Vermerk betreffend „Vergewaltigung auf Signal“

Basler Appellationsgericht reduziert Strafe für Vergewaltiger wegen der Signale, die das Opfer auf Männer aussendet
So titel die BZ Basel am 30. Juli 21 ihren Bericht zur Vergewaltigung an der Elsässerstrasse und weiter schreibt Jonas Hoskyn: „Ein 32-jähriger Portugiese, der zusammen mit einem Kollegen nach dem Ausgang eine Frau vergewaltigt hat, muss nur eineinhalb statt über vier Jahre ins Gefängnis. Ein Grund für die Strafminderung sieht das Gericht im Verhalten des Opfers vor der Tat“.

Ich meine….

Wird die publizierte Argumentation des Urteils des Basler Appellationsgerichts im schriftlichen Urteil so bestätigt, ist es ein Angriff auf die sexuelle Freiheit. Die allgemeine Empörung absolut verständlich.

Es existiert kein Signal zum Geschlechtsverkehr, ausser der klaren Einwilligung des Gegenübers.

Nur ein JA heisst auch JA. Alles andere ist eine grobe Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Folglich ist Sex ohne Zustimmung eine Vergewaltigung.

Basierend auf der medialen Berichterstattung zur Urteilsbegründung ist es unverständlich, warum das Strafmass der ersten Instanz abgeschwächt wurde. Für das Opfer ist es beschämend und unfassbar. Für die Öffentlichkeit so nicht nachvollziehbar. Es braucht dringend Klärungsbedarf der offenen Fragestellungen und Aspekte.

Im Mai 21 wurde die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz des Sexualstrafrechts geschlossen. Es ist nun am Schweizer Parlament das Sexualstrafrecht dahingehend zu reformieren, dass nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen zukünftig immer angemessen bestraft werden. Das Geschlecht der Opfer soll dabei keine Rolle mehr spielen!

Aktuell liesst sich das Gesetz zum Strafbestand der Vergewaltigung noch wie folgt:

Der Gesetzgeber hat es bis heute verpasst, den Vergewaltigungstatbestand und die Gleichstellung der Geschlechter neu zu formulieren. Zwar wurde das Sexualstrafrecht im Laufe des 20. Jahrhunderts stellenweise angepasst. Wir sprechen heute immerhin von «Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung». Aber das Verständnis für die Vergewaltigung ist anitquiert und geht zurück auf eine Zeit, in der das Gericht nicht zu entscheiden hatte, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder selbstbestimmt erfolgte.Vielmehr stellte sich die Frage, ob sich Frau und Mann als Ehebrecher oder wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs strafbar gemacht hatten. Das Gesetz operiert immer noch mit dem Konzept, wonach das Opfer zunächst durch Nötigung (Gewaltanwendung) gefügig gemacht werden muss und anschliessend der Geschlechtsverkehr vollzogen wird.

Es gibt zu tun, damit ein JA als JA verstanden wird und ein NEIN auch NEIN heisst. Dabei spielt die Geschlechterkonstellation keine Rolle. Ein Opfer ist immer ein Opfer.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte:

https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/elsaesserstrasse-basler-appellationsgericht-reduziert-strafe-fuer-vergewaltiger-wegen-den-signalen-die-das-opfer-auf-maenner-aussendet-ld.2168774

https://www.bzbasel.ch/basel/reaktionen-basler-fdp-praesident-zum-umstrittenen-urteil-wir-sind-alles-andere-als-begeistert-ld.2169685

https://www.bzbasel.ch/basel/32-jahriger-wegen-vergewaltigung-verurteilt-ld.1307702

Stellungnahmen zur Vernehmlassung:

https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/stellungnahmen/dok/2021/sexualstrafrechtsreform-einmalige-chance-zum-schutz-der-sexuellen-selbstbestimmung

Gruppen anlässlich der Urteilsverkündung in Basel:

https://www.facebook.com/groups/