Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Kategorie: Vorstösse Seite 3 von 5

Lehrpersonenmangel wie weiter?

Ich möchte vom Regierungsrat erfahren, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt gegen den Lehrpersonenmangel ergreift und interessiere mich für die Einschätzung der Situation bezüglich Lehr- und Fachpersonalsuche und Anstellungen für das Schuljahr 23/24


Schriftliche Anfrage betreffend langfristigen und koordinierten Massnahmen bezüglich des Lehrpersonenmangels

Der Kanton Basel-Landschaft führt im April und Mai 2023 Informationsanlässe für ehemalige Lehrpersonen durch, damit Interessierte ermutigt werden, wieder in den Lehrberuf einzusteigen. Die Massnahme ist eine Möglichkeit dem Fachkräftemangel im Bildungsbereich entgegenzuwirken und qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen, was von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität der Bildung sicherzustellen.

Die Lehrpersonenknappheit kann auch dadurch bekämpft werden, indem Lehrpersonen im Beruf bleiben. Eine Umfrage der Lehrpersonen im Kanton Baselland hat ergeben, dass mehr als 90% der Befragten den hohen Anteil an administrativen Aufgaben und weitere Zusatzaufgaben beklagen, weil dadurch nicht genügend Zeit für den eigentlichen Unterricht bleibt. Der Lehrerverband BL hat daher diesen Januar gefordert, dass der Fokus stärker auf den Unterricht gelegt wird und der Bürokratieabbau vorangetrieben wird, u.a. damit der Beruf an Attraktivität gewinnt.

Es ist deshalb von Interesse, welche konkreten Massnahmen der Kanton Basel-Stadt mittel- und langfristig plant, um dem Lehrpersonenmangel entgegenzuwirken und dabei auch den Wiedereinstieg von ehemaligen Lehrpersonen zu fördern. Davon ausgehend, dass an den Schulen die Personalplanung für das kommende Schuljahr 23/24 zwecks Legung der Stundenpläne in vollem Gange ist, bedanke ich mich beim Regierungsrat für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation bzgl. qualitativer und quantitativer Lehr- und Fachpersonalsuche resp. Stellenbesetzung an Schulen für das kommende Schuljahr 23/24? Bitte um eine ausführliche Antwort in Bezug auf die Schulstufen und Fächer.
  2. Sind für den Kanton Basel-Stadt ähnliche Informationsveranstaltungen bzgl. Wiedereinstieg von Lehrpersonen angedacht wie in Basel-Landschaft geplant sind und überlegt sich der Regierungsrat, Anreize zu schaffen, um ehemalige Lehrpersonen dazu zu motivieren, wieder in den Lehrberuf einzusteigen?
  3. Plant der Regierungsrat Massnahmen, um die anstehende Pensionierungswelle abzufedern und ist angedacht, die Erfahrungen und Kompetenzen von pensionierten Lehrpersonen weiter zu nutzen, beispielsweise im Mentoring (junge Lehrpersonen / Quereinsteiger / Lehrpersonen ohne entsprechende Qualifikation)? Sieht der Regierungsrat Anreize vor, damit sich frisch pensionierte Lehrpersonen weiter engagieren?
  4. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation bzgl. administrativer Aufgaben und Zusatzaufgaben in den Schulen von Basel-Stadt ein und welche konkreten Massnahmen ergreift er, um den Lehrberuf attraktiver zu gestalten und sicherzustellen, dass der Schulunterricht Priorität hat?
  5. Koordiniert der Kanton Basel-Stadt seine Massnahmen zur langfristigen Bekämpfung des Lehrpersonenmangels mit anderen Kantonen in der Nordwestschweiz? Dies insbesondere auch für Fächer der Volks- und Mittelschulen, wo der Lehrpersonenmangel besonders herausfordernd ist wie beispielsweise Französisch oder die naturwissenschaftlichen Fächer
    1. Wenn ja, wie setzt sich das Gremium (Taskforce) zusammen und wer vertritt den Kanton Basel-Stadt als Delegierte?
    2. Sind gemeinsame Initiativen, Kooperationsprojekte oder auch kantonale Werbekampagnen angedacht, um den Bedarf an qualifizierten Lehrkräften in der Region zu decken?
    3. Wenn nein, weshalb nicht?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5209
Schriftliche Anfrage betreffend Massnahmen bzgl. Lehrpersonenmangel
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112435

