Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Schule

Luftqualität an Basler Schulen verbessern

Während der Corona-Pandemie ist die Luftqualität an den Basler Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit und der Medien gerückt. Wie sich die pandemische Lage weiterentwickelt ist unklar. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll die Zeit jetzt zur Vorbereitung eines Konzepts ab kommendem Schuljahr 22/23 zu nutzen und die bereits gemachten Erfahrungen in die Überlegungen zur Verbesserung der Luftqualität in den Klassenzimmern einzubauen.
Schulleitungen die Verantwortung für die Raumqualität in den einzelnen Schulzimmern zu übergeben, obwohl sie selbst nicht vor Ort im Klassenzimmer unterrichten, finde ich nicht praktikabel.
Die Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt hat sich vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt und die Fachmeinung eines Architekten eingeholt. Basierend auf den Erkenntnissen habe ich eine Erstüberweisung der Motion unterstützt und der GLP-Fraktion empfohlen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend bessere Luftqualität an Basler Schulen im Winter 2022/23

Es ist unbestritten, dass eine gute Luftqualität unabdingbar für das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ist. Unabhängig von der Pandemiesituation müssen CO2-Werte unter 1000 ppm in Schulen eingehalten werden.

Corona hat aber deutlich gezeigt, dass die Schulen konzeptionell wenig bis gar nicht auf eine nachhaltige Raumlüftung vorbereitet waren. Dabei waren die Notwendigkeit und der Nutzen schnell erkannt. Pandemiegerechtes Lüften verringert die Infektionswahrscheinlichkeit durch Aerosole.

Nach Ansicht der Grünliberalen macht die Forderung der Motion Sinn, mittels ganzheitlichen Konzepts die Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt anzuvisieren.

Im Hinblick, dass sich die Schulen auf das Herbst-Winter Semester jetzt vorzubereiten haben, wird mit der Erstüberweisung eine Grundlage durch die Regierung geschaffen, wie weiter zu verfahren ist.

Wir teilen alle die Meinung, dass niedrige CO2-Werte durch Lüften erreicht werden. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden,potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Dies wiederum setzt voraus, dass die Luftqualität mittels CO2-Messgeräte kontrolliert wird. Deshalb halten die Grünliberalen die standardmässige Ausstattung von Klassenzimmern mit CO2-Messgeräten für zielführend. Umso mehr, weil sich die Luftqualität in den zahlreichen Unterrichtszimmern voneinander unterscheidet.

Ohne Messgeräte führte es in der Vergangenheit dazu – während der akuten pandemischen Lage -, dass manche Lehrpersonen im Winter praktisch mit durchgehend geöffneten Fenstern unterrichteten. Andere wiederum lüfteten nur in der Pause.Kritischer sehen wir, die Schulen mit festinstallierten Lüftungssystemen auszurüsten.

Lüftungssysteme können nicht einfach in bestehende Gebäude eingebaut werden, ohne dass dies grosse bauliche Massnahmen nach sich ziehen würde. In Lüftungssystemen steckt zudem viel graue Energie. Neben den Materialien, der Herstellung und dem Lieferweg sind es vor allem der Betrieb, der Unterhalt sowie die Reinigung der Systeme, die viel Energie verbrauchen und hohe Kosten verursachen. Sie vergrössern ausserdem das Bauvolumen, was zu einem höheren Ressourcenverbrauch führt.

Das mag der Grund sein, warum man davon abkommt, fixe Lüftungs-Systeme mit integrierten Luftfiltern zu verbauen. In der Konsequenz braucht es aber gerade deswegen ein nachhaltiges Konzept mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen und Standards, um die Luftqualität in den Räumen festzulegen.

Mobile Luftreiniger wiederum sind teuer, brauchen viel Platz und sind nicht geräuschlos. Sie reduzieren den CO2-Gehalt in Innenräumen kaum. Studien haben gezeigt, dass das Stosslüften weitaus wirksamer ist.

Das Fazit aus der Darlegung ist:
In Zeiten, da nicht nur der CO2-Gehalt in Räumen, sondern insbesondere die CO2-Belastung der Umwelt durch Produktion, Betrieb und Unterhalt von Installationen reduziert werden sollen, setzt eine Mehrheit der Grünliberalen auf die einfache und wirksame Methode des Fensteröffnens und die Kontrolle des CO2-Gehalts durch Messgeräte.

Dies gilt auch für Schulen mit fixen Lüftungssystemen, weil darauf geachtet werden muss, dass der Umluftanteil zugunsten des Frischluftanteils möglichst reduziert wird.

In Bezug auf eine kurz- und langfristige Konzeption und darauf basierende Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt, stehen für die GLP Fragen im Raum, auf deren Beantwortung durch die Regierung wir gespannt sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion von Pascal Pfister (SP) betreffend Konzept Luftqualität an Basler Schulen:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396926.pdf

Bildquelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118659/Studie-im-Klassenzimmer-Stosslueften-wirksamer-als-Filtergeraete

Späterer Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler

Der Vorstoss, den Schulbeginn im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich um 30 bis 60 Minuten nach vorne zu verschieben und für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich flexibel zu gestalten ist sympathisch und durchaus verständlich. Ich selbst gehöre zu den Eulen und nicht zu den Lerchen.
Der Kanton Basel-Stadt ist was den Schulstart betrifft aber bereits sehr fortschrittlich unterwegs. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Basel-Land, startet die Schule bei uns einheitlich um 8 Uhr. Basel reagierte damit auf eine Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2013. Das Expertenstatement vom Kinderspital Zürich, auf das sich die Motionärinnen beziehen, ist meiner Meinung nach unter dem Aspekt zu beurteilen, dass in Zürich die Schulen um 7.30 Uhr starten.
In der Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt wurde das Thema von allen Seiten betrachtet, diskutiert und argumentiert. Schlussendlich waren sich aber alle Mitglieder einig, die Gegenargumente überzeugten mehr. Dabei stand vor allem die Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Fokus, die garantiert werden müssen, ebenso aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  Argumentiert wurde auch mit einem drohenden Abbau der Bildungsqualität an den Basler Schulen.

Die Standpunkte der Fachgruppe unterstütze ich. Ich erkenne keinen Mehrwert, wenn anstatt Schule Betreuungsangebote aufgebaut werden müssen – die Kinder schlafen ja dann nicht länger – aber es findet ein Abbau beim Schulprogramm statt und anstatt Freizeit, besuchen die Kids Lernangebote, wenn sie mit der Selbständigkeit überfordert sind. Privilegiert werden diejenigen Kinder, deren Eltern zu hause sind, was wiederum dann eher Frauen trifft. Das soziale Gefälle wird verstärk und die Chancenungleichheit nimmt in der Konsequenz zu.

In der Debatte zum Vorstoss war ich eine der letzten Rednerinnen. Viele Argumente wurden von meinen Grossratskolleginnen und Kollegen bereits eingebracht. Daher habe ich das Votum für die Grünliberalen gekürzt und auf einzelne Punkte fokussiert. Ich stelle interessierten LeserInnen das vollständige Votum zur Verfügung. Der Vorstoss wurde nicht zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend späterer Schulbeginn am Morgen für Schülerinnen und Schüler

Der Schulunterricht beginnt in Basel um 8 Uhr – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Kinder und Jugendlichen einen noch späteren, flexibleren Schulbeginn wünschen. Wir können sie aber nicht für daraus folgende Nachteile verantwortlich machen.

Die Einführung der Blockzeiten, und damit der gleichzeitige Unterrichtsbeginn für alle Schulstufen, stellt einen Meilenstein dar bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Kinder verlassen gleichzeitig das Haus. Beide Elternteile können ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen – und dennoch schlafen die Kinder in Basel länger als in anderen Kantonen!

Wollen wir kein Abbau beim Schulprogramm, führt noch längeres Ausschlafen zu noch kürzeren Pausen. Es sei denn, der Schulbetrieb würde in den Abend hinein verlegt. Was in der Konsequenz einen Abstrich bei den Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bedeutet.

