Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Notiz

Erweiterter Gegenvorschlag zur Förderklassen-Initiative

Die BKK empfiehlt die «Förderklassen-Initiative» zur Ablehnung und ergänzt das regierungsrätliche Massnahmenpaket

Ausgehend von dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket der Regierung hat die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) einen politisch mehrheitlich getragenen Gegenvorschlag zur Verbesserung der integrativen Schule ausgearbeitet und in der Konsequenz die Förderinstrumente um zwei wichtige Punkte ergänzt: 1) Doppelbesetzung 2) Förderklassen.

Notiz „Landrat überprüft Frühfranzösisch“

Notiz zum Artikel von Thomas Dähler, BAZ, 9. Februar 2023

«Landrat überprüft Frühfranzösisch»

von Christine Staehelin, GLP-Fachgruppenleiterin „Bildung/Familie“
und Sandra Bothe, GLP-Grossrätin Basel-Stadt


Der Landrat im Kanton Baselland fordert, dass der Fremdsprachenunterricht in der Primarschule überprüft wird. In ihrer Motion, die nun in ein Postulat (Anzug) umgewandelt wurde, forderte Anita Biedert die Verlegung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe.

Der Vorstoss hätte zwar pädagogisch einiges für sich, dennoch unterstützen auch wir die Forderungen inhaltlich in dieser Form nicht und begrüssen die Überweisung als Postulat.
Es ist Zeit für ein Up-Date in der „Casa“ Frühfranzösisch – auch in Basel-Stadt.

Praktikum für zukünftige Lehrpersonen

Die Rufe der Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW nach mehr Praxiserfahrung sind nicht neu und nicht erstaunlich.
Die Bedeutung von Praktika ist hoch, stellen sie doch überhaupt erst einen Zusammenhang zwischen Studium und der Praxis her und ermöglichen das konkrete Kennenlernen der Arbeitssituation der Lehrpersonen im Klassenzimmer.

Flexibler Kindergarteneintritt

Grosser Rat 15. Dezember 2022: Notiz zum Anzug hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wurde der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den 31. Juli gelegt. Der Umstand hat dazu geführt, dass eintretende Kindergartenkinder nun durchschnittlich 3 Monate jünger sind als früher. Dies bereitet den Eltern Sorgen und führt zu einer höheren Belastung für die Kindergartenlehrpersonen.

Der frühe Schullaufbahneintritt kann bei Kindern zu Problemen führen, die alters- und entwicklungsbedingt für den Kindergarten noch nicht reif sind. Die Problematik bleibt beim Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oft bestehen und  kann sich sogar später bis zu einem allfälligen Übertritt in die Berufslehre fortsetzen.

Die Schwierigkeit wurde vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt erkannt und in der Folge ein erleichtertes niederschwelliges Rückstellungsverfahren eingeführt. Dies ist zu begrüssen, weil eine Flexibilisierung des Kindergarteneintritts ganz ohne Hürden unerwünschte Nebeneffekte hätte. Bildungsökonomische Studien belegen, dass der Anteil später eingeschulter Kinder grösser ist, je mehr Mitsprache die Eltern erhalten. Das liegt daran, dass Erziehungsberechtigte den Alterseffekt kennen. Das heisst, sie wissen, dass der Bildungserfolg später eingeschulter Kinder höher liegt. Je höher der Anteil später eingeschulter Kinder aber wird, desto mehr leidet die Chancengerechtigkeit, weil die jüngeren Kinder mit zunehmend älteren Kindern in der gleichen Klasse verglichen werden. Der Altersunterschied in einer Klasse beträgt dadurch bis zu zwei Jahre. Das benachteiligt die jüngeren Kinder. Sie werden als schwächer wahrgenommen und kommen unter Druck.

Die Wahrung der Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen der Volksschule. Deshalb sollten Faktoren, welche diese beeinträchtigen, minimiert werden.  Die Entscheidung den Kindergarteneintritt den Eltern allein zu überlassen, würde den Effekt aber verstärken.

Die GLP Fachgruppe Bildung unterstützt den vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Prozess, dass bei einem Antrag auf Rückstellung weiterhin Fachpersonen beigezogen werden und die Entscheidung letztlich bei der Volksschulleitung bzw. bei der Leitung der Gemeindeschule liegt.

Gleichzeitig anerkennen wir die Probleme, die durch die Verlegung des Stichtags entstanden sind. Der Entwicklungsstand der Kinder ist zentral beim Eintritt in die Schullaufbahn. Der Lösungsansatz liegt aber unserer Meinung nach darin,  dass der Stichtag für alle Kinder wie früher wieder auf den bewährten 30. April gelegt wird. Folglich sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, wie im Kanton Basel-Stadt der Stichtag trotz HarmoS-Vereinbarung verschoben werden kann, anstatt den Fokus auf einen flexiblen Kindergarteneintritt zu legen.

Dies wäre ein einfaches Vorgehen, das vielen Kindern bei welchen heute eine Rückstellung in Betracht gezogen wird, entgegenkommen würde, ohne dass dadurch die Chancengerechtigkeit beeinflusst wird.  Denn nach wie vor steht nach Eintritt in die Schullaufbahn mit dem Überspringen eines Schuljahres, ein geeignetes Instrument für sehr reife Kinder zur Verfügung, dass den Entwicklungsstand der Kinder individuell berücksichtig und abholt.

Letztlich ist es für den Bildungsverlauf aller Kinder von zentraler Bedeutung, dass der Eintritt in die Schullaufbahn – also in den Kindergarten – optimal gelingt. Und hier besteht durchaus Verbesserungsbedarf.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200109945

Lehrmittelkommission für Basel-Stadt

NOTIZ zum Antrag für die Wiedereinführung der Lehrmittelkommission in Basel-Stadt

„Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Lehrmittel ein zentrales Instrument. Sie bilden die Grundlage für den Unterricht und für die Erreichung der Lernziele. Die Evaluation und Beurteilung von Lehrmitteln sind bedeutend“ meint Christine Staehelin, unsere Fachgruppenleiterin Bildung bei den Grünliberalen Basel-Stadt und Primarlehrerin.

Gemäss dem Schulgesetz § 126, der im Jahr 2010 aufgehoben wurde, wurde vom Synodalvorstand, heute Vorstand KSBS, eine ständige Lehrmittelkommission eingesetzt, die das Recht hatte, weitere Sachverständige beizuziehen.
D.h. bis zu jenem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Lehrmittelkommission vom Synodalvorstand gewählt und es war öffentlich bekannt, wer Mitglied der Lehrmittelkommission war.
Damit wurde gewährleistet, dass Lehrpersonen die Möglichkeit hatten, Lehrmittel zu prüfen und zu evaluieren, bevor sie für die Lehrmittelliste vorgeschlagen wurden.

Heute ist die Mitwirkung im Schulgesetz § 79 Erziehungsrat Abschnitt 8 geregelt, aber nicht genauer definiert. So ist nicht geklärt, wie die Lehrpersonen, die an der Evaluation teilnehmen, ausgewählt werden. Ihre Namen sind bei den Evaluationsberichten eingeschwärzt. Ausserdem sind die Evaluationsberichte nicht öffentlich. Zudem liegt die Leitung des Evaluationsteams jeweils bei der Fachstelle Pädagogik und nicht mehr beim Vorstand der KSBS.

Damit die Lehrpersonen einbezogen werden und mehr Mitspracherechte bekommen, hat Christine Staehelin einen Antrag auf eine ständige Lehrmittelkommission beim Erziehungsdepartement gestellt, der nun von den Stufenkonferenzen und vom KSBS Vorstand einstimmig unterstützt wird, wie im Basler Schulblatt vom 1. Juli 2022 zu lesen ist.

In anderen Kantonen – so auch in allen anderen Kantonen der Nordwestschweiz – bestehen bereits Lehrmittelkommissionen.

Ich meine, es ist auch ein Gewinn für unseren Kanton, wenn sowohl Vertretungen der Schulleitungen als auch der Lehrpersonen ihre spezifischen Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in den Beurteilungsprozess von Lehrmitteln einbringen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quelle Schulblatt: https://ks-bs.edubs.ch/aktuelles/ksbs-vorstandssitzung-im-juni-ja-zur-wiedereinfuehrung-einer-lehrmittelkommission-leistungscheck-als-foerderinstrument-weitgehend-unbrauchbar

Bildquelle: https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/baselbieter-landrat-fur-lehrmittelfreiheit-statt-verbot-ld.1368538

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