Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Kindertagesstätte

Tagesstrukturen und Ferienangebote – Gesetzliche Verankerung

Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lasse.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf

Eine attraktive Kinderbetreuung für eine liberale Gesellschaft

Als Mitglied der Grünliberalen vertrete ich die Partei in der Bildungs- und Kulturkommission. Dort habe ich engagierte Diskussionen begleitet,

  • insbesondere um bessere Rahmenbedingungen für das Betreuungspersonal in Kindertagesstätten zu schaffen
  • die Streichung von Praktika in der kantonalen Modellkostenrechnung zu erreichen
  • den Erhalt der „Firmenkitas“ zu gewährleisten.

Die Debatte im Grossen Rat über die Gratis-Kita-Initiative war für mich von grosser Spannung geprägt. Es handelt sich um ein komplexes Thema mit vielen Facetten, in einer historisch unterschiedlich gewachsenen Betreuungslandschaft. Und – Es geht nicht einzig nur um die Höhe der Elternbeiträge und die Betreuungsarbeit in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, sondern auch um die grundsätzliche Ausrichtung der Kinderbetreuung in unserem Kanton unter Berücksichtigung von verschiedenen Lebensmodellen. 

Vielfalt ist ein zentrales Merkmal unserer Gesellschaft, dies auch in Bezug auf die Kinderbetreuungsmodelle. Ein kostenloses Kita-Modell bevorzugt aber bestimmte Familien und benachteiligt andere. Es ist jedoch unbestreitbar, dass Kinder qualitativ hochwertige Betreuung während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern benötigen. Diese sollte in einer modernen und liberalen Gesellschaft gleichermassen für Väter und Mütter möglich sein.

Ich bin sehr erfreut über die Entwicklung, die sich während der Debatte ergeben hat. Die SP hat angekündigt die Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen, falls dieser vom Grossen Rat angenommen wird. Die Regierung hat sich ebenfalls unerwartet hinter den Gegenvorschlag gestellt. Einzig auf den BKK-Antrag zur vollständigen Entlastung der Kosten für das 3. Kind hat die Regierung nicht eingehen wollen. Aber im Sinne des guten Kompromisses hat der Grosse Rat auch diesem Antrag mit grossem Mehr zugestimmt.

Ich habe im Auftrag der Grünliberalen die Geschäftsverantwortung übernommen und stelle allen Interessierten die Voten zur Debatte zur Verfügung. Besonders erfreulich ist für mich, dass die Themen, die von der GLP in die Kommissionsberatung eingebracht wurden, umgesetzt werden.


Grosser Rat 18. Oktober 2023: Debatte zum Bericht der BKK zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative «Kinderbetreuung für Alle» und Gegenvorschlag «für eine bedarfsgerechte, finanziell tragbare und qualitativ hochwertige familienergänzende Kinderbetreuung» sowie zu einer Petition

Unsere Gesellschaft lebt von Diversität, sowohl in den Lebensformen als auch in den Lösungen zur Kinderbetreuung. Die Gratis-Kita Idee spiegelt diese Realität nicht wider.

Wir sind der Meinung, dass ein kostenloses kantonales Kita-Modell bestimmte Familien bevorzugen würde und andere benachteiligen. Fakt ist, dass Kinder während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern qualitativ hochwertig betreut werden müssen, um gesund aufzuwachsen.

Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage, ob ein Kind besser in familiären Strukturen oder ausserhalb betreut ist – oder beides. Von Bedeutung ist für uns, dass die Betrachtung individuell nach Situation und wertfrei erfolgt. Die GLP begrüsst einen differenzierten Ansatz, der die Bedürfnisse möglichst vieler Familien und Kinder respektiert, anstatt ein Betreuungsmodell pauschal finanziell zu favorisieren.

Für viele Familien sind Kitas heute aber unerlässlich, um Beruf und Familie überhaupt vereinbaren zu können. Die GLP spricht sich deshalb generell für ein gut ausgebautes System mit bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen aus. In diesem Kontext unterstützen wir auch die etablierte Struktur der Firmenkitas. Dies mit der Überzeugung, dass sich Investitionen in die Kinderbetreuung für unseren Wirtschaftsstandort langfristig auszahlen. Wenn wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Eltern problemlos arbeiten können, wirkt sich dies positiv auf unsere Kaufkraft und Steuereinnahmen aus. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist es von entscheidender Bedeutung, ALLEN die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu bieten.

Wir müssen darum Bedingungen schaffen, damit Väter und Mütter gleichermassen die Betreuungsverantwortung und die beruflichen Herausforderungen bewältigen können. Allerdings ist die familienexterne Kinderbetreuung für viele tatsächlich so teuer, dass sich Arbeiten für die zweitverdienende Person im Haushalt faktisch nicht lohnt. Besonders trifft dies Familien mit mehreren Kindern. Dadurch wird die Erwerbstätigkeit massiv belastet, wenn nicht bestraft. Und dies in Zeiten, in denen Familien zusätzliches Einkommen brauchen und wir gleichzeitig dringend nach Arbeitskräften suchen. Die Grünliberalen unterstützen denn auch die Entlastung von Familien durch die Senkung der Elternbeiträge im Sinne des Regierungsvorschlags.

Der Arbeitgeberverband Region Basel hat darauf hingewiesen, dass die Elternbeiträge gezielter festgelegt hätten werden können, statt die Anteile der Eltern für alle Einkommen und Vermögensgruppe mit einem grosszügigen Deckel zu versehen. Es dünkt mich wichtig zu betonen, dass die Anpassung der neuen Kita-Tarife einzig eine Angleichung an das kantonale Tarifsystem für Tagesstrukturen darstellt. Eltern ab mittlerem Einkommen, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bezahlen bisher einfach erheblich mehr. Aus Sicht der Grünliberalen ist es nur fair, gleiche Bedingungen für alle Eltern im Kanton Basel-Stadt zu schaffen, unabhängig davon, welches Betreuungsangebot ihre Kinder besuchen.

Die Initiative fordert ebenso, die Betreuungsqualität zu verbessern, was durch den erweiterten BKK-Gegenvorschlag erreicht wird. Davon ist die GLP überzeugt.

Die aktuelle Ungleichbehandlung in Bezug auf die staatliche Lohnpolitik des Betreuungspersonals in Kitas gegenüber jenen in den schuleigenen Tagesstrukturen, wie sie in der kantonalen Modellkostenrechnung festgelegt ist, ist höchst problematisch. Ich freue mich sehr darüber, heute von Herrn Regierungsrat Cramer zu erfahren, dass die Regierung den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation» unterstützt, unabhängig davon, in welchem Angebot Mitarbeitende Kinder betreuen.

Die Investitionen in das Betreuungspersonal sowie die Praktika-Streichungen im Betreuungsschlüssel verbessern direkt die Qualität und die vorhandenen Ressourcen in der Kita, dies zum Wohl der Kinder. Gleichzeitig wird damit die Berufsattraktivität in Kitas gesteigert und mindert die Abwanderung von Fachkräften in die kantonalen Tagesstrukturen mit zurzeit attraktiverenArbeitsbedingungen samt familienfreundlicheren Arbeitszeiten.

Im Zentrum der Überlegungen der GLP stehen vor allem aber die Bedürfnisse der Kinder. Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die kindliche Entwicklung und ihre Förderung, weshalb zuverlässige Bezugspersonen unabdingbar sind. Fehlen diese aufgrund von Personalfluktuation oder Personalmangel, ist die gesunde Entwicklung gefährdet.

Die Grünliberalen unterstützen den Gegenvorschlag der Bildungs- und Kulturkommission mit Überzeugung. Wir sehen darin eine ausgewogene Lösung, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen, liberalen Gesellschaft ermöglicht.


Der erweiterte Gegenvorschlag der BKK umfasst folgende Themen, die vom Grossen Rat wie folgt beschlossen wurden:

  • Die Elternbeiträge zu reduzieren  
  • Das 3. Geschwisterkind kostenlos zu betreuen
  • Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel anzurechnen
  • Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen
  • Unternehmen die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende zu beschränken zu gewähren

Die Elternbeiträge reduzieren

Die Anpassung der neuen Kita-Tarife ist eine Angleichung an das bestehende kantonale Tarifsystem für Tagesstrukturen. Eltern, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bezahlen bisher erheblich mehr. Aus Sicht der Grünliberalen ist es nur fair, gleiche Bedingungen für alle Eltern im Kanton Basel-Stadt zu schaffen, unabhängig davon, welches Betreuungsangebot ihre Kinder besuchen.
In der Konsequenz sollen alle Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Tagesbetreuungsgesetz erfüllen, einen Mindestbeitrag an die Kosten der familienergänzenden Betreuung erhalten – und zwar unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Damit werden auch Eltern, die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens bisher keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben und die vollen Kosten des Betreuungsplatzes tragen, massgeblich finanziell entlastet.

