Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Kategorie: Vorstösse Seite 2 von 5

Umgang mit Hitzeperioden an Schulen

Der Umgang mit steigenden Temperaturen und Hitzewellen wirft im Schulbereich wichtige Fragen auf.

Frühere Hitzeferien wurden abgeschafft. Heute findet trotz sehr hoher Temperaturen der Unterricht in den Klassenzimmern statt. Dies führt nicht nur zu sehr unangenehmen Lernbedingungen, sondern erhöht auch die  Gesundheitsrisiken bei Schüler:innen und dem Lehrpersonal. Angesichts dieser Herausforderungen ist es von Bedeutung, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Lernen und die Gesundheit in Schulen bei zukünftigen Hitzewellen zu schützen. Um den Umgang mit Hitzeperioden an Schulen nachhaltig zu verbessern, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung und Klärung einiger Fragen.

Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Massnahmen zur Bewältigung von Hitzeperioden an Schulen zu ergreifen, um das Lernen und die Arbeitsbedingungen in den Schulen an heissen Tagen nachhaltig zu verbessern.

Die BZ für die Region Basel hat das Thema aufgenommen. Zum Artikel geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/schulen-brisanter-vorschlag-nach-hitze-woche-basler-sommerferien-sollen-verschoben-werden-ld.2504490?mktcid=smsh&mktcval=WhatsApp

Ebenso hat Radio SRF 1 darüber berichtet: https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/basler-sommerferien-sollen-spaeter-starten?id=12444373


Schriftliche Anfrage betreffend Umgang mit Hitzeperioden an Schulen

In der Vergangenheit gab es im Kanton Basel-Stadt Hitzeferien, bei denen der Unterricht ausfiel, wenn bestimmte Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbedingungen erfüllt waren. Im Jahr 2003 wurden sie jedoch mit der Begründung abgeschafft, dass die Kinder dann in der prallen Sonne spielen, also ihre Gesundheit gefährden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beträchtlich erschwert wird.

Aktuell werden Basler Schüler und Schülerinnen auch bei Temperaturen bei weit über 30 Grad im Klassenzimmer unterrichtet. Die Fortsetzung des Unterrichts bei Hitze kann je nach der baulichen Gegebenheit der Schulhäuser zu sehr unangenehmen und unproduktiven Lernbedingungen führen. Die Hitze kann sich zudem in den Gebäuden festsetzen und über die eigentliche Hitzeperiode hinaus anhalten.

Hohe Temperaturen belasten Menschen stark und somit auch das allgemeine Wohlbefinden der Schüler:innen, was sich negativ auf ihre Wahrnehmung, Konzentrations- und Lernfähigkeit  auswirkt und in der Konsequenz zu einer eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit führt. Kontinuierlicher Unterricht bei extremen Temperaturen birgt ausserdem ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Schüler und Schülerinnen und für Lehr- und Fachpersonen.

Es zeigt sich, dass Hitzeperioden in den letzten Jahren vermehrt auftreten. Die Klimaveränderung stellt zweifellos eine Reihe von Herausforderungen und möglichen Auswirkungen für die Schule und den Bildungsprozess bereit. Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, Massnahmen zur Bewältigung von Hitzeperioden an Schulen zu ergreifen und eine Strategie im Umgang mit kommenden Hitzeperioden zu entwickeln, um das Lernen und die Arbeitsbedingungen in den Schulen an heissen Tagen nachhaltig zu verbessern.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb, um die Beantwortung folgender Fragen, die alle Schulstufen und -Standorte betreffen:

  1. Sind unsere Schulgebäude angemessen für häufiger auftretende langanhaltende Hitzeperioden vorbereitet? Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Lüftungs- und Kühlsysteme, Ventilation, Sonnenschutzvorrichtungen und ähnliche Faktoren. Für welche Schulstandorte erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf und welche spezifischen Verbesserungen sollten ergriffen werden, um die Schulgebäude besser auf extreme Wetterbedingungen auszurichten?
    • In diesem Kontext: Welche Dachflächen von Schulhäusern eignen sich potenziell für die Nutzung von Solarenergie oder Photovoltaik, um selbst Energie beispielsweise für den Betrieb von Klimageräten zu erzeugen und dadurch Umweltauswirkungen zu minimieren? Gibt es bereits Pläne zur Nutzung von Dachflächen für solche Zwecke und wenn ja, welcher zeitliche Rahmen wird für die Installation an den relevanten Schulstandorten angestrebt?
  2. An welchen Schulstandorten sieht der Regierungsrat spezifischen Handlungsbedarf hinsichtlich ausreichender schattiger Bereiche auf Pausenplätzen, um den Schülern Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung zu gewährleisten? Welche Massnahmen werden in diesem Zusammenhang als geeignet erachtet und per wann können sie umgesetzt werden?
  3. Bei welchen Schulstandorten kann die Versiegelung der Pausenplätze reduziert oder aufgehoben und stattdessen durch Grünflächen und Baumpflanzungen ersetzt werden? Wann kann die Umsetzung erfolgen?
  4. Welche Richtlinien und Empfehlungen gelten für Lehrkräfte, um auf extreme Hitzeperioden im Klassenzimmer zu reagieren und sowohl ihre eigene Gesundheit als auch die ihrer Schülerinnen und Schüler zu schützen? In diesem Kontext: Prüfen die Schulstandorte während anhaltender Hitzeperioden resp. anhaltender Hitze (ab 2 Schultagen) alternative Unterrichtsmodelle, um die Gesundheit und das Lernen der Schülerinnen und Schüler an besonders heissen Tagen zu gewährleisten?
  5. Angesichts vermehrter Hitzewellen im Sommer, die oft auch nach den Sommerferien auftreten und in Anbetracht der Tatsache, dass Meteorologen den Zeitraum vom 23. Juli bis zum 23. August als heisseste Zeit des Jahres ermittelt haben, zieht der Regierungsrat die Möglichkeit in Erwägung, die Gestaltung der Schulferienzeit zukünftig anzupassen?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Donauerkurier.de

Teilautonomie an Schulen

Der Schulstart nach den Sommerferien hat das Thema Lehrpersonenmangel erneut in den Medienfokus gerückt.

Auch der Dachverband der CH-Lehrerinnen und Lehrer spielt in seiner Medienmitteilung vom 10. August 2023 auf die zentrale Rolle der Arbeitsbedingungen an. Der LCH plant im Herbst eine Kampagne «Aktion Bildungsqualität», um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Politik zu konkreten Massnahmen zu bewegen.

Zur Medienmitteilung des LCH geht es online hier: https://www.lch.ch/fileadmin/user_upload_lch/Aktuell/Medienmitteilungen/2308_Medienmitteilung_Schulstart_LCH-SER.pdf 

Mit dem vorliegenden Vorstoss wird die Aufforderung an die Politik aufgegriffen und die Belastungsfaktoren im Lehrberuf hinterfragt, die durch die Einführung der Teilautonomie verursacht werden. Diese hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und Schulleitungen, sondern auch auf die Bildungsqualität sowie die Kostenentwicklung im Bildungsbereich.

Es ist notwendig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokaler Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben zu finden, um eine effektive und auch kosteneffiziente Bildungsgestaltung für unseren Kanton sicherzustellen. Was mich besonders umtreibt, ist die Tatsache, dass wichtige Bildungsthemen, die alle Schulstandorte gleichermassen betreffen, auf Grund der Teilautonomie nicht ganzheitlich auf übergeordneter Ebene angegangen werden.

Mir ist bewusst, dass die Thematik komplex ist und unser gesamtes Bildungssystem betrifft, deshalb möchte ich vom Regierungsrat erfahren, ob die Wirksamkeit und Auswirkungen seit der Einführung der Teilautonomie in einer Evaluation erhoben wurden und falls ja – welche Erkenntnisse vorliegen.

Das Thema hat auch OnlineReports interessiert, zum Artikel geht es hier: https://www.onlinereports.ch/News.109+M5b06a80f2fe.0.html


Schriftliche Anfrage betreffend der Teilautonomie an Schulen: Harmonisierung, Belastung, Grenzen

Die Medienmitteilung des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) vom 10. August 23 gibt bekannt, dass ein interkantonaler «Aktionsplan Bildungsqualität» geplant ist, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Hauptaugenmerk liegt auf der Gewährleistung einer stabilen Bildungsqualität, wobei betont wird, dass sowohl angemessene Arbeitsbedingungen als auch strukturelle Anpassungen erforderlich sind.

Seit der Einführung der Teilautonomie in den Schuljahren 2009/10 bis 2011/12 ist jede einzelne Schule damit beschäftigt, individuelle Konzepte für eine Vielzahl von Themen zu entwickeln, darunter Leseförderung, Digitalisierung, Begabtenförderung, Einsatz der EK-Ressourcen und andere Fördermassnahmen. Die Teilautonomie hat dazu geführt, dass die Sitzungsdichte für Lehrpersonen und der Verwaltungsaufwand kontinuierlich gestiegen sind. Die Organisations- und Führungsstruktur an den Schulen hat sich ebenfalls verändert. Die Schulstandorte und deren Leitungen haben neben den Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen, auch die Verantwortung für die familien- und schulergänzenden Tagestrukturen, was bedeutet, dass sie nicht nur für die Bildungsqualität der Kinder, sondern auch für ihre Betreuung hauptverantwortlich sind.

Die vielfältigen Prozesse erfordern eine hohe Beteiligung der Lehrpersonen in verschiedenen Gremien, was zu einer spürbaren Mehrbelastung führt und weniger Zeit für das eigentliche Kerngeschäft, den Unterricht, bedeutet. In Baselland wurde eine Umfrage bei Lehrpersonen bezüglich der Belastungsfaktoren im Lehrberuf durchgeführt. Unter anderem ist mir die Frage aufgefallen, ob die Teilautonomie zurückgefahren werden sollte. Während an der Primarstufe eine Mehrheit dies befürwortet, stiess der Vorschlag an den Gymnasien und Berufsfachschulen auf weniger Begeisterung. Die Primarstufe ist besonders von der Vielzahl an Themen und von der Integration betroffen, was ihre Überforderung verstärkt, deshalb scheint mir das Ergebnis der Umfrage auf dieser Stufe verständlich. Um dem Umstand zu begegnen sind meiner Meinung nach eine klare Abgrenzung der Teilautonomie und einheitlichere Vorgaben seitens des Kantons notwendig, um die Heterogenität der Schulen zu reduzieren und die Bildungsqualität zu harmonisieren. Ansonsten ist die Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen Schulen erschwert (wenn überhaupt möglich). Dies kann schlussendlich zu einer Inkonsistenz in der kantonalen Bildungsstrategie führen.

Die Herausforderung und aber auch Notwendigkeit ist, die Teilautonomie klar zu definieren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokaler Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben zu finden, um eine effektive und auch kosteneffiziente Bildungsgestaltung sicherstellen. In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig die Auswirkungen der Teilautonomie seit deren Einführung zu evaluieren und Unschärfen zu beseitigen. Eine klarere Definition der Grenzen könnte dazu beitragen, eine kohärente und effiziente Schulverwaltung zu gewährleisten. Es könnte sich als zielführend erweisen, wenn die kantonalen Behörden in gewissen Bereichen statt dem Hinweis auf die Teilautonomie selbst mehr Verantwortung übernehmen könnten, um in der Konsequenz die Schulstandorte und Schulleitungen bürokratisch und administrativ zu entlasten und eine einheitliche kantonale Bildungsstrategie sicherzustellen.

Im Hinblick auf eine strukturell nachhaltige kantonale Bildungsentwicklung, bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es Evaluierungen oder Studien zur Wirksamkeit und den Auswirkungen der Teilautonomie an den Basler Schulen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor und wann wurden diese erhoben? Falls nicht oder falls die Evaluation lange zurückliegt: Ist der Regierungsrat bereit eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit und Auswirkung der Teilautonomie in der Volksschule in Auftrag zu geben oder durchzuführen unter Einbezug der Lehrpersonen und Schulleitungen?
  2. Welche spezifischen Herausforderungen erkennt der Regierungsrat grundsätzlich für die Primarstufe und die Sekundarstufe I in Bezug auf die Teilautonomie? Wie wird angesichts dieser Herausforderungen der Arbeitsbelastung der Schulleitungen und Lehrkräfte entgegengewirkt?
  3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Teilautonomie in Anbetracht der Vielzahl an Themen klar definiert und die Balance zwischen «lokaler» Eigenständigkeit und zentralen Vorgaben gefunden wird? In diesem Zusammenhang: Angesichts der Vielfalt der Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern sowie der verstärkten Übertragung von Verantwortung im Rahmen der Teilautonomie, wie gewährleistet der Regierungsrat das Erreichen ganzheitlicher kantonaler Qualitätsstandards im Bildungswesen und das Erfüllen vergleichbarer Bildungsziele zur Sicherung der Chancengleichheit?
  4. In welchen Bereichen sieht der Regierungsrat das Potenzial, die Verantwortung der kantonalen Behörden zu stärken und die teilautonomen Schulstandorte bürokratisch zu entlasten.
  5. In welchem Ausmass trägt die Einführung der Teilautonomie zur Kostensteigerung an der Volksschule von Basel-Stadt bei und wie bewertet der Regierungsrat die damit verbundene Problematik hinsichtlich der zukünftigen Kostenentwicklung im Bildungswesen? In diesem Zusammenhang: Welche langfristigen Ziele verfolgt der Regierungsrat mit der Teilautonomie im Bildungsbereich und wie werden diese Ziele überwacht und bewertet?

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Bildquelle: Erziehungsdepartement: Web

Digitalisierungsstrategie für die Zukunft des Lernens

Bevor wichtige Schulpolitische Entscheidungen getroffen werden, sollte man sich über die Forschungsergebnisse informieren!

Angesichts fehlender evidenzbasierter Erkenntnisse über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Schulleben und bestehender negativer Zusammenhänge zwischen der Nutzungsdauer digitaler Geräte und den Schulleistungen, bitte ich den Regierungsrat im Hinblick auf die Entwicklung einer evidenzbasierten kantonalen Digitalisierungsstrategie für den Unterricht an Basler Schulen um die Beantwortung einiger Fragen, die alle Schulstufen, deren Herausforderungen und Bedürfnisse und den entsprechenden Bedarf berücksichtigt. Chancen und Risiken der Digitalisierung sind sorgfältig abzuwägen, um nachhaltige Massnahmen und Konzepte für das erfolgreiche moderne Lehren und Lernen abzuleiten.

Von der Basler Zeitung wurde ich gefragt, welche Überlegungen meinem Vorstoss zu Grunde liegen.

Zum Artikel geht es online hier: https://www.bazonline.ch/die-haelfte-der-schueler-wird-einen-beruf-haben-den-es-heute-noch-nicht-gibt-484439894026

Dabei habe ich folgende Fragen beantworten dürfen:

Wo stehen die Basler Schulen derzeit bei der Digitalisierung?

Ich meine, es kommt auf die Fragestellung zur Digitalisierung an. Geht es um die Ausrüstung der Schulen bezüglich Hardware und Software, sind wir in Basel wohl gut dabei. So verstehe ich jedenfalls den Bericht der Regierung zu meiner Motion/Anzug betreffend die Einführung eines wirklichen BYOD’s oder Systemwechsels.
Hier geht es online zum Bericht: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100404/000000404334.pdf

Inwieweit wir in unserem Kanton die neue digitale Technologie evidenzbasiert einsetzen oder welche Massnahmen und Konzepte an welchen Schulstandorten angewendet werden, kann ich hingegen nicht beantworten. Meine Schriftliche Anfrage soll dazu Auskunft geben.

Sie gehen das Thema Digitalisierung und Lernen ganzheitlich an: Kann man daraus schliessen, dass es derzeit in Sachen Schulen und Digitalisierung an allen Ecken und Enden fehlt?

Meines Wissens fehlt es an einer kantonalen evidenzbasierten Digitalisierungsstrategie in der Bildung.  Hingegen gehe ich davon aus, dass schulstandortbezogene Konzepte für die Einführung von Digitalen Geräten und deren Nutzung sowie Richtlinien bezüglich der Anwendung existieren.
Bei einer Digitalisierungsstrategie sollte aber im Zentrum stehen, dass sie auf solider Forschung basiert, die belegt, dass digitale Technologie in der Bildung einen Mehrwert hat und die Schülerinnen und Schülern in der Konsequenz einen höheren Lernerfolg ausweisen.

Falls ja: Was fordern Sie, dass sich das ändert?

Wir brauchen eine auf Fakten basierende kantonale Digitalisierungsstrategie. Bildungsentscheidungen sollen nicht einfach aus der Luft gegriffen sein, sondern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Wir müssen sicherstellen, dass die Schulen nicht von einer euphorischen Digitalisierungswelle überrollt werden. Deshalb sind die Chancen und Risiken der zunehmenden Nutzung digitaler Medien an Schulen sorgfältig abzuwägen, um sicherzugehen, dass die Schülerinnen und Schüler wirklich davon profitieren und sie aufgrund des Einsatzes der digitalen Technologie einen effektiven Lernzuwachs haben, ohne Schaden daran zu nehmen.

Es wäre fatal, in der Zukunft aufzuwachen und festzustellen, dass ein Lernabbau erfolgt ist und die Kinder und Jugendlichen den sozialen Draht zueinander und zu ihren Lehrkräften verloren haben, während sie mit gesundheitlichen Problemen kämpfen. Meine Forderung ist deshalb heute und nicht erst morgen sicherzustellen, dass die Digitalisierung in unseren Schulen vernünftig, verantwortungsbewusst und evidenzbasiert gestaltet wird.

Es macht keinen Sinn einfach vorwärts zu stürmen –ohne evidenzbasierte kantonale Digitalisierungsstrategie. Das ist naiv.

Die UNESCO warnt und betont, dass vermeintlich positive Auswirkungen der Digitalisierung im Bildungswesen auf Lernergebnisse möglicherweise überbewertet sind und nicht jede Innovation zwangsläufig ein Fortschritt ist. Ebenso warnt das Karolinska Institut die schwedische Bildungsbehörde in einer Stellungnahme zur Digitalisierungsstrategie. Auch die OECD schreibt in ihrem Bericht zur Digitalisierung über negative Folgen. Und die NZZ hat sich Ende Juni der Problematik der unheilvollen Turbodigitalisierung im schulischen Bereich angenommen.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit KI ist ebenso Thema in ihrem Vorstoss – bei der KI gibt es derzeit rasante Entwicklungen und Neuerungen. Was ist Ihrer Meinung nach der richtige politische Weg, um dem gerecht zu werden?

Die KI ist die grösste ethische und anthropologische Herausforderung, der wir uns stellen müssen, denn sie stellt letztlich die Frage, was den Unterschied zwischen dem Menschen und der Maschine ausmacht. Die Schule als Ort der Weitergabe von Kultur mit ihren zentralen Themen «Wissen», «Können» und «Lernen» ist davon im Kern betroffen.

Ein grundlegender Aspekt für die Zukunft bleibt deshalb die Förderung des kritischen eigenständigen Denkens bei Schülerinnen und Schülern. Das menschliche Forschungsinteresse darf nicht vernachlässigt werden, denn digitale Transformation ist lediglich ein Mittel zum Zweck. Aus diesem Grund bleibt die Betonung von Grundlagenfächern in der Schule weiterhin von grosser bildungspolitischer Relevanz. Die Vermittlung von Schulsprache, Mathematik und Naturwissenschaften sollte in den Lehrplänen verstärkt werden.

Das ist ebenfalls eine politische Forderung, die ich mit meinem Anzug betreffend die Überarbeitung der Bildungsstrategie beim Fremdsprachenunterricht an der Volksschule zur Stärkung der Grundlagefächer bereits verfolge.
Zum Vorstoss geht es online hier:  https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112439

Bemerken möchte ich weiter: Die Einführung der Fremdsprachenstrategie mit dem damaligen Lehrmittel für den frühen Spracherwerb in Französisch war ungenügend evidenzbasiert. Auch in einigen anderen Kantonen wurden mittlerweile Vorstösse eingereicht, da die Strategie und darauf aufbauende Konzepte nicht den gewünschten Erfolg in Bezug auf die Kompetenzen und Leistungen der Schülerinnen und Schüler zeigen. Um eine weitere Situation dieser Art zu verhindern, liegt es in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, sich für eine evidenzbasierte Bildungspolitik einzusetzen.

Eine weitere politische Forderung bezüglich KI kann darin bestehen, die effektive Aufklärung und Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern zu prüfen und zu fördern. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt darauf liegen, ihnen ein solides Verständnis für die Funktionsweise von KI zu vermitteln und gleichzeitig zu betonen, wie wichtig es ist, KI kritisch zu reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler müssen verstehen, dass KI keine allwissende Macht ist, sondern lediglich ein Werkzeug, das durch Daten gefüttert und mit menschlichen Entscheiden modelliert wird. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass sie sich ein fundiertes und eigenständig erworbenes Wissen aneignen, das nicht nur oberflächlich verstanden, sondern auch tiefgehend verinnerlicht wird. Auf diese Weise können junge Menschen ihre eigenen Potenziale entfalten und die Möglichkeiten der KI gewinnbringend nutzen.

Mittels einer faktenbasierten Digitalisierungsstrategie muss festgehalten werden, wie (wann und ob) KI an den Schulen genutzt werden soll. Nur so kann sichergestellt werden, dass angemessene Lehrpläne entwickelt werden und Lehrkräfte angemessene Lehrmethoden anwenden. Eine solche politische Forderung würde dazu beitragen, dass die nächste Generation in der Lage ist, kritisch und kompetent mit KI umzugehen und die digitale Zukunft verantwortungsbewusst zu gestalten.

 


Schriftliche Anfrage zur Entwicklung einer evidenzbasierten kantonalen Digitalisierungsstrategie für die Zukunft des Lernens an den Schulen von Basel-Stadt

Die Digitalisierung an Schulen bietet eine Vielzahl von Chancen und Vorteilen für den Unterricht, da sie innovative Lehr- und Lernmethoden ermöglicht und Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereitet. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, mögliche Herausforderungen wie Datenschutz und Sicherheit sowie negative Auswirkungen wie Ablenkung durch die digitalen Geräte und Multitasking sorgfältig zu evaluieren. Dabei sollten Forschungsergebnisse, aber auch Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie sowie gesundheitliche Aspekte einbezogen werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Ebenso ist es wichtig, einen angemessenen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu berücksichtigen, um sie effektiv undverantwortungsbewusst einzusetzen.

Trotz der zunehmenden Digitalisierung im schulischen Umfeld fehlen bisher evidenzbasierte Erkenntnisse über die erwarteten positiven Auswirkungen auf das Lernen im Unterricht. Im Gegenteil, Studien wie die Pisa-Sonderauswertung der OECD von 2021 zeigen einen negativen Zusammenhang zwischen der Nutzungsdauer digitaler Geräte und der Lesekompetenz in 35 Ländern. Zudem ist bekannt, dass das Lesen und Schreiben am Bildschirm nicht den gleichen Lerneffekt erzielt wie auf Papier. Und gemäss dem Bildungsbericht 2023 zeigen Schülerinnen und Schüler aus Basel-Stadt im Vergleich zu anderen Kantonen der Schweiz bereits auf der Primarstufe einen Rückstand in Bezug auf ihre Lesekompetenz.

Angesichts dieser Erkenntnisse ist es entscheidend, bei der Integration digitaler Technologien in den Unterricht eine sorgfältige Abwägung zwischen den Chancen und potenziellen Risiken vorzunehmen. Eine ausgewogene Integration digitaler Technologien in den Schulunterricht kann zu einer modernen und zukunftsorientierten Bildung führen und die Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler bereichern. Eine Digitalisierungsstrategie sollte dabei nicht nur die Fragen der Geräteanforderungen (Hardware/Software) und deren Beschaffung und Finanzierung adressieren, oder die Art und Weise, wie die Lehrkräfte die digitalen Technologien und Medien in ihren Unterricht integrieren (Didaktik/Methodik), sondern einen ganzheitlichen und wissenschaftliche fundierten Ansatz verfolgen.

Potenzielle Risiken müssen bedacht werden, um den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler nicht zu beeinträchtigen. Die Entwicklung einer kantonalen Digitalisierungsstrategie, die den Teilautonomen Schulstandorten übergeordnet ist, ist entscheidend, um die positiven Potenziale der Digitalisierung optimal im schulischen Umfeld nachhaltig zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist es auch entscheidend, dass die Arbeit mit digitalen Geräten und KI im Unterricht kontinuierlich evaluiert und angepasst wird, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie den Ansprüchen der Lehrpersonen im Wandel der Zeit gerecht zu werden und den Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen tatsächlich zu fördern. Es wäre fatal, in der Zukunft aufzuwachen und festzustellen, dass ein Lernabbau erfolgt ist und die Kinder und Jugendlichen den sozialen Draht zueinander und zu ihren Lehrkräften verloren haben, während sie mit gesundheitlichen Problemen kämpfen.

Im Hinblick auf die Entwicklung einer evidenzbasierten kantonalen Digitalisierungsstrategie bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen, die alle Schulstufen, deren Bedürfnisse und den entsprechenden Bedarf berücksichtigen sollen:

  1. Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen, um eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung des Einsatzes digitaler Geräte und Medien im Unterricht einschliesslich KI sicherzustellen und wie werden Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in diesen Prozess eingebunden? In diesem Zusammenhang: Wie werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auf einenverantwortungsbewussten Umgang mit KI vorbereitet und begleitet?
  2. Wie ist geplant die Lernergebnisse und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bei der Integration digitaler Technologien im Unterricht zu bewerten und gegebenenfalls zu verbessern? In diesem Zusammenhang: Wie werden bereits bekannte negativen Effekte der Digitalisierung auf das Lernen korrigiert?
  3. Wie werden potenzielle Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Geräte im Unterricht adressiert und minimiert (z.B. Cybermobbing, Datenschutz, gesundheitliche Auswirkungen)?
  4. Wie wird die Balance zwischen dem Einsatz digitaler Geräte und Medien sowie traditionellen Unterrichtsmethoden gefunden, um einen ganzheitlichen Lernansatz zu gewährleisten und eine Verminderung der sozialen Interaktion und des sozialen Lernens zu vermeiden?
  5. Welche spezifischen pädagogischen und didaktischen Fragestellungen sind bei der Nutzung digitaler Geräte im Unterricht zu beachten, damit Unterrichtsformen verfolgt werden, die ein besseres Erreichen von Lernzielen zur Folge haben?
  6. Welche Schulungen und Fortbildungen benötigen Lehrpersonen, um digitale Geräte und Medien effektiv im Unterricht einzusetzen? Wie wird sichergestellt, dass die Lehrpersonen umfassende Fortbildungen und zeitliche Ressourcen erhalten, und wie werden Lehrpersonen in der Praxis unterstützt?
  7. Wie wird die Ablenkung durch digitale Geräte im Unterricht minimiert und Missbrauch vermieden und wie kann der Herausforderung beispielsweise in Bezug auf die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler begegnet werden?
  8. Wie werden digitale Medien genutzt, um unterschiedliche Lernbedürfnisse und -stile der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und Chancengleichheit zu gewährleisten – dies auch im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen?
  9. Auf welcher Grundlage werden wirksame digitale Lernmaterialien bewertet, und wie wird sichergestellt, dass diese Bewertung den aktuellen pädagogischen, didaktischen und wissenschaftlichen Standards entspricht?
  10. Wie wird der aktive Austausch mit Wirtschaftsvertretern sichergestellt und wie werden die gewonnenen Erkenntnisse in die Lehr- und Ausbildungspläne bzgl. der Integration von KI und der Digitalisierung im Bildungswesen einbezogen, um die zukünftigen Bedürfnisse der Wirtschaft effektiv zu berücksichtigen?
  11. Ist der Regierungsrat bereit, eine evidenzbasierte, nachhaltige Digitalisierungsstrategie für den Kanton Basel-Stadt zu entwickeln, die den Teilautonomen Schulstandorten übergeordnet ist und die Chancen und Risiken der Digitalisierung ganzheitlich berücksichtigt?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 20.5266
Anzug Sarah Wyss und Sandra Bothe betreffend Einführung eines wirklichen BYOD’s oder Systemwechsels
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110394

Studie: Lesen im 21. Jahrhundert: Lesekompetenz in einer digitalen Welt (Fokus Deutschland)
https://www.oecd.org/pisa/PISA2018_Lesen_DEUTSCHLAND.pdf
Link zum OECD-Gesamtreport:
https://www.oecd.org/pisa/publications/21st-century-readers-a83d84cb-en.htm

Stellungnahme Karolinska Institut bzgl. Digitalisierungsstrategie für Schweden:
https://die-pädagogische-wende.de/wp-content/uploads/2023/07/Karolinska-Stellungnahme_2023_dt.pdf

Bildquelle: lgr.ch

Bildungsstrategie für den frühen Fremdsprachenerwerb

Grosser Rat 7. Juni 2023: Überweisung ohne Gegenstimme des Anzugs betreffend die Überarbeitung der Bildungsstrategie beim Fremdsprachenerwerb an der Volksschule und Stärkung der Grundlagefächer

Ich freue mich, dass der Regierungsrat bereit war, meinen Vorstoss entgegenzunehmen und das Basler Parlament das Anliegen geschlossen unterstützt hat.

Es ist allgemein bekannt, dass die Ziele des frühen Fremdsprachenunterrichts in Französisch bisher nicht erreicht werden konnten. Daher warte ich nun gespannt auf die Resultate der ÜGK 2023. Ich möchte hier kurz auf die Ergebnisse des Kantons Basel-Stadt eingehen, die auf dem Bildungsbericht 2023 zurückgehen.

In den Bereichen Lesen in der Schulsprache, Mathematik und Französisch liegen die Werte unter dem Schweizer Durchschnitt, wobei die Abweichung in Mathematik mit fast 20% am höchsten ist. Es ist von zentraler Bedeutung, neben einer Überprüfung der aktuellen Fremdsprachenstrategie, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, die Grundlagenfächer Mathematik und Deutsch in der Volksschule zu stärken. Dies hätte meiner Meinung nach einen langfristigen positiven Effekt auf die Schülerinnen und Schüler.

Verbesserte Leistungen in Deutsch und Mathematik bieten nicht nur ein solides schulisches Fundament, sondern auch bessere Chancen für die berufliche Laufbahn junger Menschen. Indem wir uns besonders in den ersten Schuljahren auf die Kernfächer konzentrieren, können die Schülerinnen und Schüler eine fundierte Wissensbasis aufbauen, die sich zweifellos auf alle anderen Schulfächer auswirkt und damit die Chancengleichheit am besten sicherstellt. Zudem stärkt dies das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen und fördert ihre Kompetenzen. Erfolgserlebnisse spielen eine entscheidende Rolle für die schulische Motivation.

Eine erhöhte Lektionenzahl für Deutsch und Mathematik in den ersten Schuljahren sollte auch deshalb in Erwägung gezogen werden, da der Bildungsbericht 2023 einen kausalen Zusammenhang zwischen Unterrichtszeit und Leistungen feststellt.

Um eine Fremdsprache erlernen zu können, sind gute Kenntnisse in der Schulsprache eine Voraussetzung. Die Verlegung des Beginns des Fremdsprachenunterrichts auf die 5. Primarklasse wäre meiner Meinung eine wirkungsvolle Massnahme, ohne Gefahr zu laufen, den Fremdsprachenunterricht generell zu schwächen. Das frühe Sprachbad in Französisch hat bisher nicht dazu geführt, dass sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der 2. Landessprache in den letzten Jahren verbessert haben – das Gegenteil ist der Fall.

Auch in anderen Passepartout-Kantone wird vom Parlament eine Überprüfung des frühen Fremdsprachenunterrichts gefordert. Es ist daher ratsam, eine gemeinsame Strategie zum jetzigen Zeitpunkt anzustreben. Die Kosten für die obligatorische Schule im Kanton Basel-Stadt liegen an der Spitze aller Schweizer Kantone, während die Leistungen der Schülerinnen in allen Bereichen statistisch signifikant unter dem Schweizer Durchschnitt liegen. Wir müssen unser Bestes tun, um diese mangelnde Effektivität und Effizienz zu verbessern.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5213
Anzug betreffend die Überarbeitung der Bildungsstrategie beim Fremdsprachenerwerb an der Volksschule und Stärkung der Grundlagefächer: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112439

Bildquelle: watson.ch

Bildungsstrategie für den Fremdsprachenerwerb in der Primarschule

Die Reform der Sprachbildung in Schulen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Frühfranzösisch wird immer wieder diskutiert. Dies löst auch politische Reaktionen in den Passepartout-Kantonen aus, die insbesondere eine Verbesserung der Fremdsprachenstrategie und ebenso höhere Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutsch zum Ziel haben.


Anzug betreffend die Überarbeitung der Bildungsstrategie beim Fremdsprachenerwerb an der Volksschule und Stärkung der Grundlagefächer

Ein nationaler Vorstoss zur Untersuchung der Auswirkungen von Schulreformen in Bezug auf den Lehrermangel wurde in der Frühjahrssession an den Bundesrat überwiesen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur betonte, dass einige Schulreformen wie der Fremdsprachenunterricht auf dünnen wissenschaftlichen Grundlagen basieren.

In diesem Zusammenhang wurden in den Kantonen Baselland und Bern, die am Passepartout-Projekt (Erneuerung des Fremdsprachen-Unterrichts an der Volksschule) beteiligt sind, parlamentarische Vorstösse eingereicht, die eine neue Bildungsstrategie beim Erwerb der Fremdsprachen an der Volksschule fordern. Ziel ist es, insbesondere den Französischunterricht zu verbessern, so dass höhere Leistungen erreicht werden und das Französisch als Landessprache einen angemessenen Stellenwert erhält resp. beibehält.

Im Kanton Basel-Stadt wird demgegenüber geplant, dass Schülerinnen und Schüler im Leistungszug A der Sekundarschule ab der 2. Klasse die Option haben sollen, Französisch abzuwählen, um stattdessen ihre Fähigkeiten in Deutsch und Mathematik zu verbessern. Dies hätte Auswirkungen auf die Durchlässigkeit der Leistungszüge. Man kann sich deshalb grundsätzlich die Frage stellen, ob Deutsch und Mathematik nicht bereits in der Primarschule stärker gewichtet werden sollten, um dafür im A-Zug der Sekundar Französisch beibehalten zu können.

Die im Nachbarkanton Baselland eingereichte Motion bzgl. dem Fremdsprachenerwerb hat der Landrat im Februar 2023 als Postulat überwiesen, um den Französischunterricht in der Primarschule zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Die Regierung hat angeboten, das Sprachkonzept ausgehend von fundierten Studien und Erhebungen neu zu erarbeiten. Hier interessieren insbesondere auch die Ergebnisse der schweizweiten Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) in der Schulsprache und den ersten beiden Fremdsprachen, welche nun im Frühjahr 2023 durchgeführt wird. Damit liegt anschliessend eine aktuelle Datenlange vor, die neben bewährten didaktischen Ansätzen eine weitere Grundlage bieten, um eine neue, erfolgsversprechende und evidenzbasierte Bildungsstrategie zu entwickeln.

Die Anzugsstellenden befürworten eine gemeinsame Bildungsstrategie in Bezug auf den Erwerb der Fremdsprachen in allen Passepartout-Kantonen und bitten deshalb die Regierung aus aktuellem Anlass (parlamentarische Vorstösse, ÜGK 2023) ebenfalls zu prüfen und zu berichten,

  1. wie die aktuelle Sprachenstrategie (Schulsprache, Fremdsprachenunterricht) hinsichtlich ihrer Effizienz grundsätzlich überprüft und ergebnisorientiert angepasst werden kann,
  2. und wie die Ergebnisse der ÜGK 2023 in eine konkrete Verbesserung der Sprachenstrategie einfliessen können, die das Ziel hat, sowohl in der Schul- als auch in den Fremdsprachen höhere Leistungen zu erzielen,
  3. ob der Erwerb der Fremdsprachen allenfalls verlegt werden kann/soll (beispielsweise Französisch auf die 5. und Englisch auf die 6. Klasse der Primarstufe) und im Gegenzug die Grundlagefächer Deutsch und Mathematik stärker gewichtet werden können,
  4. inwiefern die Fremdsprachendidaktik grundsätzlich angepasst werden muss, um bessere Lernleistungen zu erzielen,
  5. inwiefern eine gemeinsame Strategie mit allen Passepartout-Kantonen möglich und sinnvoll wäre und welche Schritte notwendig sind, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23513
Anzug:https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112439

Medienberichterstattung:

Bildquelle: www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/sind-zwei-fremdsprachen-in-der-primarschule-zu-viel

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