Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Chancengerechtigkeit in der Schulklasse

Grosser Rat 15. September 2021. Votum betreffend bessere Durchmischung der Schulklassen für mehr Chancengerechtigkeit

Wir Grünliberalen gehen mit der Anzugstellerin einig: Die zunehmende soziale und ethnische Entmischung zwischen städtischen Schulen verschärft das Problem der Chancengerechtigkeit hinsichtlich des Bildungserfolgs

Jedes Kind hat das Recht auf ausgezeichnete Bildung und darauf, sein Potential umzusetzen. Die Frage ist, wie man dies am besten erreicht. 

Dem nun vorgeschlagenen Mittel begegnen wir kritisch. 

Auch kleinräumige Anpassungen der Einzugsgebiete führen zu grosser Unruhe unter den Erziehungsberechtigten. Der Schulstandort ist bei der Wohnortwahl der Familien oft das ausschlaggebende Kriterium. Die Dynamik der sozialen Segregation ist mit dem gewählten Mittel kaum aufhaltbar, sie hat aber das Potential verschärft geführt zu werden.

Wir Grünliberalen meinen, eine Umverteilung von Kindern aufgrund ihrer Muttersprache und folglich ihrer ethnischen Herkunft, ist keine Lösung für das Problem. Es kann nicht sein, dass die Kinder soziale Probleme lösen müssen, indem man sie in andere Schulhäuser umteilt. 

Der langfristige Fokus muss darum dringend bei der Stadtentwicklung liegen. Sie muss die soziale Durchmischung mit einer gezielten Wohnbaupolitik und mit aktiven Durchmischungsmassnahmen direkt in den Wohnquartieren zum Ziel haben.

Pädagogische Themen lassen sich nicht mit technologischen Ansätzen, sondern nur in der Praxis bearbeiten. Einen Lösungsansatz findet man in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Michela Seggiani vom 2. Juni 2020 zum Projekt „QUIMS“ – Qualität in multikulturellen Schulen –.

Gemäss der regierungsrätlichen Antwort berücksichtigen die Schulen des Kantons Basel-Stadt 3 Handlungsfelder von QUIMS:

Die Förderung von Sprache, den Schulerfolg und die soziale Integration.

Sie sind Inhalt des standortspezifischen Schulprogramms. Für die Zuteilung der Ressourcen für Förderangebote an die Schulen wird der Sozialindex berücksichtigt. Je tiefer der Index, desto kleiner ist die soziale Belastung des Quartiers.

Dennoch bleibt eine bestimmte Abhängigkeit des Schulerfolgs vom Wohnquartier bzw. von der dort besuchten Schule bestehen. Wir Grünliberalen fragen uns, ob die Ressourcenverteilung für die Kompensationsmassnahmen, so wie sie jetzt zugeführt wird, auch effektiv und optimal ist. Hierzu werden wir eine schriftliche Anfrage einreichen.

Lehrpersonen und ihr Unterricht haben den grössten Einfluss auf die Schulleistungen, abgesehen von den individuellen Voraussetzungen der Schüler und Schülerinnen. Deshalb brauchen insbesondere Brennpunkt-Schulen engagierte Lehrpersonen, denen die Chancengerechtigkeit ein grosses Anliegen ist und die bereit sind, ihre Pädagogik nach den Voraussetzungen der Kinder zu richten. Und es braucht Schulleitungen, die genau so engagiert sind und an ihrer Schule genau diesen Unterricht und diese Unterstützung ermöglichen!

In der Studie, die im Anzug erwähnt ist, wird ausdrücklich festgehalten, dass der Algorithmus die menschliche Einflussnahme nicht ersetzen, sondern als Hilfstool für die Entscheidungsfindung verstanden wird. Die glp beurteilt es so, dass durch das computergestützte Analysetool die Zuteilung der Schüler und Schülerinnen erleichtert werden soll, um als ergänzenden Beitrag mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen.

Unter diesem Aspekt findet die glp das Anliegen prüfenswert. Darum überweisen wir den Anzug. Wir stehen aber nach wie vor kritisch zu den angegebenen Indikatoren und Zielgrössen, weil eine Umverteilung von Kindern keine besseren Schulen und damit nicht mehr Gerechtigkeit schafft.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Petition: Kitas sind Service Public

Grosser Rat 15. September 2021. Votum zum Bericht der Petitionskommission

Vermerk: der Titel der Petition nimmt auf einen Aspekt der Petition Bezug. In erster Priorität geht es aber um die Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt.

Ein frei zugängliches und qualitativ hochstehendes Tagesbetreuungsangebot zu finanziell tragbaren Bedingungen, leistet einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Kinder und einen entscheidenden Anteil zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Basel-Stadt garantiert als einziger Kanton in der Schweiz das verfassungsmässige Recht auf Tagesbetreuung. Das ist eine gewichtige Errungenschaft für die Familien von Basel-Stadt.

Im Bericht der Petitionskommission wird von Vertretern des Erziehungsdepartements ausgeführt, dass das System der familienexternen Kinderbetreuung in zwei Bausteine aufgeteilt ist. Die Tagesbetreuung und die Tagesstrukturen – beides freiwillige Angebote. 

Bei der Tagesbetreuung richtet sich das Angebot an Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zur 3. Primarschulklasse. Die Tagesstrukturen richten sich an Kinder ab Kindergartenalter bis zur 6. Primarschulklasse. Folglich findet eine Überschneidung der Angebote während 5 Jahren statt.

Eine am Wohl der Kinder orientierte, gute Qualität einer familienergänzenden Kinderbetreuung, ist für Eltern und auch für Mitarbeitende ein wichtiges Auswahlkriterium.

Um den hohen Qualitätsanspruch umzusetzen, braucht es neben dem pädagogischen Konzept, einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel und genug fachlich qualifiziertes Personal mit angemessenen Löhnen, die die Arbeit der Fachpersonen auch gesellschaftlich wertschätzt. 

Die Grünliberalen anerkennen, dass mit dem neuen Tagesbetreuungsgesetz, das per Januar 2022 zur Umsetzung kommt, das System für die Eltern vereinfacht wird und die Eltern höhere Betreuungsbeiträge für die Kita erhalten.

Das Lohnniveau des Fachpersonals in den privaten Institutionen ist aber nach wie vor tief. Dies betrifft neben den Kitas, nicht zuletzt die schulexternen Tagesstrukturen. Das Angebot gehört ebenso zur familienergänzenden Betreuung im Kanton Basel-Stadt. 

Auch die Arbeitsbedingungen und Ausbildungsqualifikationen werden in den Betreuungsangeboten unterschiedlich gehandhabt, ebenso wie die Richtlinien zum Betreuungsschlüssel.

Es besteht also nach wie vor Handlungsbedarf, um die Anliegen der Petition und die von ihr genannten Qualitätskriterien, umfassend zu gewährleisten. Denn aktuell sind die Spiesse in den Angeboten der Kinderbetreuung verschieden lang. 

Die GLP stimmt deshalb für die Überweisung der Petition an die Regierung. Sie erhofft sich damit eine sorgfältige Prüfung der angefragten Punkte sowie eine angemessene Finanzierung, die alle kantonalen Betreuungsangebote umfassen soll.

Die Auffassung der Petenten, dass es sich bei der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung respektive Tagesstruktur um einen Service Public handelt und dass dieser folglich vollständig staatlich finanziert und für die Eltern kostenlos sein soll, schätzt die GLP kritisch ein. 

Die Diskussion darüber, inwiefern die Kinderbetreuung als staatliche bzw. als private Aufgaben verstanden wird, muss erst noch geführt werden. Wir Grünliberalen favorisieren nicht ein spezielles Familienbild. 

Festhalten können wir, dass die GLP, die grosse Bedeutung der Kinderbetreuung im Zuge der Gleichstellung und der Care-Arbeit als systemrelevant anerkennt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

FHNW Berichterstattung 2018–2020

Grosser Rat 15. September 2021. Votum betreffend dem Bericht der IPK FHNW zur Berichterstattung 2018-2020

Die Grünliberale Fraktion ist sehr erfreut über das gute Ergebnis des Jahresabschlusses der Fachhochschule Nordwestschweiz. Trotz den erschwerten Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie, hat die FHNW ihren Auftrag in der Ausbildung, Weiterbildung sowie der angewandten Forschung und Entwicklung erfüllt.