Führen wir auch in der Primarschulen eine Einlaufzeit ein, würden jährlich 190 Lektionen fehlen. Somit würden wir einen Abbau bei der Bildungsqualität betreiben oder verzichten damit auf musische Fächer oder Sport – wie das Pilotprojekt in Gossau. Also Fächer, für deren Berechtigung wir in Basel kämpfen.

Müssten aber alle Schulen in irgendeiner Form die Stundentafeln garantieren, wäre dies mit noch mehr Bürokratie und Organisationsaufwand verbunden – und das in einer Zeit, da die Schulen aufgrund des langjährigen Reformzustands und der integrativen Schule bereits über die Massen belastet sind.

Ich finde es ebenso heikel, den Fernunterricht als Argument für besseres Lernen beizuziehen. Die Erfahrungen mit dem digitalen Lernen sind durchzogen. Es wurde festgestellt, dass es zu einer Mehrbelastung der Eltern geführt hat – dort, wo die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen beim selbstständigen Lernen unterstützen konnten. Dort, wo das nicht möglich war, hat es vor allem zu Benachteiligungen geführt und zu einer Verringerung der Chancengleichheit.Das bedürfnisgerechte Wählen der Umsetzungsmodelle durch die Sekundar-Schulstandorte sehen wir ebenso kritisch, weil es die Gewichtung von zahlreichen Bedürfnissen voraussetzt.

Es werden noch grössere Unterschiede an den öffentlichen Schulen kreiert als die, die wir aufgrund der Teilautonomie haben. Die Eltern haben keine Wahlfreiheit und es ist problematisch für die Chancengerechtigkeit der Kids.

Damit die Umsetzungsmodelle für berufstätige Eltern und deren Kinder und Jugendliche nicht zum Nachteil werden, sollen zusätzliche Angebote im Betreuungsbereich und bei den Lernangeboten aufgebaut werden.

Die Probleme, die ein späterer Schulbeginn schafft, werden also erkannt und es zeigt, dass viele Kinder schlussendlich nicht länger schlafen könnten, wenn sie ein Betreuungsangebot nutzen müssten – oder anstatt Freizeit hätten, ein Lernangebot besuchten.

Schwer tut sich die GLP auch damit, dass der Entscheid für einen späteren Schulbeginn an den Berufsfachschulen, wo der Unterricht jetzt um 7.30 Uhr beginnt, diesen Schulen überlassen bleiben soll.

Für diese Jugendlichen sind der jetzt schon frühere Unterrichtsbeginn und der oft schon frühere Arbeitsbeginn im Betrieb offenbar kein Problem.

Wenn daraus aber eine Benachteiligung der Leistungsmöglichkeiten und der psychischen Gesundheit resultiert, wie die Motion für alle anderen Schülerinnen und Schüler darlegt, dann stellt sich den Grünliberalen die Frage, wie die bereits bestehenden Nachteile der Berufslehrenden in dieser Hinsicht legitimiert werden?

Und wie die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden kann, wenn der Unterschied zur Schule derart einschneidend für die Jugendlichen ist?

Mit dem im Vergleich zu anderen Kantonen späteren Schulbeginn um 8 Uhr hat Basel-Stadt bereits auf die Ergebnisse der Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2013 reagiert. Daran wollen wir Grünliberalen nicht rütteln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Motion von Franziska Roth und Alexandra Dill (SP) späterer Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396925.pdf

Bildquelle:
https://www.waz.de/mediacampus/best-of/soll-die-schule-spaeter-anfangen-id11771962.html

Notiz: Basel hat auf das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Studie von Sakari Lemola von der psychologischen Fakultät der Universität Basel, den Schulbeginn um 20 Minuten für alle Kinder und Jugendlichen verschoben!

Studie: https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Sp-terer-Schulbeginn–wachere-Jugendliche—bereits-bei-Verschiebung-um-20-Minuten.html

Untersuchung nach Einführung des späteren Schulbeginns in Basel:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni-Nova/Uni-Nova-127/Uni-Nova-127-Spaeterer-Schulanfang-wachere-Kinder.html

Evaluation und Beruhigung der Integrativen Schule

Der Regierungsrat hat die Abschreibung des Vorstosses empfohlen. Ich habe mich für Stehenlassen stark gemacht, weil ich der Meinung bin, dass die getroffenen Massnahmen nicht zur Beruhigung geführt haben und die Evaluation nicht abgeschlossen ist. Die Fachgruppenleiterin Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt, Christine Staehelin, hat massgeblich am Entwurf zum Votum mitgearbeitet, wofür ich mich bedanke. Basierend auf der Empfehlung hat die Fraktion dem Antrag zum Stehenlassen folgen können.


Grosser Rat 16. Februar: Votum betreffend Anzug Annemarie Pfeifer Evaluation und Beruhigung der integrativen Schule

Mit ihrem Anzug verlangen Annemarie Pfeifer und Konsorten sowohl die Evaluation der integrativen Schule als auch deren Beruhigung. Tatsächlich wurden verschiede Massnahmen auch zur Beruhigung eingeführt, beispielsweise die Einführungsklassen, das Timeout-Angebot, spezielle Förderräume, spezifische Sprachförderungs-Klassen – sogenannte SSR-Klassen. Ausserdem wurden die Ressourcen für Logopädie und Psychomotorik aufgestockt.

Mit diesen Massnahmen sollen die Lehr- und Fachpersonen unterstützt, der Schulalltag beruhigt und das gesamte Schulsystem entlastet werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat, den Anzug abzuschreiben. Aber haben all diese Massnahmen tatsächlich zu einer Beruhigung des Schulalltags geführt?

Die Ressourcen von 2 Millionen, die beispielsweise für Einführungsklassen gesprochen wurden, werden aktuell für ganz unterschiedliche, grösstenteils individuelle Fördermassnahmen verwendet; Einzelne Kinder werden also individuell oder in kleinen Gruppen gefördert, die dann nicht am Unterricht der Klasse teilnehmen.

Das gleiche gilt für jene Schülerinnen und Schüler, die ein Time-Out-Angebot besuchen oder individuelle Förderräume. Auch Kinder, die in SSR-Klassen beschult werden, besuchen nicht während der gesamten Unterrichtszeit den Klassenunterricht. Wenn die Ressourcen für die Logopädie und die Psychomotorik aufgestockt werden, dann werden vermehrt Schulstunden für diese Therapiestunden genutzt und diese Schülerinnen und Schüler besuchen dann den Regelunterricht ebenfalls nicht.

War eine Klasse ursprünglich der Ort, wo alle Kinder beschult wurden, ist sie heute ein Ort des Kommens und Gehens.

Während ein Kind die Logopädie besucht und eine weitere Gruppe durch die Schulische Heilpädagogin gefördert wird, unterrichtet die Lehrperson jene Schülerinnen und Schüler, die in der Klasse verbleiben. Wegen dem Kommen und Gehen ändert im Verlauf des Schulmorgens die Gruppezusammensetzung manchmal mehrmals. Die Klassenlehrpersonen unterrichtet ihre Klasse infolgedessen oft nicht als Ganze. Abgesehen davon, dass dies unzählige Absprachen fordert und einiges an Organisationstalent voraussetzt, nehmen mehrere Kinder gar nicht mehr in vollem Umfang am Klassenunterricht teil und verpassen damit auch vieles.Mit einer Beruhigung des Schulalltags hat dies nichts mehr zu tun. Das System wird nicht entlastet, sondern an die Grenzen seiner Funktionsfähigkeit gebracht. Die Belastung der integrativen Schule zeigt sich auch darin, dass offenbar immer mehr Kinder einen Förderbedarf ausweisen und dagegen dann wiederum Massnahmen ergriffen werden. Anstatt dass die Regelschule ein Ort des Lernens für alle ist, ist sie ein Ort für wenige geworden, die ihren Anforderungen ohne zusätzliche Unterstützung gewachsen sind. 

Wenn nun der Regierungsrat von Massnahmen spricht, die zu einer Entlastung des Systems führen sollen, dann stellt sich auch die Frage, was denn das System belastet.
Die Kinder?

Gegen diese Ansicht wehrt sich die GLP vehement. Eine Schule, die nicht mehr für die meisten Kinder ein Ort des Lernens sein kann, soll nicht davon ausgehen, dass die Kinder zunehmend nicht mehr passen, sondern sie muss ihre eigene Funktionsweise und jene Reformen, die zu dieser Situation geführt haben, grundsätzlich hinterfragen.

