Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Lohngleichheit

Der Grünliberalen Fraktion ist aus direkten Erfahrungen sehr bewusst, wie schwierig die Situation für Klein- und Mittlere Unternehmen während dieser Pandemie ist. Darum sind wir auch bereit, Massnahmen und notwendige Mittel zur Unterstützung der Unternehmen zu sprechen.

Hingegen halten wir am Grundsatz der 100% Gleichstellung der Geschlechter fest. Dazu gehört selbstverständlich auch die Lohngleichheit von Frau und Mann und somit die Erfüllung des Verfassungsauftrags «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

Gerade in der Krise sollen nicht diejenigen zu kurz kommen, die bereits weniger haben.

50 Jahre Frauenstimmrecht

„Kurz und bündig, werdet mündig“ 

So stand es auf den Bannern der Demonstration der Frauen-Befreiungsbewegung (FBB), der Basler und der Zürcher Stimmrechtsfrauen am 1. Februar 1969 (Bildnachweis: Sozarch_F_Fd-0003-14)

Mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangen energischen Kampf ist es zu verdanken, dass das Anliegen der politischen Gleichbehandlung von Frauen und Männer immer wieder auf die Tagesordnung in Bundes Bern gebracht wurde. Unermüdlich und trotz der Rückschläge mobilisierten Frauen und Sympathisanten alle Kräfte, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.

Nach einem langen und steinigen Weg wurde 1971 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt und sicherte damit die Grundrechte für alle Frauen und Männer in der demokratischen Schweiz.

Die Bürgergemeinde Riehen spielt im Verlauf der Geschichte um die Frauenrechte eine besondere Rolle. Riehen ist für die Frauenbewegung ein spezielles Pflaster. Bereits 1958 wählte die Gemeinde mit Gertrud Späth eine Frau in den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinde) und sorgte damit für eine landesweite Sensation. Späth war die erste Frau in der Schweiz, die in einer politischen Behörde tätig war. Eine Pionierleistung und Inspiration, worauf ich als Bürgerin von Riehen auch heute noch stolz bin.

Mit diesem damals fast undenkbaren Akt übernahm die Gemeinde Riehen eine Vorreiterrolle. In der Folge sagten dann 1966 auch die Basler Männer Ja zum kantonalen Frauenstimm- und Wahlrecht.

Dass heute sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung. 

Das Ende der männlichen Exklusivität in der Schweizer Politik war der Wendepunkt in der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist unabdingbar für die Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft.

Nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht 1971 dauerte es nochmals 10 Jahre – bis 1981 – die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert wurde. Erst von da an gilt: Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Auf rechtlicher Ebene wurde in den 50 Jahren viel erreicht, manche Forderungen von damals sind aber auch heute noch aktuell. Sei dies im Bereich der Lohngleichheit, der damit verbundenen überproportionalen Altersarmut bei Frauen oder der ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungsarbeit und beruflicher Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern sowie der unbezahlten Carearbeit.

Die tatsächliche Gleichstellung – ungeachtet des Geschlechts – ist weder schweizweit noch im Kanton Basel-Stadt erreicht. Dies ist aber nötig, damit alle gleich behandelt werden und gleichgestellt leben können. Es braucht weiterhin mutige und engagierte Frauen und Männer, die sich für gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Kulturelle Vielfalt

Wir Grünliberalen haben die Trinkgeldinitiative unterstützt und uns über die deutliche Annahme durch die Bevölkerung sehr gefreut. Es ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Alternativ-, Club-, Jugend-, Pop- oder Subkultur. Basel-Stadt wünscht sich eine Stärkung der kulturellen Vielfalt.

Die Grünliberalen vertreten aber geschlossen die Ansicht, dass mit diesem Budget-Postulat das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt wird. Eine sinnvolle Kulturförderung beginnt für uns nicht beim Budget, sondern beim Bedarf. Diesen gilt es jetzt zuerst genau zu analysieren. 

Es braucht eine Auslegordnung der basel-stätischen Kulturförderung. Ob es denn Jugendkultur, Alternativkultur, Popkultur oder professionelles Kulturschaffen sein soll und zu welchen Anteilen, steht für uns offen. Es ist darum unabdingbar, dass die junge und freie Kulturszene von Basel nun in den Prozess der Auslegeordnung für die rasche Umsetzung der Initiative einbezogen werden muss.

Gendergerechter Parlamentsbetrieb

Die Rahmenbedingungen für das Halten von Voten im Kantonsparlament stehen fest. Alle Ratsmitglieder – unabhängig von ihrem Geschlecht – haben das selbe Recht auf Redezeit zur Verfügung. Ich denke, wir sind uns einig, die Gleichberechtigung ist hier gegeben.

Die Frage nach der Chancengleichheit ist etwas schwieriger zu beantworten. Nicht alle mit dem selben Recht – haben auch die selbe Chance!

Wer physisch, psychologisch, aufgrund der Sozialisierung oder anderen Gegebenheiten das gleiche Recht nicht gleichermassen nutzen kann, hat nicht die gleiche Chance.

Wollen wir Gleichstellung, dann müssen jene, die ihre Chance nicht gleichermassen nutzen können, darin unterstützt werden, dies zu tun.

„Menschenrechte wahren“

Vermerk zum Votum zur 2. Überweisung der Motion „Wiedereinführung des Bettelverbots“

In diesen Tagen wurde von verschiedenen Seiten die Frage an mich herangetragen, warum die Grünliberalen das Bettelverbot überwiesen haben. 

Meine persönliche Antwort dazu ist: 
Von Anfang an fand ich die Diskussion über richtig/falsch – gut/böse störend. Im Zentrum stehen Menschen. Für mich war klar: es braucht konstruktive sachliche Lösungen, jenseits von bestehenden Mustern und linkem und rechtem Schema.

Die Herausforderung war ein gemeinsamer Nenner zu finden, auf dem man aufbauen konnte. Die 2. Überweisung der Motion macht den Weg frei, damit alle Parteien an einen Tisch sitzen und eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die in zwei Richtungen denkt. In die der Basler Bevölkerung und aber auch in die, der von Armut betroffenen Menschen. 

Menschenrechte müssen in jedem Fall gewahrt werden. 

Eine Umwandlung in einen Anzug hätte die Diskussionen durch eine Initiative zur Wiedereinführung des Bettelverbots blockiert. Der Dialog hätte nicht gleichermassen stattfinden können. Dabei hätte niemand gewonnen.

Nun haben wir die Gelegenheit geschaffen, miteinander eine politische Lösung zu finden, die die Menschenrechte nicht umgeht und aber auch den Stimmen aus der Basler Bevölkerung Rechnung trägt. 

Ich bin guten Mutes, dass uns dies mit einer vertieften Beratung des Ratschlags der Regierung in der Kommission gelingen wird.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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