Grosser Rat Basel-Stadt: In der Septembersession hat der Grosse Rat die Teilrevision des Kulturfördergesetzes beraten und mit 92 Ja Stimmen, einer Nein Stimme und zwei Enthaltung gutgeheissen.
Grundlage dafür waren der Ratschlag des Regierungsrates zur Teilrevision des Kulturfördergesetzes und der Bericht der Bildungs- und Kulturkommission (BKK).

Die Vorlage schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass einzelne Aufgaben der Kulturförderung an Dritte übertragen werden können. Als Mitglied der BKK habe ich mich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Für mich steht dabei vor allem eine Frage im Zentrum: Wie nutzen wir das Fachwissen von Organisationen aus der Kulturszene und stellen gleichzeitig sicher, dass der Staat seine Verantwortung behält?

Der Staat muss nicht jede Aufgabe selber erfüllen. Gerade in der Kulturförderung gibt es externe spezialisierte Organisationen, die ihren Kulturbereich sehr gut kennen und das nötige Fachwissen mitbringen. Es ist sinnvoll, dieses Wissen zu nutzen und ihnen Aufgaben übertragen zu können.
Aber wenn der Staat eine Aufgabe überträgt, kann er damit seine Verantwortung nicht einfach abgeben. Denn es geht weiterhin um öffentliche Gelder und um Entscheide, die für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen sehr relevant sind.

Die Clubförderung hat gezeigt, wo es schwierig werden kann

Wie wichtig klare Regeln sind, hat sich in den vergangenen Jahren bei der Basler Clubförderung gezeigt. Nach den ersten Vergaberunden gab es Kritik. Für betroffene Clubs war teilweise nicht nachvollziehbar, weshalb ein Gesuch berücksichtigt wurde und ein anderes nicht. Und wer einen Entscheid anfechten wollte, stellte fest, dass dafür ein formeller Entscheid fehlte.
Bajour hat diese Diskussion und die späteren Forderungen nach einer Neuausrichtung der Clubförderung mehrfach aufgegriffen.

Bajour: «Clubförderung: Nicht allen ist zum Feiern zumute»
Bajour: «Kulturstadt Jetzt will Clubförderung neu ausrichten»

Das ist nicht nebensächlich. Hinter einem Fördergesuch stehen viel Engagement und oft auch erhebliche finanzielle Konsequenzen. Wer öffentliche Gelder verteilt, muss deshalb erklären können, wie Entscheide zustande kommen. Und wer mit einem Entscheid nicht einverstanden ist, braucht einen klaren Rechtsweg.

Genau hier bringt die Teilrevision des Kulturfördergesetzes eine wichtige Klärung. Sie schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass Förderaufgaben an Dritte übertragen werden können, regelt aber gleichzeitig die Rahmenbedingungen. 
Wichtig ist dabei auch der Rechtsweg: Werden Förderaufgaben an Dritte übertragen, können deren Verfügungen angefochten werden. Betroffene sollen rechtlich nicht schlechter gestellt sein, nur weil nicht der Kanton selber über ein Gesuch entscheidet.Das halte ich für richtig und wichtig.

Nähe zur Kulturszene: gewollt, aber nicht ohne Regeln

Ein zweiter Punkt war mir in der Kommissionsberatung besonders wichtig: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Umgang mit möglichen Interessenkonflikten.

Gerade wenn Förderaufgaben an Organisationen übertragen werden, die selber nahe an der jeweiligen Kulturszene sind, können solche Situationen entstehen. Diese Nähe ist nicht grundsätzlich problematisch. Im Gegenteil: Das Fachwissen und die Kenntnis der Szene sind ja gerade ein Grund dafür, solche Aufgaben zu übertragen.
Aber genau deshalb braucht es klare Regeln. Wann muss jemand in den Ausstand treten? Wie wird mit persönlichen oder beruflichen Verbindungen umgegangen? Und wie wird sichergestellt, dass Förderentscheide unabhängig und nachvollziehbar zustande kommen?

Dass diese Fragen nicht nur theoretischer Natur sind, zeigt auch die aktuelle Berichterstattung über die Förderpraxis des Musikbüros. Bajour thematisiert darin personelle Überschneidungen und die Frage nach den geltenden Ausstandsregeln.

Bajour: «Umstrittene Förderpraxis des Musikbüros»

Mir geht es dabei ausdrücklich nicht darum, einzelne Personen, Organisationen oder Förderentscheide zu beurteilen. Für mich zeigt die Diskussion vielmehr ein grundsätzliches Spannungsfeld, das überall entstehen kann, wo Fachwissen und Nähe zu einer Szene bewusst genutzt werden.

Deshalb habe ich in der Kommission einen Antrag gestellt

In der Beratung der Bildungs- und Kulturkommission habe ich deshalb im Namen der GLP beantragt, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten ausdrücklich im Gesetz festzuhalten.

Nach der vertieften Beratung konnte auf diesen zusätzlichen Gesetzespassus verzichten. Ausschlaggebend war, dass entsprechende rechtliche Vorgaben bereits bestehen, die Aufsicht beim Kanton bleibt und die BKK die Bedeutung dieser Punkte für die Umsetzung ausdrücklich festgehalten hat.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Leistungsverträge. Dort wird konkret festgelegt, welche Aufgaben und Befugnisse eine Organisation hat, wie die Finanzierung aussieht, welche Berichterstattung erwartet wird und wie die Aufsicht erfolgt.
Deshalb habe ich der Kommission den Antrag gestellt, den Leistungsvertrag ausdrücklich als rechtliche Vorgabe zu verankern.

Die aktuellen Diskussionen zeigen für mich aber auch: Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist diese Frage nicht erledigt. Entscheidend wird sein, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren. Hier müssen wir auch weiterhin hinschauen.

Für mich schafft die Gesetzesrevision eine gute und wichtig Grundlage.

Der Staat muss nicht alles selber machen. Er darf das Fachwissen und die Nähe von Organisationen nutzen, die ihren Kulturbereich kennen. Aber wenn öffentliche Gelder verteilt werden, braucht es klare Spielregeln, nachvollziehbare Entscheide und einen funktionierenden Rechtsweg.

Deshalb unterstütze ich die Teilrevision des Kulturfördergesetzes.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Sandra Bothe