„Kurz und bündig, werdet mündig“
So stand es auf den Bannern der Demonstration der Frauen-Befreiungsbewegung (FBB), der Basler und der Zürcher Stimmrechtsfrauen am 1. Februar 1969 (Bildnachweis: Sozarch_F_Fd-0003-14)
Mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangen energischen Kampf ist es zu verdanken, dass das Anliegen der politischen Gleichbehandlung von Frauen und Männer immer wieder auf die Tagesordnung in Bundes Bern gebracht wurde. Unermüdlich und trotz der Rückschläge mobilisierten Frauen und Sympathisanten alle Kräfte, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.
Nach einem langen und steinigen Weg wurde 1971 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt und sicherte damit die Grundrechte für alle Frauen und Männer in der demokratischen Schweiz.
Die Bürgergemeinde Riehen spielt im Verlauf der Geschichte um die Frauenrechte eine besondere Rolle. Riehen ist für die Frauenbewegung ein spezielles Pflaster. Bereits 1958 wählte die Gemeinde mit Gertrud Späth eine Frau in den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinde) und sorgte damit für eine landesweite Sensation. Späth war die erste Frau in der Schweiz, die in einer politischen Behörde tätig war. Eine Pionierleistung und Inspiration, worauf ich als Bürgerin von Riehen auch heute noch stolz bin.
Mit diesem damals fast undenkbaren Akt übernahm die Gemeinde Riehen eine Vorreiterrolle. In der Folge sagten dann 1966 auch die Basler Männer Ja zum kantonalen Frauenstimm- und Wahlrecht.
Dass heute sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung.
Das Ende der männlichen Exklusivität in der Schweizer Politik war der Wendepunkt in der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist unabdingbar für die Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft.
Nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht 1971 dauerte es nochmals 10 Jahre – bis 1981 – die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert wurde. Erst von da an gilt: Mann und Frau sind gleichberechtigt.
Auf rechtlicher Ebene wurde in den 50 Jahren viel erreicht, manche Forderungen von damals sind aber auch heute noch aktuell. Sei dies im Bereich der Lohngleichheit, der damit verbundenen überproportionalen Altersarmut bei Frauen oder der ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungsarbeit und beruflicher Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern sowie der unbezahlten Carearbeit.
Die tatsächliche Gleichstellung – ungeachtet des Geschlechts – ist weder schweizweit noch im Kanton Basel-Stadt erreicht. Dies ist aber nötig, damit alle gleich behandelt werden und gleichgestellt leben können. Es braucht weiterhin mutige und engagierte Frauen und Männer, die sich für gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen
Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen