Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Vermerk

„Menschenrechte wahren“

Vermerk zum Votum zur 2. Überweisung der Motion „Wiedereinführung des Bettelverbots“

In diesen Tagen wurde von verschiedenen Seiten die Frage an mich herangetragen, warum die Grünliberalen das Bettelverbot überwiesen haben. 

Meine persönliche Antwort dazu ist: 
Von Anfang an fand ich die Diskussion über richtig/falsch – gut/böse störend. Im Zentrum stehen Menschen. Für mich war klar: es braucht konstruktive sachliche Lösungen, jenseits von bestehenden Mustern und linkem und rechtem Schema.

Die Herausforderung war ein gemeinsamer Nenner zu finden, auf dem man aufbauen konnte. Die 2. Überweisung der Motion macht den Weg frei, damit alle Parteien an einen Tisch sitzen und eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die in zwei Richtungen denkt. In die der Basler Bevölkerung und aber auch in die, der von Armut betroffenen Menschen. 

Menschenrechte müssen in jedem Fall gewahrt werden. 

Eine Umwandlung in einen Anzug hätte die Diskussionen durch eine Initiative zur Wiedereinführung des Bettelverbots blockiert. Der Dialog hätte nicht gleichermassen stattfinden können. Dabei hätte niemand gewonnen.

Nun haben wir die Gelegenheit geschaffen, miteinander eine politische Lösung zu finden, die die Menschenrechte nicht umgeht und aber auch den Stimmen aus der Basler Bevölkerung Rechnung trägt. 

Ich bin guten Mutes, dass uns dies mit einer vertieften Beratung des Ratschlags der Regierung in der Kommission gelingen wird.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildungsstrategie

Dem Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission der Universität Basel (IGPK Universität) ist zu entnehmen, dass in Basel seit 2010 ein Wachstum von 8% Studierenden zu verzeichnen ist. Darüber bricht keine Freude aus, weil der gesamtschweizerische Durchschnitt aller Studierenden an den Schweizer Universitäten bei einem Plus von 16% liegt und die Uni Basel somit nicht mithalten kann.

Dem Bericht zu entnehmen ist auch, dass die Rektorin der Universität Basel, Andrea Schenker-Wicki, über die Entwicklung der Immatrikulations-Rate besorgt ist. Finanzielle Folgen seien die Konsequenzen für den Standort Basel, weil die Bundesbeiträge an der relativen Grösse einer Universität gemessen wird – der Immatrikulationsrate – also an der Anzahl Studierenden. 

Die Rektorin strebt deshalb eine Wachstumsrate an, die der Entwicklung der Studierenden in der Schweiz entspricht. Die Marke „Universität Basel“ soll gestärkt und die Sichtbarkeit ausgebaut werden.

Für mich ist das irgendwie paradox, denn die Universität stellt die niedrige Immatrikulations-Rate in Zusammenhang mit einer deutlichen Abwanderung der Schulabgänger an die Fachhochschulen. Dies sei wiederum auf die präsenten Berufsveranstaltungen zurückzuführen. 

Quo Vadis Basel mit unserem Bildungssystem, frage ich mich. 

Was sind die strategischen Zielvorgaben, um unseren Fachkräftemangel über alle Berufsgruppen zu bewältigen?

Führt die Stärkung des dualen Bildungswegs mit Fokus auf die Fach- und Berufsmaturität zu einem Ungleichgewicht der Bedürfnisabdeckung?

Es darf nicht sein, dass wir quasi wegen einer Umverteilung der Bildungswege unser Humankapital für Bildung und Forschung nicht mehr ausschöpfen. 

Ich wünsche mir eine ganzheitliche Strategie für unseren Kanton, kein systembedingtes Schrumpfen der Basler Universität.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vermerk Grosser Rat 11. November 2020. Zum „Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungs- kommission der Universität Basel (IGPK Universität)

„Flexibler Kindergarteneintritt“

Vermerk Grosser Rat 24. Juni 2020. Zur Stellungnahme zur Motion hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Einige Kinder sind gerade 4 Jahre alt, wenn sie das erste Mal mit Leuchtstreifen und Znünitäschli in den Kindergarten marschieren.

Kinder, die aber zu früh in den Kindergarten eintreten, sind schnell überfordert. Das ist ein schlechter Einstieg in die Schullaufbahn und einige tragen die Reifeproblematik bis ans Ende ihrer obligatorischen Schulzeit mit.

Der Blick in die Zukunft, auf die Teenager-Jahre zeigt: «In der Pubertät sind die Unterschiede grundsätzlich schon gross. Wenn man dann noch ein Jahr jünger ist, hinkt man von der Entwicklung her je nach dem stark hinterher. Das kann sich negativ auf die soziale Integration auswirken»

Auch in der Berufswahlphase sind die Jugendlichen dann anstatt 14 Jahre, erst 13 Jahre alt. «Gerade bei Lehrbeginn merkt man das fehlende Jahr extrem», meinen einige Lehrmeister. Abgesehen davon, dass mit 13 Jahren der Prozess zur Entscheidungfindung und die Festlegung für einen bestimmten Beruf, generell sehr herausfordernd ist.

Warum also schon beim Kindergarteneintritt forcieren?

Basierend auf der sehr hohen Bewilligungsquote im Kanton Basel-Stadt bei den Anträgen zur Rückstellung des Kindergarteneintritt um ein Jahr, kann der Regierungsrat das Anliegen der Motion mit den Worten nachvollziehen:

„die Erziehungsberechtigten können effektiv in den meisten Fällen gut einschätzen, ob ihr Kind bereit ist, in den Kindergarten einzutreten“.

Trotzdem empfiehlt der Regierungsrat den hürdefreien, flexiblen Eintritt aufgrund der geschätzten Kosten, nur zu prüfen. 

Was aber kostet die Steuerzahler am Ende mehr? 

Die Ausgestaltung von Förderprogrammen während der Schullaufbahn und für die erschwerte Berufsplanung der Jugendlichen oder ein Jahr mehr Lebens- und Reifezeit vor dem Kindergarteneintritt?

Klar ist – durch die Flexibilisierung des Stichtags haben wir von Anfang an die Möglichkeit einen guten Schulstart zu ermöglichen. Dies wirkt sich auf die Schulkarriere der Kinder aus, aber auch auf ihre emotionale und soziale Reife – und ist somit auch für die Berufsplanung sinnvoll. 

Ich hoffe sehr darauf, dass eine Prüfung zu einer guten Lösung führt und das Wohl der Kinder und zukünftigen Jugendlichen im Zentrum stellt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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