen Schulpersonal, Eltern aber auch Schülerinnen und Schüler stelle ich fest, dass ebenfalls der Wunsch geäussert wird, dass die Schulen nicht nur in der Primarstufe, sondern besonders auch auf der Sekundarstufe eine handyfreie Umgebung bieten sollten, um eine gesunde Entwicklung der Jugendlichen zu unterstützen.

Bisher ist der Einsatz bzw. die Nutzung des Smartphones an den Volksschulen Basel-Stadt auf der Primar- und auf der Sekundarschule aufgrund der Teilautonomie nicht einheitlich geregelt. Da alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Primarschulklasse von der Volksschule mit persönlichen Laptops ausgestattet werden, ist die Nutzung von Handys während der Schulzeit – sowohl im Unterricht als auch in den Pausen – aber gar nicht erforderlich. Zudem würden die Schülerinnen und Schüler insbesondere während der Pausen erheblich von einer handyfreien Zeit profitieren. Sie wären motivierter, direkt miteinander zu interagieren, anstatt sich auf ihre Handys zu konzentrieren, was ihnen ermöglicht, wertvolle soziale Erfahrungen zu sammeln.

In Anbetracht der genannten Argumente und in Erwägung einer smartphonefreien Volksschule bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Schätzt der Regierungsrat die bestehenden Regelungen zur Nutzung von Smartphones und sozialen Medien an Schulen als ausreichend ein, was den Schutz der psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern betrifft?
  2. Reicht das aktuelle Präventionsangebot an Schulen aus, um die negativen Auswirkungen einer übermässigen Nutzung von Smartphone und sozialen Medien verständlich zu machen? Falls nicht, welche zusätzlichen Massnahmen erwägt der Regierungsrat zu ergreifen, um die Wirksamkeit der Angebote zu verbessern.
  3. Ist der Regierungsrat bereit im Kanton Basel-Stadt eine smartphonefreie Volksschule einzuführen?
    • Falls ja: Ab welchem Zeitpunkt wäre die Umsetzung dieser Massnahme möglich?
    • Falls nein: Welche Hindernisse stehen einer solchen Regelung entgegen, und welche Strategien verfolgt der Regierungsrat anstelle der handyfreien Volksschule, um den genannten Herausforderungen nachhaltig zu begegnen?
  4. Wären auch die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot smartphonefrei zu gestalten? Falls nein – weshalb nicht?
  5. Welche Überlegungen führten zur Entscheidung, dass Kinder bereits ab der 5. und 6. Primarschulklasse mittels der von der Schule bereitgestellten Laptops Zugriff auf Chatfunktionen und soziale Netzwerke haben?
  6. Ist die zunehmende Digitalisierung des Unterrichts an der Volksschule aufgrund der obigen Ausführungen und der heutigen Erkenntnisse sinnvoll oder muss die aktuelle Strategie grundsätzlich überdacht werden?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Tagesanzeiger/gesundheit-gen-z-schulen-sollten-smartphonefrei-werden

Über die Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Über Fünf Jahre Odyssee enden in der Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Am 26. Juni 2018, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielten alle Eltern der PrimarschülerInnen einen Brief von Dieter Bauer, dem damaligen Volksschulleiter. Darin wurde angekündigt, dass ab dem neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler bereits nach dem ersten Semester in einen Leistungszug eingeteilt würden, und eine Verbesserung mit dem Zeugnis im zweiten Semester im Juni nicht mehr möglich sei.

Es war offensichtlich, dass diese Massnahme das Lernklima im Unterricht negativ beeinflussen und die Gestaltung des Unterrichts für Lehrpersonen beeinträchtigen würde, ohne das Bildungsniveau oder die Bildungsqualität unserer Basler Schulen anzuheben. Anstatt eine autokratische Entscheidung zu treffen und einen strikt mathematischen Ansatz zu verfolgen, um die Gymnasialquote zu senken, wäre es angebracht gewesen, die Lehrpersonen in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das geschah zu keinem Zeitpunkt.

Um aber breit abgestützte bildungspolitische Massnahmen umzusetzen, war für uns klar, dass anstatt der direktoralen Schnellschüsse, zwingend ein Dialog mit den relevanten Akteuren im Bildungsbereich unerlässlich gewesen wäre. Aus diesem Grund haben Kolleginnen der GLP-Riehen und ich eine Petition ins Leben gerufen:

„Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule.“

Am Mittwoch, den 26. September 2018, übergaben die Grünliberalen die breit unterstützte Petition mit fast 600 Unterschriften an die Petitionskommission des Grossen Rats zur weiteren Behandlung.Zur Medienmitteilung: MM zur Übergabe der Petition 18

Bereits damals kritisierten wir die unüberlegten pädagogischen Konsequenzen der neuen Laufbahnverordnung. In unserer Replik in der Basler Zeitung vom 18. Juni 2018, anlässlich einem Artikel über das Quotendebakel, nahmen Katja Christ und ich Stellung, zu den neuen Regelungen für die Zuteilungsentscheidungen in der Primarschule. Schon zu dieser Zeit schlugen wir die Einführung eines Jahreszeugnisses mit einem Zwischenzeugnis im Januar vor.Die Entscheidung über das Geschäft erfolgte in der Grossratsdebatte vom 11. März 2020. Zur Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat und den Berichten: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391400.pdf.

Die Überlegungen der Petitionskommission nehme ich vorweg:
«Die Petitionskommission nimmt die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen zur Kenntnis. Sie begrüsst den begonnenen Dialog zur Gymnasialquote und wünscht sich dessen Fortsetzung. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges, noch nicht vollständig ausdiskutiertes oder gelöstes Thema handelt. Da die Entscheidungskompetenz jedoch beim Erziehungsrat und nicht beim Grossen Rat liegt, erachtet sie die Möglichkeiten, die Ziele der Petition auf dem Petitionsweg zu erreichen, als ausgeschöpft.»

Heute am 1. Februar 2024 erfolgt die ersehnte Mitteilung des Erziehungsdepartements, dass die Laufbahnverordung wieder geändert werden soll:

Weniger Druck auf Primarschulkinder beim Übertritt in die Sekundarschule

«In der 6. Klasse der Primarschule soll neu das Jahreszeugnis eingeführt werden. Dieses soll über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P in der Sekundarschule entscheiden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis soll den Druck auf Primarschülerinnen und -schüler reduzieren. Zur Frage einer Jahrespromotion startet das Erziehungsdepartement eine Konsultation.»

Ein befriedigender Moment für Befürworter einer dialogorientierten Bildungspolitik. Der Weg von der Kritik im Jahr 2018 bis zur positiven Entscheidung im Jahr 2024 verdeutlicht, dass hartnäckige Überzeugungen schlussendlich Früchte tragen können. Ein Aufruf ergeht an alle, den Dialog fortzusetzen, aktiv an der Gestaltung teilzunehmen und beharrlich Verbesserungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben.

Die Anpassung der Laufbahnverordnung zu bewährten Prinzipien ist ein Pfeiler für eine motivierende und förderliche Lernumgebung für Primarschülerinnen und Schüler. Obwohl die Betonung nach wie vor auf der Leistungserhebung liegt, wird dies nun ohne den frühen belastenden Druck erreicht. Dies ermöglicht die Schaffung einer Bildungsumgebung, die auf die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ich bin überzeugt, diese positive Veränderung wird sich nachhaltig auf die Lernerfahrungen der Kinder und ihre kommenden Herausforderungen auswirken.

Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2024. Danach entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die nötige Verordnungsänderung. Ich bin überzeugt, er trifft eine weise Entscheidung!

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Demokratische Werte in der Volksschule stärken

Anzug betreffend Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde

In unserer vielfältigen Gesellschaft, in der verschiedene Weltreligionen und Kulturen auf engem Raum zusammenleben, ist es entscheidend, dass wir nicht nur die multikulturellen und religiösen Unterschiede verstehen, sondern auch, dass die verschiedenen Gruppen ein Verständnis für die Kultur und Geschichte der Religionen ihrer Mitmenschen entwickeln. Dies ist von Bedeutung, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass Vorurteile und Unwissenheit gegenüber bestimmten Gruppen verstärkt werden. Antisemitismus, als eine Form des kulturellen Unverständnisses und der Intoleranz, kann auf mangelndem Wissen und fehlendem Austausch beruhen. Daher ist es wirkungsvoll, die verschiedenen Gruppen frühzeitig miteinander ins Gespräch zu bringen, damit sich Vorurteile nicht festigen und in Zukunft zu ernsthaften Konflikten innerhalb unserer Gesellschaft führen. Bildung und Dialog sind entscheidende Instrumente, um Vorurteilen aktiv entgegenzuwirken und die Grundlage für eine tolerante Gesellschaft zu schaffen. Dadurch können wir der Gefahr von Intoleranz und Diskriminierung von Beginn an entgegenwirken und eine Gesellschaft formen, in der Vielfalt als Bereicherung und nicht als Bedrohung empfunden wird.

Im Sammelfach „Ethik, Religionen, Gemeinschaft“ (ERG) sollen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für das Leben mit verschiedenen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Wertvorstellungen entwickeln, um das Zusammenleben zu gestalten und soziale Herausforderungen zu bewältigen.

Der Lernplan 21 umfasst 5 Zielkompetenzen: 1. Existentielle Grunderfahrungen reflektieren 2. Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten 3. Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen 4. Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen 5. Ich und die Gemeinschaft, Leben und Zusammenleben gestalten

Seit der Einführung von ERG vor 10 Jahren wird das Fach auf der Sekundarstufe I unterrichtet. Es gibt einen eigenen Studiengang an der Pädagogischen Hochschule, passende Lehrmittel und fortführende Weiterbildungen. In der Stundentafel der Sek I ist ERG zwar ein eigenständiges Sammelfach, mit einer Lektion pro Woche dotiert, jedoch wird es weder benotet noch im Zeugnis als besuchtes Fach aufgeführt. Dies liegt daran, dass ERG, die berufliche Orientierung und die Klassenstunde einen gemeinsamen „Sammelbereich“ bilden. Gemäss der Stundentafel findet im 9. Schuljahr (1. Klasse Sek I) innerhalb einer Lektion ERG auch die berufliche Orientierung statt. Im 10. und 11. Schuljahr (2. und 3. Sek I) wird innerhalb des Fachs auch die Klassenstunde abgehalten.

Die Zusammenfassung der verschiedenen Themenkomplexe in einem Sammelbereich birgt die Gefahr der Fragmentierung des Unterrichts und der Lehrinhalte. Dies wirft die Frage nach der Wirksamkeit der verschiedenen Themen auf, um ein tiefgehendes und ganzheitliches Verständnis sowohl im Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ als auch in der „berufliche Orientierung“ zu fördern. Es besteht zudem das Risiko, dass der Lehrstoff so aufgeteilt wird, dass einzelne Themen oder Unterrichtseinheiten nicht ausreichend Zeit erhalten, um vertieft behandelt zu werden.

Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat, die Option einer Entflechtung des Sammelbereichs zu prüfen und über nachfolgende Aspekte zu berichten. Ziel soll sein, sowohl dem Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ als auch der beruflichen Orientierung mehr Gewicht zu verleihen. Die Bedeutung der Klassenstunde soll erhalten bleiben.

  1. Wie kann im 9. Schuljahr (1. Sek) eine Entflechtung und Stärkung der Bereiche ERG und berufliche Orientierung erreicht werden, und wie können die geplanten Unterrichtsstunden optimal genutzt werden, um die definierten Zielkompetenzen in beiden Bereichen zu erreichen, ohne dass eine gegenüber dem anderen zu bevorzugen?
    • In diesem Kontext: Ist es möglich, das Sammelfach ERG und die berufliche Orientierung im Zeugnis als „besucht“ aufzuführen, um beiden Elementen eine höhere Gewichtung zu verleihen?
    • Wie kann die Klassenstunde in der Stundentafel so angepasst oder integriert werden, dass sie als wesentliches Element erhalten bleibt?
  2. Welche Massnahmen und Ressourcen können implementiert werden, um Lehrkräfte im Sammelfach ERG auf Primar- und Sekundarstufe I optimal zu qualifizieren und fortzubilden?
    • Wie kann die Attraktivität der Ausbildung zur ERG-Lehrperson gesteigert werden?
    • Wie können Angebote zur Nachqualifikation im Bereich ERG gestaltet werden, um Lehrpersonen eine parallele Absolvierung während ihrer Berufstätigkeit zu ermöglichen?
    • Wie kann die Zusammenarbeit mit relevanten Bildungsakteuren und Organisationen gefördert werden, um die Wirksamkeit und Bedeutung von ERG für eine tolerante und vielfältige Gesellschaft zu stärken und wie kann der Zugang zu externen Angeboten verbessert werden?
  3. Besteht die Möglichkeit bei der geplanten Neukonzeption des Religionsunterrichts an der Primarschule das Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ innerhalb des Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» obligatorisch zu etablieren, der von qualifizierten Fachpersonen unterrichtet wird? (z.B. anlehnend an die Praxis im Kanton Zürich).

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5628
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112917

Bildquellehttps://hepfr.ch/de/medien-und-information/religion-ethik-und-philosophie/

Digitale Maturaprüfung

Digitale Maturaprüfungen «Es geht hier nicht um irgendein Testli» titelt Michelle Isler von Bajour ihren Artikel vom 6. Dezember 2023 zu meiner Interpellation. Im Frühjahr schreiben 27 Gymi-Klassen zum ersten Mal digitale Maturaprüfungen. Dass bei diesem Pilotversuch des Erziehungsdepartements gleich vier verschiedene Prüfungsmodelle getestet werden sollen, wirft bei mir Fragen auf. Diese sollen vorab geklärt werden.

Zum Artikel geht es online hier: https://bajour.ch/a/clpsik97i402222sgwt7d5q8sh/glp-grossraetin-sandra-bothe-es-geht-hier-nicht-um-irgendein-testli


Interpellation betreffend den verschiedenen Prüfungsformate für die Maturaprüfungen SJ 23/24

Aus den Medien war zu erfahren, dass im laufenden Schuljahr im Mai/Juni 2024 mehrere Basler Gymnasialklassen, als Pilotversuch, ihre Maturitätsprüfungen digital absolvieren sollen. In Diskussionen äusserten sich hierzu ebenso Gymnasiastinnen und Gymnasiasten wie auch Lehrkräfte besorgt. Es ist vorgesehen, dass vier verschiedene Prüfungsmodelle für denselben Maturitätsjahrgang angewandt werden.

  1. Traditionell analog
  2. Traditionell digital
  3. Neues Prüfungsformat mit zusätzlichen Hilfsmitteln ohne Kollaboration/Kommunikation
  4. Neues Prüfungsformat mit kollaborativen Anteilen

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Prüfungsformaten erscheinen enorm: von der herkömmlichen Prüfung (z.B. Aufgabenstellung und Lösungen auf Papier) über eine digitale Prüfung mit eigenen Geräten unter identischen Bedingungen wie jene der analog geprüften JahrgangskollegInnen (z.B. Aufsatz BYOD geschrieben ohne Rechtschreibeprogramm), über Prüfungen mit eigenen Geräten und zusätzlichen Hilfsmitteln (Rechtschreibeprogramm, Grafikprogramm in BG), bis hin zu digitalen Prüfungen mit einer gemeinsamen Vorbereitungszeit, die eine Woche vor den eigentlichen schriftlichen Prüfungen stattfindet. Diese Vorbereitungszeit dient dem kollaborativen Erarbeiten von Recherchematerial, welches dann an der Prüfung verwendet werden kann. Auch die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel unterscheiden sich: Die Maturitätsprüfungen der diesjährigen Abschlussklassen werden einerseits, wie bis anhin, auf Papier geschrieben und andererseits auf privaten Geräten, die sich erheblich unterscheiden können. Es stehen zudem nicht allen, die die privaten Geräte nutzen, die gleichen Programme zur Verfügung.

Fragen ergeben sich in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Jenny Schweizer betreffend «einheitliche Maturaprüfungen an den Kantonalen Gymnasien in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik». Der Regierungsrat führt aus:

«Im Bildungsraum Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn) werden die Maturitätsprüfungen seit dem Schuljahr 2013/2014 harmonisiert durchgeführt. Das heisst, innerhalb einer Schule lösen die Schülerinnen und Schüler in jedem Fach die gleichen schriftlichen Prüfungsaufgaben. Damit die Anforderungen von Schule zu Schule vergleichbar sind, werden die Aufgaben von einer kantonalen Instanz, den Ressortleitenden und den Ressortgruppen, begutachtet und im Vorfeld genehmigt. Basis für diese Arbeiten sind die «Kantonalen Rahmenvorgaben für die schriftlichen Maturitätsprüfungen».

In diesem Kontext liegen Bedenken hinsichtlich Chancengleichheit und Rechtssicherheit auf der Hand und den nachfolgenden Fragen an den Regierungsrat zu Grunde.

  1. Wurden die geplanten Prüfungsmodelle für das kommende Jahr im Rahmen der Prüfungsvorbereitung bereits mit den aktuellen Maturklassen als „Trockenübung“ durchgeführt?
    • Falls ja, gibt es signifikante Unterschiede zwischen den verschiedenen Prüfungsformaten?
    • Falls es keine solche „Trockenübung“ im Unterricht gab, wie stellt der Regierungsrat die Chancengleichheit und Vergleichbarkeit der Leistungen der SuS sicher?
  2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung der vier verschiedenen Prüfungsformate zu den Schulen, Fächern und Klassen?
  3. Welches der genannten Prüfungsmodelle wird angewendet, wenn bei einem der neuen Prüfungsformate Probleme auftreten (z. B. WLAN-Ausfall, BYOD-Gerätedefekt, unvorhergesehene Probleme bei der Bedienung des Prüfungssoftware oder des Browsers)?
  4. Warum finden beim Modell D) kollaborative Vorbereitungszeit eine Woche vor den schriftlichen Maturitätsprüfungen statt und welche Regeln und Richtlinien gelten für die Vorbereitungsphase bis zur effektiven Maturitätsprüfung?
  5. Welchen pädagogischen Mehrwert erwartet der Regierungsrat durch den Versuch, die Abschlussprüfungen gleichzeitig in unterschiedlichen digitalen Formaten durchzuführen?
  6. Entsprechen die vielfältige Methodik und die Verwendung unterschiedlicher Prüfungsformate den Kriterien der Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (SG 413.820), insbesondere §15 (Einheitlichkeit von Inhalt, Gestaltung und Bewertung) und §16 (ständige Beaufsichtigung der schriftlichen Prüfung, inklusive kollaborativer Vorarbeiten)?
  7. Liegt eine Bewilligung der Schweizerischen Maturitätskommission zur Durchführung eines Schulversuchs gemäss Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (SR 413.11) vor?
  8. Erwartet der Regierungsrat aufgrund des vorgesehenen Versuchsprojekts eine erhöhte Anzahl von Rekursen?
  9. Welche Kriterien und Massstäbe gelten für die Evaluation der Ergebnisse und werden alle Formate aus dem Pilotprojekt einbezogen?
    • In diesem Kontext: Soll durch das Projekt, die Abschlussprüfungen zu digitalisieren, Einfluss auf den erteilten Unterricht an den Schulen genommen werden?

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5623
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112910

Bildquellehttps://www.bazonline.ch/schattenseiten-der-digitalisierung-mathe-lehrer-wehrt-sich-gegen-digitale-matura-pruefungen-804718032985

„Wer rastet, der rostet“

Grosser Rat 18. Oktober 2023: Überweisung als Anzug mit 67 JA zu 26 NEIN Stimmen betreffend die gesetzliche Verankerung bezüglich der Förderung der Weiterbildung der Basler Bevölkerung


«Wer rastet, der rostet.» Erfolgreich unterwegs ist heute, wer bereit ist, sich kontinuierlich weiterzubilden und immer wieder mal neu zu erfinden.

Die Frage, wie der Erhalt und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Basel-Stadt erreicht und gesetzlich verankert werden kann, ist der Kern dieses Vorstosses. Die Stellungnahme der Regierung, die darauf hinweist, dass bereits heute Weiterbildungsbeiträge verfügbar sind, um den Aufstieg in der erlernten Berufsrichtung, eine Zweitausbildung oder Umschulung zu unterstützen, greift das Hauptanliegen der Motion denn auch nur teilweise auf.

Travail.Suisse verdeutlicht die unterschiedliche Weiterbildungspartizipation der Bevölkerung in der Schweiz nach Bildungsstand.

  • Gerade mal 31% der Arbeitnehmenden ohne nachobligatorische Bildung profitieren von einer durch den Arbeitgebenden unterstützten Weiterbildung.
  • Für Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II beträgt der Anteil 56%.
  • Hingegen liegt der Weiterbildungsanteil bei Arbeitnehmenden mit einem Tertiärabschluss bei 75%.

Der Dachverband fordert u.a denn auch, die Hürden zum Zugang zur Weiterbildung abzubauen und meint weiter «Arbeitnehmende müssen dafür bereit sein, aber Arbeitgeber müssen auch fördern und die öffentliche Hand unterstützen. Der Besuch von Weiterbildungen ist jedoch auch von den Ressourcen und Mitteln der Arbeitgebenden abhängig. Dies soll sich nicht zum Nachteil der weiterbildungswilligen Arbeitnehmenden auswirken.

Die finanzielle Unterstützung durch den Bund von 50% der Kosten für eidgenössische Abschlüsse an Höheren Fachschulen im Rahmen des Programms Berufsbildung 2030, ist sicher eine entscheidende Initiative für den Arbeitsmarkt. Im Sinne einer Gleichbehandlung wäre sogar eine Übernahme der Studienkosten für diplomierte Berufsleute im gleichen Umfang wie für Maturanten und Maturantinnen eine Idee, die man weiterverfolgen könnte – dies auch im Sinne der Stärkung der Berufslehre.

Es ist aber von grundlegender Bedeutung, dass Weiterbildung nicht ausschliesslich für diejenigen gefördert wird, die höhere Abschlüsse anstreben, sondern auch für diejenigen, die ihre Fachkenntnisse vertiefen und weiterentwickeln wollen, um in ihrem Berufsfeld fit zu bleiben. Indem wir hauptsächlich die höhere Bildung und Qualifikationen fördern und mitfinanzieren, vernachlässigen wir die Fachkräfte an der Basis.

In der Konsequenz heizen wir den Fachkräftemangel auf dieser Ebene einfach an. Wir befördern die Leute quasi weg. Entscheidend ist doch, zufriedene, qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte in allen Bereichen zu haben. Und ein Mittel gegen den Fachkräftemangel ist, Arbeitnehmende gezielter auf dem Arbeitsmarkt anzusprechen, indem wir in ihre Weiterbildung auf allen beruflichen Ebenen investieren und ihr Potential besser fördern.

Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die fundierte Stellungnahme. Sie führt aus, dass dringender Klärungsbedarf für klare Kriterien in der Weiterbildungsförderung besteht und die Abgrenzung von Ausbildung zu Weiterbildung essenziell sei, um gezielte Förderung zu ermöglichen. Ich verweist so denn auf die angesprochenen Arbeitsmarktstipendien, die die Stadt Zürich eingeführt hat.

Sie unterstützt ihre Einwohner:innen mit Beiträgen an die Weiterbildung, wenn ihnen die Weiterbildung dabei hilft, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu verbessern und hat dafür bereits Kriterien festgelegt. Dieses Modell ist prüfenswert und in diesem Kontext unterstütze ich die Umwandlung der Motion in einen Anzug. Dies darauf vertrauend, dass mit der Klärung der Kriterien auch tatsächlich der Weg geebnet wird, Menschen in Basel-Stadt, die sich weiterentwickeln wollen, zielgerichtet zu fördern.
In diesem Sinne freue ich mich, dass der Gewerbeverband Basel-Stadt und der Arbeitgeberverband Region Basel das wichtige Anliegen unterstützt und der Regierung ebenfalls zur Weiterbehandlung empfohlen hat.

Wir stehen vor erheblichen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, sei es durch den technologischen Wandel oder die demografischen Veränderungen. Wir müssen sicherstellen, dass alle die Möglichkeit haben, ihre Chancen zu nutzen. Wenn die Bevölkerung ihr Potenzial besser ausschöpft, ergeben sich daraus positive wirtschaftliche Effekte, von denen die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5030
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

Bildquelle:
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/lebenslanges-lernen-juengere-eher-bereit-fuer-weiterbildung-17216942.html

Seite 1 von 5

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén