Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Vielfalt

Eine attraktive Kinderbetreuung für eine liberale Gesellschaft

Als Mitglied der Grünliberalen vertrete ich die Partei in der Bildungs- und Kulturkommission. Dort habe ich engagierte Diskussionen begleitet,

  • insbesondere um bessere Rahmenbedingungen für das Betreuungspersonal in Kindertagesstätten zu schaffen
  • die Streichung von Praktika in der kantonalen Modellkostenrechnung zu erreichen
  • den Erhalt der „Firmenkitas“ zu gewährleisten.

Die Debatte im Grossen Rat über die Gratis-Kita-Initiative war für mich von grosser Spannung geprägt. Es handelt sich um ein komplexes Thema mit vielen Facetten, in einer historisch unterschiedlich gewachsenen Betreuungslandschaft. Und – Es geht nicht einzig nur um die Höhe der Elternbeiträge und die Betreuungsarbeit in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, sondern auch um die grundsätzliche Ausrichtung der Kinderbetreuung in unserem Kanton unter Berücksichtigung von verschiedenen Lebensmodellen. 

Vielfalt ist ein zentrales Merkmal unserer Gesellschaft, dies auch in Bezug auf die Kinderbetreuungsmodelle. Ein kostenloses Kita-Modell bevorzugt aber bestimmte Familien und benachteiligt andere. Es ist jedoch unbestreitbar, dass Kinder qualitativ hochwertige Betreuung während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern benötigen. Diese sollte in einer modernen und liberalen Gesellschaft gleichermassen für Väter und Mütter möglich sein.

Ich bin sehr erfreut über die Entwicklung, die sich während der Debatte ergeben hat. Die SP hat angekündigt die Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen, falls dieser vom Grossen Rat angenommen wird. Die Regierung hat sich ebenfalls unerwartet hinter den Gegenvorschlag gestellt. Einzig auf den BKK-Antrag zur vollständigen Entlastung der Kosten für das 3. Kind hat die Regierung nicht eingehen wollen. Aber im Sinne des guten Kompromisses hat der Grosse Rat auch diesem Antrag mit grossem Mehr zugestimmt.

Ich habe im Auftrag der Grünliberalen die Geschäftsverantwortung übernommen und stelle allen Interessierten die Voten zur Debatte zur Verfügung. Besonders erfreulich ist für mich, dass die Themen, die von der GLP in die Kommissionsberatung eingebracht wurden, umgesetzt werden.


Grosser Rat 18. Oktober 2023: Debatte zum Bericht der BKK zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative «Kinderbetreuung für Alle» und Gegenvorschlag «für eine bedarfsgerechte, finanziell tragbare und qualitativ hochwertige familienergänzende Kinderbetreuung» sowie zu einer Petition

Unsere Gesellschaft lebt von Diversität, sowohl in den Lebensformen als auch in den Lösungen zur Kinderbetreuung. Die Gratis-Kita Idee spiegelt diese Realität nicht wider.

Wir sind der Meinung, dass ein kostenloses kantonales Kita-Modell bestimmte Familien bevorzugen würde und andere benachteiligen. Fakt ist, dass Kinder während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern qualitativ hochwertig betreut werden müssen, um gesund aufzuwachsen.

Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage, ob ein Kind besser in familiären Strukturen oder ausserhalb betreut ist – oder beides. Von Bedeutung ist für uns, dass die Betrachtung individuell nach Situation und wertfrei erfolgt. Die GLP begrüsst einen differenzierten Ansatz, der die Bedürfnisse möglichst vieler Familien und Kinder respektiert, anstatt ein Betreuungsmodell pauschal finanziell zu favorisieren.

Für viele Familien sind Kitas heute aber unerlässlich, um Beruf und Familie überhaupt vereinbaren zu können. Die GLP spricht sich deshalb generell für ein gut ausgebautes System mit bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen aus. In diesem Kontext unterstützen wir auch die etablierte Struktur der Firmenkitas. Dies mit der Überzeugung, dass sich Investitionen in die Kinderbetreuung für unseren Wirtschaftsstandort langfristig auszahlen. Wenn wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Eltern problemlos arbeiten können, wirkt sich dies positiv auf unsere Kaufkraft und Steuereinnahmen aus. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist es von entscheidender Bedeutung, ALLEN die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu bieten.

Wir müssen darum Bedingungen schaffen, damit Väter und Mütter gleichermassen die Betreuungsverantwortung und die beruflichen Herausforderungen bewältigen können. Allerdings ist die familienexterne Kinderbetreuung für viele tatsächlich so teuer, dass sich Arbeiten für die zweitverdienende Person im Haushalt faktisch nicht lohnt. Besonders trifft dies Familien mit mehreren Kindern. Dadurch wird die Erwerbstätigkeit massiv belastet, wenn nicht bestraft. Und dies in Zeiten, in denen Familien zusätzliches Einkommen brauchen und wir gleichzeitig dringend nach Arbeitskräften suchen. Die Grünliberalen unterstützen denn auch die Entlastung von Familien durch die Senkung der Elternbeiträge im Sinne des Regierungsvorschlags.

Der Arbeitgeberverband Region Basel hat darauf hingewiesen, dass die Elternbeiträge gezielter festgelegt hätten werden können, statt die Anteile der Eltern für alle Einkommen und Vermögensgruppe mit einem grosszügigen Deckel zu versehen. Es dünkt mich wichtig zu betonen, dass die Anpassung der neuen Kita-Tarife einzig eine Angleichung an das kantonale Tarifsystem für Tagesstrukturen darstellt. Eltern ab mittlerem Einkommen, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bezahlen bisher einfach erheblich mehr. Aus Sicht der Grünliberalen ist es nur fair, gleiche Bedingungen für alle Eltern im Kanton Basel-Stadt zu schaffen, unabhängig davon, welches Betreuungsangebot ihre Kinder besuchen.

Die Initiative fordert ebenso, die Betreuungsqualität zu verbessern, was durch den erweiterten BKK-Gegenvorschlag erreicht wird. Davon ist die GLP überzeugt.

Die aktuelle Ungleichbehandlung in Bezug auf die staatliche Lohnpolitik des Betreuungspersonals in Kitas gegenüber jenen in den schuleigenen Tagesstrukturen, wie sie in der kantonalen Modellkostenrechnung festgelegt ist, ist höchst problematisch. Ich freue mich sehr darüber, heute von Herrn Regierungsrat Cramer zu erfahren, dass die Regierung den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation» unterstützt, unabhängig davon, in welchem Angebot Mitarbeitende Kinder betreuen.

Die Investitionen in das Betreuungspersonal sowie die Praktika-Streichungen im Betreuungsschlüssel verbessern direkt die Qualität und die vorhandenen Ressourcen in der Kita, dies zum Wohl der Kinder. Gleichzeitig wird damit die Berufsattraktivität in Kitas gesteigert und mindert die Abwanderung von Fachkräften in die kantonalen Tagesstrukturen mit zurzeit attraktiverenArbeitsbedingungen samt familienfreundlicheren Arbeitszeiten.

Im Zentrum der Überlegungen der GLP stehen vor allem aber die Bedürfnisse der Kinder. Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die kindliche Entwicklung und ihre Förderung, weshalb zuverlässige Bezugspersonen unabdingbar sind. Fehlen diese aufgrund von Personalfluktuation oder Personalmangel, ist die gesunde Entwicklung gefährdet.

Die Grünliberalen unterstützen den Gegenvorschlag der Bildungs- und Kulturkommission mit Überzeugung. Wir sehen darin eine ausgewogene Lösung, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen, liberalen Gesellschaft ermöglicht.


Der erweiterte Gegenvorschlag der BKK umfasst folgende Themen, die vom Grossen Rat wie folgt beschlossen wurden:

  • Die Elternbeiträge zu reduzieren  
  • Das 3. Geschwisterkind kostenlos zu betreuen
  • Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel anzurechnen
  • Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen
  • Unternehmen die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende zu beschränken zu gewähren

Die Elternbeiträge reduzieren

Die Anpassung der neuen Kita-Tarife ist eine Angleichung an das bestehende kantonale Tarifsystem für Tagesstrukturen. Eltern, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bezahlen bisher erheblich mehr. Aus Sicht der Grünliberalen ist es nur fair, gleiche Bedingungen für alle Eltern im Kanton Basel-Stadt zu schaffen, unabhängig davon, welches Betreuungsangebot ihre Kinder besuchen.
In der Konsequenz sollen alle Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Tagesbetreuungsgesetz erfüllen, einen Mindestbeitrag an die Kosten der familienergänzenden Betreuung erhalten – und zwar unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Damit werden auch Eltern, die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens bisher keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben und die vollen Kosten des Betreuungsplatzes tragen, massgeblich finanziell entlastet.

Das 3. Geschwisterkind kostenlos betreuen

Die Grünliberalen hätten sich effektiv auch einen alternativen Ansatz in Bezug auf die Kostenreduktion für das 3. Geschwisterkind vorstellen können, der den bestehenden Geschwisterrabatt je nach Einkommen stärker gewichtet. Dies  basierend auf Überlegungen zur Reduktion der Eltern-Betreuungsbeiträge gemäss dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag, der darauf abzielt, die finanzielle Belastung von Familien mit mehreren Kindern zu verringern.
Herr Regierungsrat Cramer hat angekündigt, die unterschiedliche Handhabung bei den Baselstätischen Betreuungsangeboten in den Fokus zu nehmen. Teile der Grünliberalen waren der Meinung, dass das Erziehungsdepartement eine zusätzliche Entlastung direkt in die Diskussion zur Angleichung der Systeme hätte einbeziehen können.
Wir anerkennen aber grundsätzlich die hohe finanzielle Belastung für Familien mit drei und mehr Kindern. Die GLP hat sich deshalb darauf geeinigt die vollständige Entlastung von Familien ab dem 3. betreuten Kind als Kompromiss in die Kommissionsberatung einzubringen und pro Gegenvorschlag zu unterstützen.

Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel anzurechnen

Die 50%-Stellen-Streichung der Praktika-Anrechnung vor der Lehre im Betreuungsschlüssel für Kitas gemäss dem Regierungsvorschlag ist ein sehr positiver Schritt.
Es erscheint jedoch unlogisch, die restlichen 50% Praktika-Stellen in der Modellkostenrechnung zu belassen, wenn sie im Rahmen der obligatorischen Praktika für die Ausbildung nicht angerechnet werden können. Insbesondere betrifft dies die Praktika der FMS und der Höhere Fachschule. Dies führt dazu, dass diese Praktikant:innen sich gar nicht in Kitas bewerben können, Kitas also gar keine Praktikant:innen finden.

Praktika sollen neu in der Modellkostenrechnung durch die Anrechnung von 50% qualifiziertem Personal und 50% Mitarbeitenden ohne fachspezifische Ausbildung ersetzt werden. Kitas haben aber weiterhin die Flexibilität, Praktikantinnen und Praktikanten ausserhalb des Betreuungsschlüssel einzustellen. Die Nichtanrechnung von Praktika im Betreuungsschlüssel entspricht übrigens auch der Regelung in den schuleigenen kantonalen Tagesstrukturen, was eine konsequente Gleichbehandlung der Betreuungsangebote bedeutet
Diese Handhabung in den Kitas verbessert insgesamt die Betreuungsqualität und ermöglicht wertvolle «Quality Time» in der Lehrlingsbetreuung und für Elterngespräche. Zudem hat sie den Vorteil, dass in Zukunft mit weniger Personalfluktuation zu rechnen ist, was zur Stabilität in der Bezugspersonenarbeit beiträgt. Die Grünliberalen begrüssen diesen weiteren Schritt zur Qualitätsverbesserung in der Betreuung, der direkt den Kindern zugutekommt.

Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen

Die aktuellen Arbeitsbedingungen und Löhne der Mitarbeitenden in Kindertagesstätten werden stark durch die staatlich vorgegebene Modellkosten beeinflusst, was die Flexibilität der Kitas in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, einschliesslich Personalmanagement, erheblich einschränkt.

Wenn der Kanton die Lohnpolitik für private Kitas und Tagesstrukturen gestaltet, sollte er den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleichen Qualifikationen“ wahren, anstatt systemrelevante Betreuungsangebote zu konkurrenzieren.

Die qualitativ hochwertige Betreuung spielt eine entscheidende Rolle bei der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder. Sie fördert den Entwicklungsverlauf, ebnet den Weg für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und erleichtert den zukünftigen Übergang in das Berufsleben. Bei verpassten Chancen steigt das Risiko für gesundheitliche und soziale Probleme im späteren Leben. Kita-Mitarbeitende betreuen dieselben Kinder, die später die Tagesstrukturen besuchen. Wobei sich die Zielgruppe der betreuten Kinder über einen Zeitraum von fünf Jahren vom Kindergarten bis zur 3. Primarklasse sogar überschneidet.
In den ersten Lebensjahren wird der Grundstein für Sozialkompetenz, Gesundheit, Kreativität, motorische und sprachliche Fähigkeiten gelegt sowie für die Fähigkeit zur Emotions-Regulierung. Der Betreuungsalltag in Kitas und Tagesstruktureinrichtungen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt, und die Anforderungen an das Personal sind generell gestiegen.

Während der Beratung in der BKK sind wir immer wieder über die Ungleichheiten bezüglich der Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung je nach Angebot gestolpert. Die Unterschiede betreffen nicht nur die staatlich festgelegten Löhne, sondern auch den Betreuungsschlüssel, insbesondere in Bezug auf die Anrechnung von Lernenden oder Zivildienstleistenden und ebenfalls die Eltern-Beitragsberechnung.
Ich habe mich gefreut, im aktuellen Basler Schulblatt vom Oktober zu erfahren, dass das Thema Betreuung vom Erziehungsdepartement als eines von sechs Schwerpunktthemen ernannt wurde und eine ganzheitliche Betrachtung angestrebt wird. Im Fokus steht eine für alle Seiten attraktive Kinderbetreuung, ein einheitlicheres Tarifmodell und auch gute Anschlüsse und Übergänge von und zu den verschiedenen Angeboten.

Wir Grünliberalen erkennen die Notwendigkeit des geplanten Schritts, jedoch lassen sich dringende Massnahmen zeitlich nicht weiter aufschieben. Wenn wir die Kinderbetreuung als Ganzes betrachten und Wert auf hochwertige Qualität legen, ist es unumgänglich, die Arbeit der Mitarbeitenden gleichermassen anzuerkennen und zu würdigen. Dies manifestiert sich deutlich in den Löhnen und den Arbeitsbedingungen. Diese Erkenntnis liegt vor und daher sprechen wir uns für die Annahme der Änderung im Tagesbetreuungsgesetz aus

Unternehmen die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende zu beschränken zu gewähren

Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Fortführung des bewährten Firmenkita-Systems, betrieben durch private Trägerorganisationen, von grosser Bedeutung für die betroffenen Unternehmen und unsere Standortattraktivität ist. Es trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität unseres Kantons bei.
Die Präsenz dieser Kitas ermöglicht es Unternehmen, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und flexibel auf den kurzfristigen Bedarf von Betreuungsplätzen zu reagieren. Dadurch können sie besser das benötigte qualifiziertes fachspezifische Personal gewinnen und dem Fachkräftemangel effektiv begegnen.
Firmenkitas leisten einen massgeblichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig fördern sie wie herkömmliche Kitas die soziale und kulturelle Vielfalt, indem sie Kinder aus unterschiedlichen Hintergründen betreuen.
Der Erhalt der Firmenkitas ist eine Anerkennung für die geleistete Aufbauarbeit. Das dient dem allgemeinen Interesse, da die Auflösung des etablierten Firmenkitas-Systems lediglich bedeuten würde, dass an anderer Stelle zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssten, was letztendlich zu den gleichen Kosten führen würde. Die GLP möchte aus genannten Gründen die Existenz der Firmen-Kitas nicht gefährden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 21.0998: Diverse Ratschläge und Berichte
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111361


Anpassung Tagesbetreuungsgesetz, Umsetzung geplant ca. Sommer 2024

Das Gesetz betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG) vom 8. Mai 2019 7) (Stand 1. Januar 2022) wird wie folgt geändert:

2Abs.1

1 Die folgenden Begriffe werden im Rahmen dieses Gesetzes gemäss den nachstehenden Definitionen verwendet:

  1. b) (geändert) «Betreuungsbeiträge» sind Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen;

Die Elternbeiträge zu reduzieren

8 Abs. 1bis (neu), Abs. 2 (geändert)

1bis Er sieht einen Mindestbeitrag vor, der allen Eltern von Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt gewährt wird.

Das 3. Geschwisterkind kostenlos zu betreuen

2 Er sieht höhere Beiträge für Säuglinge, Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf, Kinder mit Bedarf an früher Deutschförderung und Geschwister vor. Ab dem dritten Kind entsprechen die Betreuungsbeiträge den Modellkosten.

Kein Verhältnis zwischen Praktikums- und Ausbildungsplätzen im Betreuungsschlüssel auszuweisen

13 Abs. 1, Abs. 1bis (neu)
1 Eine Kindertagesstätte, die Plätze mit Betreuungsbeiträgen anbietet, muss:

  1. f)  Aufgehoben.

Die Löhne der Kita an die Tagesstrukturen anzugleichen

  1. g)  (geändert) die branchenüblichen Anstellungsbedingungen einhalten, wobei sich die Entlöhnung des Betreuungspersonals nach den massgeblichen Lohnklassen für das Betreuungspersonal der Tagesstrukturen der Volksschulen zu richten hat;

Unternehmen, die die Aufnahme der Kinder auf Mitarbeitende beschränken zu gewähren

1bis Kindertagesstätten von Unternehmen können bei Bedarf die Aufnahme auf Kinder von Mitarbeitenden des Unternehmens beschränken.

 

 

Teuerungsausgleich für Kita’s mit Betreuungsbeiträgen

Grosser Rat 20. September 2023: Annahme 83 JA zu 11 Nein Stimmen des Ratschlags Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG); Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf den Lohnkosten von Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen und Nachtragskredit zum «Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern Tagesbetreuungsgesetz, TBG)»

Es ist durchaus verständlich, sich bei der Vorlage Gedanken darüber zu machen, warum der Kanton privaten Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen einen Teuerungsausgleich gewähren sollte, während andere lokale KMU‘s keine Unterstützung erhalten und mit steigenden Personalkosten allein klarkommen müssen.

Doch Kindertagesstätten unterscheiden sich in ihrer Natur erheblich von anderen Betrieben. Die staatliche Modellkostenrechnung schränkt ihre Flexibilität stark ein, insbesondere in Bezug auf die Lohnpolitik.

Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schein-Freiheit.

Wir sind uns bewusst, dass der automatische Teuerungsausgleich und die geplante Überprüfung der Modellkosten alle vier Jahre, auch Anpassungen der Elternbeiträge und der kantonalen Beiträge alle vier Jahre bedeuten kann. Dennoch unterstützt die GLP-Fraktion die Gesetzesänderung samt des Nachtragskredits.

Die Gewährung des Teuerungsausgleichs steht in direktem Zusammenhang mit einer angemessenen Bezahlung für Kita-Mitarbeitende, die in einer Tieflohnbranche arbeiten, die mehrheitlich durch Frauen besetzt ist. Ein angemessenes Salär ist nicht nur ein Schritt zur Gleichstellung, sondern auch zur Anerkennung der wertvollen Arbeit. Ein fairer Lohn ist ausserdem ein Mittel, um die Berufsattraktivität in der Branche zu steigern, die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Da die Anpassung nur für Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen gelten, nutze ich aber die Gelegenheit, um auf ein anderes Problem hinzuweisen. Es betrifft Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge, die seit der Einführung der neuen Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz im Januar 2021 nicht mehr in das staatlich verordnete Muster passen, jedoch die Kriterien für eine Bewilligung erfüllen samt den pädagogischen Ansprüchen.

Eltern also, deren Kinder oft kleinere familiäre Kitas mit individuellen pädagogischen Konzepten besuchen, erhalten keine kantonale Unterstützung mehr und die Kitas entsprechend auch keinen Teuerungsausgleich. Die zahlreichen staatlich aufgestellten Regeln zur Organisation von privaten Kindertagesstätten und deren Anforderungen erscheinen übermässig regulierend und behindern den natürlichen Wettbewerb.

Das finde ich insofern störend, als dass Einrichtungen von den Eltern aufgrund ihrer Qualität und pädagogischen Philosophie ausgewählt werden, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Dieses Kriterium ist denn auch in der Kantonsverfassung verankert. Es ist mir unklar, warum beispielsweise eine Kita, die nicht während mindestens 12 Stunden am Tag geöffnet hat, nicht den Bedürfnissen der Kinder entsprechen soll.

Die Innovation und hochwertige pädagogische Betreuung, die zum Beispiel von kleineren familiären Einrichtungen geboten werden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt in der Kinderbetreuung von Basel-Stadt. Die Situation für diese Betreuungseinrichtungen, von denen einige Pionierarbeit in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet haben, ist äusserst schwierig. Es besteht die Gefahr, dass sie nacheinander schliessen könnten.

Innovation in der Kinderbetreuung trägt jedoch dazu bei, die Bildung und Entwicklung der Kinder zu verbessern, die Vielfalt im Betreuungssystem zu fördern, die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, wirtschaftliche Vorteile zu schaffen und die Qualität der Betreuung insgesamt zu erhöhen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, sorgfältig abzuwägen, ob umfassende Regulierungen wertvolle pädagogische Einrichtungen gefährden. Die Grünliberalen sind der Meinung, wir sollten uns mit dieser Frage auseinandersetzen und wollen hiermit einen Denkanstoss dazu geben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0857
Ratschlag Änderung Tagesbetreuungsgesetz und Nachtragkredit: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112605

Bildquelle: BZ für die Region Basel

Keine Diskriminierung an Schulen

Die Petitionskommission ist der Meinung, der Regierungsrat hat noch nicht alle offenen Fragen bezüglich einer diskriminierungsfreien Schule beantwortet und empfiehlt erneut die Überweisung des Geschäfts zur Stellungnahme.

Der Lernplan gibt Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen , die Bildungsziele und die Werte nach denen sich die Volksschule richtet:

  • Sie geht von christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen aus.
  • Sie ist in Bezug auf Politik, Religionen und Konfessionen neutral. Sie fördert die Chancengleichheit.
  • Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter.
  • Sie wendet sich gegen alle Formen der Diskriminierung.
  • Sie weckt und fördert das Verständnis für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und die Erhaltung der natürlichen Umwelt.
  • Sie fördert den gegenseitigen Respekt im Zusammenleben mit anderen Menschen, insbesondere bezüglich Kulturen, Religionen und Lebensformen. Sie geht von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen aus und geht konstruktiv mit Vielfalt um.
  • Sie trägt in einer pluralistischen Gesellschaft zum sozialen Zusammenhalt bei.

Darüber hinaus gilt für das Schulpersonal die Standesregel 9, des Dachverbands für Lehrer und Lehrerinnen Schweiz – DAS RESPEKTIEREN DER MENSCHENWÜRDE:

  • Die Lehrperson wahrt bei ihren beruflichen Handlungen die Menschenwürde, achtet die Persönlichkeit der Beteiligten, behandelt alle mit gleicher Sorgfalt und vermeidet  Diskriminierungen. Die zentrale Maxime ist der unbedingte Respekt vor der menschlichen Würde, die Wahrung der körperlichen und seelischen  Unversehrtheit. Zu den verbotenen Verletzungen der menschlichen Würde zählen entwürdigende Strafpraktiken, das Blossstellen von Menschen vor anderen, das Lächerlichmachen und die  Etikettierung mit benachteiligenden Persönlichkeits- oder Milieueigenschaften (z.B. dumm, minderbegabt, hässlich, ärmlich, einfach, verlogen usw.). Ebenso wie auf die Wahrung der Würde anderer achtet die Lehrperson auf die Wahrung ihrer eigenen Würde. Nicht statthaft sind systematische, willentliche oder fahrlässige Benachteiligungen von Lernenden wegen deren Denkart, Begabung, Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung, Religion, familiärer Herkunft oder Aussehen. Die Lehrperson darf ein sich aus der schulischen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis in keiner Weise missbrauchen. Es ist nicht auszuschliessen, dass Beteiligte das Handeln von Lehrpersonen, welche sich an diese Verbote halten, im Einzelfall dennoch als verletzend erleben. Entscheidend ist dann die Frage, ob ein Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit gegeben war und  ob die Lehrperson die von Berufsleuten zu erwartende Sorgfalt hat walten lassen.

Wie aber erreichen und unterstützen wir mit diesen Artikeln das Schulpersonal ganz konkret im Umgang mit Diskriminierung im Schulalltag? Welche Strategien wenden die Lehr- und Fachpersonen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen an – zum Beispiel wenn….

  • Eine Schülerin auf dem Pausenhof als „du dumme Lesbe“ oder ein Schüler als „schwule Sau“ beschimpft wird?
  • Ein Mitschüler einem Mädchen mit Kopftuch vorwirft, eine Terroristin zu sein?
  • Eine Schülerin einen Schüler rassistisch beleidigt?

Wie reagieren in diesen konkreten Situationen? Darüber hinwegsehen, sie als Ausnahme abtun oder als Konflikt zwischen Einzelpersonen, die sie selbst austragen müssen?

Ich meine es braucht eine Strategie, einen Leitfaden, der das Schulpersonal bei ihrer Antidiskriminierungsarbeit konkret im Schulalltag unterstützt. Damit alle Lehrpersonen mit solchen Situationen souverän und kompetent umgehen können.


Grosser Rat 20. Oktober 2022: Votum zu den Berichten der Petitionskommission zur Petition P425 und P434  betreffend „Diskriminierungsfreie Schule“

Die Petitions-Kommission ist der Meinung, dass man nicht von einem Idealtypus Lehrperson ausgehen sollte. Dem kann ich mich im Namen der Grünliberalen anschliessen.

In einer Schule der sexuellen, geschlechtlichen und kulturellen Vielfalt ist es aber notwendig, dass sich alle Lehr- und Fachpersonen und Schulsozialarbeitenden kompetent im Umgang mit diesen Themen fühlen, damit ausgrenzendes oder feindseliges Verhalten keinen Platz hat.

Mit Blick auf das spätere Agieren der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Gesellschaft, haben die Schulen die Möglichkeit, diskriminierenden Denkmustern auf allen Ebenen und in jedem Lebensbereich entgegenzuwirken. Schlussendlich sollen alle Schülerinnen und Schüler die gleichen intakten Chancen haben. Ganz unabhängig davon – woher sie kommen, wie sie aussehen, welcher Religion sie angehören – oder welche Geschlechtsidentität sie haben.

Auch im 2022 ist immer noch in Berichten zu lesen, dass Homophobie an Schweizer Schulen vorkommt und junge Jugendliche täglich teils subtile, teils offene Ausgrenzung, Beschimpfungen und auch Gewalt erleben. Dieser Umstand beeinflusst die schulischen Leistungen der Betroffenen und führt zu psychosozialen Problemen.

Erst im Januar dieses Jahres hat eine grossangelegte Studie der Pädagogischen Hochschule Freiburg mit über 2200 teilnehmenden Jugendlichen aus der Deutschschweiz ernüchternde Ergebnisse geliefert und angemerkt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es fehle an Verständnis für die Werte einer toleranten, gleichwertigen Gesellschaft.

Weil es ein klares Bekenntnis zur gesellschaftlichen Vielfalt braucht, empfehle ich die Petition ein weiteres Mal zur Stellungnahme an die Regierung zu überweisen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der Petitionskommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100402/000000402694.pdf

Studie Pädagogische Hochschule Freiburg: https://phfr.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/951/file/Diss_Patrick_Weber_2022.pdf

Medienberichte:
https://www.tagesanzeiger.ch/schwuchtel-schwule-sau-in-schulen-sind-demuetigungen-alltag-472483348677

Bildquelle:
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/berlin-zunehmend-diskriminierung-an-schulen-erfasst-a-1278931.html

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén