Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Lehrpersonenmangel wie weiter?

Ich möchte vom Regierungsrat erfahren, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt gegen den Lehrpersonenmangel ergreift und interessiere mich für die Einschätzung der Situation bezüglich Lehr- und Fachpersonalsuche und Anstellungen für das Schuljahr 23/24


Schriftliche Anfrage betreffend langfristigen und koordinierten Massnahmen bezüglich des Lehrpersonenmangels

Der Kanton Basel-Landschaft führt im April und Mai 2023 Informationsanlässe für ehemalige Lehrpersonen durch, damit Interessierte ermutigt werden, wieder in den Lehrberuf einzusteigen. Die Massnahme ist eine Möglichkeit dem Fachkräftemangel im Bildungsbereich entgegenzuwirken und qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen, was von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität der Bildung sicherzustellen.

Die Lehrpersonenknappheit kann auch dadurch bekämpft werden, indem Lehrpersonen im Beruf bleiben. Eine Umfrage der Lehrpersonen im Kanton Baselland hat ergeben, dass mehr als 90% der Befragten den hohen Anteil an administrativen Aufgaben und weitere Zusatzaufgaben beklagen, weil dadurch nicht genügend Zeit für den eigentlichen Unterricht bleibt. Der Lehrerverband BL hat daher diesen Januar gefordert, dass der Fokus stärker auf den Unterricht gelegt wird und der Bürokratieabbau vorangetrieben wird, u.a. damit der Beruf an Attraktivität gewinnt.

Es ist deshalb von Interesse, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt mittel- und langfristig plant, um dem Lehrpersonenmangel entgegenzuwirken und dabei auch den Wiedereinstieg von ehemaligen Lehrpersonen zu fördern. Davon ausgehend, dass an den Schulen die Personalplanung für das kommende Schuljahr 23/24 zwecks Legung der Stundenpläne in vollem Gange ist, bedanke ich mich beim Regierungsrat für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation bzgl. qualitativer und quantitativer Lehr- und Fachpersonalsuche resp. Stellenbesetzung an Schulen für das kommende Schuljahr 23/24? Bitte um eine ausführliche Antwort in Bezug auf die Schulstufen und Fächer.
  2. Sind für den Kanton Basel-Stadt ähnliche Informationsveranstaltungen bzgl. Wiedereinstieg von Lehrpersonen angedacht wie in Basel-Landschaft geplant sind und überlegt sich der Regierungsrat, Anreize zu schaffen, um ehemalige Lehrpersonen dazu zu motivieren, wieder in den Lehrberuf einzusteigen?
  3. Plant der Regierungsrat Massnahmen, um die anstehende Pensionierungswelle abzufedern und ist angedacht, die Erfahrungen und Kompetenzen von pensionierten Lehrpersonen weiter zu nutzen, beispielsweise im Mentoring (junge Lehrpersonen / Quereinsteiger / Lehrpersonen ohne entsprechende Qualifikation)? Sieht der Regierungsrat Anreize vor, damit sich frisch pensionierte Lehrpersonen weiter engagieren?
  4. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation bzgl. administrativer Aufgaben und Zusatzaufgaben in den Schulen von Basel-Stadt ein und welche konkreten Massnahmen ergreift er, um den Lehrberuf attraktiver zu gestalten und sicherzustellen, dass der Schulunterricht Priorität hat?
  5. Koordiniert der Kanton Basel-Stadt seine Massnahmen zur langfristigen Bekämpfung des Lehrpersonenmangels mit anderen Kantonen in der Nordwestschweiz? Dies insbesondere auch für Fächer der Volks- und Mittelschulen, wo der Lehrpersonenmangel besonders herausfordernd ist wie beispielsweise Französisch oder die naturwissenschaftlichen Fächer
    1. Wenn ja, wie setzt sich das Gremium (Taskforce) zusammen und wer vertritt den Kanton Basel-Stadt als Delegierte?
    2. Sind gemeinsame Initiativen, Kooperationsprojekte oder auch kantonale Werbekampagnen angedacht, um den Bedarf an qualifizierten Lehrkräften in der Region zu decken?
    3. Wenn nein, weshalb nicht?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5209
Schriftliche Anfrage betreffend Massnahmen bzgl. Lehrpersonenmangel
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112435

Bildquelle: www.landbote.ch/lehrpersonenmangel-auf-allen-stufen

Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Schriftliche Anfrage Februar 2023
betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Im Oktober 2019 hat Oswald Inglin eine Motion betreffend hürdenfreien, flexiblen Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Der Vorstoss wurde als Anzug weiterbehandelt und mit Schreiben der Regierung vom November 2022 vom Parlament als erledigt abgeschrieben.

Fakt bleibt aber, dass seit der Verschiebung des Stichtags des Kindergarteneintritts das Thema in mehreren Kantonen kontrovers diskutiert wird. Die Gründe dafür sind:

  1. Es ist eine grössere Herausforderung für die Lehrpersonen jüngere Kinder zu unterrichten, weil diese möglicherweise Mühe haben, den Anforderungen des Unterrichts zu folgen. Das bedeutet mehr Zeit, mehr Ressourcen, um Kinder individuell zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung grundlegender Fähigkeiten zu helfen. Die Folge ist pädagogische Mehrarbeit für die Kindergartenlehrpersonen
  2. Jüngere Kinder weisen in Bezug auf das auf vier Jahre festgelegte Eintrittsalter eher Entwicklungsverzögerungen auf; in der Konsequenz werden auch mehr Fachpersonen in der Eingangsstufe benötigt
  3. Jüngere Kinder geraten unter Druck gegenüber den älteren Kindern. Das löst Stress und Belastung aus, also Leistungsdruck im Kindergartenalter, was wiederum die Freude am Lernen hemmt. Der Druck auf jüngere Kinder verstärkt sich zusätzlich, da auch der Alterseffekt eine Rolle spielt.

Der Alterseffekt wird verstärkt, wenn Eltern ihre Kinder zurückstellen und später in den Kindergarten einschulen lassen:

  1. Eltern versprechen sich einen Vorteil für ihr Kind bzgl. ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung. Studien zum «Relativ Age Effect (RAE)» belegen klar, dass das Eintrittsalter in den Kindergarten einen signifikanten Einfluss auf die Schulleistungen von Kindern hat: Je älter ein Kind im Vergleich zu den anderen Kindern der Gruppe ist, desto grösser werden die Vorteile auf die gesamte Schullaufbahn. Diese Kinder sind auch reifer, wenn sie sich mit der Berufswahl resp. den weiterführenden Schulen auseinandersetzen.
  2. Eltern haben öfters Bedenken und sind unsicher, ob ihre Kinder zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts tatsächlich schulreif sind. Deshalb erwägen sie eine Rückstellung.

Der Effekt der späteren Einschulung ist bildungspolitisch insofern problematisch, weil nicht alle Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen können. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen (Kita-Kosten).  Der Aspekt trifft dann vorwiegend Kinder aus sozio-ökonomisch schwächeren Schichten und/oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Je häufiger sie im Kindergarten auf überdurchschnittlich alte Kinder treffen, desto stärker spielt der Alterseffekt und die entsprechende Benachteiligung.

In 20 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Die Einschulung kann unter Angabe von Gründen um 1 Jahr verschoben werden. In einigen Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht angehören, entscheiden die Eltern selbst, wann ihr Kind eingeschult wird. So werden im Kanton Luzern beispielsweise gar 40% aller Kinder später eingeschult. Zudem ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich – also zweimal im Jahr: Im August und im Februar. 2021 traten im Kanton Zürich 8 Prozent aller Kinder verspätet in den Kindergarten ein. Vor zehn Jahren waren es noch 2 Prozent. Im Aargau sind es 10 Prozent, in Solothurn 13 und in Bern 14 Prozent. Im Bericht zur Motion Inglin wurde im März 20 für das SJ 18-19 eine Rückstellungsquote von 4% für Basel-Stadt ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Quote seither stetig steigt – der Durchschnitt der Kantone liegt bei 10%. Dies, weil bildungsnahen Eltern der Alterseffekt zunehmend bekannt ist. In Basel wurde aufgrund der Vorverlegung des Stichtags das Prozedere für die Rückstellung von «entwicklungsverzögerten» Kindern gelockert. Der Prozess ist einfacher – niederschwelliger – geworden. Sprich: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin können eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulärztin bzw. dem Schularzt (Medizinischer Dienst) geprüft wird. Am Ende entscheidet dann die Volkschulleitung über eine Rückstellung um 1 Jahr, die in den allermeisten Fällen genehmigt wird. Den Prozess bzgl. «externe Abklärung durch eine Fachperson» begrüsse ich, denn je mehr Mitsprache den Eltern gewährt wird, desto höher ist der Anteil später eingeschulter Kinder. Darunter leidet schlussendlich die Chancengerechtigkeit.

Neben dem Alterseffekt spielt vor allem der Aspekt des tatsächlichen Entwicklungsalters der Kinder eine Rolle. Es gilt zu klären, ob und welche Wirkung das frühe Eintrittsalter auf die Kinder hat. Dies in Bezug auf den Förderbedarf, der sich in der weiteren Schullaufbahn der Kinder fortsetzt, angefangen bei der Primarschule. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Zunahme an Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst in direktem Zusammenhang mit der Vorverlegung des Stichtags steht.

Die Ausführungen und die Forschungsergebnisse halten fest, dass neben dem effektiven Alter der relative Alterseffekt eine Rolle für den Schulerfolg einzelner Kinder spielt. Dies hat auch Auswirkungen auf die integrative Schule. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit der GLP-Fachgruppenleitung „Bildung und Familie“ eine Schriftliche Anfrage betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Das Thema ist trotz des Berichts der Regierung vom November 22 zum Anzug Inglin nicht erledigt.

Zum Vorstoss geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112246

Es steht die Frage im Raum, ob der Stichtag wieder auf den April verlegt werden kann/soll und welche Schritte bzgl. HarmoS-Konkordat nötig wären. Die GLP-Fachgruppe ist der Meinung, dass eine Stichtagverschiebung allen Kindern zugutekäme. Sinnvoll wäre die Option, eine frühere Einschulung zu prüfen, anstatt einer Rückstellung, welche die «Unzulänglichkeit» von Kindern betont. Sprich: Kinder, die bis und mit 30. April geboren sind, treten obligatorisch in den Kindergarten ein. Kinder, die zwischen dem 1 Mai und dem 31.Juli geboren sind und sehr reif sind, könnten aufgrund ihres Entwicklungsstands – nach Abklärung – ebenso in den Kindergarten eintreten. Das bedeutet: Viel weniger Rückstellungen für Kinder, dafür vorzeitige Einschulung für sehr reife Kinder, die dann auch effektiv beim Kindergarten-Programm mithalten können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Praktikum für zukünftige Lehrpersonen

Die Rufe der Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW nach mehr Praxiserfahrung sind nicht neu und nicht erstaunlich.
Die Bedeutung von Praktika ist hoch, stellen sie doch überhaupt erst einen Zusammenhang zwischen Studium und der Praxis her und ermöglichen das konkrete Kennenlernen der Arbeitssituation der Lehrpersonen im Klassenzimmer.

Möchten Junge Menschen Lehrerin oder Lehrer an der Volkschule werden, wählen viele den Weg über die Fachmaturitätsschule mit Schwerpunkt Pädagogik. In Kantonen wie beispielsweise Bern oder St. Gallen sammeln Schüler und Schülerinnen bereits ihre ersten Erfahrungen im Berufsalltag von Lehrpersonen mit einem Pädagogischen Praktikum in der Abschlussklasse. Damit erlangen sie erst die Fachmaturität. 

Nicht so in Basel-Stadt und dem vierkantonalen Bildungsraum, wobei jeder Kanton natürlich selber die Rahmenbedingungen für ihre schulische Laufbahnverordnung festlegt. Folgt man aber dem Ruf nach mehr Praxiserfahrung für angehende Lehrpersonen ist es doch verwunderlich, dass wir in unserem Kanton, den berufsfeldspezifischen Unterricht an der FMS nicht mit mehr praktischer Erfahrung ergänzen. 

Deshalb bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik auch im Kanton Basel-Stadt als Voraussetzung zum Erwerb der Fachmaturität eingeführt werden kann und unter welchen Bedingungen und Kriterien dies möglich ist.

Ich freue mich, dass mein Anliegen vom Parlament mitgetragen wird und an die Regierung überwiesen wurde.


Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen

In der Konsequenz wäre die Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen im Lehrberuf viel umfassender und greifbarer für die zukünftigen Studierenden. Die Fachmaturität-Arbeit tatsächlich über das Erlebte zu schreiben, anstatt es nur in Büchern nachzulesen, wäre ein praxisnaher und fachlich fundierter Beitrag der Schülerinnen und Schüler.

Sie würden dadurch bereits im Vorfeld von einer thematischen Fülle profitieren, aber auch von einer bestanden Bewährungsprobe und hätten Gelegenheit ihre Berufsvorstellungen mit der Alltagsrealität abzugleichen. Sie könnten in ihrem Praktikum sich selbst in einer sozialen Rolle erleben und in einer Zwischenposition als «Nicht-SchülerIn und Noch-nicht-Lehrperson» ihren zukünftigen Beruf erfahren. Ein derartiges Praktikum würde zur eigenen Orientierung dienen, einen vertieften Einblick in das Berufsfeld eines Kindergartens oder einer Schulklasse geben und zur persönlichen Entwicklung beitragen.

Selbstverständlich wäre es opportun, wenn der Regierungsrat auch die anderen Kantone aus dem vierkantonalen Bildungsraum für ein obligatorisches Praktikum in der FMS-Abschlussklasse ins Boot holen könnte. Es soll aber nicht zur Bedingung für die Umsetzung des Anliegens in Basel-Stadt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von einer überkantonalen Entscheidung von der Möglichkeit eines Praktikums profitieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Zu meinem Vorstoss im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: www.20min.ch/story

Teilpensen von Lehrpersonen

Schriftliche Anfrage Juni 2022
betreffend Teilpensen von Lehrpersonen in der Volksschule von Basel-Stadt.

Im Zusammenhang mit dem Mangel an Lehrpersonen ist ebenso die Diskussion der Teilpensen in den Fokus gerückt. Beispielsweise in der NZZ am Sonntag vom 12. Juni 2022, wo ausgeführt wurde, dass mit einer Aufstockung aller Pensen um ein Prozent im Kanton Zürich 250 Vollpensen geschaffen würden.

Der Zahlenspiegel Bildung 20/21 des Kantons Basel-Stadt zeigt auf, dass im Jahr 2019 83% aller Lehrpersonen mit einem Teilpensum von durchschnittlich 66 Prozent arbeiteten. Im Total sind an der Volkschule im Schuljahr 2019/20 2610 Lehrpersonen angestellt. Sie teilen sich ein Total von 1710 100%-Pensen. Die Zahlen werden nicht weiter aufgeschlüsselt.

Abgesehen davon, dass es grundsätzlich interessant ist, die Ursachen für die Teilzeitanstellungen der Lehrpersonen auf der Primarstufe zu ergründen, ist die Tatsache auch deshalb von Bedeutung, weil dies dazu führt, dass die Schülerinnen und Schüler von zahlreichen Personen unterrichtet werden.

Aber gerade die Beziehungsarbeit und damit verbunden der Zeitfaktor im Umgang mit der Schülerschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Dieser Aspekt ist besonders deshalb wichtig, weil kaum mehr eine Klassenlehrperson im Vollpensum unterrichtet. Auf der Sekundarstufe sind Teilpensen wegen des Fachunterrichts eventuell eher erklärbar.

In Zusammenhang mit dem Lehrpersonenmangel und den damit einhergehenden pädagogischen Auswirkungen interessieren nun aber insbesondere die quantitativen Aspekte. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezüglich Teilpensen. Dabei gehe ich von der Berücksichtigung von kumulierten Pensen aus, wenn Lehrpersonen standortübergreifend arbeiten.

  1. Wie viele Lehrpersonen arbeiteten in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 an der Volksschule im Total, wie viele davon mit einem Teilpensum?
  2. Basierend auf dem Zahlenspiegel 20/21, wie verteilen sich die Teilpensen von 2019 auf die unterschiedlichen Stufen der Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule)?
  3. Wie sind die Teilpensen der Lehrpersonen im Schuljahr 2019/20 in der Primarstufe und Sekundarstufe umfangmässig verteilt? Bitte nach Beschäftigungsgrad aufschlüsseln.
  4. Wie viele Studierende arbeiten in den Jahren 2019/2020/2021 in einem Teilpensum in der Volksschule? In welchem Umfang? Auf welcher Stufe?
  5. Wie viele Teilpensen werden in der Volksschule von Lehrpersonen ohne Ausbildung bzw. adäquater Qualifizierung unterrichtet? In welchem Umfang, welcher Stufe?
  6. Welche Ursachen liegen den Teilpensen aus Sicht der Regierung zu Grunde, grundsätzlich und im speziellen in Bezug auf die strukturelle Überzeit und die allgemeine Arbeitsbelastung von Lehrpersonen?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Medienbericht:
https://www.bzbasel.ch/schweiz/lehrermangel-teilzeitlehrer-sollen-aufstocken-so-einfach-liesse-sich-das-problem-loesen-ld.2305818

Bildquelle:
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/dienst-und-arbeitsrecht/teilzeitbeschaeftigung-teilzeitbeschaeftigung-im-blockmodell-frueher-jahresfreistellung

Monitoring Lehrpersonenmangel

Am 23. April 2022 hat die Präsidentenkonferenz des Dachverbands für Lehrer und Lehrerinnen Schweiz  (LCH) getagt. Franziska Peterhans, Zentralsekretärin LCH, informierte die Präsidentinnen und Präsidenten über einen Vorstoss im Kanton Aargau. Dieser fordert die Regierung auf, mit einem Monitoring zu erheben, wie viele Stellen mit adäquat ausgebildeten und qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden konnten. Hintergrund des Vorstosses ist der sogenannte qualitative Lehrpersonenmangel.

Koordinierte Aktion 

Daraufhin hat die Geschäftsleitung des  LCH den Präsidentinnen und Präsidenten vorgeschlagen, ähnlich lautende Vorstösse in weiteren Kantonen zu lancieren.
«Eine konzertierte Aktion wäre eine griffige Möglichkeit, um endlich an diese Daten zu kommen», unterstrich Peterhans. «Wenn man Massnahmen gegen den Lehrpersonenmangel ergreifen will, muss man wissen, wo der Hebel anzusetzen ist.»
Das Anliegen wurde dann in der Abstimmung von einer grossen Mehrheit der Mitglieder befürwortet. 

Auch im Kanton Basel-Stadt existiert aktuell kein datenbasiertes Monitoring bezüglich des qualifizierten Lehrermangels. Deshalb wurde ein überparteilicher Vorstoss von der GLP, EVP, BastA und SP zur Datenerhebung erarbeitet. Der Anzug wird von Unterstützenden aus allen Parteien mitgetragen, wofür wir uns bedanken.


Anzug betreffend Monitoring zur Sicherstellung von ausreichend und qualifizierten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen für die Basel-Städtischen Schulen

Der Mangel an adäquat ausgebildeten Lehr- und Fachpersonen an Schulen ist schweizweit ein Thema. Andere Kantone publizieren dazu ihre Zahlen: So fehlen im Kanton Luzern aktuell 233 Lehrpersonen, im Kanton Zürich sind es rund 950 und im Kanton Bern rund 500 Lehrpersonen. Der Kanton Basel-Stadt publiziert dazu keine Zahlen.

Gute Schulen brauchen angemessen ausgebildete Lehrpersonen und qualifizierte Fachpersonen in genügender Anzahl. Infolge von Pensionierungen und Kündigungen verlassen tendenziell mehr Schulpersonal die Volksschule als an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet werden. Ausserdem streben jüngere Lehrpersonen, die in den Beruf einsteigen, häufig ein Teilzeitpensum an und verbleiben weniger lang im Beruf.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Kerstin Wenk vom 16. Dezember 2020 betreffend die Anstellungen von Lehrpersonen hält der Regierungsrat fest, dass im Jahr 2019 160 Lehrpersonen der Volksschule gekündigt haben. In den vorangehenden Jahren waren es 114 Personen (2017) bzw. 147 Personen (2018). Zudem unterrichteten im Schuljahr 2020/21 an der Volksschule 240 Personen ohne ein von der EDK anerkanntes Diplom.

Solange ein installiertes Monitoring fehlt, das darstellt, wie viele Lehr- und Fachpersonen jährlich ihren Arbeitsvertrag auflösen, wie viele Stellen nicht bzw. mit nicht adäquat qualifizierten oder mit unqualifizierten Personen besetzt und wie viele Stellen von Studierenden bzw. Pensionierten übernommen werden, kann nicht beurteilt werden, ob nicht auch in Basel-Stadt ein akuter Lehrpersonenmangel herrscht.

Nur wenn Daten gesammelt, systematisch aufbereitet, analysiert und interpretiert werden, können sinnvolle Massnahmen beschlossen und nachhaltige Steuerungsentscheide getroffen werden. Ein Monitoring in diesem Sinne würde auch helfen, vorgeschlagenen Massnahmen weiterzuentwickelnSchliesslich hängt die Qualität des Bildungssystems respektive das Erreichen der Bildungsziele zu einem wesentlichen Teil von adäquat ausgebildeten Lehrpersonen und Schulleitungen ab. Ein Monitoring legt die Basis, von der ausgehend eine datengestützte Strategie formuliert und entsprechende Massnahmen geplant werden können, die nicht nur den Bedarf an Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen decken, sondern auch deren Ausbildungsstand berücksichtigen.

Ausgehend von dieser Darlegung bitten die Anzugsstellenden den Regierungsrat, ein Monitoring einzurichten, das die Besetzung von Stellen von Lehr- und Fachpersonen sowie den Schulleitungen an den Volksschulen von Basel-Stadt jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres aufzeigt und über folgende Punkte informiert:

  • Wie viele Stellen mit adäquat ausgebildeten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen jährlich besetzt werden, aufgeschlüsselt nach Schulstufen
  • Wie viele Stellen jährlich an den verschiedenen Schulstufen mit Personen, die nicht über ein EDK-anerkanntes Diplom verfügen, besetzt werden
  • Wie viele Stellen davon von Studierenden bzw. von Pensionierten besetzt werden, nach Schulstufe aufgeschlüsselt
  • Wie viele Arbeitsverhältnisse im Lehr- und Fachpersonen und bei den Schulleitungen jährlich aufgelöst werden, aufgeschlüsselt nach Schulstufen
  • Wie viele Stellen jährlich an den verschiedenen Schulstufen nicht besetzt werden können.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte und -Mitteilungen:
https://www.lch.ch/aktuell/detail/kantonale-vorstoesse-gegen-den-lehrermangel-lanciert
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/dachverband-nimmt-politik-bei-lehrermangel-in-die-pflicht-66175619

Bildquelle:
www.tagesspiegel.de/berlin/klassenzimmer-schueler

Kündigungen von Lehrpersonen

Schriftliche Anfrage Juni 2022

Bei den Vorbereitungsarbeiten für den überparteilichen Anzug bezüglich datenbasiertem Monitoring zum Lehrermangel im Kanton Basel-Stadt ist Christine Staehelin, Fachgruppenleiterin Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt, aufgefallen, dass im Vergleich zu den Mittelschulen überproportional viele Lehrpersonen an der Volksschule kündigen. Dem zugrunde liegt die Antwort der Regierung auf die schriftliche Anfrage von Kerstin Wenk betreffend Anstellungen von Lehrpersonen vom 15. Dezember 2020.

Auf die Frage, wie viele Lehrpersonen beim Kanton Basel-Stadt in den letzten drei Jahren – also von 2017 bis 2019 – gekündigt haben, antwortete die Regierung wie folgt: An den Volksschulen kündigten im 2019 – 160, im 2018 – 147 und im 2017 – 114 Lehrpersonen.
Im Jahr 2019 waren gemäss Zahlenspiegel Bildung 20/21 in Basel-Stadt 2610 Lehrpersonen an der Volksschule angestellt.

An den Mittelschulen, Berufsfachschulen und höheren Fachschulen haben im 2019 – 4, im 2018 – 2 Lehrpersonen und im 2017 1 Lehrperson das Arbeitsverhältnis aufgelöst.
Im Jahr 2019 waren gemäss Zahlenspiegel Bildung 20/21 in Basel-Stadt 1’131 Lehrpersonen angestellt.

Basierend auf dieser Antwort haben wir uns deshalb entschieden nochmals detailliert beim Regierungsrat nachzufragen, welche spezifischen Gründe zu Kündigungen an der Volksschule führen. 

Damit wir dem drohenden Lehr- und Fachpersonen Mangel begegnen können, brauchen wir dringend Massnahmen, die dem entgegenwirken. In diesem Zusammenhang sehe ich ebenfalls das Ergründen der Ursachen, die zu Kündigungen an der Volksschule führen. Von gut ausgebildeten Lehrpersonen hängt die Qualität des Unterrichts ab.


Die proportional viel höheren Kündigungszahlen bei den Volksschulen – im Vergleich mit den Mittelschulen, Berufsfachschulen und höheren Fachschulen – sind augenfällig. Sie können meiner Meinung nach nicht allein mit den Gründen (Mutterschaft, altersbedingte Abgänge, private Gründe oder Wechselwünsche), die in der Antwort der Regierung aufgeführt sind, erklärt werden, da diese Gründe grundsätzlich für alle Schulstufen geltend gemacht werden können.

Gemäss Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz sind insbesondere auch die Stellen von Klassenlehrpersonen an der Primarschule – vom akuten Lehrpersonenmangel betroffen.

Die Qualität des Unterrichts, die Bildungsqualität an den Schulen von Basel-Stadt, hängt von gut qualifizierten Lehrpersonen und gut ausgebildeten Fachkräften ab.

Infolgedessen drängt es sich auf, auch die Ursachen für Kündigungen zu klären, um entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit die Attraktivität und die Rahmenbedingungen des Lehrberufs insbesondere auf der Primarstufe gesteigert werden können. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was sind die Gründe für die deutlichen Unterschiede bei den Kündigungen von Lehrpersonen an der Volksschule im Vergleich zu jenen an den Mittelschulen, Berufsfachschulen und den höheren Fachschulen?
  2. Welche Belastungsfaktoren und Berufsanforderungen führen nach Ansicht der Regierung zu Kündigungen in der Volksschule?
    • Inwiefern spielt die Komplexität der Aufgaben infolge der Reformen und Integrativen Schule mit der damit verbundenen Arbeitsbelastung eine Rolle?
    • Inwiefern sind die Unterschiede auf die Lohnunterschiede zurückzuführen?
    • Sind Unterschiede bei den Kündigungen in Bezug auf die Berufsphase festzustellen mit Fokus auf Berufseinsteigende versus erfahrene Lehrpersonen?
    • Inwiefern spielen Laufbahn-Ziele eine Rolle?
    • Inwiefern spielen geschlechts- und stufenspezifische Unterschiede eine Rolle?
    • In Bezug auf die Kündigung wegen Familiengründung – wie viele Lehrpersonen geben den Beruf auf, wie viele Lehrpersonen arbeiten reduziert weiter?
    • Wie werden Lehrpersonen zum Wiedereinstieg motiviert?
  3. Welche Faktoren machen die Arbeit an den Mittelschulen, den Berufsfachschulen und den höheren Fachschulen ganz konkret attraktiver?
  4. Welche konkreten Massnahmen plant der Regierungsrat, um dem drohenden Lehr- und Fachpersonenmangel an der Volksschule von Basel-Stadt entgegenzuwirken?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Schriftliche Anfrage Kerstin Wenk:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100393/000000393295.pdf

Bildquelle:
www.welt.de/wirtschaft/karriere/article194958237/

Hohe Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen

Schriftliche Anfrage Mai 2022

Die hohe Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen in der Schweiz ist bedenklich. Das Ziel jeder Lehre muss sein – nach 3 oder 4 Jahren – die Abschlussprüfungen zu bestehen. In Basel liegen die Zahlen mit einer Durchfallquote von 10 Prozent gar über dem schweizweiten Durchschnitt von 8.2 Prozent.

Die Grünliberale Bildungsgruppe meint, dass es Zeit ist, die Ursachen zu ergründen, damit daraus Massnahmen abgeleitet werden können, um Abhilfe zu schaffen. Wir fragen uns, ob ein Zusammenhang zwischen der hohen Durchfallquote und der tiefen Abschlussquote besteht. Aufgrund der offenen Fragen ist dieser Vorstoss entstanden.


In der Sonntagsausgabe der Basler Zeitung vom 15. Mai befasst sich ein Artikel mit dem Titel „Wenn Lehrlinge reihenweise durch die Prüfung rasseln“ mit der hohen Durchfallquote in der Schweiz von Jugendlichen bei der Lehrabschlussprüfung.

So sollen schweizweit 5889 Jugendliche im Jahr 2021 die Lehrabschlussprüfung nicht geschafft haben, was rund 8.2% entspricht. Diese Quote liegt deutlich höher als jene bei den Maturitätsprüfungen, bei denen die Durchfallquote schweizweit bei 4% liegt.

Der Artikel listet einzelne Berufe auf anhand von Zahlen des Bundesamts für Statistik BfS, um zu zeigen, dass die Durchfallquote bei einzelnen Berufen sogar 20% bis zu unglaublichen 42% betragen kann. Im Rahmen desselben Artikels werden verschiedene Expert:innen nach den Gründen befragt: Vom Mangel an Verantwortungsbewusstsein und Berufsstolz bei den Jugendlichen ist die Rede; von überlasteten Betrieben, bei denen die Lehrlinge kaum Zeit für eine gute Ausbildung hätten oder von einer überbordenden Fülle des Schulstoffs.

Zu den Gründen wird auch der Bildungsexperte Markus Neuenschwander von der FHNW befragt und dieser konstatiert, dass die tatsächlichen Gründe zu wenig erforscht seien und er nur mutmassen könne. Hingegen seien die Folgen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung besser erforscht: Dazu gehört u.a. ein deutlich erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden; viele verdienen in der Folge weniger oder manche Jugendliche hätten sogar ein erhöhtes Suchtmittelrisiko.

Diese Aussagen lassen aufhorchen und es stellt sich die Frage, warum nicht mehr zu den Gründen der Durchfallquote geforscht wird, gerade weil der Duale Bildungsweg immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit steht und in Basel-Stadt nach der Sekundarschule I eine höhere Direkt-Übertrittsquote in die Lehre erreicht werden soll.

In diesem Zusammenhang steht für mich auch die tiefe Abschlussquote auf der Sekundarstufe II in Basel-Stadt von 15 Prozent. Sie wird vom Vorsteher des Erziehungsdepartements zurecht ins Zentrum der kantonalen Diskussion gerückt. Bezugnehmend auf die Schriftliche Anfrage von Claudio Miozzari betreffend der tiefen Abschlussquote lese ich, dass 24% der Jugendlichen die Lehre nicht abgeschlossen haben. Die Durchfallquote beträgt in Basel-Stadt bei den Lehrabschlussprüfungen rund 10% und liegt damit über dem Schweizer Durchschnitt von 8.2 Prozent.

Aufgrund der wichtigen Thematik ergeben sich weitere Fragen rund um die Berufsbildung, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Wie ist die Durchfallquote bei der beruflichen Bildung auf einzelne Berufe aufgeteilt – bzw. gibt es in Basel-Stadt Abweichungen bezogen auf einen schweizweiten Vergleich?
  2. Besteht in Basel-Stadt ein Monitoring über die „Problemberufe“ auch unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit? Falls ja, wie wird mit den Ergebnissen verfahren? Falls nein, warum nicht?
  3. Gibt es konkrete Ansätze, die Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen zu senken?
  4. Wie ist das Vorgehen nach einer nichtbestanden Lehrabschlussprüfung?
    • Welche Stellen werden wie involviert?
    • Hinsichtlich der vergleichsweisen tiefen Abschlussquote in Basel-Stadt: Wie werden junge Menschen motiviert und begleitet, die Prüfung erneut abzulegen?
  5. Die negativen Auswirkungen einer Lehrvertragsauflösung auf die Jugendlichen sind massiv. Die Regierung nennt in der Beantwortung der Anfrage Miozzari als Gründe für die Lehrvertragsauflösung u.a. falsche Berufswahl und veränderter Berufswunsch. 24 Prozent der Jugendlichen brechen in Basel die Lehre ab. Bei den Lernenden mit EBA sind es 14 Prozent.
    • Wie viele Lehrverträge werden von den Ausbildungsbetrieben aufgelöst und wie viele seitens der Lehrlinge?
    • Wieviel Prozent der Jugendlichen finden eine Anschlusslösung?
    • Gemäss Experten ist die Thematik der Gründe für Lehrabbrüche nicht wirklich erforscht. Kann sich der Regierungsrat eine Evaluation der Gründe und die Prüfung von Massnahmen zur Senkung der Abbruchquote vorstellen?
  6. Die Fachstelle Lehraufsicht kümmert sich um die Lehrlinge bei der Auflösung eines Lehrvertrags.
    • Wie oft müssen in Basel-Stadt Sanktionen in Bezug auf die Verletzung der Ausbildungspflicht im Lernbetrieb ausgesprochen werden?
    • Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es gewinnbringend sein könnte, die Lehraufsicht über die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu verstärken– im Sinne einer besseren Begleitung und Unterstützung?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte:
https://www.bazonline.ch/wenn-lehrlinge-reihenweise-durch-die-pruefung-rasseln-820093839096
https://www.bazonline.ch/es-braucht-ein-flaechendeckendes-monitoring-331158499498

Bildquelle:
www.skkab.ch

Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien

Motion Februar 2022

Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien auf Grund der Schulwahl
Herzlichen Dank allen Mitunterzeichnenden – ich freue mich über die sehr breite Unterstützung, Claudio Miozarri als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für ihren wertvollen Support.

Der Vorstoss steht in direktem Zusammenhang mit der neuen Regelung in Bezug auf die Buchung der Tagesferien-Angebote ab den Frühlingsferien 2022 im Kanton Basel-Stadt. Das vom Kanton subventionierte familienergänzende Tagesferien-Angebot – zurückzuführen auf eine private Initiative – ist seit bald 20 Jahren ein Erfolgsmodell und wird seit 2005 im Basler Ferienkalender in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro publiziert.

Dass staatliche schuleigene Tagesstrukturen an bestimmten Schulstandorten auch eine subventionierte Ferienbetreuung (tageweise) für Kinder der Volksschulen anbieten, ist separat zu betrachten. Sie entspricht dem politischen Willen, die kantonalen Betreuungsangebote aufgrund des zunehmenden Bedarfs der Eltern, bedürfnisgerecht auszubauen (Motion Kaspar Sutter).

Alle Eltern von Basel-Stadt mit Kindern im Kindergarten und der Primaschule hatten bisher zu den gleichen Bedingungen Zugang zum wertvollen Betreuungsangebot der Tagesferien, das von privaten Anbietern durchgeführt wird. Es garantiert allen Erziehungsberechtigten, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien und ist infolgedessen auch von zentraler Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter, der kulturellen Integration und der ausserschulischen sozialen Durchmischung der Kinder. Gemeinsam mit ihren „Gspänli“ verbringen sie ihre Freizeit während der schulfreien Zeit beispielsweise im tollen Tagesferienangebot der Robi-Spielaktionen.Eine Woche Tagesferien (5 ganze Tage) kostet Fr. 200.- pro Kind. Weiter ist eine Reduktion der Elternbeiträge analog der Prämienverbilligung der Krankenversicherung möglich. Die Elternbeitragskosten für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.

Mit der Einführung der neuen Tagestrukturverordnung per 1. Januar 2022, ist das Tagesferienangebot (und die Feriensportlager) nur für Eltern wie bisher buchbar, deren Kinder die Volksschule besuchen. Eltern, deren Kinder eine private Schule oder einen privaten Kindergarten besuchen, sind von Subventionen ausgenommen und bezahlen neu den vollen Preis von Fr. 400.- pro Woche und Kind. Weiter sind Tagesferien für diese Eltern nur dann buchbar, wenn ein Angebot nicht vollumfänglich durch Kinder der Volksschule ausgebucht ist. Damit werden baselstädtische Privatschüler den ausserkantonalen Kindern gleichgestellt. Manche Basler Eltern haben zudem Kinder in beiden Bildungssystemen, in der staatlichen Schule und der privaten.

Der Umstand führt zu einer Ungleichbehandlung der im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Eltern. Das Recht auf Bildung und das Recht auf Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen sind zwei von sich unabhängige Grundrechte, die in der kantonalen Verfassung separat verankert sind (§11 Abs. 1 lit.n „Recht auf Bildung“; §11 Abs. 2 lit. a „Recht auf Betreuung“) und allen Kindern/Eltern im Kanton Basel-Stadt garantiert wird.

Eltern, die ihre Kinder in einem privaten Kindergarten oder einer Privatschule anmelden, bezahlen die Kosten für den Schulunterricht während den Schulwochen vollumfänglich selbst und können diese nicht an den Steuern abziehen.

Die sehr hohe Hürde bei der Anmeldung von Privatschülern im Basler Ferienangebot führt zum Ausschluss der Kinder und zur Ausgrenzung einer bestimmten Elterngruppe. Zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder auf die jüdische Schule schicken. Oder Eltern, die mit sehr knappen Einkommensverhältnissen rechnen, aber aufgrund des einkommensabhängigen Angebots der privaten Bildungsinstitutionen ihr Kind dort platzieren können. Oder Kinder, die aufgrund von Verstärkten Massnahmen in einer privaten Bildungsinstitution beschult werden.

Alle Eltern, die aus welchen Gründen auch immer auf die staatlich finanzierte Bildung verzichten, und damit den Staat massgeblich entlasten, verzichten damit nicht auch automatisch auf das Recht auf staatlich finanzierte familienergänzende Kinderbetreuung.

Da die Verordnung seit dem 1. Januar 2022 (Bekanntgabe Mitte Dezember 21) in Kraft gesetzt wurde und der Ausschluss der Privatschüler per Frühjahrsferien 2022 gilt, fordern die Motionär:innen innerhalb von 6 Monaten:

  • Das Aufheben der neuen Regelung für die Tagesferien und die Beibehaltung der bestehenden Praxis für die Buchung vom kantonal subventionierten Tagesferienangeboten (und Feriensportlager). Somit für diese Betreuungsangebote wie bisher freien Zugang zu denselben Bedingungen für alle Eltern, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, zu garantieren.
  • Die Sicherstellung des Grundrechts für alle im Kanton Basel-Stad wohnhaften Eltern auf eine familienergänzende Betreuung in angemessener Frist, zu finanziell tragbaren Bedingungen, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht (Kantonale Verfassung 11 2 a), unabhängig von der Wahl der Schule.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.oberwil.ch/dienstleistungen/29134

Lernbrücken für Lernlücken – kein Nachteil wegen der Corona-Schuljahre

Motion Januar 2022

Lernbrücken für Lernlücken zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre
Herzlichen Dank alle Mitunterzeichnenden, Pascal Pfister als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für die Unterstützung.

In der Beantwortung der Interpellation betreffend „kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona“ kommt zum Ausdruck, dass der Regierungsrat bisher weder zusätzliche Massnahmen zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre ergriffen hat (Forderung Anzug Benz Oktober 20) noch diese in Zukunft plant.

Nach zwei Jahren Pandemie braucht es verbindliche Unterstützungsmassnahmen. Die Lernbedingungen für die Schüler:innen haben sich seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 stark verändert. Die Erwartungen an die Leistungen der Kinder und Jugendlichen sind hingegen dieselben.

Basierend auf den Erkenntnissen der Umfrage der „Swiss Corona Stress Study“ vom März und November 2021 der Universität Basel lässt sich sagen, dass der Schuldruck – verursacht durch die Pandemie aufgrund des verpassten Lernstoffs wegen des Lockdowns und Quarantänemassnahmen – ein gewichtiger Belastungsfaktor ist und zu schweren depressiven Symptomen bei Kindern und Jugendlichen führen kann.

Nach den Herbstferien 2021 hat sich die Lage in den Schulen nochmals gravierend zugespitzt. Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen auf allen Schulstufen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden teilweise gestrichen. Der Umstand führt zu weiteren schulischen Defiziten und in der Folge zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität. Leistungsunterschiede zwischen den Schüler:innen und innerhalb der Klasse werden verstärkt und die Chancengerechtigkeit leidet. Besonders belastend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die von einem Stufenwechsel am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse betroffen sind.

Einerseits ist die Bildungsqualität auf allen Schulstufen sicherzustellen und andererseits sollen die Folgen der Corona-Schuljahre weder schulisch noch gesundheitlich langfristig zu einem Nachteil der Basler Schülerinnen und Schüler werden. Deshalb sind Ausgleichsmassnahmen zur Unterstützung und Schliessung der Wissenslücken notwendig, damit die Kinder und Jugendlichen ein Fundament haben, um ihr effektives Potential auszuschöpfen.

Die Motionär:innen fordern den Regierungsrat auf, nachteilige Konsequenzen bei der Schullaufbahn der Schüler:innen aufgrund der Corona-Pandemie auszugleichen. Die Massnahmen sollen befristet für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 gültig sein und sind innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.

Anfang 2024 soll die Situation gemeinsam mit den Schulstandorten neu beurteilt werden. Der Erziehungsrat kann im Rahmen seiner Aufgaben und Kompetenzen über eine Weiterführung der Massnahmen beraten. Die befristeten Anpassungen dienen dazu, die Bildungsqualität sicherzustellen ohne zusätzlichen Druck auf die Schüler:innen aufzubauen.

Sekundarschule

  • Nach Eintritt in die Sekundarschule soll der Lernstand in den Grundlagefächern Deutsch/Mathematik/Fremdsprachen in allen drei Leistungszügen P/E/A bei den Schüler:innen erhoben werden. Die Standortbestimmung wird von der Fachlehrperson vorgenommen. Ein zusätzliches Förderangebot soll diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützen, die Lernlücken in einzelnen Fächern aufweisen und die Lernbrücke freiwillig besuchen (z.B. Herbst- bis Frühlingsferien).
  • Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen: Damit die Schülerinnen und Schüler Zeit haben, ihre Wissenslücken zu schliessen, werden sie im ersten Semester provisorisch befördert, wenn sie die Leistungsanforderungen nicht erreichen. In das Zeugnis wird «provisorisch befördert» eingetragen.
  • Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen: Für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Leistungszug stark unterfordert sind, ist ein Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen gemäss bestehender Laufbahnverordnung weiterhin möglich.

Weiterführende Schulen (Gymnasium/FMS/IMS/WMS)

  • Befristet auf die Eintritte in den Schuljahren 22/23 und 23/24 treten Schüler und Schülerinnen definitiv in die betreffende weiterführende Schule über.

Die Dauer der Corona-Schuljahre hat Konsequenzen auf allen Schulstufen, auch auf die Primarschule, hier insbesondere auf die Mittelstufe (4. bis 6. Klasse). Basierend darauf bitten die Unterzeichneten, diese Schülerinnen und Schüler besonders im Blick zu behalten und die Kinder mit niederschwelligen Förderangeboten zu begleiten, zu unterstützen und die Chancengerechtigkeit sicher zu stellen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bildquelle Header: 20 Minuten, erschienen 23. Dezember 21

Kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona

Interpellation Januar 2022

Lehrer fallen aus, Unterrichtsstunden und Förderstunden ebenso, aber die schulischen Erwartungen, Laufbahnbedingungen und Zielsetzungen für die Kinder und Jugendlichen sind trotz der Corona-Schuljahre dieselben wie immer. Ebenfalls leidet die Chancengleichheit noch mehr wie sonst, weil sehr ungleiche Bedingungen aufgrund von Corona zwischen Schulen, Schulklassen und aber auch in den Familien herrschen.

Bisher wird hierzulande über die Folgen für die Kids nicht debattiert, während in anderen Ländern bereits Programme wie „Lernbrücken gegen Lernlücken“ eingerichtet wurden, um die Schüler:innen zu unterstützen und Nachteile aufgrund der andauernden Pandemie auszugleichen.

Mit meiner Interpellation soll die Frage zu den Folgen der Corona-Schuljahre und die Diskussion darüber ins Rollen gebracht werden.


Text und Fragen zu meinem Vorstoss im Detail:

Die Pandemiesituation gestaltet sich im Allgemeinen und insbesondere auch an den Schulen mit dem Start ins neue Jahr alles andere als einfach.

Bereits im Dezember publizierte die Basler Zeitung einen Artikel, der von der herausfordernden Situation an den Schulen aufgrund der Pandemie für die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler berichtete. Quarantäne, Isolation und Depooling führten zu Unterrichtsausfällen und Fehlstunden in einem teilweise hohen Ausmass. Die Lernsituationen im Klassenzimmer gestalten sich herausfordernd und das dauernde Lüften führt zu erschwerten Lernbedingungen. Die teilweise langdauernden Absenzen von Lern- und Fachpersonen und die selten vollständig anwesenden Klassen stellen für die Unterrichtsorganisation grosse Schwierigkeiten dar, das Aufholen von fehlenden Lerninhalten ist nicht gewährleistet.

Der Schulstart nun nach den Weihnachtsferien ist nochmals deutlich angespannter aufgrund der Omikron-Variante. An den Primarschulen und Kindergärten fehlen 79 Lehrpersonen gleich von Beginn weg alleine wegen Corona. Die Varianten Alternativunterricht, Hybridunterricht und Fernunterricht, die in der Konsequenz vermehrt zum Tragen kommen, gewährleisten weder die Qualität des Unterrichts noch die ausreichende Vermittlung von Lerninhalten und somit auch nicht das Erreichen vorgesehener Lernziele. Es sind Notlösungen für eine äusserst angespannte Lage und die Pandemie dauert zudem länger als zu Beginn angenommen.

Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden gestrichen. Dies führt zu weiteren schulischen Defiziten. Besonders erschwerend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die vor einem Stufenwechsel stehen am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse.

Bereits im Oktober 2020 hat der Grosse Rat den Anzug von Simone Benz überwiesen, der u.a. zusätzliche Ressourcen für die verstärkte Förderung infolge von individuelle Lernrückständen, die sich beim coronabedingten Fernunterricht aufgetan haben, forderte. Ebenso wurde eine Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Bereich des Methodenerwerbs für das selbstständige Lernen (Lernen zu lernen) gefordert.

Die Lage hat sich seither deutlich verschärft. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungsunterschiede beträchtlich zugenommen haben. «Statt gelehrt wird nur noch betreut», meinte dazu Jean-Michel Héritier in der Basler Zeitung im Dezember.

Studien zeigen ausserdem, dass die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen eindeutig zugenommen hat und sich vermehrt in Form von Depressionen, Angstzuständen und Stress zeigt. Dabei wird angegeben, dass der entstandene Schuldruck die grösste Corona-Stressbelastung für die Schüler und Schülerinnen darstellt. Daraus können ernsthafte psychische Folgen resultieren.

Aufgrund der geschilderten Umstände bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Studien zeigen, dass Fernunterricht oder Hybridformen die Chancenungleichheit zusätzlich verschärft.
    • Welche konkreten Massnahmen sind insbesondere geplant für leistungsschwache Schüler:innen, SuS mit Nachteilausgleich, SuS mit Verstärken Massnahmen, damit sie verpassten Lernstoff nachholen können?
    • Selbstständiges Lernen ist ein wichtiges Instrument für die Schüler:innen in der sich zuspitzenden Situation. Diese Fähigkeit kann nicht einfach vorausgesetzt werden. Welche Unterstützungsmassnahmen für die SuS auf den einzelnen Schulstufen kommen durch den Anzug Benz bisher zum Tragen? Welche sind noch vorgesehen.
  2. Werden entstandene Wissenslücken auf den Schulstufen seit Beginn der Pandemie erhoben? Wenn ja, wie und mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Massnahmen und Ressourcen wurden auf den einzelnen Schulstufen zur Verminderung von Lernlücken bereits gesprochen und welche Massnahmen sind noch vorgesehen, insbesondere
    • um Schüler:innen der Primarstufe zu unterstützen und die Lernrückstände längerfristig aufzuarbeiten?
    • um Kinder und Jugendliche nach dem Übertritt in die Sekundar- und Mittelschulen zu unterstützen, wie beispielsweise durch Zusatzförderstunden, freiwilliges Zusatzjahr, Lernplananpassungen, andere?
  4. Inwiefern werden Nachteile aufgrund von coronabedingten Lernlücken beim Übertritt in eine nächste Schulstufe am Ende der Primar- bzw. Sekundarschule berücksichtigt?
    • Wie wird eine angemessene Beurteilung bei einem Stufenübergang trotz Unterrichts- und Lehrpersonenausfall gewährleistet?
    • Kann sich der Regierungsrat eine coronabedingte befristete Anpassung der Laufbahnverordnung bezüglich der Übertritte vorstellen, beispielsweise mit einer zusätzlichen selektiven Beurteilung am Ende des Sommersemesters?
  5. Welche weiteren Probleme erkennt der Regierungsrat aufgrund der coronabedingten Lernlücken und der prekären Lage aufgrund der vielen Ausfälle auch in Bezug auf die Belastung der Lehr- und Fachpersonen. Welche Massnahmen sind diesbezüglich bereits geplant?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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