Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Tagesstruktur

Frühbetreuung in der Tagesstruktur

Der Regierungsrat von Basel-Stadt nimmt in seinem Ratschlag betreffend Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen auf Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) und Sekundarstufe I vom 27. Januar 2021 Stellung zum neuen Ausbaugrundsatz.

Er geht unter anderem davon aus, dass Schülerinnen und Schüler, die heute noch in Kindertagesstätten betreut werden mit der Umsetzung des neuen Tagesbetreuungsgesetz in die Tagesstrukturen wechseln werden. Durch die freiwerdenden Kapazitäten in den Kindertagesstätten, werden Plätze für Kinder im Vorschulalter frei.

Deshalb sollen nicht nur die Schulstandorte weiter mit Tagesstruktur-Plätzen ausgebaut werden, sondern neu sollen auch für gewisse Kindergärten eigene integrierte Tagesstrukturen geplant und umgesetzt werden.

Die Bildungs- und Kulturkommission folgte dem Ratschlag und beantragt mit Beschluss vom 27. August 2021 dem Ausbau und der Weiterentwicklung zuzustimmen. Der Grosse Rat hat dafür im Herbst 2021 74.1 Millionen Franken gesprochen.

Ratschlag der Regierung: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100393/000000393535.pdf

Bericht der BKK: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395213.pdf

Die Verordnung über die Tagesstrukturen umfasst auf der Primarstufe neben der Mittags- und Nachmittagsbetreuung auch die Frühbetreuung.

Aber lange nicht alle Schulen haben ein solches Angebot parat. Hier setzt der Vorstoss von Claudio Miozzari an, der im Grosse Rat im Oktober 22 überwiesen wurde.


Grosser Rat 19. Oktober 2022: Notiz zum Anzug von Claudio Miozzari (SP) betreffend Garantie auf Frühbetreuung

Die kantonalen Richtlinien führen aus, dass für die Durchführung der Frühbetreuung bei den schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen die Anzahl der Anmeldungen massgebend ist. Pro Tag sollen mindestens 8 Schülerinnen und Schüler angemeldet sein.

Da aber grundsätzlich die Tagesbetreuung der Kinder gewährleistet sein muss, wenn Eltern arbeiten, bin ich der Meinung, dass ein Angebot der Frühbetreuung in der Tagesstruktur – unabhängig von einer Mindestbelegung – an den Schulstandorten garantiert sein müsste. Dies auch im Hinblick darauf, dass Kita’s – die bereits ab 7 Uhr morgens Kinder betreuen – sich strategisch je länger je mehr zu Tagesstätten für Kinder im Vorschulbereich entwickeln sollen.

Ohne Anpassungen am Angebot der Tagesstrukturen, entsteht in der Konsequenz eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit und der Tatsache, dass die Frühbetreuung in den Tagesstrukturen nur bei einer genügenden Anzahl von Anmeldungen angeboten wird.

Der Kanton Basel-Stadt investiert einen grossen Betrag in den Ausbau der Tagesstrukturen. Wenn es dennoch eine Glücksache bleibt, ob Schulen für Kinder ein bedürfnisgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen, ist das nicht im Sinne des Erfinders.Die Betreuungslücke an manchen Schulen trifft Erziehungsberechtigte, die weniger gute Arbeitsbedingungen haben, beispielsweise Schicht arbeiten oder beruflich bedingt nicht flexibel sind. Diese Eltern sind zwingend auf das Angebot der Frühbetreuung angewiesen – eines, das nicht nur auf dem Papier stattfindet. Denn man kann auf keinem Fall davon ausgehen, dass alle Eltern die Chance haben, im nahen Umfeld private verlässliche Lösungen für ihre Problemstellung zu finden. Trotzdem müssen sie ihren Arbeitnehmerpflichten nachkommen, Ansonsten laufen sie Gefahr, ihren Job gar zu verlieren.

Aus meiner Sicht sollen kantonale Lösungen gesucht werden, die an den Standorten möglichst in der gleichen Form umsetzbar sind und den kantonalen pädagogischen Konzepten entsprechen.

Folglich ist es aufgrund der sich verändernden Umstände angezeigt, die Rahmenbedingungen zu prüfen, in welcher Form eine Frühbetreuung zukünftig in den Tagesstrukturen angeboten werden kann, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeden Fall gewährleistet ist.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen von Basel-Stadt

Grosser Rat, 27. Oktober 2021, Votum zum Ratschlag Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen auf Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) und Sekundarstufe I sowie Stellungnahme zu fünf Anzügen 

Der Ausbau ist notwendig, der Schulraum knapp

Wir Grünliberalen bestreiten die Notwendigkeit des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Tagesstrukturen nicht und sprechen uns für diese gesellschaftlich bedeutsame Investition aus. Aber die räumlich gegebenen Voraussetzungen in den Schulen verlangen vielerorts eine Verdichtung. Daneben müssen die pädagogischen Qualitätsansprüche der Schulen und der Tagesstrukturen natürlich weiter gewährleistet bleiben. Deswegen fand ich die Beratung in der BKK auch so herausfordernd. Eine sehr gute Organisation, Kommunikation und Zusammenarbeit bei den Schnittstellen sind erforderlich, um dem erhöhten Aufwand und der entstehenden Dynamik zu begegnen.

Im 2011 wurden aus pädagogischer Sicht Betreuungseinheiten mit 70 bis 80 Schülerinnen und Schüler empfohlen. Heute sollen nach dem Ausbau teilweise über 300 Kinder ihre Freizeit an den einzelnen Schulstandorten verbringen, während ihre Eltern arbeiten. Aktuell werden insgesamt bereits rund 4590 Schülerinnen und Schüler in Tagesstrukturenangeboten betreut.

Als Herausforderung sieht die glp die vorgesehene erweiterte Nutzung von Kindergärten durch Tagesstrukturen. Sie hat Einfluss auf die Arbeitsweise der betroffenen Lehrpersonen und ist darum nicht als reine Bau-Massnahme zu verstehen. Die räumlichen Verhältnisse dürfen nicht dazu führen, dass die pädagogischen Qualitätsansprüche nicht mehr erfüllt werden können und die Attraktivität dieses Berufs sinkt.

Der Punkt, dass aus wirtschaftlichen Überlegungen und ebenso aus Platzgründen an allen schuleigenen Tagesstrukturen auf das Kochen vor Ort verzichtet wird, was anderenorts praktiziert wird, führte ebenso zu regem Austausch in der BKK. Trotz der nachvollziehbaren Gründe ist die glp weiter vom Mehrwert von Küchen in Schulen überzeugt. Vor allem bei Schulhaus-Neubauten sind wir der Ansicht, sollte die Einbau-Möglichkeit jeweils neungeprüft werden. Dies weil Mahlzeiten aus frischen, regionalen Lebensmitteln zubereitet werden könnten. Die Wertschätzung und der Bezug der Kinder zum frischen Kochen und einer gesunden Ernährung gefördert würde. Aber auch der Unterricht könnte von Schulküchen profitieren. Kinder hätten die Möglichkeit in Kombination mit den Schulgärten den Nahrungskreislauf hautnah zu erleben. Weiter würden Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und auf die weiten Transportwege der Essensanlieferung könnte man ganz verzichten. Den langen Transportweg von Dübendorf nach Basel für die kalt anzuliefernden Mahlzeiten, findet die glp ökologisch und ökonomisch verkehrt. Sie machen aktuell 45% des Liefervolumens aus, was täglich rund 1000 Mahlzeiten entspricht.

Viel Geld für etwas, das nur auf Verordnungsebene geregelt ist

Zu Diskussionen haben auch bei uns Grünliberalen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung der Qualität der Tagesstrukturen geführt. Im Gegensatz zum Tagesbetreuungsgesetz werden sie einzig auf der Verordnungsebene geregelt, das Parlament hat darauf keinen Einfluss. Dieser Umstand verkomplizierte effektiv die Beratung in der BKK und ist zudem sehr komplex, und ich bin auch der Meinung, dass die Regelung nicht befriedigend ist. Die glp unterstützt deshalb die Motion Miozzari und Konsorten betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstruktur und Ferienangebote, die ebenfalls auf der Tagesordnung steht.

Finanzielle Ungleichbehandlung schuleigener bzw. schulexterner Tagesstrukturen

In diesem Kontext stehen für uns auch die frappanten Unterschiede der Kostenansätze bei den schuleigenen Tagesstrukturen einerseits pro Platz/Kind mit 10’725 Franken und den schulexternen Tagestrukturplätzen pro Platz/Kind à 4’600 Franken andererseits. Private Träger müssen dasselbe pädagogische Angebot mit garantierter Qualität bereitstellen. Sie sind ebenso an die Höhe der kantonalen Elternbeiträge gebunden aber müssen mit weniger als der Hälfte des Geldes wirtschaften. In der Konsequenz gelten andere Regeln für den Personaleinsatz und für die Arbeitsbedingungen. Weiter werden für die Betreuung von Kindern mit speziellem Förderbedarf im Gegensatz zu den schuleigenen Tagesstrukturen keine zusätzlichen Beiträge gesprochen. Wir Grünliberalen finden die Ungleichbehandlung der Leistungserbringer sehr problematisch.

Garantierter Anspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz

Ein weiterer Punkt, der in der BKK und auch glp-intern zu Diskussionen geführt hat, ist die Garantie, dass jedes Kind in Basel Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Tagesstrukturen richten sich nach den Bedürfnissen der Kinder, die ihre Freizeit dort verbringen, weil ihre Eltern arbeiten und Anspruch auf einen finanziell tragbaren und bedarfsgerechten Betreuungsplatz haben. Die Fraktion der glp ist der Ansicht, das Recht ist unabhängig davon, welche Schule die Kinder besuchen zu verstehen. Aus liberaler Sicht stehen wir Grünliberalen kritisch der Tatsache gegenüber, dass insbesondere in schulexternen Tagesstrukturen, die von privaten Trägern geführt werden, nur Kinder aus den Volkschulen finanzielle Unterstützung erhalten. Manche Privatschulen erheben einkommensabhängige Schulbeiträge, damit alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – den Unterricht besuchen können.

Der garantierte Kinderbetreuungsplatz ist nicht an die Wahl der Schule gekoppelt und soll darum nicht automatisch zum Verzicht des einkommensabhängigen finanziellen Anspruchs der Eltern führen. Dies trifft besonders die einkommensschwachen Familien.

Ebenso sind wir der Ansicht, dass in den Schulferien allen Kindern der Zugang zu den kantonalen mitfinanzierten und bedarfsgerechten Betreuungsangeboten zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten ist.

Ja zu den Ausgaben mit jährlicher Berichterstattung

Trotz den Ausführungen, sagen die Grünliberalen Ja zu den notwendigen Rahmenausgaben. In erster Linie geht es nun darum, den Ausbau der Tagesstrukturen zu sichern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu gewährleisten. Wir sprechen dem Regierungsrat unser Vertrauen aus, dass die finanziellen Mittel umsichtig und sorgfältig eingesetzt werden und anerkennen die enorme Herausforderung, die das Erziehungsdepartement wegen dem Kapazitätsausbau und der Verzahnung von Bildung und Freizeit sowie bei der Koordination der interprofessionellen Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus zwei Bereichen zu meistern hat.

Wir begrüssen deswegen die jährliche Berichterstattung in Bezug auf die Umsetzung der konkreten Massnahmen an den einzelnen Schulstandorten. Die Grünliberalen folgen zudem den Ausführungen des Regierungsrats, in Bezug auf die im Ratschlag aufgeführten Anzüge und empfehlen sie abzuschreiben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Petition: Kitas sind Service Public

Grosser Rat 15. September 2021. Votum zum Bericht der Petitionskommission

Vermerk: der Titel der Petition nimmt auf einen Aspekt der Petition Bezug. In erster Priorität geht es aber um die Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt.

Ein frei zugängliches und qualitativ hochstehendes Tagesbetreuungsangebot zu finanziell tragbaren Bedingungen, leistet einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Kinder und einen entscheidenden Anteil zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Basel-Stadt garantiert als einziger Kanton in der Schweiz das verfassungsmässige Recht auf Tagesbetreuung. Das ist eine gewichtige Errungenschaft für die Familien von Basel-Stadt.

Im Bericht der Petitionskommission wird von Vertretern des Erziehungsdepartements ausgeführt, dass das System der familienexternen Kinderbetreuung in zwei Bausteine aufgeteilt ist. Die Tagesbetreuung und die Tagesstrukturen – beides freiwillige Angebote. 

Bei der Tagesbetreuung richtet sich das Angebot an Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zur 3. Primarschulklasse. Die Tagesstrukturen richten sich an Kinder ab Kindergartenalter bis zur 6. Primarschulklasse. Folglich findet eine Überschneidung der Angebote während 5 Jahren statt.

Eine am Wohl der Kinder orientierte, gute Qualität einer familienergänzenden Kinderbetreuung, ist für Eltern und auch für Mitarbeitende ein wichtiges Auswahlkriterium.

Um den hohen Qualitätsanspruch umzusetzen, braucht es neben dem pädagogischen Konzept, einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel und genug fachlich qualifiziertes Personal mit angemessenen Löhnen, die die Arbeit der Fachpersonen auch gesellschaftlich wertschätzt. 

Die Grünliberalen anerkennen, dass mit dem neuen Tagesbetreuungsgesetz, das per Januar 2022 zur Umsetzung kommt, das System für die Eltern vereinfacht wird und die Eltern höhere Betreuungsbeiträge für die Kita erhalten.

Das Lohnniveau des Fachpersonals in den privaten Institutionen ist aber nach wie vor tief. Dies betrifft neben den Kitas, nicht zuletzt die schulexternen Tagesstrukturen. Das Angebot gehört ebenso zur familienergänzenden Betreuung im Kanton Basel-Stadt. 

Auch die Arbeitsbedingungen und Ausbildungsqualifikationen werden in den Betreuungsangeboten unterschiedlich gehandhabt, ebenso wie die Richtlinien zum Betreuungsschlüssel.

Es besteht also nach wie vor Handlungsbedarf, um die Anliegen der Petition und die von ihr genannten Qualitätskriterien, umfassend zu gewährleisten. Denn aktuell sind die Spiesse in den Angeboten der Kinderbetreuung verschieden lang. 

Die GLP stimmt deshalb für die Überweisung der Petition an die Regierung. Sie erhofft sich damit eine sorgfältige Prüfung der angefragten Punkte sowie eine angemessene Finanzierung, die alle kantonalen Betreuungsangebote umfassen soll.

Die Auffassung der Petenten, dass es sich bei der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung respektive Tagesstruktur um einen Service Public handelt und dass dieser folglich vollständig staatlich finanziert und für die Eltern kostenlos sein soll, schätzt die GLP kritisch ein. 

Die Diskussion darüber, inwiefern die Kinderbetreuung als staatliche bzw. als private Aufgaben verstanden wird, muss erst noch geführt werden. Wir Grünliberalen favorisieren nicht ein spezielles Familienbild. 

Festhalten können wir, dass die GLP, die grosse Bedeutung der Kinderbetreuung im Zuge der Gleichstellung und der Care-Arbeit als systemrelevant anerkennt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén