Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Hervorragender Leistungsnachweis für das Swiss Tropical and Public Health Institute

Christer Joho von den Grünliberalen Basel-Stadt hat gemeinsam mit mir einen Entwurf für ein grünliberales Votum erarbeitet, welches ich an der Sitzung im Grossen Rat schlussendlich nicht gehalten habe. Die Berichterstattung der Regierung und der Interparlamentarischen Kommission wurden zurecht nicht bestritten.
Auch die  Fraktion der Grünliberalen nimmt die Leistungen des Swiss TPH einstimmig und wohlwollend zur Kenntnis und anerkennt das einzigartige Profil des Swiss Tropical and Public Health Institute. Auf Grund des Ausschlusses aus dem Horizon Europe Forschungsprogramm haben wir uns aber grundsätzliche Gedanken zur Situation des Instituts gemacht. Ich stelle diese im unten stehenden Absatz den interessierten Lesern gerne zur Verfügung.


Grosser Rat 27. April 2022: Vermerk zur Berichterstattung des Schweizerischen Tropen- und Public Health Instituts (Swiss TPH) betreffend der Leistungsauftragsperiode 2017- 2020.

Das Institut hat sich auch in den Corona-geprägten Jahren als bedeutender Player und verlässlicher Partner kantonal und national positioniert und sich durch wissenschaftliche Forschungsarbeiten und diesbezügliche Publikationen profiliert. Zahlreiche Mitglieder des Swiss TPH waren überdies mit Ausbruch der Pandemie in namhaften Bundesgremien der wissenschaftlichen Corona-Taskforce vertreten.

Die Bewerbung des Swiss TPH für ein dauerhaftes Mandat als Schweizer Referenz- und wissenschaftliches Kompetenzzentrum zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit im Bereich der Krankheitsüberwachung– und Prävention liegt auf der Hand. Ebenso ist es sehr erfreulich, dass der Bund für die Leistungsauftragsperiode 2021 – 2024 mehr Geld für das Swiss TPH sprechen will als zuerst angenommen. Es gilt den nationalen und internationalen Rang in Forschung, Ausbildung und Dienstleistung auch zukünftig halten zu können.

Dennoch – der Ausschluss der Schweiz vom EU-Forschungsprogramm Horizon Europe wird wohl auf das Swiss TPH einen gewichtigen Effekt haben.

 Eine Studie im „Health Research Policy and Systems“ von März 21 zeigte, dass die Erfahrungen mit der Teilassoziierung in den Jahren 2014 bis 2016, einen unmittelbaren negativen Einfluss auf den Forschungsstandort Schweiz hatte. Europäische Partner zögerten, Forschende von Schweizer Institutionen in Verbundprojekte aufzunehmen und ihnen eine längerfristige, leitende Rolle zuzugestehen. Diese Arbeitserfahrungen sind aber strategisch sehr bedeutend, da gerade die Leitungsaufgaben zur Sichtbarkeit und Reputation als weltweit führendes Institut entscheidend sind. 

Ein Artikel im Magazin Inside IT von diesem März hat die Problematik aufgenommen und verschiedene nationale Hochschulen aufgrund der nicht erfolgten Assoziierung befragt.

  • Die Universität Bern gab an, dass sie bereits bei vier neuen Horizon Europe-Projekten die Leitung abgeben musste. Dies sei besonders schwerwiegend in den Forschungsbereichen Biomedizin und Naturwissenschaften.
  • Die Universität Basel sagte, dass es neue Projekte unter Digital Europe mit dem derzeitigen Status der Schweiz nicht geben werde.
  • Verloren gehen aber nicht nur Renommee, sondern auch viel Geld! Unisono meinten die ETH Zürich und die Universitäten in Bern und Basel, dass Forschende nicht mehr für die sogenannten Grants des Europäischen Forschungsrats (ERC) antragsberechtigt sind. Diese Grants sind nicht nur ein Qualitätsausweis, auf den die Forschergemeinde verzichten wird, sondern bringen den jeweiligen Hochschulen viel Geld ein. Einspringen müsste wohl das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, also letztlich der Steuerzahler.Damit steht die Frage im Raum, ob in der nächsten Leistungsauftragsperiode 2021 – 2024 die hohe Drittmittelquote von 75% und die weltweit führende Rolle der Swiss Tropical and Public Health Institute beibehalten werden können, wenn in der Schweiz die  Anziehungskraft auf Nachwuchs- und fortgeschrittene Forschende und die Bedeutung der Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitute nachlässt, der Zugang zum internationalen Forscherverbund erschwert wird und das Institut von Leitungs- oder Koordinationsfunktionen von Forschungsprojekten ausgeschlossen würde.

