Die Rahmenbedingungen für das Halten von Voten im Kantonsparlament stehen fest. Alle Ratsmitglieder – unabhängig von ihrem Geschlecht – haben das selbe Recht auf Redezeit zur Verfügung. Ich denke, wir sind uns einig, die Gleichberechtigung ist hier gegeben.

Die Frage nach der Chancengleichheit ist etwas schwieriger zu beantworten. Nicht alle mit dem selben Recht – haben auch die selbe Chance!

Wer physisch, psychologisch, aufgrund der Sozialisierung oder anderen Gegebenheiten das gleiche Recht nicht gleichermassen nutzen kann, hat nicht die gleiche Chance.

Wollen wir Gleichstellung, dann müssen jene, die ihre Chance nicht gleichermassen nutzen können, darin unterstützt werden, dies zu tun.

Das per Anzug geforderte Voten-Monitoring würde dann als Grundlage für die Entwicklung von Massnahmen hilfreich sein, wenn die Messung nicht nur aufgrund von Geschlechtern erfolgte, sondern aufgrund einzelner Ratsmitglieder.

Weil nur dann könnten Massnahmen zur Gleichstellung entwickelt werden, die auch wirklich all jenen dienen, die aus irgendwelchen Gründen – sich nicht zu Wort melden. 

Darunter sind nicht nur Frauen, sondern auch einige Männer.

Wir sind der Ansicht, dass mit der vorliegenden Form des Anzugs das Ziel einen effizienten und gendergerechter Parlamentsbetrieb nicht erreicht wird und überweisen den Anzug nicht.

Aber gerne nehme ich die Worte meiner Vorredner und Rednerinnen auf und ermutige alle Frauen und Männer, die im Parlament wenig sprechen, das Wort im Rat zu ergreifen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 14.01.21. Zum Anzug „Gendergerechter Redeanteil“ und zur Frage der Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Kantonsparlament.