Bildquelle: www.landbote.ch/lehrpersonenmangel-auf-allen-stufen

Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Schriftliche Anfrage Februar 2023
betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Im Oktober 2019 hat Oswald Inglin eine Motion betreffend hürdenfreien, flexiblen Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Der Vorstoss wurde als Anzug weiterbehandelt und mit Schreiben der Regierung vom November 2022 vom Parlament als erledigt abgeschrieben.

Fakt bleibt aber, dass seit der Verschiebung des Stichtags des Kindergarteneintritts das Thema in mehreren Kantonen kontrovers diskutiert wird. Die Gründe dafür sind:

  1. Es ist eine grössere Herausforderung für die Lehrpersonen jüngere Kinder zu unterrichten, weil diese möglicherweise Mühe haben, den Anforderungen des Unterrichts zu folgen. Das bedeutet mehr Zeit, mehr Ressourcen, um Kinder individuell zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung grundlegender Fähigkeiten zu helfen. Die Folge ist pädagogische Mehrarbeit für die Kindergartenlehrpersonen
  2. Jüngere Kinder weisen in Bezug auf das auf vier Jahre festgelegte Eintrittsalter eher Entwicklungsverzögerungen auf; in der Konsequenz werden auch mehr Fachpersonen in der Eingangsstufe benötigt
  3. Jüngere Kinder geraten unter Druck gegenüber den älteren Kindern. Das löst Stress und Belastung aus, also Leistungsdruck im Kindergartenalter, was wiederum die Freude am Lernen hemmt. Der Druck auf jüngere Kinder verstärkt sich zusätzlich, da auch der Alterseffekt eine Rolle spielt.

Der Alterseffekt wird verstärkt, wenn Eltern ihre Kinder zurückstellen und später in den Kindergarten einschulen lassen:

  1. Eltern versprechen sich einen Vorteil für ihr Kind bzgl. ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung. Studien zum «Relativ Age Effect (RAE)» belegen klar, dass das Eintrittsalter in den Kindergarten einen signifikanten Einfluss auf die Schulleistungen von Kindern hat: Je älter ein Kind im Vergleich zu den anderen Kindern der Gruppe ist, desto grösser werden die Vorteile auf die gesamte Schullaufbahn. Diese Kinder sind auch reifer, wenn sie sich mit der Berufswahl resp. den weiterführenden Schulen auseinandersetzen.
  2. Eltern haben öfters Bedenken und sind unsicher, ob ihre Kinder zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts tatsächlich schulreif sind. Deshalb erwägen sie eine Rückstellung.

Der Effekt der späteren Einschulung ist bildungspolitisch insofern problematisch, weil nicht alle Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen können. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen (Kita-Kosten).  Der Aspekt trifft dann vorwiegend Kinder aus sozio-ökonomisch schwächeren Schichten und/oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Je häufiger sie im Kindergarten auf überdurchschnittlich alte Kinder treffen, desto stärker spielt der Alterseffekt und die entsprechende Benachteiligung.

In 20 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Die Einschulung kann unter Angabe von Gründen um 1 Jahr verschoben werden. In einigen Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht angehören, entscheiden die Eltern selbst, wann ihr Kind eingeschult wird. So werden im Kanton Luzern beispielsweise gar 40% aller Kinder später eingeschult. Zudem ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich – also zweimal im Jahr: Im August und im Februar. 2021 traten im Kanton Zürich 8 Prozent aller Kinder verspätet in den Kindergarten ein. Vor zehn Jahren waren es noch 2 Prozent. Im Aargau sind es 10 Prozent, in Solothurn 13 und in Bern 14 Prozent. Im Bericht zur Motion Inglin wurde im März 20 für das SJ 18-19 eine Rückstellungsquote von 4% für Basel-Stadt ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Quote seither stetig steigt – der Durchschnitt der Kantone liegt bei 10%. Dies, weil bildungsnahen Eltern der Alterseffekt zunehmend bekannt ist. In Basel wurde aufgrund der Vorverlegung des Stichtags das Prozedere für die Rückstellung von «entwicklungsverzögerten» Kindern gelockert. Der Prozess ist einfacher – niederschwelliger – geworden. Sprich: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin können eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulärztin bzw. dem Schularzt (Medizinischer Dienst) geprüft wird. Am Ende entscheidet dann die Volkschulleitung über eine Rückstellung um 1 Jahr, die in den allermeisten Fällen genehmigt wird. Den Prozess bzgl. «externe Abklärung durch eine Fachperson» begrüsse ich, denn je mehr Mitsprache den Eltern gewährt wird, desto höher ist der Anteil später eingeschulter Kinder. Darunter leidet schlussendlich die Chancengerechtigkeit.

Neben dem Alterseffekt spielt vor allem der Aspekt des tatsächlichen Entwicklungsalters der Kinder eine Rolle. Es gilt zu klären, ob und welche Wirkung das frühe Eintrittsalter auf die Kinder hat. Dies in Bezug auf den Förderbedarf, der sich in der weiteren Schullaufbahn der Kinder fortsetzt, angefangen bei der Primarschule. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Zunahme an Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst in direktem Zusammenhang mit der Vorverlegung des Stichtags steht.

Die Ausführungen und die Forschungsergebnisse halten fest, dass neben dem effektiven Alter der relative Alterseffekt eine Rolle für den Schulerfolg einzelner Kinder spielt. Dies hat auch Auswirkungen auf die integrative Schule. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit der GLP-Fachgruppenleitung „Bildung und Familie“ eine Schriftliche Anfrage betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Das Thema ist trotz des Berichts der Regierung vom November 22 zum Anzug Inglin nicht erledigt.

Zum Vorstoss geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112246

Es steht die Frage im Raum, ob der Stichtag wieder auf den April verlegt werden kann/soll und welche Schritte bzgl. HarmoS-Konkordat nötig wären. Die GLP-Fachgruppe ist der Meinung, dass eine Stichtagverschiebung allen Kindern zugutekäme. Sinnvoll wäre die Option, eine frühere Einschulung zu prüfen, anstatt einer Rückstellung, welche die «Unzulänglichkeit» von Kindern betont. Sprich: Kinder, die bis und mit 30. April geboren sind, treten obligatorisch in den Kindergarten ein. Kinder, die zwischen dem 1 Mai und dem 31.Juli geboren sind und sehr reif sind, könnten aufgrund ihres Entwicklungsstands – nach Abklärung – ebenso in den Kindergarten eintreten. Das bedeutet: Viel weniger Rückstellungen für Kinder, dafür vorzeitige Einschulung für sehr reife Kinder, die dann auch effektiv beim Kindergarten-Programm mithalten können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Praktikum für zukünftige Lehrpersonen

Die Rufe der Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW nach mehr Praxiserfahrung sind nicht neu und nicht erstaunlich.
Die Bedeutung von Praktika ist hoch, stellen sie doch überhaupt erst einen Zusammenhang zwischen Studium und der Praxis her und ermöglichen das konkrete Kennenlernen der Arbeitssituation der Lehrpersonen im Klassenzimmer.

Möchten Junge Menschen Lehrerin oder Lehrer an der Volkschule werden, wählen viele den Weg über die Fachmaturitätsschule mit Schwerpunkt Pädagogik. In Kantonen wie beispielsweise Bern oder St. Gallen sammeln Schüler und Schülerinnen bereits ihre ersten Erfahrungen im Berufsalltag von Lehrpersonen mit einem Pädagogischen Praktikum in der Abschlussklasse. Damit erlangen sie erst die Fachmaturität. 