Trotz aller Freude über die ausgezeichneten Resultate, die das Swiss TPH in der vergangenen Leistungsperiode erzielt hat und trotz der Freude, dass die einst über ganz Basel verteilten Mitarbeitenden und Studierenden, neu im „Belo Horizonte“ in Allschwil unter einem Dach forschen, entwickeln, lehren und arbeiten können, besteht die Sorge, dass die grenzüberschreitende wissenschaftliche Zusammenarbeit stark behindert ist. Langfristig hat dies einschneidende Folgen auf unsere Forschungsinstitute und Hochschulen und ebenso auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Die eingereichte Standesinitiative am 17. November 2021 betreffend Massnahmen für eine Vollassoziierung am Forschungsprogramm Horizon Europe durch den Grossen Rat Basel-Stadt ist absolut zu begrüssen und wurde einstimmig von den Grünliberalen mitgetragen. Auch der Landrat in Basel-Land hat eine entsprechende Standesinitiative überwiesen. Der Bundesrat ist nun aufgerufen, rasch zu handeln und die Verhandlungen mit der Europäischen Union voran zu treiben.

Weiter sollen die negativen Auswirkungen der Nichtassoziierung der Schweiz am Horizon Europe Forschungsprogramm mittels Ergänzungsmassnahmen abgefedert werden. Wir schliessen uns der Meinung der Wissenschaftskommission des Ständerats an, dass entsprechende Massnahmen möglichst rasch zu konkretisieren sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der IGPK Universität
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396952.pdf

Berichterstattung der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395703.pdf

Mediale Berichte:
https://telebasel.ch/2022/04/01/neubau-des-swiss-tph-in-allschwil-eingeweiht/?channel=105100
https://www.bazonline.ch/fuer-massnahmen-zugunsten-von-horizon-europe-944422659249

Bildquelle: Fotostock Sandra Bothe

Nur ein JA heisst JA

Vermerk betreffend „Vergewaltigung auf Signal“

Basler Appellationsgericht reduziert Strafe für Vergewaltiger wegen der Signale, die das Opfer auf Männer aussendet
So titel die BZ Basel am 30. Juli 21 ihren Bericht zur Vergewaltigung an der Elsässerstrasse und weiter schreibt Jonas Hoskyn: „Ein 32-jähriger Portugiese, der zusammen mit einem Kollegen nach dem Ausgang eine Frau vergewaltigt hat, muss nur eineinhalb statt über vier Jahre ins Gefängnis. Ein Grund für die Strafminderung sieht das Gericht im Verhalten des Opfers vor der Tat“.

Ich meine….

Wird die publizierte Argumentation des Urteils des Basler Appellationsgerichts im schriftlichen Urteil so bestätigt, ist es ein Angriff auf die sexuelle Freiheit. Die allgemeine Empörung absolut verständlich.

Es existiert kein Signal zum Geschlechtsverkehr, ausser der klaren Einwilligung des Gegenübers.

Nur ein JA heisst auch JA. Alles andere ist eine grobe Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Folglich ist Sex ohne Zustimmung eine Vergewaltigung.

Basierend auf der medialen Berichterstattung zur Urteilsbegründung ist es unverständlich, warum das Strafmass der ersten Instanz abgeschwächt wurde. Für das Opfer ist es beschämend und unfassbar. Für die Öffentlichkeit so nicht nachvollziehbar. Es braucht dringend Klärungsbedarf der offenen Fragestellungen und Aspekte.

Im Mai 21 wurde die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz des Sexualstrafrechts geschlossen. Es ist nun am Schweizer Parlament das Sexualstrafrecht dahingehend zu reformieren, dass nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen zukünftig immer angemessen bestraft werden. Das Geschlecht der Opfer soll dabei keine Rolle mehr spielen!

Aktuell liesst sich das Gesetz zum Strafbestand der Vergewaltigung noch wie folgt:

Der Gesetzgeber hat es bis heute verpasst, den Vergewaltigungstatbestand und die Gleichstellung der Geschlechter neu zu formulieren. Zwar wurde das Sexualstrafrecht im Laufe des 20. Jahrhunderts stellenweise angepasst. Wir sprechen heute immerhin von «Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung». Aber das Verständnis für die Vergewaltigung ist anitquiert und geht zurück auf eine Zeit, in der das Gericht nicht zu entscheiden hatte, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder selbstbestimmt erfolgte.Vielmehr stellte sich die Frage, ob sich Frau und Mann als Ehebrecher oder wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs strafbar gemacht hatten. Das Gesetz operiert immer noch mit dem Konzept, wonach das Opfer zunächst durch Nötigung (Gewaltanwendung) gefügig gemacht werden muss und anschliessend der Geschlechtsverkehr vollzogen wird.

Es gibt zu tun, damit ein JA als JA verstanden wird und ein NEIN auch NEIN heisst. Dabei spielt die Geschlechterkonstellation keine Rolle. Ein Opfer ist immer ein Opfer.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte:

https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/elsaesserstrasse-basler-appellationsgericht-reduziert-strafe-fuer-vergewaltiger-wegen-den-signalen-die-das-opfer-auf-maenner-aussendet-ld.2168774

https://www.bzbasel.ch/basel/reaktionen-basler-fdp-praesident-zum-umstrittenen-urteil-wir-sind-alles-andere-als-begeistert-ld.2169685

https://www.bzbasel.ch/basel/32-jahriger-wegen-vergewaltigung-verurteilt-ld.1307702

Stellungnahmen zur Vernehmlassung:

https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/stellungnahmen/dok/2021/sexualstrafrechtsreform-einmalige-chance-zum-schutz-der-sexuellen-selbstbestimmung

Gruppen anlässlich der Urteilsverkündung in Basel:

https://www.facebook.com/groups/

Praxisbezug im Lehrkörper

Wenn eine Motion zum Praxisbezug im Lehrkörper der Fachhochschule Nordwestschweiz vom Parlament ohne Gegenstimme still überwiesen wird, sind sich alle Mitglieder des Grossen Rats einig. Das Anliegen brennt unter den Nägeln.

Ich finde es tatsächlich wenig erstaunlich, dass sich Studierende der Pädagogischen Hochschule Dozierende mit Unterrichtserfahrung wünschen.

Sie brauchen qualifizierte Vorbilder mit Erfahrung, gerade wenn es um die Disziplin geht, mit welchen Methoden Lehrpersonen ihren Schülerinnen und Schüler ein Fach am besten vermitteln.

Die angehenden Lehrpersonen sind auf eine enge Begleitung angewiesen, weil sie selbst noch keine Methode entwickelt haben, um zu wissen, wie Lerninhalte praxisnah, effizient und kindesgerecht eingesetzt werden.

Am Ende geht es doch darum, dass die Lehrerpersonen von morgen, die Kinder in der Schule so unterrichten können, dass die Schülerinnen und Schüler wirklich verstehen, was sie lernen sollen und dies dann auch umsetzen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 2. Juni 21 Vermerk betreffend „Motion Praxisbezug im Lehrkörper der Fachhochschule Nordwestschweiz“

Der Basler Weg: Umgang mit Bettelei

Die Grünliberalen sind sicher, die Basler Bevölkerung wünscht sich von der Politik jetzt Taten statt Worte. 

Wir unterstützen den Antrag auf dringliche Behandlung des Ratschlags. Er soll vor der Sommerpause direkt im Parlament beraten werden, um die Situation im öffentlichen Raum rasch zu entlasten. 

Ich bin der Meinung, dass dies kein Umgehen der vom Parlament installierten demokratischen Instrumente ist.
Es ist eine Einzelfallbeurteilung!
Und – während der direkten Debatte sind alle Parteien eingeladen und jedes Ratsmitglied frei, die Meinung zu äussern und Anträge zu stellen. 

Im Oktober 20 haben die Grünliberalen mit dem Anzug betreffend „Bettlerproblematik: Berner Modell als mögliche Lösung“ unsere Forderung zu einem „Basler Weg“ gestellt. Wir haben den Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern und wie zeitnah das Berner Modell auch in Basel zur Anwendung gebracht werden kann.  

Bei der Erstüberweisung und bei der Zweitüberweisung zur Wiedereinführung des Bettelverbots im Dezember habe ich festgehalten, dass ein umfassendes Paket erarbeitet werden soll und die Grünliberalen flankierende Massnahmen seriös geprüft und definiert haben wollen. 

Im Votum von Dezember 20 sprach ich auch den Punkt an, dass ein Bettelverbot sehr wohl durch eine Bettelordnung ergänzt werden kann, dies nicht nur umsetzbar, sondern auf Grund der rechtlichen Lage – notwendig ist. Diese Forderung fliesst beim vorliegenden Ratschlag der Regierung auf Gesetzesstufe ein.

Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Regierung sichergestellt hat, dass der Ratschlag sorgfälltig ausgearbeitet ist und nationalem und internationalem Recht standhält. Unsere Beurteilung stützt sich auch auf den Hinweis der Regierung, dass gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte, Verbote im Bereich des Bettelns zwei öffentliche Interessen erfüllen müsse. Dabei handelt es sich um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz von Grundrechten Dritter in Form des Schutzes vor Menschenhandel und Ausbeutung. 

Damit sind Regelungen wo und in welcher Form gebettelt werden darf aus Sicht des Europäischen Gerichtshof möglich. Darum tragen wir das Argument der Regierung mit, dass ein Verbot von organisierten und aggressiven Bettelformen sowie ein Verbot an neuralgischen Punkten in der Stadt eine praxistaugliche Lösung ist. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind Einschränkungen möglichst präzis zu erfassen. Der Ratschlag setzt auch diese Forderung im Gesetz um.

Die Grünliberalen kommen hingegen effektiv zum Schluss, dass die von uns früher geforderten Begleitmassnahmen im Ratschlag der Regierung zwar erwähnt sind – aber zu wenig detailliert ausgearbeitet wurden. Es braucht dringend ein umfassenderes Paket, damit die Umsetzung des Gesetzes auf verschiedenen Ebenen Wirkung zeigt.

Der Regierungsrat macht nämlich klar, dass auch Personen das Recht haben, sich 90 Tage in Basel aufzuhalten, die hier sind, um zu betteln. Sofern sie sich an unsere Gesetze halten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Bettlerinnen und Bettler auf der Durchreise Nothilfe in Basel beziehen wollen. 

Die Gesetzesanpassung wiederum dient nicht dazu eine bestimmte Personengruppe zu verdrängen oder die Augen vor Armut zu verschliessen, sondern soll die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Gesamtinteresse der Basler Bevölkerung und des Gewerbes wieder erhöhen. 

Für die gesetzliche Umsetzung des „Basler Wegs“ sind deshalb Ressourcen für die Behörden notwendig und Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren, davon bin ich überzeugt.

Damit diese Lücke im Ratschlag der Regierung geschlossen wird, reichen die Grünliberalen eine dringliche Motion für flankierende Massnahmen zum Basler Weg ein, die gemeinsam mit dem Ratschlag noch im Juni behandelt werden soll.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 2. Juni 21 Votum betreffend „Dringlicher Antrag den Ratschlag der Regierung zur Bettelei im Rat direkt zu behandeln.“

50 Jahre Frauenstimmrecht

„Kurz und bündig, werdet mündig“ 

So stand es auf den Bannern der Demonstration der Frauen-Befreiungsbewegung (FBB), der Basler und der Zürcher Stimmrechtsfrauen am 1. Februar 1969 (Bildnachweis: Sozarch_F_Fd-0003-14)

Mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangen energischen Kampf ist es zu verdanken, dass das Anliegen der politischen Gleichbehandlung von Frauen und Männer immer wieder auf die Tagesordnung in Bundes Bern gebracht wurde. Unermüdlich und trotz der Rückschläge mobilisierten Frauen und Sympathisanten alle Kräfte, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.

Nach einem langen und steinigen Weg wurde 1971 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt und sicherte damit die Grundrechte für alle Frauen und Männer in der demokratischen Schweiz.

Die Bürgergemeinde Riehen spielt im Verlauf der Geschichte um die Frauenrechte eine besondere Rolle. Riehen ist für die Frauenbewegung ein spezielles Pflaster. Bereits 1958 wählte die Gemeinde mit Gertrud Späth eine Frau in den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinde) und sorgte damit für eine landesweite Sensation. Späth war die erste Frau in der Schweiz, die in einer politischen Behörde tätig war. Eine Pionierleistung und Inspiration, worauf ich als Bürgerin von Riehen auch heute noch stolz bin.

Mit diesem damals fast undenkbaren Akt übernahm die Gemeinde Riehen eine Vorreiterrolle. In der Folge sagten dann 1966 auch die Basler Männer Ja zum kantonalen Frauenstimm- und Wahlrecht.

Dass heute sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung. 

Das Ende der männlichen Exklusivität in der Schweizer Politik war der Wendepunkt in der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist unabdingbar für die Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft.

Nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht 1971 dauerte es nochmals 10 Jahre – bis 1981 – die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert wurde. Erst von da an gilt: Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Auf rechtlicher Ebene wurde in den 50 Jahren viel erreicht, manche Forderungen von damals sind aber auch heute noch aktuell. Sei dies im Bereich der Lohngleichheit, der damit verbundenen überproportionalen Altersarmut bei Frauen oder der ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungsarbeit und beruflicher Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern sowie der unbezahlten Carearbeit.

Die tatsächliche Gleichstellung – ungeachtet des Geschlechts – ist weder schweizweit noch im Kanton Basel-Stadt erreicht. Dies ist aber nötig, damit alle gleich behandelt werden und gleichgestellt leben können. Es braucht weiterhin mutige und engagierte Frauen und Männer, die sich für gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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