Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Demokratische Werte stärken

Grosser Rat 8. Februar 2024: Stillschweigende Überweisung meines Anzug und Konsorten betreffend Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde

Zum Vorstoss online:  https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112917


Gemäss dem Bundesamt für Statistik hat ein Drittel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz nach eigenen Angaben Diskriminierung oder Gewalt erlebt, meistens aus rassistischen Gründen. Diese Tatsache ist sehr besorgniserregend. Dass insbesondere antisemitische Vorfälle nach den Terroranschlägen zugenommen haben, ist erschreckend. Ein Diskriminierungsverbot ist sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt festgehalten. Grundsätzlich stellt sich also die Frage, wie Diskriminierung jenseits repressiver Formen vermieden werden kann.

Mein Vorstoss verdient eine gründliche Prüfung, da er entscheidende Aspekte in Bezug auf die Förderung von interkulturellem Verständnis, Toleranz und der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen angehen und das demokratische Bewusstsein fördern will.

Die vorgeschlagene Entflechtung des Sammelbereichs ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Partizipation, was die Qualität der Bildung erhöht, weil Bildungsziele von den Schülerinnen und Schüler effektiver erreicht werden können. Dies gilt nicht nur für den Bereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft, sondern auch für die berufliche Orientierung, die im Kanton Basel-Stadt ebenfalls eine zentrale Rolle spielt, um den dualen Bildungsweg zu stärken.

Die Schule kann nicht jener Ort sein, dem die Lösung gesellschaftlicher Probleme allein übertragen werden. Hingegen kann die Schule zur Stärkung der demokratischen Werte beitragen und Schule ist jener Ort, an welchem der Umgang mit Anderen sehr gut gelernt werden kann.

In der Schule begegnen sich Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und verbringen Jahre zusammen. Die Erziehung zu einem respektvollen Miteinander wird tagtäglich eingeübt. Es ist die Aufgabe der Schule, dabei jeder Form von Diskriminierung – und das können kleine Vorfälle wie subtile Formen der Ausgrenzung oder verbale Äusserungen sein – klar entgegenzutreten und nicht wegzusehen.

Es sind nicht in erster Linie Programme und Projekte, welche die Diskriminierung verhindern, sondern es ist zuallererst eine klare HaltungSie muss jederzeit sichtbar machen, dass eine liberale Demokratie existenziell darauf angewiesen ist, dass sich alle respektvoll begegnen.

An Basler Schulen gilt grundsätzlich die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Schule ist denn auch darauf angewiesen, dass nicht die Unterschiede in den Vordergrund gerückt werden, sondern das Verbindende und das Gemeinsame. So kann sie vermitteln, dass für alle die gleichen Regeln und die gleichen Rechte gelten. Im Januar haben wir einen Anzug zum LIKRAT-Programm des jüdischen Museums stillschweigend überwiesen, das als obligatorischer Bestandteil des Lehrplans der Sekundarstufe etabliert werden soll. Eine Erweiterung obligatorischer Programme wie LIKRAT würde weitere verpflichtende Angebote zur Wahrung kultureller Vielfalt und Gleichbehandlung erfordern.

Deshalb ist der Ausweitung von Pflichtprogrammen kritisch zu begegnen und stattdessen der Fokus auf die Stärkung der demokratischer Werte in der Schulgemeinschaft zu legen. Das Wort «Likrat» ist hebräisch und bedeutet «aufeinander zugehen». Aufeinander zugehen sollen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Kulturkreisen und Lebenswelten jeden Tag. Die Schule hat bei dieser Aufgabe eine Schlüsselrolle. Sie ist äusserst bedeutsam und kann nicht delegiert werden. Schule trägt als Ort der Wertevermittlung dazu bei, eine Generation heranzubilden, die demokratische Prinzipien versteht, schätzt und in ihrem zukünftigen Leben anwendet. Dies ist entscheidend für die persönliche Entwicklung der jungen Menschen und unserer Gesellschaft im Allgemeinen.

Für mich liegt die Lösung deshalb nicht in einem Obligatorium fokussiert auf bestimmte Gruppen. Stattdessen betrachte ich die verstärkte Gewichtung von Programmen wie LIKRAT als einen geeigneten Ansatz innerhalb des Sammelfachs „Ethik, Religion, Gemeinschaft“. In diesem Kontext ist der vorliegende Vorstoss im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Grossen Rat sowie in Zusammenarbeit mit der israelitischen und muslimischen Gemeinde entstanden und ich freue mich über die grosse Unterstützung im Kantonsparlament von Basel-Stadt.

Eine Anmerkung noch: Schülerinnen und Schüler erreichen Bildungsziele und persönlichen Bildungserfolg am besten in einem Lernumfeld, in dem sie sich vor allem wohl und sicher fühlen. Eine Konzentration alleine auf Lernziele und Leistungen in einzelnen Fächern ist wenig sinnvoll, wenn die Schülerinnen und Schüler demotiviert sind und von Ängsten geplagt in die Schule kommen.

Daher ist es entscheidend, neben fachlichen Kompetenzen auch auf das Wohlbefinden und die emotionale Sicherheit der jungen Menschen zu achten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dreifachturnhalle Hirzbrunnen

Grosser Rat 24. Januar 2024: Motion Alex Ebi und Konsorten betreffend Dreifachturnhalle und zusätzlicher Schulraum Campus Bäumlihof, Drei Linden und Hirzbrunnen, Stellungnahme des Regierungsrats. Das Parlament überweist mit 80 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen den Vorstoss zum zweiten Mal.


Bereits im Allokationsbericht Raum vom 10. Dezember 2010 wurde festgehalten, dass das Sporthallenangebot für die damals geplanten 83 Schulklassen zu gering ist und vom Sportamt wurde vorgeschlagen, die beiden bestehenden Turnhallen durch eine neue Dreifachturnhalle zu ersetzen.

2021 befinden sich auf dem Campus bereits 93 Klassen mit Sportwochenlektionen  – nach Berechnung des Motionärs Ebi aktuell sogar gegen 100 Klassen. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass bei der Belegung von Sporthallen mit täglich 11 Lektionen gerechnet wird – was einer wöchentlichen Belegung von 55 Lektionen entspricht – um den Bedarf zu ermitteln. Wenn von 55 Lektionen ausgegangen wird, dann bedeutet dies, dass die Sportlektionen auch über Mittag und jeden Abend bis 17.45 Uhr gelegt werden müssen. Ausserdem wird damit bei der Pensenlegung keinerlei Flexibilität mitgerechnet, was zu sehr ungünstigen Schülerpensen führen kann. Zudem lässt die Belegung keine Nutzung der Turnhallen am Nachmittag durch die Tagesstrukturen zu.

Um die vom Bund vorgeschriebenen drei Wochenlektionen Sport tatsächlich umsetzen zu können, braucht es eine angemessene Anzahl von Turnhallen, die den Standards entsprechen. Jetzt aber sind sie zu klein. Dadurch unterliegt der Sportunterricht für die 5. und 6. Klassen sowie für die Sekundarklassen Einschränkungen, welche die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen. Ausserdem sind die Materialräume zu klein, so dass nicht beide Turnhallen den Vorgaben entsprechend mit Geräten ausgerüstet werden können. Auch die Garderoben entsprechen nicht den Bedürfnissen.

Mit einer neuen Dreifachturnhalle würde ebenso die Situation für den Vereins- und Wettkampfsport in der Stadt Basel deutlich verbessert. Die Sportförderung ist ein wichtiges Anliegen, das vielen Kindern und Jugendlichen entspricht.

Ich meine, dass es weder aus nachhaltiger noch finanzieller Sicht sinnvoll ist, zwei Turnhallen, welche weder den aktuellen Standards noch dem Belegungsbedarf des Campus oder dem Bedarf des Vereins- und Wettkampfsports entsprechen, zu sanieren, wenn wir ca. mit dem doppelten Budget eine standardgerechte moderne Dreifachturnhalle gebaut oder die jetzige Turnhalle erweitert werden kann. Deshalb habe ich mit Überzeugung den JA Knopf für die 2te Überweisung des Vorstosses gedrückt.

Aber – Die Einschätzung, ob eine Sanierung von Bauten, die den aktuellen Standards und dem Bedarf nicht entsprechen, nachhaltiger ist – wie das die Regierung vorschlägt – als der Neubau einer Dreifachturnhalle, die für mehrere Jahrzehnte den Ansprüchen genügen wird, sei nun den Lesenden überlassen.

Zur Stellungnahme der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406346.pdf

Zum Bericht der bz Basel (und Bildquelle) geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/forderung-nicht-zulaessig-basler-regierung-sperrt-sich-gegen-den-bau-einer-neuen-dreifach-turnhalle-ld.2571068

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Prüfungsformate für die Matura 2024

Grosser Rat 24. Januar 2024: Interpellation Sandra Bothe-Wenk betreffend den verschiedenen Prüfungsformate für die Maturaprüfungen SJ 23/24


Die Antwort der Regierung zu den verschiedenen Prüfungsformaten und dem Pilotversuch betreffend die digitale Maturitätsprüfung ist differenziert und ich anerkenne ausdrücklich die Bemühungen und den Zusatzaufwand der involvierten Schulleitungen, Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals.

Einige Überlegungen, aber auch Bedenken, möchte ich dennoch erneut hervorheben. Die Kommunikation bezüglich dieses Pilotprojekts wurde von einigen Betroffenen als unglücklich wahrgenommen und hat deshalb zur Verunsicherung geführt. Insbesondere als besorgniserregend wurde die Einführung neuer Regelungen während des laufenden Schuljahres empfunden, anstelle einer Ankündigung im Vorfeld des neuen Schuljahres.

In Anbetracht der knappen verbleibenden Zeit bis zu den kommenden Maturprüfungen 2024, der fortgeschrittenen Projektphase und dem Stand der Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler erscheint mir aber eine weitere Infragestellung des Pilots als unangebracht, da dies die Verunsicherung nur vergrössern würde.

Allerdings möchte ich, gestützt auf mehrere Gespräche zu diesem Thema, erneut auf den zentralen Aspekt der Bedenken hinweisen. Dieser besteht in der vorhandenen Ungleichheit bezüglich der Voraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler des gesamten Prüfungsjahrgangs. Während die Gleichbehandlung innerhalb einer Klasse für die Prüfung gewährleistet ist, ist diese kantonal nicht gleich gegeben, weil vier unterschiedliche Formate für die schriftlichen Maturitätsprüfungen vorgegeben werden. Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, wie die Integrität und Redlichkeit von digitalen Prüfungen angesichts der zahlreichen Möglichkeiten für unerlaubtes Spicken, die sich durch den Einsatz privater Laptops ergeben, sichergestellt werden kann. Dies betrifft zum Beispiel die Verwendung unsichtbarer Ordner oder Dokumente auf dem Desktop. Auch bleibt der pädagogische Mehrwert einer Kollaborationszeit, die eine Woche vor der Maturitätsprüfung stattfindet, unklar.  Und kritisch betrachtet wird, dass die betroffenen Klassen das Thema der schriftlichen Maturität schon eine Woche im Voraus kennen, auch wenn die einzelnen Aufgaben nicht bekannt sind.
In Anbetracht der angesprochenen Punkte ist es entscheidend, die durchgeführten Pilotversuche zeitnah zu evaluieren, Ungleichheiten zu identifizieren und künftig eine frühzeitige Kommunikation sicherzustellen.

Eine grundlegende Anmerkung ist mir noch wichtig: Bei der zunehmenden Übertragung der Verantwortung für die Definition von digitalen Standards an Schulleitungen und somit an Lehrpersonen ist es wünschenswert, dass alle Lehrkräfte vergleichbare Qualifikationen im digitalen Bereich besitzen. Dies ist entscheidend, um eine gleichmässige Entwicklung digitaler Kompetenzen zu gewährleisten und somit eine chancengleiche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Insbesondere wenn in Zukunft die Maturitätsprüfungen digital durchgeführt werden sollen. Aus diesem Grund sollte für alle Lehrpersonen der verbindliche Zugang zu standardisierten Weiterbildungsprogrammen gewährleistet sein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5623, Antwort der Regierung:
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406401.pdf

Bildquellehttps://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/digitale-schule-stuttgart-leonberg-bw-100.html

Präventionsarbeit an Schulen bzgl. sexalisierter Gewalt

Grosser Rat 19. April 2023: Verbindliche Überweisung mit 79 Ja zu 11 Nein bei 1 Enthaltung zur Umsetzung des Vorstosses betr. sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen 

Die Prävention von Gewalt, insbesondere von sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche, ist eine komplexe Herausforderung, die entschlossenes Handeln auf allen Ebenen unserer Gesellschaft erfordert, speziell auch an Schulen.

Sexualisierte Gewalt kann tiefgreifende Auswirkungen auf Opfer haben, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Plattformen setzt Kinder und Jugendliche zusätzlichen Risiken aus. Die Rolle der Schulen bei der Gewaltprävention ist von zentraler Bedeutung, insbesondere das Vermitteln einer ganzheitlichen und rechtebasierten Sexualbildung. Deshalb will auch der Regierungsrat mit einer Arbeitsgruppe geeignete Massnahmen zur Verstärkung der Präventionsarbeit an Schulen prüfen. Es ist essentiell, dass Kinder sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen erkennen und wissen wo und wie sie sich Hilfe holen können.

Ich denke, dass die Einführung von Präventionsprogrammen, die von ausgewiesenen Kinderschutzexperten entwickelt wurden und seit dem Schuljahr 21/22 für alle Stufen der Volksschule vorhanden sind, nicht nur für die Primarschule verpflichtend sein sollte, sondern ebenso für den Kindergarten und die Sekundarschule. Dies verbunden mit obligatorischen Elternveranstaltungen, um die Erziehungsberechtigten in die Präventionsbemühungen einzubeziehen. Das Angebot des Kinderschutzes ist von hoher Qualität und kann vorhandene Ressourcen optimal nutzen und dadurch Schulen von zusätzlichen konzeptionellen Aufgaben entlasten.

Mehr Informationen zum Angebot Kinderschutz Schweiz hier: https://www.kinderschutz.ch/angebote/praeventionsangebote/mein-koerper-gehoert-mir

Aus diesem Grund befürworte ich die verbindliche Überweisung zur Umsetzung der Motion bzgl. der Prävention von sexueller Gewalt an Schulen und bitte um Prüfung und eventuelle Berücksichtigung der bereits von Fachpersonen erarbeitetenProgramme vom Kinderschutz Schweiz, die das bestehende obligatorische Angebot ergänzen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5469
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion Prävention an Schulen gegen sexualisierte Gewalt:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112067

Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch

Bildquelle:
https://www.fritzundfraenzi.ch/erziehung/wie-schutzen-wir-kinder-vor-sexuellem-missbrauch/

 

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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