Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Kategorie: Vorstösse

Das Recht zu betteln

Einige Stimmen in Basel meinen, dass sich die Bettelproblematik durch die Durchsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben nun ganz von selbst auflöst. 
Dass alle durchreisenden Bettlerinnen und Bettler oder diejenigen, die aus den grenznahen Regionen zu uns nach Basel kommen – einfach von heute auf morgen wieder „verschwinden“.

Nun ich kann nicht Kaffeesatz lesen, mich aber auf Fakten beziehen. Der Regierungsrat macht in seinem Ratschlag klar, dass Personen aus EU/EFTA-Staaten welche sich bis zu 90 Tage in Basel aufhalten, das Recht haben hier zu betteln. Sofern sie sich an unsere Gesetze halten. 

Manche Menschen bekommen mit Betteln hier mehr Geld, als sie es zuhause in ihren Herkunftsländern verdienen könnten. Die 90 Tage Regel werden sie nutzen, um ihre Perspektiven zu verbessern. Diese Personengruppen wissen ihr Verhalten den situativen gesetzlichen Bedingungen schnell anzupassen.

Der Ratschlag der Regierung dient dazu, die Bettelproblematik zu entschärfen, nicht dazu sie zu verbieten oder bestimmte Personengruppen zu verdrängen. Darum sollten wir auch nicht davon ausgehen, dass Bettlerinnen und Bettler Basel automatisch ganz fernbleiben werden oder dass sie sich ganz selbstverständlich an unsere Gesellschaftsordnung halten.

Es gibt kein Recht im öffentlichen Raum nicht mit Unangenehmem konfrontiert zu werden. Wir können und sollen die Augen vor Armut nicht einfach verschliessen.

Der Ratschlag hat zwar Begleitmassnahmen enthalten, ich finde diese aber dürftig. Zusammengefasst wird erwähnt:

  • Jede und Jeder hat das Recht auf Nothilfe zur Sicherung des Überlebens. Wird Nothilfe beansprucht, dann bis zur frühestmöglichen Ausreise – also in der Regel am Folgetag. Die durchreisenden Bettlerinnen und Bettler haben Hilfe aber nicht zwingend nötig oder wollen nicht wieder ausreisen. Sie beziehen daher in der Regel auch keine Nothilfe.
  • Als weitere Hilfestellung wird kostengünstige Verpflegung in der Gassenküche genannt, wenn die Hausregeln eingehalten werden.
  • Weiter will der Regierungsrat das soziale Engagement in den Herkunftsländern intensivieren. Dazu müssen aber erst Mittel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit gesprochen werden. Der Regierungsrat will dies prüfen.

Diese flankierenden Massnahmen sind ungenügend und ich bin überzeugt, dass wir für die gesetzliche Umsetzung des „Basler Wegs“ Ressourcen für die Behörden brauchen und ergänzende Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren und um das Miteinander im öffentlichen Raum zu garantieren. 

Der Vorstoss soll dazu dienen, die Lücke im Ratschlag zu schliessen und der Regierung Handlungsspielraum zu ermöglichen, den sie braucht, um die Problemstellungen anzugehen, die noch nicht gelöst sind. 

Die dringlich traktandierte Motion wurde das 1. Mal ohne Gegenstimme im Grossen Rat überwiesen. Die Unterstützung aller Parteien freute mich sehr. Ich hörte zwar manche Stimmen, die der Ansicht waren, dass Massnahmen, wie zum Beispiel die Taskforce, schon zur Anwendung kommen. Das ist doch super. Durch die Überweisung des Vorstosses hat die Regierung nun auch den offiziellen Auftrag erhalten, die Art und Weise der Zusammenarbeit mit allen involvierten Ämtern und Institutionen zu prüfen und einzurichten. Es zeigt also klar, Begleitmassnahmen sind definitiv notwendig.

Darunter fallen Massnahmen für das Übernachten in Parks oder im Freien, aber auch den effektiven Auftrag für die Umsetzung von Hilfsprojekten genauso wie das Prüfung einer Sensibilisierungskampagne und eben – wenn es nötig sein sollte, das Aufstocken von personellen Ressourcen im öffentlichen Raum zum Beispiel wegen der Umsetzung der Handlungsrichtlinien oder in Bezug auf die Dialogerinnen und Dialoger.

Wir sind zwar auf dem Basler Weg, aber noch nicht am Ende angekommen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 23. Juni 21 betreffend Begleitmassnahmen zum Thema Betteln „Basler Weg“

Fit auf dem Arbeitsmarkt

Zukunftssicher durch Weiterbildung – darum geht es in meinem Vorstoss!

Die Arbeitswelt ist im Wandel – ob digital, global oder coronabedingt – berufliche Qualifikationen orientieren sich am Bedarf des Arbeitsmarktes. 

Eine Verbesserung der Qualifikationen führt zu einer Kompetenz-erweiterung und damit zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeit.

Es ist also sehr naheliegend Weiterbildungen im Kanton Basel-Stadt aktiv zu fördern. Und es ist naheliegend, dass eine freiwählbare individuelle Weiterbildung attraktiv ist, wenn sie zudem unabhängig von der Firma und der Arbeitsstelle, die man gerade besetzt, belegt werden kann.

Was es aber braucht ist ein interessantes Anreizsystem, damit die Möglichkeit der Weiterbildung von einer breiten Öffentlichkeit in Anspruch genommen wird. Dabei spielt auch der Markt. Interessierte Personen wählen ihre Weiterbildung nach ihren Bedürfnissen und dem vorhandenen Angebot – nachfrageorientiert – selber aus.

Ich bin sicher, dadurch lässt sich auch die Beteiligung von bildungsfernen Personengruppen steigern. Weil sie so ihre Chancen und Perspektiven auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt verbessern.Dadurch sinken in der Folge die Sozialtransfers und der Bezug von staatlichen Ergänzungs-leistungen. 

Eine höhere Weiterbildungsquote hat also auch einen wirtschaftlichen und einen gesellschaftlichen Nutzen für unseren Kanton und ist eine Möglichkeit mit den Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt Schritt zu halten 

Ich meine, wir haben guten Grund dafür Sorge zu tragen, dass möglichst vielen Baslerinnen und Basler der einfache Zugang zu einer beruflichen Weiterbildung weit offen steht. Davon profitieren diejenigen Personen, die effektiv bereit sind, in sich selbst zu investieren. 

Und weil es mit einem Anreizsystem gelingen kann – neben einem bedürfnisorientierten, attraktiven Angebot – die Eigeninitiative und die Motivation und in der Konsequenz die Beteiligung der Bevölkerung zu steigern – soll unter anderem geprüft werden, wie sich der Regierungsrat eine nachfrageorientierte Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 9. Juni 21 Votum betreffend dem Anzug „Fit durch Weiterbildung“

BYOD muss zahlbar sein!

Der Digitalisierungs-Schub in den nachobligatorischen Schulen ist absolut notwendig. Er ist der Schlüssel zur Lebens– und Arbeitswelt der Zukunft und bietet neue Möglichkeiten und Chancen für den Unterricht an den Schulen.

Dies mit der Konsequenz, dass IT-Geräte für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die Jugendlichen sollen eigene Geräte mit in die Schule nehmen und in den Schulalltag integrieren. 

Eltern müssen die Kosten privat tragen, was für manche Familien eine grosse finanzielle Belastung bedeutet mit der Gefahr, dass die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet ist. 

Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess für alle involvierten Parteien mit genug Handlungsspielraum und für die Erziehungsberechtigten zu bezahlbaren Bedingungen umgesetzt werden kann.

Auch der Regierungsrat hat Anpassungsbedarf eruiert. Am Anfang waren – separat – zusätzliche Empfehlungen für die Mittelschulen gelistet. Nun gelten die Minimalanforderungen als Standard. Gemäss Stellungnahme der Regierung sollen weitere Anpassungen möglich sein. Man darf also sagen, die Entwicklung ist positiv.

Basierend auf diesen Minimalanforderungen für Mittelschulen können nun Jugendliche als Alternativlösung offiziell die IT-Geräte einsetzen, die sie auf Sekundarstufe I unentgeltlich erhalten. Das ist ökologisch nachhaltig sinnvoll und kostensparend. Die Anschaffung von neuen IT-Geräten mit einem Kaufpreis von bis zu 1500 Franken gemäss Ratschlag der Regierung, ist definitiv zu teuer – und – neben den weiteren obligatorischen Schulkosten – für Familien sehr belastend.

Jetzt ist es wichtig:

  • Den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sicher an allen weiterführenden Schulen umzusetzen.
  • Die Minimalanforderungen weiterlaufend zu überprüft – und wo möglich – weiter anzupassen
  • Dafür Sorge zu tragen, wenn Jugendliche eigene IT-Geräte für den Unterricht an weiterführende Schulen einsetzen müssen, die Anschaffungskosten für die Familien finanziell tragbar bleiben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD System in den nachobligatorischen Schulen » 2. Überweisung als Anzug

Fit durch Weiterbildung

Vorstoss zur Einführung eines Anreizsystems im Weiterbildungsbereich für die Basler Bevölkerung.

Die Lebens- und Arbeitswelt ist stark im Wandel. Neben den prägenden Strömungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel stellt aktuell auch die Covid-19-Pandemie uns alle vor neue Herausforderungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich. 

Gezielte Weiterbildung stellt eine Möglichkeit dar, mit den Veränderungen unserer Zeit Schritt zu halten. Umso mehr sollten wir dafür Sorge tragen, dass möglichst vielen der einfache Zugang zu beruflichen und allgemeinen Weiterbildungen offensteht. Damit gewährleisten wir intakte Chancen auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt. Ebenso wird damit Personen mit einem geringen Einkommen oder bildungsfernen Personen eine Perspektive auf besser bezahlte Jobs eröffnet, was in der Folge einen individuellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen hat. 

Einerseits wird durch eine adäquate Weiterbildung der Weg für weniger Sozialtransfers geebnet und damit unter anderem der Bezug von staatlichen Ergänzungsleistungen gesenkt. Andererseits ergeben sich höhere Steuereinnahmen aufgrund eines produktiveren Arbeitspotentials.

Entscheidend an einer erfolgreichen Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung ist ein nachfrage- und bedürfnisorientiertes Prinzip, das attraktiv gestaltet ist. 

Der Kanton Genf kennt mit dem „Bildungsgutschein“ ein finanzielles Anreizsystem, das effektiv und zielorientiert den Bedarf der Bürger*innen individuell unterstützt. Bis zu einem bestimmten Einkommen können alle im Kanton wohnhaften Personen einen Weiterbildungsgutschein beantragen. Dadurch erhöht sich für jede und jeden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gesuchsteller*innen werden direkt von den Bildungsinstitutionen über Weiterbildungsangebote beraten. In Folge des nachfrageorientierten Instruments spielt auch der Wettbewerb unter den Anbietern auf dem Mark.

Ein Anreizsystem zum Beispiel mittels Weiterbildungsgutschein könnte auch im Kanton Basel-Stadt ein unbürokratisches Angebot mit einem niedrigschwelligen Zugang zur Weiterbildung für die Bevölkerung darstellen. Anreize steigern die Eigeninitiative und Motivation deutlich und in der Konsequenz die Weiterbildungsbeteiligung im Kanton Basel-Stadt. Damit wird die Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz signifikant erhöht. Weiter eröffnet der Gutschein jenen Zugang zu Weiterbildungsformaten, denen bisher beispielsweise aus finanziellen Gründen der Weg verwehrt war. 

Ausgehend von dieser Darlegung bitte ich den Regierungsrat die Einführung eines Anreizsystems für die Basler Bevölkerung im Bereich der Weiterbildung nach Genfer Vorbild zu prüfen und zu berichten:

  • ob der Regierungsrat bereit ist Weiterbildungen, neben der kantonalen Programmförderung durch die angebotsorientierte Finanzierung (Objektbezogen), auch bildungsspezifische Massnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine nachfrageorientierte Finanzierung (Personenbezogen) zu fördern.
  • wie sich der Regierungsrat die nachfrageorientiere Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.
  • ob die verfassungsmässigen Grundsätze nach bildungspolitischen und wettbewerbspolitischen Aspekten diese arbeitsmarktbezogene Massnahme zulassen oder gegebenenfalls die kantonalen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen 

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