Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Keine Diskriminierung an Schulen

Die Petitionskommission ist der Meinung, der Regierungsrat hat noch nicht alle offenen Fragen bezüglich einer diskriminierungsfreien Schule beantwortet und empfiehlt erneut die Überweisung des Geschäfts zur Stellungnahme.

Der Lernplan gibt Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen , die Bildungsziele und die Werte nach denen sich die Volksschule richtet:

  • Sie geht von christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen aus.
  • Sie ist in Bezug auf Politik, Religionen und Konfessionen neutral. Sie fördert die Chancengleichheit.
  • Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter.
  • Sie wendet sich gegen alle Formen der Diskriminierung.
  • Sie weckt und fördert das Verständnis für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und die Erhaltung der natürlichen Umwelt.
  • Sie fördert den gegenseitigen Respekt im Zusammenleben mit anderen Menschen, insbesondere bezüglich Kulturen, Religionen und Lebensformen. Sie geht von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen aus und geht konstruktiv mit Vielfalt um.
  • Sie trägt in einer pluralistischen Gesellschaft zum sozialen Zusammenhalt bei.

Darüber hinaus gilt für das Schulpersonal die Standesregel 9, des Dachverbands für Lehrer und Lehrerinnen Schweiz – DAS RESPEKTIEREN DER MENSCHENWÜRDE:

  • Die Lehrperson wahrt bei ihren beruflichen Handlungen die Menschenwürde, achtet die Persönlichkeit der Beteiligten, behandelt alle mit gleicher Sorgfalt und vermeidet  Diskriminierungen. Die zentrale Maxime ist der unbedingte Respekt vor der menschlichen Würde, die Wahrung der körperlichen und seelischen  Unversehrtheit. Zu den verbotenen Verletzungen der menschlichen Würde zählen entwürdigende Strafpraktiken, das Blossstellen von Menschen vor anderen, das Lächerlichmachen und die  Etikettierung mit benachteiligenden Persönlichkeits- oder Milieueigenschaften (z.B. dumm, minderbegabt, hässlich, ärmlich, einfach, verlogen usw.). Ebenso wie auf die Wahrung der Würde anderer achtet die Lehrperson auf die Wahrung ihrer eigenen Würde. Nicht statthaft sind systematische, willentliche oder fahrlässige Benachteiligungen von Lernenden wegen deren Denkart, Begabung, Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung, Religion, familiärer Herkunft oder Aussehen. Die Lehrperson darf ein sich aus der schulischen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis in keiner Weise missbrauchen. Es ist nicht auszuschliessen, dass Beteiligte das Handeln von Lehrpersonen, welche sich an diese Verbote halten, im Einzelfall dennoch als verletzend erleben. Entscheidend ist dann die Frage, ob ein Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit gegeben war und  ob die Lehrperson die von Berufsleuten zu erwartende Sorgfalt hat walten lassen.

Wie aber erreichen und unterstützen wir mit diesen Artikeln das Schulpersonal ganz konkret im Umgang mit Diskriminierung im Schulalltag? Welche Strategien wenden die Lehr- und Fachpersonen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen an – zum Beispiel wenn….

  • Eine Schülerin auf dem Pausenhof als „du dumme Lesbe“ oder ein Schüler als „schwule Sau“ beschimpft wird?
  • Ein Mitschüler einem Mädchen mit Kopftuch vorwirft, eine Terroristin zu sein?
  • Eine Schülerin einen Schüler rassistisch beleidigt?

Wie reagieren in diesen konkreten Situationen? Darüber hinwegsehen, sie als Ausnahme abtun oder als Konflikt zwischen Einzelpersonen, die sie selbst austragen müssen?

Ich meine es braucht eine Strategie, einen Leitfaden, der das Schulpersonal bei ihrer Antidiskriminierungsarbeit konkret im Schulalltag unterstützt. Damit alle Lehrpersonen mit solchen Situationen souverän und kompetent umgehen können.


Grosser Rat 20. Oktober 2022: Votum zu den Berichten der Petitionskommission zur Petition P425 und P434  betreffend „Diskriminierungsfreie Schule“

Die Petitions-Kommission ist der Meinung, dass man nicht von einem Idealtypus Lehrperson ausgehen sollte. Dem kann ich mich im Namen der Grünliberalen anschliessen.

