Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Volksschule Basel-Stadt Seite 4 von 5

Stärkung der Lernbeziehungen im A-Zug der Sek I

Grosser Rat 18. Januar 2023: Notiz zum Anzug Roth „Stärkung der Lernbeziehung im A-Zug, Sek I“

Eine Stärkung der Lernbeziehungen ist unterstützenswert, dies gilt grundsätzlich für alle Stufen der im Vorstoss angesprochenen Sekundarschule.

Flexibler Kindergarteneintritt

Grosser Rat 15. Dezember 2022: Notiz zum Anzug hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wurde der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den 31. Juli gelegt. Der Umstand hat dazu geführt, dass eintretende Kindergartenkinder nun durchschnittlich 3 Monate jünger sind als früher. Dies bereitet den Eltern Sorgen und führt zu einer höheren Belastung für die Kindergartenlehrpersonen.

Der frühe Schullaufbahneintritt kann bei Kindern zu Problemen führen, die alters- und entwicklungsbedingt für den Kindergarten noch nicht reif sind. Die Problematik bleibt beim Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oft bestehen und  kann sich sogar später bis zu einem allfälligen Übertritt in die Berufslehre fortsetzen.

Die Schwierigkeit wurde vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt erkannt und in der Folge ein erleichtertes niederschwelliges Rückstellungsverfahren eingeführt. Dies ist zu begrüssen, weil eine Flexibilisierung des Kindergarteneintritts ganz ohne Hürden unerwünschte Nebeneffekte hätte. Bildungsökonomische Studien belegen, dass der Anteil später eingeschulter Kinder grösser ist, je mehr Mitsprache die Eltern erhalten. Das liegt daran, dass Erziehungsberechtigte den Alterseffekt kennen. Das heisst, sie wissen, dass der Bildungserfolg später eingeschulter Kinder höher liegt. Je höher der Anteil später eingeschulter Kinder aber wird, desto mehr leidet die Chancengerechtigkeit, weil die jüngeren Kinder mit zunehmend älteren Kindern in der gleichen Klasse verglichen werden. Der Altersunterschied in einer Klasse beträgt dadurch bis zu zwei Jahre. Das benachteiligt die jüngeren Kinder. Sie werden als schwächer wahrgenommen und kommen unter Druck.

Die Wahrung der Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen der Volksschule. Deshalb sollten Faktoren, welche diese beeinträchtigen, minimiert werden.  Die Entscheidung den Kindergarteneintritt den Eltern allein zu überlassen, würde den Effekt aber verstärken.

Die GLP Fachgruppe Bildung unterstützt den vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Prozess, dass bei einem Antrag auf Rückstellung weiterhin Fachpersonen beigezogen werden und die Entscheidung letztlich bei der Volksschulleitung bzw. bei der Leitung der Gemeindeschule liegt.

Gleichzeitig anerkennen wir die Probleme, die durch die Verlegung des Stichtags entstanden sind. Der Entwicklungsstand der Kinder ist zentral beim Eintritt in die Schullaufbahn. Der Lösungsansatz liegt aber unserer Meinung nach darin,  dass der Stichtag für alle Kinder wie früher wieder auf den bewährten 30. April gelegt wird. Folglich sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, wie im Kanton Basel-Stadt der Stichtag trotz HarmoS-Vereinbarung verschoben werden kann, anstatt den Fokus auf einen flexiblen Kindergarteneintritt zu legen.

Dies wäre ein einfaches Vorgehen, das vielen Kindern bei welchen heute eine Rückstellung in Betracht gezogen wird, entgegenkommen würde, ohne dass dadurch die Chancengerechtigkeit beeinflusst wird.  Denn nach wie vor steht nach Eintritt in die Schullaufbahn mit dem Überspringen eines Schuljahres, ein geeignetes Instrument für sehr reife Kinder zur Verfügung, dass den Entwicklungsstand der Kinder individuell berücksichtig und abholt.

Letztlich ist es für den Bildungsverlauf aller Kinder von zentraler Bedeutung, dass der Eintritt in die Schullaufbahn – also in den Kindergarten – optimal gelingt. Und hier besteht durchaus Verbesserungsbedarf.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200109945

Lehrstellenbericht 2021

Grosser Rat 7. Dezember 2022: Votum zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission „Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der Beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt 2021“

Sowohl der Lehrstellenmarkt wie auch die Nachfrage nach Lehrstellen waren in den vergangenen beiden Jahren weitgehend stabil. Somit haben sich die Befürchtungen, die Covid-19-Pandemie könne zu einer weiteren Schwächung der beruflichen Grundbildung in der Region führen, erfreulicherweise nicht erfüllt.

Sorgen hingegen bereitet nach wie vor, dass zu wenig Schulabgänger der Sekundarstufe I direkt in eine Berufslehre übertreten. Der Wert ist zwar leicht höher als im 2020, liegt aber dennoch bei tiefen 18% im 2021.

Aufgrund des Fachkräftemangels in verschiedenen Berufsfeldern bräuchten wir dringend mehr Lernende. Warum also gelingt es uns nicht, die direkte Übertrittsquote in eine Lehre bei den Jugendlichen signifikant zu steigern?

Nun – der Grund liegt eigentlich auf der Hand Die Wege in weiterführende Schulen sind kurz und weniger steinig. Eine Lehrstelle mit 14 Jahren zu suchen, gleichzeitig die Schulbank zu drücken und gute Leistung zu bringen, ist herausfordernder.

Die Frage, die uns Grünliberale deshalb umtreibt, ist:

Reicht das Investment der Volkschule in den dualen Bildungsweg – also reichen die Anstrengungen auf der Sekundarstufe I, um die Schülerinnen und Schüler beim Berufsfindungsprozess auf allen drei Stufen A, E und P fundiert zu informieren, zu beraten und bei der Lehrstellensuche zu begleiten?

Die Frage stellt sich auch mit Blick auf die Lehrvertragsauflösungen, die in Basel-Stadt bei 24% für die EFZ-Abschlüsse und bei den EBA-Abschlüssen bei 14% liegt. Der Grund für die vielen Vertragsauflösungen liegt gemäss Bundesamtes für Statistik meistens bei der falschen Berufswahl.

Lehrvertragsauflösungen erfolgen mehrheitlich im ersten Jahr. 6.9% der Jugendlichen in Basel finden aber langfristig nicht mehr ins Berufsbildungssystem zurück. Daran müssen wir unbedingt arbeiten. Als Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, dass junge Menschen ohne berufliche Grundbildung bleiben. Wir sollten alles daran setzen, dass Lernende eine Ausbildung finden, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht, um in der Konsequenz ihre Berufsausbildung erfolgreich durchlaufen und abschliessen zu können. Ich meine, wir sollten uns nochmals vertieft Gedanken machen, wie die gute Passung der Jugendlichen vor dem Eintritt in die Berufslehre erhöht werden kann und der Übergang in die Lehre besser gelingt. Mit dem Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt werden die Jugendlichen oftmals ins kalte Wasser geworfen.

Umso wichtiger ist die Begleitung und gute Betreuung nach Lehreintritt durch den Lehrbetrieb wichtig und aber auch durch die Lehraufsichtsbehörde. Insbesondere braucht es gezielte Unterstützungsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen, wenn es zu Lehrabbrüchen kommt und sich Jugendliche neu orientieren müssen. Junge Menschen, die beispielsweise ein Praktikum zwecks Berufsfindung machen, werden von der Lehraufsicht nicht begleitet. Sie sind auf sich allein gestellt. Das ist ein unguter Zustand, dem mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Ein anderer Aspekt ist, dass oft Lehrstellen nicht mehr an Volksschulabgänger vergeben werden. Die Lehrbetriebe warten lieber auf die aus dem Gymnasium oder den weiterführenden Schulen gefallenen Jugendlichen.

Für die Betriebe sind die Vorteile klar.

  • Die Lehrlinge sind älter und entsprechend reifer. Das belegt der Altersdurchschnitt beim Lehrstellenantritt. Er liegt bei 18 Jahren.
  • Und durch den längeren Schulbesuch ist das Wissen in den Grundlagefächern fundierter, die Allgemeinbildung höher und damit der erfolgreiche Berufsabschluss besser garantiert, aber auch die Karrierechancen der Berufsabgänger und Berufsabgängerinnen erhöhen sich.

Im Grundsatz bekräftigen wir Grünliberalen unsere Haltung, dass Jugendliche aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrem Interesse, den für sie am besten geeigneten Bildungsweg wählen sollen können. Jugendliche, bei denen wegen ihrer Fähigkeiten und Motivation beide Bildungs­wege infrage kommen, sollen in den dualen Bildungswegen gleichwertige Laufbahnperspektiven vorfinden.

