Grosser Rat 15. September 2021. Votum zum Bericht der Petitionskommission

Vermerk: der Titel der Petition nimmt auf einen Aspekt der Petition Bezug. In erster Priorität geht es aber um die Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt.

Ein frei zugängliches und qualitativ hochstehendes Tagesbetreuungsangebot zu finanziell tragbaren Bedingungen, leistet einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Kinder und einen entscheidenden Anteil zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Basel-Stadt garantiert als einziger Kanton in der Schweiz das verfassungsmässige Recht auf Tagesbetreuung. Das ist eine gewichtige Errungenschaft für die Familien von Basel-Stadt.

Im Bericht der Petitionskommission wird von Vertretern des Erziehungsdepartements ausgeführt, dass das System der familienexternen Kinderbetreuung in zwei Bausteine aufgeteilt ist. Die Tagesbetreuung und die Tagesstrukturen – beides freiwillige Angebote. 

Bei der Tagesbetreuung richtet sich das Angebot an Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zur 3. Primarschulklasse. Die Tagesstrukturen richten sich an Kinder ab Kindergartenalter bis zur 6. Primarschulklasse. Folglich findet eine Überschneidung der Angebote während 5 Jahren statt.

Eine am Wohl der Kinder orientierte, gute Qualität einer familienergänzenden Kinderbetreuung, ist für Eltern und auch für Mitarbeitende ein wichtiges Auswahlkriterium.

Um den hohen Qualitätsanspruch umzusetzen, braucht es neben dem pädagogischen Konzept, einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel und genug fachlich qualifiziertes Personal mit angemessenen Löhnen, die die Arbeit der Fachpersonen auch gesellschaftlich wertschätzt. 

Die Grünliberalen anerkennen, dass mit dem neuen Tagesbetreuungsgesetz, das per Januar 2022 zur Umsetzung kommt, das System für die Eltern vereinfacht wird und die Eltern höhere Betreuungsbeiträge für die Kita erhalten.

Das Lohnniveau des Fachpersonals in den privaten Institutionen ist aber nach wie vor tief. Dies betrifft neben den Kitas, nicht zuletzt die schulexternen Tagesstrukturen. Das Angebot gehört ebenso zur familienergänzenden Betreuung im Kanton Basel-Stadt. 

Auch die Arbeitsbedingungen und Ausbildungsqualifikationen werden in den Betreuungsangeboten unterschiedlich gehandhabt, ebenso wie die Richtlinien zum Betreuungsschlüssel.

Es besteht also nach wie vor Handlungsbedarf, um die Anliegen der Petition und die von ihr genannten Qualitätskriterien, umfassend zu gewährleisten. Denn aktuell sind die Spiesse in den Angeboten der Kinderbetreuung verschieden lang. 

Die GLP stimmt deshalb für die Überweisung der Petition an die Regierung. Sie erhofft sich damit eine sorgfältige Prüfung der angefragten Punkte sowie eine angemessene Finanzierung, die alle kantonalen Betreuungsangebote umfassen soll.

Die Auffassung der Petenten, dass es sich bei der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung respektive Tagesstruktur um einen Service Public handelt und dass dieser folglich vollständig staatlich finanziert und für die Eltern kostenlos sein soll, schätzt die GLP kritisch ein. 

Die Diskussion darüber, inwiefern die Kinderbetreuung als staatliche bzw. als private Aufgaben verstanden wird, muss erst noch geführt werden. Wir Grünliberalen favorisieren nicht ein spezielles Familienbild. 

Festhalten können wir, dass die GLP, die grosse Bedeutung der Kinderbetreuung im Zuge der Gleichstellung und der Care-Arbeit als systemrelevant anerkennt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen