Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Leistungsbericht FHNW 2021

Grosser Rat 21. September 2022: Bericht der IPK FHNW betreffend Berichterstattung über die Erfüllung der Leistungsauftragsperiode 2021

Der Rückblick auf die Leistungsperiode 2021 zeigt, dass die Fachhochschule Nordwestschweiz immer noch von einschränkenden Bedingungen wegen der Corona-Pandemie stark geprägt war. Es ist daher verständlich, dass trotz einer gewissen Gewöhnung an die Umstände, bei vielen Studierenden und Mitarbeitenden nach zwei Jahren anhaltender Mehrbelastung und Unsicherheit eine gewisse Ermüdung feststellbar war.

Umso erfreulicher, dass die FHNW auch im Jahr 2021 – mit insgesamt 13’404 Studierenden – zu einer gefragten Schweizer Fachhochschule zählte und die finanziellen und organisatorischen Ziele erfüllt werden konnten.

3’142 qualifizierte Fachkräfte konnten im 2021 in den Arbeitsmarkt entlassen werden. Angesichts des branchenübergreifenden Fachkräftemangels, profitiert unser Wirtschaftsstandort wesentlich davon.

Die Ausbildung gehört zum Kerngeschäft der Fachhochschule Nordwestschweiz. Nun hält der Bericht der IPK FHNW fest, dass bei den Neueintritten ein Rückgang von insgesamt 5% zu verzeichnen war. Das ist tatsächlich nicht zufriedenstellen.

Insbesondere ist die Pädagogische Hochschule von weniger Neueintritten betroffen. Der Anmelderückgang von 8 Prozent Studierenden ist in Anbetracht des Lehrpersonenmangels besorgniserregend. Die genauen Ursachen sind nicht ergründet. Vermutet wird unter anderem, dass andere Fachhochschulen attraktiver sein könnten. Vermutungen bringen uns aber nicht weiter. Eine Evaluation der Gründe ist notwendig. Ebenso wäre ein Vergleich der Ausbildungsgänge mit jenen der anderen Pädagogischen Hochschulen interessant, welche über steigende Anmeldungszahlen verfügen.

Dabei stehen immer wieder dieselben Themen auf dem Präsentierteller. Sei das die Verknüpfung von Theorie und Praxis, aber auch der mangelnde Berufsbezug von Dozierenden.Parlamentarische Vorstösse sind hierzu hängig. Eine praxisorientierte Ausbildung bedingt auch praxisnahe Dozierende, weshalb bei bestimmten Fächern eine mehrjährige Berufspraxis Voraussetzung sein sollte.Es besteht diesbezüglich klar Handlungsbedarf, denn es gehört zu den zentralen Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen, mit einer attraktiven, praxisnahen, pädagogisch fundierten und berufsspezifischen Ausbildung dazu beizutragen, dass längerfristig auch die Berufsattraktivität wieder steigt.

Lehrer oder Lehrerin sein bedeutet, einen gesellschaftlich systemrelevanten und hoch anspruchsvollen Beruf auszuüben.

Eine als Studium konzipierte Berufsausbildung, wie sie an der Pädagogischen Hochschule angeboten wird, muss sich dringend und vertieft der Frage stellen, wie die berufliche Qualifikation am besten erreicht wird. Dazu gehört eine Überprüfung des Assessments, des stark modularen Aufbaus und der teilweise vor allem wissenschaftlich, aber wenig praxisnah orientierten Inhalte. Ausserdem muss das Berufsfeld in die Konzeption der Ausbildung stärker einbezogen werden – so wie das in anderen Berufsausbildungen der Fall ist.

Zusammenfassend soll die PH FHNW grundlegend klären, wie sie den Zusammenhang zwischen Studium und Berufsausbildung herstellen will, so dass eine Berufsausbildung auf sehr hohem Niveau mit entsprechenden Anforderungen gelingen kann.

Richten wir nun aber den Blick in die Zukunft der Fachhochschule Nordwestschweiz – als öffentliche Bildungs- und Forschungsinstitution – mit 9 innovativen Studiengängen. Die Institution ist nach der Corona-Krise allmählich wieder zur Normalität zurückgekehrt. Sie kann die Erfahrungen der letzten Jahre mitnehmen und neu erworbene Kompetenzen zu optimierten Prozessen führen. In der Konsequenz können die vergangenen Herausforderungen zu einer nachhaltigenWeiterentwicklung der Fachhochschule beitragen.

Diese Chancen gilt es zu packen, damit der Wissenstransfer von praxisrelevanten Forschungsergebnissen auch tatsächlich im jeweiligen Berufsfeld ankommt
Sei das in der Industrie, der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen, der Kultur und aber auch der Bildung.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Berichte:

Medien:

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Späterer Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler

Der Vorstoss, den Schulbeginn im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich um 30 bis 60 Minuten nach vorne zu verschieben und für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich flexibel zu gestalten ist sympathisch und durchaus verständlich. Ich selbst gehöre zu den Eulen und nicht zu den Lerchen.
Der Kanton Basel-Stadt ist was den Schulstart betrifft aber bereits sehr fortschrittlich unterwegs. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Basel-Land, startet die Schule bei uns einheitlich um 8 Uhr. Basel reagierte damit auf eine Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2013. Das Expertenstatement vom Kinderspital Zürich, auf das sich die Motionärinnen beziehen, ist meiner Meinung nach unter dem Aspekt zu beurteilen, dass in Zürich die Schulen um 7.30 Uhr starten.
In der Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt wurde das Thema von allen Seiten betrachtet, diskutiert und argumentiert. Schlussendlich waren sich aber alle Mitglieder einig, die Gegenargumente überzeugten mehr. Dabei stand vor allem die Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Fokus, die garantiert werden müssen, ebenso aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  Argumentiert wurde auch mit einem drohenden Abbau der Bildungsqualität an den Basler Schulen.

Die Standpunkte der Fachgruppe unterstütze ich. Ich erkenne keinen Mehrwert, wenn anstatt Schule Betreuungsangebote aufgebaut werden müssen – die Kinder schlafen ja dann nicht länger – aber es findet ein Abbau beim Schulprogramm statt und anstatt Freizeit, besuchen die Kids Lernangebote, wenn sie mit der Selbständigkeit überfordert sind. Privilegiert werden diejenigen Kinder, deren Eltern zu hause sind, was wiederum dann eher Frauen trifft. Das soziale Gefälle wird verstärk und die Chancenungleichheit nimmt in der Konsequenz zu.

In der Debatte zum Vorstoss war ich eine der letzten Rednerinnen. Viele Argumente wurden von meinen Grossratskolleginnen und Kollegen bereits eingebracht. Daher habe ich das Votum für die Grünliberalen gekürzt und auf einzelne Punkte fokussiert. Ich stelle interessierten LeserInnen das vollständige Votum zur Verfügung. Der Vorstoss wurde nicht zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend späterer Schulbeginn am Morgen für Schülerinnen und Schüler

Der Schulunterricht beginnt in Basel um 8 Uhr – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Kinder und Jugendlichen einen noch späteren, flexibleren Schulbeginn wünschen. Wir können sie aber nicht für daraus folgende Nachteile verantwortlich machen.

Die Einführung der Blockzeiten, und damit der gleichzeitige Unterrichtsbeginn für alle Schulstufen, stellt einen Meilenstein dar bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Kinder verlassen gleichzeitig das Haus. Beide Elternteile können ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen – und dennoch schlafen die Kinder in Basel länger als in anderen Kantonen!

Wollen wir kein Abbau beim Schulprogramm, führt noch längeres Ausschlafen zu noch kürzeren Pausen. Es sei denn, der Schulbetrieb würde in den Abend hinein verlegt. Was in der Konsequenz einen Abstrich bei den Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bedeutet.

Führen wir auch in der Primarschulen eine Einlaufzeit ein, würden jährlich 190 Lektionen fehlen. Somit würden wir einen Abbau bei der Bildungsqualität betreiben oder verzichten damit auf musische Fächer oder Sport – wie das Pilotprojekt in Gossau. Also Fächer, für deren Berechtigung wir in Basel kämpfen.

Müssten aber alle Schulen in irgendeiner Form die Stundentafeln garantieren, wäre dies mit noch mehr Bürokratie und Organisationsaufwand verbunden – und das in einer Zeit, da die Schulen aufgrund des langjährigen Reformzustands und der integrativen Schule bereits über die Massen belastet sind.

Ich finde es ebenso heikel, den Fernunterricht als Argument für besseres Lernen beizuziehen. Die Erfahrungen mit dem digitalen Lernen sind durchzogen. Es wurde festgestellt, dass es zu einer Mehrbelastung der Eltern geführt hat – dort, wo die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen beim selbstständigen Lernen unterstützen konnten. Dort, wo das nicht möglich war, hat es vor allem zu Benachteiligungen geführt und zu einer Verringerung der Chancengleichheit.Das bedürfnisgerechte Wählen der Umsetzungsmodelle durch die Sekundar-Schulstandorte sehen wir ebenso kritisch, weil es die Gewichtung von zahlreichen Bedürfnissen voraussetzt.

Es werden noch grössere Unterschiede an den öffentlichen Schulen kreiert als die, die wir aufgrund der Teilautonomie haben. Die Eltern haben keine Wahlfreiheit und es ist problematisch für die Chancengerechtigkeit der Kids.

Damit die Umsetzungsmodelle für berufstätige Eltern und deren Kinder und Jugendliche nicht zum Nachteil werden, sollen zusätzliche Angebote im Betreuungsbereich und bei den Lernangeboten aufgebaut werden.

Die Probleme, die ein späterer Schulbeginn schafft, werden also erkannt und es zeigt, dass viele Kinder schlussendlich nicht länger schlafen könnten, wenn sie ein Betreuungsangebot nutzen müssten – oder anstatt Freizeit hätten, ein Lernangebot besuchten.

Schwer tut sich die GLP auch damit, dass der Entscheid für einen späteren Schulbeginn an den Berufsfachschulen, wo der Unterricht jetzt um 7.30 Uhr beginnt, diesen Schulen überlassen bleiben soll.

Für diese Jugendlichen sind der jetzt schon frühere Unterrichtsbeginn und der oft schon frühere Arbeitsbeginn im Betrieb offenbar kein Problem.

Wenn daraus aber eine Benachteiligung der Leistungsmöglichkeiten und der psychischen Gesundheit resultiert, wie die Motion für alle anderen Schülerinnen und Schüler darlegt, dann stellt sich den Grünliberalen die Frage, wie die bereits bestehenden Nachteile der Berufslehrenden in dieser Hinsicht legitimiert werden?

Und wie die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden kann, wenn der Unterschied zur Schule derart einschneidend für die Jugendlichen ist?

Mit dem im Vergleich zu anderen Kantonen späteren Schulbeginn um 8 Uhr hat Basel-Stadt bereits auf die Ergebnisse der Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2013 reagiert. Daran wollen wir Grünliberalen nicht rütteln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Motion von Franziska Roth und Alexandra Dill (SP) späterer Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396925.pdf

Bildquelle:
https://www.waz.de/mediacampus/best-of/soll-die-schule-spaeter-anfangen-id11771962.html

Notiz: Basel hat auf das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Studie von Sakari Lemola von der psychologischen Fakultät der Universität Basel, den Schulbeginn um 20 Minuten für alle Kinder und Jugendlichen verschoben!

Studie: https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Sp-terer-Schulbeginn–wachere-Jugendliche—bereits-bei-Verschiebung-um-20-Minuten.html

Untersuchung nach Einführung des späteren Schulbeginns in Basel:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni-Nova/Uni-Nova-127/Uni-Nova-127-Spaeterer-Schulanfang-wachere-Kinder.html

Ganzjahresbetrieb für die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen

Weil die Kindertankstellen unbestritten mit ihrem niedrigschwelligen Angebot einen sinnvollen Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen leisten, habe ich mich für das Budgetpostulat über Fr. 53’000 eingesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass das Angebot auch in den Wintermonaten offen bleibt. Ursprünglich zwar für den Sommerbetrieb gedacht, funktioniert das Konzept für das ganze Jahr bestens, davon bin ich überzeugt. Die Kindertankstellen sind wichtige Bewegungs- und Begegnungsort und mittlerweile beliebter Treffpunkt für die Kinder und Eltern aus dem Quartier um die Claramatte und Oekolampad.

Auch die Mehrheit der Grünliberalen Fraktion kann das Anliegen der Petentschaft, nach einem dauerhaften Ganzjahresbetrieb, sehr gut nachvollziehen. Die Petitionskommission kam bereits im Januar 2021 zu diesem Schluss. Um den Winterbetrieb 2022 zu sichern, hat sie in ihrem Bericht erstmals die Möglichkeit eines Budgetpostulat ins Spiel gebracht.

Weil die Kindertankstellen der Robi Spielaktionen wichtige und gut verankerte Anlaufstellen im Quartier sind, wird im Regierungsratsbeschluss zum Postulat sogar vorgeschlagen, dass sie ihre Angebote verstärkt an die ganze Quartierbevölkerung richten und der Betrieb, im Sinne der Quartiersarbeit, weiterentwickelt werden könnte. Der Punkt ist hingegen, Geld soll gemäss Regierungsrat dafür erst im 2023 fliessen. Damit wäre der Winterbetrieb im 2022 alles andere als gesichert gewesen. Ich freue mich daher, dass der Grosse Rat deutlich ja zu diesem wichtigen Angebot gesagt hat und das vorgezogene Budgetpostulat überwiesen wurde.


Grosser Rat 28. April 2022: Votum betreffend Budgetpostulat für 2022 Michelle Lachenmeier betreffend Erziehungsdepartement, Dienststelle 290, Jugend, Familie und Sport, Transferaufwand (Robi-Spielaktionen, Kindertankstellen)

Die Bereitschaft der Regierung, eine Weiterentwicklung des beliebten Begegnungs-Angebots der Robi-Spielaktionen zu prüfen, begrüssen die Grünliberalen.

Dennoch wirft sie Fragen hinsichtlich der Organisation, der Zuständigkeiten, der Finanzierung und auch der Folgekosten auf. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird über das Erziehungsdepartement finanziert, die Quartierarbeit hingegen über das Präsidialdepartement. Bisher war das eigenständige Projekt der Robi-Spielaktionen zielführend und als Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit bei der OKJA angesiedelt.Wir verstehen den Vorschlag des Regierungsrats sodann als Option. Hingegen liegen noch keine konkreten Konzepte für ein «Joint-Venture» zur Umsetzung auf dem Tisch. Unter Einbezug der Akteure, sollen Szenarien erst entwickelt werden, damit auch der Nutzen und das Potenzial abgewogen werden können. Das Vorhaben braucht Zeit. Wohl nicht zuletzt darum schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht, dass eine Finanzierung allenfalls ab 2023 möglich ist.

Aus Sicht der GLP besteht kein Grund, warum der „Winterbetrieb 2022 ja/nein“ der Kindertankstellen Claramatten und Öekolampad an die Weiterentwicklung des Angebots gekoppelt werden soll. Die Geschäfte können losgelöst voneinander behandelt werden.

Deswegen positionieren sich die Grünliberalen für die 2. Überweisung des Bugdetpostulats.  Der Regierungsrat anerkennt in seinem Bericht das unbestrittene grosse Interesse der Bevölkerung am Ganzjahresbetrieb. Der Winterbetrieb der Kindertankstellen war bereits im 2021 ein voller Erfolg. Zwischen November und März nutzten gegen 2700 Kinder das Angebot.

Der Fraktion der Grünliberalen ist es wichtig, den Betrieb in den Wintermonaten im 2022 für die Kinder und die Quartierbevölkerung sicherzustellen und grundsätzlich einen Betrieb ohne Unterbruch zu gewährleisten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Vorgezogenes Budgetpostulat von Michelle Lachenmeier
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111497

Petition P424 betreffend „Weiterführung des Betriebs der Kindertankstelle Oekolompad während der Wintermonate 2020/21
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396759.pdf

Bildquelle:
http://www.robi-spiel-aktionen.ch/mittagstische/claramatte.php

Der Basler Weg

Vermerk zur Debatte im Grossen Rat

Ich bedanke mich bei Regierungsrätin Stephanie Eymann für die wohlwollende Wort zu meinem Vorstoss bezüglich der Begleitmassnahmen zur Umsetzung des ausgedehnten Bettelverbots in Basel.

Die gesetzliche Vorgabe dient dazu die Bettelproblematik in Basel zu entschärfen, nicht dazu sie zu verbieten. Jeder Mensch hat das Recht um Hilfe zu bitten. Der Basler Weg stellt einen menschenwürdigen Umgang mit den ausländischen Bettlerinnen und Bettlern sicher. Die Begleitmassnahmen sorgen dafür, dass das friedliches Miteinander im Interesse der Bevölkerung und der bettelnden Menschen garantiert wird.
Im Verlaufe der Geschäftsbehandlung wurde ich gefragt, wie ich zum Berner Modell stehe. Der Berner Weg kennt kein Bettelverbot, dafür aber auch keine Duldung eines Aufenthalts von Bettlerinnen und Bettlern mit EU/EFTA Nationalität. Das bedeutet in der Konsequenz ein komplettes Bettelverbot, weil die ausländerrechtliche Möglichkeit des Aufenthalts von 90 Tagen nicht gewährt wird. Die rechtliche Auslegung durch die Regierung von Basel-Stadt hingegen erlaubt allen Bettlerinnen und Bettlern um Hilfe zu bitten.

Aufgrund der 2. Überweisung der Motion setzt die Regierung nun auch die Forderungen um, die sie als unzulässig erachtet hat:

  • Bereits vor der Debatte im Grossen Rat wurde die Forderung Nr. 1 „Bildung einer Task Force“ umgesetzt, was die Grünliberalen ausdrücklich begrüsst haben. Dennoch weise ich darauf hin, dass die Schnittstelle Polizei-Veterinäramt ungenügend greift und bei der Bevölkerung Empörung auslöst, weil Hunde zum Betteln missbraucht werden. Es besteht Verbesserungsbedarf, deshalb hat meine Grossratskollegin Claudia Baumgartner eine Schriftliche Anfrage zur Fachstelle Tierschutzdelikte eingereicht. Weiter setzen sich unsere GLP-Mitglieder, Michael Burkhardt und Andrea Strähl, aktiv für den Tierschutz ein und haben die Petition „für eine Polizeifachstelle gegen Tierquälerei in Basel“ lanciert.
    https://act.campax.org/petitions/fur-eine-polizeifachstelle-gegen-tierqualerei-in-basel-stadt
  • Die unzulässige Forderung Nr. 5. „das Prüfen und Umsetzen einer eventuellen befristeten Aufstockung der personellen Ressourcen im öffentlichen Raum“ schafft die Rahmenbedingungen, um überhaupt situativ reagieren zu können. Vielleicht hätte man sie eher nur als freudige Empfehlung formulieren müssen, aber die in den zulässigen Forderungen Nr. 4, 6, 7,8 formulierten Massnahmen erfordern ebenso zusätzliche Ressourcen und sollen jetzt umgesetzt werden.
  • Auch die Forderung Nr. 3 „der Einbezug von Mittler:innen im öffentlichen Raum“ ist angeblich unzulässig. Warum? Der stetige Dialog mit den Bettlerinnen und Bettlern ist wichtig, wenn es die Situation verlangt und unterstützt das Community Policing. Es ist ein präventiverniederschwelliger Beitrag zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und für das Zusammenleben im öffentlichen Raum wichtig.
  • Bei der unzulässigen Forderung Nr. 2 „Zusammenarbeit mit auswärtigen Sozialämtern“ hat die Regierung effektiv keinen Einfluss auf die ausländischen Ämter, aber die kantonalen Behörden erhalten durch die Regierung den verpflichtenden Auftrag, diese Zusammenarbeit zu initiieren und – wo es bereits heute Praxis ist – zu vertiefen. Im Kanton Bern ist es zum Beispiel Praxis aufgrund der institutionalisierten Zusammenarbeit mit den jeweiligen Botschaften, die Bettler und Bettlerinnen an sie zu verweisen, damit sie dort Hilfe beantragen können. Dass die Forderung umsetzbar ist, bestätigt die Regierung selbst, da ja die zulässige Forderung Nr. 7, „Hilfsmassnahmen vor Ort“ ebenfalls von der Entscheidungshoheit derEntscheidungsträger in den Herkunftsländern abhängig ist.

Grosser Rat, 16. Februar 2022, Votum Stellungnahme zur Motion Sandra Bothe Begleitmassnahmen zum Thema Betteln «Basler Weg»

Seit Oktober 21 wird die Behandlung des Berichts der Regierung verschoben und die Situation in Basel, bezüglich ausländischer Bettlerinnen und Bettler war mal weniger, mal mehr angespannt. Was die Grünliberalen nicht wollen, ist ein erneutes Aufflammen der Polemik rund um das Thema Betteln. Sondern Hand bieten, um Handlungsspielraum zu ermöglichen, die wiederkehrende Problemstellung, die sich wellenmässig verschärft, jetzt anzugehen.

Ich bin weiter überzeugt, dass wir in Basel eine ganzheitliche Sicht und Strategie zum Umgang mit dem Betteln brauchen. Eine, die die Bevölkerung miteinbezieht.
In dieser Absicht wurde zum Thema „Betteln als ein Prüfstein für die Solidarität“ an einem sehr gut besuchten Podium im vergangenen Dezember in Basel diskutiert. Dabei wurde klar, dass sich die Bevölkerung vor allem in Bezug auf den Umgang mit der sichtbaren Armut und Bettelei verunsichert und hilflos fühlt und entsprechend unterschiedlich reagiert. Manche fühlen sich gestört, andere nehmen die Erscheinung als Herausforderung an. Wenn wir die Bevölkerung unterstützen wollen, ist die Forderung nach der Umsetzung einer Sensibilisierungskampagne angezeigt. Der Moment ist jetzt ideal alles aufzugleisen, bevor die Gemüter erneut hochkochen.
Am Podium nicht abschliessend beantwortet wurde die Frage, wessen Aufgabe es ist – Politik, Staat, oder Gesellschaft – die weitreichende Problematik der sich in Basel befindenden ausländischen bettelnden Menschen zu lösen. Die Anwesenden waren sich aber einig, dass es das Engagement in den Herkunftsländern braucht, weil diese Menschen nicht nur in der Schweiz keine Perspektive haben, sondern auch in ihrer Heimat. Die Podiumsbesucher kamen weiter zum Schluss, dass die Politik und der Staat das Problem allein nicht lösen kann. Gefragt sei ebenso individuelles Engagement aus der Zivilbevölkerung, von gemeinnützigen Institutionen und auch von den Kirchen.
Ich begrüsse die Forderung nach mehr Privatinitiativen und eine gesamt-gesellschaftliche Sicht und meine, der Basler Weg kann miteinander funktionieren. Wir haben heute die Chance, diese Brücke zu schlagen, indem wir der Regierung den verbindlichen Auftrag zur Umsetzung der notwendigen Begleitmassnahmen erteilen.

Vorausschauend wissen wir, dass das Thema erneut zu einem Zankapfel werden wird. Infolgedessen ist es der richtige Zeitpunkt, die Problemstellung aktiv anzugehen. Damit finden wir einen menschenwürdigeren Umgang mit den Bettlerinnen und Bettlern in Zukunftunter Einbezug der notwendigen Stellen und der Basler Bevölkerung.
Die Grünliberalen bleiben bei der Empfehlung zur Überweisung als Motion, weil wir der Regierung einen inhaltlichen Auftrag zum Tätigwerden erteilen, ohne uns in die konkrete Umsetzung der Massnahmen durch die Verwaltung einzumischen – weder in finanzieller, personeller noch organisatorischer Hinsicht. Es leuchtet uns jedenfalls nicht ein, warum 4 der Forderungen ein unzulässiger Eingriff in die Organisation der Verwaltung oder in die Bedarfsverwaltung der Regierung sein sollen, die anderen 4 aber nicht. In beiden Fällen verlangen wir das Ergreifen einer Massnahme gemäss § 42 Abs.1 der Geschäftsordnung des Grossen Rats. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Massnahmen mit Aufwand verbunden sind.

Die Grünliberalen waren – im Gegensatz zur Regierung – der Meinung, dass die Duldung eines Aufenthalts von Bettlerinnen und Bettlern mit EU/EFTA Nationalität nicht den Ausführungen des Staatssekretariats für Migration entspricht und in anderen Kantonen auch nicht gewährt wird. Die Auslegung wurde für Basel-Stadt anders definiert und somit war der GLP klar, dass ausländische Bettler – auch aus Südosteuropa – die ausländerrechtliche Möglichkeit des Aufenthaltes von 90 Tagen hier in Basel nutzen werden, um ihre Perspektiven zu verbessern. Die Annahme, dass mit der Gesetzesanpassung für ein ausgedehntes Bettelverbot die Bettlerinnen und Bettler Basel automatisch fernbleiben würden, hat sich nicht bestätigt. Ich gehe eher davon aus, dass ausländische Bettlerninnen und Bettler in Zukunft immer wieder mal zu unserem Stadtbild gehören werden. Wir müssen lernen, damit und miteinanderumzugehen.

Die geforderten ergänzenden Begleitmassnahmen garantieren dabei das friedliche Miteinander. Wir haben nun die Gelegenheit, die Regierung binnen sechs Monaten verbindlich zu beauftragen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bericht der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395397.pdf

Mediale Berichterstattung:
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/grosser-rat-basler-weg-beim-bettelverbot-linke-kritisiert-passivitaet-der-regierung-ld.2253056?mktcid=smsh&mktcval=E-mail

Bildquelle:
stuttgarter-nachrichte/kirchheim-plakate-gegen-aufdringliche-bettler

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