Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Notiz

Notiz „Landrat überprüft Frühfranzösisch“

Notiz zum Artikel von Thomas Dähler, BAZ, 9. Februar 2023

«Landrat überprüft Frühfranzösisch»

von Christine Staehelin, GLP-Fachgruppenleiterin „Bildung/Familie“
und Sandra Bothe, GLP-Grossrätin Basel-Stadt


Der Landrat im Kanton Baselland fordert, dass der Fremdsprachenunterricht in der Primarschule überprüft wird. In ihrer Motion, die nun in ein Postulat (Anzug) umgewandelt wurde, forderte Anita Biedert die Verlegung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe.

Der Vorstoss hätte zwar pädagogisch einiges für sich, dennoch unterstützen auch wir die Forderungen inhaltlich in dieser Form nicht und begrüssen die Überweisung als Postulat.
Es ist Zeit für ein Up-Date in der „Casa“ Frühfranzösisch – auch in Basel-Stadt.

Der Ansatz des frühen Fremdsprachenunterrichts (ab der 3. Primarklasse) wurde schon vor dessen Einführung kritisiert; längst ist nun bekannt, dass der Erfolg ausblieb. Im Gegenteil: In den sechs Passepartout-Kantonen wurden 100 Millionen ausgegeben und die Leistungen im Französisch sanken, was Studien belegen.

Das HarmoS-Konkordat wollte Ziele der Bildungsstufen harmonisieren. Festgelegt wurde unter anderem, dass auf der Primarstufe der Unterricht in zwei Fremdsprachen eingeführt werden muss.  Als einer der Hauptgründe wurde die Mobilität genannt: Der Anschluss der Schülerinnen und Schüler, die während ihrer Schulzeit den Kanton wechseln, sollte gewährleistet werden. Abgesehen davon, ob Mobilität überhaupt als Argument eines pädagogischen Projekts beigezogen werden soll, ist es auch so, dass die Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen regional koordiniert wird, was das Hauptargument zur Farce werden lässt.

Auch wenn wir der Meinung sind, dass die versprochenen Erfolge eines frühen Fremdsprachenunterrichts längst widerlegt sind und dass diesbezüglich gemeinsam getroffene Fehlentscheide widerrufen werden können und sollen, statt dass man sich immer wieder auf HarmoS bezieht, schliessen wir uns der Antwort des Regierungsrats Baselland an, der die Evaluationen im Rahmen der ÜGKs 2023 abwarten will.

Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass die Zeit bis zur Auswertung der Resultate der ÜGKs – wir wären bereit, bereits jetzt Wetten abzuschliessen auf die Ergebnisse – dazu genutzt werden muss, gemeinsam mit den anderen Passepartout-Kantonen über die Bücher zu gehen.

Wenn wir den Stellenwert des Französisch als Landessprache gebührend achten wollen, dann müssen wir alles daransetzen, dass unsere Schülerinnen und Schüler gut Französisch lernen. Es gibt genügend Studien, die zeigen, wie das geht.

Die Resultate werden u.E. zeigen, dass es auch im Kanton Basel-Stadt Sinn macht, die Bildungsstrategie für die erste weitere Landessprache evidenzbasiert zu überprüfen und eine neue Zieldefinition zu formulieren, die konkrete Vorschläge beinhaltet und aufzeigt, wie die Leistungen im Fremdsprachenunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbessert werden können.

Den Französischunterricht auf die Sekundarstufe zu verlegen oder freiwillig zu machen, wie dies aktuell im Kanton Basel-Stadt für die Sekundarstufe A ab der 2. Klasse vorgesehen ist, sind nicht die adäquaten Antworten auf die Herausforderungen, sondern nur klägliche Reaktionen auf das Scheitern des frühen Fremdsprachenunterrichts, ohne dass dieser hinterfragt werden würde.

Auch wenn die Zielsetzung des Französischunterrichts «Freude und Neugier an der fremden Sprache» in den Vordergrund stellt, müssten dennoch die gigantischen Investitionen auch dringend die Verbesserung der Leistung erwirken.
Deshalb können wir uns den Beginn des Fremdsprachenunterrichts wieder ab der 5. Primarklasse vorstellen, also eine Rückkehr zum früheren Modell. Lieber kürzer, dafür besser!

«Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war» Bertold Brecht

Wir sollten uns also endlich für einen gelingenden Französischunterricht einsetzen. Dass fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache die Grundlage für den Erwerb von Fremdsprachen bilden, muss offenbar explizit erwähnt werden, denn diese Tatsache scheint aus dem Blickfeld geraten zu sein.

Deshalb erwarten wir auch eine Prioritätensetzung der Bildungsziele, insbesondere was die sinkenden Leistungen beim Leseverständnis und Schreiben in Deutsch (PISA-Studie 2018) betrifft. Denn wer auf Deutsch nichts zu sagen hat, kann dies auch in keiner Fremdsprache tun.


Bildquelle: Kabeleins.ch

Medien
Basler Zeitung, Feb. 23:
https://www.bazonline.ch/landrat-ueberprueft-fruehfranzoesisch-409829663755

Der Bund Bern, Okt. 22:
Artikel Frühfranzösisch ist gescheitert

Zusammenstellung diverser Artikel und Studien zur Einführung Frühfremdsprachen ab 2004 durch Urs Kalberer

  1. Kalberer, U. (2005). Lernt man jünger wirklich besser? Neue Zürcher Zeitung 21. 6. 2005
  2. Munoz, C. (Hrsg.). (2006). Age and the rate of foreign lang.uage learning. Clevedon: Multilingual Matters.
  3. Barcelona Age Factor Project. Die Studie lief während 20 Jahren und lieferte Einsichten zum optimalen Start des Fremdsprachenbeginns. Resultate:
    1. Späteinsteiger übertreffen jüngere Einsteiger nach einer ähnlichen Anzahl von Unterrichtsstunden;
    2. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten: jüngere Lernende langsamer, mit „beschleunigter Progression zwischen 11 und 13 Jahren, viel schneller als zwischen 14 und 16 Jahren″ (2006:31)
    3. In schulischen Kontexten, in denen es kaum Möglichkeiten für implizites Lernen und Üben gibt, können ältere Lernende schneller eine weitere Sprache erwerben.
  4. Kalberer, U. (2007). Rate of L2 Acquisition and the Influence of Instruction Time on Achievement. University of Manchester.

Aus Schweizer Sicht:

  1. Lambelet, A. & Berthele, E. (2014). Alter und schulisches Fremdsprachenlernen : Stand der Forschung. Bericht des Wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit
  2. Pfenninger, S. E. & Singleton, D. (2017).Beyond Age Effects in Instructional L2 Learning: Revisiting the Age Factor. Bristol: Multilingual Matters. ISBN: 9781783097616
  3. Berthele, R. (2019). Policy recommendations for language learning: Linguists’ contributions between scholarly debates and pseudoscience. Journal of the European Second Language Association3(1), 1–11. DOI: http://doi.org/10.22599/jesla.50

Praktikum für zukünftige Lehrpersonen

Die Rufe der Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW nach mehr Praxiserfahrung sind nicht neu und nicht erstaunlich.
Die Bedeutung von Praktika ist hoch, stellen sie doch überhaupt erst einen Zusammenhang zwischen Studium und der Praxis her und ermöglichen das konkrete Kennenlernen der Arbeitssituation der Lehrpersonen im Klassenzimmer.

Möchten Junge Menschen Lehrerin oder Lehrer an der Volkschule werden, wählen viele den Weg über die Fachmaturitätsschule mit Schwerpunkt Pädagogik. In Kantonen wie beispielsweise Bern oder St. Gallen sammeln Schüler und Schülerinnen bereits ihre ersten Erfahrungen im Berufsalltag von Lehrpersonen mit einem Pädagogischen Praktikum in der Abschlussklasse. Damit erlangen sie erst die Fachmaturität. 

Nicht so in Basel-Stadt und dem vierkantonalen Bildungsraum, wobei jeder Kanton natürlich selber die Rahmenbedingungen für ihre schulische Laufbahnverordnung festlegt. Folgt man aber dem Ruf nach mehr Praxiserfahrung für angehende Lehrpersonen ist es doch verwunderlich, dass wir in unserem Kanton, den berufsfeldspezifischen Unterricht an der FMS nicht mit mehr praktischer Erfahrung ergänzen. 

Deshalb bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik auch im Kanton Basel-Stadt als Voraussetzung zum Erwerb der Fachmaturität eingeführt werden kann und unter welchen Bedingungen und Kriterien dies möglich ist.

Ich freue mich, dass mein Anliegen vom Parlament mitgetragen wird und an die Regierung überwiesen wurde.


Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen

In der Konsequenz wäre die Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen im Lehrberuf viel umfassender und greifbarer für die zukünftigen Studierenden. Die Fachmaturität-Arbeit tatsächlich über das Erlebte zu schreiben, anstatt es nur in Büchern nachzulesen, wäre ein praxisnaher und fachlich fundierter Beitrag der Schülerinnen und Schüler.

Sie würden dadurch bereits im Vorfeld von einer thematischen Fülle profitieren, aber auch von einer bestanden Bewährungsprobe und hätten Gelegenheit ihre Berufsvorstellungen mit der Alltagsrealität abzugleichen. Sie könnten in ihrem Praktikum sich selbst in einer sozialen Rolle erleben und in einer Zwischenposition als «Nicht-SchülerIn und Noch-nicht-Lehrperson» ihren zukünftigen Beruf erfahren. Ein derartiges Praktikum würde zur eigenen Orientierung dienen, einen vertieften Einblick in das Berufsfeld eines Kindergartens oder einer Schulklasse geben und zur persönlichen Entwicklung beitragen.

Selbstverständlich wäre es opportun, wenn der Regierungsrat auch die anderen Kantone aus dem vierkantonalen Bildungsraum für ein obligatorisches Praktikum in der FMS-Abschlussklasse ins Boot holen könnte. Es soll aber nicht zur Bedingung für die Umsetzung des Anliegens in Basel-Stadt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von einer überkantonalen Entscheidung von der Möglichkeit eines Praktikums profitieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Zu meinem Vorstoss im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: www.20min.ch/story

Flexibler Kindergarteneintritt

Grosser Rat 15. Dezember 2022: Notiz zum Anzug hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wurde der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den 31. Juli gelegt. Der Umstand hat dazu geführt, dass eintretende Kindergartenkinder nun durchschnittlich 3 Monate jünger sind als früher. Dies bereitet den Eltern Sorgen und führt zu einer höheren Belastung für die Kindergartenlehrpersonen.

Der frühe Schullaufbahneintritt kann bei Kindern zu Problemen führen, die alters- und entwicklungsbedingt für den Kindergarten noch nicht reif sind. Die Problematik bleibt beim Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oft bestehen und  kann sich sogar später bis zu einem allfälligen Übertritt in die Berufslehre fortsetzen.

Die Schwierigkeit wurde vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt erkannt und in der Folge ein erleichtertes niederschwelliges Rückstellungsverfahren eingeführt. Dies ist zu begrüssen, weil eine Flexibilisierung des Kindergarteneintritts ganz ohne Hürden unerwünschte Nebeneffekte hätte. Bildungsökonomische Studien belegen, dass der Anteil später eingeschulter Kinder grösser ist, je mehr Mitsprache die Eltern erhalten. Das liegt daran, dass Erziehungsberechtigte den Alterseffekt kennen. Das heisst, sie wissen, dass der Bildungserfolg später eingeschulter Kinder höher liegt. Je höher der Anteil später eingeschulter Kinder aber wird, desto mehr leidet die Chancengerechtigkeit, weil die jüngeren Kinder mit zunehmend älteren Kindern in der gleichen Klasse verglichen werden. Der Altersunterschied in einer Klasse beträgt dadurch bis zu zwei Jahre. Das benachteiligt die jüngeren Kinder. Sie werden als schwächer wahrgenommen und kommen unter Druck.

Die Wahrung der Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen der Volksschule. Deshalb sollten Faktoren, welche diese beeinträchtigen, minimiert werden.  Die Entscheidung den Kindergarteneintritt den Eltern allein zu überlassen, würde den Effekt aber verstärken.

Die GLP Fachgruppe Bildung unterstützt den vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Prozess, dass bei einem Antrag auf Rückstellung weiterhin Fachpersonen beigezogen werden und die Entscheidung letztlich bei der Volksschulleitung bzw. bei der Leitung der Gemeindeschule liegt.

Gleichzeitig anerkennen wir die Probleme, die durch die Verlegung des Stichtags entstanden sind. Der Entwicklungsstand der Kinder ist zentral beim Eintritt in die Schullaufbahn. Der Lösungsansatz liegt aber unserer Meinung nach darin,  dass der Stichtag für alle Kinder wie früher wieder auf den bewährten 30. April gelegt wird. Folglich sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, wie im Kanton Basel-Stadt der Stichtag trotz HarmoS-Vereinbarung verschoben werden kann, anstatt den Fokus auf einen flexiblen Kindergarteneintritt zu legen.

Dies wäre ein einfaches Vorgehen, das vielen Kindern bei welchen heute eine Rückstellung in Betracht gezogen wird, entgegenkommen würde, ohne dass dadurch die Chancengerechtigkeit beeinflusst wird.  Denn nach wie vor steht nach Eintritt in die Schullaufbahn mit dem Überspringen eines Schuljahres, ein geeignetes Instrument für sehr reife Kinder zur Verfügung, dass den Entwicklungsstand der Kinder individuell berücksichtig und abholt.

Letztlich ist es für den Bildungsverlauf aller Kinder von zentraler Bedeutung, dass der Eintritt in die Schullaufbahn – also in den Kindergarten – optimal gelingt. Und hier besteht durchaus Verbesserungsbedarf.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200109945

Lehrmittelkommission für Basel-Stadt

NOTIZ zum Antrag für die Wiedereinführung der Lehrmittelkommission in Basel-Stadt

„Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Lehrmittel ein zentrales Instrument. Sie bilden die Grundlage für den Unterricht und für die Erreichung der Lernziele. Die Evaluation und Beurteilung von Lehrmitteln sind bedeutend“ meint Christine Staehelin, unsere Fachgruppenleiterin Bildung bei den Grünliberalen Basel-Stadt und Primarlehrerin.

Gemäss dem Schulgesetz § 126, der im Jahr 2010 aufgehoben wurde, wurde vom Synodalvorstand, heute Vorstand KSBS, eine ständige Lehrmittelkommission eingesetzt, die das Recht hatte, weitere Sachverständige beizuziehen.
D.h. bis zu jenem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Lehrmittelkommission vom Synodalvorstand gewählt und es war öffentlich bekannt, wer Mitglied der Lehrmittelkommission war.
Damit wurde gewährleistet, dass Lehrpersonen die Möglichkeit hatten, Lehrmittel zu prüfen und zu evaluieren, bevor sie für die Lehrmittelliste vorgeschlagen wurden.

Heute ist die Mitwirkung im Schulgesetz § 79 Erziehungsrat Abschnitt 8 geregelt, aber nicht genauer definiert. So ist nicht geklärt, wie die Lehrpersonen, die an der Evaluation teilnehmen, ausgewählt werden. Ihre Namen sind bei den Evaluationsberichten eingeschwärzt. Ausserdem sind die Evaluationsberichte nicht öffentlich. Zudem liegt die Leitung des Evaluationsteams jeweils bei der Fachstelle Pädagogik und nicht mehr beim Vorstand der KSBS.

Damit die Lehrpersonen einbezogen werden und mehr Mitspracherechte bekommen, hat Christine Staehelin einen Antrag auf eine ständige Lehrmittelkommission beim Erziehungsdepartement gestellt, der nun von den Stufenkonferenzen und vom KSBS Vorstand einstimmig unterstützt wird, wie im Basler Schulblatt vom 1. Juli 2022 zu lesen ist.

In anderen Kantonen – so auch in allen anderen Kantonen der Nordwestschweiz – bestehen bereits Lehrmittelkommissionen.

Ich meine, es ist auch ein Gewinn für unseren Kanton, wenn sowohl Vertretungen der Schulleitungen als auch der Lehrpersonen ihre spezifischen Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in den Beurteilungsprozess von Lehrmitteln einbringen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quelle Schulblatt: https://ks-bs.edubs.ch/aktuelles/ksbs-vorstandssitzung-im-juni-ja-zur-wiedereinfuehrung-einer-lehrmittelkommission-leistungscheck-als-foerderinstrument-weitgehend-unbrauchbar

Bildquelle: https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/baselbieter-landrat-fur-lehrmittelfreiheit-statt-verbot-ld.1368538

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