Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Votum Seite 1 von 4

Präventionsarbeit an Schulen bzgl. sexalisierter Gewalt

Grosser Rat 19. April 2023: Verbindliche Überweisung mit 79 Ja zu 11 Nein bei 1 Enthaltung zur Umsetzung des Vorstosses betr. sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen 

Die Prävention von Gewalt, insbesondere von sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche, ist eine komplexe Herausforderung, die entschlossenes Handeln auf allen Ebenen unserer Gesellschaft erfordert, speziell auch an Schulen.

Sexualisierte Gewalt kann tiefgreifende Auswirkungen auf Opfer haben, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Plattformen setzt Kinder und Jugendliche zusätzlichen Risiken aus. Die Rolle der Schulen bei der Gewaltprävention ist von zentraler Bedeutung, insbesondere das Vermitteln einer ganzheitlichen und rechtebasierten Sexualbildung. Deshalb will auch der Regierungsrat mit einer Arbeitsgruppe geeignete Massnahmen zur Verstärkung der Präventionsarbeit an Schulen prüfen. Es ist essentiell, dass Kinder sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen erkennen und wissen wo und wie sie sich Hilfe holen können.

Ich denke, dass die Einführung von Präventionsprogrammen, die von ausgewiesenen Kinderschutzexperten entwickelt wurden und seit dem Schuljahr 21/22 für alle Stufen der Volksschule vorhanden sind, nicht nur für die Primarschule verpflichtend sein sollte, sondern ebenso für den Kindergarten und die Sekundarschule. Dies verbunden mit obligatorischen Elternveranstaltungen, um die Erziehungsberechtigten in die Präventionsbemühungen einzubeziehen. Das Angebot des Kinderschutzes ist von hoher Qualität und kann vorhandene Ressourcen optimal nutzen und dadurch Schulen von zusätzlichen konzeptionellen Aufgaben entlasten.

Mehr Informationen zum Angebot Kinderschutz Schweiz hier: https://www.kinderschutz.ch/angebote/praeventionsangebote/mein-koerper-gehoert-mir

Aus diesem Grund befürworte ich die verbindliche Überweisung zur Umsetzung der Motion bzgl. der Prävention von sexueller Gewalt an Schulen und bitte um Prüfung und eventuelle Berücksichtigung der bereits von Fachpersonen erarbeitetenProgramme vom Kinderschutz Schweiz, die das bestehende obligatorische Angebot ergänzen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5469
Stellungnahme der Regierung betreffend der Motion Prävention an Schulen gegen sexualisierte Gewalt:
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112067

Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch

Bildquelle:
https://www.fritzundfraenzi.ch/erziehung/wie-schutzen-wir-kinder-vor-sexuellem-missbrauch/

 

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Stärkung der Lernbeziehungen im A-Zug der Sek I

Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug Roth „Stärkung der Lernbeziehung im A-Zug, Sek I“

Eine Stärkung der Lernbeziehungen ist unterstützenswert, dies gilt grundsätzlich für alle Stufen der im Vorstoss angesprochenen Sekundarschule.

Darum nehme ich die Gelegenheit wahr paar Punkte detaillierter auszuführen. Lernbeziehungen sind nicht nur abhängig von der Anzahl Fächer, die eine Klassenlehrperson unterrichtet, sondern ebenso von der Schulform. Manche Sekundarschulen unterrichten beispielsweise gar nicht mehr im herkömmlichen Klassenverband. Es wäre insofern opportun, mal generell über Schulstrukturen zu sprechen, welche die Lernbeziehungen prinzipiell stärken.

Unabhängig davon besteht aber effektiv Handlungsbedarf bezüglich der Ausbildung, dies angesichts der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt rund 20 Prozent aller Lehrpersonen an der Sekundarschule nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen,

In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, ob ein fächerbezogenes Nachqualifikations-Angebot für alle bereits unterrichtenden Lehrpersonen der Sekundarschule geschaffen werden sollte, eben unabhängig von der Stufe, an welcher sie unterrichten.

Ausserdem geben wir zu bedenken, dass es zu Ungleichbehandlungen von Lehrpersonen kommt, wenn nur Sek-A-Lehrpersonen von einer Nachqualifikation ohne Lohnausfall profitieren können. Dies nicht nur in Bezug auf die anderen Lehrpersonen, die an der Sekundarstufe unterrichten und von einem Nachqualifikations-Angebot profitieren würden, sondern ebenso in Bezug auf alle Lehrpersonen, die sich mit berufsbegleitenden Studien zum Erwerb eines Masters oder CAS oder ähnlichem weiterbilden.

Zu befürworten ist die Forderung betreffend gute Rahmenbedingungen für eine Entlastung für die Klassenleitung, die aus meiner Sicht auf der Sek-A-Stufe effektiv höher liegen sollte als auf den anderen Sekundarstufen.

Hinsichtlich der heilpädagogischen Grundlagen ist es heute schon so, dass alle Lehrpersonen der Sekundarstufe während der Ausbildung drei Module zur Inklusionsthematik besuchen.

Begrüssenswert wäre deshalb ein Nachqualifikations-Angebot für Lehrpersonen der Sek-A-Stufe zu prüfen, welche spezifische Thematiken der Sek-A mit Schwerpunkten

  • auf die Klassenführung,
  • die Elternarbeit
  • und die Berufsorientierung im Fokus hat
  • und durchaus auch einen Vertiefungsanteil der heilpädagogischen Ansätze berücksichtig.

Zusammenfassend kann ich im Namen der Grünliberalen sagen, dass wir diesen Vorstoss unterstützen, weil wir die Stärkung der Lernbeziehungen fördern wollen. Wir sind aber wie ausgeführt der Meinung, dass man noch weiterdenken kann und noch andere wichtige Überlegungen miteinbeziehen sollte.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorstoss Roth: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403304.pdf

Bildquelle: edubsBS

Museumsgesetz

Grosser Rat 11. Januar 2023: Bericht BKK zum Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) sowie Bericht zu einer Motion und einem Anzug sowie Mitbericht der GPK

Was lange währt wird endlich gut! Für die Museums-Stadt Basel ist heute ein freudiger Tag. Das teilrevidierte Museumsgesetz ist reif für die Beratung im Parlament und wird von allen politischen Lagern mitgetragen. Wichtige Fragen sind geklärt. Dies aufgrund des zusätzlichen Efforts aller Akteure, insbesondere auch der eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe, deren Arbeit die GLP ausdrücklich honoriert und verdankt.Im speziellen wurden die Fragen der Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen erneut diskutiert, gespiegelt – und – die entscheidenden Knackpunkte geklärt.
So auch die Knacknuss bezüglich der Autonomie der Museen respektive der Frage, ob sie ausgegliedert werden sollen, was wir heute basierend auf dem erarbeiteten Kompromiss «beneinen» können.

Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag der Komplexität des Geschäfts Rechnung trägt, gut durchdacht ist und damit eine tragfähige fundierte gesetzliche Lösung vorliegt. Es ist mir aber bewusst, dass die Verordnung zum Gesetz noch nicht ausgearbeitet ist und sie für die gesetzliche Umsetzung der Bestimmungen essenziell ist. Empfehlenswert ist deshalb weiterhin den Einbezug aller Player bei der Konsultation zur Verordnung.

Die Richtung hinsichtlich der gesetzlichen Neuerungen wird aber durch gemeinsame Nenner vorgegeben.
Dies in Bezug auf: das Etablieren von Sammlungskonzepten in allen 5 Museen, die aktive, systematische Provenienzforschung und die Formulierung betreffend der Teilautonomie der Museen.

Die nun gewählte Linie insbesondere betreffend die Rechtsform und die Organisation verpflichtet sowohl das Präsidialdepartement als auch die Museumsdirektorien zu einer konstruktiven – und mit Blick auf die Zukunft – zu einer verbesserten Zusammenarbeit. Der erarbeitete Lösungsvorschlag wird von allen Seiten gestützt. Wenn man bedenkt, dass die letzten Jahre von negativen Schlagzeilen geprägt waren, ist der vorliegende austarierte Vorschlag, die Chance mit zukünftigen Spannungsfeldern in der Museumspolitik umzugehen. Die Ausgestaltung der Autonomie und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit in Bezug auf organisatorische, finanzielle und personelle Angelegenheiten berücksichtigt den Wunsch der Museumsdirektorien und ebenso der Museumskommissionen, deren Rolle zugleich gefestigt wird. Dem Ruf nach einem krisenresistenten Museumsgesetz wird Rechnung getragen und die Teilautonomie der Museen und der Handlungsspielraum durch den Vierjahres-Globalkredit gestärkt. Mit dem Leistungsauftrag wiederum wird mehr Flexibilität und eine bessere Planungssicherheit erreicht.

Entsprechend empfehle ich im Namen der Grünliberalen, die Anträge der BKK für das teilrevidierte Museumsgesetz zur Annahme. Es bleibt mir, mich bei  allen Beteiligten für die offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit zu bedanken. Namentlich dem Präsidialdepartement und den Verantwortlichen der Museen wie auch der Geschäftsprüfungskommission für ihren fundierten Mitbericht. Nicht zuletzt deswegen kam eine Neuauslegung der Gesetzesartikel zustande, die Früchte getragen hat.

Die Grünliberalen sind happy mit der heutigen Vorlage. Alles weitere wird sich bei der Umsetzung weisen. Wir sind aber überzeugt, die Basis für ein gutes Miteinander ist geschaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Dokumente im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110375

Fotoquelle: basellive.ch

 

Lehrstellenbericht 2021

Grosser Rat 7. Dezember 2022: Votum zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission „Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der Beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt 2021“

Sowohl der Lehrstellenmarkt wie auch die Nachfrage nach Lehrstellen waren in den vergangenen beiden Jahren weitgehend stabil. Somit haben sich die Befürchtungen, die Covid-19-Pandemie könne zu einer weiteren Schwächung der beruflichen Grundbildung in der Region führen, erfreulicherweise nicht erfüllt.

Sorgen hingegen bereitet nach wie vor, dass zu wenig Schulabgänger der Sekundarstufe I direkt in eine Berufslehre übertreten. Der Wert ist zwar leicht höher als im 2020, liegt aber dennoch bei tiefen 18% im 2021.

Aufgrund des Fachkräftemangels in verschiedenen Berufsfeldern bräuchten wir dringend mehr Lernende. Warum also gelingt es uns nicht, die direkte Übertrittsquote in eine Lehre bei den Jugendlichen signifikant zu steigern?

Nun – der Grund liegt eigentlich auf der Hand Die Wege in weiterführende Schulen sind kurz und weniger steinig. Eine Lehrstelle mit 14 Jahren zu suchen, gleichzeitig die Schulbank zu drücken und gute Leistung zu bringen, ist herausfordernder.

Die Frage, die uns Grünliberale deshalb umtreibt, ist:

Reicht das Investment der Volkschule in den dualen Bildungsweg – also reichen die Anstrengungen auf der Sekundarstufe I, um die Schülerinnen und Schüler beim Berufsfindungsprozess auf allen drei Stufen A, E und P fundiert zu informieren, zu beraten und bei der Lehrstellensuche zu begleiten?

Die Frage stellt sich auch mit Blick auf die Lehrvertragsauflösungen, die in Basel-Stadt bei 24% für die EFZ-Abschlüsse und bei den EBA-Abschlüssen bei 14% liegt. Der Grund für die vielen Vertragsauflösungen liegt gemäss Bundesamtes für Statistik meistens bei der falschen Berufswahl.

Lehrvertragsauflösungen erfolgen mehrheitlich im ersten Jahr. 6.9% der Jugendlichen in Basel finden aber langfristig nicht mehr ins Berufsbildungssystem zurück. Daran müssen wir unbedingt arbeiten. Als Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, dass junge Menschen ohne berufliche Grundbildung bleiben. Wir sollten alles daran setzen, dass Lernende eine Ausbildung finden, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht, um in der Konsequenz ihre Berufsausbildung erfolgreich durchlaufen und abschliessen zu können. Ich meine, wir sollten uns nochmals vertieft Gedanken machen, wie die gute Passung der Jugendlichen vor dem Eintritt in die Berufslehre erhöht werden kann und der Übergang in die Lehre besser gelingt. Mit dem Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt werden die Jugendlichen oftmals ins kalte Wasser geworfen.

Umso wichtiger ist die Begleitung und gute Betreuung nach Lehreintritt durch den Lehrbetrieb wichtig und aber auch durch die Lehraufsichtsbehörde. Insbesondere braucht es gezielte Unterstützungsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen, wenn es zu Lehrabbrüchen kommt und sich Jugendliche neu orientieren müssen. Junge Menschen, die beispielsweise ein Praktikum zwecks Berufsfindung machen, werden von der Lehraufsicht nicht begleitet. Sie sind auf sich allein gestellt. Das ist ein unguter Zustand, dem mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Ein anderer Aspekt ist, dass oft Lehrstellen nicht mehr an Volksschulabgänger vergeben werden. Die Lehrbetriebe warten lieber auf die aus dem Gymnasium oder den weiterführenden Schulen gefallenen Jugendlichen.

Für die Betriebe sind die Vorteile klar.

  • Die Lehrlinge sind älter und entsprechend reifer. Das belegt der Altersdurchschnitt beim Lehrstellenantritt. Er liegt bei 18 Jahren.
  • Und durch den längeren Schulbesuch ist das Wissen in den Grundlagefächern fundierter, die Allgemeinbildung höher und damit der erfolgreiche Berufsabschluss besser garantiert, aber auch die Karrierechancen der Berufsabgänger und Berufsabgängerinnen erhöhen sich.

Im Grundsatz bekräftigen wir Grünliberalen unsere Haltung, dass Jugendliche aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrem Interesse, den für sie am besten geeigneten Bildungsweg wählen sollen können. Jugendliche, bei denen wegen ihrer Fähigkeiten und Motivation beide Bildungs­wege infrage kommen, sollen in den dualen Bildungswegen gleichwertige Laufbahnperspektiven vorfinden.

Sie sollen sich in ihrer Wahl nicht eingeschränkt fühlen. Dies in Bezug auf den gesellschaftlichen Druck zur Erfüllung von Quoten oder Normen. Es ist eine offene Frage, ob die aktuellen Zuteilungsmechanismen zu den Gymnasien, den weiterführenden Schulen und die Vergabe von Lehr­stellen diesem Ideal tatsächlich nahekommen.

Bei der Wahl der Bildungswege machen sich Jugendliche auch Gedanken über ihre zukünftigen Berufschancen. Bei manchen spielt ebenso die Entwicklung der Verdienstmöglichkeit eine Rolle. Diese Aspekte beeinflussen zugleich die Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern in diesem Lebensabschnitt beratend zur Seite stehen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Eltern die Chancen ihrer Kinder optimieren wollen.

Kluge Köpfe können mit höheren Einkommen rechnen als fleissige Hände. Es ist nicht verwunderlich, wenn junge Leute den Bildungsweg einschlagen, der ihnen die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft und spätere Lebensqualität verspricht.

Um der grossen Nachfrage nach Fachkräften in den verschiedensten Berufsfeldern zu begegnen und einen Personalnotstand zu verhindern, ist eine substanzielle Aufwertung der Handarbeit im Gewerbe und Dienstleistungswesen wohl unabdingbar. Damit stärken wir die Berufslehre und machen sie attraktiver.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.thurzelg.ch
Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111818

Monitoring Sicherstellung Schulpersonal

Grosser Rat 20. Oktober 2022: Votum betreffend Monitoring zur Sicherstellung von ausreichend und qualifizierten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen für die Basel-Städtischen Schulen

Ich freue mich, dass der Vorstoss mit grosser parlamentarischer Unterstützung aus allen Fraktionen überwiesen wurde und bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Grossen Rat, die von Beginn weg bereit waren, das wichtige Anliegen mitzutragen.

Der Fachkräftemangel wird uns die nächsten Jahre begleiten. Eine transparente Dokumentation kann helfen, Schwerpunkte zu setzen, um dem Mangel nicht nur zu begegnen, sondern ihn im besten Fall mit gezielten Massnahmen zu bekämpfen.


Im Mai dieses Jahres hat der Schweizer Dachverband der Lehrpersonen darauf aufmerksam gemacht, dass in den Kantonen datenbasierte regelmässige Erhebungen in Bezug auf den Lehrermangel fehlen.

Das ist bisher auch in Basel so.

In Anbetracht der prekären Lage bezüglich des Fachkräftemangels, ist eine detaillierte jährliche Übersicht über die Anstellungs-Situation der kantonalen Lehr- und Fachpersonen im Schulbereich notwendig – und dies nicht erst auf Anfrage und Bitten darum.

Die aktuellen Szenarien bis 2031 für die obligatorische Schule des Bundesamtes für Statistik zeigen auf, dass der Mangel in der Nordwestschweiz auch zukünftig gross bleiben wird. Die neuausgebildeten Lehrpersonen können die anstehenden Pensionierungen nicht vollumfänglich kompensieren – abgesehen von den Kündigungen, die aufzufangen sind.Die Bildungsqualität soll nicht durch unqualifiziertes Personal sichergestellt werden. Der Kanton Basel-Stadt ordnet sich schon heute bei den schulischen Leistungserhebungen der Kinder regelmässig am Schweizer Schlusslicht ein.

Auch Lehrpersonen in Ausbildung, können nicht im gleichen Mass den Job von ausgebildeten Lehrpersonen ausüben. Gerade sie brauchen fachkundiges Coaching – und eben dafür wiederum benötigen wir genug Fachpersonal.

Der Einstieg in den Lehrberuf soll also gut gelingen. Das ist wichtig für das Berufsimage und natürlich, damit die bedeutsame Aufgabe lange ausgeübt wird.

Ich bin der Meinung, dass es höchste Zeit ist, sich vertieft Gedanken über die unguten Vorzeichen einer sich anbahnenden Problematik bezüglich des Lehrermangels zu machen. Gezielte Massnahmen für unseren Kanton sind jetzt zu überlegen.

Es geht also darum den Regierungsrat zu verpflichten, mindestens jährlich über die Stellensituation von Lehr- und Fachpersonen detailliert Auskunft zu geben – und zwar in Bezug auf die Quantität aber eben auch auf die Qualität der Anstellungen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte und -Mitteilungen:
https://www.lch.ch/aktuell/detail/kantonale-vorstoesse-gegen-den-lehrermangel-lanciert
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/dachverband-nimmt-politik-bei-lehrermangel-in-die-pflicht-66175619
https://telebasel.ch/2022/08/09/keiner-weiss-wie-prekaer-die-situation-in-den-schulen-wirklich-ist/?channel=105100

Bildquelle:
www.tagesspiegel.de/berlin/klassenzimmer-schueler

Leistungsbericht FHNW 2021

Grosser Rat 21. September 2022: Bericht der IPK FHNW betreffend Berichterstattung über die Erfüllung der Leistungsauftragsperiode 2021

Der Rückblick auf die Leistungsperiode 2021 zeigt, dass die Fachhochschule Nordwestschweiz immer noch von einschränkenden Bedingungen wegen der Corona-Pandemie stark geprägt war. Es ist daher verständlich, dass trotz einer gewissen Gewöhnung an die Umstände, bei vielen Studierenden und Mitarbeitenden nach zwei Jahren anhaltender Mehrbelastung und Unsicherheit eine gewisse Ermüdung feststellbar war.

Umso erfreulicher, dass die FHNW auch im Jahr 2021 – mit insgesamt 13’404 Studierenden – zu einer gefragten Schweizer Fachhochschule zählte und die finanziellen und organisatorischen Ziele erfüllt werden konnten.

3’142 qualifizierte Fachkräfte konnten im 2021 in den Arbeitsmarkt entlassen werden. Angesichts des branchenübergreifenden Fachkräftemangels, profitiert unser Wirtschaftsstandort wesentlich davon.

Die Ausbildung gehört zum Kerngeschäft der Fachhochschule Nordwestschweiz. Nun hält der Bericht der IPK FHNW fest, dass bei den Neueintritten ein Rückgang von insgesamt 5% zu verzeichnen war. Das ist tatsächlich nicht zufriedenstellen.

Insbesondere ist die Pädagogische Hochschule von weniger Neueintritten betroffen. Der Anmelderückgang von 8 Prozent Studierenden ist in Anbetracht des Lehrpersonenmangels besorgniserregend. Die genauen Ursachen sind nicht ergründet. Vermutet wird unter anderem, dass andere Fachhochschulen attraktiver sein könnten. Vermutungen bringen uns aber nicht weiter. Eine Evaluation der Gründe ist notwendig. Ebenso wäre ein Vergleich der Ausbildungsgänge mit jenen der anderen Pädagogischen Hochschulen interessant, welche über steigende Anmeldungszahlen verfügen.

Dabei stehen immer wieder dieselben Themen auf dem Präsentierteller. Sei das die Verknüpfung von Theorie und Praxis, aber auch der mangelnde Berufsbezug von Dozierenden.Parlamentarische Vorstösse sind hierzu hängig. Eine praxisorientierte Ausbildung bedingt auch praxisnahe Dozierende, weshalb bei bestimmten Fächern eine mehrjährige Berufspraxis Voraussetzung sein sollte.Es besteht diesbezüglich klar Handlungsbedarf, denn es gehört zu den zentralen Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen, mit einer attraktiven, praxisnahen, pädagogisch fundierten und berufsspezifischen Ausbildung dazu beizutragen, dass längerfristig auch die Berufsattraktivität wieder steigt.

Lehrer oder Lehrerin sein bedeutet, einen gesellschaftlich systemrelevanten und hoch anspruchsvollen Beruf auszuüben.

Eine als Studium konzipierte Berufsausbildung, wie sie an der Pädagogischen Hochschule angeboten wird, muss sich dringend und vertieft der Frage stellen, wie die berufliche Qualifikation am besten erreicht wird. Dazu gehört eine Überprüfung des Assessments, des stark modularen Aufbaus und der teilweise vor allem wissenschaftlich, aber wenig praxisnah orientierten Inhalte. Ausserdem muss das Berufsfeld in die Konzeption der Ausbildung stärker einbezogen werden – so wie das in anderen Berufsausbildungen der Fall ist.

Zusammenfassend soll die PH FHNW grundlegend klären, wie sie den Zusammenhang zwischen Studium und Berufsausbildung herstellen will, so dass eine Berufsausbildung auf sehr hohem Niveau mit entsprechenden Anforderungen gelingen kann.

Richten wir nun aber den Blick in die Zukunft der Fachhochschule Nordwestschweiz – als öffentliche Bildungs- und Forschungsinstitution – mit 9 innovativen Studiengängen. Die Institution ist nach der Corona-Krise allmählich wieder zur Normalität zurückgekehrt. Sie kann die Erfahrungen der letzten Jahre mitnehmen und neu erworbene Kompetenzen zu optimierten Prozessen führen. In der Konsequenz können die vergangenen Herausforderungen zu einer nachhaltigenWeiterentwicklung der Fachhochschule beitragen.

Diese Chancen gilt es zu packen, damit der Wissenstransfer von praxisrelevanten Forschungsergebnissen auch tatsächlich im jeweiligen Berufsfeld ankommt
Sei das in der Industrie, der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen, der Kultur und aber auch der Bildung.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Berichte:

Medien:

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Späterer Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler

Der Vorstoss, den Schulbeginn im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich um 30 bis 60 Minuten nach vorne zu verschieben und für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich flexibel zu gestalten ist sympathisch und durchaus verständlich. Ich selbst gehöre zu den Eulen und nicht zu den Lerchen.
Der Kanton Basel-Stadt ist was den Schulstart betrifft aber bereits sehr fortschrittlich unterwegs. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Basel-Land, startet die Schule bei uns einheitlich um 8 Uhr. Basel reagierte damit auf eine Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2013. Das Expertenstatement vom Kinderspital Zürich, auf das sich die Motionärinnen beziehen, ist meiner Meinung nach unter dem Aspekt zu beurteilen, dass in Zürich die Schulen um 7.30 Uhr starten.
In der Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt wurde das Thema von allen Seiten betrachtet, diskutiert und argumentiert. Schlussendlich waren sich aber alle Mitglieder einig, die Gegenargumente überzeugten mehr. Dabei stand vor allem die Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Fokus, die garantiert werden müssen, ebenso aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  Argumentiert wurde auch mit einem drohenden Abbau der Bildungsqualität an den Basler Schulen.

Die Standpunkte der Fachgruppe unterstütze ich. Ich erkenne keinen Mehrwert, wenn anstatt Schule Betreuungsangebote aufgebaut werden müssen – die Kinder schlafen ja dann nicht länger – aber es findet ein Abbau beim Schulprogramm statt und anstatt Freizeit, besuchen die Kids Lernangebote, wenn sie mit der Selbständigkeit überfordert sind. Privilegiert werden diejenigen Kinder, deren Eltern zu hause sind, was wiederum dann eher Frauen trifft. Das soziale Gefälle wird verstärk und die Chancenungleichheit nimmt in der Konsequenz zu.

In der Debatte zum Vorstoss war ich eine der letzten Rednerinnen. Viele Argumente wurden von meinen Grossratskolleginnen und Kollegen bereits eingebracht. Daher habe ich das Votum für die Grünliberalen gekürzt und auf einzelne Punkte fokussiert. Ich stelle interessierten LeserInnen das vollständige Votum zur Verfügung. Der Vorstoss wurde nicht zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend späterer Schulbeginn am Morgen für Schülerinnen und Schüler

Der Schulunterricht beginnt in Basel um 8 Uhr – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Kinder und Jugendlichen einen noch späteren, flexibleren Schulbeginn wünschen. Wir können sie aber nicht für daraus folgende Nachteile verantwortlich machen.

Die Einführung der Blockzeiten, und damit der gleichzeitige Unterrichtsbeginn für alle Schulstufen, stellt einen Meilenstein dar bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Kinder verlassen gleichzeitig das Haus. Beide Elternteile können ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen – und dennoch schlafen die Kinder in Basel länger als in anderen Kantonen!

Wollen wir kein Abbau beim Schulprogramm, führt noch längeres Ausschlafen zu noch kürzeren Pausen. Es sei denn, der Schulbetrieb würde in den Abend hinein verlegt. Was in der Konsequenz einen Abstrich bei den Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bedeutet.

Führen wir auch in der Primarschulen eine Einlaufzeit ein, würden jährlich 190 Lektionen fehlen. Somit würden wir einen Abbau bei der Bildungsqualität betreiben oder verzichten damit auf musische Fächer oder Sport – wie das Pilotprojekt in Gossau. Also Fächer, für deren Berechtigung wir in Basel kämpfen.

Müssten aber alle Schulen in irgendeiner Form die Stundentafeln garantieren, wäre dies mit noch mehr Bürokratie und Organisationsaufwand verbunden – und das in einer Zeit, da die Schulen aufgrund des langjährigen Reformzustands und der integrativen Schule bereits über die Massen belastet sind.

Ich finde es ebenso heikel, den Fernunterricht als Argument für besseres Lernen beizuziehen. Die Erfahrungen mit dem digitalen Lernen sind durchzogen. Es wurde festgestellt, dass es zu einer Mehrbelastung der Eltern geführt hat – dort, wo die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen beim selbstständigen Lernen unterstützen konnten. Dort, wo das nicht möglich war, hat es vor allem zu Benachteiligungen geführt und zu einer Verringerung der Chancengleichheit.Das bedürfnisgerechte Wählen der Umsetzungsmodelle durch die Sekundar-Schulstandorte sehen wir ebenso kritisch, weil es die Gewichtung von zahlreichen Bedürfnissen voraussetzt.

Es werden noch grössere Unterschiede an den öffentlichen Schulen kreiert als die, die wir aufgrund der Teilautonomie haben. Die Eltern haben keine Wahlfreiheit und es ist problematisch für die Chancengerechtigkeit der Kids.

Damit die Umsetzungsmodelle für berufstätige Eltern und deren Kinder und Jugendliche nicht zum Nachteil werden, sollen zusätzliche Angebote im Betreuungsbereich und bei den Lernangeboten aufgebaut werden.

Die Probleme, die ein späterer Schulbeginn schafft, werden also erkannt und es zeigt, dass viele Kinder schlussendlich nicht länger schlafen könnten, wenn sie ein Betreuungsangebot nutzen müssten – oder anstatt Freizeit hätten, ein Lernangebot besuchten.

Schwer tut sich die GLP auch damit, dass der Entscheid für einen späteren Schulbeginn an den Berufsfachschulen, wo der Unterricht jetzt um 7.30 Uhr beginnt, diesen Schulen überlassen bleiben soll.

Für diese Jugendlichen sind der jetzt schon frühere Unterrichtsbeginn und der oft schon frühere Arbeitsbeginn im Betrieb offenbar kein Problem.

Wenn daraus aber eine Benachteiligung der Leistungsmöglichkeiten und der psychischen Gesundheit resultiert, wie die Motion für alle anderen Schülerinnen und Schüler darlegt, dann stellt sich den Grünliberalen die Frage, wie die bereits bestehenden Nachteile der Berufslehrenden in dieser Hinsicht legitimiert werden?

Und wie die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden kann, wenn der Unterschied zur Schule derart einschneidend für die Jugendlichen ist?

Mit dem im Vergleich zu anderen Kantonen späteren Schulbeginn um 8 Uhr hat Basel-Stadt bereits auf die Ergebnisse der Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2013 reagiert. Daran wollen wir Grünliberalen nicht rütteln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Motion von Franziska Roth und Alexandra Dill (SP) späterer Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396925.pdf

Bildquelle:
https://www.waz.de/mediacampus/best-of/soll-die-schule-spaeter-anfangen-id11771962.html

Notiz: Basel hat auf das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Studie von Sakari Lemola von der psychologischen Fakultät der Universität Basel, den Schulbeginn um 20 Minuten für alle Kinder und Jugendlichen verschoben!

Studie: https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Sp-terer-Schulbeginn–wachere-Jugendliche—bereits-bei-Verschiebung-um-20-Minuten.html

Untersuchung nach Einführung des späteren Schulbeginns in Basel:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni-Nova/Uni-Nova-127/Uni-Nova-127-Spaeterer-Schulanfang-wachere-Kinder.html

Ganzjahresbetrieb für die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen

Weil die Kindertankstellen unbestritten mit ihrem niedrigschwelligen Angebot einen sinnvollen Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen leisten, habe ich mich für das Budgetpostulat über Fr. 53’000 eingesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass das Angebot auch in den Wintermonaten offen bleibt. Ursprünglich zwar für den Sommerbetrieb gedacht, funktioniert das Konzept für das ganze Jahr bestens, davon bin ich überzeugt. Die Kindertankstellen sind wichtige Bewegungs- und Begegnungsort und mittlerweile beliebter Treffpunkt für die Kinder und Eltern aus dem Quartier um die Claramatte und Oekolampad.

Auch die Mehrheit der Grünliberalen Fraktion kann das Anliegen der Petentschaft, nach einem dauerhaften Ganzjahresbetrieb, sehr gut nachvollziehen. Die Petitionskommission kam bereits im Januar 2021 zu diesem Schluss. Um den Winterbetrieb 2022 zu sichern, hat sie in ihrem Bericht erstmals die Möglichkeit eines Budgetpostulat ins Spiel gebracht.

Weil die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen wichtige und gut verankerte Anlaufstellen im Quartier sind, wird im Regierungsratsbeschluss zum Postulat sogar vorgeschlagen, dass sie ihre Angebote verstärkt an die ganze Quartierbevölkerung richten und der Betrieb, im Sinne der Quartiersarbeit, weiterentwickelt werden könnte. Der Punkt ist hingegen, Geld soll gemäss Regierungsrat dafür erst im 2023 fliessen. Damit wäre der Winterbetrieb im 2022 alles andere als gesichert gewesen. Ich freue mich daher, dass der Grosse Rat deutlich ja zu diesem wichtigen Angebot gesagt hat und das vorgezogene Budgetpostulat überwiesen wurde.


Grosser Rat 28. April 2022: Votum betreffend Budgetpostulat für 2022 Michelle Lachenmeier betreffend Erziehungsdepartement, Dienststelle 290, Jugend, Familie und Sport, Transferaufwand (Robi-Spielaktionen, Kindertankstellen)

Die Bereitschaft der Regierung, eine Weiterentwicklung des beliebten Begegnungs-Angebots der Robi-Spielaktionen zu prüfen, begrüssen die Grünliberalen.

Dennoch wirft sie Fragen hinsichtlich der Organisation, der Zuständigkeiten, der Finanzierung und auch der Folgekosten auf. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird über das Erziehungsdepartement finanziert, die Quartierarbeit hingegen über das Präsidialdepartement. Bisher war das eigenständige Projekt der Robi-Spielaktionen zielführend und als Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit bei der OKJA angesiedelt.Wir verstehen den Vorschlag des Regierungsrats sodann als Option. Hingegen liegen noch keine konkreten Konzepte für ein «Joint-Venture» zur Umsetzung auf dem Tisch. Unter Einbezug der Akteure, sollen Szenarien erst entwickelt werden, damit auch der Nutzen und das Potenzial abgewogen werden können. Das Vorhaben braucht Zeit. Wohl nicht zuletzt darum schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht, dass eine Finanzierung allenfalls ab 2023 möglich ist.

Aus Sicht der GLP besteht kein Grund, warum der „Winterbetrieb 2022 ja/nein“ der Kindertankstellen Claramatten und Öekolampad an die Weiterentwicklung des Angebots gekoppelt werden soll. Die Geschäfte können losgelöst voneinander behandelt werden.

Deswegen positionieren sich die Grünliberalen für die 2. Überweisung des Bugdetpostulats.  Der Regierungsrat anerkennt in seinem Bericht das unbestrittene grosse Interesse der Bevölkerung am Ganzjahresbetrieb. Der Winterbetrieb der Kindertankstellen war bereits im 2021 ein voller Erfolg. Zwischen November und März nutzten gegen 2700 Kinder das Angebot.

Der Fraktion der Grünliberalen ist es wichtig, den Betrieb in den Wintermonaten im 2022 für die Kinder und die Quartierbevölkerung sicherzustellen und grundsätzlich einen Betrieb ohne Unterbruch zu gewährleisten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorgezogenes Budgetpostulat von Michelle Lachenmeier
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111497

Petition P424 betreffend „Weiterführung des Betriebs der Kindertankstelle Oekolompad während der Wintermonate 2020/21
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396759.pdf

Bildquelle:
http://www.robi-spiel-aktionen.ch/mittagstische/claramatte.php

Seite 1 von 4

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén