Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Umgang mit Hitzeperioden an Schulen

Der Umgang mit steigenden Temperaturen und Hitzewellen wirft im Schulbereich wichtige Fragen auf.

Frühere Hitzeferien wurden abgeschafft. Heute findet trotz sehr hoher Temperaturen der Unterricht in den Klassenzimmern statt. Dies führt nicht nur zu sehr unangenehmen Lernbedingungen, sondern erhöht auch die  Gesundheitsrisiken bei Schüler:innen und dem Lehrpersonal. Angesichts dieser Herausforderungen ist es von Bedeutung, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Lernen und die Gesundheit in Schulen bei zukünftigen Hitzewellen zu schützen. Um den Umgang mit Hitzeperioden an Schulen nachhaltig zu verbessern, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung und Klärung einiger Fragen.

Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Massnahmen zur Bewältigung von Hitzeperioden an Schulen zu ergreifen, um das Lernen und die Arbeitsbedingungen in den Schulen an heissen Tagen nachhaltig zu verbessern.

Die BZ für die Region Basel hat das Thema aufgenommen. Zum Artikel geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/schulen-brisanter-vorschlag-nach-hitze-woche-basler-sommerferien-sollen-verschoben-werden-ld.2504490?mktcid=smsh&mktcval=WhatsApp

Ebenso hat Radio SRF 1 darüber berichtet: https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/basler-sommerferien-sollen-spaeter-starten?id=12444373


Schriftliche Anfrage betreffend Umgang mit Hitzeperioden an Schulen

In der Vergangenheit gab es im Kanton Basel-Stadt Hitzeferien, bei denen der Unterricht ausfiel, wenn bestimmte Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbedingungen erfüllt waren. Im Jahr 2003 wurden sie jedoch mit der Begründung abgeschafft, dass die Kinder dann in der prallen Sonne spielen, also ihre Gesundheit gefährden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beträchtlich erschwert wird.

Aktuell werden Basler Schüler und Schülerinnen auch bei Temperaturen bei weit über 30 Grad im Klassenzimmer unterrichtet. Die Fortsetzung des Unterrichts bei Hitze kann je nach der baulichen Gegebenheit der Schulhäuser zu sehr unangenehmen und unproduktiven Lernbedingungen führen. Die Hitze kann sich zudem in den Gebäuden festsetzen und über die eigentliche Hitzeperiode hinaus anhalten.

Hohe Temperaturen belasten Menschen stark und somit auch das allgemeine Wohlbefinden der Schüler:innen, was sich negativ auf ihre Wahrnehmung, Konzentrations- und Lernfähigkeit  auswirkt und in der Konsequenz zu einer eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit führt. Kontinuierlicher Unterricht bei extremen Temperaturen birgt ausserdem ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Schüler und Schülerinnen und für Lehr- und Fachpersonen.

Es zeigt sich, dass Hitzeperioden in den letzten Jahren vermehrt auftreten. Die Klimaveränderung stellt zweifellos eine Reihe von Herausforderungen und möglichen Auswirkungen für die Schule und den Bildungsprozess bereit. Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Massnahmen zur Bewältigung von Hitzeperioden an Schulen zu ergreifen und eine Strategie im Umgang mit kommenden Hitzeperioden zu entwickeln, um das Lernen und die Arbeitsbedingungen in den Schulen an heissen Tagen nachhaltig zu verbessern.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb, um die Beantwortung folgender Fragen, die alle Schulstufen und -Standorte betreffen:

  1. Sind unsere Schulgebäude angemessen für häufiger auftretende langanhaltende Hitzeperioden vorbereitet? Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Lüftungs- und Kühlsysteme, Ventilation, Sonnenschutzvorrichtungen und ähnliche Faktoren. Für welche Schulstandorte erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf und welche spezifischen Verbesserungen sollten ergriffen werden, um die Schulgebäude besser auf extreme Wetterbedingungen auszurichten?
    • In diesem Kontext: Welche Dachflächen von Schulhäusern eignen sich potenziell für die Nutzung von Solarenergie oder Photovoltaik, um selbst Energie beispielsweise für den Betrieb von Klimageräten zu erzeugen und dadurch Umweltauswirkungen zu minimieren? Gibt es bereits Pläne zur Nutzung von Dachflächen für solche Zwecke und wenn ja, welcher zeitliche Rahmen wird für die Installation an den relevanten Schulstandorten angestrebt?
  2. An welchen Schulstandorten sieht der Regierungsrat spezifischen Handlungsbedarf hinsichtlich ausreichender schattiger Bereiche auf Pausenplätzen, um den Schülern Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung zu gewährleisten? Welche Massnahmen werden in diesem Zusammenhang als geeignet erachtet und per wann können sie umgesetzt werden?
  3. Bei welchen Schulstandorten kann die Versiegelung der Pausenplätze reduziert oder aufgehoben und stattdessen durch Grünflächen und Baumpflanzungen ersetzt werden? Wann kann die Umsetzung erfolgen?
  4. Welche Richtlinien und Empfehlungen gelten für Lehrkräfte, um auf extreme Hitzeperioden im Klassenzimmer zu reagieren und sowohl ihre eigene Gesundheit als auch die ihrer Schülerinnen und Schüler zu schützen? In diesem Kontext: Prüfen die Schulstandorte während anhaltender Hitzeperioden resp. anhaltender Hitze (ab 2 Schultagen) alternative Unterrichtsmodelle, um die Gesundheit und das Lernen der Schülerinnen und Schüler an besonders heissen Tagen zu gewährleisten?
  5. Angesichts vermehrter Hitzewellen im Sommer, die oft auch nach den Sommerferien auftreten und in Anbetracht der Tatsache, dass Meteorologen den Zeitraum vom 23. Juli bis zum 23. August als heisseste Zeit des Jahres ermittelt haben, zieht der Regierungsrat die Möglichkeit in Erwägung, die Gestaltung der Schulferienzeit zukünftig anzupassen?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Donauerkurier.de

Teilautonomie an Schulen

Der Schulstart nach den Sommerferien hat das Thema Lehrpersonenmangel erneut in den Medienfokus gerückt.

Auch der Dachverband der CH-Lehrerinnen und Lehrer spielt in seiner Medienmitteilung vom 10. August 2023 auf die zentrale Rolle der Arbeitsbedingungen an. Der LCH plant im Herbst eine Kampagne «Aktion Bildungsqualität», um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Politik zu konkreten Massnahmen zu bewegen.

Zur Medienmitteilung des LCH geht es online hier: https://www.lch.ch/fileadmin/user_upload_lch/Aktuell/Medienmitteilungen/2308_Medienmitteilung_Schulstart_LCH-SER.pdf 

Mit dem vorliegenden Vorstoss wird die Aufforderung an die Politik aufgegriffen und die Belastungsfaktoren im Lehrberuf hinterfragt, die durch die Einführung der Teilautonomie verursacht werden. Diese hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und Schulleitungen, sondern auch auf die Bildungsqualität sowie die Kostenentwicklung im Bildungsbereich.

Es ist notwendig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokaler Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben zu finden, um eine effektive und auch kosteneffiziente Bildungsgestaltung für unseren Kanton sicherzustellen. Was mich besonders umtreibt, ist die Tatsache, dass wichtige Bildungsthemen, die alle Schulstandorte gleichermassen betreffen, auf Grund der Teilautonomie nicht ganzheitlich auf übergeordneter Ebene angegangen werden.

Mir ist bewusst, dass die Thematik komplex ist und unser gesamtes Bildungssystem betrifft, deshalb möchte ich vom Regierungsrat erfahren, ob die Wirksamkeit und Auswirkungen seit der Einführung der Teilautonomie in einer Evaluation erhoben wurden und falls ja – welche Erkenntnisse vorliegen.

Das Thema hat auch OnlineReports interessiert, zum Artikel geht es hier: https://www.onlinereports.ch/News.109+M5b06a80f2fe.0.html


Schriftliche Anfrage betreffend der Teilautonomie an Schulen: Harmonisierung, Belastung, Grenzen

Die Medienmitteilung des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) vom 10. August 23 gibt bekannt, dass ein interkantonaler «Aktionsplan Bildungsqualität» geplant ist, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Hauptaugenmerk liegt auf der Gewährleistung einer stabilen Bildungsqualität, wobei betont wird, dass sowohl angemessene Arbeitsbedingungen als auch strukturelle Anpassungen erforderlich sind.

Seit der Einführung der Teilautonomie in den Schuljahren 2009/10 bis 2011/12 ist jede einzelne Schule damit beschäftigt, individuelle Konzepte für eine Vielzahl von Themen zu entwickeln, darunter Leseförderung, Digitalisierung, Begabtenförderung, Einsatz der EK-Ressourcen und andere Fördermassnahmen. Die Teilautonomie hat dazu geführt, dass die Sitzungsdichte für Lehrpersonen und der Verwaltungsaufwand kontinuierlich gestiegen sind. Die Organisations- und Führungsstruktur an den Schulen hat sich ebenfalls verändert. Die Schulstandorte und deren Leitungen haben neben den Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen, auch die Verantwortung für die familien- und schulergänzenden Tagestrukturen, was bedeutet, dass sie nicht nur für die Bildungsqualität der Kinder, sondern auch für ihre Betreuung hauptverantwortlich sind.

Die vielfältigen Prozesse erfordern eine hohe Beteiligung der Lehrpersonen in verschiedenen Gremien, was zu einer spürbaren Mehrbelastung führt und weniger Zeit für das eigentliche Kerngeschäft, den Unterricht, bedeutet. In Baselland wurde eine Umfrage bei Lehrpersonen bezüglich der Belastungsfaktoren im Lehrberuf durchgeführt. Unter anderem ist mir die Frage aufgefallen, ob die Teilautonomie zurückgefahren werden sollte. Während an der Primarstufe eine Mehrheit dies befürwortet, stiess der Vorschlag an den Gymnasien und Berufsfachschulen auf weniger Begeisterung. Die Primarstufe ist besonders von der Vielzahl an Themen und von der Integration betroffen, was ihre Überforderung verstärkt, deshalb scheint mir das Ergebnis der Umfrage auf dieser Stufe verständlich. Um dem Umstand zu begegnen sind meiner Meinung nach eine klare Abgrenzung der Teilautonomie und einheitlichere Vorgaben seitens des Kantons notwendig, um die Heterogenität der Schulen zu reduzieren und die Bildungsqualität zu harmonisieren. Ansonsten ist die Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen Schulen erschwert (wenn überhaupt möglich). Dies kann schlussendlich zu einer Inkonsistenz in der kantonalen Bildungsstrategie führen.

Die Herausforderung und aber auch Notwendigkeit ist, die Teilautonomie klar zu definieren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokaler Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben zu finden, um eine effektive und auch kosteneffiziente Bildungsgestaltung sicherstellen. In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig die Auswirkungen der Teilautonomie seit deren Einführung zu evaluieren und Unschärfen zu beseitigen. Eine klarere Definition der Grenzen könnte dazu beitragen, eine kohärente und effiziente Schulverwaltung zu gewährleisten. Es könnte sich als zielführend erweisen, wenn die kantonalen Behörden in gewissen Bereichen statt dem Hinweis auf die Teilautonomie selbst mehr Verantwortung übernehmen könnten, um in der Konsequenz die Schulstandorte und Schulleitungen bürokratisch und administrativ zu entlasten und eine einheitliche kantonale Bildungsstrategie sicherzustellen.

Im Hinblick auf eine strukturell nachhaltige kantonale Bildungsentwicklung, bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es Evaluierungen oder Studien zur Wirksamkeit und den Auswirkungen der Teilautonomie an den Basler Schulen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor und wann wurden diese erhoben? Falls nicht oder falls die Evaluation lange zurückliegt: Ist der Regierungsrat bereit eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit und Auswirkung der Teilautonomie in der Volksschule in Auftrag zu geben oder durchzuführen unter Einbezug der Lehrpersonen und Schulleitungen?
  2. Welche spezifischen Herausforderungen erkennt der Regierungsrat grundsätzlich für die Primarstufe und die Sekundarstufe I in Bezug auf die Teilautonomie? Wie wird angesichts dieser Herausforderungen der Arbeitsbelastung der Schulleitungen und Lehrkräfte entgegengewirkt?
  3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Teilautonomie in Anbetracht der Vielzahl an Themen klar definiert und die Balance zwischen «lokaler» Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben gefunden wird? In diesem Zusammenhang: Angesichts der Vielfalt der Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern sowie der verstärkten Übertragung von Verantwortung im Rahmen der Teilautonomie, wie gewährleistet der Regierungsrat das Erreichen ganzheitlicher kantonaler Qualitätsstandards im Bildungswesen und das Erfüllen vergleichbarer Bildungsziele zur Sicherung der Chancengleichheit?
  4. In welchen Bereichen sieht der Regierungsrat das Potenzial, die Verantwortung der kantonalen Behörden zu stärken und die teilautonomen Schulstandorte bürokratisch zu entlasten.
  5. In welchem Ausmass trägt die Einführung der Teilautonomie zur Kostensteigerung an der Volksschule von Basel-Stadt bei und wie bewertet der Regierungsrat die damit verbundene Problematik hinsichtlich der zukünftigen Kostenentwicklung im Bildungswesen? In diesem Zusammenhang: Welche langfristigen Ziele verfolgt der Regierungsrat mit der Teilautonomie im Bildungsbereich und wie werden diese Ziele überwacht und bewertet?

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Erziehungsdepartement: Web

Förderklassen zur Unterstützung von Kindern mit kognitiven Schwierigkeiten

Notiz zur Förderklassen-Initiative
von Sandra Bothe und Christine Staehelin


Konsultationsbeantwortung betreffend des Regierungsvorschlags zur Förderklassen-Initiative

Darüber schreibt Maria-Elisa Schrade in ihrem Artikel in der BZ vom 12. Juli 2023: Umfrage zur Integrativen Schule in Basel: Lehrpersonen gehen die Reformpläne nicht weit genug. Online nachzulesen:

https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/foerderklassen-initiative-umfrage-zur-integrativen-schule-in-basel-lehrpersonen-gehen-die-reformplaene-nicht-weit-genug-ld.2486780

Darum geht es:
Der Regierungsrat hat die Einführung von Fördergruppen als auch von Förderklassen für Kinder und Jugendliche vorgeschlagen, die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen und die Lernziele zu erreichen.

In einer Konsultation haben die Lehrpersonen Stellung genommen. Von 1105 Befragten sind:
– 550 für die Einführung von Förderklassen
– 310 für die Einführung von Fördergruppen
– 245 für keine oder eine andere Lösung

Die Lehrpersonen haben ebenfalls Stellung bezogen, ob speziell verhaltensauffällige Kinder in den Förderklassen oder den Fördergruppen unterrichtet werden sollen.
Von den 1105 Befragten teilen 597 diese Meinung nicht, 508 stimmen zu.


Es gibt unterschiedliche Ansichten unter den Lehrpersonen bezüglich der beiden Unterrichtsformen und der Zielgruppe, die von diesen Angeboten profitieren soll. Die Mehrheit der Lehrpersonen spricht sich jedoch, wie auch wir, für die Einführung von Förderklassen aus, um Kinder und Jugendliche mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten optimal zu fördern. Es ist wichtig, dass schwächere Schülerinnen und Schüler eine angepasste Unterrichtsdidaktik erhalten, um gemäss ihren individuellen Fähigkeiten lernen zu können.

Erfahrungen mit Deutsch-Anfangsgruppen zeigen, dass die Organisation in Lerngruppen nicht zielführend ist. Die Schulkinder, die den Gruppenunterricht besuchen, fehlen während wichtiger Unterrichtsstunden in ihrer Stammklasse und sind während des Deutsch- oder Mathematikunterrichts in der Stammklasse anwesend, obwohl sie aufgrund ihrer mangelnden Deutschkenntnisse nicht am Unterricht teilnehmen können. Basierend auf den Stundenplänen, kann der Umstand nicht beeinflusst werden.

Exakt die gleichen Probleme würden auftreten, wenn Fördergruppen eingeführt würden, da sie klassenübergreifend stattfinden und keine Rücksicht auf die Fächer nehmen könnten, die in der Stammklasse unterrichtet werden. In Förderklassen hingegen würden die Kinder und Jugendlichen immer in einem für sie angepassten Unterrichtssetting von geschulten Heilpädagogen unterrichtet werden, um entsprechend ihren Fähigkeiten lernen zu können und ohne ständige Wechsel zwischen den Stammklassen und der Lerngruppe. Die Einführung von Fördergruppen würde zusätzlich zu den negativen Auswirkungen auch den administrativen und organisatorischen Aufwand für Klassenlehrpersonen erhöhen, was zu einer übermässigen beruflichen Belastung führt. Dies widerspricht dem Bestreben, diese zu minimieren.

Weiter sind wir, wie die Mehrheit der Lehrpersonen, der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche von der Stammklasse zu trennen und sie in Förderklassen zu unterrichten. Wir schliessen uns den 65 Prozent der Lehrpersonen an, die den Lösungsvorschlag des Erziehungsdepartement für Schüler und Schülerinnen mit Verhaltensauffälligkeiten unterstützen, nämlich ein Tagesschulangebot SpA Plus einzuführen. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, für die die bestehenden Spezialangebote nicht ausreichen und die teilweise nur noch im Einzelsetting unterrichtet werden können. Zusätzlich schlägt das Erziehungsdepartement vor, Lerninseln für Schüler und Schülerinnen zu schaffen, die den Unterricht stören und im grossen Klassenverband nicht gut lernen können.

Es bleibt jedoch für uns die Frage offen, warum 35 Prozent der Lehrpersonen an Förderklassen für verhaltensauffällige Schüler festhalten möchten. Die Auswertung der Hunderte von Kommentaren zur Konsultation sehen wir mit Spannung entgegen und erhoffen uns, dass die weitere Untersuchung mehr Aufschluss darüber gibt.

Wir sind der Meinung es ist von Bedeutung, die Ursachen für auffälliges Verhalten im schulischen Kontext zu untersuchen und die schulischen Faktoren zu identifizieren, die dazu beitragen. Die Volksschule muss sich eingehend mit der Frage auseinandersetzen, ob sie für eine immer geringere Anzahl von Kindern und Jugendlichen geeignet ist. 

Die Schulentwicklung der letzten Jahrzehnte beeinflusst das Lernen und Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen nicht nur positiv. Die steigende Anzahl verhaltensauffälliger Kinder korreliert mit den Reformen und den neuen Unterrichtsformen. Wir erachten es deshalb als zentral, dass die Schule sich intensiv damit auseinandersetzt. Zu viele ideologisch begründete und fachlich nicht fundierte Reformen haben unter Umständen Rahmenbedingungen geschaffen, die wesentliche Faktoren für erfolgreiches Lehren und Lernen vernachlässigt haben und für bestimmte Schüler und Schülerinnen zu auffälligem Verhalten führen.

Es ist unerlässlich, eine kritische Analyse dessen anzustreben, was schiefgelaufen ist, anstatt lediglich darüber nachzudenken, wie und in welchen Settings Schulkinder unterrichtet werden können, die offensichtlich nicht in das aktuelle System passen. Andernfalls betreiben wir nur Symptombekämpfung auf Kosten derjenigen, die immer weniger in das System passen. Denn wenn die Konsequenz eine Separation dieser Kinder und Jugendlichen ist, ist die Massnahme, unserer Meinung nach, ethisch höchst bedenklich.

Sandra Bothe-Wenk 
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Bildungs- und Kulturkommission

Christine Staehelin
Leiterin GLP-Fachgruppe Bildung und Familie

Schule und Kultur

Grosser Rat 11. Mai 2023: 1. Überweisung mit 57 Ja zu 31 Nein bei 1 Enthaltung betreffend der Motion zur Schaffung einer Fachstelle «Schule und Kultur» nach dem Vorbild des Kanton Zürichs – aus bestehenden Ressourcen

Die Einrichtung einer Vermittlungs- und (Fach)Informationsstelle im Bildungsbereich für Kulturangebote kann Vorteile bringen. Dadurch können wir eine bessere Übersicht über die vielfältigen Angebote erreichen.

Grundsätzlich könnten wir es Schulen durch gezielte Vermittlungsarbeit ermöglichen, dass Fach- und Lehrpersonen effizienter spezifische Angebote für ihre Klassen finden und an kulturellen Veranstaltungen gezielter teilzunehmen können. Kinder und Jugendliche hätten die Möglichkeit, direkt mit Kulturschaffenden in den Austausch zu treten und würden ermutigt, selbst aktiv kreativ zu sein. Dies fördert ihre ganzheitliche Entwicklung, verbessert fachliche und überfachliche Kompetenzen und unterstützt ihre kulturelle Teilhabe. Ich sehe deshalb Chancen für eine Koordinationsstelle, da sowohl Lehrpersonen als auch Anbieter von Kulturangeboten sich an sie wenden können. Dadurch kann eine Drehscheibenfunktion entstehen. Es bestünde dann auch die Möglichkeit, Kriterien für Qualitätsansprüche festzulegen und die finanzielle Transparenz zu gewährleisten, indem die Kosten als Bildungskosten sichtbar gemacht würden. Ich unterstütze die dementsprechend die Idee, dass die Einführung einer Fachstelle „Schule und Kultur“ aus bestehenden Ressourcen gebündelt wird und aber kostenneutral sein muss.

Allerdings frage ich mich tatsächlich, ob dies in der vorgeschlagenen Form nach dem Vorbild Zürich möglich ist. Die Fachstelle beschäftigt 7 Mitarbeiter! Daher ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse und die Prüfung von Bezugskontingenten für die Angebote an den einzelnen Schulen wichtig. Es wäre sinnvoll, dass alle Schulstandorte gleichberechtigten Zugang zu den kulturellen Angeboten hätten und dass die Einführung einer Fach- oder Koordinationsstelle nicht zu indirekten Kostensteigerungen führt. Die Selektionskriterien, Qualitätsansprüche und Inhalte müssen transparent kommuniziert werden und sowohl die Effektivität als auch die Effizienz der Angebote gewährleisten.

Aufgrund der Klärungsbedarfe bezüglich der Forderungen hätte ich einen Anzug gegenüber der Motion begrüsst und behalte mir vor, den Vorstoss ein zweites Mal als Anzug zu überweisen. Abschliessend regen ich an, alle inner- und ausserschulischen Lernangebote für Schulen unter einer Plattform zu vereinen und ebenso einen Schwerpunkt auf die Vermittlung von Umweltthemen und grünen Anliegen für die Schülerinnen und Schüler zu setzen. Ich könnte mir daher eine Anlaufstelle unter dem Namen „Schule, Kultur und Wissen“ vorstellen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5123
Motion betreffend einer Fachstelle für Schule und Kultur nach Zürcher Vorbild, aber kostenneutral: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112340

Bildungsstrategie für den Fremdsprachenerwerb in der Primarschule

Die Reform der Sprachbildung in Schulen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Frühfranzösisch wird immer wieder diskutiert. Dies löst auch politische Reaktionen in den Passepartout-Kantonen aus, die insbesondere eine Verbesserung der Fremdsprachenstrategie und ebenso höhere Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutsch zum Ziel haben.


Anzug betreffend die Überarbeitung der Bildungsstrategie beim Fremdsprachenerwerb an der Volksschule und Stärkung der Grundlagefächer

Ein nationaler Vorstoss zur Untersuchung der Auswirkungen von Schulreformen in Bezug auf den Lehrermangel wurde in der Frühjahrssession an den Bundesrat überwiesen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur betonte, dass einige Schulreformen wie der Fremdsprachenunterricht auf dünnen wissenschaftlichen Grundlagen basieren.

In diesem Zusammenhang wurden in den Kantonen Baselland und Bern, die am Passepartout-Projekt (Erneuerung des Fremdsprachen-Unterrichts an der Volksschule) beteiligt sind, parlamentarische Vorstösse eingereicht, die eine neue Bildungsstrategie beim Erwerb der Fremdsprachen an der Volksschule fordern. Ziel ist es, insbesondere den Französischunterricht zu verbessern, so dass höhere Leistungen erreicht werden und das Französisch als Landessprache einen angemessenen Stellenwert erhält resp. beibehält.

Im Kanton Basel-Stadt wird demgegenüber geplant, dass Schülerinnen und Schüler im Leistungszug A der Sekundarschule ab der 2. Klasse die Option haben sollen, Französisch abzuwählen, um stattdessen ihre Fähigkeiten in Deutsch und Mathematik zu verbessern. Dies hätte Auswirkungen auf die Durchlässigkeit der Leistungszüge. Man kann sich deshalb grundsätzlich die Frage stellen, ob Deutsch und Mathematik nicht bereits in der Primarschule stärker gewichtet werden sollten, um dafür im A-Zug der Sekundar Französisch beibehalten zu können.

Die im Nachbarkanton Baselland eingereichte Motion bzgl. dem Fremdsprachenerwerb hat der Landrat im Februar 2023 als Postulat überwiesen, um den Französischunterricht in der Primarschule zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Die Regierung hat angeboten, das Sprachkonzept ausgehend von fundierten Studien und Erhebungen neu zu erarbeiten. Hier interessieren insbesondere auch die Ergebnisse der schweizweiten Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) in der Schulsprache und den ersten beiden Fremdsprachen, welche nun im Frühjahr 2023 durchgeführt wird. Damit liegt anschliessend eine aktuelle Datenlange vor, die neben bewährten didaktischen Ansätzen eine weitere Grundlage bieten, um eine neue, erfolgsversprechende und evidenzbasierte Bildungsstrategie zu entwickeln.

Die Anzugsstellenden befürworten eine gemeinsame Bildungsstrategie in Bezug auf den Erwerb der Fremdsprachen in allen Passepartout-Kantonen und bitten deshalb die Regierung aus aktuellem Anlass (parlamentarische Vorstösse, ÜGK 2023) ebenfalls zu prüfen und zu berichten,

  1. wie die aktuelle Sprachenstrategie (Schulsprache, Fremdsprachenunterricht) hinsichtlich ihrer Effizienz grundsätzlich überprüft und ergebnisorientiert angepasst werden kann,
  2. und wie die Ergebnisse der ÜGK 2023 in eine konkrete Verbesserung der Sprachenstrategie einfliessen können, die das Ziel hat, sowohl in der Schul- als auch in den Fremdsprachen höhere Leistungen zu erzielen,
  3. ob der Erwerb der Fremdsprachen allenfalls verlegt werden kann/soll (beispielsweise Französisch auf die 5. und Englisch auf die 6. Klasse der Primarstufe) und im Gegenzug die Grundlagefächer Deutsch und Mathematik stärker gewichtet werden können,
  4. inwiefern die Fremdsprachendidaktik grundsätzlich angepasst werden muss, um bessere Lernleistungen zu erzielen,
  5. inwiefern eine gemeinsame Strategie mit allen Passepartout-Kantonen möglich und sinnvoll wäre und welche Schritte notwendig sind, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23513
Anzug:https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112439

Medienberichterstattung:

Bildquelle: www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/sind-zwei-fremdsprachen-in-der-primarschule-zu-viel

Lehrpersonenmangel wie weiter?

Ich möchte vom Regierungsrat erfahren, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt gegen den Lehrpersonenmangel ergreift und interessiere mich für die Einschätzung der Situation bezüglich Lehr- und Fachpersonalsuche und Anstellungen für das Schuljahr 23/24


Schriftliche Anfrage betreffend langfristigen und koordinierten Massnahmen bezüglich des Lehrpersonenmangels

Der Kanton Basel-Landschaft führt im April und Mai 2023 Informationsanlässe für ehemalige Lehrpersonen durch, damit Interessierte ermutigt werden, wieder in den Lehrberuf einzusteigen. Die Massnahme ist eine Möglichkeit dem Fachkräftemangel im Bildungsbereich entgegenzuwirken und qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen, was von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität der Bildung sicherzustellen.

Die Lehrpersonenknappheit kann auch dadurch bekämpft werden, indem Lehrpersonen im Beruf bleiben. Eine Umfrage der Lehrpersonen im Kanton Baselland hat ergeben, dass mehr als 90% der Befragten den hohen Anteil an administrativen Aufgaben und weitere Zusatzaufgaben beklagen, weil dadurch nicht genügend Zeit für den eigentlichen Unterricht bleibt. Der Lehrerverband BL hat daher diesen Januar gefordert, dass der Fokus stärker auf den Unterricht gelegt wird und der Bürokratieabbau vorangetrieben wird, u.a. damit der Beruf an Attraktivität gewinnt.

Es ist deshalb von Interesse, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt mittel- und langfristig plant, um dem Lehrpersonenmangel entgegenzuwirken und dabei auch den Wiedereinstieg von ehemaligen Lehrpersonen zu fördern. Davon ausgehend, dass an den Schulen die Personalplanung für das kommende Schuljahr 23/24 zwecks Legung der Stundenpläne in vollem Gange ist, bedanke ich mich beim Regierungsrat für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation bzgl. qualitativer und quantitativer Lehr- und Fachpersonalsuche resp. Stellenbesetzung an Schulen für das kommende Schuljahr 23/24? Bitte um eine ausführliche Antwort in Bezug auf die Schulstufen und Fächer.
  2. Sind für den Kanton Basel-Stadt ähnliche Informationsveranstaltungen bzgl. Wiedereinstieg von Lehrpersonen angedacht wie in Basel-Landschaft geplant sind und überlegt sich der Regierungsrat, Anreize zu schaffen, um ehemalige Lehrpersonen dazu zu motivieren, wieder in den Lehrberuf einzusteigen?
  3. Plant der Regierungsrat Massnahmen, um die anstehende Pensionierungswelle abzufedern und ist angedacht, die Erfahrungen und Kompetenzen von pensionierten Lehrpersonen weiter zu nutzen, beispielsweise im Mentoring (junge Lehrpersonen / Quereinsteiger / Lehrpersonen ohne entsprechende Qualifikation)? Sieht der Regierungsrat Anreize vor, damit sich frisch pensionierte Lehrpersonen weiter engagieren?
  4. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation bzgl. administrativer Aufgaben und Zusatzaufgaben in den Schulen von Basel-Stadt ein und welche konkreten Massnahmen ergreift er, um den Lehrberuf attraktiver zu gestalten und sicherzustellen, dass der Schulunterricht Priorität hat?
  5. Koordiniert der Kanton Basel-Stadt seine Massnahmen zur langfristigen Bekämpfung des Lehrpersonenmangels mit anderen Kantonen in der Nordwestschweiz? Dies insbesondere auch für Fächer der Volks- und Mittelschulen, wo der Lehrpersonenmangel besonders herausfordernd ist wie beispielsweise Französisch oder die naturwissenschaftlichen Fächer
    1. Wenn ja, wie setzt sich das Gremium (Taskforce) zusammen und wer vertritt den Kanton Basel-Stadt als Delegierte?
    2. Sind gemeinsame Initiativen, Kooperationsprojekte oder auch kantonale Werbekampagnen angedacht, um den Bedarf an qualifizierten Lehrkräften in der Region zu decken?
    3. Wenn nein, weshalb nicht?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5209
Schriftliche Anfrage betreffend Massnahmen bzgl. Lehrpersonenmangel
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112435

Bildquelle: www.landbote.ch/lehrpersonenmangel-auf-allen-stufen

Platzmangel an Schulen in Basel-Stadt

Grosser Rat 22. März 2023: Definitive Überweisung an den Regierungsrat der Motion der BRK und BKK  zur Umsetzung einer langfristigen vorausschauenden Schulraumplanung mit 89 Ja zu 1 Nein  bei 1 Enthaltung

Die Schulraumplanung im Kanton Basel-Stadt bereitet grosse Sorgen. Nicht von ungefähr haben die Bau- und Raumplanungskommission sowie die Bildungs- und Kulturkommission, deren Mitglied ich bin, die gemeinsam eingereichte Motion zur definitiven Umsetzung empfohlen.
Meiner Meinung nach führt Platzmangel an Schulen zu Belastungen in der Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler. Insbesondere das Umfunktionieren von Gruppen- und Spezialräumen, das gemäss Regierungsrat aufgrund der Teilautonomie der Schulleitungen in deren Verantwortungsbereich fällt, ist ein Problem.  Die Umnutzungen resultieren nicht aus Freude an der Gestaltungsfreiheit der Schulleitungen, sondern aus purer Notwendigkeit, da Schülerinnen und Schüler irgendwo unterrichtet werden müssen. Ist Raum knapp führt es in der Konsequenz zu einer ungleichen Verteilung der Voraussetzungen an den Schulstandorten.

Es ist die Not­ – also nicht die Freiheit, sondern gerade ihr Fehlen – die zu dem Umnutzen der Räume an Schulen führt

Obwohl die Raumstandards, die der Schulhaus-Planung zugrunde liegen, sicherstellen sollen, dass Schulen aufgrund ihrer Schüleranzahl wiederum eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen haben, um einen geordneten Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, gibt es keinen Anspruch der Nutzer auf eine Anpassung an diese Standards bei bestehenden Räumen. Wenn jedoch der notwendige Raum gar nicht vorhanden ist, haben Nutzer von bestehenden Schulen kaum Möglichkeiten, auf die Einhaltung der Standards zu bestehen. Ungenügend Schulraum bedeutet in der Folge auch eine jährlich wiederkehrende zeitlich und inhaltlich grosse Herausforderung für Schulleitungen und Pensenlegende, um Lösungen zu suchen, damit überhaupt genügend Unterrichtsräume per Anfang des Schuljahres bereitstehen,

Die Schulraumplanung ist kein Oberflächenproblem, sondern eine ernste Problematik, die viele Schulstandorte im Kanton Basel-Stadt seit langem betrifft

Raumstandards sollen an allen Schulstandorten unbedingt erfüllt werden. Also muss ausreichend Schulraum geplant und zur Verfügung gestellt werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht für alle zu gewährleisten, ganz abgesehen davon, dass auch die Tagesstrukturen an Schulen immer mehr Platz brauchen und einnehmen.
Die Verantwortung hierfür liegt meiner Ansicht nach bei der Regierung, während die Nutzung der Räume vor Ort in den Kompetenzbereich der Schulleitungen an den teilautonomen Schulen fällt. Es steht somit auch die Frage im Raum, wer überprüft, ob die Raumstandards eingehalten werden? Es müsste eine Kontrollinstanz eingerichtet werden, die Massnahmen proaktiv vorausschauend einleiten kann. Dies gilt auch bei bestehenden Schulstandorten. Es ist Zeit, dass die Regierung handelt und die Probleme in der Schulraumplanung tatsächlich löst. Denn wenn der Regierungsrat in seinem Bericht darauf hinweist, dass die Bedingung bzgl. Schulraum bereits heute umgesetzt sind, diese aber dennoch zu Platzmangel an den Schulen führen, weist dies darauf hin, dass die Massnahmen zur Erfüllung der Raumstandarts nicht ausreichend sind. Die negativen Auswirkungen tragen das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5392
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion langfristige Schulraumplanung https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111981

Bildquelle:
www.infosperber.ch/politik/schweiz/Linda Stibler Mai 18

Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Schriftliche Anfrage Februar 2023
betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Im Oktober 2019 hat Oswald Inglin eine Motion betreffend hürdenfreien, flexiblen Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Der Vorstoss wurde als Anzug weiterbehandelt und mit Schreiben der Regierung vom November 2022 vom Parlament als erledigt abgeschrieben.

Fakt bleibt aber, dass seit der Verschiebung des Stichtags des Kindergarteneintritts das Thema in mehreren Kantonen kontrovers diskutiert wird. Die Gründe dafür sind:

  1. Es ist eine grössere Herausforderung für die Lehrpersonen jüngere Kinder zu unterrichten, weil diese möglicherweise Mühe haben, den Anforderungen des Unterrichts zu folgen. Das bedeutet mehr Zeit, mehr Ressourcen, um Kinder individuell zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung grundlegender Fähigkeiten zu helfen. Die Folge ist pädagogische Mehrarbeit für die Kindergartenlehrpersonen
  2. Jüngere Kinder weisen in Bezug auf das auf vier Jahre festgelegte Eintrittsalter eher Entwicklungsverzögerungen auf; in der Konsequenz werden auch mehr Fachpersonen in der Eingangsstufe benötigt
  3. Jüngere Kinder geraten unter Druck gegenüber den älteren Kindern. Das löst Stress und Belastung aus, also Leistungsdruck im Kindergartenalter, was wiederum die Freude am Lernen hemmt. Der Druck auf jüngere Kinder verstärkt sich zusätzlich, da auch der Alterseffekt eine Rolle spielt.

Der Alterseffekt wird verstärkt, wenn Eltern ihre Kinder zurückstellen und später in den Kindergarten einschulen lassen:

  1. Eltern versprechen sich einen Vorteil für ihr Kind bzgl. ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung. Studien zum «Relativ Age Effect (RAE)» belegen klar, dass das Eintrittsalter in den Kindergarten einen signifikanten Einfluss auf die Schulleistungen von Kindern hat: Je älter ein Kind im Vergleich zu den anderen Kindern der Gruppe ist, desto grösser werden die Vorteile auf die gesamte Schullaufbahn. Diese Kinder sind auch reifer, wenn sie sich mit der Berufswahl resp. den weiterführenden Schulen auseinandersetzen.
  2. Eltern haben öfters Bedenken und sind unsicher, ob ihre Kinder zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts tatsächlich schulreif sind. Deshalb erwägen sie eine Rückstellung.

Der Effekt der späteren Einschulung ist bildungspolitisch insofern problematisch, weil nicht alle Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen können. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen (Kita-Kosten).  Der Aspekt trifft dann vorwiegend Kinder aus sozio-ökonomisch schwächeren Schichten und/oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Je häufiger sie im Kindergarten auf überdurchschnittlich alte Kinder treffen, desto stärker spielt der Alterseffekt und die entsprechende Benachteiligung.

In 20 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Die Einschulung kann unter Angabe von Gründen um 1 Jahr verschoben werden. In einigen Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht angehören, entscheiden die Eltern selbst, wann ihr Kind eingeschult wird. So werden im Kanton Luzern beispielsweise gar 40% aller Kinder später eingeschult. Zudem ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich – also zweimal im Jahr: Im August und im Februar. 2021 traten im Kanton Zürich 8 Prozent aller Kinder verspätet in den Kindergarten ein. Vor zehn Jahren waren es noch 2 Prozent. Im Aargau sind es 10 Prozent, in Solothurn 13 und in Bern 14 Prozent. Im Bericht zur Motion Inglin wurde im März 20 für das SJ 18-19 eine Rückstellungsquote von 4% für Basel-Stadt ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Quote seither stetig steigt – der Durchschnitt der Kantone liegt bei 10%. Dies, weil bildungsnahen Eltern der Alterseffekt zunehmend bekannt ist. In Basel wurde aufgrund der Vorverlegung des Stichtags das Prozedere für die Rückstellung von «entwicklungsverzögerten» Kindern gelockert. Der Prozess ist einfacher – niederschwelliger – geworden. Sprich: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin können eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulärztin bzw. dem Schularzt (Medizinischer Dienst) geprüft wird. Am Ende entscheidet dann die Volkschulleitung über eine Rückstellung um 1 Jahr, die in den allermeisten Fällen genehmigt wird. Den Prozess bzgl. «externe Abklärung durch eine Fachperson» begrüsse ich, denn je mehr Mitsprache den Eltern gewährt wird, desto höher ist der Anteil später eingeschulter Kinder. Darunter leidet schlussendlich die Chancengerechtigkeit.

Neben dem Alterseffekt spielt vor allem der Aspekt des tatsächlichen Entwicklungsalters der Kinder eine Rolle. Es gilt zu klären, ob und welche Wirkung das frühe Eintrittsalter auf die Kinder hat. Dies in Bezug auf den Förderbedarf, der sich in der weiteren Schullaufbahn der Kinder fortsetzt, angefangen bei der Primarschule. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Zunahme an Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst in direktem Zusammenhang mit der Vorverlegung des Stichtags steht.

Die Ausführungen und die Forschungsergebnisse halten fest, dass neben dem effektiven Alter der relative Alterseffekt eine Rolle für den Schulerfolg einzelner Kinder spielt. Dies hat auch Auswirkungen auf die integrative Schule. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit der GLP-Fachgruppenleitung „Bildung und Familie“ eine Schriftliche Anfrage betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Das Thema ist trotz des Berichts der Regierung vom November 22 zum Anzug Inglin nicht erledigt.

Zum Vorstoss geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112246

Es steht die Frage im Raum, ob der Stichtag wieder auf den April verlegt werden kann/soll und welche Schritte bzgl. HarmoS-Konkordat nötig wären. Die GLP-Fachgruppe ist der Meinung, dass eine Stichtagverschiebung allen Kindern zugutekäme. Sinnvoll wäre die Option, eine frühere Einschulung zu prüfen, anstatt einer Rückstellung, welche die «Unzulänglichkeit» von Kindern betont. Sprich: Kinder, die bis und mit 30. April geboren sind, treten obligatorisch in den Kindergarten ein. Kinder, die zwischen dem 1 Mai und dem 31.Juli geboren sind und sehr reif sind, könnten aufgrund ihres Entwicklungsstands – nach Abklärung – ebenso in den Kindergarten eintreten. Das bedeutet: Viel weniger Rückstellungen für Kinder, dafür vorzeitige Einschulung für sehr reife Kinder, die dann auch effektiv beim Kindergarten-Programm mithalten können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Notiz „Landrat überprüft Frühfranzösisch“

Notiz zum Artikel von Thomas Dähler, BAZ, 9. Februar 2023

«Landrat überprüft Frühfranzösisch»

von Christine Staehelin, GLP-Fachgruppenleiterin „Bildung/Familie“
und Sandra Bothe, GLP-Grossrätin Basel-Stadt


Der Landrat im Kanton Baselland fordert, dass der Fremdsprachenunterricht in der Primarschule überprüft wird. In ihrer Motion, die nun in ein Postulat (Anzug) umgewandelt wurde, forderte Anita Biedert die Verlegung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe.

Der Vorstoss hätte zwar pädagogisch einiges für sich, dennoch unterstützen auch wir die Forderungen inhaltlich in dieser Form nicht und begrüssen die Überweisung als Postulat.
Es ist Zeit für ein Up-Date in der „Casa“ Frühfranzösisch – auch in Basel-Stadt.

Der Ansatz des frühen Fremdsprachenunterrichts (ab der 3. Primarklasse) wurde schon vor dessen Einführung kritisiert; längst ist nun bekannt, dass der Erfolg ausblieb. Im Gegenteil: In den sechs Passepartout-Kantonen wurden 100 Millionen ausgegeben und die Leistungen im Französisch sanken, was Studien belegen.

Das HarmoS-Konkordat wollte Ziele der Bildungsstufen harmonisieren. Festgelegt wurde unter anderem, dass auf der Primarstufe der Unterricht in zwei Fremdsprachen eingeführt werden muss.  Als einer der Hauptgründe wurde die Mobilität genannt: Der Anschluss der Schülerinnen und Schüler, die während ihrer Schulzeit den Kanton wechseln, sollte gewährleistet werden. Abgesehen davon, ob Mobilität überhaupt als Argument eines pädagogischen Projekts beigezogen werden soll, ist es auch so, dass die Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen regional koordiniert wird, was das Hauptargument zur Farce werden lässt.

Auch wenn wir der Meinung sind, dass die versprochenen Erfolge eines frühen Fremdsprachenunterrichts längst widerlegt sind und dass diesbezüglich gemeinsam getroffene Fehlentscheide widerrufen werden können und sollen, statt dass man sich immer wieder auf HarmoS bezieht, schliessen wir uns der Antwort des Regierungsrats Baselland an, der die Evaluationen im Rahmen der ÜGKs 2023 abwarten will.

Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass die Zeit bis zur Auswertung der Resultate der ÜGKs – wir wären bereit, bereits jetzt Wetten abzuschliessen auf die Ergebnisse – dazu genutzt werden muss, gemeinsam mit den anderen Passepartout-Kantonen über die Bücher zu gehen.

Wenn wir den Stellenwert des Französisch als Landessprache gebührend achten wollen, dann müssen wir alles daransetzen, dass unsere Schülerinnen und Schüler gut Französisch lernen. Es gibt genügend Studien, die zeigen, wie das geht.

Die Resultate werden u.E. zeigen, dass es auch im Kanton Basel-Stadt Sinn macht, die Bildungsstrategie für die erste weitere Landessprache evidenzbasiert zu überprüfen und eine neue Zieldefinition zu formulieren, die konkrete Vorschläge beinhaltet und aufzeigt, wie die Leistungen im Fremdsprachenunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbessert werden können.

Den Französischunterricht auf die Sekundarstufe zu verlegen oder freiwillig zu machen, wie dies aktuell im Kanton Basel-Stadt für die Sekundarstufe A ab der 2. Klasse vorgesehen ist, sind nicht die adäquaten Antworten auf die Herausforderungen, sondern nur klägliche Reaktionen auf das Scheitern des frühen Fremdsprachenunterrichts, ohne dass dieser hinterfragt werden würde.

Auch wenn die Zielsetzung des Französischunterrichts «Freude und Neugier an der fremden Sprache» in den Vordergrund stellt, müssten dennoch die gigantischen Investitionen auch dringend die Verbesserung der Leistung erwirken.
Deshalb können wir uns den Beginn des Fremdsprachenunterrichts wieder ab der 5. Primarklasse vorstellen, also eine Rückkehr zum früheren Modell. Lieber kürzer, dafür besser!

«Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war» Bertold Brecht

Wir sollten uns also endlich für einen gelingenden Französischunterricht einsetzen. Dass fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache die Grundlage für den Erwerb von Fremdsprachen bilden, muss offenbar explizit erwähnt werden, denn diese Tatsache scheint aus dem Blickfeld geraten zu sein.

Deshalb erwarten wir auch eine Prioritätensetzung der Bildungsziele, insbesondere was die sinkenden Leistungen beim Leseverständnis und Schreiben in Deutsch (PISA-Studie 2018) betrifft. Denn wer auf Deutsch nichts zu sagen hat, kann dies auch in keiner Fremdsprache tun.


Bildquelle: Kabeleins.ch

Medien
Basler Zeitung, Feb. 23:
https://www.bazonline.ch/landrat-ueberprueft-fruehfranzoesisch-409829663755

Der Bund Bern, Okt. 22:
Artikel Frühfranzösisch ist gescheitert

Zusammenstellung diverser Artikel und Studien zur Einführung Frühfremdsprachen ab 2004 durch Urs Kalberer

  1. Kalberer, U. (2005). Lernt man jünger wirklich besser? Neue Zürcher Zeitung 21. 6. 2005
  2. Munoz, C. (Hrsg.). (2006). Age and the rate of foreign lang.uage learning. Clevedon: Multilingual Matters.
  3. Barcelona Age Factor Project. Die Studie lief während 20 Jahren und lieferte Einsichten zum optimalen Start des Fremdsprachenbeginns. Resultate:
    1. Späteinsteiger übertreffen jüngere Einsteiger nach einer ähnlichen Anzahl von Unterrichtsstunden;
    2. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten: jüngere Lernende langsamer, mit „beschleunigter Progression zwischen 11 und 13 Jahren, viel schneller als zwischen 14 und 16 Jahren″ (2006:31)
    3. In schulischen Kontexten, in denen es kaum Möglichkeiten für implizites Lernen und Üben gibt, können ältere Lernende schneller eine weitere Sprache erwerben.
  4. Kalberer, U. (2007). Rate of L2 Acquisition and the Influence of Instruction Time on Achievement. University of Manchester.

Aus Schweizer Sicht:

  1. Lambelet, A. & Berthele, E. (2014). Alter und schulisches Fremdsprachenlernen : Stand der Forschung. Bericht des Wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit
  2. Pfenninger, S. E. & Singleton, D. (2017).Beyond Age Effects in Instructional L2 Learning: Revisiting the Age Factor. Bristol: Multilingual Matters. ISBN: 9781783097616
  3. Berthele, R. (2019). Policy recommendations for language learning: Linguists’ contributions between scholarly debates and pseudoscience. Journal of the European Second Language Association3(1), 1–11. DOI: http://doi.org/10.22599/jesla.50

Stärkung der Lernbeziehungen im A-Zug der Sek I

Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug Roth „Stärkung der Lernbeziehung im A-Zug, Sek I“

Eine Stärkung der Lernbeziehungen ist unterstützenswert, dies gilt grundsätzlich für alle Stufen der im Vorstoss angesprochenen Sekundarschule.

Darum nehme ich die Gelegenheit wahr paar Punkte detaillierter auszuführen. Lernbeziehungen sind nicht nur abhängig von der Anzahl Fächer, die eine Klassenlehrperson unterrichtet, sondern ebenso von der Schulform. Manche Sekundarschulen unterrichten beispielsweise gar nicht mehr im herkömmlichen Klassenverband. Es wäre insofern opportun, mal generell über Schulstrukturen zu sprechen, welche die Lernbeziehungen prinzipiell stärken.

Unabhängig davon besteht aber effektiv Handlungsbedarf bezüglich der Ausbildung, dies angesichts der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt rund 20 Prozent aller Lehrpersonen an der Sekundarschule nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen,

In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, ob ein fächerbezogenes Nachqualifikations-Angebot für alle bereits unterrichtenden Lehrpersonen der Sekundarschule geschaffen werden sollte, eben unabhängig von der Stufe, an welcher sie unterrichten.

Ausserdem geben wir zu bedenken, dass es zu Ungleichbehandlungen von Lehrpersonen kommt, wenn nur Sek-A-Lehrpersonen von einer Nachqualifikation ohne Lohnausfall profitieren können. Dies nicht nur in Bezug auf die anderen Lehrpersonen, die an der Sekundarstufe unterrichten und von einem Nachqualifikations-Angebot profitieren würden, sondern ebenso in Bezug auf alle Lehrpersonen, die sich mit berufsbegleitenden Studien zum Erwerb eines Masters oder CAS oder ähnlichem weiterbilden.

Zu befürworten ist die Forderung betreffend gute Rahmenbedingungen für eine Entlastung für die Klassenleitung, die aus meiner Sicht auf der Sek-A-Stufe effektiv höher liegen sollte als auf den anderen Sekundarstufen.

Hinsichtlich der heilpädagogischen Grundlagen ist es heute schon so, dass alle Lehrpersonen der Sekundarstufe während der Ausbildung drei Module zur Inklusionsthematik besuchen.

Begrüssenswert wäre deshalb ein Nachqualifikations-Angebot für Lehrpersonen der Sek-A-Stufe zu prüfen, welche spezifische Thematiken der Sek-A mit Schwerpunkten

  • auf die Klassenführung,
  • die Elternarbeit
  • und die Berufsorientierung im Fokus hat
  • und durchaus auch einen Vertiefungsanteil der heilpädagogischen Ansätze berücksichtig.

Zusammenfassend kann ich im Namen der Grünliberalen sagen, dass wir diesen Vorstoss unterstützen, weil wir die Stärkung der Lernbeziehungen fördern wollen. Wir sind aber wie ausgeführt der Meinung, dass man noch weiterdenken kann und noch andere wichtige Überlegungen miteinbeziehen sollte.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorstoss Roth: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403304.pdf

Bildquelle: edubsBS

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