Nicht so in Basel-Stadt und dem vierkantonalen Bildungsraum, wobei jeder Kanton natürlich selber die Rahmenbedingungen für ihre schulische Laufbahnverordnung festlegt. Folgt man aber dem Ruf nach mehr Praxiserfahrung für angehende Lehrpersonen ist es doch verwunderlich, dass wir in unserem Kanton, den berufsfeldspezifischen Unterricht an der FMS nicht mit mehr praktischer Erfahrung ergänzen. 

Deshalb bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik auch im Kanton Basel-Stadt als Voraussetzung zum Erwerb der Fachmaturität eingeführt werden kann und unter welchen Bedingungen und Kriterien dies möglich ist.

Ich freue mich, dass mein Anliegen vom Parlament mitgetragen wird und an die Regierung überwiesen wurde.


Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitäts-Klasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen

In der Konsequenz wäre die Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen im Lehrberuf viel umfassender und greifbarer für die zukünftigen Studierenden. Die Fachmaturität-Arbeit tatsächlich über das Erlebte zu schreiben, anstatt es nur in Büchern nachzulesen, wäre ein praxisnaher und fachlich fundierter Beitrag der Schülerinnen und Schüler.

Sie würden dadurch bereits im Vorfeld von einer thematischen Fülle profitieren, aber auch von einer bestanden Bewährungsprobe und hätten Gelegenheit ihre Berufsvorstellungen mit der Alltagsrealität abzugleichen. Sie könnten in ihrem Praktikum sich selbst in einer sozialen Rolle erleben und in einer Zwischenposition als «Nicht-SchülerIn und Noch-nicht-Lehrperson» ihren zukünftigen Beruf erfahren. Ein derartiges Praktikum würde zur eigenen Orientierung dienen, einen vertieften Einblick in das Berufsfeld eines Kindergartens oder einer Schulklasse geben und zur persönlichen Entwicklung beitragen.

Selbstverständlich wäre es opportun, wenn der Regierungsrat auch die anderen Kantone aus dem vierkantonalen Bildungsraum für ein obligatorisches Praktikum in der FMS-Abschlussklasse ins Boot holen könnte. Es soll aber nicht zur Bedingung für die Umsetzung des Anliegens in Basel-Stadt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von einer überkantonalen Entscheidung von der Möglichkeit eines Praktikums profitieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Zu meinem Vorstoss im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: www.20min.ch/story

Teilpensen von Lehrpersonen

Schriftliche Anfrage Juni 2022
betreffend Teilpensen von Lehrpersonen in der Volksschule von Basel-Stadt.

Im Zusammenhang mit dem Mangel an Lehrpersonen ist ebenso die Diskussion der Teilpensen in den Fokus gerückt. Beispielsweise in der NZZ am Sonntag vom 12. Juni 2022, wo ausgeführt wurde, dass mit einer Aufstockung aller Pensen um ein Prozent im Kanton Zürich 250 Vollpensen geschaffen würden.

Der Zahlenspiegel Bildung 20/21 des Kantons Basel-Stadt zeigt auf, dass im Jahr 2019 83% aller Lehrpersonen mit einem Teilpensum von durchschnittlich 66 Prozent arbeiteten. Im Total sind an der Volkschule im Schuljahr 2019/20 2610 Lehrpersonen angestellt. Sie teilen sich ein Total von 1710 100%-Pensen. Die Zahlen werden nicht weiter aufgeschlüsselt.

Abgesehen davon, dass es grundsätzlich interessant ist, die Ursachen für die Teilzeitanstellungen der Lehrpersonen auf der Primarstufe zu ergründen, ist die Tatsache auch deshalb von Bedeutung, weil dies dazu führt, dass die Schülerinnen und Schüler von zahlreichen Personen unterrichtet werden.

Aber gerade die Beziehungsarbeit und damit verbunden der Zeitfaktor im Umgang mit der Schülerschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Dieser Aspekt ist besonders deshalb wichtig, weil kaum mehr eine Klassenlehrperson im Vollpensum unterrichtet. Auf der Sekundarstufe sind Teilpensen wegen des Fachunterrichts eventuell eher erklärbar.

In Zusammenhang mit dem Lehrpersonenmangel und den damit einhergehenden pädagogischen Auswirkungen interessieren nun aber insbesondere die quantitativen Aspekte. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezüglich Teilpensen. Dabei gehe ich von der Berücksichtigung von kumulierten Pensen aus, wenn Lehrpersonen standortübergreifend arbeiten.

  1. Wie viele Lehrpersonen arbeiteten in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 an der Volksschule im Total, wie viele davon mit einem Teilpensum?
  2. Basierend auf dem Zahlenspiegel 20/21, wie verteilen sich die Teilpensen von 2019 auf die unterschiedlichen Stufen der Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule)?
  3. Wie sind die Teilpensen der Lehrpersonen im Schuljahr 2019/20 in der Primarstufe und Sekundarstufe umfangmässig verteilt? Bitte nach Beschäftigungsgrad aufschlüsseln.
  4. Wie viele Studierende arbeiten in den Jahren 2019/2020/2021 in einem Teilpensum in der Volksschule? In welchem Umfang? Auf welcher Stufe?
  5. Wie viele Teilpensen werden in der Volksschule von Lehrpersonen ohne Ausbildung bzw. adäquater Qualifizierung unterrichtet? In welchem Umfang, welcher Stufe?
  6. Welche Ursachen liegen den Teilpensen aus Sicht der Regierung zu Grunde, grundsätzlich und im speziellen in Bezug auf die strukturelle Überzeit und die allgemeine Arbeitsbelastung von Lehrpersonen?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Medienbericht:
https://www.bzbasel.ch/schweiz/lehrermangel-teilzeitlehrer-sollen-aufstocken-so-einfach-liesse-sich-das-problem-loesen-ld.2305818

Bildquelle:
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/dienst-und-arbeitsrecht/teilzeitbeschaeftigung-teilzeitbeschaeftigung-im-blockmodell-frueher-jahresfreistellung

Monitoring Lehrpersonenmangel

Am 23. April 2022 hat die Präsidentenkonferenz des Dachverbands für Lehrer und Lehrerinnen Schweiz  (LCH) getagt. Franziska Peterhans, Zentralsekretärin LCH, informierte die Präsidentinnen und Präsidenten über einen Vorstoss im Kanton Aargau. Dieser fordert die Regierung auf, mit einem Monitoring zu erheben, wie viele Stellen mit adäquat ausgebildeten und qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden konnten. Hintergrund des Vorstosses ist der sogenannte qualitative Lehrpersonenmangel.

Koordinierte Aktion 

Daraufhin hat die Geschäftsleitung des  LCH den Präsidentinnen und Präsidenten vorgeschlagen, ähnlich lautende Vorstösse in weiteren Kantonen zu lancieren.
«Eine konzertierte Aktion wäre eine griffige Möglichkeit, um endlich an diese Daten zu kommen», unterstrich Peterhans. «Wenn man Massnahmen gegen den Lehrpersonenmangel ergreifen will, muss man wissen, wo der Hebel anzusetzen ist.»
Das Anliegen wurde dann in der Abstimmung von einer grossen Mehrheit der Mitglieder befürwortet. 

Auch im Kanton Basel-Stadt existiert aktuell kein datenbasiertes Monitoring bezüglich des qualifizierten Lehrermangels. Deshalb wurde ein überparteilicher Vorstoss von der GLP, EVP, BastA und SP zur Datenerhebung erarbeitet. Der Anzug wird von Unterstützenden aus allen Parteien mitgetragen, wofür wir uns bedanken.


Anzug betreffend Monitoring zur Sicherstellung von ausreichend und qualifizierten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen für die Basel-Städtischen Schulen

Der Mangel an adäquat ausgebildeten Lehr- und Fachpersonen an Schulen ist schweizweit ein Thema. Andere Kantone publizieren dazu ihre Zahlen: So fehlen im Kanton Luzern aktuell 233 Lehrpersonen, im Kanton Zürich sind es rund 950 und im Kanton Bern rund 500 Lehrpersonen. Der Kanton Basel-Stadt publiziert dazu keine Zahlen.

Gute Schulen brauchen angemessen ausgebildete Lehrpersonen und qualifizierte Fachpersonen in genügender Anzahl. Infolge von Pensionierungen und Kündigungen verlassen tendenziell mehr Schulpersonal die Volksschule als an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet werden. Ausserdem streben jüngere Lehrpersonen, die in den Beruf einsteigen, häufig ein Teilzeitpensum an und verbleiben weniger lang im Beruf.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Kerstin Wenk vom 16. Dezember 2020 betreffend die Anstellungen von Lehrpersonen hält der Regierungsrat fest, dass im Jahr 2019 160 Lehrpersonen der Volksschule gekündigt haben. In den vorangehenden Jahren waren es 114 Personen (2017) bzw. 147 Personen (2018). Zudem unterrichteten im Schuljahr 2020/21 an der Volksschule 240 Personen ohne ein von der EDK anerkanntes Diplom.

Solange ein installiertes Monitoring fehlt, das darstellt, wie viele Lehr- und Fachpersonen jährlich ihren Arbeitsvertrag auflösen, wie viele Stellen nicht bzw. mit nicht adäquat qualifizierten oder mit unqualifizierten Personen besetzt und wie viele Stellen von Studierenden bzw. Pensionierten übernommen werden, kann nicht beurteilt werden, ob nicht auch in Basel-Stadt ein akuter Lehrpersonenmangel herrscht.

Nur wenn Daten gesammelt, systematisch aufbereitet, analysiert und interpretiert werden, können sinnvolle Massnahmen beschlossen und nachhaltige Steuerungsentscheide getroffen werden. Ein Monitoring in diesem Sinne würde auch helfen, vorgeschlagenen Massnahmen weiterzuentwickelnSchliesslich hängt die Qualität des Bildungssystems respektive das Erreichen der Bildungsziele zu einem wesentlichen Teil von adäquat ausgebildeten Lehrpersonen und Schulleitungen ab. Ein Monitoring legt die Basis, von der ausgehend eine datengestützte Strategie formuliert und entsprechende Massnahmen geplant werden können, die nicht nur den Bedarf an Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen decken, sondern auch deren Ausbildungsstand berücksichtigen.

Ausgehend von dieser Darlegung bitten die Anzugsstellenden den Regierungsrat, ein Monitoring einzurichten, das die Besetzung von Stellen von Lehr- und Fachpersonen sowie den Schulleitungen an den Volksschulen von Basel-Stadt jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres aufzeigt und über folgende Punkte informiert:

  • Wie viele Stellen mit adäquat ausgebildeten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen jährlich besetzt werden, aufgeschlüsselt nach Schulstufen
  • Wie viele Stellen jährlich an den verschiedenen Schulstufen mit Personen, die nicht über ein EDK-anerkanntes Diplom verfügen, besetzt werden
  • Wie viele Stellen davon von Studierenden bzw. von Pensionierten besetzt werden, nach Schulstufe aufgeschlüsselt
  • Wie viele Arbeitsverhältnisse im Lehr- und Fachpersonen und bei den Schulleitungen jährlich aufgelöst werden, aufgeschlüsselt nach Schulstufen
  • Wie viele Stellen jährlich an den verschiedenen Schulstufen nicht besetzt werden können.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte und -Mitteilungen:
https://www.lch.ch/aktuell/detail/kantonale-vorstoesse-gegen-den-lehrermangel-lanciert
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/dachverband-nimmt-politik-bei-lehrermangel-in-die-pflicht-66175619

Bildquelle:
www.tagesspiegel.de/berlin/klassenzimmer-schueler

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