Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Privatschule

Tagesstrukturen und Ferienangebote – Gesetzliche Verankerung

Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lasse.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf

Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen von Basel-Stadt

Grosser Rat, 27. Oktober 2021, Votum zum Ratschlag Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen auf Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) und Sekundarstufe I sowie Stellungnahme zu fünf Anzügen 

Der Ausbau ist notwendig, der Schulraum knapp

Wir Grünliberalen bestreiten die Notwendigkeit des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Tagesstrukturen nicht und sprechen uns für diese gesellschaftlich bedeutsame Investition aus. Aber die räumlich gegebenen Voraussetzungen in den Schulen verlangen vielerorts eine Verdichtung. Daneben müssen die pädagogischen Qualitätsansprüche der Schulen und der Tagesstrukturen natürlich weiter gewährleistet bleiben. Deswegen fand ich die Beratung in der BKK auch so herausfordernd. Eine sehr gute Organisation, Kommunikation und Zusammenarbeit bei den Schnittstellen sind erforderlich, um dem erhöhten Aufwand und der entstehenden Dynamik zu begegnen.

Im 2011 wurden aus pädagogischer Sicht Betreuungseinheiten mit 70 bis 80 Schülerinnen und Schüler empfohlen. Heute sollen nach dem Ausbau teilweise über 300 Kinder ihre Freizeit an den einzelnen Schulstandorten verbringen, während ihre Eltern arbeiten. Aktuell werden insgesamt bereits rund 4590 Schülerinnen und Schüler in Tagesstrukturenangeboten betreut.

Als Herausforderung sieht die glp die vorgesehene erweiterte Nutzung von Kindergärten durch Tagesstrukturen. Sie hat Einfluss auf die Arbeitsweise der betroffenen Lehrpersonen und ist darum nicht als reine Bau-Massnahme zu verstehen. Die räumlichen Verhältnisse dürfen nicht dazu führen, dass die pädagogischen Qualitätsansprüche nicht mehr erfüllt werden können und die Attraktivität dieses Berufs sinkt.

Der Punkt, dass aus wirtschaftlichen Überlegungen und ebenso aus Platzgründen an allen schuleigenen Tagesstrukturen auf das Kochen vor Ort verzichtet wird, was anderenorts praktiziert wird, führte ebenso zu regem Austausch in der BKK. Trotz der nachvollziehbaren Gründe ist die glp weiter vom Mehrwert von Küchen in Schulen überzeugt. Vor allem bei Schulhaus-Neubauten sind wir der Ansicht, sollte die Einbau-Möglichkeit jeweils neungeprüft werden. Dies weil Mahlzeiten aus frischen, regionalen Lebensmitteln zubereitet werden könnten. Die Wertschätzung und der Bezug der Kinder zum frischen Kochen und einer gesunden Ernährung gefördert würde. Aber auch der Unterricht könnte von Schulküchen profitieren. Kinder hätten die Möglichkeit in Kombination mit den Schulgärten den Nahrungskreislauf hautnah zu erleben. Weiter würden Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und auf die weiten Transportwege der Essensanlieferung könnte man ganz verzichten. Den langen Transportweg von Dübendorf nach Basel für die kalt anzuliefernden Mahlzeiten, findet die glp ökologisch und ökonomisch verkehrt. Sie machen aktuell 45% des Liefervolumens aus, was täglich rund 1000 Mahlzeiten entspricht.

Viel Geld für etwas, das nur auf Verordnungsebene geregelt ist

Zu Diskussionen haben auch bei uns Grünliberalen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung der Qualität der Tagesstrukturen geführt. Im Gegensatz zum Tagesbetreuungsgesetz werden sie einzig auf der Verordnungsebene geregelt, das Parlament hat darauf keinen Einfluss. Dieser Umstand verkomplizierte effektiv die Beratung in der BKK und ist zudem sehr komplex, und ich bin auch der Meinung, dass die Regelung nicht befriedigend ist. Die glp unterstützt deshalb die Motion Miozzari und Konsorten betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstruktur und Ferienangebote, die ebenfalls auf der Tagesordnung steht.

Finanzielle Ungleichbehandlung schuleigener bzw. schulexterner Tagesstrukturen

In diesem Kontext stehen für uns auch die frappanten Unterschiede der Kostenansätze bei den schuleigenen Tagesstrukturen einerseits pro Platz/Kind mit 10’725 Franken und den schulexternen Tagestrukturplätzen pro Platz/Kind à 4’600 Franken andererseits. Private Träger müssen dasselbe pädagogische Angebot mit garantierter Qualität bereitstellen. Sie sind ebenso an die Höhe der kantonalen Elternbeiträge gebunden aber müssen mit weniger als der Hälfte des Geldes wirtschaften. In der Konsequenz gelten andere Regeln für den Personaleinsatz und für die Arbeitsbedingungen. Weiter werden für die Betreuung von Kindern mit speziellem Förderbedarf im Gegensatz zu den schuleigenen Tagesstrukturen keine zusätzlichen Beiträge gesprochen. Wir Grünliberalen finden die Ungleichbehandlung der Leistungserbringer sehr problematisch.

Garantierter Anspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz

Ein weiterer Punkt, der in der BKK und auch glp-intern zu Diskussionen geführt hat, ist die Garantie, dass jedes Kind in Basel Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Tagesstrukturen richten sich nach den Bedürfnissen der Kinder, die ihre Freizeit dort verbringen, weil ihre Eltern arbeiten und Anspruch auf einen finanziell tragbaren und bedarfsgerechten Betreuungsplatz haben. Die Fraktion der glp ist der Ansicht, das Recht ist unabhängig davon, welche Schule die Kinder besuchen zu verstehen. Aus liberaler Sicht stehen wir Grünliberalen kritisch der Tatsache gegenüber, dass insbesondere in schulexternen Tagesstrukturen, die von privaten Trägern geführt werden, nur Kinder aus den Volkschulen finanzielle Unterstützung erhalten. Manche Privatschulen erheben einkommensabhängige Schulbeiträge, damit alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – den Unterricht besuchen können.

Der garantierte Kinderbetreuungsplatz ist nicht an die Wahl der Schule gekoppelt und soll darum nicht automatisch zum Verzicht des einkommensabhängigen finanziellen Anspruchs der Eltern führen. Dies trifft besonders die einkommensschwachen Familien.

Ebenso sind wir der Ansicht, dass in den Schulferien allen Kindern der Zugang zu den kantonalen mitfinanzierten und bedarfsgerechten Betreuungsangeboten zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten ist.

Ja zu den Ausgaben mit jährlicher Berichterstattung

Trotz den Ausführungen, sagen die Grünliberalen Ja zu den notwendigen Rahmenausgaben. In erster Linie geht es nun darum, den Ausbau der Tagesstrukturen zu sichern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu gewährleisten. Wir sprechen dem Regierungsrat unser Vertrauen aus, dass die finanziellen Mittel umsichtig und sorgfältig eingesetzt werden und anerkennen die enorme Herausforderung, die das Erziehungsdepartement wegen dem Kapazitätsausbau und der Verzahnung von Bildung und Freizeit sowie bei der Koordination der interprofessionellen Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus zwei Bereichen zu meistern hat.

Wir begrüssen deswegen die jährliche Berichterstattung in Bezug auf die Umsetzung der konkreten Massnahmen an den einzelnen Schulstandorten. Die Grünliberalen folgen zudem den Ausführungen des Regierungsrats, in Bezug auf die im Ratschlag aufgeführten Anzüge und empfehlen sie abzuschreiben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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