Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monitoring Lehrpersonenmangel

Am 23. April 2022 hat die Präsidentenkonferenz des Dachverbands für Lehrer und Lehrerinnen Schweiz  (LCH) getagt. Franziska Peterhans, Zentralsekretärin LCH, informierte die Präsidentinnen und Präsidenten über einen Vorstoss im Kanton Aargau. Dieser fordert die Regierung auf, mit einem Monitoring zu erheben, wie viele Stellen mit adäquat ausgebildeten und qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden konnten. Hintergrund des Vorstosses ist der sogenannte qualitative Lehrpersonenmangel.

Koordinierte Aktion 

Daraufhin hat die Geschäftsleitung des  LCH den Präsidentinnen und Präsidenten vorgeschlagen, ähnlich lautende Vorstösse in weiteren Kantonen zu lancieren.
«Eine konzertierte Aktion wäre eine griffige Möglichkeit, um endlich an diese Daten zu kommen», unterstrich Peterhans. «Wenn man Massnahmen gegen den Lehrpersonenmangel ergreifen will, muss man wissen, wo der Hebel anzusetzen ist.»
Das Anliegen wurde dann in der Abstimmung von einer grossen Mehrheit der Mitglieder befürwortet. 

Auch im Kanton Basel-Stadt existiert aktuell kein datenbasiertes Monitoring bezüglich des qualifizierten Lehrermangels. Deshalb wurde ein überparteilicher Vorstoss von der GLP, EVP, BastA und SP zur Datenerhebung erarbeitet. Der Anzug wird von Unterstützenden aus allen Parteien mitgetragen, wofür wir uns bedanken.


Anzug betreffend Monitoring zur Sicherstellung von ausreichend und qualifizierten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen für die Basel-Städtischen Schulen

Der Mangel an adäquat ausgebildeten Lehr- und Fachpersonen an Schulen ist schweizweit ein Thema. Andere Kantone publizieren dazu ihre Zahlen: So fehlen im Kanton Luzern aktuell 233 Lehrpersonen, im Kanton Zürich sind es rund 950 und im Kanton Bern rund 500 Lehrpersonen. Der Kanton Basel-Stadt publiziert dazu keine Zahlen.

Gute Schulen brauchen angemessen ausgebildete Lehrpersonen und qualifizierte Fachpersonen in genügender Anzahl. Infolge von Pensionierungen und Kündigungen verlassen tendenziell mehr Schulpersonal die Volksschule als an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet werden. Ausserdem streben jüngere Lehrpersonen, die in den Beruf einsteigen, häufig ein Teilzeitpensum an und verbleiben weniger lang im Beruf.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Kerstin Wenk vom 16. Dezember 2020 betreffend die Anstellungen von Lehrpersonen hält der Regierungsrat fest, dass im Jahr 2019 160 Lehrpersonen der Volksschule gekündigt haben. In den vorangehenden Jahren waren es 114 Personen (2017) bzw. 147 Personen (2018). Zudem unterrichteten im Schuljahr 2020/21 an der Volksschule 240 Personen ohne ein von der EDK anerkanntes Diplom.

Solange ein installiertes Monitoring fehlt, das darstellt, wie viele Lehr- und Fachpersonen jährlich ihren Arbeitsvertrag auflösen, wie viele Stellen nicht bzw. mit nicht adäquat qualifizierten oder mit unqualifizierten Personen besetzt und wie viele Stellen von Studierenden bzw. Pensionierten übernommen werden, kann nicht beurteilt werden, ob nicht auch in Basel-Stadt ein akuter Lehrpersonenmangel herrscht.

Nur wenn Daten gesammelt, systematisch aufbereitet, analysiert und interpretiert werden, können sinnvolle Massnahmen beschlossen und nachhaltige Steuerungsentscheide getroffen werden. Ein Monitoring in diesem Sinne würde auch helfen, vorgeschlagenen Massnahmen weiterzuentwickelnSchliesslich hängt die Qualität des Bildungssystems respektive das Erreichen der Bildungsziele zu einem wesentlichen Teil von adäquat ausgebildeten Lehrpersonen und Schulleitungen ab. Ein Monitoring legt die Basis, von der ausgehend eine datengestützte Strategie formuliert und entsprechende Massnahmen geplant werden können, die nicht nur den Bedarf an Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen decken, sondern auch deren Ausbildungsstand berücksichtigen.

Ausgehend von dieser Darlegung bitten die Anzugsstellenden den Regierungsrat, ein Monitoring einzurichten, das die Besetzung von Stellen von Lehr- und Fachpersonen sowie den Schulleitungen an den Volksschulen von Basel-Stadt jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres aufzeigt und über folgende Punkte informiert:

  • Wie viele Stellen mit adäquat ausgebildeten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen jährlich besetzt werden, aufgeschlüsselt nach Schulstufen
  • Wie viele Stellen jährlich an den verschiedenen Schulstufen mit Personen, die nicht über ein EDK-anerkanntes Diplom verfügen, besetzt werden
  • Wie viele Stellen davon von Studierenden bzw. von Pensionierten besetzt werden, nach Schulstufe aufgeschlüsselt
  • Wie viele Arbeitsverhältnisse im Lehr- und Fachpersonen und bei den Schulleitungen jährlich aufgelöst werden, aufgeschlüsselt nach Schulstufen
  • Wie viele Stellen jährlich an den verschiedenen Schulstufen nicht besetzt werden können.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte und -Mitteilungen:
https://www.lch.ch/aktuell/detail/kantonale-vorstoesse-gegen-den-lehrermangel-lanciert
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/dachverband-nimmt-politik-bei-lehrermangel-in-die-pflicht-66175619

Bildquelle:
www.tagesspiegel.de/berlin/klassenzimmer-schueler

Kündigungen von Lehrpersonen

Schriftliche Anfrage Juni 2022

Bei den Vorbereitungsarbeiten für den überparteilichen Anzug bezüglich datenbasiertem Monitoring zum Lehrermangel im Kanton Basel-Stadt ist Christine Staehelin, Fachgruppenleiterin Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt, aufgefallen, dass im Vergleich zu den Mittelschulen überproportional viele Lehrpersonen an der Volksschule kündigen. Dem zugrunde liegt die Antwort der Regierung auf die schriftliche Anfrage von Kerstin Wenk betreffend Anstellungen von Lehrpersonen vom 15. Dezember 2020.

Auf die Frage, wie viele Lehrpersonen beim Kanton Basel-Stadt in den letzten drei Jahren – also von 2017 bis 2019 – gekündigt haben, antwortete die Regierung wie folgt: An den Volksschulen kündigten im 2019 – 160, im 2018 – 147 und im 2017 – 114 Lehrpersonen.
Im Jahr 2019 waren gemäss Zahlenspiegel Bildung 20/21 in Basel-Stadt 2610 Lehrpersonen an der Volksschule angestellt.

An den Mittelschulen, Berufsfachschulen und höheren Fachschulen haben im 2019 – 4, im 2018 – 2 Lehrpersonen und im 2017 1 Lehrperson das Arbeitsverhältnis aufgelöst.
Im Jahr 2019 waren gemäss Zahlenspiegel Bildung 20/21 in Basel-Stadt 1’131 Lehrpersonen angestellt.

Basierend auf dieser Antwort haben wir uns deshalb entschieden nochmals detailliert beim Regierungsrat nachzufragen, welche spezifischen Gründe zu Kündigungen an der Volksschule führen. 

Damit wir dem drohenden Lehr- und Fachpersonen Mangel begegnen können, brauchen wir dringend Massnahmen, die dem entgegenwirken. In diesem Zusammenhang sehe ich ebenfalls das Ergründen der Ursachen, die zu Kündigungen an der Volksschule führen. Von gut ausgebildeten Lehrpersonen hängt die Qualität des Unterrichts ab.


Die proportional viel höheren Kündigungszahlen bei den Volksschulen – im Vergleich mit den Mittelschulen, Berufsfachschulen und höheren Fachschulen – sind augenfällig. Sie können meiner Meinung nach nicht allein mit den Gründen (Mutterschaft, altersbedingte Abgänge, private Gründe oder Wechselwünsche), die in der Antwort der Regierung aufgeführt sind, erklärt werden, da diese Gründe grundsätzlich für alle Schulstufen geltend gemacht werden können.

Gemäss Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz sind insbesondere auch die Stellen von Klassenlehrpersonen an der Primarschule – vom akuten Lehrpersonenmangel betroffen.

Die Qualität des Unterrichts, die Bildungsqualität an den Schulen von Basel-Stadt, hängt von gut qualifizierten Lehrpersonen und gut ausgebildeten Fachkräften ab.

