Grosser Rat Basel-Stadt: In der Septembersession hat der Grosse Rat die Teilrevision des Kulturfördergesetzes beraten und mit 92 Ja Stimmen, einer Nein Stimme und zwei Enthaltung gutgeheissen.
Grundlage dafür waren der Ratschlag des Regierungsrates zur Teilrevision des Kulturfördergesetzes und der Bericht der Bildungs- und Kulturkommission (BKK).
Die Vorlage schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass einzelne Aufgaben der Kulturförderung an Dritte übertragen werden können. Als Mitglied der BKK habe ich mich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Für mich steht dabei vor allem eine Frage im Zentrum: Wie nutzen wir das Fachwissen von Organisationen aus der Kulturszene und stellen gleichzeitig sicher, dass der Staat seine Verantwortung behält?
Der Staat muss nicht jede Aufgabe selber erfüllen. Gerade in der Kulturförderung gibt es externe spezialisierte Organisationen, die ihren Kulturbereich sehr gut kennen und das nötige Fachwissen mitbringen. Es ist sinnvoll, dieses Wissen zu nutzen und ihnen Aufgaben übertragen zu können.
Aber wenn der Staat eine Aufgabe überträgt, kann er damit seine Verantwortung nicht einfach abgeben. Denn es geht weiterhin um öffentliche Gelder und um Entscheide, die für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen sehr relevant sind.