Grosser Rat Basel-Stadt, Septembersession: Mein Kommentar zur Antwort des Regierungsrats auf meine schriftliche Anfrage vom 2. Juli 2026: Hitzeschutz an Schulen, wie geht es jetzt weiter? Und konkreter: Welche Hitzeschutzmassnahmen wurden im Sommer 2026 umgesetzt und was muss bis zum Sommer 2027 geklärt werden?

Wenn sich Schulzimmer im Sommer aufheizen, wird das Lernen schwieriger und die Hitze kann die Gesundheit von Kindern und Mitarbeitenden belasten. Der Sommer 2026 hat gezeigt, wie dringend wirksamer Hitzeschutz an den Basler Schulen ist und nicht erst, wenn eine mittel- bis langfristige Strategie umgesetzt ist.
Darum habe ich mit meinem Anzug vom 27. März 2025 Sofortmassnahmen gefordert. Mit meinem Budgetpostulat für den Sommer 2026 , das gegen den Wunsch der Regierung vom Parlament überwiesen wurde, wurden standortspezifische Lüftungskonzepte und ein Testlauf für das Frühlüften finanziert. Meine Motion vom 27. März 2025 fordert darüber hinaus eine verbindliche, mittel- bis langfristige Hitzeschutzstrategie.
In meiner schriftlichen Anfrage wollte ich mit Blick auf den Sommer 2027 nun wissen: Was wurde kurzfristig umgesetzt? Und wie wird gewährleistet, dass Kinder und Schulpersonal an allen Schulen an heissen Tagen und Hitzewellen wirksam geschützt sind?

Die Antworten zeigen Fortschritte. An 7 Standorten wird neu über Nacht quergelüftet, das Frühlüften wurde getestet, und der Kanton misst Raumtemperaturen.
Gleichzeitig bleiben wichtige Fragen offen: Nach welchen Kriterien müssen die Schulen zusätzliche Schutzmassnahmen ergreifen? Weshalb sollen die Messergebnisse nicht transparent veröffentlicht werden? Und wie wirksam kann das Frühlüften sein, wenn die Klassenzimmertüren geschlossen bleiben?

Gesundheitsschutz darf nicht vom Schulstandort abhängen

Ich habe den Regierungsrat gefragt, wie er bei extremer Hitze an allen Schulen einen vergleichbaren Gesundheitsschutz sicherstellt. Er antwortet, es gebe keine gesetzlich festgelegten einheitlichen Kriterien; besondere Schutzmassnahmen lägen in der Verantwortung der Schulleitungen.

Das beantwortet meine Frage nicht. Auch ohne bundesrechtliche Temperaturgrenze kann der Kanton für seine Schulen eigene Orientierungswerte und klare Entscheidungswege festlegen.

Der Regierungsrat nennt selbst 26 bis 28 °C als Orientierungsbereich für verstärkte Schutzmassnahmen. Aber was folgt daraus? Ab wann muss eine Schule handeln, und welche Unterstützung erhält sie dabei?
Das betrifft beispielsweise auch den Sportunterricht. Diesen Sommer kam es vor, dass Kinder bei grosser Hitze draussen Basketball spielten oder Konditionstrainings absolvierten. Ob ein solches Programm noch verantwortbar ist, darf nicht vom subjektiven Ermessen einzelner vor Ort abhängen. Es braucht klare Kriterien, wann körperlich anstrengende Aktivitäten angepasst oder ersetzt werden müssen. Schwimmen ist etwas anderes als ein Ausdauerlauf in der Sonne.

Für den Sommer 2027 prüft der Regierungsrat abgestufte organisatorische und personenbezogene Schutzmassnahmen. Das begrüsse ich. Prüfen allein reicht aber nicht. Die Schulen müssen wissen, wann welche Schritte nötig sind. Die Massnahmen können je nach Schulstufe und Gebäude unterschiedlich aussehen. Die Kriterien dafür, wann gehandelt werden muss, sollten hingegen kantonsweit gleichermassen gelten.
Sonst bleibt die schwierige Entscheidung trotz neuer Massnahmen allein bei den Schulleitungen. 

Der Kanton trägt Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Kinder und seiner Mitarbeitenden und damit auch dafür, klare Kriterien für das Handeln der Schulen festzulegen.

Gerade für extreme Hitzesituationen, in denen regulärer Unterricht nicht mehr sinnvoll möglich ist, braucht es einen gemeinsamen Orientierungsrahmen. Welche stufengerechten Möglichkeiten es dann gibt, muss im Voraus geklärt und kantonal festgehalten werden.

Wer misst, muss die Ergebnisse erklären

Seit 2024 werden in ausgewählten Schulgebäuden Temperaturen gemessen, erfährt man im Bericht der Regierung. Ein grosser Teil dieser Messungen erfolgt im Rahmen einer FHNW-Studie. Wie viele Standorte, Gebäude und Unterrichtsräume erfasst werden, beantwortet der Regierungsrat nicht. Eine generelle Veröffentlichung der Daten ist nicht vorgesehen.
Das verstehe ich nicht. Natürlich brauchen Messwerte eine fachliche Einordnung. Gerade deshalb erwarte ich eine verständliche und transparente Auswertung. Die Erkenntnisse dürfen nicht unter Verschluss bleiben. Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Schlüsse der Kanton daraus zieht.

Für das Budget 2027 wurde zudem von Béla Bartha ein vorgezogenes Budgetpostulat für Klima-Messgeräte an Schulstandorten und Kindergärten zur Aufnahme überwiesen, das ich unterstützt habe. Eine bessere Datengrundlage begrüsse ich. Sie soll zeigen, wo der Handlungsbedarf am grössten ist und weshalb bestimmte Schulen zuerst Massnahmen erhalten sollen. Denn Messen allein schützt noch niemanden vor Hitze.

Empfehlungen müssen umsetzbar sein

Das kantonale Hitzeschutzplakat und entsprechende Verhaltensregeln empfehlen unter anderem, den Unterricht in kühlere Räume oder an geeignete Orte im Freien zu verlegen. Ich habe gefragt, ob der Kanton geprüft hat, an welchen Standorten das möglich ist. Die Antwort ist deutlich: «Eine systematische Prüfung der Standorte ist nicht erfolgt.»

Trinken, beschatten und nicht benötigte Geräte ausschalten sind sinnvolle Hinweise. Ein kühlerer Raum muss aber vorhanden und verfügbar sein. Für Unterricht im Freien braucht es einen geeigneten, beschatteten Platz. Der Kanton sollte wissen, wo seine Empfehlungen tatsächlich umsetzbar sind.

Für die Aussenräume gibt es bereits Ansätze: In seiner Antwort auf den Anzug Brigitte Kühne (GLP), den ich mitunterzeichnet habe, beschreibt der Regierungsrat Begrünung und Beschattung an einzelnen Schul- und Kindergartenarealen. Das ist erfreulich. Offen bleibt aber, an welchen Standorten es tatsächlich geeignete, beschattete Plätze gibt, auf die Unterricht bei Hitze verlegt werden kann.

Für die Hitzeschutzstrategie 2027 erwarte ich deshalb eine Bestandsaufnahme, auch für die Kindergärten: Wo ist die Belastung besonders gross? Was können die Schulen bereits heute tun? Und wo braucht es zusätzliche Investitionen?

Nachtauskühlung: Die Prüfung hat etwas bewegt

Mein Anzug zu den Sofortmassnahmen verlangte ausdrücklich, die Nachtauskühlung in bestehenden Schulhäusern zu prüfen. Im Juni 2026 erklärte der Regierungsrat noch, dafür seien bauliche Massnahmen nötig, die sich nicht kurzfristig umsetzen liessen. Nun berichtet er, dass nach Begehungen an 7 Standorten eine nächtliche Querlüftung eingerichtet werden konnte. Mit meinem Budgetpostulat wurden Mittel für standortspezifische Lüftungskonzepte bereitgestellt. Die Prüfung hat an diesen Standorten zu einer konkreten Lösung geführt. Das freut mich sehr.

Frühlüften: Weshalb bleiben die Türen geschlossen?

An den Standorten mit Frühlüftung öffneten Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen morgens von 4 bis 7 Uhr die Klassenzimmerfenster. Weder Lehrpersonen noch Schülerinnen und Schüler waren zu dieser Zeit im Gebäude. Trotzdem blieben die Zimmertüren gemäss Antwort der Regierung geschlossen. Eine Querlüftung vom Klassenzimmer durch den Flur war damit nicht möglich.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar!

