Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Späterer Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler

Der Vorstoss, den Schulbeginn im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich um 30 bis 60 Minuten nach vorne zu verschieben und für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich flexibel zu gestalten ist sympathisch und durchaus verständlich. Ich selbst gehöre zu den Eulen und nicht zu den Lerchen.
Der Kanton Basel-Stadt ist was den Schulstart betrifft aber bereits sehr fortschrittlich unterwegs. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Basel-Land, startet die Schule bei uns einheitlich um 8 Uhr. Basel reagierte damit auf eine Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2013. Das Expertenstatement vom Kinderspital Zürich, auf das sich die Motionärinnen beziehen, ist meiner Meinung nach unter dem Aspekt zu beurteilen, dass in Zürich die Schulen um 7.30 Uhr starten.
In der Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt wurde das Thema von allen Seiten betrachtet, diskutiert und argumentiert. Schlussendlich waren sich aber alle Mitglieder einig, die Gegenargumente überzeugten mehr. Dabei stand vor allem die Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Fokus, die garantiert werden müssen, ebenso aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  Argumentiert wurde auch mit einem drohenden Abbau der Bildungsqualität an den Basler Schulen.

Die Standpunkte der Fachgruppe unterstütze ich. Ich erkenne keinen Mehrwert, wenn anstatt Schule Betreuungsangebote aufgebaut werden müssen – die Kinder schlafen ja dann nicht länger – aber es findet ein Abbau beim Schulprogramm statt und anstatt Freizeit, besuchen die Kids Lernangebote, wenn sie mit der Selbständigkeit überfordert sind. Privilegiert werden diejenigen Kinder, deren Eltern zu hause sind, was wiederum dann eher Frauen trifft. Das soziale Gefälle wird verstärk und die Chancenungleichheit nimmt in der Konsequenz zu.

In der Debatte zum Vorstoss war ich eine der letzten Rednerinnen. Viele Argumente wurden von meinen Grossratskolleginnen und Kollegen bereits eingebracht. Daher habe ich das Votum für die Grünliberalen gekürzt und auf einzelne Punkte fokussiert. Ich stelle interessierten LeserInnen das vollständige Votum zur Verfügung. Der Vorstoss wurde nicht zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend späterer Schulbeginn am Morgen für Schülerinnen und Schüler

Der Schulunterricht beginnt in Basel um 8 Uhr – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Kinder und Jugendlichen einen noch späteren, flexibleren Schulbeginn wünschen. Wir können sie aber nicht für daraus folgende Nachteile verantwortlich machen.

Die Einführung der Blockzeiten, und damit der gleichzeitige Unterrichtsbeginn für alle Schulstufen, stellt einen Meilenstein dar bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Kinder verlassen gleichzeitig das Haus. Beide Elternteile können ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen – und dennoch schlafen die Kinder in Basel länger als in anderen Kantonen!

Wollen wir kein Abbau beim Schulprogramm, führt noch längeres Ausschlafen zu noch kürzeren Pausen. Es sei denn, der Schulbetrieb würde in den Abend hinein verlegt. Was in der Konsequenz einen Abstrich bei den Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bedeutet.

Führen wir auch in der Primarschulen eine Einlaufzeit ein, würden jährlich 190 Lektionen fehlen. Somit würden wir einen Abbau bei der Bildungsqualität betreiben oder verzichten damit auf musische Fächer oder Sport – wie das Pilotprojekt in Gossau. Also Fächer, für deren Berechtigung wir in Basel kämpfen.

Müssten aber alle Schulen in irgendeiner Form die Stundentafeln garantieren, wäre dies mit noch mehr Bürokratie und Organisationsaufwand verbunden – und das in einer Zeit, da die Schulen aufgrund des langjährigen Reformzustands und der integrativen Schule bereits über die Massen belastet sind.

Ich finde es ebenso heikel, den Fernunterricht als Argument für besseres Lernen beizuziehen. Die Erfahrungen mit dem digitalen Lernen sind durchzogen. Es wurde festgestellt, dass es zu einer Mehrbelastung der Eltern geführt hat – dort, wo die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen beim selbstständigen Lernen unterstützen konnten. Dort, wo das nicht möglich war, hat es vor allem zu Benachteiligungen geführt und zu einer Verringerung der Chancengleichheit.Das bedürfnisgerechte Wählen der Umsetzungsmodelle durch die Sekundar-Schulstandorte sehen wir ebenso kritisch, weil es die Gewichtung von zahlreichen Bedürfnissen voraussetzt.

Es werden noch grössere Unterschiede an den öffentlichen Schulen kreiert als die, die wir aufgrund der Teilautonomie haben. Die Eltern haben keine Wahlfreiheit und es ist problematisch für die Chancengerechtigkeit der Kids.

Damit die Umsetzungsmodelle für berufstätige Eltern und deren Kinder und Jugendliche nicht zum Nachteil werden, sollen zusätzliche Angebote im Betreuungsbereich und bei den Lernangeboten aufgebaut werden.

Die Probleme, die ein späterer Schulbeginn schafft, werden also erkannt und es zeigt, dass viele Kinder schlussendlich nicht länger schlafen könnten, wenn sie ein Betreuungsangebot nutzen müssten – oder anstatt Freizeit hätten, ein Lernangebot besuchten.

Schwer tut sich die GLP auch damit, dass der Entscheid für einen späteren Schulbeginn an den Berufsfachschulen, wo der Unterricht jetzt um 7.30 Uhr beginnt, diesen Schulen überlassen bleiben soll.

Für diese Jugendlichen sind der jetzt schon frühere Unterrichtsbeginn und der oft schon frühere Arbeitsbeginn im Betrieb offenbar kein Problem.

Wenn daraus aber eine Benachteiligung der Leistungsmöglichkeiten und der psychischen Gesundheit resultiert, wie die Motion für alle anderen Schülerinnen und Schüler darlegt, dann stellt sich den Grünliberalen die Frage, wie die bereits bestehenden Nachteile der Berufslehrenden in dieser Hinsicht legitimiert werden?

Und wie die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden kann, wenn der Unterschied zur Schule derart einschneidend für die Jugendlichen ist?

Mit dem im Vergleich zu anderen Kantonen späteren Schulbeginn um 8 Uhr hat Basel-Stadt bereits auf die Ergebnisse der Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2013 reagiert. Daran wollen wir Grünliberalen nicht rütteln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Motion von Franziska Roth und Alexandra Dill (SP) späterer Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396925.pdf

Bildquelle:
https://www.waz.de/mediacampus/best-of/soll-die-schule-spaeter-anfangen-id11771962.html

Notiz: Basel hat auf das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Studie von Sakari Lemola von der psychologischen Fakultät der Universität Basel, den Schulbeginn um 20 Minuten für alle Kinder und Jugendlichen verschoben!

Studie: https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Sp-terer-Schulbeginn–wachere-Jugendliche—bereits-bei-Verschiebung-um-20-Minuten.html

Untersuchung nach Einführung des späteren Schulbeginns in Basel:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni-Nova/Uni-Nova-127/Uni-Nova-127-Spaeterer-Schulanfang-wachere-Kinder.html

Ganzjahresbetrieb für die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen

Weil die Kindertankstellen unbestritten mit ihrem niedrigschwelligen Angebot einen sinnvollen Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen leisten, habe ich mich für das Budgetpostulat über Fr. 53’000 eingesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass das Angebot auch in den Wintermonaten offen bleibt. Ursprünglich zwar für den Sommerbetrieb gedacht, funktioniert das Konzept für das ganze Jahr bestens, davon bin ich überzeugt. Die Kindertankstellen sind wichtige Bewegungs- und Begegnungsort und mittlerweile beliebter Treffpunkt für die Kinder und Eltern aus dem Quartier um die Claramatte und Oekolampad.

Auch die Mehrheit der Grünliberalen Fraktion kann das Anliegen der Petentschaft, nach einem dauerhaften Ganzjahresbetrieb, sehr gut nachvollziehen. Die Petitionskommission kam bereits im Januar 2021 zu diesem Schluss. Um den Winterbetrieb 2022 zu sichern, hat sie in ihrem Bericht erstmals die Möglichkeit eines Budgetpostulat ins Spiel gebracht.

Weil die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen wichtige und gut verankerte Anlaufstellen im Quartier sind, wird im Regierungsratsbeschluss zum Postulat sogar vorgeschlagen, dass sie ihre Angebote verstärkt an die ganze Quartierbevölkerung richten und der Betrieb, im Sinne der Quartiersarbeit, weiterentwickelt werden könnte. Der Punkt ist hingegen, Geld soll gemäss Regierungsrat dafür erst im 2023 fliessen. Damit wäre der Winterbetrieb im 2022 alles andere als gesichert gewesen. Ich freue mich daher, dass der Grosse Rat deutlich ja zu diesem wichtigen Angebot gesagt hat und das vorgezogene Budgetpostulat überwiesen wurde.


Grosser Rat 28. April 2022: Votum betreffend Budgetpostulat für 2022 Michelle Lachenmeier betreffend Erziehungsdepartement, Dienststelle 290, Jugend, Familie und Sport, Transferaufwand (Robi-Spielaktionen, Kindertankstellen)

Die Bereitschaft der Regierung, eine Weiterentwicklung des beliebten Begegnungs-Angebots der Robi-Spielaktionen zu prüfen, begrüssen die Grünliberalen.

Dennoch wirft sie Fragen hinsichtlich der Organisation, der Zuständigkeiten, der Finanzierung und auch der Folgekosten auf. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird über das Erziehungsdepartement finanziert, die Quartierarbeit hingegen über das Präsidialdepartement. Bisher war das eigenständige Projekt der Robi-Spielaktionen zielführend und als Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit bei der OKJA angesiedelt.Wir verstehen den Vorschlag des Regierungsrats sodann als Option. Hingegen liegen noch keine konkreten Konzepte für ein «Joint-Venture» zur Umsetzung auf dem Tisch. Unter Einbezug der Akteure, sollen Szenarien erst entwickelt werden, damit auch der Nutzen und das Potenzial abgewogen werden können. Das Vorhaben braucht Zeit. Wohl nicht zuletzt darum schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht, dass eine Finanzierung allenfalls ab 2023 möglich ist.

Aus Sicht der GLP besteht kein Grund, warum der „Winterbetrieb 2022 ja/nein“ der Kindertankstellen Claramatten und Öekolampad an die Weiterentwicklung des Angebots gekoppelt werden soll. Die Geschäfte können losgelöst voneinander behandelt werden.

Deswegen positionieren sich die Grünliberalen für die 2. Überweisung des Bugdetpostulats.  Der Regierungsrat anerkennt in seinem Bericht das unbestrittene grosse Interesse der Bevölkerung am Ganzjahresbetrieb. Der Winterbetrieb der Kindertankstellen war bereits im 2021 ein voller Erfolg. Zwischen November und März nutzten gegen 2700 Kinder das Angebot.

Der Fraktion der Grünliberalen ist es wichtig, den Betrieb in den Wintermonaten im 2022 für die Kinder und die Quartierbevölkerung sicherzustellen und grundsätzlich einen Betrieb ohne Unterbruch zu gewährleisten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorgezogenes Budgetpostulat von Michelle Lachenmeier
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111497

Petition P424 betreffend „Weiterführung des Betriebs der Kindertankstelle Oekolompad während der Wintermonate 2020/21
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396759.pdf

Bildquelle:
http://www.robi-spiel-aktionen.ch/mittagstische/claramatte.php

Hervorragender Leistungsnachweis für das Swiss Tropical and Public Health Institute

Christer Joho von den Grünliberalen Basel-Stadt hat gemeinsam mit mir einen Entwurf für ein grünliberales Votum erarbeitet, welches ich an der Sitzung im Grossen Rat schlussendlich nicht gehalten habe. Die Berichterstattung der Regierung und der Interparlamentarischen Kommission wurden zurecht nicht bestritten.
Auch die  Fraktion der Grünliberalen nimmt die Leistungen des Swiss TPH einstimmig und wohlwollend zur Kenntnis und anerkennt das einzigartige Profil des Swiss Tropical and Public Health Institute. Auf Grund des Ausschlusses aus dem Horizon Europe Forschungsprogramm haben wir uns aber grundsätzliche Gedanken zur Situation des Instituts gemacht. Ich stelle diese im unten stehenden Absatz den interessierten Lesern gerne zur Verfügung.


Grosser Rat 27. April 2022: Vermerk zur Berichterstattung des Schweizerischen Tropen- und Public Health Instituts (Swiss TPH) betreffend der Leistungsauftragsperiode 2017- 2020.

Das Institut hat sich auch in den Corona-geprägten Jahren als bedeutender Player und verlässlicher Partner kantonal und national positioniert und sich durch wissenschaftliche Forschungsarbeiten und diesbezügliche Publikationen profiliert. Zahlreiche Mitglieder des Swiss TPH waren überdies mit Ausbruch der Pandemie in namhaften Bundesgremien der wissenschaftlichen Corona-Taskforce vertreten.

Die Bewerbung des Swiss TPH für ein dauerhaftes Mandat als Schweizer Referenz- und wissenschaftliches Kompetenzzentrum zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit im Bereich der Krankheitsüberwachung– und Prävention liegt auf der Hand. Ebenso ist es sehr erfreulich, dass der Bund für die Leistungsauftragsperiode 2021 – 2024 mehr Geld für das Swiss TPH sprechen will als zuerst angenommen. Es gilt den nationalen und internationalen Rang in Forschung, Ausbildung und Dienstleistung auch zukünftig halten zu können.

Dennoch – der Ausschluss der Schweiz vom EU-Forschungsprogramm Horizon Europe wird wohl auf das Swiss TPH einen gewichtigen Effekt haben.

 Eine Studie im „Health Research Policy and Systems“ von März 21 zeigte, dass die Erfahrungen mit der Teilassoziierung in den Jahren 2014 bis 2016, einen unmittelbaren negativen Einfluss auf den Forschungsstandort Schweiz hatte. Europäische Partner zögerten, Forschende von Schweizer Institutionen in Verbundprojekte aufzunehmen und ihnen eine längerfristige, leitende Rolle zuzugestehen. Diese Arbeitserfahrungen sind aber strategisch sehr bedeutend, da gerade die Leitungsaufgaben zur Sichtbarkeit und Reputation als weltweit führendes Institut entscheidend sind. 

Ein Artikel im Magazin Inside IT von diesem März hat die Problematik aufgenommen und verschiedene nationale Hochschulen aufgrund der nicht erfolgten Assoziierung befragt.

  • Die Universität Bern gab an, dass sie bereits bei vier neuen Horizon Europe-Projekten die Leitung abgeben musste. Dies sei besonders schwerwiegend in den Forschungsbereichen Biomedizin und Naturwissenschaften.
  • Die Universität Basel sagte, dass es neue Projekte unter Digital Europe mit dem derzeitigen Status der Schweiz nicht geben werde.
  • Verloren gehen aber nicht nur Renommee, sondern auch viel Geld! Unisono meinten die ETH Zürich und die Universitäten in Bern und Basel, dass Forschende nicht mehr für die sogenannten Grants des Europäischen Forschungsrats (ERC) antragsberechtigt sind. Diese Grants sind nicht nur ein Qualitätsausweis, auf den die Forschergemeinde verzichten wird, sondern bringen den jeweiligen Hochschulen viel Geld ein. Einspringen müsste wohl das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, also letztlich der Steuerzahler.Damit steht die Frage im Raum, ob in der nächsten Leistungsauftragsperiode 2021 – 2024 die hohe Drittmittelquote von 75% und die weltweit führende Rolle der Swiss Tropical and Public Health Institute beibehalten werden können, wenn in der Schweiz die  Anziehungskraft auf Nachwuchs- und fortgeschrittene Forschende und die Bedeutung der Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitute nachlässt, der Zugang zum internationalen Forscherverbund erschwert wird und das Institut von Leitungs- oder Koordinationsfunktionen von Forschungsprojekten ausgeschlossen würde.

Trotz aller Freude über die ausgezeichneten Resultate, die das Swiss TPH in der vergangenen Leistungsperiode erzielt hat und trotz der Freude, dass die einst über ganz Basel verteilten Mitarbeitenden und Studierenden, neu im „Belo Horizonte“ in Allschwil unter einem Dach forschen, entwickeln, lehren und arbeiten können, besteht die Sorge, dass die grenzüberschreitende wissenschaftliche Zusammenarbeit stark behindert ist. Langfristig hat dies einschneidende Folgen auf unsere Forschungsinstitute und Hochschulen und ebenso auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Die eingereichte Standesinitiative am 17. November 2021 betreffend Massnahmen für eine Vollassoziierung am Forschungsprogramm Horizon Europe durch den Grossen Rat Basel-Stadt ist absolut zu begrüssen und wurde einstimmig von den Grünliberalen mitgetragen. Auch der Landrat in Basel-Land hat eine entsprechende Standesinitiative überwiesen. Der Bundesrat ist nun aufgerufen, rasch zu handeln und die Verhandlungen mit der Europäischen Union voran zu treiben.

Weiter sollen die negativen Auswirkungen der Nichtassoziierung der Schweiz am Horizon Europe Forschungsprogramm mittels Ergänzungsmassnahmen abgefedert werden. Wir schliessen uns der Meinung der Wissenschaftskommission des Ständerats an, dass entsprechende Massnahmen möglichst rasch zu konkretisieren sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der IGPK Universität
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396952.pdf

Berichterstattung der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395703.pdf

Mediale Berichte:
https://telebasel.ch/2022/04/01/neubau-des-swiss-tph-in-allschwil-eingeweiht/?channel=105100
https://www.bazonline.ch/fuer-massnahmen-zugunsten-von-horizon-europe-944422659249

Bildquelle: Fotostock Sandra Bothe

Der Basler Weg

Vermerk zur Debatte im Grossen Rat

Ich bedanke mich bei Regierungsrätin Stephanie Eymann für die wohlwollende Wort zu meinem Vorstoss bezüglich der Begleitmassnahmen zur Umsetzung des ausgedehnten Bettelverbots in Basel.

Die gesetzliche Vorgabe dient dazu die Bettelproblematik in Basel zu entschärfen, nicht dazu sie zu verbieten. Jeder Mensch hat das Recht um Hilfe zu bitten. Der Basler Weg stellt einen menschenwürdigen Umgang mit den ausländischen Bettlerinnen und Bettlern sicher. Die Begleitmassnahmen sorgen dafür, dass das friedliches Miteinander im Interesse der Bevölkerung und der bettelnden Menschen garantiert wird.
Im Verlaufe der Geschäftsbehandlung wurde ich gefragt, wie ich zum Berner Modell stehe. Der Berner Weg kennt kein Bettelverbot, dafür aber auch keine Duldung eines Aufenthalts von Bettlerinnen und Bettlern mit EU/EFTA Nationalität. Das bedeutet in der Konsequenz ein komplettes Bettelverbot, weil die ausländerrechtliche Möglichkeit des Aufenthalts von 90 Tagen nicht gewährt wird. Die rechtliche Auslegung durch die Regierung von Basel-Stadt hingegen erlaubt allen Bettlerinnen und Bettlern um Hilfe zu bitten.

Aufgrund der 2. Überweisung der Motion setzt die Regierung nun auch die Forderungen um, die sie als unzulässig erachtet hat:

  • Bereits vor der Debatte im Grossen Rat wurde die Forderung Nr. 1 „Bildung einer Task Force“ umgesetzt, was die Grünliberalen ausdrücklich begrüsst haben. Dennoch weise ich darauf hin, dass die Schnittstelle Polizei-Veterinäramt ungenügend greift und bei der Bevölkerung Empörung auslöst, weil Hunde zum Betteln missbraucht werden. Es besteht Verbesserungsbedarf, deshalb hat meine Grossratskollegin Claudia Baumgartner eine Schriftliche Anfrage zur Fachstelle Tierschutzdelikte eingereicht. Weiter setzen sich unsere GLP-Mitglieder, Michael Burkhardt und Andrea Strähl, aktiv für den Tierschutz ein und haben die Petition „für eine Polizeifachstelle gegen Tierquälerei in Basel“ lanciert.
    https://act.campax.org/petitions/fur-eine-polizeifachstelle-gegen-tierqualerei-in-basel-stadt
  • Die unzulässige Forderung Nr. 5. „das Prüfen und Umsetzen einer eventuellen befristeten Aufstockung der personellen Ressourcen im öffentlichen Raum“ schafft die Rahmenbedingungen, um überhaupt situativ reagieren zu können. Vielleicht hätte man sie eher nur als freudige Empfehlung formulieren müssen, aber die in den zulässigen Forderungen Nr. 4, 6, 7,8 formulierten Massnahmen erfordern ebenso zusätzliche Ressourcen und sollen jetzt umgesetzt werden.
  • Auch die Forderung Nr. 3 „der Einbezug von Mittler:innen im öffentlichen Raum“ ist angeblich unzulässig. Warum? Der stetige Dialog mit den Bettlerinnen und Bettlern ist wichtig, wenn es die Situation verlangt und unterstützt das Community Policing. Es ist ein präventiverniederschwelliger Beitrag zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und für das Zusammenleben im öffentlichen Raum wichtig.
  • Bei der unzulässigen Forderung Nr. 2 „Zusammenarbeit mit auswärtigen Sozialämtern“ hat die Regierung effektiv keinen Einfluss auf die ausländischen Ämter, aber die kantonalen Behörden erhalten durch die Regierung den verpflichtenden Auftrag, diese Zusammenarbeit zu initiieren und – wo es bereits heute Praxis ist – zu vertiefen. Im Kanton Bern ist es zum Beispiel Praxis aufgrund der institutionalisierten Zusammenarbeit mit den jeweiligen Botschaften, die Bettler und Bettlerinnen an sie zu verweisen, damit sie dort Hilfe beantragen können. Dass die Forderung umsetzbar ist, bestätigt die Regierung selbst, da ja die zulässige Forderung Nr. 7, „Hilfsmassnahmen vor Ort“ ebenfalls von der Entscheidungshoheit derEntscheidungsträger in den Herkunftsländern abhängig ist.

Grosser Rat, 16. Februar 2022, Votum Stellungnahme zur Motion Sandra Bothe Begleitmassnahmen zum Thema Betteln «Basler Weg»

Seit Oktober 21 wird die Behandlung des Berichts der Regierung verschoben und die Situation in Basel, bezüglich ausländischer Bettlerinnen und Bettler war mal weniger, mal mehr angespannt. Was die Grünliberalen nicht wollen, ist ein erneutes Aufflammen der Polemik rund um das Thema Betteln. Sondern Hand bieten, um Handlungsspielraum zu ermöglichen, die wiederkehrende Problemstellung, die sich wellenmässig verschärft, jetzt anzugehen.

Ich bin weiter überzeugt, dass wir in Basel eine ganzheitliche Sicht und Strategie zum Umgang mit dem Betteln brauchen. Eine, die die Bevölkerung miteinbezieht.
In dieser Absicht wurde zum Thema „Betteln als ein Prüfstein für die Solidarität“ an einem sehr gut besuchten Podium im vergangenen Dezember in Basel diskutiert. Dabei wurde klar, dass sich die Bevölkerung vor allem in Bezug auf den Umgang mit der sichtbaren Armut und Bettelei verunsichert und hilflos fühlt und entsprechend unterschiedlich reagiert. Manche fühlen sich gestört, andere nehmen die Erscheinung als Herausforderung an. Wenn wir die Bevölkerung unterstützen wollen, ist die Forderung nach der Umsetzung einer Sensibilisierungskampagne angezeigt. Der Moment ist jetzt ideal alles aufzugleisen, bevor die Gemüter erneut hochkochen.
Am Podium nicht abschliessend beantwortet wurde die Frage, wessen Aufgabe es ist – Politik, Staat, oder Gesellschaft – die weitreichende Problematik der sich in Basel befindenden ausländischen bettelnden Menschen zu lösen. Die Anwesenden waren sich aber einig, dass es das Engagement in den Herkunftsländern braucht, weil diese Menschen nicht nur in der Schweiz keine Perspektive haben, sondern auch in ihrer Heimat. Die Podiumsbesucher kamen weiter zum Schluss, dass die Politik und der Staat das Problem allein nicht lösen kann. Gefragt sei ebenso individuelles Engagement aus der Zivilbevölkerung, von gemeinnützigen Institutionen und auch von den Kirchen.
Ich begrüsse die Forderung nach mehr Privatinitiativen und eine gesamt-gesellschaftliche Sicht und meine, der Basler Weg kann miteinander funktionieren. Wir haben heute die Chance, diese Brücke zu schlagen, indem wir der Regierung den verbindlichen Auftrag zur Umsetzung der notwendigen Begleitmassnahmen erteilen.

Vorausschauend wissen wir, dass das Thema erneut zu einem Zankapfel werden wird. Infolgedessen ist es der richtige Zeitpunkt, die Problemstellung aktiv anzugehen. Damit finden wir einen menschenwürdigeren Umgang mit den Bettlerinnen und Bettlern in Zukunftunter Einbezug der notwendigen Stellen und der Basler Bevölkerung.
Die Grünliberalen bleiben bei der Empfehlung zur Überweisung als Motion, weil wir der Regierung einen inhaltlichen Auftrag zum Tätigwerden erteilen, ohne uns in die konkrete Umsetzung der Massnahmen durch die Verwaltung einzumischen – weder in finanzieller, personeller noch organisatorischer Hinsicht. Es leuchtet uns jedenfalls nicht ein, warum 4 der Forderungen ein unzulässiger Eingriff in die Organisation der Verwaltung oder in die Bedarfsverwaltung der Regierung sein sollen, die anderen 4 aber nicht. In beiden Fällen verlangen wir das Ergreifen einer Massnahme gemäss § 42 Abs.1 der Geschäftsordnung des Grossen Rats. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Massnahmen mit Aufwand verbunden sind.

Die Grünliberalen waren – im Gegensatz zur Regierung – der Meinung, dass die Duldung eines Aufenthalts von Bettlerinnen und Bettlern mit EU/EFTA Nationalität nicht den Ausführungen des Staatssekretariats für Migration entspricht und in anderen Kantonen auch nicht gewährt wird. Die Auslegung wurde für Basel-Stadt anders definiert und somit war der GLP klar, dass ausländische Bettler – auch aus Südosteuropa – die ausländerrechtliche Möglichkeit des Aufenthaltes von 90 Tagen hier in Basel nutzen werden, um ihre Perspektiven zu verbessern. Die Annahme, dass mit der Gesetzesanpassung für ein ausgedehntes Bettelverbot die Bettlerinnen und Bettler Basel automatisch fernbleiben würden, hat sich nicht bestätigt. Ich gehe eher davon aus, dass ausländische Bettlerninnen und Bettler in Zukunft immer wieder mal zu unserem Stadtbild gehören werden. Wir müssen lernen, damit und miteinanderumzugehen.

Die geforderten ergänzenden Begleitmassnahmen garantieren dabei das friedliche Miteinander. Wir haben nun die Gelegenheit, die Regierung binnen sechs Monaten verbindlich zu beauftragen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bericht der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395397.pdf

Mediale Berichterstattung:
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/grosser-rat-basler-weg-beim-bettelverbot-linke-kritisiert-passivitaet-der-regierung-ld.2253056?mktcid=smsh&mktcval=E-mail

Bildquelle:
stuttgarter-nachrichte/kirchheim-plakate-gegen-aufdringliche-bettler

Evaluation und Beruhigung der Integrativen Schule

Der Regierungsrat hat die Abschreibung des Vorstosses empfohlen. Ich habe mich für Stehenlassen stark gemacht, weil ich der Meinung bin, dass die getroffenen Massnahmen nicht zur Beruhigung geführt haben und die Evaluation nicht abgeschlossen ist. Die Fachgruppenleiterin Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt, Christine Staehelin, hat massgeblich am Entwurf zum Votum mitgearbeitet, wofür ich mich bedanke. Basierend auf der Empfehlung hat die Fraktion dem Antrag zum Stehenlassen folgen können.


Grosser Rat 16. Februar: Votum betreffend Anzug Annemarie Pfeifer Evaluation und Beruhigung der integrativen Schule

Mit ihrem Anzug verlangen Annemarie Pfeifer und Konsorten sowohl die Evaluation der integrativen Schule als auch deren Beruhigung. Tatsächlich wurden verschiede Massnahmen auch zur Beruhigung eingeführt, beispielsweise die Einführungsklassen, das Timeout-Angebot, spezielle Förderräume, spezifische Sprachförderungs-Klassen – sogenannte SSR-Klassen. Ausserdem wurden die Ressourcen für Logopädie und Psychomotorik aufgestockt.

Mit diesen Massnahmen sollen die Lehr- und Fachpersonen unterstützt, der Schulalltag beruhigt und das gesamte Schulsystem entlastet werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat, den Anzug abzuschreiben. Aber haben all diese Massnahmen tatsächlich zu einer Beruhigung des Schulalltags geführt?

Die Ressourcen von 2 Millionen, die beispielsweise für Einführungsklassen gesprochen wurden, werden aktuell für ganz unterschiedliche, grösstenteils individuelle Fördermassnahmen verwendet; Einzelne Kinder werden also individuell oder in kleinen Gruppen gefördert, die dann nicht am Unterricht der Klasse teilnehmen.

Das gleiche gilt für jene Schülerinnen und Schüler, die ein Time-Out-Angebot besuchen oder individuelle Förderräume. Auch Kinder, die in SSR-Klassen beschult werden, besuchen nicht während der gesamten Unterrichtszeit den Klassenunterricht. Wenn die Ressourcen für die Logopädie und die Psychomotorik aufgestockt werden, dann werden vermehrt Schulstunden für diese Therapiestunden genutzt und diese Schülerinnen und Schüler besuchen dann den Regelunterricht ebenfalls nicht.

War eine Klasse ursprünglich der Ort, wo alle Kinder beschult wurden, ist sie heute ein Ort des Kommens und Gehens.

Während ein Kind die Logopädie besucht und eine weitere Gruppe durch die Schulische Heilpädagogin gefördert wird, unterrichtet die Lehrperson jene Schülerinnen und Schüler, die in der Klasse verbleiben. Wegen dem Kommen und Gehen ändert im Verlauf des Schulmorgens die Gruppezusammensetzung manchmal mehrmals. Die Klassenlehrpersonen unterrichtet ihre Klasse infolgedessen oft nicht als Ganze. Abgesehen davon, dass dies unzählige Absprachen fordert und einiges an Organisationstalent voraussetzt, nehmen mehrere Kinder gar nicht mehr in vollem Umfang am Klassenunterricht teil und verpassen damit auch vieles.Mit einer Beruhigung des Schulalltags hat dies nichts mehr zu tun. Das System wird nicht entlastet, sondern an die Grenzen seiner Funktionsfähigkeit gebracht. Die Belastung der integrativen Schule zeigt sich auch darin, dass offenbar immer mehr Kinder einen Förderbedarf ausweisen und dagegen dann wiederum Massnahmen ergriffen werden. Anstatt dass die Regelschule ein Ort des Lernens für alle ist, ist sie ein Ort für wenige geworden, die ihren Anforderungen ohne zusätzliche Unterstützung gewachsen sind. 

Wenn nun der Regierungsrat von Massnahmen spricht, die zu einer Entlastung des Systems führen sollen, dann stellt sich auch die Frage, was denn das System belastet.
Die Kinder?

Gegen diese Ansicht wehrt sich die GLP vehement. Eine Schule, die nicht mehr für die meisten Kinder ein Ort des Lernens sein kann, soll nicht davon ausgehen, dass die Kinder zunehmend nicht mehr passen, sondern sie muss ihre eigene Funktionsweise und jene Reformen, die zu dieser Situation geführt haben, grundsätzlich hinterfragen.

Auch weil dies in der Konsequenz Einfluss auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Auf die Tatsache, dass die Schule von den Lehr- und Fachpersonen und von den Schülerinnen und Schülern zunehmend als Ort der Be- und Überlastung und des Drucks wahrgenommen wird, muss dringend reagiert werden.

Doch die eingangs beschriebenen Massnahmen sind wohl noch nicht die richtigen Antworten zur Beruhigung der integrativen Schule. Sie führen nur zu mehr Diagnosen, zu noch mehr Absprachen und mehr Administrations- und Organisationsaufwand.

Der Schlussbericht zur Systemevaluation über die Wirksamkeit der integrativen Volkschulen erfolgt wiederum erst im 2023. Auf diese Resultate sind wir Grünliberalen gespannt. Auch deshalb empfehlen wir den Anzug stehen zu lassen – und – bis jene Antworten gefunden und jene Massnahmen getroffen sind, die die Schule wieder zu einem Ort für die aller meisten macht und für die ganz wenigen, die einer besonderen Förderung bedürfen, spezielle Angebote bereitstellt, die auf ihre ganz spezifischen Bedürfnisse eingehen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht zum Regierungsratsbeschluss zum Anzug Annemarie Pfeifer und Konsorten betreffend Evaluation und Beruhigung der Integrativen Schule
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395589.pdf

Bildquelle:
https://www.nzz.ch/schweiz/schule-kritik-an-integrativem-unterricht-ruf-nach-kleinklassen-ld

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