Sandra Bothe-Wenk

Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Luftqualität an Basler Schulen verbessern

Während der Corona-Pandemie ist die Luftqualität an den Basler Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit und der Medien gerückt. Wie sich die pandemische Lage weiterentwickelt ist unklar. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll die Zeit jetzt zur Vorbereitung eines Konzepts ab kommendem Schuljahr 22/23 zu nutzen und die bereits gemachten Erfahrungen in die Überlegungen zur Verbesserung der Luftqualität in den Klassenzimmern einzubauen.
Schulleitungen die Verantwortung für die Raumqualität in den einzelnen Schulzimmern zu übergeben, obwohl sie selbst nicht vor Ort im Klassenzimmer unterrichten, finde ich nicht praktikabel.
Die Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt hat sich vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt und die Fachmeinung eines Architekten eingeholt. Basierend auf den Erkenntnissen habe ich eine Erstüberweisung der Motion unterstützt und der GLP-Fraktion empfohlen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend bessere Luftqualität an Basler Schulen im Winter 2022/23

Es ist unbestritten, dass eine gute Luftqualität unabdingbar für das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ist. Unabhängig von der Pandemiesituation müssen CO2-Werte unter 1000 ppm in Schulen eingehalten werden.

Corona hat aber deutlich gezeigt, dass die Schulen konzeptionell wenig bis gar nicht auf eine nachhaltige Raumlüftung vorbereitet waren. Dabei waren die Notwendigkeit und der Nutzen schnell erkannt. Pandemiegerechtes Lüften verringert die Infektionswahrscheinlichkeit durch Aerosole.

Nach Ansicht der Grünliberalen macht die Forderung der Motion Sinn, mittels ganzheitlichen Konzepts die Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt anzuvisieren.

Im Hinblick, dass sich die Schulen auf das Herbst-Winter Semester jetzt vorzubereiten haben, wird mit der Erstüberweisung eine Grundlage durch die Regierung geschaffen, wie weiter zu verfahren ist.

Wir teilen alle die Meinung, dass niedrige CO2-Werte durch Lüften erreicht werden. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden,potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Dies wiederum setzt voraus, dass die Luftqualität mittels CO2-Messgeräte kontrolliert wird. Deshalb halten die Grünliberalen die standardmässige Ausstattung von Klassenzimmern mit CO2-Messgeräten für zielführend. Umso mehr, weil sich die Luftqualität in den zahlreichen Unterrichtszimmern voneinander unterscheidet.

Ohne Messgeräte führte es in der Vergangenheit dazu – während der akuten pandemischen Lage -, dass manche Lehrpersonen im Winter praktisch mit durchgehend geöffneten Fenstern unterrichteten. Andere wiederum lüfteten nur in der Pause.Kritischer sehen wir, die Schulen mit festinstallierten Lüftungssystemen auszurüsten.

Lüftungssysteme können nicht einfach in bestehende Gebäude eingebaut werden, ohne dass dies grosse bauliche Massnahmen nach sich ziehen würde. In Lüftungssystemen steckt zudem viel graue Energie. Neben den Materialien, der Herstellung und dem Lieferweg sind es vor allem der Betrieb, der Unterhalt sowie die Reinigung der Systeme, die viel Energie verbrauchen und hohe Kosten verursachen. Sie vergrössern ausserdem das Bauvolumen, was zu einem höheren Ressourcenverbrauch führt.

Das mag der Grund sein, warum man davon abkommt, fixe Lüftungs-Systeme mit integrierten Luftfiltern zu verbauen. In der Konsequenz braucht es aber gerade deswegen ein nachhaltiges Konzept mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen und Standards, um die Luftqualität in den Räumen festzulegen.

Mobile Luftreiniger wiederum sind teuer, brauchen viel Platz und sind nicht geräuschlos. Sie reduzieren den CO2-Gehalt in Innenräumen kaum. Studien haben gezeigt, dass das Stosslüften weitaus wirksamer ist.

Das Fazit aus der Darlegung ist:
In Zeiten, da nicht nur der CO2-Gehalt in Räumen, sondern insbesondere die CO2-Belastung der Umwelt durch Produktion, Betrieb und Unterhalt von Installationen reduziert werden sollen, setzt eine Mehrheit der Grünliberalen auf die einfache und wirksame Methode des Fensteröffnens und die Kontrolle des CO2-Gehalts durch Messgeräte.

Dies gilt auch für Schulen mit fixen Lüftungssystemen, weil darauf geachtet werden muss, dass der Umluftanteil zugunsten des Frischluftanteils möglichst reduziert wird.

In Bezug auf eine kurz- und langfristige Konzeption und darauf basierende Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt, stehen für die GLP Fragen im Raum, auf deren Beantwortung durch die Regierung wir gespannt sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion von Pascal Pfister (SP) betreffend Konzept Luftqualität an Basler Schulen:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396926.pdf

Bildquelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118659/Studie-im-Klassenzimmer-Stosslueften-wirksamer-als-Filtergeraete

Späterer Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler

Der Vorstoss, den Schulbeginn im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich um 30 bis 60 Minuten nach vorne zu verschieben und für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich flexibel zu gestalten ist sympathisch und durchaus verständlich. Ich selbst gehöre zu den Eulen und nicht zu den Lerchen.
Der Kanton Basel-Stadt ist was den Schulstart betrifft aber bereits sehr fortschrittlich unterwegs. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Basel-Land, startet die Schule bei uns einheitlich um 8 Uhr. Basel reagierte damit auf eine Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2013. Das Expertenstatement vom Kinderspital Zürich, auf das sich die Motionärinnen beziehen, ist meiner Meinung nach unter dem Aspekt zu beurteilen, dass in Zürich die Schulen um 7.30 Uhr starten.
In der Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt wurde das Thema von allen Seiten betrachtet, diskutiert und argumentiert. Schlussendlich waren sich aber alle Mitglieder einig, die Gegenargumente überzeugten mehr. Dabei stand vor allem die Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Fokus, die garantiert werden müssen, ebenso aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  Argumentiert wurde auch mit einem drohenden Abbau der Bildungsqualität an den Basler Schulen.

Die Standpunkte der Fachgruppe unterstütze ich. Ich erkenne keinen Mehrwert, wenn anstatt Schule Betreuungsangebote aufgebaut werden müssen – die Kinder schlafen ja dann nicht länger – aber es findet ein Abbau beim Schulprogramm statt und anstatt Freizeit, besuchen die Kids Lernangebote, wenn sie mit der Selbständigkeit überfordert sind. Privilegiert werden diejenigen Kinder, deren Eltern zu hause sind, was wiederum dann eher Frauen trifft. Das soziale Gefälle wird verstärk und die Chancenungleichheit nimmt in der Konsequenz zu.

In der Debatte zum Vorstoss war ich eine der letzten Rednerinnen. Viele Argumente wurden von meinen Grossratskolleginnen und Kollegen bereits eingebracht. Daher habe ich das Votum für die Grünliberalen gekürzt und auf einzelne Punkte fokussiert. Ich stelle interessierten LeserInnen das vollständige Votum zur Verfügung. Der Vorstoss wurde nicht zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend späterer Schulbeginn am Morgen für Schülerinnen und Schüler

Der Schulunterricht beginnt in Basel um 8 Uhr – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Kinder und Jugendlichen einen noch späteren, flexibleren Schulbeginn wünschen. Wir können sie aber nicht für daraus folgende Nachteile verantwortlich machen.

Die Einführung der Blockzeiten, und damit der gleichzeitige Unterrichtsbeginn für alle Schulstufen, stellt einen Meilenstein dar bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Kinder verlassen gleichzeitig das Haus. Beide Elternteile können ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen – und dennoch schlafen die Kinder in Basel länger als in anderen Kantonen!

Wollen wir kein Abbau beim Schulprogramm, führt noch längeres Ausschlafen zu noch kürzeren Pausen. Es sei denn, der Schulbetrieb würde in den Abend hinein verlegt. Was in der Konsequenz einen Abstrich bei den Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bedeutet.

Führen wir auch in der Primarschulen eine Einlaufzeit ein, würden jährlich 190 Lektionen fehlen. Somit würden wir einen Abbau bei der Bildungsqualität betreiben oder verzichten damit auf musische Fächer oder Sport – wie das Pilotprojekt in Gossau. Also Fächer, für deren Berechtigung wir in Basel kämpfen.

Müssten aber alle Schulen in irgendeiner Form die Stundentafeln garantieren, wäre dies mit noch mehr Bürokratie und Organisationsaufwand verbunden – und das in einer Zeit, da die Schulen aufgrund des langjährigen Reformzustands und der integrativen Schule bereits über die Massen belastet sind.

Ich finde es ebenso heikel, den Fernunterricht als Argument für besseres Lernen beizuziehen. Die Erfahrungen mit dem digitalen Lernen sind durchzogen. Es wurde festgestellt, dass es zu einer Mehrbelastung der Eltern geführt hat – dort, wo die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen beim selbstständigen Lernen unterstützen konnten. Dort, wo das nicht möglich war, hat es vor allem zu Benachteiligungen geführt und zu einer Verringerung der Chancengleichheit.Das bedürfnisgerechte Wählen der Umsetzungsmodelle durch die Sekundar-Schulstandorte sehen wir ebenso kritisch, weil es die Gewichtung von zahlreichen Bedürfnissen voraussetzt.

Es werden noch grössere Unterschiede an den öffentlichen Schulen kreiert als die, die wir aufgrund der Teilautonomie haben. Die Eltern haben keine Wahlfreiheit und es ist problematisch für die Chancengerechtigkeit der Kids.

Damit die Umsetzungsmodelle für berufstätige Eltern und deren Kinder und Jugendliche nicht zum Nachteil werden, sollen zusätzliche Angebote im Betreuungsbereich und bei den Lernangeboten aufgebaut werden.

Die Probleme, die ein späterer Schulbeginn schafft, werden also erkannt und es zeigt, dass viele Kinder schlussendlich nicht länger schlafen könnten, wenn sie ein Betreuungsangebot nutzen müssten – oder anstatt Freizeit hätten, ein Lernangebot besuchten.

Schwer tut sich die GLP auch damit, dass der Entscheid für einen späteren Schulbeginn an den Berufsfachschulen, wo der Unterricht jetzt um 7.30 Uhr beginnt, diesen Schulen überlassen bleiben soll.

Für diese Jugendlichen sind der jetzt schon frühere Unterrichtsbeginn und der oft schon frühere Arbeitsbeginn im Betrieb offenbar kein Problem.

Wenn daraus aber eine Benachteiligung der Leistungsmöglichkeiten und der psychischen Gesundheit resultiert, wie die Motion für alle anderen Schülerinnen und Schüler darlegt, dann stellt sich den Grünliberalen die Frage, wie die bereits bestehenden Nachteile der Berufslehrenden in dieser Hinsicht legitimiert werden?

Und wie die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden kann, wenn der Unterschied zur Schule derart einschneidend für die Jugendlichen ist?

Mit dem im Vergleich zu anderen Kantonen späteren Schulbeginn um 8 Uhr hat Basel-Stadt bereits auf die Ergebnisse der Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2013 reagiert. Daran wollen wir Grünliberalen nicht rütteln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Motion von Franziska Roth und Alexandra Dill (SP) späterer Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396925.pdf

Bildquelle:
https://www.waz.de/mediacampus/best-of/soll-die-schule-spaeter-anfangen-id11771962.html

Notiz: Basel hat auf das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Studie von Sakari Lemola von der psychologischen Fakultät der Universität Basel, den Schulbeginn um 20 Minuten für alle Kinder und Jugendlichen verschoben!

Studie: https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Sp-terer-Schulbeginn–wachere-Jugendliche—bereits-bei-Verschiebung-um-20-Minuten.html

Untersuchung nach Einführung des späteren Schulbeginns in Basel:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni-Nova/Uni-Nova-127/Uni-Nova-127-Spaeterer-Schulanfang-wachere-Kinder.html

Ganzjahresbetrieb für die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen

Weil die Kindertankstellen unbestritten mit ihrem niedrigschwelligen Angebot einen sinnvollen Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen leisten, habe ich mich für das Budgetpostulat über Fr. 53’000 eingesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass das Angebot auch in den Wintermonaten offen bleibt. Ursprünglich zwar für den Sommerbetrieb gedacht, funktioniert das Konzept für das ganze Jahr bestens, davon bin ich überzeugt. Die Kindertankstellen sind wichtige Bewegungs- und Begegnungsort und mittlerweile beliebter Treffpunkt für die Kinder und Eltern aus dem Quartier um die Claramatte und Oekolampad.

Auch die Mehrheit der Grünliberalen Fraktion kann das Anliegen der Petentschaft, nach einem dauerhaften Ganzjahresbetrieb, sehr gut nachvollziehen. Die Petitionskommission kam bereits im Januar 2021 zu diesem Schluss. Um den Winterbetrieb 2022 zu sichern, hat sie in ihrem Bericht erstmals die Möglichkeit eines Budgetpostulat ins Spiel gebracht.

Weil die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen wichtige und gut verankerte Anlaufstellen im Quartier sind, wird im Regierungsratsbeschluss zum Postulat sogar vorgeschlagen, dass sie ihre Angebote verstärkt an die ganze Quartierbevölkerung richten und der Betrieb, im Sinne der Quartiersarbeit, weiterentwickelt werden könnte. Der Punkt ist hingegen, Geld soll gemäss Regierungsrat dafür erst im 2023 fliessen. Damit wäre der Winterbetrieb im 2022 alles andere als gesichert gewesen. Ich freue mich daher, dass der Grosse Rat deutlich ja zu diesem wichtigen Angebot gesagt hat und das vorgezogene Budgetpostulat überwiesen wurde.


Grosser Rat 28. April 2022: Votum betreffend Budgetpostulat für 2022 Michelle Lachenmeier betreffend Erziehungsdepartement, Dienststelle 290, Jugend, Familie und Sport, Transferaufwand (Robi-Spielaktionen, Kindertankstellen)

Die Bereitschaft der Regierung, eine Weiterentwicklung des beliebten Begegnungs-Angebots der Robi-Spielaktionen zu prüfen, begrüssen die Grünliberalen.

Dennoch wirft sie Fragen hinsichtlich der Organisation, der Zuständigkeiten, der Finanzierung und auch der Folgekosten auf. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird über das Erziehungsdepartement finanziert, die Quartierarbeit hingegen über das Präsidialdepartement. Bisher war das eigenständige Projekt der Robi-Spielaktionen zielführend und als Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit bei der OKJA angesiedelt.Wir verstehen den Vorschlag des Regierungsrats sodann als Option. Hingegen liegen noch keine konkreten Konzepte für ein «Joint-Venture» zur Umsetzung auf dem Tisch. Unter Einbezug der Akteure, sollen Szenarien erst entwickelt werden, damit auch der Nutzen und das Potenzial abgewogen werden können. Das Vorhaben braucht Zeit. Wohl nicht zuletzt darum schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht, dass eine Finanzierung allenfalls ab 2023 möglich ist.

