Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Demokratische Werte in der Volksschule stärken

Anzug betreffend Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde

In unserer vielfältigen Gesellschaft, in der verschiedene Weltreligionen und Kulturen auf engem Raum zusammenleben, ist es entscheidend, dass wir nicht nur die multikulturellen und religiösen Unterschiede verstehen, sondern auch, dass die verschiedenen Gruppen ein Verständnis für die Kultur und Geschichte der Religionen ihrer Mitmenschen entwickeln. Dies ist von Bedeutung, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass Vorurteile und Unwissenheit gegenüber bestimmten Gruppen verstärkt werden. Antisemitismus, als eine Form des kulturellen Unverständnisses und der Intoleranz, kann auf mangelndem Wissen und fehlendem Austausch beruhen. Daher ist es wirkungsvoll, die verschiedenen Gruppen frühzeitig miteinander ins Gespräch zu bringen, damit sich Vorurteile nicht festigen und in Zukunft zu ernsthaften Konflikten innerhalb unserer Gesellschaft führen. Bildung und Dialog sind entscheidende Instrumente, um Vorurteilen aktiv entgegenzuwirken und die Grundlage für eine tolerante Gesellschaft zu schaffen. Dadurch können wir der Gefahr von Intoleranz und Diskriminierung von Beginn an entgegenwirken und eine Gesellschaft formen, in der Vielfalt als Bereicherung und nicht als Bedrohung empfunden wird.

Im Sammelfach „Ethik, Religionen, Gemeinschaft“ (ERG) sollen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für das Leben mit verschiedenen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Wertvorstellungen entwickeln, um das Zusammenleben zu gestalten und soziale Herausforderungen zu bewältigen.

Der Lernplan 21 umfasst 5 Zielkompetenzen: 1. Existentielle Grunderfahrungen reflektieren 2. Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten 3. Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen 4. Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen 5. Ich und die Gemeinschaft, Leben und Zusammenleben gestalten

Seit der Einführung von ERG vor 10 Jahren wird das Fach auf der Sekundarstufe I unterrichtet. Es gibt einen eigenen Studiengang an der Pädagogischen Hochschule, passende Lehrmittel und fortführende Weiterbildungen. In der Stundentafel der Sek I ist ERG zwar ein eigenständiges Sammelfach, mit einer Lektion pro Woche dotiert, jedoch wird es weder benotet noch im Zeugnis als besuchtes Fach aufgeführt. Dies liegt daran, dass ERG, die berufliche Orientierung und die Klassenstunde einen gemeinsamen „Sammelbereich“ bilden. Gemäss der Stundentafel findet im 9. Schuljahr (1. Klasse Sek I) innerhalb einer Lektion ERG auch die berufliche Orientierung statt. Im 10. und 11. Schuljahr (2. und 3. Sek I) wird innerhalb des Fachs auch die Klassenstunde abgehalten.

Die Zusammenfassung der verschiedenen Themenkomplexe in einem Sammelbereich birgt die Gefahr der Fragmentierung des Unterrichts und der Lehrinhalte. Dies wirft die Frage nach der Wirksamkeit der verschiedenen Themen auf, um ein tiefgehendes und ganzheitliches Verständnis sowohl im Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ als auch in der „berufliche Orientierung“ zu fördern. Es besteht zudem das Risiko, dass der Lehrstoff so aufgeteilt wird, dass einzelne Themen oder Unterrichtseinheiten nicht ausreichend Zeit erhalten, um vertieft behandelt zu werden.

Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat, die Option einer Entflechtung des Sammelbereichs zu prüfen und über nachfolgende Aspekte zu berichten. Ziel soll sein, sowohl dem Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ als auch der beruflichen Orientierung mehr Gewicht zu verleihen. Die Bedeutung der Klassenstunde soll erhalten bleiben.

  1. Wie kann im 9. Schuljahr (1. Sek) eine Entflechtung und Stärkung der Bereiche ERG und berufliche Orientierung erreicht werden, und wie können die geplanten Unterrichtsstunden optimal genutzt werden, um die definierten Zielkompetenzen in beiden Bereichen zu erreichen, ohne dass eine gegenüber dem anderen zu bevorzugen?
    • In diesem Kontext: Ist es möglich, das Sammelfach ERG und die berufliche Orientierung im Zeugnis als „besucht“ aufzuführen, um beiden Elementen eine höhere Gewichtung zu verleihen?
    • Wie kann die Klassenstunde in der Stundentafel so angepasst oder integriert werden, dass sie als wesentliches Element erhalten bleibt?
  2. Welche Massnahmen und Ressourcen können implementiert werden, um Lehrkräfte im Sammelfach ERG auf Primar- und Sekundarstufe I optimal zu qualifizieren und fortzubilden?
    • Wie kann die Attraktivität der Ausbildung zur ERG-Lehrperson gesteigert werden?
    • Wie können Angebote zur Nachqualifikation im Bereich ERG gestaltet werden, um Lehrpersonen eine parallele Absolvierung während ihrer Berufstätigkeit zu ermöglichen?
    • Wie kann die Zusammenarbeit mit relevanten Bildungsakteuren und Organisationen gefördert werden, um die Wirksamkeit und Bedeutung von ERG für eine tolerante und vielfältige Gesellschaft zu stärken und wie kann der Zugang zu externen Angeboten verbessert werden?
  3. Besteht die Möglichkeit bei der geplanten Neukonzeption des Religionsunterrichts an der Primarschule das Sammelfach „Ethik, Religionen und Gemeinschaft“ innerhalb des Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» obligatorisch zu etablieren, der von qualifizierten Fachpersonen unterrichtet wird? (z.B. anlehnend an die Praxis im Kanton Zürich).

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5628
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Bildquellehttps://hepfr.ch/de/medien-und-information/religion-ethik-und-philosophie/

Digitale Maturaprüfung

Digitale Maturaprüfungen «Es geht hier nicht um irgendein Testli» titelt Michelle Isler von Bajour ihren Artikel vom 6. Dezember 2023 zu meiner Interpellation. Im Frühjahr schreiben 27 Gymi-Klassen zum ersten Mal digitale Maturaprüfungen. Dass bei diesem Pilotversuch des Erziehungsdepartements gleich vier verschiedene Prüfungsmodelle getestet werden sollen, wirft bei mir Fragen auf. Diese sollen vorab geklärt werden.

Zum Artikel geht es online hier: https://bajour.ch/a/clpsik97i402222sgwt7d5q8sh/glp-grossraetin-sandra-bothe-es-geht-hier-nicht-um-irgendein-testli


Interpellation betreffend den verschiedenen Prüfungsformate für die Maturaprüfungen SJ 23/24

Aus den Medien war zu erfahren, dass im laufenden Schuljahr im Mai/Juni 2024 mehrere Basler Gymnasialklassen, als Pilotversuch, ihre Maturitätsprüfungen digital absolvieren sollen. In Diskussionen äusserten sich hierzu ebenso Gymnasiastinnen und Gymnasiasten wie auch Lehrkräfte besorgt. Es ist vorgesehen, dass vier verschiedene Prüfungsmodelle für denselben Maturitätsjahrgang angewandt werden.

  1. Traditionell analog
  2. Traditionell digital
  3. Neues Prüfungsformat mit zusätzlichen Hilfsmitteln ohne Kollaboration/Kommunikation
  4. Neues Prüfungsformat mit kollaborativen Anteilen

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Prüfungsformaten erscheinen enorm: von der herkömmlichen Prüfung (z.B. Aufgabenstellung und Lösungen auf Papier) über eine digitale Prüfung mit eigenen Geräten unter identischen Bedingungen wie jene der analog geprüften JahrgangskollegInnen (z.B. Aufsatz BYOD geschrieben ohne Rechtschreibeprogramm), über Prüfungen mit eigenen Geräten und zusätzlichen Hilfsmitteln (Rechtschreibeprogramm, Grafikprogramm in BG), bis hin zu digitalen Prüfungen mit einer gemeinsamen Vorbereitungszeit, die eine Woche vor den eigentlichen schriftlichen Prüfungen stattfindet. Diese Vorbereitungszeit dient dem kollaborativen Erarbeiten von Recherchematerial, welches dann an der Prüfung verwendet werden kann. Auch die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel unterscheiden sich: Die Maturitätsprüfungen der diesjährigen Abschlussklassen werden einerseits, wie bis anhin, auf Papier geschrieben und andererseits auf privaten Geräten, die sich erheblich unterscheiden können. Es stehen zudem nicht allen, die die privaten Geräte nutzen, die gleichen Programme zur Verfügung.

Fragen ergeben sich in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Jenny Schweizer betreffend «einheitliche Maturaprüfungen an den Kantonalen Gymnasien in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik». Der Regierungsrat führt aus:

«Im Bildungsraum Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn) werden die Maturitätsprüfungen seit dem Schuljahr 2013/2014 harmonisiert durchgeführt. Das heisst, innerhalb einer Schule lösen die Schülerinnen und Schüler in jedem Fach die gleichen schriftlichen Prüfungsaufgaben. Damit die Anforderungen von Schule zu Schule vergleichbar sind, werden die Aufgaben von einer kantonalen Instanz, den Ressortleitenden und den Ressortgruppen, begutachtet und im Vorfeld genehmigt. Basis für diese Arbeiten sind die «Kantonalen Rahmenvorgaben für die schriftlichen Maturitätsprüfungen».

In diesem Kontext liegen Bedenken hinsichtlich Chancengleichheit und Rechtssicherheit auf der Hand und den nachfolgenden Fragen an den Regierungsrat zu Grunde.

  1. Wurden die geplanten Prüfungsmodelle für das kommende Jahr im Rahmen der Prüfungsvorbereitung bereits mit den aktuellen Maturklassen als „Trockenübung“ durchgeführt?
    • Falls ja, gibt es signifikante Unterschiede zwischen den verschiedenen Prüfungsformaten?
    • Falls es keine solche „Trockenübung“ im Unterricht gab, wie stellt der Regierungsrat die Chancengleichheit und Vergleichbarkeit der Leistungen der SuS sicher?
  2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung der vier verschiedenen Prüfungsformate zu den Schulen, Fächern und Klassen?
  3. Welches der genannten Prüfungsmodelle wird angewendet, wenn bei einem der neuen Prüfungsformate Probleme auftreten (z. B. WLAN-Ausfall, BYOD-Gerätedefekt, unvorhergesehene Probleme bei der Bedienung des Prüfungssoftware oder des Browsers)?
  4. Warum finden beim Modell D) kollaborative Vorbereitungszeit eine Woche vor den schriftlichen Maturitätsprüfungen statt und welche Regeln und Richtlinien gelten für die Vorbereitungsphase bis zur effektiven Maturitätsprüfung?
  5. Welchen pädagogischen Mehrwert erwartet der Regierungsrat durch den Versuch, die Abschlussprüfungen gleichzeitig in unterschiedlichen digitalen Formaten durchzuführen?
  6. Entsprechen die vielfältige Methodik und die Verwendung unterschiedlicher Prüfungsformate den Kriterien der Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (SG 413.820), insbesondere §15 (Einheitlichkeit von Inhalt, Gestaltung und Bewertung) und §16 (ständige Beaufsichtigung der schriftlichen Prüfung, inklusive kollaborativer Vorarbeiten)?
  7. Liegt eine Bewilligung der Schweizerischen Maturitätskommission zur Durchführung eines Schulversuchs gemäss Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (SR 413.11) vor?
  8. Erwartet der Regierungsrat aufgrund des vorgesehenen Versuchsprojekts eine erhöhte Anzahl von Rekursen?
  9. Welche Kriterien und Massstäbe gelten für die Evaluation der Ergebnisse und werden alle Formate aus dem Pilotprojekt einbezogen?
    • In diesem Kontext: Soll durch das Projekt, die Abschlussprüfungen zu digitalisieren, Einfluss auf den erteilten Unterricht an den Schulen genommen werden?

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5623
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112910

Bildquellehttps://www.bazonline.ch/schattenseiten-der-digitalisierung-mathe-lehrer-wehrt-sich-gegen-digitale-matura-pruefungen-804718032985

Nationale Elternzeit

Grosser Rat 8. November 2023: Antrag der „die Mitte“ auf Einreichung einer Standesinitiative zur Einführung einer nationalen Elternzeit. Das Parlament lehnt mit 73 Nein zu 16 Ja Stimmen den Vorstoss ab.


Die Einführung einer nationalen Elternzeit zur Förderung der Gleichstellung ist ein Kernanliegen der Grünliberalen.

Die bestehende nationale Gesetzgebung behindert die Geschlechtergleichstellung im Berufsleben, da Frauen hauptsächlich das Risiko tragen, ihre Arbeitsplätze zu verlieren oder aufzugeben. Um die Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarktpartizipation beider Elternteile nach der Geburt zu fördern, sind Anpassungen der gesetzlichen Regelungen notwendig. Es gilt ein Modell einzuführen, das die gemeinsame Betreuungsverantwortung der Eltern ins Zentrum stellt.

Die Forderung nach Elternzeit wird nicht nur von der eidgenössischen Kommission für Familienfragen und von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit in Umfragen unterstützt, sondern hat sich kürzlich in Genf bei der Abstimmung zu einer entsprechenden GLP-Vorlage mit einer Zustimmung von rund 58% der Bevölkerung deutlich manifestiert.

Im Kanton Basel haben wir erst im Juni 23 ebenfalls über eine kantonale Elternzeit diskutiert. Diverse Stimmen haben den Vorstoss abgelehnt mit dem Wunsch nach einer einheitlichen nationalen Regelung anstelle eines Basler Finish.

Nun kann man sich natürlich fragen, weshalb ausgerechnet die GLP die Standesinitiative unterstützt, da wir ja selbst jeder Zeit einen entsprechenden Vorstoss im Nationalrat einreichen können. Das haben wir bereits versucht. Auf nationaler Eben hat unsere Nationalrätin Kathrin Bertschy für die Einführung einer Elternzeit Druck gemacht, erhielt aber in den Gremien bisher keine Zustimmung. Es geht nicht vorwärts.

Das Hauptargument gegen die Elternzeit waren die Kosten Die GLP-Basel sieht Möglichkeiten, diese finanziell ausgewogener zu gestalten, indem die Bewertung von Betreuungsarbeit zu Hause unabhängig von beruflichen oder bildungsbezogenen Faktoren erfolgt. Diesen Aspekt wollen wir mit einer Neubehandlung des Geschäfts in Bern einbringen.

Die vorliegende Standesinitiative legt „dehnbare minimale“ Bedingungen fest, um verschiedene Modelle zur Einführung einer nationalen Elternzeit zu prüfen und lässt also Raum für die Lösungsfindung. Wir sind denn auch der Meinung, dass vor allem Punkt 3 der Bedingungen in Bundesbern diskutiert werden muss. Wir setzen uns klar für eine paritätische Elternzeit ein. Konkret schlagen wir vor, die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit zu ersetzen, die sich aus 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung und maximal 14 Wochen Vaterschaftsentschädigung zusammensetzt. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung sollte nur bestehen, wenn beide Eltern nach der Geburt erwerbstätig sind. Die derzeitigen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind zu knapp, um eine angemessene externe Kinderbetreuung aufzugleisen, die den Ansprüchen an ein modernes Familienleben mit Kind entspricht.

Letztendlich wollen wir Grünliberalen die wachsende familiale Vielfalt stärken und ebenso von der traditionellen Rollenverteilung wegkommen, in der Frauen immer noch oft berufliche Einschränkungen hinnehmen oder den Arbeitsmarkt aufgrund von Mutterschaft verlassen.

Weil unsere Präferenz bei einer nationalen Lösung im Vergleich zu einer kantonalen Lösung liegt und da die Standesinitiative offene ausbaubare Bedingungen und Vorschläge zur Einführung einer nationalen Elternzeit prüfen soll, haben wir die Überweisung empfohlen. Dies als starkes Pro-Elternzeit-Signal nach Bern aus Basel – für eine moderne und liberale Gesellschaft.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5448
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112717

Bildquellehttps://www.personio.de/hr-lexikon/elternzeit-verlaengern/

 

FMS Pädagogik: Praktika für zukünftige Lehrpersonen

Grosser Rat 19. Oktober 2023: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitätsklasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen wird einstimmig abgeschrieben


Der Bericht des Regierungsrats zu meinem Vorstoss stimmt mich positiv. Tatsächlich nimmt sich bereits eine Arbeitsgruppe im vierkantonalen Verbund der Konzeptentwicklung für eine Weiterentwicklung des Fachmaturitätsjahres Pädagogik an. Neu soll ein Praktikum integriert werden. Schon im Schuljahr 2025/26 soll in Basel-Stadt ein Pilotversuch starten, koordiniert mit Baselland.

Im Unterschied zur aktuellen Ausrichtung der Fachmaturitätsarbeit im Bereich Pädagogik, die primär theoretisch aufgebaut ist, können die Schülerinnen und Schüler zukünftig einen direkten Bezug zur pädagogischen Praxis herstellen. Die Sammlung von Praxiserfahrung, die Mitarbeit bei konkreten Projekten und der direkte Abgleich von Theorie und Praxis ist für ihren Berufsweg sehr wertvoll. Das Praktikum gewährt zudem Einblicke in die tatsächliche Arbeitswelt von Lehrpersonen und bereitet angehende Lehrkräfte optimal auf ihr zukünftiges Studium vor. Ich kann mir vorstellen, dass die frühzeitige Abstimmung von Berufswunsch und Berufsrealität den Nebeneffekt hat, Studienabbrüche zu reduzieren. Zweifellos aber bietet ein Praktikum im Rahmen der Fachmaturität Pädagogik für die jungen Menschen einen erheblichen Mehrwert, worüber ich mich freue.

Die Mehrausgaben für die Einführung von Praktika und die Unterstützung durch Praxislehrpersonen ist ein notwendiger Schritt, um die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Die finanzielle Entschädigung oder zeitliche Entlastung für Primarlehrpersonen, die als Praxislehrpersonen fungieren, ist eine Investition in erfahrene Mentoren, die den angehenden Lehrpersonen wertvolles Wissen und Fähigkeiten vermitteln, was letztlich den Schülerinnen und Schülern und zukünftigen Lehrkräften zugutekommt. Der zusätzliche Aufwand in Bezug auf die Koordination rund um die Praktikumsplätze ist gerechtfertigt, da er zu einer qualitativ hochwertigeren und attraktiven Ausbildung der angehenden Lehrpersonen führt und zudem einen langfristigen Nutzen für unser Bildungssystem schafft.

Ausserdem ist es sinnvoll, eine Gleichbehandlung aller Fachrichtungen der FMS anzustreben. Die Integration eines längeren Praktikums in das Fachmaturitätsjahr für Pädagogik in Anlehnung an die anderen Fachrichtungen stellt eine ausgewogenere Ausbildung sicher und bietet die gleichen Chancen, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln. Diese Anpassung betont so denn die Gleichwertigkeit der verschiedenen Fachrichtungen innerhalb der Fachmaturität, was für eine ganzheitliche berufliche Ausbildung von Bedeutung ist.

Ich bin überzeugt, die Investition in die berufliche Ausbildung der angehenden Lehrpersonen überwiegt die entstehenden Kosten bei weitem. In diesem Sinne und dem Vertrauen, dass sich der geplante Pilot bewähren wird, habe ich meinen Vorstoss zum Abschreiben empfohlen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5523
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: https://www.bernerzeitung.ch/keine-zivis-in-der-schule-666265356274

„Wer rastet, der rostet“

Grosser Rat 18. Oktober 2023: Überweisung als Anzug mit 67 JA zu 26 NEIN Stimmen betreffend die gesetzliche Verankerung bezüglich der Förderung der Weiterbildung der Basler Bevölkerung


«Wer rastet, der rostet.» Erfolgreich unterwegs ist heute, wer bereit ist, sich kontinuierlich weiterzubilden und immer wieder mal neu zu erfinden.

Die Frage, wie der Erhalt und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Basel-Stadt erreicht und gesetzlich verankert werden kann, ist der Kern dieses Vorstosses. Die Stellungnahme der Regierung, die darauf hinweist, dass bereits heute Weiterbildungsbeiträge verfügbar sind, um den Aufstieg in der erlernten Berufsrichtung, eine Zweitausbildung oder Umschulung zu unterstützen, greift das Hauptanliegen der Motion denn auch nur teilweise auf.

Travail.Suisse verdeutlicht die unterschiedliche Weiterbildungspartizipation der Bevölkerung in der Schweiz nach Bildungsstand.

  • Gerade mal 31% der Arbeitnehmenden ohne nachobligatorische Bildung profitieren von einer durch den Arbeitgebenden unterstützten Weiterbildung.
  • Für Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II beträgt der Anteil 56%.
  • Hingegen liegt der Weiterbildungsanteil bei Arbeitnehmenden mit einem Tertiärabschluss bei 75%.

Der Dachverband fordert u.a denn auch, die Hürden zum Zugang zur Weiterbildung abzubauen und meint weiter «Arbeitnehmende müssen dafür bereit sein, aber Arbeitgeber müssen auch fördern und die öffentliche Hand unterstützen. Der Besuch von Weiterbildungen ist jedoch auch von den Ressourcen und Mitteln der Arbeitgebenden abhängig. Dies soll sich nicht zum Nachteil der weiterbildungswilligen Arbeitnehmenden auswirken.

Die finanzielle Unterstützung durch den Bund von 50% der Kosten für eidgenössische Abschlüsse an Höheren Fachschulen im Rahmen des Programms Berufsbildung 2030, ist sicher eine entscheidende Initiative für den Arbeitsmarkt. Im Sinne einer Gleichbehandlung wäre sogar eine Übernahme der Studienkosten für diplomierte Berufsleute im gleichen Umfang wie für Maturanten und Maturantinnen eine Idee, die man weiterverfolgen könnte – dies auch im Sinne der Stärkung der Berufslehre.

Es ist aber von grundlegender Bedeutung, dass Weiterbildung nicht ausschliesslich für diejenigen gefördert wird, die höhere Abschlüsse anstreben, sondern auch für diejenigen, die ihre Fachkenntnisse vertiefen und weiterentwickeln wollen, um in ihrem Berufsfeld fit zu bleiben. Indem wir hauptsächlich die höhere Bildung und Qualifikationen fördern und mitfinanzieren, vernachlässigen wir die Fachkräfte an der Basis.

In der Konsequenz heizen wir den Fachkräftemangel auf dieser Ebene einfach an. Wir befördern die Leute quasi weg. Entscheidend ist doch, zufriedene, qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte in allen Bereichen zu haben. Und ein Mittel gegen den Fachkräftemangel ist, Arbeitnehmende gezielter auf dem Arbeitsmarkt anzusprechen, indem wir in ihre Weiterbildung auf allen beruflichen Ebenen investieren und ihr Potential besser fördern.

Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die fundierte Stellungnahme. Sie führt aus, dass dringender Klärungsbedarf für klare Kriterien in der Weiterbildungsförderung besteht und die Abgrenzung von Ausbildung zu Weiterbildung essenziell sei, um gezielte Förderung zu ermöglichen. Ich verweist so denn auf die angesprochenen Arbeitsmarktstipendien, die die Stadt Zürich eingeführt hat.

Sie unterstützt ihre Einwohner:innen mit Beiträgen an die Weiterbildung, wenn ihnen die Weiterbildung dabei hilft, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu verbessern und hat dafür bereits Kriterien festgelegt. Dieses Modell ist prüfenswert und in diesem Kontext unterstütze ich die Umwandlung der Motion in einen Anzug. Dies darauf vertrauend, dass mit der Klärung der Kriterien auch tatsächlich der Weg geebnet wird, Menschen in Basel-Stadt, die sich weiterentwickeln wollen, zielgerichtet zu fördern.
In diesem Sinne freue ich mich, dass der Gewerbeverband Basel-Stadt und der Arbeitgeberverband Region Basel das wichtige Anliegen unterstützt und der Regierung ebenfalls zur Weiterbehandlung empfohlen hat.

Wir stehen vor erheblichen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, sei es durch den technologischen Wandel oder die demografischen Veränderungen. Wir müssen sicherstellen, dass alle die Möglichkeit haben, ihre Chancen zu nutzen. Wenn die Bevölkerung ihr Potenzial besser ausschöpft, ergeben sich daraus positive wirtschaftliche Effekte, von denen die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5030
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

Bildquelle:
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/lebenslanges-lernen-juengere-eher-bereit-fuer-weiterbildung-17216942.html

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