Datenschutz im Wandel: Sind Schulen bereit für das revidierte Gesetz?

Seit dem 1. September 2023 gelten strenge Datenschutzbestimmungen, die besonders im Bildungsbereich grosse Herausforderungen mit sich bringen. Wie gut können teilautonome Schulen die neuen Vorgaben umsetzen und welche Risiken bergen veraltete Richtlinien und unbewusste Datenschutzverstösse?

Diese Fragen haben wir in der Fachgruppe Bildung und Familie der Grünliberalen diskutiert und festgestellt, dass uns entscheidende Antworten fehlen. Deshalb habe ich eine schriftliche Anfrage eingereicht, um diese Lücken aufzudecken und gegebenenfalls einen Vorstoss zu initiieren.


Schriftliche Anfrage bezüglich der Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes in den kantonalen Bildungsinstitutionen

Seit dem 1. September 2023 ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft getreten. Dieses umfasst weitgehende Verschärfungen des Datenschutzes. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie sehr die Umsetzung der revidierten Gesetzgebung durch das Prinzip der teilautonomen Schulen erschwert wird. Insbesondere im Bildungsbereich ist die Fülle an bestehenden und verwendeten Personendaten umfassend und schützenswert. Bei der Ablage und dem Versand von Schülerdaten können im Schulbetrieb schnell unbewusst Datenschutzverstösse begangen werden, für die man seit der Revision auch private haftbar gemacht werden kann. Auch die teilautonome Nutzung von verschiedenen Kommunikations-Apps1 und Kommunikationswegen mit Dritten birgt grosse Unsicherheiten. Die Antwort der Regierung auf die Interpellation von Oliver Thommen (Grüne) bringt diesbezüglich keine Klarheit: Schriftliche Anfrage: Wann klappt’s mit der Schulkommunikation?

Die im Internet auffindbare Orientierungshilfe für Datenschutz in der Schule wird mit Stand 2020 angegeben, also 3 Jahre vor Einführung des revDSG. Es fehlen entsprechende Hinweise zu Datenschutzkonzepten, Datenbearbeitungsregistern, Aufbewahrungs- und Zugriffsregeln oder Hinweise auf das Auskunftsrecht, entsprechende Weisungen zum Recht auf Vergessen etc.

Im Rahmen der teilautonomen Schulen stellt sich nun die Frage, inwiefern die einzelnen Schulen den stringenten Voraussetzungen des revDSG Folge überhaupt Folge leisten können, insbesondere auch mit Rücksichtnahme auf die entsprechende Kostendimension. Aus diesen Gegebenheiten leiten sich folgende Fragen ab:

  1. Besteht ein kantonales Konzept zur Umsetzung des Datenschutzes spezifisch an den Bildungsinstitutionen?
    • Falls ja, auf welchem Stand ist dieses und was beinhaltet es?
    • Falls kein kantonales Konzept zur Umsetzung des Datenschutzes in Bildungseinrichtungen vorhanden ist, was sind die Gründe dafür? Sollte die Ursache die teilautonome Struktur der Schulen sein, ist es angebracht, dass jeder Schulstandort ein individuelles Konzept entwickelt, auch wenn sie sich alle auf dasselbe revidierte kantonale Datenschutzgesetz stützen?
  2. Wie wird sichergestellt, dass alle Bildungsinstitutionen innerhalb des Kantons den entsprechenden Bestimmungen genügen? Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der teilautonomen Schulen?
  3. Gibt es einen Leitfaden (eine Orientierungshilfe) für die Schulleitungen und Lehrpersonen, die die Neuerungen des revDSG per 1. September 2023 erläutert und beinhaltet?
  4. Inwiefern regelt der Kanton die Haftung bei Verstössen gegen das revDSG? Sind die Arbeitnehmenden in dieser Hinsicht geschützt oder haften diese privat, wie es im revDSG vorgesehen ist?
  5. Ist ein Kommunikationskonzept für Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende von Bildungseinrichtungen in Bezug auf deren Anspruchsgruppen vorhanden, dass die Vorgaben des neuen revDSG berücksichtig?
  6. Wie wird das Recht auf Vergessen in den kantonalen Bildungsinstitutionen umgesetzt?
  7. Wie schätzt der Regierungsrat die finanziellen Auswirkungen der Implementierung des revDSG auf die Bildungsinstitutionen ein?
    • In diesem Zusammenhang: Wird der finanzielle Aufwand «zentral» übernommen oder werden die Budgets der teilautonomen Schulstandorte angepasst? Dies zum Beispiel im Hinblick auf die Einführung von kostenpflichtigen Messenger-Dienste.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/recht/datenschutz-im-schulbereich