Über Fünf Jahre Odyssee enden in der Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Am 26. Juni 2018, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielten alle Eltern der PrimarschülerInnen einen Brief von Dieter Bauer, dem damaligen Volksschulleiter. Darin wurde angekündigt, dass ab dem neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler bereits nach dem ersten Semester in einen Leistungszug eingeteilt würden, und eine Verbesserung mit dem Zeugnis im zweiten Semester im Juni nicht mehr möglich sei.

Es war offensichtlich, dass diese Massnahme das Lernklima im Unterricht negativ beeinflussen und die Gestaltung des Unterrichts für Lehrpersonen beeinträchtigen würde, ohne das Bildungsniveau oder die Bildungsqualität unserer Basler Schulen anzuheben. Anstatt eine autokratische Entscheidung zu treffen und einen strikt mathematischen Ansatz zu verfolgen, um die Gymnasialquote zu senken, wäre es angebracht gewesen, die Lehrpersonen in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das geschah zu keinem Zeitpunkt.

Um aber breit abgestützte bildungspolitische Massnahmen umzusetzen, war für uns klar, dass anstatt der direktoralen Schnellschüsse, zwingend ein Dialog mit den relevanten Akteuren im Bildungsbereich unerlässlich gewesen wäre. Aus diesem Grund haben Kolleginnen der GLP-Riehen und ich eine Petition ins Leben gerufen:

„Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule.“

Am Mittwoch, den 26. September 2018, übergaben die Grünliberalen die breit unterstützte Petition mit fast 600 Unterschriften an die Petitionskommission des Grossen Rats zur weiteren Behandlung.Zur Medienmitteilung: MM zur Übergabe der Petition 18

Bereits damals kritisierten wir die unüberlegten pädagogischen Konsequenzen der neuen Laufbahnverordnung. In unserer Replik in der Basler Zeitung vom 18. Juni 2018, anlässlich einem Artikel über das Quotendebakel, nahmen Katja Christ und ich Stellung, zu den neuen Regelungen für die Zuteilungsentscheidungen in der Primarschule. Schon zu dieser Zeit schlugen wir die Einführung eines Jahreszeugnisses mit einem Zwischenzeugnis im Januar vor.Die Entscheidung über das Geschäft erfolgte in der Grossratsdebatte vom 11. März 2020. Zur Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat und den Berichten: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391400.pdf.

Die Überlegungen der Petitionskommission nehme ich vorweg:
«Die Petitionskommission nimmt die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen zur Kenntnis. Sie begrüsst den begonnenen Dialog zur Gymnasialquote und wünscht sich dessen Fortsetzung. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges, noch nicht vollständig ausdiskutiertes oder gelöstes Thema handelt. Da die Entscheidungskompetenz jedoch beim Erziehungsrat und nicht beim Grossen Rat liegt, erachtet sie die Möglichkeiten, die Ziele der Petition auf dem Petitionsweg zu erreichen, als ausgeschöpft.»

Heute am 1. Februar 2024 erfolgt die ersehnte Mitteilung des Erziehungsdepartements, dass die Laufbahnverordung wieder geändert werden soll:

Weniger Druck auf Primarschulkinder beim Übertritt in die Sekundarschule

«In der 6. Klasse der Primarschule soll neu das Jahreszeugnis eingeführt werden. Dieses soll über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P in der Sekundarschule entscheiden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis soll den Druck auf Primarschülerinnen und -schüler reduzieren. Zur Frage einer Jahrespromotion startet das Erziehungsdepartement eine Konsultation.»

Ein befriedigender Moment für Befürworter einer dialogorientierten Bildungspolitik. Der Weg von der Kritik im Jahr 2018 bis zur positiven Entscheidung im Jahr 2024 verdeutlicht, dass hartnäckige Überzeugungen schlussendlich Früchte tragen können. Ein Aufruf ergeht an alle, den Dialog fortzusetzen, aktiv an der Gestaltung teilzunehmen und beharrlich Verbesserungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben.

Die Anpassung der Laufbahnverordnung zu bewährten Prinzipien ist ein Pfeiler für eine motivierende und förderliche Lernumgebung für Primarschülerinnen und Schüler. Obwohl die Betonung nach wie vor auf der Leistungserhebung liegt, wird dies nun ohne den frühen belastenden Druck erreicht. Dies ermöglicht die Schaffung einer Bildungsumgebung, die auf die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ich bin überzeugt, diese positive Veränderung wird sich nachhaltig auf die Lernerfahrungen der Kinder und ihre kommenden Herausforderungen auswirken.

Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2024. Danach entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die nötige Verordnungsänderung. Ich bin überzeugt, er trifft eine weise Entscheidung!

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen