Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Schullaufbahn

Über die Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Über Fünf Jahre Odyssee enden in der Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Am 26. Juni 2018, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielten alle Eltern der PrimarschülerInnen einen Brief von Dieter Bauer, dem damaligen Volksschulleiter. Darin wurde angekündigt, dass ab dem neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler bereits nach dem ersten Semester in einen Leistungszug eingeteilt würden, und eine Verbesserung mit dem Zeugnis im zweiten Semester im Juni nicht mehr möglich sei.

Es war offensichtlich, dass diese Massnahme das Lernklima im Unterricht negativ beeinflussen und die Gestaltung des Unterrichts für Lehrpersonen beeinträchtigen würde, ohne das Bildungsniveau oder die Bildungsqualität unserer Basler Schulen anzuheben. Anstatt eine autokratische Entscheidung zu treffen und einen strikt mathematischen Ansatz zu verfolgen, um die Gymnasialquote zu senken, wäre es angebracht gewesen, die Lehrpersonen in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das geschah zu keinem Zeitpunkt.

Um aber breit abgestützte bildungspolitische Massnahmen umzusetzen, war für uns klar, dass anstatt der direktoralen Schnellschüsse, zwingend ein Dialog mit den relevanten Akteuren im Bildungsbereich unerlässlich gewesen wäre. Aus diesem Grund haben Kolleginnen der GLP-Riehen und ich eine Petition ins Leben gerufen:

„Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule.“

Am Mittwoch, den 26. September 2018, übergaben die Grünliberalen die breit unterstützte Petition mit fast 600 Unterschriften an die Petitionskommission des Grossen Rats zur weiteren Behandlung.Zur Medienmitteilung: MM zur Übergabe der Petition 18

Bereits damals kritisierten wir die unüberlegten pädagogischen Konsequenzen der neuen Laufbahnverordnung. In unserer Replik in der Basler Zeitung vom 18. Juni 2018, anlässlich einem Artikel über das Quotendebakel, nahmen Katja Christ und ich Stellung, zu den neuen Regelungen für die Zuteilungsentscheidungen in der Primarschule. Schon zu dieser Zeit schlugen wir die Einführung eines Jahreszeugnisses mit einem Zwischenzeugnis im Januar vor.Die Entscheidung über das Geschäft erfolgte in der Grossratsdebatte vom 11. März 2020. Zur Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat und den Berichten: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391400.pdf.

Die Überlegungen der Petitionskommission nehme ich vorweg:
«Die Petitionskommission nimmt die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen zur Kenntnis. Sie begrüsst den begonnenen Dialog zur Gymnasialquote und wünscht sich dessen Fortsetzung. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges, noch nicht vollständig ausdiskutiertes oder gelöstes Thema handelt. Da die Entscheidungskompetenz jedoch beim Erziehungsrat und nicht beim Grossen Rat liegt, erachtet sie die Möglichkeiten, die Ziele der Petition auf dem Petitionsweg zu erreichen, als ausgeschöpft.»

Heute am 1. Februar 2024 erfolgt die ersehnte Mitteilung des Erziehungsdepartements, dass die Laufbahnverordung wieder geändert werden soll:

Weniger Druck auf Primarschulkinder beim Übertritt in die Sekundarschule

«In der 6. Klasse der Primarschule soll neu das Jahreszeugnis eingeführt werden. Dieses soll über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P in der Sekundarschule entscheiden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis soll den Druck auf Primarschülerinnen und -schüler reduzieren. Zur Frage einer Jahrespromotion startet das Erziehungsdepartement eine Konsultation.»

Ein befriedigender Moment für Befürworter einer dialogorientierten Bildungspolitik. Der Weg von der Kritik im Jahr 2018 bis zur positiven Entscheidung im Jahr 2024 verdeutlicht, dass hartnäckige Überzeugungen schlussendlich Früchte tragen können. Ein Aufruf ergeht an alle, den Dialog fortzusetzen, aktiv an der Gestaltung teilzunehmen und beharrlich Verbesserungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben.

Die Anpassung der Laufbahnverordnung zu bewährten Prinzipien ist ein Pfeiler für eine motivierende und förderliche Lernumgebung für Primarschülerinnen und Schüler. Obwohl die Betonung nach wie vor auf der Leistungserhebung liegt, wird dies nun ohne den frühen belastenden Druck erreicht. Dies ermöglicht die Schaffung einer Bildungsumgebung, die auf die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ich bin überzeugt, diese positive Veränderung wird sich nachhaltig auf die Lernerfahrungen der Kinder und ihre kommenden Herausforderungen auswirken.

Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2024. Danach entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die nötige Verordnungsänderung. Ich bin überzeugt, er trifft eine weise Entscheidung!

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Flexibler Kindergarteneintritt

Grosser Rat 15. Dezember 2022: Notiz zum Anzug hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wurde der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den 31. Juli gelegt. Der Umstand hat dazu geführt, dass eintretende Kindergartenkinder nun durchschnittlich 3 Monate jünger sind als früher. Dies bereitet den Eltern Sorgen und führt zu einer höheren Belastung für die Kindergartenlehrpersonen.

Der frühe Schullaufbahneintritt kann bei Kindern zu Problemen führen, die alters- und entwicklungsbedingt für den Kindergarten noch nicht reif sind. Die Problematik bleibt beim Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oft bestehen und  kann sich sogar später bis zu einem allfälligen Übertritt in die Berufslehre fortsetzen.

Die Schwierigkeit wurde vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt erkannt und in der Folge ein erleichtertes niederschwelliges Rückstellungsverfahren eingeführt. Dies ist zu begrüssen, weil eine Flexibilisierung des Kindergarteneintritts ganz ohne Hürden unerwünschte Nebeneffekte hätte. Bildungsökonomische Studien belegen, dass der Anteil später eingeschulter Kinder grösser ist, je mehr Mitsprache die Eltern erhalten. Das liegt daran, dass Erziehungsberechtigte den Alterseffekt kennen. Das heisst, sie wissen, dass der Bildungserfolg später eingeschulter Kinder höher liegt. Je höher der Anteil später eingeschulter Kinder aber wird, desto mehr leidet die Chancengerechtigkeit, weil die jüngeren Kinder mit zunehmend älteren Kindern in der gleichen Klasse verglichen werden. Der Altersunterschied in einer Klasse beträgt dadurch bis zu zwei Jahre. Das benachteiligt die jüngeren Kinder. Sie werden als schwächer wahrgenommen und kommen unter Druck.

Die Wahrung der Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen der Volksschule. Deshalb sollten Faktoren, welche diese beeinträchtigen, minimiert werden.  Die Entscheidung den Kindergarteneintritt den Eltern allein zu überlassen, würde den Effekt aber verstärken.

Die GLP Fachgruppe Bildung unterstützt den vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Prozess, dass bei einem Antrag auf Rückstellung weiterhin Fachpersonen beigezogen werden und die Entscheidung letztlich bei der Volksschulleitung bzw. bei der Leitung der Gemeindeschule liegt.

Gleichzeitig anerkennen wir die Probleme, die durch die Verlegung des Stichtags entstanden sind. Der Entwicklungsstand der Kinder ist zentral beim Eintritt in die Schullaufbahn. Der Lösungsansatz liegt aber unserer Meinung nach darin,  dass der Stichtag für alle Kinder wie früher wieder auf den bewährten 30. April gelegt wird. Folglich sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, wie im Kanton Basel-Stadt der Stichtag trotz HarmoS-Vereinbarung verschoben werden kann, anstatt den Fokus auf einen flexiblen Kindergarteneintritt zu legen.

Dies wäre ein einfaches Vorgehen, das vielen Kindern bei welchen heute eine Rückstellung in Betracht gezogen wird, entgegenkommen würde, ohne dass dadurch die Chancengerechtigkeit beeinflusst wird.  Denn nach wie vor steht nach Eintritt in die Schullaufbahn mit dem Überspringen eines Schuljahres, ein geeignetes Instrument für sehr reife Kinder zur Verfügung, dass den Entwicklungsstand der Kinder individuell berücksichtig und abholt.

Letztlich ist es für den Bildungsverlauf aller Kinder von zentraler Bedeutung, dass der Eintritt in die Schullaufbahn – also in den Kindergarten – optimal gelingt. Und hier besteht durchaus Verbesserungsbedarf.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dokumente Grosser Rat zum Geschäft: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200109945

Lernbrücken für Lernlücken – kein Nachteil wegen der Corona-Schuljahre

Motion Januar 2022

Lernbrücken für Lernlücken zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre
Herzlichen Dank alle Mitunterzeichnenden, Pascal Pfister als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für die Unterstützung.

In der Beantwortung der Interpellation betreffend „kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona“ kommt zum Ausdruck, dass der Regierungsrat bisher weder zusätzliche Massnahmen zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre ergriffen hat (Forderung Anzug Benz Oktober 20) noch diese in Zukunft plant.

Nach zwei Jahren Pandemie braucht es verbindliche Unterstützungsmassnahmen. Die Lernbedingungen für die Schüler:innen haben sich seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 stark verändert. Die Erwartungen an die Leistungen der Kinder und Jugendlichen sind hingegen dieselben.

Basierend auf den Erkenntnissen der Umfrage der „Swiss Corona Stress Study“ vom März und November 2021 der Universität Basel lässt sich sagen, dass der Schuldruck – verursacht durch die Pandemie aufgrund des verpassten Lernstoffs wegen des Lockdowns und Quarantänemassnahmen – ein gewichtiger Belastungsfaktor ist und zu schweren depressiven Symptomen bei Kindern und Jugendlichen führen kann.

Nach den Herbstferien 2021 hat sich die Lage in den Schulen nochmals gravierend zugespitzt. Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen auf allen Schulstufen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden teilweise gestrichen. Der Umstand führt zu weiteren schulischen Defiziten und in der Folge zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität. Leistungsunterschiede zwischen den Schüler:innen und innerhalb der Klasse werden verstärkt und die Chancengerechtigkeit leidet. Besonders belastend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die von einem Stufenwechsel am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse betroffen sind.

Einerseits ist die Bildungsqualität auf allen Schulstufen sicherzustellen und andererseits sollen die Folgen der Corona-Schuljahre weder schulisch noch gesundheitlich langfristig zu einem Nachteil der Basler Schülerinnen und Schüler werden. Deshalb sind Ausgleichsmassnahmen zur Unterstützung und Schliessung der Wissenslücken notwendig, damit die Kinder und Jugendlichen ein Fundament haben, um ihr effektives Potential auszuschöpfen.

Die Motionär:innen fordern den Regierungsrat auf, nachteilige Konsequenzen bei der Schullaufbahn der Schüler:innen aufgrund der Corona-Pandemie auszugleichen. Die Massnahmen sollen befristet für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 gültig sein und sind innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.

Anfang 2024 soll die Situation gemeinsam mit den Schulstandorten neu beurteilt werden. Der Erziehungsrat kann im Rahmen seiner Aufgaben und Kompetenzen über eine Weiterführung der Massnahmen beraten. Die befristeten Anpassungen dienen dazu, die Bildungsqualität sicherzustellen ohne zusätzlichen Druck auf die Schüler:innen aufzubauen.

Sekundarschule

  • Nach Eintritt in die Sekundarschule soll der Lernstand in den Grundlagefächern Deutsch/Mathematik/Fremdsprachen in allen drei Leistungszügen P/E/A bei den Schüler:innen erhoben werden. Die Standortbestimmung wird von der Fachlehrperson vorgenommen. Ein zusätzliches Förderangebot soll diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützen, die Lernlücken in einzelnen Fächern aufweisen und die Lernbrücke freiwillig besuchen (z.B. Herbst- bis Frühlingsferien).
  • Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen: Damit die Schülerinnen und Schüler Zeit haben, ihre Wissenslücken zu schliessen, werden sie im ersten Semester provisorisch befördert, wenn sie die Leistungsanforderungen nicht erreichen. In das Zeugnis wird «provisorisch befördert» eingetragen.
  • Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen: Für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Leistungszug stark unterfordert sind, ist ein Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen gemäss bestehender Laufbahnverordnung weiterhin möglich.

Weiterführende Schulen (Gymnasium/FMS/IMS/WMS)

  • Befristet auf die Eintritte in den Schuljahren 22/23 und 23/24 treten Schüler und Schülerinnen definitiv in die betreffende weiterführende Schule über.

Die Dauer der Corona-Schuljahre hat Konsequenzen auf allen Schulstufen, auch auf die Primarschule, hier insbesondere auf die Mittelstufe (4. bis 6. Klasse). Basierend darauf bitten die Unterzeichneten, diese Schülerinnen und Schüler besonders im Blick zu behalten und die Kinder mit niederschwelligen Förderangeboten zu begleiten, zu unterstützen und die Chancengerechtigkeit sicher zu stellen.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bildquelle Header: 20 Minuten, erschienen 23. Dezember 21

Kein Nachteil in der Schullaufbahn wegen Corona

Interpellation Januar 2022

Lehrer fallen aus, Unterrichtsstunden und Förderstunden ebenso, aber die schulischen Erwartungen, Laufbahnbedingungen und Zielsetzungen für die Kinder und Jugendlichen sind trotz der Corona-Schuljahre dieselben wie immer. Ebenfalls leidet die Chancengleichheit noch mehr wie sonst, weil sehr ungleiche Bedingungen aufgrund von Corona zwischen Schulen, Schulklassen und aber auch in den Familien herrschen.

Bisher wird hierzulande über die Folgen für die Kids nicht debattiert, während in anderen Ländern bereits Programme wie „Lernbrücken gegen Lernlücken“ eingerichtet wurden, um die Schüler:innen zu unterstützen und Nachteile aufgrund der andauernden Pandemie auszugleichen.

Mit meiner Interpellation soll die Frage zu den Folgen der Corona-Schuljahre und die Diskussion darüber ins Rollen gebracht werden.


Text und Fragen zu meinem Vorstoss im Detail:

Die Pandemiesituation gestaltet sich im Allgemeinen und insbesondere auch an den Schulen mit dem Start ins neue Jahr alles andere als einfach.

Bereits im Dezember publizierte die Basler Zeitung einen Artikel, der von der herausfordernden Situation an den Schulen aufgrund der Pandemie für die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler berichtete. Quarantäne, Isolation und Depooling führten zu Unterrichtsausfällen und Fehlstunden in einem teilweise hohen Ausmass. Die Lernsituationen im Klassenzimmer gestalten sich herausfordernd und das dauernde Lüften führt zu erschwerten Lernbedingungen. Die teilweise langdauernden Absenzen von Lern- und Fachpersonen und die selten vollständig anwesenden Klassen stellen für die Unterrichtsorganisation grosse Schwierigkeiten dar, das Aufholen von fehlenden Lerninhalten ist nicht gewährleistet.

Der Schulstart nun nach den Weihnachtsferien ist nochmals deutlich angespannter aufgrund der Omikron-Variante. An den Primarschulen und Kindergärten fehlen 79 Lehrpersonen gleich von Beginn weg alleine wegen Corona. Die Varianten Alternativunterricht, Hybridunterricht und Fernunterricht, die in der Konsequenz vermehrt zum Tragen kommen, gewährleisten weder die Qualität des Unterrichts noch die ausreichende Vermittlung von Lerninhalten und somit auch nicht das Erreichen vorgesehener Lernziele. Es sind Notlösungen für eine äusserst angespannte Lage und die Pandemie dauert zudem länger als zu Beginn angenommen.

Der Ausfall von Lehr- und Fachpersonen führt zu zusätzlichen Unterrichtsausfällen. Schülerinnen und Schüler werden von Stellvertretenden unterrichtet, Förderunterricht und individuelle Förderlektionen werden gestrichen. Dies führt zu weiteren schulischen Defiziten. Besonders erschwerend ist die Situation für Schülerinnen und Schüler, die vor einem Stufenwechsel stehen am Ende der 6. Primar- bzw. am Ende der 3. Sekundarklasse.

Bereits im Oktober 2020 hat der Grosse Rat den Anzug von Simone Benz überwiesen, der u.a. zusätzliche Ressourcen für die verstärkte Förderung infolge von individuelle Lernrückständen, die sich beim coronabedingten Fernunterricht aufgetan haben, forderte. Ebenso wurde eine Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Bereich des Methodenerwerbs für das selbstständige Lernen (Lernen zu lernen) gefordert.

Die Lage hat sich seither deutlich verschärft. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungsunterschiede beträchtlich zugenommen haben. «Statt gelehrt wird nur noch betreut», meinte dazu Jean-Michel Héritier in der Basler Zeitung im Dezember.

Studien zeigen ausserdem, dass die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen eindeutig zugenommen hat und sich vermehrt in Form von Depressionen, Angstzuständen und Stress zeigt. Dabei wird angegeben, dass der entstandene Schuldruck die grösste Corona-Stressbelastung für die Schüler und Schülerinnen darstellt. Daraus können ernsthafte psychische Folgen resultieren.

Aufgrund der geschilderten Umstände bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Studien zeigen, dass Fernunterricht oder Hybridformen die Chancenungleichheit zusätzlich verschärft.
    • Welche konkreten Massnahmen sind insbesondere geplant für leistungsschwache Schüler:innen, SuS mit Nachteilausgleich, SuS mit Verstärken Massnahmen, damit sie verpassten Lernstoff nachholen können?
    • Selbstständiges Lernen ist ein wichtiges Instrument für die Schüler:innen in der sich zuspitzenden Situation. Diese Fähigkeit kann nicht einfach vorausgesetzt werden. Welche Unterstützungsmassnahmen für die SuS auf den einzelnen Schulstufen kommen durch den Anzug Benz bisher zum Tragen? Welche sind noch vorgesehen.
  2. Werden entstandene Wissenslücken auf den Schulstufen seit Beginn der Pandemie erhoben? Wenn ja, wie und mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Massnahmen und Ressourcen wurden auf den einzelnen Schulstufen zur Verminderung von Lernlücken bereits gesprochen und welche Massnahmen sind noch vorgesehen, insbesondere
    • um Schüler:innen der Primarstufe zu unterstützen und die Lernrückstände längerfristig aufzuarbeiten?
    • um Kinder und Jugendliche nach dem Übertritt in die Sekundar- und Mittelschulen zu unterstützen, wie beispielsweise durch Zusatzförderstunden, freiwilliges Zusatzjahr, Lernplananpassungen, andere?
  4. Inwiefern werden Nachteile aufgrund von coronabedingten Lernlücken beim Übertritt in eine nächste Schulstufe am Ende der Primar- bzw. Sekundarschule berücksichtigt?
    • Wie wird eine angemessene Beurteilung bei einem Stufenübergang trotz Unterrichts- und Lehrpersonenausfall gewährleistet?
    • Kann sich der Regierungsrat eine coronabedingte befristete Anpassung der Laufbahnverordnung bezüglich der Übertritte vorstellen, beispielsweise mit einer zusätzlichen selektiven Beurteilung am Ende des Sommersemesters?
  5. Welche weiteren Probleme erkennt der Regierungsrat aufgrund der coronabedingten Lernlücken und der prekären Lage aufgrund der vielen Ausfälle auch in Bezug auf die Belastung der Lehr- und Fachpersonen. Welche Massnahmen sind diesbezüglich bereits geplant?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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