Die Grünliberalen sind sicher, die Basler Bevölkerung wünscht sich von der Politik jetzt Taten statt Worte. 

Wir unterstützen den Antrag auf dringliche Behandlung des Ratschlags. Er soll vor der Sommerpause direkt im Parlament beraten werden, um die Situation im öffentlichen Raum rasch zu entlasten. 

Ich bin der Meinung, dass dies kein Umgehen der vom Parlament installierten demokratischen Instrumente ist.
Es ist eine Einzelfallbeurteilung!
Und – während der direkten Debatte sind alle Parteien eingeladen und jedes Ratsmitglied frei, die Meinung zu äussern und Anträge zu stellen. 

Im Oktober 20 haben die Grünliberalen mit dem Anzug betreffend „Bettlerproblematik: Berner Modell als mögliche Lösung“ unsere Forderung zu einem „Basler Weg“ gestellt. Wir haben den Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern und wie zeitnah das Berner Modell auch in Basel zur Anwendung gebracht werden kann.  

Bei der Erstüberweisung und bei der Zweitüberweisung zur Wiedereinführung des Bettelverbots im Dezember habe ich festgehalten, dass ein umfassendes Paket erarbeitet werden soll und die Grünliberalen flankierende Massnahmen seriös geprüft und definiert haben wollen. 

Im Votum von Dezember 20 sprach ich auch den Punkt an, dass ein Bettelverbot sehr wohl durch eine Bettelordnung ergänzt werden kann, dies nicht nur umsetzbar, sondern auf Grund der rechtlichen Lage – notwendig ist. Diese Forderung fliesst beim vorliegenden Ratschlag der Regierung auf Gesetzesstufe ein.

Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Regierung sichergestellt hat, dass der Ratschlag sorgfälltig ausgearbeitet ist und nationalem und internationalem Recht standhält. Unsere Beurteilung stützt sich auch auf den Hinweis der Regierung, dass gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte, Verbote im Bereich des Bettelns zwei öffentliche Interessen erfüllen müsse. Dabei handelt es sich um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz von Grundrechten Dritter in Form des Schutzes vor Menschenhandel und Ausbeutung. 

Damit sind Regelungen wo und in welcher Form gebettelt werden darf aus Sicht des Europäischen Gerichtshof möglich. Darum tragen wir das Argument der Regierung mit, dass ein Verbot von organisierten und aggressiven Bettelformen sowie ein Verbot an neuralgischen Punkten in der Stadt eine praxistaugliche Lösung ist. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind Einschränkungen möglichst präzis zu erfassen. Der Ratschlag setzt auch diese Forderung im Gesetz um.

Die Grünliberalen kommen hingegen effektiv zum Schluss, dass die von uns früher geforderten Begleitmassnahmen im Ratschlag der Regierung zwar erwähnt sind – aber zu wenig detailliert ausgearbeitet wurden. Es braucht dringend ein umfassenderes Paket, damit die Umsetzung des Gesetzes auf verschiedenen Ebenen Wirkung zeigt.

Der Regierungsrat macht nämlich klar, dass auch Personen das Recht haben, sich 90 Tage in Basel aufzuhalten, die hier sind, um zu betteln. Sofern sie sich an unsere Gesetze halten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Bettlerinnen und Bettler auf der Durchreise Nothilfe in Basel beziehen wollen. 

Die Gesetzesanpassung wiederum dient nicht dazu eine bestimmte Personengruppe zu verdrängen oder die Augen vor Armut zu verschliessen, sondern soll die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Gesamtinteresse der Basler Bevölkerung und des Gewerbes wieder erhöhen. 

Für die gesetzliche Umsetzung des „Basler Wegs“ sind deshalb Ressourcen für die Behörden notwendig und Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren, davon bin ich überzeugt.

Damit diese Lücke im Ratschlag der Regierung geschlossen wird, reichen die Grünliberalen eine dringliche Motion für flankierende Massnahmen zum Basler Weg ein, die gemeinsam mit dem Ratschlag noch im Juni behandelt werden soll.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 2. Juni 21 Votum betreffend „Dringlicher Antrag den Ratschlag der Regierung zur Bettelei im Rat direkt zu behandeln.“