Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Kindertagesstätte

Teuerungsausgleichs für Kita’s mit Betreuungsbeiträgen

Grosser Rat 20. September 2023: Annahme 83 JA zu 11 Nein Stimmen des Ratschlags Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG); Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf den Lohnkosten von Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen und Nachtragskredit zum «Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern Tagesbetreuungsgesetz, TBG)»

Es ist durchaus verständlich, sich bei der Vorlage Gedanken darüber zu machen, warum der Kanton privaten Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen einen Teuerungsausgleich gewähren sollte, während andere lokale KMU‘s keine Unterstützung erhalten und mit steigenden Personalkosten allein klarkommen müssen.

Doch Kindertagesstätten unterscheiden sich in ihrer Natur erheblich von anderen Betrieben. Die staatliche Modellkostenrechnung schränkt ihre Flexibilität stark ein, insbesondere in Bezug auf die Lohnpolitik.

Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schein-Freiheit.

Wir sind uns bewusst, dass der automatische Teuerungsausgleich und die geplante Überprüfung der Modellkosten alle vier Jahre, auch Anpassungen der Elternbeiträge und der kantonalen Beiträge alle vier Jahre bedeuten kann. Dennoch unterstützt die GLP-Fraktion die Gesetzesänderung samt des Nachtragskredits.

Die Gewährung des Teuerungsausgleichs steht in direktem Zusammenhang mit einer angemessenen Bezahlung für Kita-Mitarbeitende, die in einer Tieflohnbranche arbeiten, die mehrheitlich durch Frauen besetzt ist. Ein angemessenes Salär ist nicht nur ein Schritt zur Gleichstellung, sondern auch zur Anerkennung der wertvollen Arbeit. Ein fairer Lohn ist ausserdem ein Mittel, um die Berufsattraktivität in der Branche zu steigern, die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Da die Anpassung nur für Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen gelten, nutze ich aber die Gelegenheit, um auf ein anderes Problem hinzuweisen. Es betrifft Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge, die seit der Einführung der neuen Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz im Januar 2021 nicht mehr in das staatlich verordnete Muster passen, jedoch die Kriterien für eine Bewilligung erfüllen samt den pädagogischen Ansprüchen.

Eltern also, deren Kinder oft kleinere familiäre Kitas mit individuellen pädagogischen Konzepten besuchen, erhalten keine kantonale Unterstützung mehr und die Kitas entsprechend auch keinen Teuerungsausgleich. Die zahlreichen staatlich aufgestellten Regeln zur Organisation von privaten Kindertagesstätten und deren Anforderungen erscheinen übermässig regulierend und behindern den natürlichen Wettbewerb.

Das finde ich insofern störend, als dass Einrichtungen von den Eltern aufgrund ihrer Qualität und pädagogischen Philosophie ausgewählt werden, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Dieses Kriterium ist denn auch in der Kantonsverfassung verankert. Es ist mir unklar, warum beispielsweise eine Kita, die nicht während mindestens 12 Stunden am Tag geöffnet hat, nicht den Bedürfnissen der Kinder entsprechen soll.

Die Innovation und hochwertige pädagogische Betreuung, die zum Beispiel von kleineren familiären Einrichtungen geboten werden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt in der Kinderbetreuung von Basel-Stadt. Die Situation für diese Betreuungseinrichtungen, von denen einige Pionierarbeit in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet haben, ist äusserst schwierig. Es besteht die Gefahr, dass sie nacheinander schliessen könnten.

Innovation in der Kinderbetreuung trägt jedoch dazu bei, die Bildung und Entwicklung der Kinder zu verbessern, die Vielfalt im Betreuungssystem zu fördern, die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, wirtschaftliche Vorteile zu schaffen und die Qualität der Betreuung insgesamt zu erhöhen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, sorgfältig abzuwägen, ob umfassende Regulierungen wertvolle pädagogische Einrichtungen gefährden. Die Grünliberalen sind der Meinung, wir sollten uns mit dieser Frage auseinandersetzen und wollen hiermit einen Denkanstoss dazu geben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0857
Ratschlag Änderung Tagesbetreuungsgesetz und Nachtragkredit: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112605

Bildquelle: BZ für die Region Basel

Kantonale Regelungen gefährden die Vielfalt in der Kinderbetreuung

Notiz zum Artikel von Laura Ferrari in „Basel Jetzt“ vom 24. Juli 2023

„Die Kita muss schliessen, doch die Leiterin kämpft weiter: Diese Arbeit ist mir wichtig und wertvoll“

Hier gehts zum Artikel: https://www.baseljetzt.ch/die-kita-muss-schliessen-doch-die-leiterin-kaempft-weiter-diese-arbeit-ist-mir-wichtig-und-wertvoll/90374 via @undefined


Ich bin überzeugt, dass die wertvollen und einzigartigen pädagogischen Konzepte in kleinen Kitas unterstützt werden sollten, um hochwertige Kinderbetreuung und Bildungsangebote zu bewahren.

Der Bericht von Laura Ferrari in „Basel jetzt“ lenkt die Aufmerksamkeit auf diese wichtige Problematik, die Kindertagesstätten wie die Kita „Rappelkischte“ durch die neuen Regelungen des Tagesbetreuungsgesetzes im Kanton Basel-Stadt betrifft. Dafür bin ich dankbar.

Die Verordnung zum neuen Tagesbetreuungsgesetz hat die Kriterien für staatliche Subventionsbeiträge geändert, wodurch nur noch Kitas, die bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen, Betreuungsbeiträge für die Eltern beantragen können. Dazu zählen tägliche Öffnungszeiten von 12 Stunden und Betriebsferien von höchstens vier Wochen.

Möglicherweise denkt man, dass Kitas wie die „Rappelkischte“ einfach ihre Öffnungszeiten verlängern oder den Betrieb über mehr Wochen hinweg offenhalten sollten, um die Kriterien zu erfüllen. Jedoch birgt diese vermeintlich einfache Lösung zusätzliche Herausforderungen, da sie mehr Personal erfordert und somit steigende Kosten verursacht.

Das eigentliche Problem liegt darin, dass Kitas mit einem besonderen und wertvollen pädagogischen Ansatz nicht in das vorgegebene Raster der staatlichen Kriterien passen. Dies bedeutet, dass sie nur noch als Kitas ohne Betreuungsbeiträge geführt werden können, da sie die geforderten regulatorischen Standards nicht erfüllen.

Für die Eltern hat dies zur Folge, dass sie keine kantonalen Subventionen für die Betreuung ihrer Kinder in solchen Kitas beantragen können, obwohl sie genau dieses Angebot aufgrund seiner Qualität und Philosophie auswählen möchten.

Insbesondere sind kleinere familiäre Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von den neuen Regelungen betroffen, die sich durch ihre innovativen und individuellen pädagogischen Konzepte auszeichnen. Darunter fällt auch das Kinderhuus Gampiross, das ich leiten darf und einen privaten Kindergarten mit familienergänzender Betreuung anbietet. Als Elternverein und NPO fördern und betreuen wir seit über 50 Jahren Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren und gelten als Pionier in der Branche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem reichen Erfahrungsschatz.

Wenn wir die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien ernsthaft berücksichtigen möchten, sollten wir uns bewusst machen, wie wertvoll und einzigartig die pädagogischen Konzepte mancher Kitas und Bildungsinstitutionen sind.

Statt sie zu benachteiligen, sollten wir sie vielmehr unterstützen und ihre Vielfalt in der Kinderbetreuung bewahren. Denn sie bieten nicht nur Betreuung und Beziehung, sondern auch wertvolle Bildungs- und Entwicklungsangebote für unsere Kinder, die nicht durch finanzielle Einschränkungen ausgebremst werden sollten, was in der Folge zur Schliessung solcher bedeutenden Betriebe führt.

Sandra Bothe-Wenk 
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

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