Infolgedessen drängt es sich auf, auch die Ursachen für Kündigungen zu klären, um entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit die Attraktivität und die Rahmenbedingungen des Lehrberufs insbesondere auf der Primarstufe gesteigert werden können. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was sind die Gründe für die deutlichen Unterschiede bei den Kündigungen von Lehrpersonen an der Volksschule im Vergleich zu jenen an den Mittelschulen, Berufsfachschulen und den höheren Fachschulen?
  2. Welche Belastungsfaktoren und Berufsanforderungen führen nach Ansicht der Regierung zu Kündigungen in der Volksschule?
    • Inwiefern spielt die Komplexität der Aufgaben infolge der Reformen und Integrativen Schule mit der damit verbundenen Arbeitsbelastung eine Rolle?
    • Inwiefern sind die Unterschiede auf die Lohnunterschiede zurückzuführen?
    • Sind Unterschiede bei den Kündigungen in Bezug auf die Berufsphase festzustellen mit Fokus auf Berufseinsteigende versus erfahrene Lehrpersonen?
    • Inwiefern spielen Laufbahn-Ziele eine Rolle?
    • Inwiefern spielen geschlechts- und stufenspezifische Unterschiede eine Rolle?
    • In Bezug auf die Kündigung wegen Familiengründung – wie viele Lehrpersonen geben den Beruf auf, wie viele Lehrpersonen arbeiten reduziert weiter?
    • Wie werden Lehrpersonen zum Wiedereinstieg motiviert?
  3. Welche Faktoren machen die Arbeit an den Mittelschulen, den Berufsfachschulen und den höheren Fachschulen ganz konkret attraktiver?
  4. Welche konkreten Massnahmen plant der Regierungsrat, um dem drohenden Lehr- und Fachpersonenmangel an der Volksschule von Basel-Stadt entgegenzuwirken?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Schriftliche Anfrage Kerstin Wenk:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100393/000000393295.pdf

Bildquelle:
www.welt.de/wirtschaft/karriere/article194958237/

Hohe Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen

Schriftliche Anfrage Mai 2022

Die hohe Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen in der Schweiz ist bedenklich. Das Ziel jeder Lehre muss sein – nach 3 oder 4 Jahren – die Abschlussprüfungen zu bestehen. In Basel liegen die Zahlen mit einer Durchfallquote von 10 Prozent gar über dem schweizweiten Durchschnitt von 8.2 Prozent.

Die Grünliberale Bildungsgruppe meint, dass es Zeit ist, die Ursachen zu ergründen, damit daraus Massnahmen abgeleitet werden können, um Abhilfe zu schaffen. Wir fragen uns, ob ein Zusammenhang zwischen der hohen Durchfallquote und der tiefen Abschlussquote besteht. Aufgrund der offenen Fragen ist dieser Vorstoss entstanden.


In der Sonntagsausgabe der Basler Zeitung vom 15. Mai befasst sich ein Artikel mit dem Titel „Wenn Lehrlinge reihenweise durch die Prüfung rasseln“ mit der hohen Durchfallquote in der Schweiz von Jugendlichen bei der Lehrabschlussprüfung.

So sollen schweizweit 5889 Jugendliche im Jahr 2021 die Lehrabschlussprüfung nicht geschafft haben, was rund 8.2% entspricht. Diese Quote liegt deutlich höher als jene bei den Maturitätsprüfungen, bei denen die Durchfallquote schweizweit bei 4% liegt.

Der Artikel listet einzelne Berufe auf anhand von Zahlen des Bundesamts für Statistik BfS, um zu zeigen, dass die Durchfallquote bei einzelnen Berufen sogar 20% bis zu unglaublichen 42% betragen kann. Im Rahmen desselben Artikels werden verschiedene Expert:innen nach den Gründen befragt: Vom Mangel an Verantwortungsbewusstsein und Berufsstolz bei den Jugendlichen ist die Rede; von überlasteten Betrieben, bei denen die Lehrlinge kaum Zeit für eine gute Ausbildung hätten oder von einer überbordenden Fülle des Schulstoffs.

Zu den Gründen wird auch der Bildungsexperte Markus Neuenschwander von der FHNW befragt und dieser konstatiert, dass die tatsächlichen Gründe zu wenig erforscht seien und er nur mutmassen könne. Hingegen seien die Folgen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung besser erforscht: Dazu gehört u.a. ein deutlich erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden; viele verdienen in der Folge weniger oder manche Jugendliche hätten sogar ein erhöhtes Suchtmittelrisiko.

Diese Aussagen lassen aufhorchen und es stellt sich die Frage, warum nicht mehr zu den Gründen der Durchfallquote geforscht wird, gerade weil der Duale Bildungsweg immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit steht und in Basel-Stadt nach der Sekundarschule I eine höhere Direkt-Übertrittsquote in die Lehre erreicht werden soll.

In diesem Zusammenhang steht für mich auch die tiefe Abschlussquote auf der Sekundarstufe II in Basel-Stadt von 15 Prozent. Sie wird vom Vorsteher des Erziehungsdepartements zurecht ins Zentrum der kantonalen Diskussion gerückt. Bezugnehmend auf die Schriftliche Anfrage von Claudio Miozzari betreffend der tiefen Abschlussquote lese ich, dass 24% der Jugendlichen die Lehre nicht abgeschlossen haben. Die Durchfallquote beträgt in Basel-Stadt bei den Lehrabschlussprüfungen rund 10% und liegt damit über dem Schweizer Durchschnitt von 8.2 Prozent.

Aufgrund der wichtigen Thematik ergeben sich weitere Fragen rund um die Berufsbildung, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Wie ist die Durchfallquote bei der beruflichen Bildung auf einzelne Berufe aufgeteilt – bzw. gibt es in Basel-Stadt Abweichungen bezogen auf einen schweizweiten Vergleich?
  2. Besteht in Basel-Stadt ein Monitoring über die „Problemberufe“ auch unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit? Falls ja, wie wird mit den Ergebnissen verfahren? Falls nein, warum nicht?
  3. Gibt es konkrete Ansätze, die Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen zu senken?
  4. Wie ist das Vorgehen nach einer nichtbestanden Lehrabschlussprüfung?
    • Welche Stellen werden wie involviert?
    • Hinsichtlich der vergleichsweisen tiefen Abschlussquote in Basel-Stadt: Wie werden junge Menschen motiviert und begleitet, die Prüfung erneut abzulegen?
  5. Die negativen Auswirkungen einer Lehrvertragsauflösung auf die Jugendlichen sind massiv. Die Regierung nennt in der Beantwortung der Anfrage Miozzari als Gründe für die Lehrvertragsauflösung u.a. falsche Berufswahl und veränderter Berufswunsch. 24 Prozent der Jugendlichen brechen in Basel die Lehre ab. Bei den Lernenden mit EBA sind es 14 Prozent.
    • Wie viele Lehrverträge werden von den Ausbildungsbetrieben aufgelöst und wie viele seitens der Lehrlinge?
    • Wieviel Prozent der Jugendlichen finden eine Anschlusslösung?
    • Gemäss Experten ist die Thematik der Gründe für Lehrabbrüche nicht wirklich erforscht. Kann sich der Regierungsrat eine Evaluation der Gründe und die Prüfung von Massnahmen zur Senkung der Abbruchquote vorstellen?
  6. Die Fachstelle Lehraufsicht kümmert sich um die Lehrlinge bei der Auflösung eines Lehrvertrags.
    • Wie oft müssen in Basel-Stadt Sanktionen in Bezug auf die Verletzung der Ausbildungspflicht im Lernbetrieb ausgesprochen werden?
    • Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es gewinnbringend sein könnte, die Lehraufsicht über die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu verstärken– im Sinne einer besseren Begleitung und Unterstützung?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte:
https://www.bazonline.ch/wenn-lehrlinge-reihenweise-durch-die-pruefung-rasseln-820093839096
https://www.bazonline.ch/es-braucht-ein-flaechendeckendes-monitoring-331158499498

Bildquelle:
www.skkab.ch

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Luftqualität an Basler Schulen verbessern

Während der Corona-Pandemie ist die Luftqualität an den Basler Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit und der Medien gerückt. Wie sich die pandemische Lage weiterentwickelt ist unklar. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll die Zeit jetzt zur Vorbereitung eines Konzepts ab kommendem Schuljahr 22/23 zu nutzen und die bereits gemachten Erfahrungen in die Überlegungen zur Verbesserung der Luftqualität in den Klassenzimmern einzubauen.
Schulleitungen die Verantwortung für die Raumqualität in den einzelnen Schulzimmern zu übergeben, obwohl sie selbst nicht vor Ort im Klassenzimmer unterrichten, finde ich nicht praktikabel.
Die Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt hat sich vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt und die Fachmeinung eines Architekten eingeholt. Basierend auf den Erkenntnissen habe ich eine Erstüberweisung der Motion unterstützt und der GLP-Fraktion empfohlen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend bessere Luftqualität an Basler Schulen im Winter 2022/23

Es ist unbestritten, dass eine gute Luftqualität unabdingbar für das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ist. Unabhängig von der Pandemiesituation müssen CO2-Werte unter 1000 ppm in Schulen eingehalten werden.

Corona hat aber deutlich gezeigt, dass die Schulen konzeptionell wenig bis gar nicht auf eine nachhaltige Raumlüftung vorbereitet waren. Dabei waren die Notwendigkeit und der Nutzen schnell erkannt. Pandemiegerechtes Lüften verringert die Infektionswahrscheinlichkeit durch Aerosole.

Nach Ansicht der Grünliberalen macht die Forderung der Motion Sinn, mittels ganzheitlichen Konzepts die Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt anzuvisieren.

Im Hinblick, dass sich die Schulen auf das Herbst-Winter Semester jetzt vorzubereiten haben, wird mit der Erstüberweisung eine Grundlage durch die Regierung geschaffen, wie weiter zu verfahren ist.

Wir teilen alle die Meinung, dass niedrige CO2-Werte durch Lüften erreicht werden. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden,potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Dies wiederum setzt voraus, dass die Luftqualität mittels CO2-Messgeräte kontrolliert wird. Deshalb halten die Grünliberalen die standardmässige Ausstattung von Klassenzimmern mit CO2-Messgeräten für zielführend. Umso mehr, weil sich die Luftqualität in den zahlreichen Unterrichtszimmern voneinander unterscheidet.

Ohne Messgeräte führte es in der Vergangenheit dazu – während der akuten pandemischen Lage -, dass manche Lehrpersonen im Winter praktisch mit durchgehend geöffneten Fenstern unterrichteten. Andere wiederum lüfteten nur in der Pause.Kritischer sehen wir, die Schulen mit festinstallierten Lüftungssystemen auszurüsten.

Lüftungssysteme können nicht einfach in bestehende Gebäude eingebaut werden, ohne dass dies grosse bauliche Massnahmen nach sich ziehen würde. In Lüftungssystemen steckt zudem viel graue Energie. Neben den Materialien, der Herstellung und dem Lieferweg sind es vor allem der Betrieb, der Unterhalt sowie die Reinigung der Systeme, die viel Energie verbrauchen und hohe Kosten verursachen. Sie vergrössern ausserdem das Bauvolumen, was zu einem höheren Ressourcenverbrauch führt.

Das mag der Grund sein, warum man davon abkommt, fixe Lüftungs-Systeme mit integrierten Luftfiltern zu verbauen. In der Konsequenz braucht es aber gerade deswegen ein nachhaltiges Konzept mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen und Standards, um die Luftqualität in den Räumen festzulegen.

Mobile Luftreiniger wiederum sind teuer, brauchen viel Platz und sind nicht geräuschlos. Sie reduzieren den CO2-Gehalt in Innenräumen kaum. Studien haben gezeigt, dass das Stosslüften weitaus wirksamer ist.

Das Fazit aus der Darlegung ist:
In Zeiten, da nicht nur der CO2-Gehalt in Räumen, sondern insbesondere die CO2-Belastung der Umwelt durch Produktion, Betrieb und Unterhalt von Installationen reduziert werden sollen, setzt eine Mehrheit der Grünliberalen auf die einfache und wirksame Methode des Fensteröffnens und die Kontrolle des CO2-Gehalts durch Messgeräte.

Dies gilt auch für Schulen mit fixen Lüftungssystemen, weil darauf geachtet werden muss, dass der Umluftanteil zugunsten des Frischluftanteils möglichst reduziert wird.

In Bezug auf eine kurz- und langfristige Konzeption und darauf basierende Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt, stehen für die GLP Fragen im Raum, auf deren Beantwortung durch die Regierung wir gespannt sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion von Pascal Pfister (SP) betreffend Konzept Luftqualität an Basler Schulen:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396926.pdf

Bildquelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118659/Studie-im-Klassenzimmer-Stosslueften-wirksamer-als-Filtergeraete

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