Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Vorstoss

Lernbrücken für Lernlücken – kein Nachteil wegen der Corona-Schuljahre

Motion Januar 2022

Lernbrücken für Lernlücken zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre
Herzlichen Dank alle Mitunterzeichnenden, Pascal Pfister als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für die Unterstützung.

In der Beantwortung der Interpellation betreffend „kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona“ kommt zum Ausdruck, dass der Regierungsrat bisher weder zusätzliche Massnahmen zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre ergriffen hat (Forderung Anzug Benz Oktober 20) noch diese in Zukunft plant.

Nach zwei Jahren Pandemie braucht es verbindliche Unterstützungsmassnahmen. Die Lernbedingungen für die Schüler:innen haben sich seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 stark verändert. Die Erwartungen an die Leistungen der Kinder und Jugendlichen sind hingegen dieselben.

Basierend auf den Erkenntnissen der Umfrage der „Swiss Corona Stress Study“ vom März und November 2021 der Universität Basel lässt sich sagen, dass der Schuldruck – verursacht durch die Pandemie aufgrund des verpassten Lernstoffs wegen des Lockdowns und Quarantänemassnahmen – ein gewichtiger Belastungsfaktor ist und zu schweren depressiven Symptomen bei Kindern und Jugendlichen führen kann.

Nach den Herbstferien 2021 hat sich die Lage in den Schulen nochmals gravierend zugespitzt. Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen auf allen Schulstufen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden teilweise gestrichen. Der Umstand führt zu weiteren schulischen Defiziten und in der Folge zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität. Leistungsunterschiede zwischen den Schüler:innen und innerhalb der Klasse werden verstärkt und die Chancengerechtigkeit leidet. Besonders belastend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die von einem Stufenwechsel am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse betroffen sind.

Einerseits ist die Bildungsqualität auf allen Schulstufen sicherzustellen und andererseits sollen die Folgen der Corona-Schuljahre weder schulisch noch gesundheitlich langfristig zu einem Nachteil der Basler Schülerinnen und Schüler werden. Deshalb sind Ausgleichsmassnahmen zur Unterstützung und Schliessung der Wissenslücken notwendig, damit die Kinder und Jugendlichen ein Fundament haben, um ihr effektives Potential auszuschöpfen.

Die Motionär:innen fordern den Regierungsrat auf, nachteilige Konsequenzen bei der Schullaufbahn der Schüler:innen aufgrund der Corona-Pandemie auszugleichen. Die Massnahmen sollen befristet für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 gültig sein und sind innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.

Anfang 2024 soll die Situation gemeinsam mit den Schulstandorten neu beurteilt werden. Der Erziehungsrat kann im Rahmen seiner Aufgaben und Kompetenzen über eine Weiterführung der Massnahmen beraten. Die befristeten Anpassungen dienen dazu, die Bildungsqualität sicherzustellen ohne zusätzlichen Druck auf die Schüler:innen aufzubauen.

Sekundarschule

  • Nach Eintritt in die Sekundarschule soll der Lernstand in den Grundlagefächern Deutsch/Mathematik/Fremdsprachen in allen drei Leistungszügen P/E/A bei den Schüler:innen erhoben werden. Die Standortbestimmung wird von der Fachlehrperson vorgenommen. Ein zusätzliches Förderangebot soll diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützen, die Lernlücken in einzelnen Fächern aufweisen und die Lernbrücke freiwillig besuchen (z.B. Herbst- bis Frühlingsferien).
  • Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen: Damit die Schülerinnen und Schüler Zeit haben, ihre Wissenslücken zu schliessen, werden sie im ersten Semester provisorisch befördert, wenn sie die Leistungsanforderungen nicht erreichen. In das Zeugnis wird «provisorisch befördert» eingetragen.
  • Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen: Für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Leistungszug stark unterfordert sind, ist ein Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen gemäss bestehender Laufbahnverordnung weiterhin möglich.

Weiterführende Schulen (Gymnasium/FMS/IMS/WMS)

  • Befristet auf die Eintritte in den Schuljahren 22/23 und 23/24 treten Schüler und Schülerinnen definitiv in die betreffende weiterführende Schule über.

Die Dauer der Corona-Schuljahre hat Konsequenzen auf allen Schulstufen, auch auf die Primarschule, hier insbesondere auf die Mittelstufe (4. bis 6. Klasse). Basierend darauf bitten die Unterzeichneten, diese Schülerinnen und Schüler besonders im Blick zu behalten und die Kinder mit niederschwelligen Förderangeboten zu begleiten, zu unterstützen und die Chancengerechtigkeit sicher zu stellen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bildquelle Header: 20 Minuten, erschienen 23. Dezember 21

Massnahmen zur Bildungsgerechtigkeit an den Schulen

Vorstoss 24. September 2021. Um Massnahmen zur Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit an den Schulen geht es in meiner Schriftlichen Anfrage

Der Anzug von Edibe Goelgeli (SP) fordert die Prüfung der Schülerzuteilung zur besseren sozialen Durchmischung der Schulklassen von Basel-Stadt. Ein komplexes Computerprogramm, das auf einem bestimmten Algorithmus basiert – soll zu mehr Chancengerechtigkeit verhelfen. Gebietsgrenzen der Schulstandorte werden je nach Bedürfnis verschoben.

Die Grünliberalen haben den Anzug begleitet durch ein kritisches Votum überwiesen. In einer Stadt führen auch kleinräumige Anpassungen der Einzugsgebiete zu grosser Unruhe unter den Erziehungsberechtigten. Der Schulstandort, ist bei der Wohnortwahl der Familien oft das ausschlaggebende Kriterium. Folglich hat eine Umverteilung von Schülerinnen und Schüler das Potential, dass die Diskussion der Zuteilung verschärft geführt wird.

Weiter ist die Umverteilung von Kindern aufgrund ihrer Muttersprache und in der Konsequenz ihrer ethnischen Herkunft, insofern ein gefährlicher Ansatz, indem der Schulerfolg mit der ethnischen Zusammensetzung der Klasse in einen Zusammenhang gebracht wird.

Ich bin auch der Meinung, dass leistungsfremde Merkmale wie der sozioökonomische Hintergrund, die Bildungsaspirationen der Eltern, die Erwartungshaltungen oder die Unterrichtsqualität, die Bildungschancen der Kinder beeinflussen. Es zeigen sich weiter verstärkt Bildungsungleichheiten zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher sozialer Herkunft.

Unabhängig von der Prüfung, ob ein Computerprogramm die Zusammensetzung der Kinder in einer Klasse anhand von vordefinierten Zielgrössen besser mischt und ob das realisierbar und sinnvoll ist, bleibt zu klären, ob damit die Dynamik der sozialen Segregation besser aufzuhalten ist. 

Sicher ist, dass jedes Kind das Recht auf ausgezeichnete Bildung hat und darauf, sein Potential umzusetzen. Eine Umverteilung von Kindern, macht aber noch keine bessere Schule. Diese hingegen können selbst eine massgebliche Reduktion von Bildungsungleichheiten ausüben. Schulleitungen sowie die Lehrpersonen und ihr Unterricht haben den grössten Einfluss auf die Schulleistungen und den Lernerfolg, ganz abgesehen von den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. 

Aktuell werden Förderressourcen ausgehend vom Sozialindex standortspezifisch in unterschiedlichem Ausmass gesprochen. Im Hinblick auf die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit mittels effektiver Massnahmen habe ich bereits im Votum angekündigt, einen Vorstoss bezüglich der zusätzlichen Ressourcenverteilung basierend auf dem Sozialindex einzureichen.

Folgende Fragen stellen sich mir, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Welche (methodisch-statistischen) Indikatoren und Faktoren werden mit welcher Wertung (Gewichtung) im Sozialindex berücksichtig, die für die Zuteilung der zusätzlichen Ressourcen herangezogen werden. 
  2. Wird die Zusammenstellung des Sozialindexes regelmässig mit Blick auf die Chancengerechtigkeit überprüft, und wenn notwendig angepasst (Monitoring)? 
  3. Wie leiten sich die schulstandortspezifischen Unterstützungsmassnahmen aus dem Sozialindex ab und anhand welcher „Belastungskriterien“ werden die zusätzlichen Ressourcen standortspezifisch verteilt?
  4. Sind die zusätzlichen Ressourcen, welche aufgrund des Sozialindexes für die Schulstandorte gesprochen werden, ausreichend?
  5. Werden die zusätzlich zugeteilten Ressourcen vor Ort tatsächlich so eingesetzt, dass damit ein Beitrag zur Verringerung der Bildungsungleichheit geleistet wird? Wird dies evaluiert und werden die Erfolge gemessen? 
  6. Verfügen die einzelnen Schulstandorte über genügend Autonomie, um erwiesenermassen wirksame Fördermassnahmen gemäss Ressourcenverteilung umzusetzen, damit sie erfolgreich sein können?
  7. Werden aufgrund der Resultate der Checks, standortspezifische schulinterne Entwicklungsfelder für die Chancengerechtigkeit in der Schule und für die Schulentwicklung definiert und umgesetzt. Wenn ja, wie und welche? 
  8. Was wäre nach Einschätzung des Regierungsrats, ein notwendiges Lektionen-Dach (z.B. DAZ, Förderunterricht), welches die Chancengerechtigkeit am besten abdecken würde?
  9. Werden die Formen der kostenintensiven Fördermassnahmen von Fachstellen und Schulen, die einen Beitrag leisten sollen zu mehr Chancengerechtigkeit, wissenschaftlich evaluiert bezüglich ihrer effektiven und effizienten Wirksamkeit zur Reduktion von Bildungsungleichheiten?

Fit durch Weiterbildung

Vorstoss zur Einführung eines Anreizsystems im Weiterbildungsbereich für die Basler Bevölkerung.

Die Lebens- und Arbeitswelt ist stark im Wandel. Neben den prägenden Strömungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel stellt aktuell auch die Covid-19-Pandemie uns alle vor neue Herausforderungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich. 

Gezielte Weiterbildung stellt eine Möglichkeit dar, mit den Veränderungen unserer Zeit Schritt zu halten. Umso mehr sollten wir dafür Sorge tragen, dass möglichst vielen der einfache Zugang zu beruflichen und allgemeinen Weiterbildungen offensteht. Damit gewährleisten wir intakte Chancen auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt. Ebenso wird damit Personen mit einem geringen Einkommen oder bildungsfernen Personen eine Perspektive auf besser bezahlte Jobs eröffnet, was in der Folge einen individuellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen hat. 

Einerseits wird durch eine adäquate Weiterbildung der Weg für weniger Sozialtransfers geebnet und damit unter anderem der Bezug von staatlichen Ergänzungsleistungen gesenkt. Andererseits ergeben sich höhere Steuereinnahmen aufgrund eines produktiveren Arbeitspotentials.

Entscheidend an einer erfolgreichen Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung ist ein nachfrage- und bedürfnisorientiertes Prinzip, das attraktiv gestaltet ist. 

Der Kanton Genf kennt mit dem „Bildungsgutschein“ ein finanzielles Anreizsystem, das effektiv und zielorientiert den Bedarf der Bürger*innen individuell unterstützt. Bis zu einem bestimmten Einkommen können alle im Kanton wohnhaften Personen einen Weiterbildungsgutschein beantragen. Dadurch erhöht sich für jede und jeden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gesuchsteller*innen werden direkt von den Bildungsinstitutionen über Weiterbildungsangebote beraten. In Folge des nachfrageorientierten Instruments spielt auch der Wettbewerb unter den Anbietern auf dem Mark.

Ein Anreizsystem zum Beispiel mittels Weiterbildungsgutschein könnte auch im Kanton Basel-Stadt ein unbürokratisches Angebot mit einem niedrigschwelligen Zugang zur Weiterbildung für die Bevölkerung darstellen. Anreize steigern die Eigeninitiative und Motivation deutlich und in der Konsequenz die Weiterbildungsbeteiligung im Kanton Basel-Stadt. Damit wird die Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz signifikant erhöht. Weiter eröffnet der Gutschein jenen Zugang zu Weiterbildungsformaten, denen bisher beispielsweise aus finanziellen Gründen der Weg verwehrt war. 

Ausgehend von dieser Darlegung bitte ich den Regierungsrat die Einführung eines Anreizsystems für die Basler Bevölkerung im Bereich der Weiterbildung nach Genfer Vorbild zu prüfen und zu berichten:

  • ob der Regierungsrat bereit ist Weiterbildungen, neben der kantonalen Programmförderung durch die angebotsorientierte Finanzierung (Objektbezogen), auch bildungsspezifische Massnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine nachfrageorientierte Finanzierung (Personenbezogen) zu fördern.
  • wie sich der Regierungsrat die nachfrageorientiere Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.
  • ob die verfassungsmässigen Grundsätze nach bildungspolitischen und wettbewerbspolitischen Aspekten diese arbeitsmarktbezogene Massnahme zulassen oder gegebenenfalls die kantonalen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen 

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