Am 1. Juli 20 hat der Kanton Basel-Stadt das Bettelverbot aufgehoben. Seitdem werden politische Vorstösse eingereicht, über die im Grossen Rat debattiert wird. Aber nicht nur Parlamentarier diskutieren über die Bettelproblematik, sondern die gesamte Basler Bevölkerung.

Es ist eine Lösung gewünscht, um die Situation im öffentlichen Raum rasch zu entlasten. Ein Jahr war Zeit politische Lösungen einzubringen. Jetzt wo der Ratschlag auf dem Tisch liegt, ist es Zeit darüber zu entscheiden.

Es macht mich wirklich betroffen, dass seit Aufhebung des Verbots vom letzten Sommer, unsere sozial Schwachen und Randständigen in der Konsequenz einem Konkurrenzkampf ausgeliefert sind und aus dem öffentlichen Raum offenbar vertrieben werden. Ich finde diese Situation sehr problematisch.

Ich kann auch absolut nachvollziehen, dass der aggressive Bettelstil und das aufdringliche Vorgehen den Baslerinnen und Basler zu schaffen macht. Sind das nun Gewerbetreibende, Gastwirtschaften, Geschäfte, Reisende am Bahnhof oder Passanten. 

Die Fraktion der glp hat die neue gesetzliche Vorgabe der Regierung eingehend beraten. Wir kommen zum Schluss, den Ratschlag ohne Anpassungen zu unterstützen, den Argumenten und Abwägungen der Regierung zu folgen und den Gegenvorschlag der SP und dem GAB nicht zu unterstützen.

Das Grundrecht eines jeden Menschen auf seine Notlage öffentlich aufmerksam zu machen und um Almosen zu bitten, fliesst durch eine präzise Bettelordnung in diesen Gesetzesentwurf mit ein und ist nach unserer Auffassung EGMR konform. Eine ergänzende Verordnung ist nicht notwendig.

Das heisst: Passives Betteln durch das Aufstellen oder Hinhalten eines Bechers ist erlaubt, ebenso das direkte Ansprechen der Passanten, was über ein «stilles Betteln» hinaus geht. 

Die Einschränkungen an neuralgischen Punkten durch eine klare präzise Regelung im Sinne des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine praxistaugliche Lösung, die nach unserer Beurteilung den rechtlichen Voraussetzungen standhält.

Natürlich kann man sich Fragen zur Verhältnismässigkeit stellen, wie..

  • sind die Abstände massvoll, wo ist es zu wenig – wo ist es zu viel?
  • ist die Liste der aufgeführten Orte so sinnvoll – wurde an alles gedacht – an zu wenig oder zu viel?
  • wird das öffentliche Interesse mal zu sehr oder zu wenig gewichtet?

Für uns Grünliberale hat sich in der Diskussion herauskristallisiert, dass die Durchsetzung des Gesetzes dem Anspruch gerecht werden muss, für alle involvierten Personen praktikabel zu sein. 

Die Umsetzung muss für die Bettler und Bettlerinnen – aber auch für die Bevölkerung – gleichermassen einfach und verständlich sein. 

Die praktische Anwendung soll zukünftig keine Irritation auslösen, ob die Polizei allenfalls zu Unrecht eingreift oder umgekehrt – nicht – eingreift. 

Wir haben uns auch gefragt, was „organisiertes Betteln“ bedeutet ist der Begriff für uns stimmig oder nicht? Wir meinen ja, weil es darum geht auf eine Notlage aufmerksam machen und um Hilfe bitten zu dürfen und wir keine Hand für Banden oder gewerbemässiges Betteln bieten wollen.

Die Grünliberalen hätten sich auch eine Lösung wie in Bern vorstellen können, wo das Ausländergesetz strikt durchgesetzt wird. Der Basler Weg definiert sich nun anders, was wir trotzdem unterstützen.

Wir sind überzeugt, dass der jetzige Lösungsansatz der Regierung, das Bitten um Hilfe und ein faires Miteinander und Nebeneinander im öffentlichen Raum gewährleistet.

Die glp baut auf eine pragmatische Umsetzung mit Augenmass und entsprechende Handlungsrichtlinien. Damit dies sicher gelingt habe ich einen ergänzenden Vorstoss mit Begleitmassnahmen für den Basler Weg eingereicht. Es ist uns nämlich wohl bewusst, dass die Gesetzesanpassung nicht dazu dient, bestimmte Personengruppen zu verdrängen, oder die Augen vor Armut zu verschliessen. Mit der Umsetzung dieses Ratschlags soll die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Gesamtinteresse der Basler Bevölkerung erhöht werden, was wir Grünliberalen voll unterstützen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 23. Juni 21. Votum betreffend dem Ratschlag der Regierung zur Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes (Bettelverbot)