Zu den Punkten: Anzahl Studierenden, Durchschnittskosten des Studiums, Auswirkungen von Corona, zu der unbefriedigenden Geschlechterverteilung bei den Führungspositionen und zu den sich positiv entwickelten strategischen Initiativen nimmt der Bericht Stellung.

Hingegen differenziert der Bericht der FHNW nicht zwischen den 9 Fachbereichen. Weiter bleibt die Qualität der Studiengänge bzw. die Zufriedenheit der Studierenden unerwähnt, obwohl die Studierenden der Pädagogischen Hochschule noch im 2020 dazu befragt wurden.

Mehr zur Qualität und der Zufriedenheit der Studierenden erfährt man in der Beantwortung der Interpellationen von Beatrice Messerli und von Regina Werthmüller vom 22. Oktober, die im Landrat Basel-Land behandelt wurde. 

Dort ist zu lesen, dass bei allen drei Fragen

  • Verknüpfung von Theorie und Praxisanteilen
  • Erwerben berufsrelevanter Funktionen
  • Praxisorientierung in der Lehre und im Lehrangebot

welche alle die Praxisrelevanz betreffen, die Pädagogische Hochschule die Note 3.2 oder tiefer erhielt

Da die Punkte alle die Qualität der Ausbildung im Hinblick auf die spätere  Berufsausübung anbelangen, fragen wir Grünliberalen uns, warum in einem Bericht über den Leistungsauftrag keine Aussagen über die Qualität und die Zufriedenheit der Studierenden zu finden ist. Umso befremdlicher ist es, weil die Pädagogische Hochschule auch in den Jahren zuvor ungenügend abgeschnitten hat. Der Handlungsbedarf ist also klar angezeigt.

Deshalb will die GLP Fraktion hier nun konkret anmerken, dass wir uns in der Berichterstattung der FHNW zum Leistungsauftrag 2021 bis 2024 eine differenzierte, vertiefte kritische Analyse wünschen, die auch qualitative Schwächen der Institution transparent macht und benennt, ebenso wie die Massnahmen, die zur Verbesserung der Qualität und der Zufriedenheit von Studierenden getroffen werden.

Zum Schluss möchte die GLP anbringen, dass die Covid-Krise für die Fachhochschule Nordwestschweiz – wie für alle Hochschulen im In- und Ausland – einschneidende Veränderungen für die Studierenden zur Folge hat. Das grosse Engagement aller Mitarbeitenden der Fachhochschule, konnte – trotz der herausfordernden Situation – die Weiterführung der Aus- und Weiterbildung garantieren, wofür wir ihr hiermit unseren grossen Dank aussprechen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Das Recht zu betteln

Einige Stimmen in Basel meinen, dass sich die Bettelproblematik durch die Durchsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben nun ganz von selbst auflöst. 
Dass alle durchreisenden Bettlerinnen und Bettler oder diejenigen, die aus den grenznahen Regionen zu uns nach Basel kommen – einfach von heute auf morgen wieder „verschwinden“.

Nun ich kann nicht Kaffeesatz lesen, mich aber auf Fakten beziehen. Der Regierungsrat macht in seinem Ratschlag klar, dass Personen aus EU/EFTA-Staaten welche sich bis zu 90 Tage in Basel aufhalten, das Recht haben hier zu betteln. Sofern sie sich an unsere Gesetze halten. 

Manche Menschen bekommen mit Betteln hier mehr Geld, als sie es zuhause in ihren Herkunftsländern verdienen könnten. Die 90 Tage Regel werden sie nutzen, um ihre Perspektiven zu verbessern. Diese Personengruppen wissen ihr Verhalten den situativen gesetzlichen Bedingungen schnell anzupassen.

