Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Präventionsarbeit an Schulen bzgl. sexalisierter Gewalt

Grosser Rat 19. April 2023: Verbindliche Überweisung mit 79 Ja zu 11 Nein bei 1 Enthaltung zur Umsetzung des Vorstosses betr. sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen 

Die Prävention von Gewalt, insbesondere von sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche, ist eine komplexe Herausforderung, die entschlossenes Handeln auf allen Ebenen unserer Gesellschaft erfordert, speziell auch an Schulen.

Sexualisierte Gewalt kann tiefgreifende Auswirkungen auf Opfer haben, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Plattformen setzt Kinder und Jugendliche zusätzlichen Risiken aus. Die Rolle der Schulen bei der Gewaltprävention ist von zentraler Bedeutung, insbesondere das Vermitteln einer ganzheitlichen und rechtebasierten Sexualbildung. Deshalb will auch der Regierungsrat mit einer Arbeitsgruppe geeignete Massnahmen zur Verstärkung der Präventionsarbeit an Schulen prüfen. Es ist essentiell, dass Kinder sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen erkennen und wissen wo und wie sie sich Hilfe holen können.

Ich denke, dass die Einführung von Präventionsprogrammen, die von ausgewiesenen Kinderschutzexperten entwickelt wurden und seit dem Schuljahr 21/22 für alle Stufen der Volksschule vorhanden sind, nicht nur für die Primarschule verpflichtend sein sollte, sondern ebenso für den Kindergarten und die Sekundarschule. Dies verbunden mit obligatorischen Elternveranstaltungen, um die Erziehungsberechtigten in die Präventionsbemühungen einzubeziehen. Das Angebot des Kinderschutzes ist von hoher Qualität und kann vorhandene Ressourcen optimal nutzen und dadurch Schulen von zusätzlichen konzeptionellen Aufgaben entlasten.

Mehr Informationen zum Angebot Kinderschutz Schweiz hier: https://www.kinderschutz.ch/angebote/praeventionsangebote/mein-koerper-gehoert-mir

Aus diesem Grund befürworte ich die verbindliche Überweisung zur Umsetzung der Motion bzgl. der Prävention von sexueller Gewalt an Schulen und bitte um Prüfung und eventuelle Berücksichtigung der bereits von Fachpersonen erarbeitetenProgramme vom Kinderschutz Schweiz, die das bestehende obligatorische Angebot ergänzen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5469
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion Prävention an Schulen gegen sexualisierte Gewalt:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112067

Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch

Bildquelle:
https://www.fritzundfraenzi.ch/erziehung/wie-schutzen-wir-kinder-vor-sexuellem-missbrauch/

 

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Stärkung der Lernbeziehungen im A-Zug der Sek I

Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug Roth „Stärkung der Lernbeziehung im A-Zug, Sek I“

Eine Stärkung der Lernbeziehungen ist unterstützenswert, dies gilt grundsätzlich für alle Stufen der im Vorstoss angesprochenen Sekundarschule.

Darum nehme ich die Gelegenheit wahr paar Punkte detaillierter auszuführen. Lernbeziehungen sind nicht nur abhängig von der Anzahl Fächer, die eine Klassenlehrperson unterrichtet, sondern ebenso von der Schulform. Manche Sekundarschulen unterrichten beispielsweise gar nicht mehr im herkömmlichen Klassenverband. Es wäre insofern opportun, mal generell über Schulstrukturen zu sprechen, welche die Lernbeziehungen prinzipiell stärken.

Unabhängig davon besteht aber effektiv Handlungsbedarf bezüglich der Ausbildung, dies angesichts der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt rund 20 Prozent aller Lehrpersonen an der Sekundarschule nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen,

In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, ob ein fächerbezogenes Nachqualifikations-Angebot für alle bereits unterrichtenden Lehrpersonen der Sekundarschule geschaffen werden sollte, eben unabhängig von der Stufe, an welcher sie unterrichten.

Ausserdem geben wir zu bedenken, dass es zu Ungleichbehandlungen von Lehrpersonen kommt, wenn nur Sek-A-Lehrpersonen von einer Nachqualifikation ohne Lohnausfall profitieren können. Dies nicht nur in Bezug auf die anderen Lehrpersonen, die an der Sekundarstufe unterrichten und von einem Nachqualifikations-Angebot profitieren würden, sondern ebenso in Bezug auf alle Lehrpersonen, die sich mit berufsbegleitenden Studien zum Erwerb eines Masters oder CAS oder ähnlichem weiterbilden.

Zu befürworten ist die Forderung betreffend gute Rahmenbedingungen für eine Entlastung für die Klassenleitung, die aus meiner Sicht auf der Sek-A-Stufe effektiv höher liegen sollte als auf den anderen Sekundarstufen.

Hinsichtlich der heilpädagogischen Grundlagen ist es heute schon so, dass alle Lehrpersonen der Sekundarstufe während der Ausbildung drei Module zur Inklusionsthematik besuchen.

Begrüssenswert wäre deshalb ein Nachqualifikations-Angebot für Lehrpersonen der Sek-A-Stufe zu prüfen, welche spezifische Thematiken der Sek-A mit Schwerpunkten

  • auf die Klassenführung,
  • die Elternarbeit
  • und die Berufsorientierung im Fokus hat
  • und durchaus auch einen Vertiefungsanteil der heilpädagogischen Ansätze berücksichtig.

Zusammenfassend kann ich im Namen der Grünliberalen sagen, dass wir diesen Vorstoss unterstützen, weil wir die Stärkung der Lernbeziehungen fördern wollen. Wir sind aber wie ausgeführt der Meinung, dass man noch weiterdenken kann und noch andere wichtige Überlegungen miteinbeziehen sollte.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorstoss Roth: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403304.pdf

Bildquelle: edubsBS

Museumsgesetz

Grosser Rat 11. Januar 2023: Bericht BKK zum Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) sowie Bericht zu einer Motion und einem Anzug sowie Mitbericht der GPK

Was lange währt wird endlich gut! Für die Museums-Stadt Basel ist heute ein freudiger Tag. Das teilrevidierte Museumsgesetz ist reif für die Beratung im Parlament und wird von allen politischen Lagern mitgetragen. Wichtige Fragen sind geklärt. Dies aufgrund des zusätzlichen Efforts aller Akteure, insbesondere auch der eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe, deren Arbeit die GLP ausdrücklich honoriert und verdankt.Im speziellen wurden die Fragen der Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen erneut diskutiert, gespiegelt – und – die entscheidenden Knackpunkte geklärt.
So auch die Knacknuss bezüglich der Autonomie der Museen respektive der Frage, ob sie ausgegliedert werden sollen, was wir heute basierend auf dem erarbeiteten Kompromiss «beneinen» können.

Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag der Komplexität des Geschäfts Rechnung trägt, gut durchdacht ist und damit eine tragfähige fundierte gesetzliche Lösung vorliegt. Es ist mir aber bewusst, dass die Verordnung zum Gesetz noch nicht ausgearbeitet ist und sie für die gesetzliche Umsetzung der Bestimmungen essenziell ist. Empfehlenswert ist deshalb weiterhin den Einbezug aller Player bei der Konsultation zur Verordnung.

Die Richtung hinsichtlich der gesetzlichen Neuerungen wird aber durch gemeinsame Nenner vorgegeben.
Dies in Bezug auf: das Etablieren von Sammlungskonzepten in allen 5 Museen, die aktive, systematische Provenienzforschung und die Formulierung betreffend der Teilautonomie der Museen.

Die nun gewählte Linie insbesondere betreffend die Rechtsform und die Organisation verpflichtet sowohl das Präsidialdepartement als auch die Museumsdirektorien zu einer konstruktiven – und mit Blick auf die Zukunft – zu einer verbesserten Zusammenarbeit. Der erarbeitete Lösungsvorschlag wird von allen Seiten gestützt. Wenn man bedenkt, dass die letzten Jahre von negativen Schlagzeilen geprägt waren, ist der vorliegende austarierte Vorschlag, die Chance mit zukünftigen Spannungsfeldern in der Museumspolitik umzugehen. Die Ausgestaltung der Autonomie und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit in Bezug auf organisatorische, finanzielle und personelle Angelegenheiten berücksichtigt den Wunsch der Museumsdirektorien und ebenso der Museumskommissionen, deren Rolle zugleich gefestigt wird. Dem Ruf nach einem krisenresistenten Museumsgesetz wird Rechnung getragen und die Teilautonomie der Museen und der Handlungsspielraum durch den Vierjahres-Globalkredit gestärkt. Mit dem Leistungsauftrag wiederum wird mehr Flexibilität und eine bessere Planungssicherheit erreicht.

Entsprechend empfehle ich im Namen der Grünliberalen, die Anträge der BKK für das teilrevidierte Museumsgesetz zur Annahme. Es bleibt mir, mich bei  allen Beteiligten für die offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit zu bedanken. Namentlich dem Präsidialdepartement und den Verantwortlichen der Museen wie auch der Geschäftsprüfungskommission für ihren fundierten Mitbericht. Nicht zuletzt deswegen kam eine Neuauslegung der Gesetzesartikel zustande, die Früchte getragen hat.

Die Grünliberalen sind happy mit der heutigen Vorlage. Alles weitere wird sich bei der Umsetzung weisen. Wir sind aber überzeugt, die Basis für ein gutes Miteinander ist geschaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Dokumente im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110375

Fotoquelle: basellive.ch

 

Lehrstellenbericht 2021

Grosser Rat 7. Dezember 2022: Votum zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission „Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der Beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt 2021“

Sowohl der Lehrstellenmarkt wie auch die Nachfrage nach Lehrstellen waren in den vergangenen beiden Jahren weitgehend stabil. Somit haben sich die Befürchtungen, die Covid-19-Pandemie könne zu einer weiteren Schwächung der beruflichen Grundbildung in der Region führen, erfreulicherweise nicht erfüllt.

Sorgen hingegen bereitet nach wie vor, dass zu wenig Schulabgänger der Sekundarstufe I direkt in eine Berufslehre übertreten. Der Wert ist zwar leicht höher als im 2020, liegt aber dennoch bei tiefen 18% im 2021.

Aufgrund des Fachkräftemangels in verschiedenen Berufsfeldern bräuchten wir dringend mehr Lernende. Warum also gelingt es uns nicht, die direkte Übertrittsquote in eine Lehre bei den Jugendlichen signifikant zu steigern?

Nun – der Grund liegt eigentlich auf der Hand Die Wege in weiterführende Schulen sind kurz und weniger steinig. Eine Lehrstelle mit 14 Jahren zu suchen, gleichzeitig die Schulbank zu drücken und gute Leistung zu bringen, ist herausfordernder.

Die Frage, die uns Grünliberale deshalb umtreibt, ist:

Reicht das Investment der Volkschule in den dualen Bildungsweg – also reichen die Anstrengungen auf der Sekundarstufe I, um die Schülerinnen und Schüler beim Berufsfindungsprozess auf allen drei Stufen A, E und P fundiert zu informieren, zu beraten und bei der Lehrstellensuche zu begleiten?

Die Frage stellt sich auch mit Blick auf die Lehrvertragsauflösungen, die in Basel-Stadt bei 24% für die EFZ-Abschlüsse und bei den EBA-Abschlüssen bei 14% liegt. Der Grund für die vielen Vertragsauflösungen liegt gemäss Bundesamtes für Statistik meistens bei der falschen Berufswahl.

Lehrvertragsauflösungen erfolgen mehrheitlich im ersten Jahr. 6.9% der Jugendlichen in Basel finden aber langfristig nicht mehr ins Berufsbildungssystem zurück. Daran müssen wir unbedingt arbeiten. Als Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, dass junge Menschen ohne berufliche Grundbildung bleiben. Wir sollten alles daran setzen, dass Lernende eine Ausbildung finden, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht, um in der Konsequenz ihre Berufsausbildung erfolgreich durchlaufen und abschliessen zu können. Ich meine, wir sollten uns nochmals vertieft Gedanken machen, wie die gute Passung der Jugendlichen vor dem Eintritt in die Berufslehre erhöht werden kann und der Übergang in die Lehre besser gelingt. Mit dem Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt werden die Jugendlichen oftmals ins kalte Wasser geworfen.

Umso wichtiger ist die Begleitung und gute Betreuung nach Lehreintritt durch den Lehrbetrieb wichtig und aber auch durch die Lehraufsichtsbehörde. Insbesondere braucht es gezielte Unterstützungsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen, wenn es zu Lehrabbrüchen kommt und sich Jugendliche neu orientieren müssen. Junge Menschen, die beispielsweise ein Praktikum zwecks Berufsfindung machen, werden von der Lehraufsicht nicht begleitet. Sie sind auf sich allein gestellt. Das ist ein unguter Zustand, dem mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Ein anderer Aspekt ist, dass oft Lehrstellen nicht mehr an Volksschulabgänger vergeben werden. Die Lehrbetriebe warten lieber auf die aus dem Gymnasium oder den weiterführenden Schulen gefallenen Jugendlichen.

Für die Betriebe sind die Vorteile klar.

  • Die Lehrlinge sind älter und entsprechend reifer. Das belegt der Altersdurchschnitt beim Lehrstellenantritt. Er liegt bei 18 Jahren.
  • Und durch den längeren Schulbesuch ist das Wissen in den Grundlagefächern fundierter, die Allgemeinbildung höher und damit der erfolgreiche Berufsabschluss besser garantiert, aber auch die Karrierechancen der Berufsabgänger und Berufsabgängerinnen erhöhen sich.

Im Grundsatz bekräftigen wir Grünliberalen unsere Haltung, dass Jugendliche aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrem Interesse, den für sie am besten geeigneten Bildungsweg wählen sollen können. Jugendliche, bei denen wegen ihrer Fähigkeiten und Motivation beide Bildungs­wege infrage kommen, sollen in den dualen Bildungswegen gleichwertige Laufbahnperspektiven vorfinden.

Sie sollen sich in ihrer Wahl nicht eingeschränkt fühlen. Dies in Bezug auf den gesellschaftlichen Druck zur Erfüllung von Quoten oder Normen. Es ist eine offene Frage, ob die aktuellen Zuteilungsmechanismen zu den Gymnasien, den weiterführenden Schulen und die Vergabe von Lehr­stellen diesem Ideal tatsächlich nahekommen.

Bei der Wahl der Bildungswege machen sich Jugendliche auch Gedanken über ihre zukünftigen Berufschancen. Bei manchen spielt ebenso die Entwicklung der Verdienstmöglichkeit eine Rolle. Diese Aspekte beeinflussen zugleich die Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern in diesem Lebensabschnitt beratend zur Seite stehen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Eltern die Chancen ihrer Kinder optimieren wollen.

Kluge Köpfe können mit höheren Einkommen rechnen als fleissige Hände. Es ist nicht verwunderlich, wenn junge Leute den Bildungsweg einschlagen, der ihnen die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft und spätere Lebensqualität verspricht.

Um der grossen Nachfrage nach Fachkräften in den verschiedensten Berufsfeldern zu begegnen und einen Personalnotstand zu verhindern, ist eine substanzielle Aufwertung der Handarbeit im Gewerbe und Dienstleistungswesen wohl unabdingbar. Damit stärken wir die Berufslehre und machen sie attraktiver.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.thurzelg.ch
Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111818

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