Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien

Motion Februar 2022

Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien auf Grund der Schulwahl
Herzlichen Dank allen Mitunterzeichnenden – ich freue mich über die sehr breite Unterstützung, Claudio Miozarri als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für ihren wertvollen Support.

Der Vorstoss steht in direktem Zusammenhang mit der neuen Regelung in Bezug auf die Buchung der Tagesferien-Angebote ab den Frühlingsferien 2022 im Kanton Basel-Stadt. Das vom Kanton subventionierte familienergänzende Tagesferien-Angebot – zurückzuführen auf eine private Initiative – ist seit bald 20 Jahren ein Erfolgsmodell und wird seit 2005 im Basler Ferienkalender in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro publiziert.

Dass staatliche schuleigene Tagesstrukturen an bestimmten Schulstandorten auch eine subventionierte Ferienbetreuung (tageweise) für Kinder der Volksschulen anbieten, ist separat zu betrachten. Sie entspricht dem politischen Willen, die kantonalen Betreuungsangebote aufgrund des zunehmenden Bedarfs der Eltern, bedürfnisgerecht auszubauen (Motion Kaspar Sutter).

Alle Eltern von Basel-Stadt mit Kindern im Kindergarten und der Primaschule hatten bisher zu den gleichen Bedingungen Zugang zum wertvollen Betreuungsangebot der Tagesferien, das von privaten Anbietern durchgeführt wird. Es garantiert allen Erziehungsberechtigten, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien und ist infolgedessen auch von zentraler Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter, der kulturellen Integration und der ausserschulischen sozialen Durchmischung der Kinder. Gemeinsam mit ihren „Gspänli“ verbringen sie ihre Freizeit während der schulfreien Zeit beispielsweise im tollen Tagesferienangebot der Robi-Spielaktionen.Eine Woche Tagesferien (5 ganze Tage) kostet Fr. 200.- pro Kind. Weiter ist eine Reduktion der Elternbeiträge analog der Prämienverbilligung der Krankenversicherung möglich. Die Elternbeitragskosten für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.

Mit der Einführung der neuen Tagestrukturverordnung per 1. Januar 2022, ist das Tagesferienangebot (und die Feriensportlager) nur für Eltern wie bisher buchbar, deren Kinder die Volksschule besuchen. Eltern, deren Kinder eine private Schule oder einen privaten Kindergarten besuchen, sind von Subventionen ausgenommen und bezahlen neu den vollen Preis von Fr. 400.- pro Woche und Kind. Weiter sind Tagesferien für diese Eltern nur dann buchbar, wenn ein Angebot nicht vollumfänglich durch Kinder der Volksschule ausgebucht ist. Damit werden baselstädtische Privatschüler den ausserkantonalen Kindern gleichgestellt. Manche Basler Eltern haben zudem Kinder in beiden Bildungssystemen, in der staatlichen Schule und der privaten.

Der Umstand führt zu einer Ungleichbehandlung der im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Eltern. Das Recht auf Bildung und das Recht auf Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen sind zwei von sich unabhängige Grundrechte, die in der kantonalen Verfassung separat verankert sind (§11 Abs. 1 lit.n „Recht auf Bildung“; §11 Abs. 2 lit. a „Recht auf Betreuung“) und allen Kindern/Eltern im Kanton Basel-Stadt garantiert wird.

Eltern, die ihre Kinder in einem privaten Kindergarten oder einer Privatschule anmelden, bezahlen die Kosten für den Schulunterricht während den Schulwochen vollumfänglich selbst und können diese nicht an den Steuern abziehen.

Die sehr hohe Hürde bei der Anmeldung von Privatschülern im Basler Ferienangebot führt zum Ausschluss der Kinder und zur Ausgrenzung einer bestimmten Elterngruppe. Zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder auf die jüdische Schule schicken. Oder Eltern, die mit sehr knappen Einkommensverhältnissen rechnen, aber aufgrund des einkommensabhängigen Angebots der privaten Bildungsinstitutionen ihr Kind dort platzieren können. Oder Kinder, die aufgrund von Verstärkten Massnahmen in einer privaten Bildungsinstitution beschult werden.

Alle Eltern, die aus welchen Gründen auch immer auf die staatlich finanzierte Bildung verzichten, und damit den Staat massgeblich entlasten, verzichten damit nicht auch automatisch auf das Recht auf staatlich finanzierte familienergänzende Kinderbetreuung.

Da die Verordnung seit dem 1. Januar 2022 (Bekanntgabe Mitte Dezember 21) in Kraft gesetzt wurde und der Ausschluss der Privatschüler per Frühjahrsferien 2022 gilt, fordern die Motionär:innen innerhalb von 6 Monaten:

  • Das Aufheben der neuen Regelung für die Tagesferien und die Beibehaltung der bestehenden Praxis für die Buchung vom kantonal subventionierten Tagesferienangeboten (und Feriensportlager). Somit für diese Betreuungsangebote wie bisher freien Zugang zu denselben Bedingungen für alle Eltern, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, zu garantieren.
  • Die Sicherstellung des Grundrechts für alle im Kanton Basel-Stad wohnhaften Eltern auf eine familienergänzende Betreuung in angemessener Frist, zu finanziell tragbaren Bedingungen, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht (Kantonale Verfassung 11 2 a), unabhängig von der Wahl der Schule.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.oberwil.ch/dienstleistungen/29134

Kein Abbau bei der GGG Stadtbibliothek Basel

Als Mitglied der Bildungs- und Kulturkommission habe ich mich eingesetzt, dass bei der GGG Quartierbibliothek Hirzbrunnen, der selbstständige Zugang zu Büchern für Kinder und Jugendliche erhalten bleibt. Ich freue mich, dass der Grosse Rat der Empfehlung der BKK gefolgt ist und mit deutlicher Mehrheit, die nötigen Gelder gesprochen hat.


Grosser Rat 9. Februar 2022: Votum Bericht der BKK zum Ratschlag betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die GGG Stadtbibliothek Basel für die Jahre 2022-2025

Die GGG sichert als moderne öffentliche Bibliothek der Stadt Basel den freien Zugang der Bevölkerung zu Wissen und Information. Durch das Netz der Quartierfilialen sind sie nahe am Publikum und ihr Angebot ist leicht zugänglich. Bibliotheken sind generationenübergreifend ein Ort der Begegnung, wo Integration aktiv gelebt wird. Wer also in eine Bibliothek geht, kann sich als Teil einer Gesellschaft fühlen. Dorthin gehen Leute, die neugierig sind und ihre Chancen nutzen wollen.

Hat aber die Bibliothek mit der Zunahme der Digitalisierung von Medien und der Möglichkeit, sich diese per Internet zugänglich zu machen, auch weiterhin die Notwendigkeitals bedientes Angebot, physisch in den Quartieren zur Verfügung zu stehen?

Ja – ich bin davon überzeugt. Sie bleiben ein Ort der Begegnung, der Vielfalt und ein Ort der Kulturen.Auch dann, wenn sie klein und wie ein gemütliches Bücherzimmer eingerichtet sind.

Denn das soziale Miteinander wird in der Zukunft nicht weniger sondern, wichtiger werden. Ich meine sogar, Bibliotheken sind weit mehr als ein Ort wo sich Leute treffen. Sie sind eine Schatzkammer. Menschen treffen auf Werke, auf Abenteuer, auf Kreativität, auf Produktivität. Bibliotheken bilden den Raum für Kommunikation, sind also Informationsaustausch, Bildung und Unterhaltung.Und trotzdem – der digitale Wandel fordert seinen Tribut. Dagegen wehrt sich die GLP nicht. Damit Veränderungen als Chancen verbucht werden können, ist die GGG gefordert, eine ausbalancierte zeitgemässe Strategie aufzugleisen. Das führt wiederum zu Mehraufwand und infolgedessen zu Mehrkosten.

Die GGG hat deshalb Massnahmen zur Kostenreduktion erarbeitet. Dazu gehört die Anpassung der bedienten Öffnungszeiten, sie werden durch den Ausbau der unbedienten Open Libray für Personen ab 18 Jahren kompensiert. Die flexiblen Öffnungszeiten für Leute, die sich zum Beispiel nach der Arbeit selbständig Medien ausleihen wollen, tragen der Entwicklung Rechnung, die aufgrund der neuen Möglichkeiten durch die Digitalisierung entstehen.

Ausser im Fall der Filiale im familiären Hirzbrunnen Quartier. Sie soll eine komplette Umstellung auf Open Libray erfahren – ganz ohne bediente Zeiten. Wegen der Haftungsfrage führt es zum Ausschluss der Kinder und der Jugendlichen. Sie haben keinen selbstständigen Zugang mehr zum Angebot. Dies zum Zeitpunkt, wo die Bibliothek umgebaut und kinderfreundlicher wird. Ein absoluter Widerspruch. Die GLP wertet darum die komplette Umstellung nicht als Zusatzangebot und Beitrag zur Niederschwelligkeit, sondern erkennt darin einen Abbau am bestehenden Angebot.

Davon betroffen sind Kinder aus dem Quartier, die in ihrem Radius selbstständig unterwegs sind, also den täglichen Schulweg selbst meistern und bisher auch allein die Quartiersbibliothek besuchen. Sie leihen sich Computerspiele aus, von denen sie gehört haben oder stöbern in einer neuen Folge ihres Lieblingscomics. In der Bibliothek treffen sie auf Klassenkameraden und referieren über die Neuerscheinung ihrer Lieblingsbuchreihe. Sie schnappen sich ein Sachbuch, auf das sie gerade gestossen sind, vertiefen sich ins Thema, dabei stellen sich ihnen neue Fragen. Wie gut, dass die Bibliothekarin weiss, wo weitere Bücher zum Thema stehen oder dass sie ein anderes Computerspiel empfehlen kann, wenn das gewünschte schon weg ist. Ebenso vielleicht einen Ratgeber, der zum Beispiel von jemand älterem dringend gebraucht wird. Das spielt aber bisher keine Rolle, weil die Mitarbeiter:in das Buch für den kommenden Tag bestellen oder einen anderen Ratgeber empfehlen kann.

Das zeigt, neben den Kindern und Jugendlichen, sind auch die älteren Quartierbewohner:innen von der radikalen Massnahme einer unbedienten Bibliothek betroffen. Das Angebot wäre für sie nicht mehr leicht zugänglich. Viele haben Mühe mit der komplexen Technik der Automatisierung zurechtzukommen und verzichten dann ganz auf das wertvolle und für sie gut erreichbare Angebot. In der Konsequenz verliert die Bibliothek ihren Charakter als lustvoller Ort und generationenübergreifender Treffpunkt und darüber hinaus kann sie ihren Leistungsauftrag im Bereich der Leseförderung und die Koordination mit den Schulen nicht mehr erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Erstklässler-Karte, die in den ersten Schulwochen an alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger verteilt wird.

Denn Bildung braucht Anregung. Zur Anregung braucht es eine Bedienung – eine Betreuung, die anregt, ermutigt und andeuten kann, welche Bücher mit welchen Abenteuern es hier und dort zu finden gibt. Kinder, die schon früh mit Büchern aufwachsen, sind im Vorteil. Sie lernen, dass Geschichten Spass machen. Das ist eine wichtige Motivation um lesen zu lernen. Lesen ist nicht nur, buchstabieren und Worte entziffern oder Sätze erkennen. Richtig lesen heisst: Verstehen, Begreifen, Kreativ weiterdenken. Bücher lieben.

Einige Stimmen meinen, das Jugendzentrum Eglisee sei eine valable Alternative für die Kinder. Aus der vorgängigen Schilderung wird klar, dass die Zielsetzung eines Jugendzentrums nicht der einer Bibliothek entspricht. Es sind definitiv zwei Paar Schuhe, die sich ergänzen, aber das eine nicht durch das andere abgelöst werden kann.

Basierend auf den Ausführungen unterstützt die Fraktion der Grünliberalen den Antrag auf den Nachtragkredit für die Hirzbrunnen-Filiale als gangbaren Kompromiss. Die Quartiersbibliothek soll neu nach dem Modell Breite betrieben werden. Eine hybride Lösung, die sich durch beschränkte Öffnungszeiten auszeichnet und aber die Open Libray implementiert.

Weiter sprechen wir uns für die Bewilligung der Staatsbeiträge an die GGG Stadtbibliotheken aus. Die Grünliberalen sind grundsätzlich von der wertvollen, vielfältigen Arbeit überzeugt. Die GGG leistet einen grossen gesellschaftlichen Beitrag.

Wir meinen aber, dass es jetzt notwendig ist, die Strategie über die Ausrichtung und Grundstruktur der GGG mit dem Leistungsauftrag in Einklang zu bringen. Aktuell stehen sie im Wiederspruch, da Open Library Kinder und Jugendliche wegen der Haftung ausschliesst, hingegen die Leseförderung als Leistungsziel benennt. Die GLP fordert die Regierung dazu auf, mit der Sprechung des Staatsbeitrags die strategische Ausrichtung der GGG als Grundlage für die Verhandlungen über den neu abzuschliessenden Leistungsauftrag zu nehmen. Denn die Umsetzung der Strategie muss – ohne Übersteuerung durch den Grossen Rat – finanzierbar sein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396286.pdf

Ratschlag der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395687.pdf

Petition P441 „Die GGG Stadtbibliothek Hirzbrunnen muss für Kinder und Jugendliche zugänglich bleiben
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111428

Mediale Berichte:
https://www.bazonline.ch/ggg-hirzbrunnen-soll-weiterhin-bedient-werden-717081848673

Bildquelle:
http://www.stadtbibliothekbasel.ch/de/schulbibliotheken.html

Förderklassen-Initiativen

NOTIZ zur Förderklassen-Initiative

Ein Komitee aus dem Schulbereich lanciert im Kanton Basel-Stadt eine Volksinitiative für mehr separative Bildungsangebote.
Ziele des Komitee sind die Wiedereinführung von heilpädagogisch geführten Förderklassen innerhalb der integrativen Regelschule und der Ausbau von sonderpädagogischen Angeboten (sowohl staatlich als auch privat). Es brauche endlich wieder eine passende Schule für alle Kinder und Jugendlichen!

Ich bin der Meinung, dass möglichst viele Kinder in den Regelunterricht integriert werden sollen. In der Praxis kommt die Schule aber dann an ihre Grenzen, wenn alle Kinder zu kurz kommen.

Der Bildungsauftrag, auf alle Kinder der Klasse gleichermassen individuell und bedürfnisgerecht einzugehen, bringt das System an den Rand der Belastbarkeit und schafft deshalb auch Verlierer.

Zu diesen gehören in erster Linie Kinder mit einer Lernschwäche sowie Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung und/oder Sprach-Erwerbsstörung. Sie brauchen eine intensivere, entwicklungs- und fähigkeitsadäquate Förderung in einer kleinen Gruppe am besten von geschulten Heilpädagog:innen.

Die aktuell gesprochenen Fördermassnahmen führen dazu, dass die Schultage oft unruhig sind, weil sich sehr viele Personen gleichzeitig im Klassenzimmer befinden. Das ist für manche Kinder eine zu grosse Herausforderung und ebenso für die Gestaltung der vertieften pädagogischen Beziehungs- und Bezugspersonen-Arbeit. Die Kinder werden von diversen Lehr- und Fachpersonen unterrichtet und finden sich in unzähligen unterschiedlichen Lern-Settings wieder.

Förderklassen sollen deshalb in erster Linie für Kinder mit einer Lernbehinderung geschaffen werden. Sie brauchen spezifische geschulte Unterstützung und einen ruhigen Lernrahmen in der kleinen Gruppe.

Schülerinnen und Schüler mit einer Verhaltensauffälligkeit hingegen, sofern diese nicht pathologisch ist, lernen am besten im Setting der Regelklasse, da sie dort verschiedenste Vorbilder haben und das Lernen im Kollektiv, welche bestimmte Verhaltensanpassungen verlangt, im Zentrum steht.

Eine Herausforderung bei der Umsetzung der Initiative besteht meiner Meinung nach darin, den Begriff der Verhaltensauffälligkeit zu definieren, da die Gründe für ein auffälliges Verhalten zahlreich und vielschichtig sind.

Ein Ausbau der bestehenden Ressourcen kann zu noch mehr Unruhe führen, zu noch mehr unterschiedlichen Settings, zu noch mehr Lehr- und Fachpersonen in der Klasse und damit zu einem Umfeld führen, dass der Situation nicht förderlich ist und den Kindern nicht wirklich zugutekommt.

Ein solches Model, kann ich mir dann vorstellen,  wenn sich Regelklassen grundsätzlich durch eine kleinere Klassengrösse auszeichnen und durch eine Heilpädagog:in begleitet werden – mit hohem Beschäftigungsgrad.

Das Thema „Integrative Schule“ ist komplex und differenziert zu betrachten. Ich lehne Förderklassen nicht ab und denke, sie können Teil einer integrativen Schule werden, welche die Schule als Ganzen stärken.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Lernbrücken für Lernlücken – kein Nachteil wegen der Corona-Schuljahre

Motion Januar 2022

Lernbrücken für Lernlücken zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre
Herzlichen Dank alle Mitunterzeichnenden, Pascal Pfister als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für die Unterstützung.

In der Beantwortung der Interpellation betreffend „kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona“ kommt zum Ausdruck, dass der Regierungsrat bisher weder zusätzliche Massnahmen zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre ergriffen hat (Forderung Anzug Benz Oktober 20) noch diese in Zukunft plant.

Nach zwei Jahren Pandemie braucht es verbindliche Unterstützungsmassnahmen. Die Lernbedingungen für die Schüler:innen haben sich seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 stark verändert. Die Erwartungen an die Leistungen der Kinder und Jugendlichen sind hingegen dieselben.

Basierend auf den Erkenntnissen der Umfrage der „Swiss Corona Stress Study“ vom März und November 2021 der Universität Basel lässt sich sagen, dass der Schuldruck – verursacht durch die Pandemie aufgrund des verpassten Lernstoffs wegen des Lockdowns und Quarantänemassnahmen – ein gewichtiger Belastungsfaktor ist und zu schweren depressiven Symptomen bei Kindern und Jugendlichen führen kann.

Nach den Herbstferien 2021 hat sich die Lage in den Schulen nochmals gravierend zugespitzt. Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen auf allen Schulstufen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden teilweise gestrichen. Der Umstand führt zu weiteren schulischen Defiziten und in der Folge zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität. Leistungsunterschiede zwischen den Schüler:innen und innerhalb der Klasse werden verstärkt und die Chancengerechtigkeit leidet. Besonders belastend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die von einem Stufenwechsel am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse betroffen sind.

Einerseits ist die Bildungsqualität auf allen Schulstufen sicherzustellen und andererseits sollen die Folgen der Corona-Schuljahre weder schulisch noch gesundheitlich langfristig zu einem Nachteil der Basler Schülerinnen und Schüler werden. Deshalb sind Ausgleichsmassnahmen zur Unterstützung und Schliessung der Wissenslücken notwendig, damit die Kinder und Jugendlichen ein Fundament haben, um ihr effektives Potential auszuschöpfen.

Die Motionär:innen fordern den Regierungsrat auf, nachteilige Konsequenzen bei der Schullaufbahn der Schüler:innen aufgrund der Corona-Pandemie auszugleichen. Die Massnahmen sollen befristet für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 gültig sein und sind innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.

Anfang 2024 soll die Situation gemeinsam mit den Schulstandorten neu beurteilt werden. Der Erziehungsrat kann im Rahmen seiner Aufgaben und Kompetenzen über eine Weiterführung der Massnahmen beraten. Die befristeten Anpassungen dienen dazu, die Bildungsqualität sicherzustellen ohne zusätzlichen Druck auf die Schüler:innen aufzubauen.

Sekundarschule

  • Nach Eintritt in die Sekundarschule soll der Lernstand in den Grundlagefächern Deutsch/Mathematik/Fremdsprachen in allen drei Leistungszügen P/E/A bei den Schüler:innen erhoben werden. Die Standortbestimmung wird von der Fachlehrperson vorgenommen. Ein zusätzliches Förderangebot soll diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützen, die Lernlücken in einzelnen Fächern aufweisen und die Lernbrücke freiwillig besuchen (z.B. Herbst- bis Frühlingsferien).
  • Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen: Damit die Schülerinnen und Schüler Zeit haben, ihre Wissenslücken zu schliessen, werden sie im ersten Semester provisorisch befördert, wenn sie die Leistungsanforderungen nicht erreichen. In das Zeugnis wird «provisorisch befördert» eingetragen.
  • Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen: Für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Leistungszug stark unterfordert sind, ist ein Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen gemäss bestehender Laufbahnverordnung weiterhin möglich.

Weiterführende Schulen (Gymnasium/FMS/IMS/WMS)

  • Befristet auf die Eintritte in den Schuljahren 22/23 und 23/24 treten Schüler und Schülerinnen definitiv in die betreffende weiterführende Schule über.

Die Dauer der Corona-Schuljahre hat Konsequenzen auf allen Schulstufen, auch auf die Primarschule, hier insbesondere auf die Mittelstufe (4. bis 6. Klasse). Basierend darauf bitten die Unterzeichneten, diese Schülerinnen und Schüler besonders im Blick zu behalten und die Kinder mit niederschwelligen Förderangeboten zu begleiten, zu unterstützen und die Chancengerechtigkeit sicher zu stellen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bildquelle Header: 20 Minuten, erschienen 23. Dezember 21

Kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona

Interpellation Januar 2022

Lehrer fallen aus, Unterrichtsstunden und Förderstunden ebenso, aber die schulischen Erwartungen, Laufbahnbedingungen und Zielsetzungen für die Kinder und Jugendlichen sind trotz der Corona-Schuljahre dieselben wie immer. Ebenfalls leidet die Chancengleichheit noch mehr wie sonst, weil sehr ungleiche Bedingungen aufgrund von Corona zwischen Schulen, Schulklassen und aber auch in den Familien herrschen.

Bisher wird hierzulande über die Folgen für die Kids nicht debattiert, während in anderen Ländern bereits Programme wie „Lernbrücken gegen Lernlücken“ eingerichtet wurden, um die Schüler:innen zu unterstützen und Nachteile aufgrund der andauernden Pandemie auszugleichen.

Mit meiner Interpellation soll die Frage zu den Folgen der Corona-Schuljahre und die Diskussion darüber ins Rollen gebracht werden.


Text und Fragen zu meinem Vorstoss im Detail:

Die Pandemiesituation gestaltet sich im Allgemeinen und insbesondere auch an den Schulen mit dem Start ins neue Jahr alles andere als einfach.

Bereits im Dezember publizierte die Basler Zeitung einen Artikel, der von der herausfordernden Situation an den Schulen aufgrund der Pandemie für die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler berichtete. Quarantäne, Isolation und Depooling führten zu Unterrichtsausfällen und Fehlstunden in einem teilweise hohen Ausmass. Die Lernsituationen im Klassenzimmer gestalten sich herausfordernd und das dauernde Lüften führt zu erschwerten Lernbedingungen. Die teilweise langdauernden Absenzen von Lern- und Fachpersonen und die selten vollständig anwesenden Klassen stellen für die Unterrichtsorganisation grosse Schwierigkeiten dar, das Aufholen von fehlenden Lerninhalten ist nicht gewährleistet.

Der Schulstart nun nach den Weihnachtsferien ist nochmals deutlich angespannter aufgrund der Omikron-Variante. An den Primarschulen und Kindergärten fehlen 79 Lehrpersonen gleich von Beginn weg alleine wegen Corona. Die Varianten Alternativunterricht, Hybridunterricht und Fernunterricht, die in der Konsequenz vermehrt zum Tragen kommen, gewährleisten weder die Qualität des Unterrichts noch die ausreichende Vermittlung von Lerninhalten und somit auch nicht das Erreichen vorgesehener Lernziele. Es sind Notlösungen für eine äusserst angespannte Lage und die Pandemie dauert zudem länger als zu Beginn angenommen.

Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden gestrichen. Dies führt zu weiteren schulischen Defiziten. Besonders erschwerend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die vor einem Stufenwechsel stehen am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse.

Bereits im Oktober 2020 hat der Grosse Rat den Anzug von Simone Benz überwiesen, der u.a. zusätzliche Ressourcen für die verstärkte Förderung infolge von individuelle Lernrückständen, die sich beim coronabedingten Fernunterricht aufgetan haben, forderte. Ebenso wurde eine Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Bereich des Methodenerwerbs für das selbstständige Lernen (Lernen zu lernen) gefordert.

Die Lage hat sich seither deutlich verschärft. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungsunterschiede beträchtlich zugenommen haben. «Statt gelehrt wird nur noch betreut», meinte dazu Jean-Michel Héritier in der Basler Zeitung im Dezember.

Studien zeigen ausserdem, dass die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen eindeutig zugenommen hat und sich vermehrt in Form von Depressionen, Angstzuständen und Stress zeigt. Dabei wird angegeben, dass der entstandene Schuldruck die grösste Corona-Stressbelastung für die Schüler und Schülerinnen darstellt. Daraus können ernsthafte psychische Folgen resultieren.

Aufgrund der geschilderten Umstände bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Studien zeigen, dass Fernunterricht oder Hybridformen die Chancenungleichheit zusätzlich verschärft.
    • Welche konkreten Massnahmen sind insbesondere geplant für leistungsschwache Schüler:innen, SuS mit Nachteilausgleich, SuS mit Verstärken Massnahmen, damit sie verpassten Lernstoff nachholen können?
    • Selbstständiges Lernen ist ein wichtiges Instrument für die Schüler:innen in der sich zuspitzenden Situation. Diese Fähigkeit kann nicht einfach vorausgesetzt werden. Welche Unterstützungsmassnahmen für die SuS auf den einzelnen Schulstufen kommen durch den Anzug Benz bisher zum Tragen? Welche sind noch vorgesehen.
  2. Werden entstandene Wissenslücken auf den Schulstufen seit Beginn der Pandemie erhoben? Wenn ja, wie und mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Massnahmen und Ressourcen wurden auf den einzelnen Schulstufen zur Verminderung von Lernlücken bereits gesprochen und welche Massnahmen sind noch vorgesehen, insbesondere
    • um Schüler:innen der Primarstufe zu unterstützen und die Lernrückstände längerfristig aufzuarbeiten?
    • um Kinder und Jugendliche nach dem Übertritt in die Sekundar- und Mittelschulen zu unterstützen, wie beispielsweise durch Zusatzförderstunden, freiwilliges Zusatzjahr, Lernplananpassungen, andere?
  4. Inwiefern werden Nachteile aufgrund von coronabedingten Lernlücken beim Übertritt in eine nächste Schulstufe am Ende der Primar- bzw. Sekundarschule berücksichtigt?
    • Wie wird eine angemessene Beurteilung bei einem Stufenübergang trotz Unterrichts- und Lehrpersonenausfall gewährleistet?
    • Kann sich der Regierungsrat eine coronabedingte befristete Anpassung der Laufbahnverordnung bezüglich der Übertritte vorstellen, beispielsweise mit einer zusätzlichen selektiven Beurteilung am Ende des Sommersemesters?
  5. Welche weiteren Probleme erkennt der Regierungsrat aufgrund der coronabedingten Lernlücken und der prekären Lage aufgrund der vielen Ausfälle auch in Bezug auf die Belastung der Lehr- und Fachpersonen. Welche Massnahmen sind diesbezüglich bereits geplant?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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