Auch weil dies in der Konsequenz Einfluss auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Auf die Tatsache, dass die Schule von den Lehr- und Fachpersonen und von den Schülerinnen und Schülern zunehmend als Ort der Be- und Überlastung und des Drucks wahrgenommen wird, muss dringend reagiert werden.

Doch die eingangs beschriebenen Massnahmen sind wohl noch nicht die richtigen Antworten zur Beruhigung der integrativen Schule. Sie führen nur zu mehr Diagnosen, zu noch mehr Absprachen und mehr Administrations- und Organisationsaufwand.

Der Schlussbericht zur Systemevaluation über die Wirksamkeit der integrativen Volkschulen erfolgt wiederum erst im 2023. Auf diese Resultate sind wir Grünliberalen gespannt. Auch deshalb empfehlen wir den Anzug stehen zu lassen – und – bis jene Antworten gefunden und jene Massnahmen getroffen sind, die die Schule wieder zu einem Ort für die aller meisten macht und für die ganz wenigen, die einer besonderen Förderung bedürfen, spezielle Angebote bereitstellt, die auf ihre ganz spezifischen Bedürfnisse eingehen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht zum Regierungsratsbeschluss zum Anzug Annemarie Pfeifer und Konsorten betreffend Evaluation und Beruhigung der Integrativen Schule
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395589.pdf

Bildquelle:
https://www.nzz.ch/schweiz/schule-kritik-an-integrativem-unterricht-ruf-nach-kleinklassen-ld

Massnahmen zur Bildungsgerechtigkeit an den Schulen

Vorstoss 24. September 2021. Um Massnahmen zur Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit an den Schulen geht es in meiner Schriftlichen Anfrage

Der Anzug von Edibe Goelgeli (SP) fordert die Prüfung der Schülerzuteilung zur besseren sozialen Durchmischung der Schulklassen von Basel-Stadt. Ein komplexes Computerprogramm, das auf einem bestimmten Algorithmus basiert – soll zu mehr Chancengerechtigkeit verhelfen. Gebietsgrenzen der Schulstandorte werden je nach Bedürfnis verschoben.

Die Grünliberalen haben den Anzug begleitet durch ein kritisches Votum überwiesen. In einer Stadt führen auch kleinräumige Anpassungen der Einzugsgebiete zu grosser Unruhe unter den Erziehungsberechtigten. Der Schulstandort, ist bei der Wohnortwahl der Familien oft das ausschlaggebende Kriterium. Folglich hat eine Umverteilung von Schülerinnen und Schüler das Potential, dass die Diskussion der Zuteilung verschärft geführt wird.

Weiter ist die Umverteilung von Kindern aufgrund ihrer Muttersprache und in der Konsequenz ihrer ethnischen Herkunft, insofern ein gefährlicher Ansatz, indem der Schulerfolg mit der ethnischen Zusammensetzung der Klasse in einen Zusammenhang gebracht wird.

Ich bin auch der Meinung, dass leistungsfremde Merkmale wie der sozioökonomische Hintergrund, die Bildungsaspirationen der Eltern, die Erwartungshaltungen oder die Unterrichtsqualität, die Bildungschancen der Kinder beeinflussen. Es zeigen sich weiter verstärkt Bildungsungleichheiten zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher sozialer Herkunft.

Unabhängig von der Prüfung, ob ein Computerprogramm die Zusammensetzung der Kinder in einer Klasse anhand von vordefinierten Zielgrössen besser mischt und ob das realisierbar und sinnvoll ist, bleibt zu klären, ob damit die Dynamik der sozialen Segregation besser aufzuhalten ist. 

Sicher ist, dass jedes Kind das Recht auf ausgezeichnete Bildung hat und darauf, sein Potential umzusetzen. Eine Umverteilung von Kindern, macht aber noch keine bessere Schule. Diese hingegen können selbst eine massgebliche Reduktion von Bildungsungleichheiten ausüben. Schulleitungen sowie die Lehrpersonen und ihr Unterricht haben den grössten Einfluss auf die Schulleistungen und den Lernerfolg, ganz abgesehen von den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. 

Aktuell werden Förderressourcen ausgehend vom Sozialindex standortspezifisch in unterschiedlichem Ausmass gesprochen. Im Hinblick auf die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit mittels effektiver Massnahmen habe ich bereits im Votum angekündigt, einen Vorstoss bezüglich der zusätzlichen Ressourcenverteilung basierend auf dem Sozialindex einzureichen.

Folgende Fragen stellen sich mir, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Welche (methodisch-statistischen) Indikatoren und Faktoren werden mit welcher Wertung (Gewichtung) im Sozialindex berücksichtig, die für die Zuteilung der zusätzlichen Ressourcen herangezogen werden. 
  2. Wird die Zusammenstellung des Sozialindexes regelmässig mit Blick auf die Chancengerechtigkeit überprüft, und wenn notwendig angepasst (Monitoring)? 
  3. Wie leiten sich die schulstandortspezifischen Unterstützungsmassnahmen aus dem Sozialindex ab und anhand welcher „Belastungskriterien“ werden die zusätzlichen Ressourcen standortspezifisch verteilt?
  4. Sind die zusätzlichen Ressourcen, welche aufgrund des Sozialindexes für die Schulstandorte gesprochen werden, ausreichend?
  5. Werden die zusätzlich zugeteilten Ressourcen vor Ort tatsächlich so eingesetzt, dass damit ein Beitrag zur Verringerung der Bildungsungleichheit geleistet wird? Wird dies evaluiert und werden die Erfolge gemessen? 
  6. Verfügen die einzelnen Schulstandorte über genügend Autonomie, um erwiesenermassen wirksame Fördermassnahmen gemäss Ressourcenverteilung umzusetzen, damit sie erfolgreich sein können?
  7. Werden aufgrund der Resultate der Checks, standortspezifische schulinterne Entwicklungsfelder für die Chancengerechtigkeit in der Schule und für die Schulentwicklung definiert und umgesetzt. Wenn ja, wie und welche? 
  8. Was wäre nach Einschätzung des Regierungsrats, ein notwendiges Lektionen-Dach (z.B. DAZ, Förderunterricht), welches die Chancengerechtigkeit am besten abdecken würde?
  9. Werden die Formen der kostenintensiven Fördermassnahmen von Fachstellen und Schulen, die einen Beitrag leisten sollen zu mehr Chancengerechtigkeit, wissenschaftlich evaluiert bezüglich ihrer effektiven und effizienten Wirksamkeit zur Reduktion von Bildungsungleichheiten?

Diskriminierungsfreie Schule

An Basler Schulen – an allen Schulen überhaupt – darf keine Art von Diskriminierung geduldet werden. 

Mit Blick auf das spätere Agieren der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Gesellschaft stehen unsere Bildungsstätten klar in der Pflicht in keiner Weise diskriminierend zu sein. 
Dies bedeutet auch, dass die an Schulen vermittelten Inhalte in keiner Weise diskriminierend sind.

Es muss gegeben sein, dass das Schulpersonal die Notwendigkeit erkennt, in jedem Kind eine tolerante, nicht-diskriminierende Einstellung zu wecken und ein lernendes Umfeld zu schaffen, das Vielfalt anerkennt und von ihr profitiert, statt sie zu ignorieren oder auszugrenzen. 

Menschenrechte müssen geachtet werden, damit in der Konsequenz die Chancengleichheit gewährleistet ist und alle Schülerinnen und Schüler die gleichen intakten Bildungschancen haben. Spielraum für ausgrenzendes Verhalten in der Schule und im Umfeld der Schule ist nicht tolerierbar.

Der Bericht der Petitionskommission zeigt klaren Handlungsbedarf. Für einen respektvollen Umgang an den Basler Schulen, müssen die angesprochenen Punkte prompt aufarbeitet und offene Fragestellungen geprüft und von der Regierung beantwortet werden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 14. April 2021. Zur Petition «Diskriminierungsfreie Schule» Überweisung der Grünliberalen an die Regierung zur Stellungnahme

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