Aus Sicht der GLP besteht kein Grund, warum der „Winterbetrieb 2022 ja/nein“ der Kindertankstellen Claramatten und Öekolampad an die Weiterentwicklung des Angebots gekoppelt werden soll. Die Geschäfte können losgelöst voneinander behandelt werden.

Deswegen positionieren sich die Grünliberalen für die 2. Überweisung des Bugdetpostulats.  Der Regierungsrat anerkennt in seinem Bericht das unbestrittene grosse Interesse der Bevölkerung am Ganzjahresbetrieb. Der Winterbetrieb der Kindertankstellen war bereits im 2021 ein voller Erfolg. Zwischen November und März nutzten gegen 2700 Kinder das Angebot.

Der Fraktion der Grünliberalen ist es wichtig, den Betrieb in den Wintermonaten im 2022 für die Kinder und die Quartierbevölkerung sicherzustellen und grundsätzlich einen Betrieb ohne Unterbruch zu gewährleisten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorgezogenes Budgetpostulat von Michelle Lachenmeier
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111497

Petition P424 betreffend „Weiterführung des Betriebs der Kindertankstelle Oekolompad während der Wintermonate 2020/21
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396759.pdf

Bildquelle:
http://www.robi-spiel-aktionen.ch/mittagstische/claramatte.php

Hervorragender Leistungsnachweis für das Swiss Tropical and Public Health Institute

Christer Joho von den Grünliberalen Basel-Stadt hat gemeinsam mit mir einen Entwurf für ein grünliberales Votum erarbeitet, welches ich an der Sitzung im Grossen Rat schlussendlich nicht gehalten habe. Die Berichterstattung der Regierung und der Interparlamentarischen Kommission wurden zurecht nicht bestritten.
Auch die  Fraktion der Grünliberalen nimmt die Leistungen des Swiss TPH einstimmig und wohlwollend zur Kenntnis und anerkennt das einzigartige Profil des Swiss Tropical and Public Health Institute. Auf Grund des Ausschlusses aus dem Horizon Europe Forschungsprogramm haben wir uns aber grundsätzliche Gedanken zur Situation des Instituts gemacht. Ich stelle diese im unten stehenden Absatz den interessierten Lesern gerne zur Verfügung.


Grosser Rat 27. April 2022: Vermerk zur Berichterstattung des Schweizerischen Tropen- und Public Health Instituts (Swiss TPH) betreffend der Leistungsauftragsperiode 2017- 2020.

Das Institut hat sich auch in den Corona-geprägten Jahren als bedeutender Player und verlässlicher Partner kantonal und national positioniert und sich durch wissenschaftliche Forschungsarbeiten und diesbezügliche Publikationen profiliert. Zahlreiche Mitglieder des Swiss TPH waren überdies mit Ausbruch der Pandemie in namhaften Bundesgremien der wissenschaftlichen Corona-Taskforce vertreten.

Die Bewerbung des Swiss TPH für ein dauerhaftes Mandat als Schweizer Referenz- und wissenschaftliches Kompetenzzentrum zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit im Bereich der Krankheitsüberwachung– und Prävention liegt auf der Hand. Ebenso ist es sehr erfreulich, dass der Bund für die Leistungsauftragsperiode 2021 – 2024 mehr Geld für das Swiss TPH sprechen will als zuerst angenommen. Es gilt den nationalen und internationalen Rang in Forschung, Ausbildung und Dienstleistung auch zukünftig halten zu können.

Dennoch – der Ausschluss der Schweiz vom EU-Forschungsprogramm Horizon Europe wird wohl auf das Swiss TPH einen gewichtigen Effekt haben.

 Eine Studie im „Health Research Policy and Systems“ von März 21 zeigte, dass die Erfahrungen mit der Teilassoziierung in den Jahren 2014 bis 2016, einen unmittelbaren negativen Einfluss auf den Forschungsstandort Schweiz hatte. Europäische Partner zögerten, Forschende von Schweizer Institutionen in Verbundprojekte aufzunehmen und ihnen eine längerfristige, leitende Rolle zuzugestehen. Diese Arbeitserfahrungen sind aber strategisch sehr bedeutend, da gerade die Leitungsaufgaben zur Sichtbarkeit und Reputation als weltweit führendes Institut entscheidend sind. 