In einer Schule der sexuellen, geschlechtlichen und kulturellen Vielfalt ist es aber notwendig, dass sich alle Lehr- und Fachpersonen und Schulsozialarbeitenden kompetent im Umgang mit diesen Themen fühlen, damit ausgrenzendes oder feindseliges Verhalten keinen Platz hat.

Mit Blick auf das spätere Agieren der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Gesellschaft, haben die Schulen die Möglichkeit, diskriminierenden Denkmustern auf allen Ebenen und in jedem Lebensbereich entgegenzuwirken. Schlussendlich sollen alle Schülerinnen und Schüler die gleichen intakten Chancen haben. Ganz unabhängig davon – woher sie kommen, wie sie aussehen, welcher Religion sie angehören – oder welche Geschlechtsidentität sie haben.

Auch im 2022 ist immer noch in Berichten zu lesen, dass Homophobie an Schweizer Schulen vorkommt und junge Jugendliche täglich teils subtile, teils offene Ausgrenzung, Beschimpfungen und auch Gewalt erleben. Dieser Umstand beeinflusst die schulischen Leistungen der Betroffenen und führt zu psychosozialen Problemen.

Erst im Januar dieses Jahres hat eine grossangelegte Studie der Pädagogischen Hochschule Freiburg mit über 2200 teilnehmenden Jugendlichen aus der Deutschschweiz ernüchternde Ergebnisse geliefert und angemerkt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es fehle an Verständnis für die Werte einer toleranten, gleichwertigen Gesellschaft.

Weil es ein klares Bekenntnis zur gesellschaftlichen Vielfalt braucht, empfehle ich die Petition ein weiteres Mal zur Stellungnahme an die Regierung zu überweisen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der Petitionskommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100402/000000402694.pdf

Studie Pädagogische Hochschule Freiburg: https://phfr.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/951/file/Diss_Patrick_Weber_2022.pdf

Medienberichte:
https://www.tagesanzeiger.ch/schwuchtel-schwule-sau-in-schulen-sind-demuetigungen-alltag-472483348677

Bildquelle:
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/berlin-zunehmend-diskriminierung-an-schulen-erfasst-a-1278931.html

Leistungsbericht FHNW 2021

Grosser Rat 21. September 2022: Bericht der IPK FHNW betreffend Berichterstattung über die Erfüllung der Leistungsauftragsperiode 2021

Der Rückblick auf die Leistungsperiode 2021 zeigt, dass die Fachhochschule Nordwestschweiz immer noch von einschränkenden Bedingungen wegen der Corona-Pandemie stark geprägt war. Es ist daher verständlich, dass trotz einer gewissen Gewöhnung an die Umstände, bei vielen Studierenden und Mitarbeitenden nach zwei Jahren anhaltender Mehrbelastung und Unsicherheit eine gewisse Ermüdung feststellbar war.

Umso erfreulicher, dass die FHNW auch im Jahr 2021 – mit insgesamt 13’404 Studierenden – zu einer gefragten Schweizer Fachhochschule zählte und die finanziellen und organisatorischen Ziele erfüllt werden konnten.

3’142 qualifizierte Fachkräfte konnten im 2021 in den Arbeitsmarkt entlassen werden. Angesichts des branchenübergreifenden Fachkräftemangels, profitiert unser Wirtschaftsstandort wesentlich davon.

Die Ausbildung gehört zum Kerngeschäft der Fachhochschule Nordwestschweiz. Nun hält der Bericht der IPK FHNW fest, dass bei den Neueintritten ein Rückgang von insgesamt 5% zu verzeichnen war. Das ist tatsächlich nicht zufriedenstellen.

Insbesondere ist die Pädagogische Hochschule von weniger Neueintritten betroffen. Der Anmelderückgang von 8 Prozent Studierenden ist in Anbetracht des Lehrpersonenmangels besorgniserregend. Die genauen Ursachen sind nicht ergründet. Vermutet wird unter anderem, dass andere Fachhochschulen attraktiver sein könnten. Vermutungen bringen uns aber nicht weiter. Eine Evaluation der Gründe ist notwendig. Ebenso wäre ein Vergleich der Ausbildungsgänge mit jenen der anderen Pädagogischen Hochschulen interessant, welche über steigende Anmeldungszahlen verfügen.

