Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona

Interpellation Januar 2022

Lehrer fallen aus, Unterrichtsstunden und Förderstunden ebenso, aber die schulischen Erwartungen, Laufbahnbedingungen und Zielsetzungen für die Kinder und Jugendlichen sind trotz der Corona-Schuljahre dieselben wie immer. Ebenfalls leidet die Chancengleichheit noch mehr wie sonst, weil sehr ungleiche Bedingungen aufgrund von Corona zwischen Schulen, Schulklassen und aber auch in den Familien herrschen.

Bisher wird hierzulande über die Folgen für die Kids nicht debattiert, während in anderen Ländern bereits Programme wie „Lernbrücken gegen Lernlücken“ eingerichtet wurden, um die Schüler:innen zu unterstützen und Nachteile aufgrund der andauernden Pandemie auszugleichen.

Mit meiner Interpellation soll die Frage zu den Folgen der Corona-Schuljahre und die Diskussion darüber ins Rollen gebracht werden.


Text und Fragen zu meinem Vorstoss im Detail:

Die Pandemiesituation gestaltet sich im Allgemeinen und insbesondere auch an den Schulen mit dem Start ins neue Jahr alles andere als einfach.

Bereits im Dezember publizierte die Basler Zeitung einen Artikel, der von der herausfordernden Situation an den Schulen aufgrund der Pandemie für die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler berichtete. Quarantäne, Isolation und Depooling führten zu Unterrichtsausfällen und Fehlstunden in einem teilweise hohen Ausmass. Die Lernsituationen im Klassenzimmer gestalten sich herausfordernd und das dauernde Lüften führt zu erschwerten Lernbedingungen. Die teilweise langdauernden Absenzen von Lern- und Fachpersonen und die selten vollständig anwesenden Klassen stellen für die Unterrichtsorganisation grosse Schwierigkeiten dar, das Aufholen von fehlenden Lerninhalten ist nicht gewährleistet.

Der Schulstart nun nach den Weihnachtsferien ist nochmals deutlich angespannter aufgrund der Omikron-Variante. An den Primarschulen und Kindergärten fehlen 79 Lehrpersonen gleich von Beginn weg alleine wegen Corona. Die Varianten Alternativunterricht, Hybridunterricht und Fernunterricht, die in der Konsequenz vermehrt zum Tragen kommen, gewährleisten weder die Qualität des Unterrichts noch die ausreichende Vermittlung von Lerninhalten und somit auch nicht das Erreichen vorgesehener Lernziele. Es sind Notlösungen für eine äusserst angespannte Lage und die Pandemie dauert zudem länger als zu Beginn angenommen.

Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden gestrichen. Dies führt zu weiteren schulischen Defiziten. Besonders erschwerend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die vor einem Stufenwechsel stehen am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse.

Bereits im Oktober 2020 hat der Grosse Rat den Anzug von Simone Benz überwiesen, der u.a. zusätzliche Ressourcen für die verstärkte Förderung infolge von individuelle Lernrückständen, die sich beim coronabedingten Fernunterricht aufgetan haben, forderte. Ebenso wurde eine Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Bereich des Methodenerwerbs für das selbstständige Lernen (Lernen zu lernen) gefordert.

Die Lage hat sich seither deutlich verschärft. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungsunterschiede beträchtlich zugenommen haben. «Statt gelehrt wird nur noch betreut», meinte dazu Jean-Michel Héritier in der Basler Zeitung im Dezember.

Studien zeigen ausserdem, dass die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen eindeutig zugenommen hat und sich vermehrt in Form von Depressionen, Angstzuständen und Stress zeigt. Dabei wird angegeben, dass der entstandene Schuldruck die grösste Corona-Stressbelastung für die Schüler und Schülerinnen darstellt. Daraus können ernsthafte psychische Folgen resultieren.

