Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Kategorie: Grosser Rat Seite 13 von 16

Der Basler Weg: Umgang mit Bettelei

Die Grünliberalen sind sicher, die Basler Bevölkerung wünscht sich von der Politik jetzt Taten statt Worte. 

Wir unterstützen den Antrag auf dringliche Behandlung des Ratschlags. Er soll vor der Sommerpause direkt im Parlament beraten werden, um die Situation im öffentlichen Raum rasch zu entlasten. 

Ich bin der Meinung, dass dies kein Umgehen der vom Parlament installierten demokratischen Instrumente ist.
Es ist eine Einzelfallbeurteilung!
Und – während der direkten Debatte sind alle Parteien eingeladen und jedes Ratsmitglied frei, die Meinung zu äussern und Anträge zu stellen. 

Im Oktober 20 haben die Grünliberalen mit dem Anzug betreffend „Bettlerproblematik: Berner Modell als mögliche Lösung“ unsere Forderung zu einem „Basler Weg“ gestellt. Wir haben den Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern und wie zeitnah das Berner Modell auch in Basel zur Anwendung gebracht werden kann.  

Bei der Erstüberweisung und bei der Zweitüberweisung zur Wiedereinführung des Bettelverbots im Dezember habe ich festgehalten, dass ein umfassendes Paket erarbeitet werden soll und die Grünliberalen flankierende Massnahmen seriös geprüft und definiert haben wollen. 

Im Votum von Dezember 20 sprach ich auch den Punkt an, dass ein Bettelverbot sehr wohl durch eine Bettelordnung ergänzt werden kann, dies nicht nur umsetzbar, sondern auf Grund der rechtlichen Lage – notwendig ist. Diese Forderung fliesst beim vorliegenden Ratschlag der Regierung auf Gesetzesstufe ein.

Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Regierung sichergestellt hat, dass der Ratschlag sorgfälltig ausgearbeitet ist und nationalem und internationalem Recht standhält. Unsere Beurteilung stützt sich auch auf den Hinweis der Regierung, dass gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte, Verbote im Bereich des Bettelns zwei öffentliche Interessen erfüllen müsse. Dabei handelt es sich um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz von Grundrechten Dritter in Form des Schutzes vor Menschenhandel und Ausbeutung. 

Damit sind Regelungen wo und in welcher Form gebettelt werden darf aus Sicht des Europäischen Gerichtshof möglich. Darum tragen wir das Argument der Regierung mit, dass ein Verbot von organisierten und aggressiven Bettelformen sowie ein Verbot an neuralgischen Punkten in der Stadt eine praxistaugliche Lösung ist. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind Einschränkungen möglichst präzis zu erfassen. Der Ratschlag setzt auch diese Forderung im Gesetz um.

Die Grünliberalen kommen hingegen effektiv zum Schluss, dass die von uns früher geforderten Begleitmassnahmen im Ratschlag der Regierung zwar erwähnt sind – aber zu wenig detailliert ausgearbeitet wurden. Es braucht dringend ein umfassenderes Paket, damit die Umsetzung des Gesetzes auf verschiedenen Ebenen Wirkung zeigt.

Der Regierungsrat macht nämlich klar, dass auch Personen das Recht haben, sich 90 Tage in Basel aufzuhalten, die hier sind, um zu betteln. Sofern sie sich an unsere Gesetze halten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Bettlerinnen und Bettler auf der Durchreise Nothilfe in Basel beziehen wollen. 

Die Gesetzesanpassung wiederum dient nicht dazu eine bestimmte Personengruppe zu verdrängen oder die Augen vor Armut zu verschliessen, sondern soll die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Gesamtinteresse der Basler Bevölkerung und des Gewerbes wieder erhöhen. 

Für die gesetzliche Umsetzung des „Basler Wegs“ sind deshalb Ressourcen für die Behörden notwendig und Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren, davon bin ich überzeugt.

Damit diese Lücke im Ratschlag der Regierung geschlossen wird, reichen die Grünliberalen eine dringliche Motion für flankierende Massnahmen zum Basler Weg ein, die gemeinsam mit dem Ratschlag noch im Juni behandelt werden soll.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 2. Juni 21 Votum betreffend „Dringlicher Antrag den Ratschlag der Regierung zur Bettelei im Rat direkt zu behandeln.“

Aufschub für die KV-Grossreform

Auf der Internetseite des Kaufmännische Verbands ist zu lesen, dass die Jugendlichen mit der kaufmännischen Grundbildung die ideale Basis für die berufliche Zukunft legen. Das soll so bleiben!

Die KV-Lehre ist die am meisten gewählte Berufslehre. Rund 13’000 Jugendliche entscheiden sich jährlich diesen Weg einzuschlagen und lernen die kaufmännischen Grundlagen in Lernbetrieben wie Speditionen, Banken, Verwaltungen oder Versicherungen.

Es steht ausser Frage, dass die Anforderungen an die Berufsbildung, an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt, angepasst werden müssen. Es besteht darum Einigkeit, dass die KV Reform angezeigt ist, die Lehre weiterentwickelt werden muss, damit die zukünftigen kaufmännischen Berufsleute ihren Beruf weiterhin fachkundig ausführen können.

Vorgesehen ist, dass durch die Einführung der Kompetenzorientierung, Grundlagefächer, Leistungszüge und Fremdsprachen abgeschafft werden sollen und die Wissensvermittlung soll der «Vermittlung von Kompetenzen» weichen. Stossend ist zudem, dass beim Reform-Prozess die Berufsfachschulen und die Lehrbetriebe nicht einbezogen wurden.

Heikel an der Umkremplung der Lehre ist weiter, dass den Lernenden mit nur einer Fremdsprache und ohne Kenntnisse in Finanz- und Rechnungswesen die Voraussetzungen für die Berufsmaturität und damit auch für weitere Anschlusslösungen fehlen.

Die Kritik ist breit und fundamental und entsprechend ist sie ernst zu nehmen. Die KV-Reform auf der Basis von bereits im Vorfeld attestierter Mängel einzuführen, ist für die beliebteste Lehre in der Schweiz – kein schlauer Plan. 

Die berufliche Grundausbildung darf ihren Stellenwert im Schweizer Bildungssystem nicht verlieren und soll für Lehrlinge und ebenso für Lernbetriebe attraktiv bleiben. Der Anschluss an die Berufsmaturität muss gewährleistet sein. Damit unseren Jugendlichen nach Abschluss ihrer KV-Lehre tatsächlich die Welt offensteht – und nicht nur die Schweiz

Die Bildungsverantwortlichen sollen sich die Zeit nehmen, eine Analyse der Kritikpunkte vorzunehmen, offene Fragen zu beheben, Schnittpunkte zu koordinieren und eine Handhabung zu wählen, damit die zukünftige kaufmännische Ausbildung ein Sprungbrett für die angehenden Berufsleute im nationalen und globalen Arbeitsmarkt ist.

Die Einführung der Grossreform ist auf August 2022 geplant. Der Zeitrahmen dazu ist zu knapp. Die Reform darf nicht zu einer beruflichen Schnellbleiche führen und die Ausbildung soll keinenfalls den Berufsstand abwerten. Zudem, wie sollen sich jetzt Lernende für eine zukünftige kaufmännische Ausbildung entscheiden, wenn die Bildungsinhalte noch unbekannt sind und nicht klar ist, ob die Ausbildung auch zukunftsfähig ist?

Zur Sicherung der beruflichen Qualität – im Hinblick auf eine spätere Einführung der Reform Kaufleute auf das Schuljahr 2023-24 – empfehlen die Grünliberalen Basel-Stadt die Zustimmung zur Resolution.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 20. Mai 21 Vermerk zum Votum“ Resolution Reform Kaufleute: Einführung erst auf das Schuljahr 2023/2024″

Kaserne für alle!

Die Grünliberalen unterstützen den Ratschlag der Regierung und damit die Erhöhung des Staatsbeitrags wegen der Anpassung des Raumangebots und den höheren Nebenkosten.

Weiter unterstützen wir den Antrag für den Erhöhungsbeitrag für die Vermittlung – die Mehrheit der glp hat Verständnis für diesen Fokus.

Die Förderung der Diversität ist Teil des Basler Kulturleitbilds, ein wichtiges strategisches Ziel der Kulturwerkstatt Kaserne und für ein – in der Stadt eingebettetes Kulturhaus – mehr wie Symbolpolitik. 

Wir sind der Meinung, dass die Vermittlung im Kulturbetrieb generell an Bedeutung gewinnt und in der Kaserne im speziellen, weil diverse Themen, Perspektiven und Kulturen aufeinandertreffen. Die Vermittlung zwischen den soziokulturellen Bewegungen und auch zwischen neuen Inhalten und dynamischen Gruppen sowie dem bestehenden Publikum – ist zentral

Weitere Gesuche um Erhöhung des Staatsbeitrags haben wir abgelehnt, da die Beiträge bereits in der vergangenen Periode substanziell erhöht wurden. 

Und – Aus kulturpolitischer Prioritätensetzung vertritt die glp nach wie vor den Standpunkt, dass es nun wegen der Trinkgeldinitiative zuerst eine klare Auslegeordnung der basel-stätischen Kulturförderung braucht. Bevor wir jetzt die Mittel für die Kulturwerkstatt Kaserne weiter aufstocken.

Gleichwohl sind wir der Meinung, dass wir der Kulturwerkstatt Kaserne, durch das Gutheissen der Beiträge für das neue Raumangebot inklusive der Disposition und den Betrieb für die Nutzung der Proberäume und Ateliers, eine hohe Wertschätzung aussprechen.

Wir anerkennen damit auch, dass gute Probebedingungen essenziell für die Entstehung neuer Arbeiten sind und ausschlaggebend für die qualitativ hohe künstlerische Umsetzung.

Kritisch anfügen muss ich persönlich, als Neues Mitglied der Kommission, doch auch, dass bei der Beratung des Ratschlags tatsächlich viele Fragen im Raum standen, die eine Beurteilung des Geschäfts, was wem wann wie warum versprochen wurde oder eben auch nicht – schwierig machte. 

Dies bedingt durch die enge Verflechtung mit der Gesamtsanierung des Hauptbaus, der neu zu beziehenden Büros, der Leistungsvereinbarung in Bezug auf Proberaum und Wohnatelier und der Vergabe an Betreiberfirmen für den Kasernenhauptbau.

Teile der Fraktion finden auch, dass die Kulturwerkstadt Kaserne nicht regelmässig einem „hausgemachten“ Wachstum folgen muss. Ebenso sollen mehr Räumlichkeiten nicht zwangsläufig mehr Mietsubventionen garantieren.

Die abschliessende Beurteilung der Grünliberalen bezieht sich nun vor allem auf den vorliegenden Ratschlag der Regierung und auf die Klärung offener Fragen im Anschluss an die Beratung der Bildung- und Kulturkommission.

Folglich ist für die glp unbestritten, dass die Kulturwerkstatt Kaserne mit ihrem vielfältigen musikalischen Programm – Basel und die Region bereichert. Sie ist aus dem Kulturleben nicht mehr wegzudenken und beim Publikum sehr beliebt.

Mit der Erhöhung der Beiträge bekennen sich die Grünliberalen zur Wichtigkeit und Förderung der Kulturwerkstatt als zentraler Produktions- und Spielort für die regionale, nationale und auch internationale Freie Szene.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 20. Mai 21 Votum zum Ratschlag der Regierung betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Verein Kulturwerkstatt Kaserne für die Jahre 2021 bis 2024

Integrative Schule weiterentwickeln

Die Integrative Schule ist pädagogischer Auftrag der Volkschule. Kinder mit Beeinträchtigungen werden in Regelklassen integriert. Die Förderangebote sind im Schulgesetz verankert. Die übergeordneten Rahmenbedingen stehen fest.

Nun braucht es ein deutliches Zeichen der Unterstützung, für Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen in belastenden Situationen. Das heisst konkrete Massnahmen, insbesondere für den Umgang mit Kindern mit sehr herausforderndem Verhalten. Die Problemstellung ist über die Massen herausfordernd und die Schule kämpft täglich mit der Situation.

Weil die Machbarkeit der Integration an ihre Grenzen stösst und dadurch ihre Wirksamkeit verliert, sollen gezielte Massnahmen speziell für diese Gruppe Kinder erarbeitet werden, 

Aktuell bleibt das Problem – wegen sehr langen Wartezeiten bei den unterstützenden Diensten – alleine der Schule überlassen. Freiwillige Angebote sind für Eltern unverbindlichund die Beratung der Lehrpersonen stösst an ihre Grenzen, wenn die Integration die Quadratur des Kreises verlangt. Das wirkt sich auf die ganze Klasse aus und somit ganz klar auch auf die Lernzeit aller. Die Qualität des gesamten Unterrichts leidet stark und das Ausmass der integrativen Schule auf den Regelunterricht wird deutlich unterschätzt

Integration lässt sich nicht nur auf einen Umsetzungsauftrag an die Schulleitungen und Lehrpersonen reduzieren. Schon gar nicht mit der Forderung, dass die Schulen in Basel-Stadt leistungsorientiert ausgerichtet sein sollen – wie dies immer wieder verlangt wird. In der Praxis ist es nun mal so, dass eine überdurchschnittliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern zu der nun fokussierten Gruppe gehört.

Damit die herausfordernde Aufgabe der integrativen Schule in Zukunft besser gelingt, ist es allerhöchste Zeit, jetzt gute Bedingungen durch verbindliche Forderungen zu schaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «ergänzende Massnahmen zur Umsetzung des Auftrages der integrativen Schule» 

BYOD muss zahlbar sein!

Der Digitalisierungs-Schub in den nachobligatorischen Schulen ist absolut notwendig. Er ist der Schlüssel zur Lebens– und Arbeitswelt der Zukunft und bietet neue Möglichkeiten und Chancen für den Unterricht an den Schulen.

Dies mit der Konsequenz, dass IT-Geräte für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die Jugendlichen sollen eigene Geräte mit in die Schule nehmen und in den Schulalltag integrieren. 

Eltern müssen die Kosten privat tragen, was für manche Familien eine grosse finanzielle Belastung bedeutet mit der Gefahr, dass die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet ist. 

Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess für alle involvierten Parteien mit genug Handlungsspielraum und für die Erziehungsberechtigten zu bezahlbaren Bedingungen umgesetzt werden kann.

Auch der Regierungsrat hat Anpassungsbedarf eruiert. Am Anfang waren – separat – zusätzliche Empfehlungen für die Mittelschulen gelistet. Nun gelten die Minimalanforderungen als Standard. Gemäss Stellungnahme der Regierung sollen weitere Anpassungen möglich sein. Man darf also sagen, die Entwicklung ist positiv.

Basierend auf diesen Minimalanforderungen für Mittelschulen können nun Jugendliche als Alternativlösung offiziell die IT-Geräte einsetzen, die sie auf Sekundarstufe I unentgeltlich erhalten. Das ist ökologisch nachhaltig sinnvoll und kostensparend. Die Anschaffung von neuen IT-Geräten mit einem Kaufpreis von bis zu 1500 Franken gemäss Ratschlag der Regierung, ist definitiv zu teuer – und – neben den weiteren obligatorischen Schulkosten – für Familien sehr belastend.

Jetzt ist es wichtig:

  • Den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sicher an allen weiterführenden Schulen umzusetzen.
  • Die Minimalanforderungen weiterlaufend zu überprüft – und wo möglich – weiter anzupassen
  • Dafür Sorge zu tragen, wenn Jugendliche eigene IT-Geräte für den Unterricht an weiterführende Schulen einsetzen müssen, die Anschaffungskosten für die Familien finanziell tragbar bleiben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD System in den nachobligatorischen Schulen » 2. Überweisung als Anzug

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