Dabei stehen immer wieder dieselben Themen auf dem Präsentierteller. Sei das die Verknüpfung von Theorie und Praxis, aber auch der mangelnde Berufsbezug von Dozierenden.Parlamentarische Vorstösse sind hierzu hängig. Eine praxisorientierte Ausbildung bedingt auch praxisnahe Dozierende, weshalb bei bestimmten Fächern eine mehrjährige Berufspraxis Voraussetzung sein sollte.Es besteht diesbezüglich klar Handlungsbedarf, denn es gehört zu den zentralen Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen, mit einer attraktiven, praxisnahen, pädagogisch fundierten und berufsspezifischen Ausbildung dazu beizutragen, dass längerfristig auch die Berufsattraktivität wieder steigt.

Lehrer oder Lehrerin sein bedeutet, einen gesellschaftlich systemrelevanten und hoch anspruchsvollen Beruf auszuüben.

Eine als Studium konzipierte Berufsausbildung, wie sie an der Pädagogischen Hochschule angeboten wird, muss sich dringend und vertieft der Frage stellen, wie die berufliche Qualifikation am besten erreicht wird. Dazu gehört eine Überprüfung des Assessments, des stark modularen Aufbaus und der teilweise vor allem wissenschaftlich, aber wenig praxisnah orientierten Inhalte. Ausserdem muss das Berufsfeld in die Konzeption der Ausbildung stärker einbezogen werden – so wie das in anderen Berufsausbildungen der Fall ist.

Zusammenfassend soll die PH FHNW grundlegend klären, wie sie den Zusammenhang zwischen Studium und Berufsausbildung herstellen will, so dass eine Berufsausbildung auf sehr hohem Niveau mit entsprechenden Anforderungen gelingen kann.

Richten wir nun aber den Blick in die Zukunft der Fachhochschule Nordwestschweiz – als öffentliche Bildungs- und Forschungsinstitution – mit 9 innovativen Studiengängen. Die Institution ist nach der Corona-Krise allmählich wieder zur Normalität zurückgekehrt. Sie kann die Erfahrungen der letzten Jahre mitnehmen und neu erworbene Kompetenzen zu optimierten Prozessen führen. In der Konsequenz können die vergangenen Herausforderungen zu einer nachhaltigenWeiterentwicklung der Fachhochschule beitragen.

Diese Chancen gilt es zu packen, damit der Wissenstransfer von praxisrelevanten Forschungsergebnissen auch tatsächlich im jeweiligen Berufsfeld ankommt
Sei das in der Industrie, der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen, der Kultur und aber auch der Bildung.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Berichte:

Medien:

Au vor 100 Joor zämme

NOTIZ:  Persönlicher Blickwinkel zu den Jubiläumsfeierlichkeiten „500 Joor zämme, Basel und Riehen“

Am 24. Juni 1923 leiteten 22 Kanonenschüsse früh morgens um 6 Uhr bei strahlend schönem Wetter das Jubiläumsfest zum gemeinsamen Festanlass zur 400 jährigen Feier der Vereinigung Riehen-Basel ein.

Das reichgeschmückte Dorf rüstete sich zum Empfang der Ehrengäste: Regierung, Bürgerrat, Vertreter von Grossrat, Universität, Gerichten und Kirche, des National- und Ständerates zogen durch die spalierbildende Jugend unter festlichem Glockengeläute zum Gemeindehaus.

Mein Grossvater Robert Wenk (1898-1954) ritt stolz auf seinem Schimmel «Elster» (Bildmitte vorne) im Festumzug mit und der damalige Gemeindepräsident Otto Wenk hielt die Begrüssungsansprache.

Otto Wenk war von 1906 bis 1935 Gemeinde- und Bürgerratspräsident von Riehen. Er vertrat zudem 33 Jahre lang die Liberale Partei (heute LDP) im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Sein Sohn Wolfgang trat später in seine Fussstapfen und wurde ebenso zum Riehener Gemeindepräsidenten und in den Grossen Rat gewählt.

Regierungsratspräsident Dr. R. Niederhauser entbot der Jubilarin die Glückwünsche der Stadt, Gemeindepräsident Schlup aus Bettingen als Geschenk, die in Bronze ausgeführte Festplakette von Hans Frei (1868-1947; Medailleur, Modelleur und Bildhauer), der wiederum mit Emma Wenk verheiratet war.

Emma Wenk war die Tochter von Hans Wenk.  Er war der erste vom Volk gewählte Freisinnige Riehener Gemeindepräsident, der dieses Amt zwischen 1876 und 1891 innehatte.

An die 50’000 Leute pilgerten am 24. Juni 1923 nach Riehen, um sich den malerischen Festzug anzusehen. Dies war unter anderem dank der von Basel nach Riehen ununterbrochen fahrenden Strassenbahn möglich. Seit 1908 besteht die Tram-Verbindung nach Riehen und ist bis heute eine zentrale Strecke des Basler Tramnetzes.

Warum die Feierlichkeit erst 1923 und nicht wie vorgesehen im 1922 stattfand, kann man neu im Gemeindelexikon von Riehen online nachlesen: https://www.lexikon-riehen.ch/ereignisse/feier-400-jahre-riehen-zu-basel/
Das Lexikon wurde von der Gemeinde Riehen im Hinblick auf das Jubiläum der 500-jährigen Zugehörigkeit zum Kanton Basel-Stadt lanciert.

Am Wochenende vom 2. bis 4. September findet nun das Jubiläumsfest «500 JOOR ZÄMME» statt. Riehen und Basel blicken auf eine 500 Jahre alte gemeinsame Geschichte zurück und wollen auch die Zukunft miteinander gestalten.

Es erfüllt mich doch mit Stolz, wenn ich auf meine Ahnen und ihre politische Geschichte zurückschaue und mich als demokratisch gewählte Grünliberale Parlamentarierin – stellvertretend für die Riehener Bevölkerung – im Kanton Basel-Stadt einsetzen kann. Ein Privileg. In diesem Sinne bedanke ich mich ganz herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen bei meiner Wählerschaft. 

Ich freue mich sehr gemeinsam mit der Bevölkerung von Riehen und Basel, das bevorstehende Fest zum 500-jährigen Jubiläum mit einem tollen imposanten Programm gebührend zu feiern.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quellenangabe:
https://www.baslerstadtbuch.ch/chronik/1923/06/24/sonntags-war-der-offizielle-festtag.html
https://www.lexikon-riehen.ch/organisationen/liberaldemokratische-partei-riehen-bettingen-ldp/
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Frei_(Medailleur)

Hompage Festanlass:
https://www.500joorzämme.ch

Medien:
https://telebasel.ch/2021/12/09/basel-und-riehen-feiern-500-jahre-verbundenheit/?channel=105100

 

Lehrmittelkommission für Basel-Stadt

NOTIZ zum Antrag für die Wiedereinführung der Lehrmittelkommission in Basel-Stadt

„Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Lehrmittel ein zentrales Instrument. Sie bilden die Grundlage für den Unterricht und für die Erreichung der Lernziele. Die Evaluation und Beurteilung von Lehrmitteln sind bedeutend“ meint Christine Staehelin, unsere Fachgruppenleiterin Bildung bei den Grünliberalen Basel-Stadt und Primarlehrerin.

Gemäss dem Schulgesetz § 126, der im Jahr 2010 aufgehoben wurde, wurde vom Synodalvorstand, heute Vorstand KSBS, eine ständige Lehrmittelkommission eingesetzt, die das Recht hatte, weitere Sachverständige beizuziehen.
D.h. bis zu jenem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Lehrmittelkommission vom Synodalvorstand gewählt und es war öffentlich bekannt, wer Mitglied der Lehrmittelkommission war.
Damit wurde gewährleistet, dass Lehrpersonen die Möglichkeit hatten, Lehrmittel zu prüfen und zu evaluieren, bevor sie für die Lehrmittelliste vorgeschlagen wurden.

Heute ist die Mitwirkung im Schulgesetz § 79 Erziehungsrat Abschnitt 8 geregelt, aber nicht genauer definiert. So ist nicht geklärt, wie die Lehrpersonen, die an der Evaluation teilnehmen, ausgewählt werden. Ihre Namen sind bei den Evaluationsberichten eingeschwärzt. Ausserdem sind die Evaluationsberichte nicht öffentlich. Zudem liegt die Leitung des Evaluationsteams jeweils bei der Fachstelle Pädagogik und nicht mehr beim Vorstand der KSBS.

Damit die Lehrpersonen einbezogen werden und mehr Mitspracherechte bekommen, hat Christine Staehelin einen Antrag auf eine ständige Lehrmittelkommission beim Erziehungsdepartement gestellt, der nun von den Stufenkonferenzen und vom KSBS Vorstand einstimmig unterstützt wird, wie im Basler Schulblatt vom 1. Juli 2022 zu lesen ist.

In anderen Kantonen – so auch in allen anderen Kantonen der Nordwestschweiz – bestehen bereits Lehrmittelkommissionen.

Ich meine, es ist auch ein Gewinn für unseren Kanton, wenn sowohl Vertretungen der Schulleitungen als auch der Lehrpersonen ihre spezifischen Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in den Beurteilungsprozess von Lehrmitteln einbringen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quelle Schulblatt: https://ks-bs.edubs.ch/aktuelles/ksbs-vorstandssitzung-im-juni-ja-zur-wiedereinfuehrung-einer-lehrmittelkommission-leistungscheck-als-foerderinstrument-weitgehend-unbrauchbar

Bildquelle: https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/baselbieter-landrat-fur-lehrmittelfreiheit-statt-verbot-ld.1368538

Teilpensen von Lehrpersonen

Schriftliche Anfrage Juni 2022
betreffend Teilpensen von Lehrpersonen in der Volksschule von Basel-Stadt.

Im Zusammenhang mit dem Mangel an Lehrpersonen ist ebenso die Diskussion der Teilpensen in den Fokus gerückt. Beispielsweise in der NZZ am Sonntag vom 12. Juni 2022, wo ausgeführt wurde, dass mit einer Aufstockung aller Pensen um ein Prozent im Kanton Zürich 250 Vollpensen geschaffen würden.

Der Zahlenspiegel Bildung 20/21 des Kantons Basel-Stadt zeigt auf, dass im Jahr 2019 83% aller Lehrpersonen mit einem Teilpensum von durchschnittlich 66 Prozent arbeiteten. Im Total sind an der Volkschule im Schuljahr 2019/20 2610 Lehrpersonen angestellt. Sie teilen sich ein Total von 1710 100%-Pensen. Die Zahlen werden nicht weiter aufgeschlüsselt.

Abgesehen davon, dass es grundsätzlich interessant ist, die Ursachen für die Teilzeitanstellungen der Lehrpersonen auf der Primarstufe zu ergründen, ist die Tatsache auch deshalb von Bedeutung, weil dies dazu führt, dass die Schülerinnen und Schüler von zahlreichen Personen unterrichtet werden.

Aber gerade die Beziehungsarbeit und damit verbunden der Zeitfaktor im Umgang mit der Schülerschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Dieser Aspekt ist besonders deshalb wichtig, weil kaum mehr eine Klassenlehrperson im Vollpensum unterrichtet. Auf der Sekundarstufe sind Teilpensen wegen des Fachunterrichts eventuell eher erklärbar.

In Zusammenhang mit dem Lehrpersonenmangel und den damit einhergehenden pädagogischen Auswirkungen interessieren nun aber insbesondere die quantitativen Aspekte. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezüglich Teilpensen. Dabei gehe ich von der Berücksichtigung von kumulierten Pensen aus, wenn Lehrpersonen standortübergreifend arbeiten.

  1. Wie viele Lehrpersonen arbeiteten in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 an der Volksschule im Total, wie viele davon mit einem Teilpensum?
  2. Basierend auf dem Zahlenspiegel 20/21, wie verteilen sich die Teilpensen von 2019 auf die unterschiedlichen Stufen der Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule)?
  3. Wie sind die Teilpensen der Lehrpersonen im Schuljahr 2019/20 in der Primarstufe und Sekundarstufe umfangmässig verteilt? Bitte nach Beschäftigungsgrad aufschlüsseln.
  4. Wie viele Studierende arbeiten in den Jahren 2019/2020/2021 in einem Teilpensum in der Volksschule? In welchem Umfang? Auf welcher Stufe?
  5. Wie viele Teilpensen werden in der Volksschule von Lehrpersonen ohne Ausbildung bzw. adäquater Qualifizierung unterrichtet? In welchem Umfang, welcher Stufe?
  6. Welche Ursachen liegen den Teilpensen aus Sicht der Regierung zu Grunde, grundsätzlich und im speziellen in Bezug auf die strukturelle Überzeit und die allgemeine Arbeitsbelastung von Lehrpersonen?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Medienbericht:
https://www.bzbasel.ch/schweiz/lehrermangel-teilzeitlehrer-sollen-aufstocken-so-einfach-liesse-sich-das-problem-loesen-ld.2305818

Bildquelle:
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/dienst-und-arbeitsrecht/teilzeitbeschaeftigung-teilzeitbeschaeftigung-im-blockmodell-frueher-jahresfreistellung

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