Sie sollen sich in ihrer Wahl nicht eingeschränkt fühlen. Dies in Bezug auf den gesellschaftlichen Druck zur Erfüllung von Quoten oder Normen. Es ist eine offene Frage, ob die aktuellen Zuteilungsmechanismen zu den Gymnasien, den weiterführenden Schulen und die Vergabe von Lehr­stellen diesem Ideal tatsächlich nahekommen.

Bei der Wahl der Bildungswege machen sich Jugendliche auch Gedanken über ihre zukünftigen Berufschancen. Bei manchen spielt ebenso die Entwicklung der Verdienstmöglichkeit eine Rolle. Diese Aspekte beeinflussen zugleich die Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern in diesem Lebensabschnitt beratend zur Seite stehen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Eltern die Chancen ihrer Kinder optimieren wollen.

Kluge Köpfe können mit höheren Einkommen rechnen als fleissige Hände. Es ist nicht verwunderlich, wenn junge Leute den Bildungsweg einschlagen, der ihnen die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft und spätere Lebensqualität verspricht.

Um der grossen Nachfrage nach Fachkräften in den verschiedensten Berufsfeldern zu begegnen und einen Personalnotstand zu verhindern, ist eine substanzielle Aufwertung der Handarbeit im Gewerbe und Dienstleistungswesen wohl unabdingbar. Damit stärken wir die Berufslehre und machen sie attraktiver.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.thurzelg.ch
Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111818

Frühbetreuung in der Tagesstruktur

Der Regierungsrat von Basel-Stadt nimmt in seinem Ratschlag betreffend Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen auf Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) und Sekundarstufe I vom 27. Januar 2021 Stellung zum neuen Ausbaugrundsatz.

Er geht unter anderem davon aus, dass Schülerinnen und Schüler, die heute noch in Kindertagesstätten betreut werden mit der Umsetzung des neuen Tagesbetreuungsgesetz in die Tagesstrukturen wechseln werden. Durch die freiwerdenden Kapazitäten in den Kindertagesstätten, werden Plätze für Kinder im Vorschulalter frei.

Deshalb sollen nicht nur die Schulstandorte weiter mit Tagesstruktur-Plätzen ausgebaut werden, sondern neu sollen auch für gewisse Kindergärten eigene integrierte Tagesstrukturen geplant und umgesetzt werden.

Die Bildungs- und Kulturkommission folgte dem Ratschlag und beantragt mit Beschluss vom 27. August 2021 dem Ausbau und der Weiterentwicklung zuzustimmen. Der Grosse Rat hat dafür im Herbst 2021 74.1 Millionen Franken gesprochen.

Ratschlag der Regierung: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100393/000000393535.pdf

Bericht der BKK: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395213.pdf

Die Verordnung über die Tagesstrukturen umfasst auf der Primarstufe neben der Mittags- und Nachmittagsbetreuung auch die Frühbetreuung.

Aber lange nicht alle Schulen haben ein solches Angebot parat. Hier setzt der Vorstoss von Claudio Miozzari an, der im Grosse Rat im Oktober 22 überwiesen wurde.


Grosser Rat 19. Oktober 2022: Notiz zum Anzug von Claudio Miozzari (SP) betreffend Garantie auf Frühbetreuung

Die kantonalen Richtlinien führen aus, dass für die Durchführung der Frühbetreuung bei den schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen die Anzahl der Anmeldungen massgebend ist. Pro Tag sollen mindestens 8 Schülerinnen und Schüler angemeldet sein.

Da aber grundsätzlich die Tagesbetreuung der Kinder gewährleistet sein muss, wenn Eltern arbeiten, bin ich der Meinung, dass ein Angebot der Frühbetreuung in der Tagesstruktur – unabhängig von einer Mindestbelegung – an den Schulstandorten garantiert sein müsste. Dies auch im Hinblick darauf, dass Kita’s – die bereits ab 7 Uhr morgens Kinder betreuen – sich strategisch je länger je mehr zu Tagesstätten für Kinder im Vorschulbereich entwickeln sollen.

Ohne Anpassungen am Angebot der Tagesstrukturen, entsteht in der Konsequenz eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit und der Tatsache, dass die Frühbetreuung in den Tagesstrukturen nur bei einer genügenden Anzahl von Anmeldungen angeboten wird.

Der Kanton Basel-Stadt investiert einen grossen Betrag in den Ausbau der Tagesstrukturen. Wenn es dennoch eine Glücksache bleibt, ob Schulen für Kinder ein bedürfnisgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen, ist das nicht im Sinne des Erfinders.Die Betreuungslücke an manchen Schulen trifft Erziehungsberechtigte, die weniger gute Arbeitsbedingungen haben, beispielsweise Schicht arbeiten oder beruflich bedingt nicht flexibel sind. Diese Eltern sind zwingend auf das Angebot der Frühbetreuung angewiesen – eines, das nicht nur auf dem Papier stattfindet. Denn man kann auf keinem Fall davon ausgehen, dass alle Eltern die Chance haben, im nahen Umfeld private verlässliche Lösungen für ihre Problemstellung zu finden. Trotzdem müssen sie ihren Arbeitnehmerpflichten nachkommen, Ansonsten laufen sie Gefahr, ihren Job gar zu verlieren.

Aus meiner Sicht sollen kantonale Lösungen gesucht werden, die an den Standorten möglichst in der gleichen Form umsetzbar sind und den kantonalen pädagogischen Konzepten entsprechen.

Folglich ist es aufgrund der sich verändernden Umstände angezeigt, die Rahmenbedingungen zu prüfen, in welcher Form eine Frühbetreuung zukünftig in den Tagesstrukturen angeboten werden kann, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeden Fall gewährleistet ist.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Lehrmittelkommission für Basel-Stadt

NOTIZ zum Antrag für die Wiedereinführung der Lehrmittelkommission in Basel-Stadt

„Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Lehrmittel ein zentrales Instrument. Sie bilden die Grundlage für den Unterricht und für die Erreichung der Lernziele. Die Evaluation und Beurteilung von Lehrmitteln sind bedeutend“ meint Christine Staehelin, unsere Fachgruppenleiterin Bildung bei den Grünliberalen Basel-Stadt und Primarlehrerin.

Gemäss dem Schulgesetz § 126, der im Jahr 2010 aufgehoben wurde, wurde vom Synodalvorstand, heute Vorstand KSBS, eine ständige Lehrmittelkommission eingesetzt, die das Recht hatte, weitere Sachverständige beizuziehen.
D.h. bis zu jenem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Lehrmittelkommission vom Synodalvorstand gewählt und es war öffentlich bekannt, wer Mitglied der Lehrmittelkommission war.
Damit wurde gewährleistet, dass Lehrpersonen die Möglichkeit hatten, Lehrmittel zu prüfen und zu evaluieren, bevor sie für die Lehrmittelliste vorgeschlagen wurden.

Heute ist die Mitwirkung im Schulgesetz § 79 Erziehungsrat Abschnitt 8 geregelt, aber nicht genauer definiert. So ist nicht geklärt, wie die Lehrpersonen, die an der Evaluation teilnehmen, ausgewählt werden. Ihre Namen sind bei den Evaluationsberichten eingeschwärzt. Ausserdem sind die Evaluationsberichte nicht öffentlich. Zudem liegt die Leitung des Evaluationsteams jeweils bei der Fachstelle Pädagogik und nicht mehr beim Vorstand der KSBS.

Damit die Lehrpersonen einbezogen werden und mehr Mitspracherechte bekommen, hat Christine Staehelin einen Antrag auf eine ständige Lehrmittelkommission beim Erziehungsdepartement gestellt, der nun von den Stufenkonferenzen und vom KSBS Vorstand einstimmig unterstützt wird, wie im Basler Schulblatt vom 1. Juli 2022 zu lesen ist.

In anderen Kantonen – so auch in allen anderen Kantonen der Nordwestschweiz – bestehen bereits Lehrmittelkommissionen.

Ich meine, es ist auch ein Gewinn für unseren Kanton, wenn sowohl Vertretungen der Schulleitungen als auch der Lehrpersonen ihre spezifischen Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in den Beurteilungsprozess von Lehrmitteln einbringen können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Quelle Schulblatt: https://ks-bs.edubs.ch/aktuelles/ksbs-vorstandssitzung-im-juni-ja-zur-wiedereinfuehrung-einer-lehrmittelkommission-leistungscheck-als-foerderinstrument-weitgehend-unbrauchbar

Bildquelle: https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/baselbieter-landrat-fur-lehrmittelfreiheit-statt-verbot-ld.1368538

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