Der Digitalisierungs-Schub in den nachobligatorischen Schulen ist absolut notwendig. Er ist der Schlüssel zur Lebens– und Arbeitswelt der Zukunft und bietet neue Möglichkeiten und Chancen für den Unterricht an den Schulen.
Dies mit der Konsequenz, dass IT-Geräte für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die Jugendlichen sollen eigene Geräte mit in die Schule nehmen und in den Schulalltag integrieren.
Eltern müssen die Kostenprivat tragen, was für manche Familien eine grosse finanzielle Belastung bedeutet mit der Gefahr, dass die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet ist.
Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess für alle involvierten Parteien mit genug Handlungsspielraum und für die Erziehungsberechtigten zu bezahlbarenBedingungen umgesetzt werden kann.
Auch der Regierungsrat hat Anpassungsbedarferuiert. Am Anfang waren – separat – zusätzliche Empfehlungen für die Mittelschulen gelistet. Nun gelten die Minimalanforderungen als Standard. Gemäss Stellungnahme der Regierung sollen weitere Anpassungen möglich sein. Man darf also sagen, die Entwicklung ist positiv.
Basierend auf diesen Minimalanforderungen für Mittelschulen können nun Jugendliche als Alternativlösung offiziell die IT-Geräte einsetzen, die sie auf SekundarstufeIunentgeltlich erhalten. Das ist ökologischnachhaltig sinnvoll und kostensparend. Die Anschaffung von neuen IT-Geräten mit einem Kaufpreis von bis zu 1500 Franken gemäss Ratschlag der Regierung, ist definitiv zu teuer – und – neben den weiteren obligatorischen Schulkosten – für Familien sehr belastend.
Jetzt ist es wichtig:
Den eingeschlagenen Wegfortzusetzen und sicher an allen weiterführenden Schulen umzusetzen.
Die Minimalanforderungenweiterlaufend zu überprüft – und wo möglich – weiteranzupassen
Dafür Sorge zu tragen, wenn Jugendliche eigene IT-Geräte für den Unterricht an weiterführende Schulen einsetzen müssen, die Anschaffungskosten für die Familien finanzielltragbar bleiben.
Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD System in den nachobligatorischen Schulen » 2. Überweisung als Anzug
An Basler Schulen – an allen Schulen überhaupt – darf keine Art von Diskriminierung geduldet werden.
Mit Blick auf das spätere Agieren der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Gesellschaft stehen unsere Bildungsstätten klar in der Pflicht in keiner Weise diskriminierend zu sein. Dies bedeutet auch, dass die an Schulen vermittelten Inhalte in keiner Weise diskriminierend sind.
Es muss gegeben sein, dass das Schulpersonal die Notwendigkeit erkennt, in jedem Kind eine tolerante, nicht-diskriminierende Einstellung zu wecken und ein lernendes Umfeld zu schaffen, das Vielfalt anerkennt und von ihr profitiert, statt sie zu ignorieren oder auszugrenzen.
Menschenrechte müssen geachtet werden, damit in der Konsequenz die Chancengleichheit gewährleistet ist und alle Schülerinnen und Schüler die gleichen intakten Bildungschancen haben. Spielraum für ausgrenzendes Verhalten in der Schule und im Umfeld der Schule ist nicht tolerierbar.
Der Bericht der Petitionskommission zeigt klaren Handlungsbedarf. Für einen respektvollen Umgang an den Basler Schulen, müssen die angesprochenen Punkte prompt aufarbeitet und offene Fragestellungen geprüft und von der Regierung beantwortet werden.
Vorstoss zur Einführung eines Anreizsystems im Weiterbildungsbereich für die Basler Bevölkerung.
Die Lebens- und Arbeitswelt ist stark im Wandel. Neben den prägenden Strömungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel stellt aktuell auch die Covid-19-Pandemie uns alle vor neue Herausforderungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich.
Gezielte Weiterbildung stellt eine Möglichkeit dar, mit den Veränderungen unserer Zeit Schritt zu halten. Umso mehr sollten wir dafür Sorge tragen, dass möglichst vielen der einfache Zugang zu beruflichen und allgemeinen Weiterbildungen offensteht. Damit gewährleisten wir intakte Chancen auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt. Ebenso wird damit Personen mit einem geringen Einkommen oder bildungsfernen Personen eine Perspektive auf besser bezahlte Jobs eröffnet, was in der Folge einen individuellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen hat.
Einerseits wird durch eine adäquate Weiterbildung der Weg für weniger Sozialtransfers geebnet und damit unter anderem der Bezug von staatlichen Ergänzungsleistungen gesenkt. Andererseits ergeben sich höhere Steuereinnahmen aufgrund eines produktiveren Arbeitspotentials.
Entscheidend an einer erfolgreichen Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung ist ein nachfrage- und bedürfnisorientiertes Prinzip, das attraktiv gestaltet ist.
Der Kanton Genf kennt mit dem „Bildungsgutschein“ ein finanzielles Anreizsystem, das effektiv und zielorientiert den Bedarf der Bürger*innen individuell unterstützt. Bis zu einem bestimmten Einkommen können alle im Kanton wohnhaften Personen einen Weiterbildungsgutschein beantragen. Dadurch erhöht sich für jede und jeden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gesuchsteller*innen werden direkt von den Bildungsinstitutionen über Weiterbildungsangebote beraten. In Folge des nachfrageorientierten Instruments spielt auch der Wettbewerb unter den Anbietern auf dem Mark.
Ein Anreizsystem zum Beispiel mittels Weiterbildungsgutschein könnte auch im Kanton Basel-Stadt ein unbürokratisches Angebot mit einem niedrigschwelligen Zugang zur Weiterbildung für die Bevölkerung darstellen. Anreize steigern die Eigeninitiative und Motivation deutlich und in der Konsequenz die Weiterbildungsbeteiligung im Kanton Basel-Stadt. Damit wird die Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz signifikant erhöht. Weiter eröffnet der Gutschein jenen Zugang zu Weiterbildungsformaten, denen bisher beispielsweise aus finanziellen Gründen der Weg verwehrt war.
Ausgehend von dieser Darlegung bitte ich den Regierungsrat die Einführung eines Anreizsystems für die Basler Bevölkerung im Bereich der Weiterbildung nach Genfer Vorbild zu prüfen und zu berichten:
ob der Regierungsrat bereit ist Weiterbildungen, neben der kantonalen Programmförderung durch die angebotsorientierte Finanzierung (Objektbezogen), auch bildungsspezifische Massnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine nachfrageorientierte Finanzierung (Personenbezogen) zu fördern.
wie sich der Regierungsrat die nachfrageorientiere Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.
ob die verfassungsmässigen Grundsätze nach bildungspolitischen und wettbewerbspolitischen Aspekten diese arbeitsmarktbezogene Massnahme zulassen oder gegebenenfalls die kantonalen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.
Ich hätte mir ein anderes Ergebnis im Grossen Rat betreffend der Umgestaltung des Vorplatzes beim Eingangsbereich des Friedhof Hörnli gewünscht.
Es war eine lange und emotional geführte Debatte, die sich meiner Ansicht nach, nicht einfach nur auf eine Parkplatzdiskussion reduzieren lässt. Es waren verschiedene Gesichtspunkte im Spiel, die es abzuwägen galt. Das Areal befindet sich in einer Phase der Entwicklung. Neubauten und ein Gewerbeareal sind geplant, das sich positiv entwickeln soll.
Der Friedhof Hörnli ist Aufgrund seiner Lage, Grösse und durchgrünten Gestaltung ein Ort der ruhigen Erholung und wichtiger Bestandteil der Freiraumversorgung von Riehen und Basel. Die Friedhofanlage ist ein würdiger Ort des Abschieds von lieben Menschen und dient andererseits der ruhigen Erholung, des Spazierens, Wanderns, Joggens und ruhigen Verweilens. Der Friedhof ist ein grosser bepflanzter Freiraum mit ökologischer Bedeutung und ist wichtig für die Lebensqualität der Menschen und aber auch der Tiere und Pflanzen im Kanton. Der Park gilt als schützenswertes Naturobjekt unter anderem wegen seiner Biotope und Artenvielfalt.
Basierend auf dieser Ausgangslage ist meiner Ansicht nach die Diskussion darüber absolut berechtigt, warum nun der Vorplatz des Eingangsbereichs des Friedhofs, der bisher von der Bevölkerung auch als Parkraum genutzt werden konnte – und die Bedürfnisseder Anwohner, der Besucher, der Gewerbetreibenden, der Freizeitgartenbesitzer, der Restaurantgäste– und vor allem auch – der TrauerndenFamilien und Bekannten, die nicht nur von nah, sondern auch von fern, zum Friedhof Hörnli nach Riehen kommen – abdeckt – nun in einen Park VOR dem Park umgestaltet werden soll. Zurecht fragen sich betroffene Riehener*innen meiner Meinung nach, warum ihre Interessen in Basel kein Gehör gefunden haben.
Die Regierung hat mit dem Ratschlag zur Sanierung und Umgestaltung der Hörnlialle und Umgebung eine solide erarbeitete Vorlage unterbreitet. Ich erachte ihn als grundsätzlich ausgewogen, durchdacht und nachhaltig und er reagiert verhältnismässig auf die örtliche und bauliche Situation. Im Regierungsrat-Projekt wird auch die anstehende Arealentwicklung in die Überlegungen einbezogen.
Die jahrzehntelange unbefriedigende Verkehrssituation auf dem Friedhofsvorplatz des schweizweitgrösstenFriedhofs, wurde sowohl gestalterisch als auch verkehrstechnisch verbessert und für alleInteressensgruppenattraktiver gestaltet.
Das Versetzen der Bushaltestellen im Vorplatzbereich und Zusammenrücken mit den beiden Kleinbuslinien ist für die ÖV-Benutzenden eine Komfortsteigerung und aufgrund der kurzen Wege ein Sicherheitsgewinn.
Der Verkehr ordnet sich den Bedürfnissen der Anwohnenden und Besuchenden unter. Auch für den Handel und das Gastgewerbe, die seit Langem dort ansässig sind, bestehen weiterhin gute Rahmenbedingungen und eine funktionierende Infrastruktur.
Dazu kommt in Kürze – an den Platz angrenzend – ein neues Gewerbeareal, das dem für Riehen wichtigen produzierendenGewerbe und Handwerksbetriebe eine neue Heimat bietet – und der Kanton baut im Rahmen des Wohnbauprogramms am Hirtenweg preisgünstige Wohnungen.
Die beiden – im Projekt der Regierung – reduzierten Parkfelder, die nördlich und südlich symmetrisch an der Nebenfahrbahn angesiedelt sind, machen aufgrund der direkten Anbindung an die Kantonsstrasse Sinn. Sie sind dort aus fahrökonomischen und damit auch ökologischen Gründen ideal platziert.
Ratschlag der Regierung: Visualisierung neuer Eingangsbereich S. Bothe gem. Projekt
Zu überdenken ist das Projekt der UVEK. Die im Bericht der „Umwelt, Verkehr- und Energiekommission“ zum Ratschlag vorgeschlagene Weiterleitungder Autofahrenden über den Kohlistieg zu den im oberenBereich des Friedhofs gelegenen Parkplätze am Grenzacherweg, ist meiner Meinung nach nicht opportun. Damit wird Mehrverkehr in ein dörflichesWohngebiet gelenkt. Das dort angeblich unternutzteParkflächen vorhanden sind, sollte viel mehr zur Frage führen, wie diese Flächen besser genutzt werden könnten! Aus meiner – grünliberalen Sicht – wäre es eine Überlegung wert, eine grössere Anzahl Parkplätze für Elektrofahrzeuge zu reservieren und mit den nötigen Ladestationen auszurüsten.
Anzumerken dazu ist auch – im Bereich des Eingangsportals auf den verbreitertenTrottoirs entlang der Haupt- und Nebenverkehrsachse zu parken ist aus sicherheitstechnischen Überlegungen nicht sinnvoll. Die Parkfelder sind auch optisch nicht ansprechend. Auf diese Parkfelder könnte man nutzungsverträglich gemäss Auslastung verzichten.
Das umzusetzende Projekt der Umwelt, Verkehr- und Energiekommission gemäss Grossratsbeschluss
Weiter ist zu bedenken, dass die Genossenschaften im Perimeter Hörnliallee, Kohlistieg und Rauracherstrasse grösstenteils nicht über eine Autoeinstellhalle verfügen. Deshalb ist bereits Widerstand – im Sinne eines Referendums – gegen den von der Kommission empfohlenen Parkplatz-Abbau von betroffenen Genossenschaften angekündigt.
Zudem: Der Ratschlag der Regierung beinhaltet auch die grünen Aspekte und die auf jeden Fall umgesetzt werden – wie die Verdichtung der Hecken entlang der Friedhofsmauer, eine neue Grünfläche beim Otto-Wenk-Platz und die Pflanzung der 12 neuen Bäume am Kohlistieg, was klare Vorteilefür die Umwelt bringen wird. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung. Einerseits werden sie den Fussgänger*innen als Schattenspender dienen und andererseits durch den Effekt, auch dafür Sorge tragen, dass sich das Trottoir im Sommer weniger aufheizt. Eine eindeutige Verbesserung für die klimatischen Bedingungen der Anwohnenden! Ich befürworte auch die geplante Geschwindigkeitsanpassung durch eine Tempo 30 Zone im Gebiet.
Aus all diesen Gründen und Überlegungen habe ich mir eine Rückweisung an die Kommission und Wiederaufnahme des Geschäfts und entsprechende Neubehandlung vorstellen können. Ich bin überzeugt, man hätte gemeinsam mit der Gemeinde Riehen gute Lösungen für die verschiedenen Interessen finden können. Aus den selben Gründen habe ich den Antrag des Regierungsratsunterstützt. Leider ist er nur knapp mit 47 zu 46 Stimmen abgelehnt worden. Mit einem Referendum ist zu rechnen, dass voraussichtlich von den Grünliberalen aus Riehen mitgetragen werden wird. Ich bin davon überzeugt, dass mit dem Ratschlag der Regierung ein auf langeFristgelungenesErgebnis erzielt worden wäre.
Der 8. März ist der internationale Tag der Frau. Wir feiern ihn auf besondere Artund Weiseund schenken uns die Steuergerechtigkeits-Initiative.
Damit gehen wir einen weiteren Schritt vorwärts auf unser Ziel zu: 100% Gleichstellung der Geschlechter.
Das erreichen wir mit einer Besteuerung unabhängig vom Zivilstand mit der Volksinitiative zur Individual-Besteuerung. Heute am Weltfrauentag und im Jubiläumsjahr des Frauenstimmrechts ist der Startschuss für diesen wichtigen Paradigmenwechsel. Ich freue mich Mitglied des breit abgestützten Unterstützungskomitee zu sein. Gemeinsam mit Persönlichkeiten wie Alt Bundesrätin Ruth Metzler setzen wir uns für eine faire, moderne und gleichberechtigte Besteuerung von Frau und Mann ein.
Die Rollenaufteilung im Familienleben hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt – nicht aber das Schweizer Steuersystem. Die gemeinsame Veranlagung der Ehepaare führt zu einer deutlich höheren Steuerbelastung. Für Zweitverdiener*innen ist dies ein Hindernis für das berufliche Engagement und ein entscheidender Faktor im Kampf um die Gleichstellung von Frau und Mann.
Es ist nun Zeit für einen Systemwechsel. Die Individualbesteuerung führt zu einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation von gut ausgebildeten Frauen, bekämpft damit gleichzeitig den Fachkräftemangel und kurbelt unsere Wirtschaft an.
Nun heisst es: Unterschriften sammeln, sammeln, sammeln – 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sind wir immer noch unterwegs und noch nicht am Ziel. Umso mehr wollen wir jetzt einen grossen Schritt vorwärts kommen und die Chancengerechtigkeit für Frau und Mann in der Schweiz festigen. Ich freue mich über viele Unterstützer*innen!