Der Kanton empfiehlt für das Lüften am frühen Morgen selbst:
Am frühen Morgen liegt die Aussentemperatur in der Regel noch im kühleren Bereich. In diesem Zeitraum sorgt Lüften mit weit geöffneten Fenstern und Türen, idealerweise mit Querlüftung oder zusätzlichem Luftzug über den Flur, für einen effektiven Luftaustausch.

Weshalb gilt diese Empfehlung ausgerechnet beim organisierten Frühlüften nicht? Brandschutz ist wichtig. Aber weshalb müssen die Türen auch bei einer beaufsichtigten Lüftung durch Sicherheitsleute in einem noch nicht belegten Schulhaus geschlossen bleiben?

Tagsüber, wenn also Kinder und Mitarbeitende im Haus sind, stehen Zimmertüren ebenfalls zeitweise offen. Weshalb wird das nun vor Unterrichtsbeginn anders beurteilt?

Ich erwarte eine konkrete Erklärung, welche Vorgaben hier warum gelten und welche Möglichkeiten für eine wirksamere Durchlüftung geprüft wurden, die 2027 umgesetzt werden können.
Der Gesundheitsschutz ist der Grund für das Frühlüften. Die gesprochenen Gelder für die Lüftungskonzepte sollten klar darauf ausgerichtet sein, unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben die grösstmögliche Kühlwirkung zu erreichen.

Die Evaluation muss richtig eingeordnet werden

Der Regierungsrat hat die Evaluation des Frühlüftens für Oktober angekündigt. Sie sollte zeigen, wie stark die Räume am Morgen abgekühlt wurden und ob dieser Effekt während des Unterrichtstags anhielt. Auch die Erfahrungen der Lehr- und Fachpersonen sowie der Schulleitungen gehören dazu.

Eine Grenze ihrer Aussagekraft steht aber schon jetzt fest: Die Evaluation misst die Wirkung des Frühlüftens mit geschlossenen Klassenzimmertüren. Sie zeigt nicht, was eine zulässige Quer- oder Gebäudedurchlüftung bewirken könnte. Sollte der gemessene Effekt gering sein, darf das Frühlüften deshalb nicht vorschnell als grundsätzlich unwirksam abgeschrieben werden. Ich werde die Ergebnisse im Oktober unter diesem Gesichtspunkt prüfen.

Ventilatoren und Kühlung: Was folgt aus der Prüfung?

Auf meine Frage nach mobilen Ventilatoren antwortet der Regierungsrat lediglich, ihr Einsatz sei nicht verboten. Das hilft den Schulen wenig, wenn sie darüber nicht informiert sind. Sie sollten wissen, wann Ventilatoren sinnvoll sind und wer sie bereitstellt und finanziert.

Bei besonders belasteten Räumen hält der Regierungsrat inzwischen auch ergänzende technische Kühllösungen für prüfbar, wenn passive und betriebliche Massnahmen nicht ausreichen. Dabei will er Energieeffizienz, Kältemittel, Lärm, Abwärme, Strominfrastruktur und Unterhalt berücksichtigen. Diese sachliche Haltung begrüsse ich.

Nun muss der Regierungsrat konkreter werden: Welche Räume sind besonders belastet? Wann reichen die bisherigen Massnahmen nicht aus? Und nach welchen Kriterien werden Schulzimmer und Kindergärten priorisiert? Die Möglichkeit technischer Kühlung hilft den betroffenen Schulen erst, wenn klar ist, ob und wann sie tatsächlich zum Einsatz kommt.

Wie es weitergeht

Die 7 Standorte mit Nachtauskühlung zeigen, dass eine genaue Prüfung Lösungen eröffnen kann. Nun muss der Kanton zeigen, wie wirksam die weiteren Massnahmen sind und wie er besonders belastete Schulen kurzfristig unterstützt.

Die angekündigte Hitzeschutzstrategie für 2027 muss klare Antworten liefern: Wann wird gehandelt? Wer ist zuständig? Und welche Möglichkeiten haben die Schulen, wenn ihre Räume zu heiss werden?

Wo entscheidende Fragen oder Massnahmen offenbleiben, werde ich parlamentarisch nachdoppeln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Symbolbild mit KI erstellt

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Mit dem Hitzeschutz an Schulen beschäftige ich mich seit Längerem intensiv.
Meine Vorstösse findest du auf der Homepage des Grossen Rats Basel-Stadt.

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