Ein Artikel im Magazin Inside IT von diesem März hat die Problematik aufgenommen und verschiedene nationale Hochschulen aufgrund der nicht erfolgten Assoziierung befragt.

  • Die Universität Bern gab an, dass sie bereits bei vier neuen Horizon Europe-Projekten die Leitung abgeben musste. Dies sei besonders schwerwiegend in den Forschungsbereichen Biomedizin und Naturwissenschaften.
  • Die Universität Basel sagte, dass es neue Projekte unter Digital Europe mit dem derzeitigen Status der Schweiz nicht geben werde.
  • Verloren gehen aber nicht nur Renommee, sondern auch viel Geld! Unisono meinten die ETH Zürich und die Universitäten in Bern und Basel, dass Forschende nicht mehr für die sogenannten Grants des Europäischen Forschungsrats (ERC) antragsberechtigt sind. Diese Grants sind nicht nur ein Qualitätsausweis, auf den die Forschergemeinde verzichten wird, sondern bringen den jeweiligen Hochschulen viel Geld ein. Einspringen müsste wohl das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, also letztlich der Steuerzahler.Damit steht die Frage im Raum, ob in der nächsten Leistungsauftragsperiode 2021 – 2024 die hohe Drittmittelquote von 75% und die weltweit führende Rolle der Swiss Tropical and Public Health Institute beibehalten werden können, wenn in der Schweiz die  Anziehungskraft auf Nachwuchs- und fortgeschrittene Forschende und die Bedeutung der Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitute nachlässt, der Zugang zum internationalen Forscherverbund erschwert wird und das Institut von Leitungs- oder Koordinationsfunktionen von Forschungsprojekten ausgeschlossen würde.

Trotz aller Freude über die ausgezeichneten Resultate, die das Swiss TPH in der vergangenen Leistungsperiode erzielt hat und trotz der Freude, dass die einst über ganz Basel verteilten Mitarbeitenden und Studierenden, neu im „Belo Horizonte“ in Allschwil unter einem Dach forschen, entwickeln, lehren und arbeiten können, besteht die Sorge, dass die grenzüberschreitende wissenschaftliche Zusammenarbeit stark behindert ist. Langfristig hat dies einschneidende Folgen auf unsere Forschungsinstitute und Hochschulen und ebenso auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Die eingereichte Standesinitiative am 17. November 2021 betreffend Massnahmen für eine Vollassoziierung am Forschungsprogramm Horizon Europe durch den Grossen Rat Basel-Stadt ist absolut zu begrüssen und wurde einstimmig von den Grünliberalen mitgetragen. Auch der Landrat in Basel-Land hat eine entsprechende Standesinitiative überwiesen. Der Bundesrat ist nun aufgerufen, rasch zu handeln und die Verhandlungen mit der Europäischen Union voran zu treiben.

Weiter sollen die negativen Auswirkungen der Nichtassoziierung der Schweiz am Horizon Europe Forschungsprogramm mittels Ergänzungsmassnahmen abgefedert werden. Wir schliessen uns der Meinung der Wissenschaftskommission des Ständerats an, dass entsprechende Massnahmen möglichst rasch zu konkretisieren sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der IGPK Universität
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396952.pdf

Berichterstattung der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395703.pdf

Mediale Berichte:
https://telebasel.ch/2022/04/01/neubau-des-swiss-tph-in-allschwil-eingeweiht/?channel=105100
https://www.bazonline.ch/fuer-massnahmen-zugunsten-von-horizon-europe-944422659249

Bildquelle: Fotostock Sandra Bothe

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