Grosser Rat 18. Oktober 2023: Überweisung als Anzug mit 67 JA zu 26 NEIN Stimmen betreffend die gesetzliche Verankerung bezüglich der Förderung der Weiterbildung der Basler Bevölkerung
«Wer rastet, der rostet.» Erfolgreich unterwegs ist heute, wer bereit ist, sich kontinuierlich weiterzubilden und immer wieder mal neu zu erfinden.
Die Frage, wie der Erhalt und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Basel-Stadt erreicht und gesetzlich verankert werden kann, ist der Kern dieses Vorstosses. Die Stellungnahme der Regierung, die darauf hinweist, dass bereits heute Weiterbildungsbeiträge verfügbar sind, um den Aufstieg in der erlernten Berufsrichtung, eine Zweitausbildung oder Umschulung zu unterstützen, greift das Hauptanliegen der Motion denn auch nur teilweise auf.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!
Zukunftssicher durch Weiterbildung – darum geht es in meinem Vorstoss!
Die Arbeitswelt ist im Wandel – ob digital, global oder coronabedingt – berufliche Qualifikationen orientieren sich am Bedarf des Arbeitsmarktes.
Eine Verbesserung der Qualifikationen führt zu einer Kompetenz-erweiterung und damit zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeit.
Es ist also sehr naheliegend Weiterbildungen im Kanton Basel-Stadt aktiv zu fördern. Und es ist naheliegend, dass eine freiwählbare individuelle Weiterbildung attraktiv ist, wenn sie zudem unabhängig von der Firma und der Arbeitsstelle, die man gerade besetzt, belegt werden kann.
Was es aber braucht ist ein interessantes Anreizsystem, damit die Möglichkeit der Weiterbildung von einer breiten Öffentlichkeit in Anspruch genommen wird. Dabei spielt auch der Markt. Interessierte Personen wählen ihre Weiterbildung nach ihren Bedürfnissen und dem vorhandenen Angebot – nachfrageorientiert – selber aus.
Ich bin sicher, dadurch lässt sich auch die Beteiligung von bildungsfernen Personengruppen steigern. Weil sie so ihre Chancen und Perspektiven auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt verbessern.Dadurch sinken in der Folge die Sozialtransfers und der Bezug von staatlichen Ergänzungs-leistungen.
Eine höhere Weiterbildungsquote hat also auch einen wirtschaftlichen und einen gesellschaftlichen Nutzen für unseren Kanton und ist eine Möglichkeit mit den Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt Schritt zu halten
Ich meine, wir haben guten Grund dafür Sorge zu tragen, dass möglichst vielen Baslerinnen und Basler der einfache Zugang zu einer beruflichen Weiterbildung weit offen steht. Davon profitieren diejenigen Personen, die effektiv bereit sind, in sich selbst zu investieren.
Und weil es mit einem Anreizsystem gelingen kann – neben einem bedürfnisorientierten, attraktiven Angebot – die Eigeninitiative und die Motivation und in der Konsequenz die Beteiligung der Bevölkerung zu steigern – soll unter anderem geprüft werden, wie sich der Regierungsrat eine nachfrageorientierte Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.
Vorstoss zur Einführung eines Anreizsystems im Weiterbildungsbereich für die Basler Bevölkerung.
Die Lebens- und Arbeitswelt ist stark im Wandel. Neben den prägenden Strömungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel stellt aktuell auch die Covid-19-Pandemie uns alle vor neue Herausforderungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich.
Gezielte Weiterbildung stellt eine Möglichkeit dar, mit den Veränderungen unserer Zeit Schritt zu halten. Umso mehr sollten wir dafür Sorge tragen, dass möglichst vielen der einfache Zugang zu beruflichen und allgemeinen Weiterbildungen offensteht. Damit gewährleisten wir intakte Chancen auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt. Ebenso wird damit Personen mit einem geringen Einkommen oder bildungsfernen Personen eine Perspektive auf besser bezahlte Jobs eröffnet, was in der Folge einen individuellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen hat.
Einerseits wird durch eine adäquate Weiterbildung der Weg für weniger Sozialtransfers geebnet und damit unter anderem der Bezug von staatlichen Ergänzungsleistungen gesenkt. Andererseits ergeben sich höhere Steuereinnahmen aufgrund eines produktiveren Arbeitspotentials.
Entscheidend an einer erfolgreichen Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung ist ein nachfrage- und bedürfnisorientiertes Prinzip, das attraktiv gestaltet ist.
Der Kanton Genf kennt mit dem „Bildungsgutschein“ ein finanzielles Anreizsystem, das effektiv und zielorientiert den Bedarf der Bürger*innen individuell unterstützt. Bis zu einem bestimmten Einkommen können alle im Kanton wohnhaften Personen einen Weiterbildungsgutschein beantragen. Dadurch erhöht sich für jede und jeden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gesuchsteller*innen werden direkt von den Bildungsinstitutionen über Weiterbildungsangebote beraten. In Folge des nachfrageorientierten Instruments spielt auch der Wettbewerb unter den Anbietern auf dem Mark.
Ein Anreizsystem zum Beispiel mittels Weiterbildungsgutschein könnte auch im Kanton Basel-Stadt ein unbürokratisches Angebot mit einem niedrigschwelligen Zugang zur Weiterbildung für die Bevölkerung darstellen. Anreize steigern die Eigeninitiative und Motivation deutlich und in der Konsequenz die Weiterbildungsbeteiligung im Kanton Basel-Stadt. Damit wird die Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz signifikant erhöht. Weiter eröffnet der Gutschein jenen Zugang zu Weiterbildungsformaten, denen bisher beispielsweise aus finanziellen Gründen der Weg verwehrt war.
Ausgehend von dieser Darlegung bitte ich den Regierungsrat die Einführung eines Anreizsystems für die Basler Bevölkerung im Bereich der Weiterbildung nach Genfer Vorbild zu prüfen und zu berichten:
ob der Regierungsrat bereit ist Weiterbildungen, neben der kantonalen Programmförderung durch die angebotsorientierte Finanzierung (Objektbezogen), auch bildungsspezifische Massnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine nachfrageorientierte Finanzierung (Personenbezogen) zu fördern.
wie sich der Regierungsrat die nachfrageorientiere Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.
ob die verfassungsmässigen Grundsätze nach bildungspolitischen und wettbewerbspolitischen Aspekten diese arbeitsmarktbezogene Massnahme zulassen oder gegebenenfalls die kantonalen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.