Aufgrund der geschilderten Umstände bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Studien zeigen, dass Fernunterricht oder Hybridformen die Chancenungleichheit zusätzlich verschärft.
    • Welche konkreten Massnahmen sind insbesondere geplant für leistungsschwache Schüler:innen, SuS mit Nachteilausgleich, SuS mit Verstärken Massnahmen, damit sie verpassten Lernstoff nachholen können?
    • Selbstständiges Lernen ist ein wichtiges Instrument für die Schüler:innen in der sich zuspitzenden Situation. Diese Fähigkeit kann nicht einfach vorausgesetzt werden. Welche Unterstützungsmassnahmen für die SuS auf den einzelnen Schulstufen kommen durch den Anzug Benz bisher zum Tragen? Welche sind noch vorgesehen.
  2. Werden entstandene Wissenslücken auf den Schulstufen seit Beginn der Pandemie erhoben? Wenn ja, wie und mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Massnahmen und Ressourcen wurden auf den einzelnen Schulstufen zur Verminderung von Lernlücken bereits gesprochen und welche Massnahmen sind noch vorgesehen, insbesondere
    • um Schüler:innen der Primarstufe zu unterstützen und die Lernrückstände längerfristig aufzuarbeiten?
    • um Kinder und Jugendliche nach dem Übertritt in die Sekundar- und Mittelschulen zu unterstützen, wie beispielsweise durch Zusatzförderstunden, freiwilliges Zusatzjahr, Lernplananpassungen, andere?
  4. Inwiefern werden Nachteile aufgrund von coronabedingten Lernlücken beim Übertritt in eine nächste Schulstufe am Ende der Primar- bzw. Sekundarschule berücksichtigt?
    • Wie wird eine angemessene Beurteilung bei einem Stufenübergang trotz Unterrichts- und Lehrpersonenausfall gewährleistet?
    • Kann sich der Regierungsrat eine coronabedingte befristete Anpassung der Laufbahnverordnung bezüglich der Übertritte vorstellen, beispielsweise mit einer zusätzlichen selektiven Beurteilung am Ende des Sommersemesters?
  5. Welche weiteren Probleme erkennt der Regierungsrat aufgrund der coronabedingten Lernlücken und der prekären Lage aufgrund der vielen Ausfälle auch in Bezug auf die Belastung der Lehr- und Fachpersonen. Welche Massnahmen sind diesbezüglich bereits geplant?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Massnahmen zur Bildungsgerechtigkeit an den Schulen

Vorstoss 24. September 2021. Um Massnahmen zur Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit an den Schulen geht es in meiner Schriftlichen Anfrage

Der Anzug von Edibe Goelgeli (SP) fordert die Prüfung der Schülerzuteilung zur besseren sozialen Durchmischung der Schulklassen von Basel-Stadt. Ein komplexes Computerprogramm, das auf einem bestimmten Algorithmus basiert – soll zu mehr Chancengerechtigkeit verhelfen. Gebietsgrenzen der Schulstandorte werden je nach Bedürfnis verschoben.

Die Grünliberalen haben den Anzug begleitet durch ein kritisches Votum überwiesen. In einer Stadt führen auch kleinräumige Anpassungen der Einzugsgebiete zu grosser Unruhe unter den Erziehungsberechtigten. Der Schulstandort, ist bei der Wohnortwahl der Familien oft das ausschlaggebende Kriterium. Folglich hat eine Umverteilung von Schülerinnen und Schüler das Potential, dass die Diskussion der Zuteilung verschärft geführt wird.

Weiter ist die Umverteilung von Kindern aufgrund ihrer Muttersprache und in der Konsequenz ihrer ethnischen Herkunft, insofern ein gefährlicher Ansatz, indem der Schulerfolg mit der ethnischen Zusammensetzung der Klasse in einen Zusammenhang gebracht wird.

Ich bin auch der Meinung, dass leistungsfremde Merkmale wie der sozioökonomische Hintergrund, die Bildungsaspirationen der Eltern, die Erwartungshaltungen oder die Unterrichtsqualität, die Bildungschancen der Kinder beeinflussen. Es zeigen sich weiter verstärkt Bildungsungleichheiten zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher sozialer Herkunft.

Unabhängig von der Prüfung, ob ein Computerprogramm die Zusammensetzung der Kinder in einer Klasse anhand von vordefinierten Zielgrössen besser mischt und ob das realisierbar und sinnvoll ist, bleibt zu klären, ob damit die Dynamik der sozialen Segregation besser aufzuhalten ist. 

Sicher ist, dass jedes Kind das Recht auf ausgezeichnete Bildung hat und darauf, sein Potential umzusetzen. Eine Umverteilung von Kindern, macht aber noch keine bessere Schule. Diese hingegen können selbst eine massgebliche Reduktion von Bildungsungleichheiten ausüben. Schulleitungen sowie die Lehrpersonen und ihr Unterricht haben den grössten Einfluss auf die Schulleistungen und den Lernerfolg, ganz abgesehen von den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. 

Aktuell werden Förderressourcen ausgehend vom Sozialindex standortspezifisch in unterschiedlichem Ausmass gesprochen. Im Hinblick auf die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit mittels effektiver Massnahmen habe ich bereits im Votum angekündigt, einen Vorstoss bezüglich der zusätzlichen Ressourcenverteilung basierend auf dem Sozialindex einzureichen.

Folgende Fragen stellen sich mir, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Welche (methodisch-statistischen) Indikatoren und Faktoren werden mit welcher Wertung (Gewichtung) im Sozialindex berücksichtig, die für die Zuteilung der zusätzlichen Ressourcen herangezogen werden. 
  2. Wird die Zusammenstellung des Sozialindexes regelmässig mit Blick auf die Chancengerechtigkeit überprüft, und wenn notwendig angepasst (Monitoring)? 
  3. Wie leiten sich die schulstandortspezifischen Unterstützungsmassnahmen aus dem Sozialindex ab und anhand welcher „Belastungskriterien“ werden die zusätzlichen Ressourcen standortspezifisch verteilt?
  4. Sind die zusätzlichen Ressourcen, welche aufgrund des Sozialindexes für die Schulstandorte gesprochen werden, ausreichend?
  5. Werden die zusätzlich zugeteilten Ressourcen vor Ort tatsächlich so eingesetzt, dass damit ein Beitrag zur Verringerung der Bildungsungleichheit geleistet wird? Wird dies evaluiert und werden die Erfolge gemessen? 
  6. Verfügen die einzelnen Schulstandorte über genügend Autonomie, um erwiesenermassen wirksame Fördermassnahmen gemäss Ressourcenverteilung umzusetzen, damit sie erfolgreich sein können?
  7. Werden aufgrund der Resultate der Checks, standortspezifische schulinterne Entwicklungsfelder für die Chancengerechtigkeit in der Schule und für die Schulentwicklung definiert und umgesetzt. Wenn ja, wie und welche? 
  8. Was wäre nach Einschätzung des Regierungsrats, ein notwendiges Lektionen-Dach (z.B. DAZ, Förderunterricht), welches die Chancengerechtigkeit am besten abdecken würde?
  9. Werden die Formen der kostenintensiven Fördermassnahmen von Fachstellen und Schulen, die einen Beitrag leisten sollen zu mehr Chancengerechtigkeit, wissenschaftlich evaluiert bezüglich ihrer effektiven und effizienten Wirksamkeit zur Reduktion von Bildungsungleichheiten?

Das Recht zu betteln

Einige Stimmen in Basel meinen, dass sich die Bettelproblematik durch die Durchsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben nun ganz von selbst auflöst. 
Dass alle durchreisenden Bettlerinnen und Bettler oder diejenigen, die aus den grenznahen Regionen zu uns nach Basel kommen – einfach von heute auf morgen wieder „verschwinden“.

Nun ich kann nicht Kaffeesatz lesen, mich aber auf Fakten beziehen. Der Regierungsrat macht in seinem Ratschlag klar, dass Personen aus EU/EFTA-Staaten welche sich bis zu 90 Tage in Basel aufhalten, das Recht haben hier zu betteln. Sofern sie sich an unsere Gesetze halten. 

Manche Menschen bekommen mit Betteln hier mehr Geld, als sie es zuhause in ihren Herkunftsländern verdienen könnten. Die 90 Tage Regel werden sie nutzen, um ihre Perspektiven zu verbessern. Diese Personengruppen wissen ihr Verhalten den situativen gesetzlichen Bedingungen schnell anzupassen.

Der Ratschlag der Regierung dient dazu, die Bettelproblematik zu entschärfen, nicht dazu sie zu verbieten oder bestimmte Personengruppen zu verdrängen. Darum sollten wir auch nicht davon ausgehen, dass Bettlerinnen und Bettler Basel automatisch ganz fernbleiben werden oder dass sie sich ganz selbstverständlich an unsere Gesellschaftsordnung halten.

Es gibt kein Recht im öffentlichen Raum nicht mit Unangenehmem konfrontiert zu werden. Wir können und sollen die Augen vor Armut nicht einfach verschliessen.

Der Ratschlag hat zwar Begleitmassnahmen enthalten, ich finde diese aber dürftig. Zusammengefasst wird erwähnt:

  • Jede und Jeder hat das Recht auf Nothilfe zur Sicherung des Überlebens. Wird Nothilfe beansprucht, dann bis zur frühestmöglichen Ausreise – also in der Regel am Folgetag. Die durchreisenden Bettlerinnen und Bettler haben Hilfe aber nicht zwingend nötig oder wollen nicht wieder ausreisen. Sie beziehen daher in der Regel auch keine Nothilfe.
  • Als weitere Hilfestellung wird kostengünstige Verpflegung in der Gassenküche genannt, wenn die Hausregeln eingehalten werden.
  • Weiter will der Regierungsrat das soziale Engagement in den Herkunftsländern intensivieren. Dazu müssen aber erst Mittel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit gesprochen werden. Der Regierungsrat will dies prüfen.

Diese flankierenden Massnahmen sind ungenügend und ich bin überzeugt, dass wir für die gesetzliche Umsetzung des „Basler Wegs“ Ressourcen für die Behörden brauchen und ergänzende Begleitmassnahmen, um die Menschenrechte zu wahren und um das Miteinander im öffentlichen Raum zu garantieren. 

Der Vorstoss soll dazu dienen, die Lücke im Ratschlag zu schliessen und der Regierung Handlungsspielraum zu ermöglichen, den sie braucht, um die Problemstellungen anzugehen, die noch nicht gelöst sind. 

Die dringlich traktandierte Motion wurde das 1. Mal ohne Gegenstimme im Grossen Rat überwiesen. Die Unterstützung aller Parteien freute mich sehr. Ich hörte zwar manche Stimmen, die der Ansicht waren, dass Massnahmen, wie zum Beispiel die Taskforce, schon zur Anwendung kommen. Das ist doch super. Durch die Überweisung des Vorstosses hat die Regierung nun auch den offiziellen Auftrag erhalten, die Art und Weise der Zusammenarbeit mit allen involvierten Ämtern und Institutionen zu prüfen und einzurichten. Es zeigt also klar, Begleitmassnahmen sind definitiv notwendig.

Darunter fallen Massnahmen für das Übernachten in Parks oder im Freien, aber auch den effektiven Auftrag für die Umsetzung von Hilfsprojekten genauso wie das Prüfung einer Sensibilisierungskampagne und eben – wenn es nötig sein sollte, das Aufstocken von personellen Ressourcen im öffentlichen Raum zum Beispiel wegen der Umsetzung der Handlungsrichtlinien oder in Bezug auf die Dialogerinnen und Dialoger.

Wir sind zwar auf dem Basler Weg, aber noch nicht am Ende angekommen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 23. Juni 21 betreffend Begleitmassnahmen zum Thema Betteln „Basler Weg“

Fit auf dem Arbeitsmarkt

Zukunftssicher durch Weiterbildung – darum geht es in meinem Vorstoss!

Die Arbeitswelt ist im Wandel – ob digital, global oder coronabedingt – berufliche Qualifikationen orientieren sich am Bedarf des Arbeitsmarktes. 

Eine Verbesserung der Qualifikationen führt zu einer Kompetenz-erweiterung und damit zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeit.

Es ist also sehr naheliegend Weiterbildungen im Kanton Basel-Stadt aktiv zu fördern. Und es ist naheliegend, dass eine freiwählbare individuelle Weiterbildung attraktiv ist, wenn sie zudem unabhängig von der Firma und der Arbeitsstelle, die man gerade besetzt, belegt werden kann.

Was es aber braucht ist ein interessantes Anreizsystem, damit die Möglichkeit der Weiterbildung von einer breiten Öffentlichkeit in Anspruch genommen wird. Dabei spielt auch der Markt. Interessierte Personen wählen ihre Weiterbildung nach ihren Bedürfnissen und dem vorhandenen Angebot – nachfrageorientiert – selber aus.

Ich bin sicher, dadurch lässt sich auch die Beteiligung von bildungsfernen Personengruppen steigern. Weil sie so ihre Chancen und Perspektiven auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt verbessern.Dadurch sinken in der Folge die Sozialtransfers und der Bezug von staatlichen Ergänzungs-leistungen. 

Eine höhere Weiterbildungsquote hat also auch einen wirtschaftlichen und einen gesellschaftlichen Nutzen für unseren Kanton und ist eine Möglichkeit mit den Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt Schritt zu halten 

Ich meine, wir haben guten Grund dafür Sorge zu tragen, dass möglichst vielen Baslerinnen und Basler der einfache Zugang zu einer beruflichen Weiterbildung weit offen steht. Davon profitieren diejenigen Personen, die effektiv bereit sind, in sich selbst zu investieren. 

Und weil es mit einem Anreizsystem gelingen kann – neben einem bedürfnisorientierten, attraktiven Angebot – die Eigeninitiative und die Motivation und in der Konsequenz die Beteiligung der Bevölkerung zu steigern – soll unter anderem geprüft werden, wie sich der Regierungsrat eine nachfrageorientierte Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 9. Juni 21 Votum betreffend dem Anzug „Fit durch Weiterbildung“

BYOD muss zahlbar sein!

Der Digitalisierungs-Schub in den nachobligatorischen Schulen ist absolut notwendig. Er ist der Schlüssel zur Lebens– und Arbeitswelt der Zukunft und bietet neue Möglichkeiten und Chancen für den Unterricht an den Schulen.

Dies mit der Konsequenz, dass IT-Geräte für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die Jugendlichen sollen eigene Geräte mit in die Schule nehmen und in den Schulalltag integrieren. 

Eltern müssen die Kosten privat tragen, was für manche Familien eine grosse finanzielle Belastung bedeutet mit der Gefahr, dass die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet ist. 

Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess für alle involvierten Parteien mit genug Handlungsspielraum und für die Erziehungsberechtigten zu bezahlbaren Bedingungen umgesetzt werden kann.

Auch der Regierungsrat hat Anpassungsbedarf eruiert. Am Anfang waren – separat – zusätzliche Empfehlungen für die Mittelschulen gelistet. Nun gelten die Minimalanforderungen als Standard. Gemäss Stellungnahme der Regierung sollen weitere Anpassungen möglich sein. Man darf also sagen, die Entwicklung ist positiv.

Basierend auf diesen Minimalanforderungen für Mittelschulen können nun Jugendliche als Alternativlösung offiziell die IT-Geräte einsetzen, die sie auf Sekundarstufe I unentgeltlich erhalten. Das ist ökologisch nachhaltig sinnvoll und kostensparend. Die Anschaffung von neuen IT-Geräten mit einem Kaufpreis von bis zu 1500 Franken gemäss Ratschlag der Regierung, ist definitiv zu teuer – und – neben den weiteren obligatorischen Schulkosten – für Familien sehr belastend.

Jetzt ist es wichtig:

  • Den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sicher an allen weiterführenden Schulen umzusetzen.
  • Die Minimalanforderungen weiterlaufend zu überprüft – und wo möglich – weiter anzupassen
  • Dafür Sorge zu tragen, wenn Jugendliche eigene IT-Geräte für den Unterricht an weiterführende Schulen einsetzen müssen, die Anschaffungskosten für die Familien finanziell tragbar bleiben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD System in den nachobligatorischen Schulen » 2. Überweisung als Anzug

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