Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Volksschule Basel-Stadt Seite 1 von 4

Handyfreie Schulen

Alle Kinder und Jugendlichen sollten das Recht auf eine Bildungsumgebung haben, die nicht nur ihre Lernfähigkeiten fördert, sondern auch den Aufbau dauerhafter Freundschaften und ihre Entwicklung zu gesunden Erwachsenen unterstützt. Smartphones lenken nicht nur von schulischen Aufgaben ab, sondern auch von zwischenmenschlichen Interaktionen. Um eine störungsfreie und konzentrierte Lernatmosphäre zu gewährleisten und direkte soziale Kontakte zu fördern, insbesonders während den Pausen, setze ich mich für Schulen ohne Handys ein.

Die Basler Zeitung hat meinen Vorstoss aufgenommen und dazu berichtet. Zum Artikel geht es hier: Gefahr-durch-smartphones-basler-bildungspolitikerin-will-handyfreie-schulen

Meine Anmerkungen zum Beitrag sind: Es geht nicht darum, ob wir die Digitalisierung an Schulen stoppen sollten, sondern darum, wie wir effektiv damit umgehen: Sollen wir proaktiv und faktenbasiert vorgehen oder uns einfach von der Digitalisierungswelle überrollen lassen? Es ist richtig, dass der Umgang mit digitalen Geräten an den Basler Schulen einen wichtigen Stellenwert einnimmt, wozu auch der Umgang mit Sozialen Medien und Chats gehört. Die jüngste Ausweitung des Unterrichts mit dem Fach „Medien und Informatik“ ist eine logische Konsequenz davon. Die Debatte dreht sich hier aber nicht um die Digitalisierung an sich , sondern darum, ob Kinder und Jugendliche, die in der Schule über Laptops verfügen, zusätzlich Smartphones während der Schulzeit nutzen sollten.


Schriftliche Anfrage betreffend eine handyfreie Schule

Der bekannte amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt hat ein neues Buch mit dem Titel «Generation Angst» geschrieben. Obwohl es noch nicht auf Deutsch erschienen ist, löst das Buch auch in der Schweiz ein grosses Medienecho aus. Darüber berichtet haben unter anderem der Tagesanzeiger am 12. April 2024 und die NZZ am 8. April 2024.

Haidt führt die alarmierende Zunahme psychischer Probleme und sozialer Distanzierung unter Jugendlichen direkt auf eine extensive Nutzung der Smartphones und der sozialen Medien zurück. Die ständige Online-Präsenz und der Druck, auf sozialen Plattformen zu interagieren, verursachen emotionale und kognitive Überlastungen, die sowohl die psychische Gesundheit der jungen Menschen als auch zwischenmenschliche Beziehungen negativ beeinträchtigen. Obwohl diese Zusammenhänge schon oft vermutet wurden und immer wieder auf die Gefährdung der Entwicklung junger Menschen hingewiesen wurde, erfolgte die Warnung selten so eindringlich. Haidt spricht sich explizit gegen die Nutzung von Smartphones durch Unter-Vierzehnjährige sowie gegen die Nutzung sozialer Medien durch Unter-Sechzehnjährige aus, um die Entwicklung der Jugendlichen zu schützen.

Auch die Schulen sind verpflichtet, die Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Haidt vertritt die Ansicht, dass Abstinenz von sozialen Medien ein wirksames Mittel gegen die daraus resultierenden Störungen ist. Er glaubt, dass das Problem nicht individuell gelöst werden kann, sondern einen gemeinschaftlichen Konsens und eine gemeinschaftliche Anstrengung erfordert. In der Konsequenz plädiert er für eine smartphonefreie Schule.
In Gesprächen mit dem pädagogischen Schulpersonal, Eltern aber auch Schülerinnen und Schüler stelle ich fest, dass ebenfalls der Wunsch geäussert wird, dass die Schulen nicht nur in der Primarstufe, sondern besonders auch auf der Sekundarstufe eine handyfreie Umgebung bieten sollten, um eine gesunde Entwicklung der Jugendlichen zu unterstützen.

Bisher ist der Einsatz bzw. die Nutzung des Smartphones an den Volksschulen Basel-Stadt auf der Primar- und auf der Sekundarschule aufgrund der Teilautonomie nicht einheitlich geregelt. Da alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Primarschulklasse von der Volksschule mit persönlichen Laptops ausgestattet werden, ist die Nutzung von Handys während der Schulzeit – sowohl im Unterricht als auch in den Pausen – aber gar nicht erforderlich. Zudem würden die Schülerinnen und Schüler insbesondere während der Pausen erheblich von einer handyfreien Zeit profitieren. Sie wären motivierter, direkt miteinander zu interagieren, anstatt sich auf ihre Handys zu konzentrieren, was ihnen ermöglicht, wertvolle soziale Erfahrungen zu sammeln.

In Anbetracht der genannten Argumente und in Erwägung einer smartphonefreien Volksschule bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Schätzt der Regierungsrat die bestehenden Regelungen zur Nutzung von Smartphones und sozialen Medien an Schulen als ausreichend ein, was den Schutz der psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern betrifft?
  2. Reicht das aktuelle Präventionsangebot an Schulen aus, um die negativen Auswirkungen einer übermässigen Nutzung von Smartphone und sozialen Medien verständlich zu machen? Falls nicht, welche zusätzlichen Massnahmen erwägt der Regierungsrat zu ergreifen, um die Wirksamkeit der Angebote zu verbessern.
  3. Ist der Regierungsrat bereit im Kanton Basel-Stadt eine smartphonefreie Volksschule einzuführen?
    • Falls ja: Ab welchem Zeitpunkt wäre die Umsetzung dieser Massnahme möglich?
    • Falls nein: Welche Hindernisse stehen einer solchen Regelung entgegen, und welche Strategien verfolgt der Regierungsrat anstelle der handyfreien Volksschule, um den genannten Herausforderungen nachhaltig zu begegnen?
  4. Wären auch die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot smartphonefrei zu gestalten? Falls nein – weshalb nicht?
  5. Welche Überlegungen führten zur Entscheidung, dass Kinder bereits ab der 5. und 6. Primarschulklasse mittels der von der Schule bereitgestellten Laptops Zugriff auf Chatfunktionen und soziale Netzwerke haben?
  6. Ist die zunehmende Digitalisierung des Unterrichts an der Volksschule aufgrund der obigen Ausführungen und der heutigen Erkenntnisse sinnvoll oder muss die aktuelle Strategie grundsätzlich überdacht werden?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Tagesanzeiger/gesundheit-gen-z-schulen-sollten-smartphonefrei-werden

Zukunftsgerechte Schulinfrastruktur

Grosser Rat 10. Aprl 2024: Ausgabenbewilligung für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian, Bericht der BRK und Mitbericht der BKK: Das Parlament beschliesst die Umsetzung des Ratschlags der Regierung mit 90 Ja zu 0 Nein Stimmen.
Ausgabenbewilligung für den Bau der Neubauten Primarschule Walkeweg sowie Übertragung der Schulhausparzelle vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung), Bericht der BRK: Das Parlament beschliesst die Umsetzung des Ratschlags der Regierung mit 80 Ja zu 11 Nein Stimmen. 


Es steht ausser Frage, dass wir dringenden Bedarf an mehr Schulraum haben. Es ist ja kein Geheimnis, dass der aktuelle Mangel an Schulraum sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte eine erhebliche Belastung darstellt.

Deshalb müssen wir dringend vorwärts machen. Wir Grünliberalen sprechen uns denn auch für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian aus. Es ist höchste Zeit das Provisorium von 1998 zu ersetzen. Wir setzen uns ebenso für den Neubau am Walkenweg ein. Das Projekt überzeugt, was die nachhaltige Bauweise betrifft.

Eine optimale Lernumgebung ist essenziell, um Bildung auf hohem Niveau zu gewährleisten, und genau hier stossen wir ganz grundsätzlich in Basel-Stadt auf eine fundamentale Hürde. Ein unzureichendes Raumangebot beeinträchtigt nicht nur die Bildungsqualität, sondern auch das Wohlbefinden und die Entfaltungsmöglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler. Es schränkt die Vielfalt der Lehrmethoden ein und hindert die Lehr- und Fachpersonen daran, individuell auf die Bedürfnisse der Klasse und jedes Einzelnen optimal eingehen zu können. Darüber hinaus erschwert es die wichtige Aufgabe der Lehrkräfte, ein anregendes und förderndes Lernklima zu schaffen.

Diese Punkte liefern Argumente, um den beiden Ratschlägen der Regierung zuzustimmen und die Bauprojekte jetzt umzusetzen. Eine zukunftsgerichtete Schulinfrastruktur umfasst aber vielfältige pädagogischen Aspekte. Deshalb möchte ich unsere Bedenken hinsichtlich der aktuellen Herangehensweise an die Planung und Umsetzung von Schulhausprojekten darlegen. Aus meiner Sicht liegt die Problematik darin, dass Anforderungen und spezifische Bedürfnisse der integrativen Schule, wie die Einrichtung von Lerninseln sowie genügend Räume für spezielle Förderung zum Beispiel in Fördergruppen oder Förderklassen in den Schulhausplanungen vernachlässigt werden. Dass der Antrag bezüglich der Rückweisung in der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) gerade deswegen mehrheitlich angenommen wurde, spricht Bände über die Unzufriedenheit.Ein ernsthaftes Interesse an der Verbesserung der schulischen Situation für Schülerinnen, Schüler und Schulpersonal ist unerlässlich. Dies sollte nicht nur Investitionen in Integrationsmassnahmen umfassen, sondern auch den aktiven Einbezug relevanter Fachkräfte in die Planungsprozesse neuer Bauvorhaben. Entscheidend ist dabei die Einbindung des Lehrpersonals, dessen Erfahrungen zur Gestaltung optimaler Lernumgebungen beitragen können.

Es ist mir deshalb wichtig meiner Besorgnis Ausdruck zu verleihen, dass bei den vorliegenden Projekten ohne eine klare Vorstellung darüber gebaut wird, ob die Schulhausbauten den zukünftigen pädagogischen Anforderungen im Hinblick auf die Bedürfnisse der integrativen Schule gerecht werden können.

Schon vor der Einreichung der Förderklasseninitiative war bekannt, dass viele Schulstandorte bezüglich der integrativen Beschulung unter Platzmangel leiden und zusätzlichen Raum benötigen, um angepasste Lernumgebungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Daher ist es nicht stichhaltig, wenn die Regierung behauptet, dass die Bauplanungen ohne Berücksichtigung der bereits bekannten Bedürfnisse der integrativen Schule und der Anforderungen durch die Förderklasseninitiative, und damit verbunden der Gegenvorschlag der Regierung, durchgeführt wurden. Diese Argumentation erscheint vielmehr als ein Versuch, die Vernachlässigung der tatsächlichen Anforderungen an modernen Schulraum zu rechtfertigen.

Ein weiterer in der BKK diskutierter Aspekt betrifft die Grösse des Campus Gellert. Die Primarschule Christoph Merian mit neu 18 Klassen ist Teil davon. Mit insgesamt 36 Klassen und zwei Kindergartenklassen wird ein sehr grosser Standort mit rund 800 Kindern realisiert. Damit wird eine Situation geschaffen, wo sich viele Schülerinnen und Schüler nicht mehr persönlich kennen. Ich bin der Ansicht, dass damit die ideale Grösse für Schulstandorte, die eine enge Gemeinschaft und individuelle Betreuung ermöglicht, deutlich überschritten wird, obwohl es von grosser Wichtigkeit wäre, dass die Konzeption der Schulhäuser Strukturen schaffen, die nicht nur den räumlichen, sondern auch den sozialen und pädagogischen Bedürfnissen der jungen Kinder gerecht werden.

Der Umstand gilt insbesondere auch für die Tagesstrukturen. Die hohe Anzahl der Kinder führt zu sehr grossen Herausforderungen für die Fachpersonen in ihrem Betreuungsalltag. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Tagesstruktur ebenfalls den integrativen Ansatz verfolgt und die Fachkräfte auf individuelle Bedürfnisse der Kinder eingehen müssen.  Die Kinder, die am Mittagstisch und in den Modulen der Nachmittagsbetreuung ihre Freizeit gemeinsam verbringen, werden täglich in neuen Gruppen zusammengestellt. Dies steht im Kontrast zum Schulunterricht am Vormittag, der in festen Klassen erfolgt. Es ist jedoch essenziell für die positive Entwicklung der Kinder, dass sie auch in ihrer Freizeit eine Gemeinschaft bilden, in der sie sich gegenseitig kennen und wohlfühlen.

Kurzum – Es ist wichtig, dass die Planung von Schulbauten mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse und die Funktionalität für ihre Nutzer erfolgt, wobei die Einbindung von Lehr- und Fachpersonal unerlässlich ist. Es muss unser Ziel sein, genug Schulraum zu schaffen, der den Anforderungen der Menschen, die den Raum täglich nutzen, gerecht wird. Es ist ihr Rahmen, in dem Lernen, Arbeiten, Betreuen und Freizeit stattfinden, der Möglichkeiten bietet und gleichzeitig Grenzen setzt.

Letztendlich müssen wir uns vor Augen halten: Eine Schule ist nicht nur ein Gebäude, sondern der Nährboden für die nächste Generation – planen wir sie weise.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0450: Ausgabenbewilligung für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112637

Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.1067: Ausgabenbewilligung für den Bau der Neubauten Primarschule Walkeweg sowie Übertragung der Schulhausparzelle vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung): https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112665

Bildquelle: Ratschläge der Regieung

 

 

Tagesstrukturen und Ferienangebote – Gesetzliche Verankerung

Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lasse.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf

Umgang mit Hitzeperioden an Schulen

Der Umgang mit steigenden Temperaturen und Hitzewellen wirft im Schulbereich wichtige Fragen auf.

Frühere Hitzeferien wurden abgeschafft. Heute findet trotz sehr hoher Temperaturen der Unterricht in den Klassenzimmern statt. Dies führt nicht nur zu sehr unangenehmen Lernbedingungen, sondern erhöht auch die  Gesundheitsrisiken bei Schüler:innen und dem Lehrpersonal. Angesichts dieser Herausforderungen ist es von Bedeutung, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Lernen und die Gesundheit in Schulen bei zukünftigen Hitzewellen zu schützen. Um den Umgang mit Hitzeperioden an Schulen nachhaltig zu verbessern, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung und Klärung einiger Fragen.

Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Massnahmen zur Bewältigung von Hitzeperioden an Schulen zu ergreifen, um das Lernen und die Arbeitsbedingungen in den Schulen an heissen Tagen nachhaltig zu verbessern.

Die BZ für die Region Basel hat das Thema aufgenommen. Zum Artikel geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/schulen-brisanter-vorschlag-nach-hitze-woche-basler-sommerferien-sollen-verschoben-werden-ld.2504490?mktcid=smsh&mktcval=WhatsApp

Ebenso hat Radio SRF 1 darüber berichtet: https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/basler-sommerferien-sollen-spaeter-starten?id=12444373


Schriftliche Anfrage betreffend Umgang mit Hitzeperioden an Schulen

In der Vergangenheit gab es im Kanton Basel-Stadt Hitzeferien, bei denen der Unterricht ausfiel, wenn bestimmte Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbedingungen erfüllt waren. Im Jahr 2003 wurden sie jedoch mit der Begründung abgeschafft, dass die Kinder dann in der prallen Sonne spielen, also ihre Gesundheit gefährden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beträchtlich erschwert wird.

Aktuell werden Basler Schüler und Schülerinnen auch bei Temperaturen bei weit über 30 Grad im Klassenzimmer unterrichtet. Die Fortsetzung des Unterrichts bei Hitze kann je nach der baulichen Gegebenheit der Schulhäuser zu sehr unangenehmen und unproduktiven Lernbedingungen führen. Die Hitze kann sich zudem in den Gebäuden festsetzen und über die eigentliche Hitzeperiode hinaus anhalten.

Hohe Temperaturen belasten Menschen stark und somit auch das allgemeine Wohlbefinden der Schüler:innen, was sich negativ auf ihre Wahrnehmung, Konzentrations- und Lernfähigkeit  auswirkt und in der Konsequenz zu einer eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit führt. Kontinuierlicher Unterricht bei extremen Temperaturen birgt ausserdem ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Schüler und Schülerinnen und für Lehr- und Fachpersonen.

Es zeigt sich, dass Hitzeperioden in den letzten Jahren vermehrt auftreten. Die Klimaveränderung stellt zweifellos eine Reihe von Herausforderungen und möglichen Auswirkungen für die Schule und den Bildungsprozess bereit. Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Massnahmen zur Bewältigung von Hitzeperioden an Schulen zu ergreifen und eine Strategie im Umgang mit kommenden Hitzeperioden zu entwickeln, um das Lernen und die Arbeitsbedingungen in den Schulen an heissen Tagen nachhaltig zu verbessern.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb, um die Beantwortung folgender Fragen, die alle Schulstufen und -Standorte betreffen:

  1. Sind unsere Schulgebäude angemessen für häufiger auftretende langanhaltende Hitzeperioden vorbereitet? Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Lüftungs- und Kühlsysteme, Ventilation, Sonnenschutzvorrichtungen und ähnliche Faktoren. Für welche Schulstandorte erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf und welche spezifischen Verbesserungen sollten ergriffen werden, um die Schulgebäude besser auf extreme Wetterbedingungen auszurichten?
    • In diesem Kontext: Welche Dachflächen von Schulhäusern eignen sich potenziell für die Nutzung von Solarenergie oder Photovoltaik, um selbst Energie beispielsweise für den Betrieb von Klimageräten zu erzeugen und dadurch Umweltauswirkungen zu minimieren? Gibt es bereits Pläne zur Nutzung von Dachflächen für solche Zwecke und wenn ja, welcher zeitliche Rahmen wird für die Installation an den relevanten Schulstandorten angestrebt?
  2. An welchen Schulstandorten sieht der Regierungsrat spezifischen Handlungsbedarf hinsichtlich ausreichender schattiger Bereiche auf Pausenplätzen, um den Schülern Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung zu gewährleisten? Welche Massnahmen werden in diesem Zusammenhang als geeignet erachtet und per wann können sie umgesetzt werden?
  3. Bei welchen Schulstandorten kann die Versiegelung der Pausenplätze reduziert oder aufgehoben und stattdessen durch Grünflächen und Baumpflanzungen ersetzt werden? Wann kann die Umsetzung erfolgen?
  4. Welche Richtlinien und Empfehlungen gelten für Lehrkräfte, um auf extreme Hitzeperioden im Klassenzimmer zu reagieren und sowohl ihre eigene Gesundheit als auch die ihrer Schülerinnen und Schüler zu schützen? In diesem Kontext: Prüfen die Schulstandorte während anhaltender Hitzeperioden resp. anhaltender Hitze (ab 2 Schultagen) alternative Unterrichtsmodelle, um die Gesundheit und das Lernen der Schülerinnen und Schüler an besonders heissen Tagen zu gewährleisten?
  5. Angesichts vermehrter Hitzewellen im Sommer, die oft auch nach den Sommerferien auftreten und in Anbetracht der Tatsache, dass Meteorologen den Zeitraum vom 23. Juli bis zum 23. August als heisseste Zeit des Jahres ermittelt haben, zieht der Regierungsrat die Möglichkeit in Erwägung, die Gestaltung der Schulferienzeit zukünftig anzupassen?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Donauerkurier.de

Teilautonomie an Schulen

Der Schulstart nach den Sommerferien hat das Thema Lehrpersonenmangel erneut in den Medienfokus gerückt.

Auch der Dachverband der CH-Lehrerinnen und Lehrer spielt in seiner Medienmitteilung vom 10. August 2023 auf die zentrale Rolle der Arbeitsbedingungen an. Der LCH plant im Herbst eine Kampagne «Aktion Bildungsqualität», um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Politik zu konkreten Massnahmen zu bewegen.

Zur Medienmitteilung des LCH geht es online hier: https://www.lch.ch/fileadmin/user_upload_lch/Aktuell/Medienmitteilungen/2308_Medienmitteilung_Schulstart_LCH-SER.pdf 

Mit dem vorliegenden Vorstoss wird die Aufforderung an die Politik aufgegriffen und die Belastungsfaktoren im Lehrberuf hinterfragt, die durch die Einführung der Teilautonomie verursacht werden. Diese hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und Schulleitungen, sondern auch auf die Bildungsqualität sowie die Kostenentwicklung im Bildungsbereich.

Es ist notwendig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokaler Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben zu finden, um eine effektive und auch kosteneffiziente Bildungsgestaltung für unseren Kanton sicherzustellen. Was mich besonders umtreibt, ist die Tatsache, dass wichtige Bildungsthemen, die alle Schulstandorte gleichermassen betreffen, auf Grund der Teilautonomie nicht ganzheitlich auf übergeordneter Ebene angegangen werden.

Mir ist bewusst, dass die Thematik komplex ist und unser gesamtes Bildungssystem betrifft, deshalb möchte ich vom Regierungsrat erfahren, ob die Wirksamkeit und Auswirkungen seit der Einführung der Teilautonomie in einer Evaluation erhoben wurden und falls ja – welche Erkenntnisse vorliegen.

Das Thema hat auch OnlineReports interessiert, zum Artikel geht es hier: https://www.onlinereports.ch/News.109+M5b06a80f2fe.0.html


Schriftliche Anfrage betreffend der Teilautonomie an Schulen: Harmonisierung, Belastung, Grenzen

Die Medienmitteilung des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) vom 10. August 23 gibt bekannt, dass ein interkantonaler «Aktionsplan Bildungsqualität» geplant ist, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Hauptaugenmerk liegt auf der Gewährleistung einer stabilen Bildungsqualität, wobei betont wird, dass sowohl angemessene Arbeitsbedingungen als auch strukturelle Anpassungen erforderlich sind.

Seit der Einführung der Teilautonomie in den Schuljahren 2009/10 bis 2011/12 ist jede einzelne Schule damit beschäftigt, individuelle Konzepte für eine Vielzahl von Themen zu entwickeln, darunter Leseförderung, Digitalisierung, Begabtenförderung, Einsatz der EK-Ressourcen und andere Fördermassnahmen. Die Teilautonomie hat dazu geführt, dass die Sitzungsdichte für Lehrpersonen und der Verwaltungsaufwand kontinuierlich gestiegen sind. Die Organisations- und Führungsstruktur an den Schulen hat sich ebenfalls verändert. Die Schulstandorte und deren Leitungen haben neben den Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen, auch die Verantwortung für die familien- und schulergänzenden Tagestrukturen, was bedeutet, dass sie nicht nur für die Bildungsqualität der Kinder, sondern auch für ihre Betreuung hauptverantwortlich sind.

Die vielfältigen Prozesse erfordern eine hohe Beteiligung der Lehrpersonen in verschiedenen Gremien, was zu einer spürbaren Mehrbelastung führt und weniger Zeit für das eigentliche Kerngeschäft, den Unterricht, bedeutet. In Baselland wurde eine Umfrage bei Lehrpersonen bezüglich der Belastungsfaktoren im Lehrberuf durchgeführt. Unter anderem ist mir die Frage aufgefallen, ob die Teilautonomie zurückgefahren werden sollte. Während an der Primarstufe eine Mehrheit dies befürwortet, stiess der Vorschlag an den Gymnasien und Berufsfachschulen auf weniger Begeisterung. Die Primarstufe ist besonders von der Vielzahl an Themen und von der Integration betroffen, was ihre Überforderung verstärkt, deshalb scheint mir das Ergebnis der Umfrage auf dieser Stufe verständlich. Um dem Umstand zu begegnen sind meiner Meinung nach eine klare Abgrenzung der Teilautonomie und einheitlichere Vorgaben seitens des Kantons notwendig, um die Heterogenität der Schulen zu reduzieren und die Bildungsqualität zu harmonisieren. Ansonsten ist die Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen Schulen erschwert (wenn überhaupt möglich). Dies kann schlussendlich zu einer Inkonsistenz in der kantonalen Bildungsstrategie führen.

Die Herausforderung und aber auch Notwendigkeit ist, die Teilautonomie klar zu definieren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokaler Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben zu finden, um eine effektive und auch kosteneffiziente Bildungsgestaltung sicherstellen. In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig die Auswirkungen der Teilautonomie seit deren Einführung zu evaluieren und Unschärfen zu beseitigen. Eine klarere Definition der Grenzen könnte dazu beitragen, eine kohärente und effiziente Schulverwaltung zu gewährleisten. Es könnte sich als zielführend erweisen, wenn die kantonalen Behörden in gewissen Bereichen statt dem Hinweis auf die Teilautonomie selbst mehr Verantwortung übernehmen könnten, um in der Konsequenz die Schulstandorte und Schulleitungen bürokratisch und administrativ zu entlasten und eine einheitliche kantonale Bildungsstrategie sicherzustellen.

Im Hinblick auf eine strukturell nachhaltige kantonale Bildungsentwicklung, bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es Evaluierungen oder Studien zur Wirksamkeit und den Auswirkungen der Teilautonomie an den Basler Schulen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor und wann wurden diese erhoben? Falls nicht oder falls die Evaluation lange zurückliegt: Ist der Regierungsrat bereit eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit und Auswirkung der Teilautonomie in der Volksschule in Auftrag zu geben oder durchzuführen unter Einbezug der Lehrpersonen und Schulleitungen?
  2. Welche spezifischen Herausforderungen erkennt der Regierungsrat grundsätzlich für die Primarstufe und die Sekundarstufe I in Bezug auf die Teilautonomie? Wie wird angesichts dieser Herausforderungen der Arbeitsbelastung der Schulleitungen und Lehrkräfte entgegengewirkt?
  3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Teilautonomie in Anbetracht der Vielzahl an Themen klar definiert und die Balance zwischen «lokaler» Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben gefunden wird? In diesem Zusammenhang: Angesichts der Vielfalt der Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern sowie der verstärkten Übertragung von Verantwortung im Rahmen der Teilautonomie, wie gewährleistet der Regierungsrat das Erreichen ganzheitlicher kantonaler Qualitätsstandards im Bildungswesen und das Erfüllen vergleichbarer Bildungsziele zur Sicherung der Chancengleichheit?
  4. In welchen Bereichen sieht der Regierungsrat das Potenzial, die Verantwortung der kantonalen Behörden zu stärken und die teilautonomen Schulstandorte bürokratisch zu entlasten.
  5. In welchem Ausmass trägt die Einführung der Teilautonomie zur Kostensteigerung an der Volksschule von Basel-Stadt bei und wie bewertet der Regierungsrat die damit verbundene Problematik hinsichtlich der zukünftigen Kostenentwicklung im Bildungswesen? In diesem Zusammenhang: Welche langfristigen Ziele verfolgt der Regierungsrat mit der Teilautonomie im Bildungsbereich und wie werden diese Ziele überwacht und bewertet?

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Erziehungsdepartement: Web

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