Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Vereinbarkeit Familie und Beruf

Nationale Elternzeit

Grosser Rat 8. November 2023: Antrag der „die Mitte“ auf Einreichung einer Standesinitiative zur Einführung einer nationalen Elternzeit. Das Parlament lehnt mit 73 Nein zu 16 Ja Stimmen den Vorstoss ab.


Die Einführung einer nationalen Elternzeit zur Förderung der Gleichstellung ist ein Kernanliegen der Grünliberalen.

Die bestehende nationale Gesetzgebung behindert die Geschlechtergleichstellung im Berufsleben, da Frauen hauptsächlich das Risiko tragen, ihre Arbeitsplätze zu verlieren oder aufzugeben. Um die Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarktpartizipation beider Elternteile nach der Geburt zu fördern, sind Anpassungen der gesetzlichen Regelungen notwendig. Es gilt ein Modell einzuführen, das die gemeinsame Betreuungsverantwortung der Eltern ins Zentrum stellt.

Die Forderung nach Elternzeit wird nicht nur von der eidgenössischen Kommission für Familienfragen und von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit in Umfragen unterstützt, sondern hat sich kürzlich in Genf bei der Abstimmung zu einer entsprechenden GLP-Vorlage mit einer Zustimmung von rund 58% der Bevölkerung deutlich manifestiert.

Im Kanton Basel haben wir erst im Juni 23 ebenfalls über eine kantonale Elternzeit diskutiert. Diverse Stimmen haben den Vorstoss abgelehnt mit dem Wunsch nach einer einheitlichen nationalen Regelung anstelle eines Basler Finish.

Nun kann man sich natürlich fragen, weshalb ausgerechnet die GLP die Standesinitiative unterstützt, da wir ja selbst jeder Zeit einen entsprechenden Vorstoss im Nationalrat einreichen können. Das haben wir bereits versucht. Auf nationaler Eben hat unsere Nationalrätin Kathrin Bertschy für die Einführung einer Elternzeit Druck gemacht, erhielt aber in den Gremien bisher keine Zustimmung. Es geht nicht vorwärts.

Das Hauptargument gegen die Elternzeit waren die Kosten Die GLP-Basel sieht Möglichkeiten, diese finanziell ausgewogener zu gestalten, indem die Bewertung von Betreuungsarbeit zu Hause unabhängig von beruflichen oder bildungsbezogenen Faktoren erfolgt. Diesen Aspekt wollen wir mit einer Neubehandlung des Geschäfts in Bern einbringen.

Die vorliegende Standesinitiative legt „dehnbare minimale“ Bedingungen fest, um verschiedene Modelle zur Einführung einer nationalen Elternzeit zu prüfen und lässt also Raum für die Lösungsfindung. Wir sind denn auch der Meinung, dass vor allem Punkt 3 der Bedingungen in Bundesbern diskutiert werden muss. Wir setzen uns klar für eine paritätische Elternzeit ein. Konkret schlagen wir vor, die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit zu ersetzen, die sich aus 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung und maximal 14 Wochen Vaterschaftsentschädigung zusammensetzt. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung sollte nur bestehen, wenn beide Eltern nach der Geburt erwerbstätig sind. Die derzeitigen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind zu knapp, um eine angemessene externe Kinderbetreuung aufzugleisen, die den Ansprüchen an ein modernes Familienleben mit Kind entspricht.

Letztendlich wollen wir Grünliberalen die wachsende familiale Vielfalt stärken und ebenso von der traditionellen Rollenverteilung wegkommen, in der Frauen immer noch oft berufliche Einschränkungen hinnehmen oder den Arbeitsmarkt aufgrund von Mutterschaft verlassen.

Weil unsere Präferenz bei einer nationalen Lösung im Vergleich zu einer kantonalen Lösung liegt und da die Standesinitiative offene ausbaubare Bedingungen und Vorschläge zur Einführung einer nationalen Elternzeit prüfen soll, haben wir die Überweisung empfohlen. Dies als starkes Pro-Elternzeit-Signal nach Bern aus Basel – für eine moderne und liberale Gesellschaft.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5448
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112717

Bildquellehttps://www.personio.de/hr-lexikon/elternzeit-verlaengern/

 

Optimierung der Ferienbetreuung von Kindern

Grosser Rat 20. September 2023: Überweisung zur Berichterstattung mit 62 JA zu 33 Nein Stimmen bei einer Enthaltung der Motion betreffend Ferienbetreuung in den Tagesstrukturen 


In der Medienmitteilung des Kanton Basel-Stadt vom 12. September bezüglich der Schaffung einer besseren Grundlage für Tagesstrukturen und Ferienangebote, betont der Kanton die zentrale Rolle der Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ich freue mich sehr darüber, dass der Zugang zur Ferienbetreuung im Kanton Basel-Stadt zukünftig für alle Kinder – unabhängig von ihrem Schulort, ob privat oder öffentlich –gleichermassen gewährleistet sein soll. Dies unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Standortattraktivität. Allerdings sind gesetzliche Anpassungen allein nicht ausreichend, um das strukturelle Problem im Basler Ferien-Betreuungssystem zu lösen.

Laut dem Zahlenspiegel Bildung 22/23 besuchen 13.000 Schülerinnen und Schüler den Kindergarten und die Primarschule im Kanton Basel-Stadt. Von diesen nutzen 4.840 Kinder die kantonalen Tagesstrukturen. Viele der Kinder benötigen während der Schulferien Betreuung, auch jene, die das Tagesstrukturangebot während der Schulzeit nicht besuchen. Im 2022 wurden ca. 3900 Kinder in den Ferien betreut, Tendenz steigend.

Aktuell stehen rund 22 private Angebote mit Plätzen für bis ca. 24 Kinder zur Verfügung sowie Plätze bei 3 Schulstandorten. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht alle Anbieter in allen Ferienwochen Angebote bereitstellen können, was zu Angebotslücken und schnell ausgebuchten Programmen führt. In der Konsequenz fehlen private Tagesferienangebote in Quartiernähe, was Eltern zu weiten Wegen zwingt und dazu führt, dass ihre Kinder an Orten betreut werden, ohne Garantie, dass sie mit ihren Freunden oder Geschwistern im selben Ferienangebot einen Platz bestätigt bekommen.

Die Umstände haben erhebliche organisatorische Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und ohne privates Betreuungsnetz. Der Ausbau der Tagesstrukturen an Kindergärten verschärft die Situation für Familien weiter.

Private Tagesferienanbieter bieten professionell organisierte Ferienangebote, kämpfen aber mit begrenztem Raumangebot. Die Lösung für das Raumproblem könnte durch die Nutzung der 22 aktuell geschlossenen Schulstandorte gefunden werden.

In der Beantwortung der Regierung zur Interpellation  von Melanie Nussbaumer bezüglich der Ferienbetreuung an Schulen, schreibt das Erziehungsdepartement, dass die Ferienbetreuung an Schulen aus Sicht der Kinder nicht attraktiv genug sei. Aus Sicht der Grünliberalen sollte dieser Punkt zu einer Weiterentwicklung des Angebots mit entsprechender Bewerbungsstrategie (Vermarktung) und zur besseren Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder führen und nicht dazu, grundsätzlich den Bedarf in Frage zu stellen.

Das Kinderbetreuungssystem in Basel steht vor Herausforderungen, insbesondere auch während der 14 Wochen Schulferien. Die Schülerzahlen steigen, und die Kinder haben einen Anspruch auf Betreuung, während ihre Eltern arbeiten. Familien benötigen organisatorisch vertretbare Unterstützung, wenn sie keine privaten Betreuungsoptionen haben, um ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Tatsache, dass Tagesferien-Angebote regelmässig ausgebucht sind, verdeutlicht den Bedarf und die Beliebtheit dieser Programme. Es ist sinnvoll, die Erfolgsfaktoren der Tagesferienangebote zu analysieren und sie als Inspiration für die Weiterentwicklung des Ferienangebots an Schulen zu nutzen. In diesem Kontext kann das Ferienangebot an Schulen beispielsweise auch in Kooperation mit bestehenden und potenziell neuen privaten Anbietern überdenkt und zielgerichtet ausgebaut werden.

Um den steigenden Betreuungsbedarf aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig und bedarfsgerecht zu decken sowie strukturelle und organisatorische Betreuungsprobleme zu lösen, setzen sich die Grünliberalen für die Überweisung der Motion ein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5347
Motion Heer und Konsortien betreffend Ferienbetreuung in der Tagesstrukturen
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112593

 

Kinderbetreuung für alle – Gegenvorschlag der Bildungs- und Kulturkommission

Volksinitiative «Kinderbetreuung für alle»: Mehrheit der Bildungs- und Kulturkommission will der Initiative stärker entgegenkommen als der Regierungsrat

Online zur Medienmitteilunghttps://www.medien.bs.ch/nm/2023-volksinitiative-kinderbetreuung-fuer-alle-mehrheit-der-bildungs–und-kulturkommission-will-der-initiative-staerker-entgegenkommen-als-der-regierungsrat-gr.html

Online zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405405.pdf

Online zum Ratschlag und Bericht der Regierung Initiative: Kinderbetreuung für alle https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100403/000000403467.pdf

Danksagung: Die vorliegenden Standpunkte und Positionen sind das Ergebnis intensiver Diskussionen innerhalb der Fachgruppe Bildung und Familie sowie der eigens eingesetzten Arbeitsgruppe der Grünliberalen. Ich möchte allen Mitgliedern herzlich für ihre hervorragende Unterstützung und die bereichernden Meinungsaustausche bei der Suche nach gemeinsamen Ansichten danken!

EingangserklärungUnsere Gesellschaft wird von vielfältigen Lösungen für die Kinderbetreuung getragen. Statt einer universellen Gratis-Kita-Politik, die bestimmte Familienmodelle bevorzugt, befürworten die Grünliberalen einen differenzierteren Ansatz. Der erweiterte Gegenvorschlag ermöglicht Investitionen unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Herangehensweise. Eine gewinnbringende Ressourcenallokation ist nötig, um die Qualität und die Bedürfnisse von Eltern und Fachkräften zu berücksichtigen. Unser Ziel sollte eine hochwertige Kinderbetreuung sein, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Entwicklung einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft beizutragen.


Stellungnahme zum Vorschlag der Bildungs- und Kulturkommission

Gratis-Kita und Vielfalt der Lebensformen: Obwohl die Idee einer Gratis-Kita zweifellos attraktiv ist, erfasst sie nicht die Vielfalt der Lebensformen in unserer Gesellschaft. Als Grünliberale befürworte ich einen differenzierteren Ansatz, der die Bedürfnisse aller Familien respektiert, anstatt eine universelle Gratis-Kita-Politik zu verfolgen. Eine Gratis-Kita bevorzugt bestimmte Familienmodelle und benachteiligt andere. Kinder müssen während der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern hochwertig betreut werden, um gesund aufzuwachsen, wobei ich die Ansicht vertrete, dass die Betreuungsqualität, massgeblich von der Bezugspersonenarbeit abhängt, also von den zwischenmenschlichen Beziehungen. Bei einer ausserfamiliären Kinderbetreuung sollten bezahlbare Finanzierungsmöglichkeiten und ein flächendeckendes Platzangebot für Eltern zusätzlich zur Qualität im Vordergrund stehen. Dies wird durch den erweiterten Gegenvorschlag erreicht. Investitionen und eine ausgewogene Ressourcenallokation sind notwendig, um die Qualität und die Bedürfnisse von Eltern und Fachkräften angemessen zu berücksichtigen. Das Ziel der Grünliberalen ist die Förderung hochwertiger Kinderbetreuung und die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft. Diese Position beruht auf dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Lebensformen und dem Bestreben, Lösungen zu finden, die gerecht und ausgewogen sind. Ich bin offen für eine breite Debatte über dieses Thema und glaube, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft eine Stärke ist, die in unserer Politik berücksichtigt werden sollte.

Höhere Löhne für Kita-Mitarbeitende: Die aktuellen Arbeitsbedingungen und Löhne der Mitarbeitenden in Kindertagesstätten (Kitas) werden stark durch finanzielle Begrenzungen durch die staatlich vorgegebenen Modellkosten beeinflusst. Diese Deckelung schränkt die Flexibilität der Kitas in Bezug auf ihre betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, einschliesslich Personalentscheidungen, erheblich ein. Im Gegensatz zu anderen im Kanton Basel-Stadt ansässigen KMU’s haben Kitas weniger Spielraum. Es besteht meiner Ansicht nach die dringende Notwendigkeit, die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen und Löhne der Kita-Fachmitarbeitenden zu verbessern. Mitarbeitende in kantonalen Tagesstruktureinrichtungen erhalten höhere Löhne und insgesamt attraktivere Arbeitsbedingungen, was dazu führt, dass viele Kita-Mitarbeitende in den schulischen Bereich wechseln.
Die Gleichbehandlung zwischen Kita- und Tagesstruktur-Fachmitarbeitenden ist aber entscheidend, um sie nicht in Konkurrenz zueinander zu setzen. Da der Kanton die Lohnpolitik für Kitas und Tagesstrukturen gestaltet, verletzt die aktuelle Situation den Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleichen Qualifikationen“.
Kita-Mitarbeitende betreuen Kinder bereits in den ersten Lebensjahren. Hier wird der Grundstein für Sozialkompetenz, Gesundheit, Kreativität, motorische und sprachliche Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur Emotions-Regulierung gelegt. Eine hochwertige Betreuung spielt eine entscheidende Rolle. Sie fördert den Entwicklungsverlauf der Kinder, ebnet den Weg für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und erleichtert den Übergang in das Berufsleben. Verpassen wir diese Chancen, steigt das Risiko für gesundheitliche und soziale Probleme im späteren Leben.
Der Betreuungsalltag in Kitas und Tagesstruktureinrichtungen ist generell anspruchsvoll und hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die Anforderungen an das Personal sind in beiden Angeboten gestiegen. Die Zielgruppe der betreuten Kinder überschneidet sich über einen Zeitraum von fünf Jahren (vom Kindergarten bis zur 3. Primarklasse), und die Frühförderung der Kinder ist zunehmend anspruchsvoller geworden.
Die Kita-Mitarbeitenden begleiten also im Grunde genommen dieselben Kinder, die später die Tagesstrukturen besuchen, nur eben zu einem früheren Zeitpunkt. Dieser Umstand sollte bei der Lohnfestlegung und der Anerkennung der Arbeit der Kita-Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt werden.

Der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Schweiz und in den Kantonen – auch in Basel-Stadt – fehlt qualifiziertes Personal aufgrund des Fachkräftemangels. Diese Lücke beeinträchtigt sowohl die Entwicklung der Kinder als auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Daher ist es unerlässlich, jetzt in das Personal zu investieren, um sicherzustellen, dass die Kinder bestmöglich betreut und in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

Mitarbeitende ohne Diplom: In Bezug auf die Anpassung der Löhne für Mitarbeitende ohne Diplom bin ich weniger geneigt, die Situation anzugleichen. Ich betrachte es als wichtig, in die Ausbildung zu investieren und Anreize zu schaffen, um den Wert einer entsprechenden Ausbildung und Weiterbildung hervorzuheben. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Bildungsbiografien der Mitarbeitenden sehr vielfältig und nicht direkt vergleichbar sind.
Des Weiteren führt die Hochstufung von der Lohnklasse 4 in die Lohnklasse 7 zu einer direkten Ungleichbehandlung innerhalb der privaten Betreuungsbetriebe. Insbesondere in Kindertagesstätten und einigen schulexternen Tagesstrukturen, die kein Catering anbieten, sondern selber kochen, sind eidg. dipl. Köche und Köchinnen angestellt. Diese Fachkräfte werden der Lohnklasse 6 zugeordnet und würden trotz ihrer abgeschlossenen Berufslehre weniger verdienen als Mitarbeitende in der Betreuung ohne entsprechende Ausbildung.
Köch:innen, die in einem Umfeld mit Kindern arbeiten, sind integral in den täglichen Betreuungsalltag eingebunden. Sie übernehmen in ihrer Funktion auch betreuungsrelevante Aufgaben, wofür eine angemessene finanzielle Anerkennung der Lohnklasse 7 – analog den Mitarbeitenden ohne Qualifikation – ebenfalls erforderlich wäre.
Festhalten kann ich, dass die Situation bezüglich der ungleicher Massstäbe und Einordnung in verschiedenen Lohnklassen – je nach Arbeitsort – privat oder kantonal – nicht optimal gelöst ist. Dennoch empfehle ich aus genannten Gründen, auf den Antrag nicht einzutreten.

Keine Anrechnung von Praktika im Betreuungsschlüssel der Kitas: Die Teil-Streichung der Anrechnung von Praktika (vor der Lehre) im Betreuungsschlüssel für Kitas, laut Vorschlag der Regierung, ist ein positiver Schritt. Sie entspricht bereits der Regelung bei den schulinternen Tagesstrukturen und die diesbezügliche Gleichbehandlung ist konsequent. Die Anrechnung im Betreuungsschlüssel wird durch qualifiziertes Personal ersetzt, was zu einer direkten Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung und einem effizienteren Zeitmanagement führt. Es ergibt jedoch keinen Sinn, 50% der Praktika weiterhin in der Modellkostenrechnung zu berücksichtigen, wenn gar keine Praktikantinnen und Praktikanten vorhanden sind, insbesondere im Fall der obligatorischen Praktika, die im Rahmen der ordentlichen Ausbildung vorgesehen sind, aber nicht mehr an die Ausbildung angerechnet werden. Um die entstandene Lücke im Betreuungsschlüssel zu schliessen, sind finanzielle Mittel erforderlich. Damit kann das Betreuungspersonal mit Mitarbeitenden ohne pädagogische Ausbildung ergänzt werden, was zu mehr Konstanz in der Bezugspersonenarbeit führt. Es ist wichtig zu betonen, dass Kitas weiterhin die Möglichkeit haben, Praktikantinnen und Praktikanten ausserhalb des Betreuungsschlüssels einzustellen, um flexibel auf verschiedene Situationen reagieren zu können.

Erhalt des Systems der Firmenkitas Der Erhalt des Systems der Firmenkitas ist von grosser Bedeutung, da Grossunternehmen wie Novartis oder Roche einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität unserer Region leisten. Der Umstand verdient Anerkennung und Unterstützung. Die Präsenz betriebseigener Kitas ermöglicht es diesen Unternehmen, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und gleichzeitig flexibel auf den kurzfristigen Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren, um (hoch)qualifiziertes Personal anwerben zu können. Darüber hinaus tragen sie zur sozialen und kulturellen Vielfalt bei, da sie Kinder aus verschiedenen Hintergründen betreuen. Eine Zerschlagung der etablierten Firmenkitas würde lediglich dazu führen, dass an anderer Stelle zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssten, was letztendlich zu den gleichen Kosten führen würde. Der Erhalt der Firmenkitas ist nicht nur im Interesse des allgemeinen Wohlstands, sondern auch für die langfristige Gesundheit unserer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung.

Übernahme der Betreuungskosten für das dritte Geschwisterkind Hinsichtlich der Übernahme der Betreuungskosten für das dritte Geschwisterkind tendiere ich dazu, dem Antrag auf eine vollständige Entlastung der Familien ab dem dritten betreuten Kind nicht zuzustimmen. Die Regelung soll unabhängig vom Einkommen gelten, was bedeutet, dass alle Einkommen von dieser zusätzlichen Entlastung profitieren würden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits Erhöhungen der Betreuungsbeiträge im regierungsrätlichen Gegenvorschlag vorgenommen werden, um die finanzielle Belastung von Familien zu mildern. Ein anderer Ansatz wäre, den Geschwisterrabatt beim dritten Kinder je nach Einkommen stärker zu gewichten. Diese Überlegung ist es wert eventuell zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufgenommen zu werden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

 

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