Der Ratschlag der Regierung dient dazu, die Bettelproblematik zu entschärfen, nicht dazu sie zu verbieten oder bestimmte Personengruppen zu verdrängen. Darum sollten wir auch nicht davon ausgehen, dass Bettlerinnen und Bettler Basel automatisch ganz fernbleiben werden oder dass sie sich ganz selbstverständlich an unsere Gesellschaftsordnung halten.

Es gibt kein Recht im öffentlichen Raum nicht mit Unangenehmem konfrontiert zu werden. Wir können und sollen die Augen vor Armut nicht einfach verschliessen.

Der Ratschlag hat zwar Begleitmassnahmen enthalten, ich finde diese aber dürftig. Zusammengefasst wird erwähnt:

  • Jede und Jeder hat das Recht auf Nothilfe zur Sicherung des Überlebens. Wird Nothilfe beansprucht, dann bis zur frühestmöglichen Ausreise – also in der Regel am Folgetag. Die durchreisenden Bettlerinnen und Bettler haben Hilfe aber nicht zwingend nötig oder wollen nicht wieder ausreisen. Sie beziehen daher in der Regel auch keine Nothilfe.
  • Als weitere Hilfestellung wird kostengünstige Verpflegung in der Gassenküche genannt, wenn die Hausregeln eingehalten werden.
  • Weiter will der Regierungsrat das soziale Engagement in den Herkunftsländern intensivieren. Dazu müssen aber erst Mittel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit gesprochen werden. Der Regierungsrat will dies prüfen.

Diese flankierenden Massnahmen sind ungenügend und ich bin überzeugt, dass wir für die gesetzliche Umsetzung des „Basler Wegs“ Ressourcen für die Behörden brauchen und ergänzende Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren und um das Miteinander im öffentlichen Raum zu garantieren. 

Der Vorstoss soll dazu dienen, die Lücke im Ratschlag zu schliessen und der Regierung Handlungsspielraum zu ermöglichen, den sie braucht, um die Problemstellungen anzugehen, die noch nicht gelöst sind. 

Die dringlich traktandierte Motion wurde das 1. Mal ohne Gegenstimme im Grossen Rat überwiesen. Die Unterstützung aller Parteien freute mich sehr. Ich hörte zwar manche Stimmen, die der Ansicht waren, dass Massnahmen, wie zum Beispiel die Taskforce, schon zur Anwendung kommen. Das ist doch super. Durch die Überweisung des Vorstosses hat die Regierung nun auch den offiziellen Auftrag erhalten, die Art und Weise der Zusammenarbeit mit allen involvierten Ämtern und Institutionen zu prüfen und einzurichten. Es zeigt also klar, Begleitmassnahmen sind definitiv notwendig.

Darunter fallen Massnahmen für das Übernachten in Parks oder im Freien, aber auch den effektiven Auftrag für die Umsetzung von Hilfsprojekten genauso wie das Prüfung einer Sensibilisierungskampagne und eben – wenn es nötig sein sollte, das Aufstocken von personellen Ressourcen im öffentlichen Raum zum Beispiel wegen der Umsetzung der Handlungsrichtlinien oder in Bezug auf die Dialogerinnen und Dialoger.

Wir sind zwar auf dem Basler Weg, aber noch nicht am Ende angekommen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 23. Juni 21 betreffend Begleitmassnahmen zum Thema Betteln „Basler Weg“

Um Hilfe bitten ist möglich

Am 1. Juli 20 hat der Kanton Basel-Stadt das Bettelverbot aufgehoben. Seitdem werden politische Vorstösse eingereicht, über die im Grossen Rat debattiert wird. Aber nicht nur Parlamentarier diskutieren über die Bettelproblematik, sondern die gesamte Basler Bevölkerung.

Es ist eine Lösung gewünscht, um die Situation im öffentlichen Raum rasch zu entlasten. Ein Jahr war Zeit politische Lösungen einzubringen. Jetzt wo der Ratschlag auf dem Tisch liegt, ist es Zeit darüber zu entscheiden.

Es macht mich wirklich betroffen, dass seit Aufhebung des Verbots vom letzten Sommer, unsere sozial Schwachen und Randständigen in der Konsequenz einem Konkurrenzkampf ausgeliefert sind und aus dem öffentlichen Raum offenbar vertrieben werden. Ich finde diese Situation sehr problematisch.

Ich kann auch absolut nachvollziehen, dass der aggressive Bettelstil und das aufdringliche Vorgehen den Baslerinnen und Basler zu schaffen macht. Sind das nun Gewerbetreibende, Gastwirtschaften, Geschäfte, Reisende am Bahnhof oder Passanten. 

Die Fraktion der glp hat die neue gesetzliche Vorgabe der Regierung eingehend beraten. Wir kommen zum Schluss, den Ratschlag ohne Anpassungen zu unterstützen, den Argumenten und Abwägungen der Regierung zu folgen und den Gegenvorschlag der SP und dem GAB nicht zu unterstützen.

Das Grundrecht eines jeden Menschen auf seine Notlage öffentlich aufmerksam zu machen und um Almosen zu bitten, fliesst durch eine präzise Bettelordnung in diesen Gesetzesentwurf mit ein und ist nach unserer Auffassung EGMR konform. Eine ergänzende Verordnung ist nicht notwendig.

Das heisst: Passives Betteln durch das Aufstellen oder Hinhalten eines Bechers ist erlaubt, ebenso das direkte Ansprechen der Passanten, was über ein «stilles Betteln» hinaus geht. 

Die Einschränkungen an neuralgischen Punkten durch eine klare präzise Regelung im Sinne des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine praxistaugliche Lösung, die nach unserer Beurteilung den rechtlichen Voraussetzungen standhält.

Natürlich kann man sich Fragen zur Verhältnismässigkeit stellen, wie..

  • sind die Abstände massvoll, wo ist es zu wenig – wo ist es zu viel?
  • ist die Liste der aufgeführten Orte so sinnvoll – wurde an alles gedacht – an zu wenig oder zu viel?
  • wird das öffentliche Interesse mal zu sehr oder zu wenig gewichtet?

Für uns Grünliberale hat sich in der Diskussion herauskristallisiert, dass die Durchsetzung des Gesetzes dem Anspruch gerecht werden muss, für alle involvierten Personen praktikabel zu sein. 

Die Umsetzung muss für die Bettler und Bettlerinnen – aber auch für die Bevölkerung – gleichermassen einfach und verständlich sein. 

Die praktische Anwendung soll zukünftig keine Irritation auslösen, ob die Polizei allenfalls zu Unrecht eingreift oder umgekehrt – nicht – eingreift. 

Wir haben uns auch gefragt, was „organisiertes Betteln“ bedeutet ist der Begriff für uns stimmig oder nicht? Wir meinen ja, weil es darum geht auf eine Notlage aufmerksam machen und um Hilfe bitten zu dürfen und wir keine Hand für Banden oder gewerbemässiges Betteln bieten wollen.

Die Grünliberalen hätten sich auch eine Lösung wie in Bern vorstellen können, wo das Ausländergesetz strikt durchgesetzt wird. Der Basler Weg definiert sich nun anders, was wir trotzdem unterstützen.

Wir sind überzeugt, dass der jetzige Lösungsansatz der Regierung, das Bitten um Hilfe und ein faires Miteinander und Nebeneinander im öffentlichen Raum gewährleistet.

Die glp baut auf eine pragmatische Umsetzung mit Augenmass und entsprechende Handlungsrichtlinien. Damit dies sicher gelingt habe ich einen ergänzenden Vorstoss mit Begleitmassnahmen für den Basler Weg eingereicht. Es ist uns nämlich wohl bewusst, dass die Gesetzesanpassung nicht dazu dient, bestimmte Personengruppen zu verdrängen, oder die Augen vor Armut zu verschliessen. Mit der Umsetzung dieses Ratschlags soll die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Gesamtinteresse der Basler Bevölkerung erhöht werden, was wir Grünliberalen voll unterstützen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 23. Juni 21. Votum betreffend dem Ratschlag der Regierung zur Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes (Bettelverbot)

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