Das 3. Geschwisterkind kostenlos betreuen

Die Grünliberalen hätten sich effektiv auch einen alternativen Ansatz in Bezug auf die Kostenreduktion für das 3. Geschwisterkind vorstellen können, der den bestehenden Geschwisterrabatt je nach Einkommen stärker gewichtet. Dies  basierend auf Überlegungen zur Reduktion der Eltern-Betreuungsbeiträge gemäss dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag, der darauf abzielt, die finanzielle Belastung von Familien mit mehreren Kindern zu verringern.
Herr Regierungsrat Cramer hat angekündigt, die unterschiedliche Handhabung bei den Baselstätischen Betreuungsangeboten in den Fokus zu nehmen. Teile der Grünliberalen waren der Meinung, dass das Erziehungsdepartement eine zusätzliche Entlastung direkt in die Diskussion zur Angleichung der Systeme hätte einbeziehen können.
Wir anerkennen aber grundsätzlich die hohe finanzielle Belastung für Familien mit drei und mehr Kindern. Die GLP hat sich deshalb darauf geeinigt die vollständige Entlastung von Familien ab dem 3. betreuten Kind als Kompromiss in die Kommissionsberatung einzubringen und pro Gegenvorschlag zu unterstützen.

Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel anzurechnen

Die 50%-Stellen-Streichung der Praktika-Anrechnung vor der Lehre im Betreuungsschlüssel für Kitas gemäss dem Regierungsvorschlag ist ein sehr positiver Schritt.
Es erscheint jedoch unlogisch, die restlichen 50% Praktika-Stellen in der Modellkostenrechnung zu belassen, wenn sie im Rahmen der obligatorischen Praktika für die Ausbildung nicht angerechnet werden können. Insbesondere betrifft dies die Praktika der FMS und der Höhere Fachschule. Dies führt dazu, dass diese Praktikant:innen sich gar nicht in Kitas bewerben können, Kitas also gar keine Praktikant:innen finden.

Praktika sollen neu in der Modellkostenrechnung durch die Anrechnung von 50% qualifiziertem Personal und 50% Mitarbeitenden ohne fachspezifische Ausbildung ersetzt werden. Kitas haben aber weiterhin die Flexibilität, Praktikantinnen und Praktikanten ausserhalb des Betreuungsschlüssel einzustellen. Die Nichtanrechnung von Praktika im Betreuungsschlüssel entspricht übrigens auch der Regelung in den schuleigenen kantonalen Tagesstrukturen, was eine konsequente Gleichbehandlung der Betreuungsangebote bedeutet
Diese Handhabung in den Kitas verbessert insgesamt die Betreuungsqualität und ermöglicht wertvolle «Quality Time» in der Lehrlingsbetreuung und für Elterngespräche. Zudem hat sie den Vorteil, dass in Zukunft mit weniger Personalfluktuation zu rechnen ist, was zur Stabilität in der Bezugspersonenarbeit beiträgt. Die Grünliberalen begrüssen diesen weiteren Schritt zur Qualitätsverbesserung in der Betreuung, der direkt den Kindern zugutekommt.

Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen

Die aktuellen Arbeitsbedingungen und Löhne der Mitarbeitenden in Kindertagesstätten werden stark durch die staatlich vorgegebene Modellkosten beeinflusst, was die Flexibilität der Kitas in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, einschliesslich Personalmanagement, erheblich einschränkt.

Wenn der Kanton die Lohnpolitik für private Kitas und Tagesstrukturen gestaltet, sollte er den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleichen Qualifikationen“ wahren, anstatt systemrelevante Betreuungsangebote zu konkurrenzieren.

Die qualitativ hochwertige Betreuung spielt eine entscheidende Rolle bei der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder. Sie fördert den Entwicklungsverlauf, ebnet den Weg für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und erleichtert den zukünftigen Übergang in das Berufsleben. Bei verpassten Chancen steigt das Risiko für gesundheitliche und soziale Probleme im späteren Leben. Kita-Mitarbeitende betreuen dieselben Kinder, die später die Tagesstrukturen besuchen. Wobei sich die Zielgruppe der betreuten Kinder über einen Zeitraum von fünf Jahren vom Kindergarten bis zur 3. Primarklasse sogar überschneidet.
In den ersten Lebensjahren wird der Grundstein für Sozialkompetenz, Gesundheit, Kreativität, motorische und sprachliche Fähigkeiten gelegt sowie für die Fähigkeit zur Emotions-Regulierung. Der Betreuungsalltag in Kitas und Tagesstruktureinrichtungen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt, und die Anforderungen an das Personal sind generell gestiegen.

Während der Beratung in der BKK sind wir immer wieder über die Ungleichheiten bezüglich der Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung je nach Angebot gestolpert. Die Unterschiede betreffen nicht nur die staatlich festgelegten Löhne, sondern auch den Betreuungsschlüssel, insbesondere in Bezug auf die Anrechnung von Lernenden oder Zivildienstleistenden und ebenfalls die Eltern-Beitragsberechnung.
Ich habe mich gefreut, im aktuellen Basler Schulblatt vom Oktober zu erfahren, dass das Thema Betreuung vom Erziehungsdepartement als eines von sechs Schwerpunktthemen ernannt wurde und eine ganzheitliche Betrachtung angestrebt wird. Im Fokus steht eine für alle Seiten attraktive Kinderbetreuung, ein einheitlicheres Tarifmodell und auch gute Anschlüsse und Übergänge von und zu den verschiedenen Angeboten.

Wir Grünliberalen erkennen die Notwendigkeit des geplanten Schritts, jedoch lassen sich dringende Massnahmen zeitlich nicht weiter aufschieben. Wenn wir die Kinderbetreuung als Ganzes betrachten und Wert auf hochwertige Qualität legen, ist es unumgänglich, die Arbeit der Mitarbeitenden gleichermassen anzuerkennen und zu würdigen. Dies manifestiert sich deutlich in den Löhnen und den Arbeitsbedingungen. Diese Erkenntnis liegt vor und daher sprechen wir uns für die Annahme der Änderung im Tagesbetreuungsgesetz aus

Unternehmen die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende zu beschränken zu gewähren

Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Fortführung des bewährten Firmenkita-Systems, betrieben durch private Trägerorganisationen, von grosser Bedeutung für die betroffenen Unternehmen und unsere Standortattraktivität ist. Es trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität unseres Kantons bei.
Die Präsenz dieser Kitas ermöglicht es Unternehmen, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und flexibel auf den kurzfristigen Bedarf von Betreuungsplätzen zu reagieren. Dadurch können sie besser das benötigte qualifiziertes fachspezifische Personal gewinnen und dem Fachkräftemangel effektiv begegnen.
Firmenkitas leisten einen massgeblichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig fördern sie wie herkömmliche Kitas die soziale und kulturelle Vielfalt, indem sie Kinder aus unterschiedlichen Hintergründen betreuen.
Der Erhalt der Firmenkitas ist eine Anerkennung für die geleistete Aufbauarbeit. Das dient dem allgemeinen Interesse, da die Auflösung des etablierten Firmenkitas-Systems lediglich bedeuten würde, dass an anderer Stelle zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssten, was letztendlich zu den gleichen Kosten führen würde. Die GLP möchte aus genannten Gründen die Existenz der Firmen-Kitas nicht gefährden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 21.0998: Diverse Ratschläge und Berichte
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111361


Anpassung Tagesbetreuungsgesetz, Umsetzung geplant ca. Sommer 2024

Das Gesetz betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG) vom 8. Mai 2019 7) (Stand 1. Januar 2022) wird wie folgt geändert:

2Abs.1

1 Die folgenden Begriffe werden im Rahmen dieses Gesetzes gemäss den nachstehenden Definitionen verwendet:

  1. b) (geändert) «Betreuungsbeiträge» sind Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen;

Die Elternbeiträge zu reduzieren

8 Abs. 1bis (neu), Abs. 2 (geändert)

1bis Er sieht einen Mindestbeitrag vor, der allen Eltern von Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt gewährt wird.

Das 3. Geschwisterkind kostenlos zu betreuen

2 Er sieht höhere Beiträge für Säuglinge, Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf, Kinder mit Bedarf an früher Deutschförderung und Geschwister vor. Ab dem dritten Kind entsprechen die Betreuungsbeiträge den Modellkosten.

Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel auszuweisen

13 Abs. 1, Abs. 1bis (neu)
1 Eine Kindertagesstätte, die Plätze mit Betreuungsbeiträgen anbietet, muss:

  1. f)  Aufgehoben.

Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen

  1. g)  (geändert) die branchenüblichen Anstellungsbedingungen einhalten, wobei sich die Entlöhnung des Betreuungspersonals nach den massgeblichen Lohnklassen für das Betreuungspersonal der Tagesstrukturen der Volksschulen zu richten hat;

Unternehmen, die die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende beschränken zu gewähren

1bis Kindertagesstätten von Unternehmen können bei Bedarf die Aufnahme auf Kinder von Mitarbeitenden des Unternehmens beschränken.

 

 

Teuerungsausgleich für Kita’s mit Betreuungsbeiträgen

Grosser Rat 20. September 2023: Annahme 83 JA zu 11 Nein Stimmen des Ratschlags Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG); Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf den Lohnkosten von Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen und Nachtragskredit zum «Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern Tagesbetreuungsgesetz, TBG)»

Es ist durchaus verständlich, sich bei der Vorlage Gedanken darüber zu machen, warum der Kanton privaten Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen einen Teuerungsausgleich gewähren sollte, während andere lokale KMU‘s keine Unterstützung erhalten und mit steigenden Personalkosten allein klarkommen müssen.

Doch Kindertagesstätten unterscheiden sich in ihrer Natur erheblich von anderen Betrieben. Die staatliche Modellkostenrechnung schränkt ihre Flexibilität stark ein, insbesondere in Bezug auf die Lohnpolitik.

Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schein-Freiheit.

Wir sind uns bewusst, dass der automatische Teuerungsausgleich und die geplante Überprüfung der Modellkosten alle vier Jahre, auch Anpassungen der Elternbeiträge und der kantonalen Beiträge alle vier Jahre bedeuten kann. Dennoch unterstützt die GLP-Fraktion die Gesetzesänderung samt des Nachtragskredits.

Die Gewährung des Teuerungsausgleichs steht in direktem Zusammenhang mit einer angemessenen Bezahlung für Kita-Mitarbeitende, die in einer Tieflohnbranche arbeiten, die mehrheitlich durch Frauen besetzt ist. Ein angemessenes Salär ist nicht nur ein Schritt zur Gleichstellung, sondern auch zur Anerkennung der wertvollen Arbeit. Ein fairer Lohn ist ausserdem ein Mittel, um die Berufsattraktivität in der Branche zu steigern, die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Da die Anpassung nur für Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen gelten, nutze ich aber die Gelegenheit, um auf ein anderes Problem hinzuweisen. Es betrifft Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge, die seit der Einführung der neuen Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz im Januar 2021 nicht mehr in das staatlich verordnete Muster passen, jedoch die Kriterien für eine Bewilligung erfüllen samt den pädagogischen Ansprüchen.

Eltern also, deren Kinder oft kleinere familiäre Kitas mit individuellen pädagogischen Konzepten besuchen, erhalten keine kantonale Unterstützung mehr und die Kitas entsprechend auch keinen Teuerungsausgleich. Die zahlreichen staatlich aufgestellten Regeln zur Organisation von privaten Kindertagesstätten und deren Anforderungen erscheinen übermässig regulierend und behindern den natürlichen Wettbewerb.

Das finde ich insofern störend, als dass Einrichtungen von den Eltern aufgrund ihrer Qualität und pädagogischen Philosophie ausgewählt werden, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Dieses Kriterium ist denn auch in der Kantonsverfassung verankert. Es ist mir unklar, warum beispielsweise eine Kita, die nicht während mindestens 12 Stunden am Tag geöffnet hat, nicht den Bedürfnissen der Kinder entsprechen soll.

Die Innovation und hochwertige pädagogische Betreuung, die zum Beispiel von kleineren familiären Einrichtungen geboten werden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt in der Kinderbetreuung von Basel-Stadt. Die Situation für diese Betreuungseinrichtungen, von denen einige Pionierarbeit in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet haben, ist äusserst schwierig. Es besteht die Gefahr, dass sie nacheinander schliessen könnten.

Innovation in der Kinderbetreuung trägt jedoch dazu bei, die Bildung und Entwicklung der Kinder zu verbessern, die Vielfalt im Betreuungssystem zu fördern, die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, wirtschaftliche Vorteile zu schaffen und die Qualität der Betreuung insgesamt zu erhöhen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, sorgfältig abzuwägen, ob umfassende Regulierungen wertvolle pädagogische Einrichtungen gefährden. Die Grünliberalen sind der Meinung, wir sollten uns mit dieser Frage auseinandersetzen und wollen hiermit einen Denkanstoss dazu geben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0857
Ratschlag Änderung Tagesbetreuungsgesetz und Nachtragkredit: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112605

Bildquelle: BZ für die Region Basel

Kantonale Regelungen gefährden die Vielfalt in der Kinderbetreuung

Notiz zum Artikel von Laura Ferrari in „Basel Jetzt“ vom 24. Juli 2023

„Die Kita muss schliessen, doch die Leiterin kämpft weiter: Diese Arbeit ist mir wichtig und wertvoll“

Hier gehts zum Artikel: https://www.baseljetzt.ch/die-kita-muss-schliessen-doch-die-leiterin-kaempft-weiter-diese-arbeit-ist-mir-wichtig-und-wertvoll/90374 via @undefined


Ich bin überzeugt, dass die wertvollen und einzigartigen pädagogischen Konzepte in kleinen Kitas unterstützt werden sollten, um hochwertige Kinderbetreuung und Bildungsangebote zu bewahren.

Der Bericht von Laura Ferrari in „Basel jetzt“ lenkt die Aufmerksamkeit auf diese wichtige Problematik, die Kindertagesstätten wie die Kita „Rappelkischte“ durch die neuen Regelungen des Tagesbetreuungsgesetzes im Kanton Basel-Stadt betrifft. Dafür bin ich dankbar.

Die Verordnung zum neuen Tagesbetreuungsgesetz hat die Kriterien für staatliche Subventionsbeiträge geändert, wodurch nur noch Kitas, die bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen, Betreuungsbeiträge für die Eltern beantragen können. Dazu zählen tägliche Öffnungszeiten von 12 Stunden und Betriebsferien von höchstens vier Wochen.

Möglicherweise denkt man, dass Kitas wie die „Rappelkischte“ einfach ihre Öffnungszeiten verlängern oder den Betrieb über mehr Wochen hinweg offenhalten sollten, um die Kriterien zu erfüllen. Jedoch birgt diese vermeintlich einfache Lösung zusätzliche Herausforderungen, da sie mehr Personal erfordert und somit steigende Kosten verursacht.

Das eigentliche Problem liegt darin, dass Kitas mit einem besonderen und wertvollen pädagogischen Ansatz nicht in das vorgegebene Raster der staatlichen Kriterien passen. Dies bedeutet, dass sie nur noch als Kitas ohne Betreuungsbeiträge geführt werden können, da sie die geforderten regulatorischen Standards nicht erfüllen.

Für die Eltern hat dies zur Folge, dass sie keine kantonalen Subventionen für die Betreuung ihrer Kinder in solchen Kitas beantragen können, obwohl sie genau dieses Angebot aufgrund seiner Qualität und Philosophie auswählen möchten.

Insbesondere sind kleinere familiäre Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von den neuen Regelungen betroffen, die sich durch ihre innovativen und individuellen pädagogischen Konzepte auszeichnen. Darunter fällt auch das Kinderhuus Gampiross, das ich leiten darf und einen privaten Kindergarten mit familienergänzender Betreuung anbietet. Als Elternverein und NPO fördern und betreuen wir seit über 50 Jahren Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren und gelten als Pionier in der Branche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem reichen Erfahrungsschatz.

Wenn wir die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien ernsthaft berücksichtigen möchten, sollten wir uns bewusst machen, wie wertvoll und einzigartig die pädagogischen Konzepte mancher Kitas und Bildungsinstitutionen sind.

Statt sie zu benachteiligen, sollten wir sie vielmehr unterstützen und ihre Vielfalt in der Kinderbetreuung bewahren. Denn sie bieten nicht nur Betreuung und Beziehung, sondern auch wertvolle Bildungs- und Entwicklungsangebote für unsere Kinder, die nicht durch finanzielle Einschränkungen ausgebremst werden sollten, was in der Folge zur Schliessung solcher bedeutenden Betriebe führt.

Sandra Bothe-Wenk 
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

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