Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Kategorie: Notizen

Aufschub für die KV-Grossreform

Auf der Internetseite des Kaufmännische Verbands ist zu lesen, dass die Jugendlichen mit der kaufmännischen Grundbildung die ideale Basis für die berufliche Zukunft legen. Das soll so bleiben!

Die KV-Lehre ist die am meisten gewählte Berufslehre. Rund 13’000 Jugendliche entscheiden sich jährlich diesen Weg einzuschlagen und lernen die kaufmännischen Grundlagen in Lernbetrieben wie Speditionen, Banken, Verwaltungen oder Versicherungen.

Es steht ausser Frage, dass die Anforderungen an die Berufsbildung, an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt, angepasst werden müssen. Es besteht darum Einigkeit, dass die KV Reform angezeigt ist, die Lehre weiterentwickelt werden muss, damit die zukünftigen kaufmännischen Berufsleute ihren Beruf weiterhin fachkundig ausführen können.

Vorgesehen ist, dass durch die Einführung der Kompetenzorientierung, Grundlagefächer, Leistungszüge und Fremdsprachen abgeschafft werden sollen und die Wissensvermittlung soll der «Vermittlung von Kompetenzen» weichen. Stossend ist zudem, dass beim Reform-Prozess die Berufsfachschulen und die Lehrbetriebe nicht einbezogen wurden.

Heikel an der Umkremplung der Lehre ist weiter, dass den Lernenden mit nur einer Fremdsprache und ohne Kenntnisse in Finanz- und Rechnungswesen die Voraussetzungen für die Berufsmaturität und damit auch für weitere Anschlusslösungen fehlen.

Die Kritik ist breit und fundamental und entsprechend ist sie ernst zu nehmen. Die KV-Reform auf der Basis von bereits im Vorfeld attestierter Mängel einzuführen, ist für die beliebteste Lehre in der Schweiz – kein schlauer Plan. 

Die berufliche Grundausbildung darf ihren Stellenwert im Schweizer Bildungssystem nicht verlieren und soll für Lehrlinge und ebenso für Lernbetriebe attraktiv bleiben. Der Anschluss an die Berufsmaturität muss gewährleistet sein. Damit unseren Jugendlichen nach Abschluss ihrer KV-Lehre tatsächlich die Welt offensteht – und nicht nur die Schweiz

Die Bildungsverantwortlichen sollen sich die Zeit nehmen, eine Analyse der Kritikpunkte vorzunehmen, offene Fragen zu beheben, Schnittpunkte zu koordinieren und eine Handhabung zu wählen, damit die zukünftige kaufmännische Ausbildung ein Sprungbrett für die angehenden Berufsleute im nationalen und globalen Arbeitsmarkt ist.

Die Einführung der Grossreform ist auf August 2022 geplant. Der Zeitrahmen dazu ist zu knapp. Die Reform darf nicht zu einer beruflichen Schnellbleiche führen und die Ausbildung soll keinenfalls den Berufsstand abwerten. Zudem, wie sollen sich jetzt Lernende für eine zukünftige kaufmännische Ausbildung entscheiden, wenn die Bildungsinhalte noch unbekannt sind und nicht klar ist, ob die Ausbildung auch zukunftsfähig ist?

Zur Sicherung der beruflichen Qualität – im Hinblick auf eine spätere Einführung der Reform Kaufleute auf das Schuljahr 2023-24 – empfehlen die Grünliberalen Basel-Stadt die Zustimmung zur Resolution.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 20. Mai 21 Vermerk zum Votum“ Resolution Reform Kaufleute: Einführung erst auf das Schuljahr 2023/2024″

Ja zur Individualbesteuerung

Der 8. März ist der internationale Tag der Frau. Wir feiern ihn auf besondere Art und Weise und schenken uns die Steuergerechtigkeits-Initiative.

Damit gehen wir einen weiteren Schritt vorwärts auf unser Ziel zu:
100% Gleichstellung der Geschlechter.

Das erreichen wir mit einer Besteuerung unabhängig vom Zivilstand mit der Volksinitiative zur Individual-Besteuerung. Heute am Weltfrauentag und im Jubiläumsjahr des Frauenstimmrechts ist der Startschuss für diesen wichtigen Paradigmenwechsel. Ich freue mich Mitglied des breit abgestützten Unterstützungskomitee zu sein. Gemeinsam mit Persönlichkeiten wie Alt Bundesrätin Ruth Metzler setzen wir uns für eine faire, moderne und gleichberechtigte Besteuerung von Frau und Mann ein.

Die Rollenaufteilung im Familienleben hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt – nicht aber das Schweizer Steuersystem. Die gemeinsame Veranlagung der Ehepaare führt zu einer deutlich höheren Steuerbelastung. Für Zweitverdiener*innen ist dies ein Hindernis für das berufliche Engagement und ein entscheidender Faktor im Kampf um die Gleichstellung von Frau und Mann. 

Es ist nun Zeit für einen Systemwechsel. Die Individualbesteuerung führt zu einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation von gut ausgebildeten Frauen, bekämpft damit gleichzeitig den Fachkräftemangel und kurbelt unsere Wirtschaft an.

Nun heisst es: Unterschriften sammeln, sammeln, sammeln – 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sind wir immer noch unterwegs und noch nicht am Ziel. Umso mehr wollen wir jetzt einen grossen Schritt vorwärts kommen und die Chancengerechtigkeit für Frau und Mann in der Schweiz festigen. Ich freue mich über viele Unterstützer*innen!

50 Jahre Frauenstimmrecht

„Kurz und bündig, werdet mündig“ 

So stand es auf den Bannern der Demonstration der Frauen-Befreiungsbewegung (FBB), der Basler und der Zürcher Stimmrechtsfrauen am 1. Februar 1969 (Bildnachweis: Sozarch_F_Fd-0003-14)

Mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangen energischen Kampf ist es zu verdanken, dass das Anliegen der politischen Gleichbehandlung von Frauen und Männer immer wieder auf die Tagesordnung in Bundes Bern gebracht wurde. Unermüdlich und trotz der Rückschläge mobilisierten Frauen und Sympathisanten alle Kräfte, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.

Nach einem langen und steinigen Weg wurde 1971 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt und sicherte damit die Grundrechte für alle Frauen und Männer in der demokratischen Schweiz.

Die Bürgergemeinde Riehen spielt im Verlauf der Geschichte um die Frauenrechte eine besondere Rolle. Riehen ist für die Frauenbewegung ein spezielles Pflaster. Bereits 1958 wählte die Gemeinde mit Gertrud Späth eine Frau in den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinde) und sorgte damit für eine landesweite Sensation. Späth war die erste Frau in der Schweiz, die in einer politischen Behörde tätig war. Eine Pionierleistung und Inspiration, worauf ich als Bürgerin von Riehen auch heute noch stolz bin.

Mit diesem damals fast undenkbaren Akt übernahm die Gemeinde Riehen eine Vorreiterrolle. In der Folge sagten dann 1966 auch die Basler Männer Ja zum kantonalen Frauenstimm- und Wahlrecht.

Dass heute sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung. 

Das Ende der männlichen Exklusivität in der Schweizer Politik war der Wendepunkt in der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist unabdingbar für die Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft.

Nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht 1971 dauerte es nochmals 10 Jahre – bis 1981 – die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert wurde. Erst von da an gilt: Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Auf rechtlicher Ebene wurde in den 50 Jahren viel erreicht, manche Forderungen von damals sind aber auch heute noch aktuell. Sei dies im Bereich der Lohngleichheit, der damit verbundenen überproportionalen Altersarmut bei Frauen oder der ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungsarbeit und beruflicher Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern sowie der unbezahlten Carearbeit.

Die tatsächliche Gleichstellung – ungeachtet des Geschlechts – ist weder schweizweit noch im Kanton Basel-Stadt erreicht. Dies ist aber nötig, damit alle gleich behandelt werden und gleichgestellt leben können. Es braucht weiterhin mutige und engagierte Frauen und Männer, die sich für gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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