Die Rahmenbedingungen für das Halten von Voten im Kantonsparlament stehen fest. Alle Ratsmitglieder – unabhängig von ihrem Geschlecht – haben das selbe Recht auf Redezeit zur Verfügung. Ich denke, wir sind uns einig, die Gleichberechtigung ist hier gegeben.
Die Frage nach der Chancengleichheit ist etwas schwieriger zu beantworten. Nicht alle mit dem selben Recht – haben auch die selbe Chance!
Wer physisch, psychologisch, aufgrund der Sozialisierung oder anderen Gegebenheiten das gleiche Recht nicht gleichermassen nutzen kann, hat nicht die gleiche Chance.
Wollen wir Gleichstellung, dann müssen jene, die ihre Chance nicht gleichermassen nutzen können, darin unterstützt werden, dies zu tun.