Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Au vor 100 Joor zämme

NOTIZ:  Persönlicher Blickwinkel zu den Jubiläumsfeierlichkeiten „500 Joor zämme, Basel und Riehen“

Am 24. Juni 1923 leiteten 22 Kanonenschüsse früh morgens um 6 Uhr bei strahlend schönem Wetter das Jubiläumsfest zum gemeinsamen Festanlass zur 400 jährigen Feier der Vereinigung Riehen-Basel ein.

Das reichgeschmückte Dorf rüstete sich zum Empfang der Ehrengäste: Regierung, Bürgerrat, Vertreter von Grossrat, Universität, Gerichten und Kirche, des National- und Ständerates zogen durch die spalierbildende Jugend unter festlichem Glockengeläute zum Gemeindehaus.

Mein Grossvater Robert Wenk (1898-1954) ritt stolz auf seinem Schimmel «Elster» (Bildmitte vorne) im Festumzug mit und der damalige Gemeindepräsident Otto Wenk hielt die Begrüssungsansprache.

Otto Wenk war von 1906 bis 1935 Gemeinde- und Bürgerratspräsident von Riehen. Er vertrat zudem 33 Jahre lang die Liberale Partei (heute LDP) im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Sein Sohn Wolfgang trat später in seine Fussstapfen und wurde ebenso zum Riehener Gemeindepräsidenten und in den Grossen Rat gewählt.

Regierungsratspräsident Dr. R. Niederhauser entbot der Jubilarin die Glückwünsche der Stadt, Gemeindepräsident Schlup aus Bettingen als Geschenk, die in Bronze ausgeführte Festplakette von Hans Frei (1868-1947; Medailleur, Modelleur und Bildhauer), der wiederum mit Emma Wenk verheiratet war.

Emma Wenk war die Tochter von Hans Wenk.  Er war der erste vom Volk gewählte Freisinnige Riehener Gemeindepräsident, der dieses Amt zwischen 1876 und 1891 innehatte.

An die 50’000 Leute pilgerten am 24. Juni 1923 nach Riehen, um sich den malerischen Festzug anzusehen. Dies war unter anderem dank der von Basel nach Riehen ununterbrochen fahrenden Strassenbahn möglich. Seit 1908 besteht die Tram-Verbindung nach Riehen und ist bis heute eine zentrale Strecke des Basler Tramnetzes.

Warum die Feierlichkeit erst 1923 und nicht wie vorgesehen im 1922 stattfand, kann man neu im Gemeindelexikon von Riehen online nachlesen: https://www.lexikon-riehen.ch/ereignisse/feier-400-jahre-riehen-zu-basel/
Das Lexikon wurde von der Gemeinde Riehen im Hinblick auf das Jubiläum der 500-jährigen Zugehörigkeit zum Kanton Basel-Stadt lanciert.

Am Wochenende vom 2. bis 4. September findet nun das Jubiläumsfest «500 JOOR ZÄMME» statt. Riehen und Basel blicken auf eine 500 Jahre alte gemeinsame Geschichte zurück und wollen auch die Zukunft miteinander gestalten.

Es erfüllt mich doch mit Stolz, wenn ich auf meine Ahnen und ihre politische Geschichte zurückschaue und mich als demokratisch gewählte Grünliberale Parlamentarierin – stellvertretend für die Riehener Bevölkerung – im Kanton Basel-Stadt einsetzen kann. Ein Privileg. In diesem Sinne bedanke ich mich ganz herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen bei meiner Wählerschaft. 

Ich freue mich sehr gemeinsam mit der Bevölkerung von Riehen und Basel, das bevorstehende Fest zum 500-jährigen Jubiläum mit einem tollen imposanten Programm gebührend zu feiern.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quellenangabe:
https://www.baslerstadtbuch.ch/chronik/1923/06/24/sonntags-war-der-offizielle-festtag.html
https://www.lexikon-riehen.ch/organisationen/liberaldemokratische-partei-riehen-bettingen-ldp/
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Frei_(Medailleur)

Hompage Festanlass:
https://www.500joorzämme.ch

Medien:
https://telebasel.ch/2021/12/09/basel-und-riehen-feiern-500-jahre-verbundenheit/?channel=105100

 

Lehrmittelkommission für Basel-Stadt

NOTIZ zum Antrag für die Wiedereinführung der Lehrmittelkommission in Basel-Stadt

„Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Lehrmittel ein zentrales Instrument. Sie bilden die Grundlage für den Unterricht und für die Erreichung der Lernziele. Die Evaluation und Beurteilung von Lehrmitteln sind bedeutend“ meint Christine Staehelin, unsere Fachgruppenleiterin Bildung bei den Grünliberalen Basel-Stadt und Primarlehrerin.

Gemäss dem Schulgesetz § 126, der im Jahr 2010 aufgehoben wurde, wurde vom Synodalvorstand, heute Vorstand KSBS, eine ständige Lehrmittelkommission eingesetzt, die das Recht hatte, weitere Sachverständige beizuziehen.
D.h. bis zu jenem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Lehrmittelkommission vom Synodalvorstand gewählt und es war öffentlich bekannt, wer Mitglied der Lehrmittelkommission war.
Damit wurde gewährleistet, dass Lehrpersonen die Möglichkeit hatten, Lehrmittel zu prüfen und zu evaluieren, bevor sie für die Lehrmittelliste vorgeschlagen wurden.

Heute ist die Mitwirkung im Schulgesetz § 79 Erziehungsrat Abschnitt 8 geregelt, aber nicht genauer definiert. So ist nicht geklärt, wie die Lehrpersonen, die an der Evaluation teilnehmen, ausgewählt werden. Ihre Namen sind bei den Evaluationsberichten eingeschwärzt. Ausserdem sind die Evaluationsberichte nicht öffentlich. Zudem liegt die Leitung des Evaluationsteams jeweils bei der Fachstelle Pädagogik und nicht mehr beim Vorstand der KSBS.

Damit die Lehrpersonen einbezogen werden und mehr Mitspracherechte bekommen, hat Christine Staehelin einen Antrag auf eine ständige Lehrmittelkommission beim Erziehungsdepartement gestellt, der nun von den Stufenkonferenzen und vom KSBS Vorstand einstimmig unterstützt wird, wie im Basler Schulblatt vom 1. Juli 2022 zu lesen ist.

In anderen Kantonen – so auch in allen anderen Kantonen der Nordwestschweiz – bestehen bereits Lehrmittelkommissionen.

Ich meine, es ist auch ein Gewinn für unseren Kanton, wenn sowohl Vertretungen der Schulleitungen als auch der Lehrpersonen ihre spezifischen Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in den Beurteilungsprozess von Lehrmitteln einbringen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quelle Schulblatt: https://ks-bs.edubs.ch/aktuelles/ksbs-vorstandssitzung-im-juni-ja-zur-wiedereinfuehrung-einer-lehrmittelkommission-leistungscheck-als-foerderinstrument-weitgehend-unbrauchbar

Bildquelle: https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/baselbieter-landrat-fur-lehrmittelfreiheit-statt-verbot-ld.1368538

Förderklassen-Initiativen

NOTIZ zur Förderklassen-Initiative

Ein Komitee aus dem Schulbereich lanciert im Kanton Basel-Stadt eine Volksinitiative für mehr separative Bildungsangebote.
Ziele des Komitee sind die Wiedereinführung von heilpädagogisch geführten Förderklassen innerhalb der integrativen Regelschule und der Ausbau von sonderpädagogischen Angeboten (sowohl staatlich als auch privat). Es brauche endlich wieder eine passende Schule für alle Kinder und Jugendlichen!

Ich bin der Meinung, dass möglichst viele Kinder in den Regelunterricht integriert werden sollen. In der Praxis kommt die Schule aber dann an ihre Grenzen, wenn alle Kinder zu kurz kommen.

Der Bildungsauftrag, auf alle Kinder der Klasse gleichermassen individuell und bedürfnisgerecht einzugehen, bringt das System an den Rand der Belastbarkeit und schafft deshalb auch Verlierer.

Zu diesen gehören in erster Linie Kinder mit einer Lernschwäche sowie Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung und/oder Sprach-Erwerbsstörung. Sie brauchen eine intensivere, entwicklungs- und fähigkeitsadäquate Förderung in einer kleinen Gruppe am besten von geschulten Heilpädagog:innen.

Die aktuell gesprochenen Fördermassnahmen führen dazu, dass die Schultage oft unruhig sind, weil sich sehr viele Personen gleichzeitig im Klassenzimmer befinden. Das ist für manche Kinder eine zu grosse Herausforderung und ebenso für die Gestaltung der vertieften pädagogischen Beziehungs- und Bezugspersonen-Arbeit. Die Kinder werden von diversen Lehr- und Fachpersonen unterrichtet und finden sich in unzähligen unterschiedlichen Lern-Settings wieder.

Förderklassen sollen deshalb in erster Linie für Kinder mit einer Lernbehinderung geschaffen werden. Sie brauchen spezifische geschulte Unterstützung und einen ruhigen Lernrahmen in der kleinen Gruppe.

Schülerinnen und Schüler mit einer Verhaltensauffälligkeit hingegen, sofern diese nicht pathologisch ist, lernen am besten im Setting der Regelklasse, da sie dort verschiedenste Vorbilder haben und das Lernen im Kollektiv, welche bestimmte Verhaltensanpassungen verlangt, im Zentrum steht.

Eine Herausforderung bei der Umsetzung der Initiative besteht meiner Meinung nach darin, den Begriff der Verhaltensauffälligkeit zu definieren, da die Gründe für ein auffälliges Verhalten zahlreich und vielschichtig sind.

Ein Ausbau der bestehenden Ressourcen kann zu noch mehr Unruhe führen, zu noch mehr unterschiedlichen Settings, zu noch mehr Lehr- und Fachpersonen in der Klasse und damit zu einem Umfeld führen, dass der Situation nicht förderlich ist und den Kindern nicht wirklich zugutekommt.

Ein solches Model, kann ich mir dann vorstellen,  wenn sich Regelklassen grundsätzlich durch eine kleinere Klassengrösse auszeichnen und durch eine Heilpädagog:in begleitet werden – mit hohem Beschäftigungsgrad.

Das Thema „Integrative Schule“ ist komplex und differenziert zu betrachten. Ich lehne Förderklassen nicht ab und denke, sie können Teil einer integrativen Schule werden, welche die Schule als Ganzen stärken.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Nur ein JA heisst JA

Vermerk betreffend „Vergewaltigung auf Signal“

Basler Appellationsgericht reduziert Strafe für Vergewaltiger wegen der Signale, die das Opfer auf Männer aussendet
So titel die BZ Basel am 30. Juli 21 ihren Bericht zur Vergewaltigung an der Elsässerstrasse und weiter schreibt Jonas Hoskyn: „Ein 32-jähriger Portugiese, der zusammen mit einem Kollegen nach dem Ausgang eine Frau vergewaltigt hat, muss nur eineinhalb statt über vier Jahre ins Gefängnis. Ein Grund für die Strafminderung sieht das Gericht im Verhalten des Opfers vor der Tat“.

Ich meine….

Wird die publizierte Argumentation des Urteils des Basler Appellationsgerichts im schriftlichen Urteil so bestätigt, ist es ein Angriff auf die sexuelle Freiheit. Die allgemeine Empörung absolut verständlich.

Es existiert kein Signal zum Geschlechtsverkehr, ausser der klaren Einwilligung des Gegenübers.

Nur ein JA heisst auch JA. Alles andere ist eine grobe Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Folglich ist Sex ohne Zustimmung eine Vergewaltigung.

Basierend auf der medialen Berichterstattung zur Urteilsbegründung ist es unverständlich, warum das Strafmass der ersten Instanz abgeschwächt wurde. Für das Opfer ist es beschämend und unfassbar. Für die Öffentlichkeit so nicht nachvollziehbar. Es braucht dringend Klärungsbedarf der offenen Fragestellungen und Aspekte.

Im Mai 21 wurde die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz des Sexualstrafrechts geschlossen. Es ist nun am Schweizer Parlament das Sexualstrafrecht dahingehend zu reformieren, dass nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen zukünftig immer angemessen bestraft werden. Das Geschlecht der Opfer soll dabei keine Rolle mehr spielen!

Aktuell liesst sich das Gesetz zum Strafbestand der Vergewaltigung noch wie folgt:

Der Gesetzgeber hat es bis heute verpasst, den Vergewaltigungstatbestand und die Gleichstellung der Geschlechter neu zu formulieren. Zwar wurde das Sexualstrafrecht im Laufe des 20. Jahrhunderts stellenweise angepasst. Wir sprechen heute immerhin von «Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung». Aber das Verständnis für die Vergewaltigung ist anitquiert und geht zurück auf eine Zeit, in der das Gericht nicht zu entscheiden hatte, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder selbstbestimmt erfolgte.Vielmehr stellte sich die Frage, ob sich Frau und Mann als Ehebrecher oder wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs strafbar gemacht hatten. Das Gesetz operiert immer noch mit dem Konzept, wonach das Opfer zunächst durch Nötigung (Gewaltanwendung) gefügig gemacht werden muss und anschliessend der Geschlechtsverkehr vollzogen wird.

Es gibt zu tun, damit ein JA als JA verstanden wird und ein NEIN auch NEIN heisst. Dabei spielt die Geschlechterkonstellation keine Rolle. Ein Opfer ist immer ein Opfer.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte:

https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/elsaesserstrasse-basler-appellationsgericht-reduziert-strafe-fuer-vergewaltiger-wegen-den-signalen-die-das-opfer-auf-maenner-aussendet-ld.2168774

https://www.bzbasel.ch/basel/reaktionen-basler-fdp-praesident-zum-umstrittenen-urteil-wir-sind-alles-andere-als-begeistert-ld.2169685

https://www.bzbasel.ch/basel/32-jahriger-wegen-vergewaltigung-verurteilt-ld.1307702

Stellungnahmen zur Vernehmlassung:

https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/stellungnahmen/dok/2021/sexualstrafrechtsreform-einmalige-chance-zum-schutz-der-sexuellen-selbstbestimmung

Gruppen anlässlich der Urteilsverkündung in Basel:

https://www.facebook.com/groups/

Aufschub für die KV-Grossreform

Auf der Internetseite des Kaufmännische Verbands ist zu lesen, dass die Jugendlichen mit der kaufmännischen Grundbildung die ideale Basis für die berufliche Zukunft legen. Das soll so bleiben!

Die KV-Lehre ist die am meisten gewählte Berufslehre. Rund 13’000 Jugendliche entscheiden sich jährlich diesen Weg einzuschlagen und lernen die kaufmännischen Grundlagen in Lernbetrieben wie Speditionen, Banken, Verwaltungen oder Versicherungen.

Es steht ausser Frage, dass die Anforderungen an die Berufsbildung, an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt, angepasst werden müssen. Es besteht darum Einigkeit, dass die KV Reform angezeigt ist, die Lehre weiterentwickelt werden muss, damit die zukünftigen kaufmännischen Berufsleute ihren Beruf weiterhin fachkundig ausführen können.

Vorgesehen ist, dass durch die Einführung der Kompetenzorientierung, Grundlagefächer, Leistungszüge und Fremdsprachen abgeschafft werden sollen und die Wissensvermittlung soll der «Vermittlung von Kompetenzen» weichen. Stossend ist zudem, dass beim Reform-Prozess die Berufsfachschulen und die Lehrbetriebe nicht einbezogen wurden.

Heikel an der Umkremplung der Lehre ist weiter, dass den Lernenden mit nur einer Fremdsprache und ohne Kenntnisse in Finanz- und Rechnungswesen die Voraussetzungen für die Berufsmaturität und damit auch für weitere Anschlusslösungen fehlen.

Die Kritik ist breit und fundamental und entsprechend ist sie ernst zu nehmen. Die KV-Reform auf der Basis von bereits im Vorfeld attestierter Mängel einzuführen, ist für die beliebteste Lehre in der Schweiz – kein schlauer Plan. 

Die berufliche Grundausbildung darf ihren Stellenwert im Schweizer Bildungssystem nicht verlieren und soll für Lehrlinge und ebenso für Lernbetriebe attraktiv bleiben. Der Anschluss an die Berufsmaturität muss gewährleistet sein. Damit unseren Jugendlichen nach Abschluss ihrer KV-Lehre tatsächlich die Welt offensteht – und nicht nur die Schweiz

Die Bildungsverantwortlichen sollen sich die Zeit nehmen, eine Analyse der Kritikpunkte vorzunehmen, offene Fragen zu beheben, Schnittpunkte zu koordinieren und eine Handhabung zu wählen, damit die zukünftige kaufmännische Ausbildung ein Sprungbrett für die angehenden Berufsleute im nationalen und globalen Arbeitsmarkt ist.

Die Einführung der Grossreform ist auf August 2022 geplant. Der Zeitrahmen dazu ist zu knapp. Die Reform darf nicht zu einer beruflichen Schnellbleiche führen und die Ausbildung soll keinenfalls den Berufsstand abwerten. Zudem, wie sollen sich jetzt Lernende für eine zukünftige kaufmännische Ausbildung entscheiden, wenn die Bildungsinhalte noch unbekannt sind und nicht klar ist, ob die Ausbildung auch zukunftsfähig ist?

Zur Sicherung der beruflichen Qualität – im Hinblick auf eine spätere Einführung der Reform Kaufleute auf das Schuljahr 2023-24 – empfehlen die Grünliberalen Basel-Stadt die Zustimmung zur Resolution.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 20. Mai 21 Vermerk zum Votum“ Resolution Reform Kaufleute: Einführung erst auf das Schuljahr 2023/2024″

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