Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lasse.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf