Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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„Wer rastet, der rostet“

Grosser Rat 18. Oktober 2023: Überweisung als Anzug mit 67 JA zu 26 NEIN Stimmen betreffend die gesetzliche Verankerung bezüglich der Förderung der Weiterbildung der Basler Bevölkerung


«Wer rastet, der rostet.» Erfolgreich unterwegs ist heute, wer bereit ist, sich kontinuierlich weiterzubilden und immer wieder mal neu zu erfinden.

Die Frage, wie der Erhalt und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Basel-Stadt erreicht und gesetzlich verankert werden kann, ist der Kern dieses Vorstosses. Die Stellungnahme der Regierung, die darauf hinweist, dass bereits heute Weiterbildungsbeiträge verfügbar sind, um den Aufstieg in der erlernten Berufsrichtung, eine Zweitausbildung oder Umschulung zu unterstützen, greift das Hauptanliegen der Motion denn auch nur teilweise auf.

Travail.Suisse verdeutlicht die unterschiedliche Weiterbildungspartizipation der Bevölkerung in der Schweiz nach Bildungsstand.

  • Gerade mal 31% der Arbeitnehmenden ohne nachobligatorische Bildung profitieren von einer durch den Arbeitgebenden unterstützten Weiterbildung.
  • Für Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II beträgt der Anteil 56%.
  • Hingegen liegt der Weiterbildungsanteil bei Arbeitnehmenden mit einem Tertiärabschluss bei 75%.

Der Dachverband fordert u.a denn auch, die Hürden zum Zugang zur Weiterbildung abzubauen und meint weiter «Arbeitnehmende müssen dafür bereit sein, aber Arbeitgeber müssen auch fördern und die öffentliche Hand unterstützen. Der Besuch von Weiterbildungen ist jedoch auch von den Ressourcen und Mitteln der Arbeitgebenden abhängig. Dies soll sich nicht zum Nachteil der weiterbildungswilligen Arbeitnehmenden auswirken.

Die finanzielle Unterstützung durch den Bund von 50% der Kosten für eidgenössische Abschlüsse an Höheren Fachschulen im Rahmen des Programms Berufsbildung 2030, ist sicher eine entscheidende Initiative für den Arbeitsmarkt. Im Sinne einer Gleichbehandlung wäre sogar eine Übernahme der Studienkosten für diplomierte Berufsleute im gleichen Umfang wie für Maturanten und Maturantinnen eine Idee, die man weiterverfolgen könnte – dies auch im Sinne der Stärkung der Berufslehre.

Es ist aber von grundlegender Bedeutung, dass Weiterbildung nicht ausschliesslich für diejenigen gefördert wird, die höhere Abschlüsse anstreben, sondern auch für diejenigen, die ihre Fachkenntnisse vertiefen und weiterentwickeln wollen, um in ihrem Berufsfeld fit zu bleiben. Indem wir hauptsächlich die höhere Bildung und Qualifikationen fördern und mitfinanzieren, vernachlässigen wir die Fachkräfte an der Basis.

In der Konsequenz heizen wir den Fachkräftemangel auf dieser Ebene einfach an. Wir befördern die Leute quasi weg. Entscheidend ist doch, zufriedene, qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte in allen Bereichen zu haben. Und ein Mittel gegen den Fachkräftemangel ist, Arbeitnehmende gezielter auf dem Arbeitsmarkt anzusprechen, indem wir in ihre Weiterbildung auf allen beruflichen Ebenen investieren und ihr Potential besser fördern.

Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die fundierte Stellungnahme. Sie führt aus, dass dringender Klärungsbedarf für klare Kriterien in der Weiterbildungsförderung besteht und die Abgrenzung von Ausbildung zu Weiterbildung essenziell sei, um gezielte Förderung zu ermöglichen. Ich verweist so denn auf die angesprochenen Arbeitsmarktstipendien, die die Stadt Zürich eingeführt hat.

Sie unterstützt ihre Einwohner:innen mit Beiträgen an die Weiterbildung, wenn ihnen die Weiterbildung dabei hilft, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu verbessern und hat dafür bereits Kriterien festgelegt. Dieses Modell ist prüfenswert und in diesem Kontext unterstütze ich die Umwandlung der Motion in einen Anzug. Dies darauf vertrauend, dass mit der Klärung der Kriterien auch tatsächlich der Weg geebnet wird, Menschen in Basel-Stadt, die sich weiterentwickeln wollen, zielgerichtet zu fördern.
In diesem Sinne freue ich mich, dass der Gewerbeverband Basel-Stadt und der Arbeitgeberverband Region Basel das wichtige Anliegen unterstützt und der Regierung ebenfalls zur Weiterbehandlung empfohlen hat.

Wir stehen vor erheblichen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, sei es durch den technologischen Wandel oder die demografischen Veränderungen. Wir müssen sicherstellen, dass alle die Möglichkeit haben, ihre Chancen zu nutzen. Wenn die Bevölkerung ihr Potenzial besser ausschöpft, ergeben sich daraus positive wirtschaftliche Effekte, von denen die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5030
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Eine attraktive Kinderbetreuung für eine liberale Gesellschaft

Als Mitglied der Grünliberalen vertrete ich die Partei in der Bildungs- und Kulturkommission. Dort habe ich engagierte Diskussionen begleitet,

  • insbesondere um bessere Rahmenbedingungen für das Betreuungspersonal in Kindertagesstätten zu schaffen
  • die Streichung von Praktika in der kantonalen Modellkostenrechnung zu erreichen
  • den Erhalt der „Firmenkitas“ zu gewährleisten.

Die Debatte im Grossen Rat über die Gratis-Kita-Initiative war für mich von grosser Spannung geprägt. Es handelt sich um ein komplexes Thema mit vielen Facetten, in einer historisch unterschiedlich gewachsenen Betreuungslandschaft. Und – Es geht nicht einzig nur um die Höhe der Elternbeiträge und die Betreuungsarbeit in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, sondern auch um die grundsätzliche Ausrichtung der Kinderbetreuung in unserem Kanton unter Berücksichtigung von verschiedenen Lebensmodellen. 

Vielfalt ist ein zentrales Merkmal unserer Gesellschaft, dies auch in Bezug auf die Kinderbetreuungsmodelle. Ein kostenloses Kita-Modell bevorzugt aber bestimmte Familien und benachteiligt andere. Es ist jedoch unbestreitbar, dass Kinder qualitativ hochwertige Betreuung während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern benötigen. Diese sollte in einer modernen und liberalen Gesellschaft gleichermassen für Väter und Mütter möglich sein.

Ich bin sehr erfreut über die Entwicklung, die sich während der Debatte ergeben hat. Die SP hat angekündigt die Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen, falls dieser vom Grossen Rat angenommen wird. Die Regierung hat sich ebenfalls unerwartet hinter den Gegenvorschlag gestellt. Einzig auf den BKK-Antrag zur vollständigen Entlastung der Kosten für das 3. Kind hat die Regierung nicht eingehen wollen. Aber im Sinne des guten Kompromisses hat der Grosse Rat auch diesem Antrag mit grossem Mehr zugestimmt.

Ich habe im Auftrag der Grünliberalen die Geschäftsverantwortung übernommen und stelle allen Interessierten die Voten zur Debatte zur Verfügung. Besonders erfreulich ist für mich, dass die Themen, die von der GLP in die Kommissionsberatung eingebracht wurden, umgesetzt werden.


Grosser Rat 18. Oktober 2023: Debatte zum Bericht der BKK zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative «Kinderbetreuung für Alle» und Gegenvorschlag «für eine bedarfsgerechte, finanziell tragbare und qualitativ hochwertige familienergänzende Kinderbetreuung» sowie zu einer Petition

Unsere Gesellschaft lebt von Diversität, sowohl in den Lebensformen als auch in den Lösungen zur Kinderbetreuung. Die Gratis-Kita Idee spiegelt diese Realität nicht wider.

Wir sind der Meinung, dass ein kostenloses kantonales Kita-Modell bestimmte Familien bevorzugen würde und andere benachteiligen. Fakt ist, dass Kinder während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern qualitativ hochwertig betreut werden müssen, um gesund aufzuwachsen.

Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage, ob ein Kind besser in familiären Strukturen oder ausserhalb betreut ist – oder beides. Von Bedeutung ist für uns, dass die Betrachtung individuell nach Situation und wertfrei erfolgt. Die GLP begrüsst einen differenzierten Ansatz, der die Bedürfnisse möglichst vieler Familien und Kinder respektiert, anstatt ein Betreuungsmodell pauschal finanziell zu favorisieren.

Für viele Familien sind Kitas heute aber unerlässlich, um Beruf und Familie überhaupt vereinbaren zu können. Die GLP spricht sich deshalb generell für ein gut ausgebautes System mit bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen aus. In diesem Kontext unterstützen wir auch die etablierte Struktur der Firmenkitas. Dies mit der Überzeugung, dass sich Investitionen in die Kinderbetreuung für unseren Wirtschaftsstandort langfristig auszahlen. Wenn wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Eltern problemlos arbeiten können, wirkt sich dies positiv auf unsere Kaufkraft und Steuereinnahmen aus. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist es von entscheidender Bedeutung, ALLEN die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu bieten.

Wir müssen darum Bedingungen schaffen, damit Väter und Mütter gleichermassen die Betreuungsverantwortung und die beruflichen Herausforderungen bewältigen können. Allerdings ist die familienexterne Kinderbetreuung für viele tatsächlich so teuer, dass sich Arbeiten für die zweitverdienende Person im Haushalt faktisch nicht lohnt. Besonders trifft dies Familien mit mehreren Kindern. Dadurch wird die Erwerbstätigkeit massiv belastet, wenn nicht bestraft. Und dies in Zeiten, in denen Familien zusätzliches Einkommen brauchen und wir gleichzeitig dringend nach Arbeitskräften suchen. Die Grünliberalen unterstützen denn auch die Entlastung von Familien durch die Senkung der Elternbeiträge im Sinne des Regierungsvorschlags.

Der Arbeitgeberverband Region Basel hat darauf hingewiesen, dass die Elternbeiträge gezielter festgelegt hätten werden können, statt die Anteile der Eltern für alle Einkommen und Vermögensgruppe mit einem grosszügigen Deckel zu versehen. Es dünkt mich wichtig zu betonen, dass die Anpassung der neuen Kita-Tarife einzig eine Angleichung an das kantonale Tarifsystem für Tagesstrukturen darstellt. Eltern ab mittlerem Einkommen, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bezahlen bisher einfach erheblich mehr. Aus Sicht der Grünliberalen ist es nur fair, gleiche Bedingungen für alle Eltern im Kanton Basel-Stadt zu schaffen, unabhängig davon, welches Betreuungsangebot ihre Kinder besuchen.

Die Initiative fordert ebenso, die Betreuungsqualität zu verbessern, was durch den erweiterten BKK-Gegenvorschlag erreicht wird. Davon ist die GLP überzeugt.

Die aktuelle Ungleichbehandlung in Bezug auf die staatliche Lohnpolitik des Betreuungspersonals in Kitas gegenüber jenen in den schuleigenen Tagesstrukturen, wie sie in der kantonalen Modellkostenrechnung festgelegt ist, ist höchst problematisch. Ich freue mich sehr darüber, heute von Herrn Regierungsrat Cramer zu erfahren, dass die Regierung den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation» unterstützt, unabhängig davon, in welchem Angebot Mitarbeitende Kinder betreuen.

Die Investitionen in das Betreuungspersonal sowie die Praktika-Streichungen im Betreuungsschlüssel verbessern direkt die Qualität und die vorhandenen Ressourcen in der Kita, dies zum Wohl der Kinder. Gleichzeitig wird damit die Berufsattraktivität in Kitas gesteigert und mindert die Abwanderung von Fachkräften in die kantonalen Tagesstrukturen mit zurzeit attraktiverenArbeitsbedingungen samt familienfreundlicheren Arbeitszeiten.

Im Zentrum der Überlegungen der GLP stehen vor allem aber die Bedürfnisse der Kinder. Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die kindliche Entwicklung und ihre Förderung, weshalb zuverlässige Bezugspersonen unabdingbar sind. Fehlen diese aufgrund von Personalfluktuation oder Personalmangel, ist die gesunde Entwicklung gefährdet.

Die Grünliberalen unterstützen den Gegenvorschlag der Bildungs- und Kulturkommission mit Überzeugung. Wir sehen darin eine ausgewogene Lösung, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen, liberalen Gesellschaft ermöglicht.


Der erweiterte Gegenvorschlag der BKK umfasst folgende Themen, die vom Grossen Rat wie folgt beschlossen wurden:

  • Die Elternbeiträge zu reduzieren  
  • Das 3. Geschwisterkind kostenlos zu betreuen
  • Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel anzurechnen
  • Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen
  • Unternehmen die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende zu beschränken zu gewähren

Die Elternbeiträge reduzieren

Die Anpassung der neuen Kita-Tarife ist eine Angleichung an das bestehende kantonale Tarifsystem für Tagesstrukturen. Eltern, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bezahlen bisher erheblich mehr. Aus Sicht der Grünliberalen ist es nur fair, gleiche Bedingungen für alle Eltern im Kanton Basel-Stadt zu schaffen, unabhängig davon, welches Betreuungsangebot ihre Kinder besuchen.
In der Konsequenz sollen alle Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Tagesbetreuungsgesetz erfüllen, einen Mindestbeitrag an die Kosten der familienergänzenden Betreuung erhalten – und zwar unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Damit werden auch Eltern, die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens bisher keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben und die vollen Kosten des Betreuungsplatzes tragen, massgeblich finanziell entlastet.

Das 3. Geschwisterkind kostenlos betreuen

Die Grünliberalen hätten sich effektiv auch einen alternativen Ansatz in Bezug auf die Kostenreduktion für das 3. Geschwisterkind vorstellen können, der den bestehenden Geschwisterrabatt je nach Einkommen stärker gewichtet. Dies  basierend auf Überlegungen zur Reduktion der Eltern-Betreuungsbeiträge gemäss dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag, der darauf abzielt, die finanzielle Belastung von Familien mit mehreren Kindern zu verringern.
Herr Regierungsrat Cramer hat angekündigt, die unterschiedliche Handhabung bei den Baselstätischen Betreuungsangeboten in den Fokus zu nehmen. Teile der Grünliberalen waren der Meinung, dass das Erziehungsdepartement eine zusätzliche Entlastung direkt in die Diskussion zur Angleichung der Systeme hätte einbeziehen können.
Wir anerkennen aber grundsätzlich die hohe finanzielle Belastung für Familien mit drei und mehr Kindern. Die GLP hat sich deshalb darauf geeinigt die vollständige Entlastung von Familien ab dem 3. betreuten Kind als Kompromiss in die Kommissionsberatung einzubringen und pro Gegenvorschlag zu unterstützen.

Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel anzurechnen

Die 50%-Stellen-Streichung der Praktika-Anrechnung vor der Lehre im Betreuungsschlüssel für Kitas gemäss dem Regierungsvorschlag ist ein sehr positiver Schritt.
Es erscheint jedoch unlogisch, die restlichen 50% Praktika-Stellen in der Modellkostenrechnung zu belassen, wenn sie im Rahmen der obligatorischen Praktika für die Ausbildung nicht angerechnet werden können. Insbesondere betrifft dies die Praktika der FMS und der Höhere Fachschule. Dies führt dazu, dass diese Praktikant:innen sich gar nicht in Kitas bewerben können, Kitas also gar keine Praktikant:innen finden.

Praktika sollen neu in der Modellkostenrechnung durch die Anrechnung von 50% qualifiziertem Personal und 50% Mitarbeitenden ohne fachspezifische Ausbildung ersetzt werden. Kitas haben aber weiterhin die Flexibilität, Praktikantinnen und Praktikanten ausserhalb des Betreuungsschlüssel einzustellen. Die Nichtanrechnung von Praktika im Betreuungsschlüssel entspricht übrigens auch der Regelung in den schuleigenen kantonalen Tagesstrukturen, was eine konsequente Gleichbehandlung der Betreuungsangebote bedeutet
Diese Handhabung in den Kitas verbessert insgesamt die Betreuungsqualität und ermöglicht wertvolle «Quality Time» in der Lehrlingsbetreuung und für Elterngespräche. Zudem hat sie den Vorteil, dass in Zukunft mit weniger Personalfluktuation zu rechnen ist, was zur Stabilität in der Bezugspersonenarbeit beiträgt. Die Grünliberalen begrüssen diesen weiteren Schritt zur Qualitätsverbesserung in der Betreuung, der direkt den Kindern zugutekommt.

Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen

Die aktuellen Arbeitsbedingungen und Löhne der Mitarbeitenden in Kindertagesstätten werden stark durch die staatlich vorgegebene Modellkosten beeinflusst, was die Flexibilität der Kitas in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, einschliesslich Personalmanagement, erheblich einschränkt.

Wenn der Kanton die Lohnpolitik für private Kitas und Tagesstrukturen gestaltet, sollte er den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleichen Qualifikationen“ wahren, anstatt systemrelevante Betreuungsangebote zu konkurrenzieren.

Die qualitativ hochwertige Betreuung spielt eine entscheidende Rolle bei der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder. Sie fördert den Entwicklungsverlauf, ebnet den Weg für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und erleichtert den zukünftigen Übergang in das Berufsleben. Bei verpassten Chancen steigt das Risiko für gesundheitliche und soziale Probleme im späteren Leben. Kita-Mitarbeitende betreuen dieselben Kinder, die später die Tagesstrukturen besuchen. Wobei sich die Zielgruppe der betreuten Kinder über einen Zeitraum von fünf Jahren vom Kindergarten bis zur 3. Primarklasse sogar überschneidet.
In den ersten Lebensjahren wird der Grundstein für Sozialkompetenz, Gesundheit, Kreativität, motorische und sprachliche Fähigkeiten gelegt sowie für die Fähigkeit zur Emotions-Regulierung. Der Betreuungsalltag in Kitas und Tagesstruktureinrichtungen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt, und die Anforderungen an das Personal sind generell gestiegen.

Während der Beratung in der BKK sind wir immer wieder über die Ungleichheiten bezüglich der Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung je nach Angebot gestolpert. Die Unterschiede betreffen nicht nur die staatlich festgelegten Löhne, sondern auch den Betreuungsschlüssel, insbesondere in Bezug auf die Anrechnung von Lernenden oder Zivildienstleistenden und ebenfalls die Eltern-Beitragsberechnung.
Ich habe mich gefreut, im aktuellen Basler Schulblatt vom Oktober zu erfahren, dass das Thema Betreuung vom Erziehungsdepartement als eines von sechs Schwerpunktthemen ernannt wurde und eine ganzheitliche Betrachtung angestrebt wird. Im Fokus steht eine für alle Seiten attraktive Kinderbetreuung, ein einheitlicheres Tarifmodell und auch gute Anschlüsse und Übergänge von und zu den verschiedenen Angeboten.

Wir Grünliberalen erkennen die Notwendigkeit des geplanten Schritts, jedoch lassen sich dringende Massnahmen zeitlich nicht weiter aufschieben. Wenn wir die Kinderbetreuung als Ganzes betrachten und Wert auf hochwertige Qualität legen, ist es unumgänglich, die Arbeit der Mitarbeitenden gleichermassen anzuerkennen und zu würdigen. Dies manifestiert sich deutlich in den Löhnen und den Arbeitsbedingungen. Diese Erkenntnis liegt vor und daher sprechen wir uns für die Annahme der Änderung im Tagesbetreuungsgesetz aus

Unternehmen die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende zu beschränken zu gewähren

Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Fortführung des bewährten Firmenkita-Systems, betrieben durch private Trägerorganisationen, von grosser Bedeutung für die betroffenen Unternehmen und unsere Standortattraktivität ist. Es trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität unseres Kantons bei.
Die Präsenz dieser Kitas ermöglicht es Unternehmen, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und flexibel auf den kurzfristigen Bedarf von Betreuungsplätzen zu reagieren. Dadurch können sie besser das benötigte qualifiziertes fachspezifische Personal gewinnen und dem Fachkräftemangel effektiv begegnen.
Firmenkitas leisten einen massgeblichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig fördern sie wie herkömmliche Kitas die soziale und kulturelle Vielfalt, indem sie Kinder aus unterschiedlichen Hintergründen betreuen.
Der Erhalt der Firmenkitas ist eine Anerkennung für die geleistete Aufbauarbeit. Das dient dem allgemeinen Interesse, da die Auflösung des etablierten Firmenkitas-Systems lediglich bedeuten würde, dass an anderer Stelle zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssten, was letztendlich zu den gleichen Kosten führen würde. Die GLP möchte aus genannten Gründen die Existenz der Firmen-Kitas nicht gefährden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 21.0998: Diverse Ratschläge und Berichte
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Anpassung Tagesbetreuungsgesetz, Umsetzung geplant ca. Sommer 2024

Das Gesetz betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG) vom 8. Mai 2019 7) (Stand 1. Januar 2022) wird wie folgt geändert:

2Abs.1

1 Die folgenden Begriffe werden im Rahmen dieses Gesetzes gemäss den nachstehenden Definitionen verwendet:

  1. b) (geändert) «Betreuungsbeiträge» sind Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen;

Die Elternbeiträge zu reduzieren

8 Abs. 1bis (neu), Abs. 2 (geändert)

1bis Er sieht einen Mindestbeitrag vor, der allen Eltern von Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt gewährt wird.

Das 3. Geschwisterkind kostenlos zu betreuen

2 Er sieht höhere Beiträge für Säuglinge, Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf, Kinder mit Bedarf an früher Deutschförderung und Geschwister vor. Ab dem dritten Kind entsprechen die Betreuungsbeiträge den Modellkosten.

Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel auszuweisen

13 Abs. 1, Abs. 1bis (neu)
1 Eine Kindertagesstätte, die Plätze mit Betreuungsbeiträgen anbietet, muss:

  1. f)  Aufgehoben.

Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen

  1. g)  (geändert) die branchenüblichen Anstellungsbedingungen einhalten, wobei sich die Entlöhnung des Betreuungspersonals nach den massgeblichen Lohnklassen für das Betreuungspersonal der Tagesstrukturen der Volksschulen zu richten hat;

Unternehmen, die die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende beschränken zu gewähren

1bis Kindertagesstätten von Unternehmen können bei Bedarf die Aufnahme auf Kinder von Mitarbeitenden des Unternehmens beschränken.

 

 

Chancengerechte Bildungsförderung: Prüfung der Stipendienbeiträge

Grosser Rat 20. September 2023: Überweisung mit 60 JA zu 33 Nein des Vorstosses betreffend mehr Chancengerechtigkeit durch höhere Stipendien für Lernende und Studierende


In Anbetracht der niedrigen Abschlussquote von 85,1% in der Erstausbildung junger Menschen in Basel-Stadt ist es für die Grünliberalen von Bedeutung zu prüfen, ob die Höhe der Stipendienbeiträge ein möglicher Faktor für diese Problematik ist. Die geringe Abschlussquote in der Sekundarstufe II hat schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen. Ihre beruflichen Möglichkeiten sind begrenzt, sie tragen ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und leiden unter Einkommensungleichheit sowie eingeschränktem Zugang zu weiterer Bildung. Dieser Umstand beeinträchtigt nicht nur ihre persönliche Entwicklung, sondern kann auch zu einer sozialen Belastung für die Gesellschaft führen.

Wenn also die Erhöhung der Stipendienbeiträge, allenfalls an den Schweizer Durchschnitt, mehr Basler Schülerinnen und Schülern grössere berufliche Chancen in Bezug auf ihre Erstausbildung ermöglicht, ist dies sinnvoll und ein Kriterium, um sicherzustellen, dass Bildung für alle gleichermassen erreichbar ist. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten sollten wir diesem Umstand auch bezüglich der Stipendienbeiträge Rechnung tragen und die finanzielle Belastung, während der Erstausbildung gezielt mindern, wo es notwendig ist. Andernfalls könnten wir die Bildungschancen junger Menschen negativ beeinflussen, da einige aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation von weiterführenden Bildungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten absehen könnten.

Es ist auch wichtig zu betonen, dass individuelle Umstände und Lebenssituationen variieren. Nicht alle Auszubildenden wohnen während ihrer Grundausbildung bei ihren Familien. Einige tun dies möglicherweise aufgrund schwieriger Familienverhältnisse nicht. Andere beginnen direkt nach der Volksschule zu arbeiten, eventuell bedingt durch die wirtschaftliche Situation ihrer Familie.

Unser Ziel sollte sein, das Potential junger Menschen zu fördern und den Zugang zur Bildung nicht zu behindern. Die Regierung ist bereit den Vorstoss entgegenzunehmen und zu berichten. Die Grünliberalen sind auf das Ergebnis gespannt und in diesem Kontext empfehlen wir den Vorstoss auch zur Überweisung.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


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Anzug Trevisan betreffend Stipendienbeiträge
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Optimierung der Ferienbetreuung von Kindern

Grosser Rat 20. September 2023: Überweisung zur Berichterstattung mit 62 JA zu 33 Nein Stimmen bei einer Enthaltung der Motion betreffend Ferienbetreuung in den Tagesstrukturen 


In der Medienmitteilung des Kanton Basel-Stadt vom 12. September bezüglich der Schaffung einer besseren Grundlage für Tagesstrukturen und Ferienangebote, betont der Kanton die zentrale Rolle der Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ich freue mich sehr darüber, dass der Zugang zur Ferienbetreuung im Kanton Basel-Stadt zukünftig für alle Kinder – unabhängig von ihrem Schulort, ob privat oder öffentlich –gleichermassen gewährleistet sein soll. Dies unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Standortattraktivität. Allerdings sind gesetzliche Anpassungen allein nicht ausreichend, um das strukturelle Problem im Basler Ferien-Betreuungssystem zu lösen.

Laut dem Zahlenspiegel Bildung 22/23 besuchen 13.000 Schülerinnen und Schüler den Kindergarten und die Primarschule im Kanton Basel-Stadt. Von diesen nutzen 4.840 Kinder die kantonalen Tagesstrukturen. Viele der Kinder benötigen während der Schulferien Betreuung, auch jene, die das Tagesstrukturangebot während der Schulzeit nicht besuchen. Im 2022 wurden ca. 3900 Kinder in den Ferien betreut, Tendenz steigend.

Aktuell stehen rund 22 private Angebote mit Plätzen für bis ca. 24 Kinder zur Verfügung sowie Plätze bei 3 Schulstandorten. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht alle Anbieter in allen Ferienwochen Angebote bereitstellen können, was zu Angebotslücken und schnell ausgebuchten Programmen führt. In der Konsequenz fehlen private Tagesferienangebote in Quartiernähe, was Eltern zu weiten Wegen zwingt und dazu führt, dass ihre Kinder an Orten betreut werden, ohne Garantie, dass sie mit ihren Freunden oder Geschwistern im selben Ferienangebot einen Platz bestätigt bekommen.

Die Umstände haben erhebliche organisatorische Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und ohne privates Betreuungsnetz. Der Ausbau der Tagesstrukturen an Kindergärten verschärft die Situation für Familien weiter.

Private Tagesferienanbieter bieten professionell organisierte Ferienangebote, kämpfen aber mit begrenztem Raumangebot. Die Lösung für das Raumproblem könnte durch die Nutzung der 22 aktuell geschlossenen Schulstandorte gefunden werden.

In der Beantwortung der Regierung zur Interpellation  von Melanie Nussbaumer bezüglich der Ferienbetreuung an Schulen, schreibt das Erziehungsdepartement, dass die Ferienbetreuung an Schulen aus Sicht der Kinder nicht attraktiv genug sei. Aus Sicht der Grünliberalen sollte dieser Punkt zu einer Weiterentwicklung des Angebots mit entsprechender Bewerbungsstrategie (Vermarktung) und zur besseren Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder führen und nicht dazu, grundsätzlich den Bedarf in Frage zu stellen.

Das Kinderbetreuungssystem in Basel steht vor Herausforderungen, insbesondere auch während der 14 Wochen Schulferien. Die Schülerzahlen steigen, und die Kinder haben einen Anspruch auf Betreuung, während ihre Eltern arbeiten. Familien benötigen organisatorisch vertretbare Unterstützung, wenn sie keine privaten Betreuungsoptionen haben, um ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Tatsache, dass Tagesferien-Angebote regelmässig ausgebucht sind, verdeutlicht den Bedarf und die Beliebtheit dieser Programme. Es ist sinnvoll, die Erfolgsfaktoren der Tagesferienangebote zu analysieren und sie als Inspiration für die Weiterentwicklung des Ferienangebots an Schulen zu nutzen. In diesem Kontext kann das Ferienangebot an Schulen beispielsweise auch in Kooperation mit bestehenden und potenziell neuen privaten Anbietern überdenkt und zielgerichtet ausgebaut werden.

Um den steigenden Betreuungsbedarf aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig und bedarfsgerecht zu decken sowie strukturelle und organisatorische Betreuungsprobleme zu lösen, setzen sich die Grünliberalen für die Überweisung der Motion ein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5347
Motion Heer und Konsortien betreffend Ferienbetreuung in der Tagesstrukturen
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112593

 

Teuerungsausgleich für Kita’s mit Betreuungsbeiträgen

Grosser Rat 20. September 2023: Annahme 83 JA zu 11 Nein Stimmen des Ratschlags Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG); Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf den Lohnkosten von Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen und Nachtragskredit zum «Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern Tagesbetreuungsgesetz, TBG)»

Es ist durchaus verständlich, sich bei der Vorlage Gedanken darüber zu machen, warum der Kanton privaten Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen einen Teuerungsausgleich gewähren sollte, während andere lokale KMU‘s keine Unterstützung erhalten und mit steigenden Personalkosten allein klarkommen müssen.

Doch Kindertagesstätten unterscheiden sich in ihrer Natur erheblich von anderen Betrieben. Die staatliche Modellkostenrechnung schränkt ihre Flexibilität stark ein, insbesondere in Bezug auf die Lohnpolitik.

Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schein-Freiheit.

Wir sind uns bewusst, dass der automatische Teuerungsausgleich und die geplante Überprüfung der Modellkosten alle vier Jahre, auch Anpassungen der Elternbeiträge und der kantonalen Beiträge alle vier Jahre bedeuten kann. Dennoch unterstützt die GLP-Fraktion die Gesetzesänderung samt des Nachtragskredits.

Die Gewährung des Teuerungsausgleichs steht in direktem Zusammenhang mit einer angemessenen Bezahlung für Kita-Mitarbeitende, die in einer Tieflohnbranche arbeiten, die mehrheitlich durch Frauen besetzt ist. Ein angemessenes Salär ist nicht nur ein Schritt zur Gleichstellung, sondern auch zur Anerkennung der wertvollen Arbeit. Ein fairer Lohn ist ausserdem ein Mittel, um die Berufsattraktivität in der Branche zu steigern, die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Da die Anpassung nur für Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen gelten, nutze ich aber die Gelegenheit, um auf ein anderes Problem hinzuweisen. Es betrifft Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge, die seit der Einführung der neuen Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz im Januar 2021 nicht mehr in das staatlich verordnete Muster passen, jedoch die Kriterien für eine Bewilligung erfüllen samt den pädagogischen Ansprüchen.

Eltern also, deren Kinder oft kleinere familiäre Kitas mit individuellen pädagogischen Konzepten besuchen, erhalten keine kantonale Unterstützung mehr und die Kitas entsprechend auch keinen Teuerungsausgleich. Die zahlreichen staatlich aufgestellten Regeln zur Organisation von privaten Kindertagesstätten und deren Anforderungen erscheinen übermässig regulierend und behindern den natürlichen Wettbewerb.

Das finde ich insofern störend, als dass Einrichtungen von den Eltern aufgrund ihrer Qualität und pädagogischen Philosophie ausgewählt werden, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Dieses Kriterium ist denn auch in der Kantonsverfassung verankert. Es ist mir unklar, warum beispielsweise eine Kita, die nicht während mindestens 12 Stunden am Tag geöffnet hat, nicht den Bedürfnissen der Kinder entsprechen soll.

Die Innovation und hochwertige pädagogische Betreuung, die zum Beispiel von kleineren familiären Einrichtungen geboten werden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt in der Kinderbetreuung von Basel-Stadt. Die Situation für diese Betreuungseinrichtungen, von denen einige Pionierarbeit in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet haben, ist äusserst schwierig. Es besteht die Gefahr, dass sie nacheinander schliessen könnten.

Innovation in der Kinderbetreuung trägt jedoch dazu bei, die Bildung und Entwicklung der Kinder zu verbessern, die Vielfalt im Betreuungssystem zu fördern, die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, wirtschaftliche Vorteile zu schaffen und die Qualität der Betreuung insgesamt zu erhöhen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, sorgfältig abzuwägen, ob umfassende Regulierungen wertvolle pädagogische Einrichtungen gefährden. Die Grünliberalen sind der Meinung, wir sollten uns mit dieser Frage auseinandersetzen und wollen hiermit einen Denkanstoss dazu geben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0857
Ratschlag Änderung Tagesbetreuungsgesetz und Nachtragkredit: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112605

Bildquelle: BZ für die Region Basel

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