Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Tagesstrukturen und Ferienangebote – Gesetzliche Verankerung

Derzeit werden etwa 6’300 Schülerinnen und Schüler in den Tagesstrukturen von Basel-Stadt betreut. Angesichts dieser Zahl ist ein angemessener gesetzlicher Rahmen für das pädagogische Angebot unerlässlich. Es überrascht daher nicht, dass sich alle Parteien in diesem Punkt einig waren. Dennoch hat die Integration in das Schulgesetz weitreichende Auswirkungen, über die sich die Grünliberalen und insbesondere Christine Staehelin, Leiterin der GLP-Fachgruppe Bildung und Familie intensiv Gedanken gemacht haben, wovon ich einige in mein Votum einfliessen lasse.

Darüber hinaus freue ich mich besonders über die Entscheidung, dass zukünftig alle Kinder im Kanton Basel-Stadt unabhängig von der Schulwahl ihrer Eltern gleichen Zugang zur Ferienbetreuung haben. Diese Gleichstellung unterstreicht die Offenheit unserer Gesellschaft und stärkt unsere Attraktivität als Standort.

Es freut mich sehr, dass die BZ Basel die neue Regelung in einem Artikel aufgegriffen hat. Hier ist der Link zu ihrem Beitrag: Gleiche Rechte für alle: Tagesstruktur-Angebote neu auch für Privatschüler


Grosser Rat 6. März 2024: Einstimmige Überweisung des Ratschlags der Regierung für die Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 zur Umsetzung von drei Motionen (Tagesstrukturen) sowie Bericht zu zwei Anzügen, Bericht der BKK

Schuleigene und schulexterne Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und aber auch Kindertagesstätten sind zentrale Bausteine der familienergänzenden Kinderbetreuung in Basel-Stadt.

Immer mehr Eltern vereinen Beruf und Familie. Ein Blick auf den Zahlenspiegel 2022/23 verdeutlicht die Folge:
3’800 Tagestrukturplätze wurden von 5’282 Schulkinder belegt, zusätzlich zu den 4’334 Kindern, die Kindertagesstätten besuchten.

Die knapp 10’000 familienergänzend betreuten Kinder und zusätzlich rund 1’000 Schüler und Schülerinnen, die das Mittagstischangebot der Sekundarstufe nutzen, unterstreichen die Bedeutung dieser umfassenden gesetzlichen Verankerung, die wir heute beschliessen wollen.

Die Anzahl Kinder in der Ferienbetreuung ist im aktuellen Zahlenspiegel nicht aufgeführt. Ich nutzte im Votum die Gelegenheit anzuregen, dass der Regierungsrat diese bei zukünftigen Berichten ebenfalls abbildet. Sicher ist, dass ein beträchtlicher Anteil der Kinder ihre Freizeit in diesen Angeboten verbringt.

Liest man die Berichte der Regierung zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend Tagesbetreuung und der Tagesstruktur, so fällt auf, dass die Begriffe: Tagesschule, familienergänzend, schulergänzend, unterrichtsergänzend, schuleigen und schulextern sowie Ferienbetreuung und Tagesferien in Verbindung mit dem Betreuungsangebot verwendet werden. Eltern müssen sich durch einen Dschungel an Kinderbetreuungsangeboten navigieren, und es führt dazu, dass unterschiedliche Vorgaben für Eltern und Betreuungsanbieter gelten. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Systeme aus Sicht der Eltern und der Tarife anstrebt.

Darüber hinaus haben wir uns aber gefragt, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen mit optionalen Tagesstrukturen existieren, nicht auch in Basel-Stadt im Bereich „Soziales und Sicherheit“ verankert werden sollten. Dies angegliedert an das Tagesbetreuungsgesetz. Die Regierung führt in ihrem Ratschlag aus, dass sie die Tagesstrukturen im Schulgesetz verorten will, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Unterricht in der Volksschule bestehen würde. Wenn aber die Kantonsverfassung Eltern, die staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit garantiert, warum sollen dann im Schulgesetz die Tagesstrukturen als unterrichtsergänzendes Angebot verortet werden?

Die Diskussion um die Begrifflichkeiten mag als Wortklauberei und gesetzlich irrelevant erscheinen, doch die Platzierung von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen im Schulgesetz – bei freiwilliger Teilnahme – birgt Risiken für die Chancengerechtigkeit der Schüler und Schülerinnen. Und – ungeachtet des grossen Bestrebens der Volksschulleitung und des Schulpersonals, dass Bildung und Betreuung zu einer Schulgemeinschaft verschmelzen, führt die aktuelle Situation doch zu einem Nebeneinander – und ist weder Fisch noch Vogel.

Die GLP betrachtet diese Entwicklung der schuleigenen Tagesstrukturen kritisch, insbesondere in Bezug auf das stetige Wachstum mit bis zu 300 Betreuungsplätzen pro Standort und die dadurch entstehende ständige Veränderung der Kindergruppenzusammensetzung, sowie im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulraum. Heute bleiben Schulräume ungenutzt, wenn die Kinder in der Tagesstruktur sind, und Tagesstrukturen stehen leer, wenn die Kinder in der Schule sind.

Die Grünliberalen hadern zwar mit dem Begriff Tagesstrukturen im Schulgesetz, sehen die Chance aber bei der Weiterentwicklung der positiven Aspekte im Stile der Tagesschule und stimmen deshalb der Verankerung zu. Die Festlegung fester Betreuungszeiten hätte günstige Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit, auf stabilere und kleinere Gruppen auch im Klassenverband und damit auf die Raum- und Personalplanung. In der Konsequenz würde dies eine effizientere Ressourceneinteilung ermöglichen und damit Kosten senken.

Einige unserer Bedenken bleiben aber bestehen. Dies hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern und Kindern in Basel-Stadt in schulexternen Tagesstrukturen gegenüber den Kindertagesstätten. Finanziert werden beide familienergänzenden Angebote einerseits durch Elternbeiträge und andererseits durch kantonale Subventionen.

Kinder, die am Morgen eine private Bildungsinstitution besuchen, haben Zugang zu familien- und schulergänzenden Kitas mit subventionieren Betreuungsbeiträgen. Jedoch haben dieselben Kinder keinen Zugang zu familien- und schulergänzenden schulexternen Tagesstrukturen mit subventionierten Beiträgen. Dies kann dazu führen, dass Familien mit mehreren Kindern, die einerseits die öffentliche Schule besuchen und andererseits ein Angebot einer privaten Schule nutzen, diese nicht am selben Ort zu denselben Bedingungen betreuen lassen können.
Die GLP empfindet diesen Umstand als sehr problematisch und es ist besonders bedauerlich, weil es sich um eine Missachtung der Bedürfnisse der Familien und Kinder handelt und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Es geht lediglich um eine Frage der Einteilung der Kinder in die vorhandenen familien- und schulergänzenden kantonalen Angebote.

Die im BKK-Bericht vorgeschlagene Ausnahmeregelung hätte privaten schulexternen Tagesstrukturanbieter erlaubt, in begründeten Einzelfällen bei der Fachstelle Tagesstrukturen anzuklopfen. Die Ausnahmeregelung hätte nicht die Finanzierung der schuleigenen Tagebetreuung an privaten Bildungsinstitutionen ermöglicht. Selbst wenn Privatschulen die Option in Betracht gezogen hätten, ihre Betreuungsleistungen auszulagern und durch schulexterne Anbieter zu ersetzen, wäre es allein in der Hand des Erziehungsdepartements gelegen, eine derartige Leistungsvereinbarung überhaupt abzuschliessen.

Eine unkomplizierte Anpassung hätte also eine bedürfnisgerechte Betreuungssituationen für Geschwister schaffen können. Nicht mehr und nicht weniger wäre passiert.

Ich bin weiterhin von dieser Forderung überzeugt doch anstatt einen neuen Antrags zu stellen, gebe ich zu, dass meine Unterstützungsanfrage für manche Parlamentsmitglieder vielleicht etwas kurzfristig war. Ich möchte mich denn auch herzlich bei denjenigen bedanken, die das Anliegen mitgetragen hätten, und behalte mir vor, die Forderung zu einem anderen Zeitpunkt einzubringen.

Ich freue mich dafür besonders, dass die Ungleichbehandlung der Betreuungssituation für Eltern von Kindern in Privatschulen während den Schulferien aufgehoben wird. Die Umsetzung ist auf meine Motion vom März 2022 zurückzuführen. Zum Geschäft geht es online hier: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111613 Damit wird die bis zum Januar 2022 geltende Handhabung, nämlich gleiche Buchungsbedingen für alle Kinder, wieder eingeführt. Die GLP unterstützt diese Gesetzesanpassung selbstverständlich. Sie garantiert allen Erziehungsberechtigten im Kanton Basel-Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien.

Diese Massnahme ist auch für die kulturelle und ausserschulische soziale Integration und Durchmischung der Kinder von Bedeutung. Vor allem aber erlaubt es ihnen, gemeinsam mit ihren Freunden ihre Freizeit zu verbringen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Zum Ratschlag der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405428.pdf
Zum Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hier:  https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406611.pdf

Nationale Elternzeit

Grosser Rat 8. November 2023: Antrag der „die Mitte“ auf Einreichung einer Standesinitiative zur Einführung einer nationalen Elternzeit. Das Parlament lehnt mit 73 Nein zu 16 Ja Stimmen den Vorstoss ab.


Die Einführung einer nationalen Elternzeit zur Förderung der Gleichstellung ist ein Kernanliegen der Grünliberalen.

Die bestehende nationale Gesetzgebung behindert die Geschlechtergleichstellung im Berufsleben, da Frauen hauptsächlich das Risiko tragen, ihre Arbeitsplätze zu verlieren oder aufzugeben. Um die Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarktpartizipation beider Elternteile nach der Geburt zu fördern, sind Anpassungen der gesetzlichen Regelungen notwendig. Es gilt ein Modell einzuführen, das die gemeinsame Betreuungsverantwortung der Eltern ins Zentrum stellt.

Die Forderung nach Elternzeit wird nicht nur von der eidgenössischen Kommission für Familienfragen und von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit in Umfragen unterstützt, sondern hat sich kürzlich in Genf bei der Abstimmung zu einer entsprechenden GLP-Vorlage mit einer Zustimmung von rund 58% der Bevölkerung deutlich manifestiert.

Im Kanton Basel haben wir erst im Juni 23 ebenfalls über eine kantonale Elternzeit diskutiert. Diverse Stimmen haben den Vorstoss abgelehnt mit dem Wunsch nach einer einheitlichen nationalen Regelung anstelle eines Basler Finish.

Nun kann man sich natürlich fragen, weshalb ausgerechnet die GLP die Standesinitiative unterstützt, da wir ja selbst jeder Zeit einen entsprechenden Vorstoss im Nationalrat einreichen können. Das haben wir bereits versucht. Auf nationaler Eben hat unsere Nationalrätin Kathrin Bertschy für die Einführung einer Elternzeit Druck gemacht, erhielt aber in den Gremien bisher keine Zustimmung. Es geht nicht vorwärts.

Das Hauptargument gegen die Elternzeit waren die Kosten Die GLP-Basel sieht Möglichkeiten, diese finanziell ausgewogener zu gestalten, indem die Bewertung von Betreuungsarbeit zu Hause unabhängig von beruflichen oder bildungsbezogenen Faktoren erfolgt. Diesen Aspekt wollen wir mit einer Neubehandlung des Geschäfts in Bern einbringen.

Die vorliegende Standesinitiative legt „dehnbare minimale“ Bedingungen fest, um verschiedene Modelle zur Einführung einer nationalen Elternzeit zu prüfen und lässt also Raum für die Lösungsfindung. Wir sind denn auch der Meinung, dass vor allem Punkt 3 der Bedingungen in Bundesbern diskutiert werden muss. Wir setzen uns klar für eine paritätische Elternzeit ein. Konkret schlagen wir vor, die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit zu ersetzen, die sich aus 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung und maximal 14 Wochen Vaterschaftsentschädigung zusammensetzt. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung sollte nur bestehen, wenn beide Eltern nach der Geburt erwerbstätig sind. Die derzeitigen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind zu knapp, um eine angemessene externe Kinderbetreuung aufzugleisen, die den Ansprüchen an ein modernes Familienleben mit Kind entspricht.

Letztendlich wollen wir Grünliberalen die wachsende familiale Vielfalt stärken und ebenso von der traditionellen Rollenverteilung wegkommen, in der Frauen immer noch oft berufliche Einschränkungen hinnehmen oder den Arbeitsmarkt aufgrund von Mutterschaft verlassen.

Weil unsere Präferenz bei einer nationalen Lösung im Vergleich zu einer kantonalen Lösung liegt und da die Standesinitiative offene ausbaubare Bedingungen und Vorschläge zur Einführung einer nationalen Elternzeit prüfen soll, haben wir die Überweisung empfohlen. Dies als starkes Pro-Elternzeit-Signal nach Bern aus Basel – für eine moderne und liberale Gesellschaft.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5448
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112717

Bildquellehttps://www.personio.de/hr-lexikon/elternzeit-verlaengern/

 

Kantonale Regelungen gefährden die Vielfalt in der Kinderbetreuung

Notiz zum Artikel von Laura Ferrari in „Basel Jetzt“ vom 24. Juli 2023

„Die Kita muss schliessen, doch die Leiterin kämpft weiter: Diese Arbeit ist mir wichtig und wertvoll“

Hier gehts zum Artikel: https://www.baseljetzt.ch/die-kita-muss-schliessen-doch-die-leiterin-kaempft-weiter-diese-arbeit-ist-mir-wichtig-und-wertvoll/90374 via @undefined


Ich bin überzeugt, dass die wertvollen und einzigartigen pädagogischen Konzepte in kleinen Kitas unterstützt werden sollten, um hochwertige Kinderbetreuung und Bildungsangebote zu bewahren.

Der Bericht von Laura Ferrari in „Basel jetzt“ lenkt die Aufmerksamkeit auf diese wichtige Problematik, die Kindertagesstätten wie die Kita „Rappelkischte“ durch die neuen Regelungen des Tagesbetreuungsgesetzes im Kanton Basel-Stadt betrifft. Dafür bin ich dankbar.

Die Verordnung zum neuen Tagesbetreuungsgesetz hat die Kriterien für staatliche Subventionsbeiträge geändert, wodurch nur noch Kitas, die bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen, Betreuungsbeiträge für die Eltern beantragen können. Dazu zählen tägliche Öffnungszeiten von 12 Stunden und Betriebsferien von höchstens vier Wochen.

Möglicherweise denkt man, dass Kitas wie die „Rappelkischte“ einfach ihre Öffnungszeiten verlängern oder den Betrieb über mehr Wochen hinweg offenhalten sollten, um die Kriterien zu erfüllen. Jedoch birgt diese vermeintlich einfache Lösung zusätzliche Herausforderungen, da sie mehr Personal erfordert und somit steigende Kosten verursacht.

Das eigentliche Problem liegt darin, dass Kitas mit einem besonderen und wertvollen pädagogischen Ansatz nicht in das vorgegebene Raster der staatlichen Kriterien passen. Dies bedeutet, dass sie nur noch als Kitas ohne Betreuungsbeiträge geführt werden können, da sie die geforderten regulatorischen Standards nicht erfüllen.

Für die Eltern hat dies zur Folge, dass sie keine kantonalen Subventionen für die Betreuung ihrer Kinder in solchen Kitas beantragen können, obwohl sie genau dieses Angebot aufgrund seiner Qualität und Philosophie auswählen möchten.

Insbesondere sind kleinere familiäre Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von den neuen Regelungen betroffen, die sich durch ihre innovativen und individuellen pädagogischen Konzepte auszeichnen. Darunter fällt auch das Kinderhuus Gampiross, das ich leiten darf und einen privaten Kindergarten mit familienergänzender Betreuung anbietet. Als Elternverein und NPO fördern und betreuen wir seit über 50 Jahren Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren und gelten als Pionier in der Branche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem reichen Erfahrungsschatz.

Wenn wir die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien ernsthaft berücksichtigen möchten, sollten wir uns bewusst machen, wie wertvoll und einzigartig die pädagogischen Konzepte mancher Kitas und Bildungsinstitutionen sind.

Statt sie zu benachteiligen, sollten wir sie vielmehr unterstützen und ihre Vielfalt in der Kinderbetreuung bewahren. Denn sie bieten nicht nur Betreuung und Beziehung, sondern auch wertvolle Bildungs- und Entwicklungsangebote für unsere Kinder, die nicht durch finanzielle Einschränkungen ausgebremst werden sollten, was in der Folge zur Schliessung solcher bedeutenden Betriebe führt.

Sandra Bothe-Wenk 
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Kinderbetreuung für alle

NOTIZ zum Ratschlag und Bericht betreffend Kantonale Volksinitiative «Kinderbetreuung für alle» Gegenvorschlag der Regierung  «für eine bedarfsgerechte, finanziell tragbare und qualitativ hochwertige familienergänzende Kinderbetreuung»

Es sind gute Nachrichten für die Eltern im Kanton Basel-Stadt. Die finanziellen Hürden für das Kinder-Betreuungsangebot sollen niedriger werden, die Arbeit sich auszahlen und damit allen Eltern bessere berufliche Perspektiven eröffnen. Der Vorschlag der Regierung bedeutet eine wirkungsvolle Steigerung der Attraktivität, Familie und Beruf zu vereinbaren. Damit würde ebenso unser Wirtschaftsstandort nachhaltig gestärkt.

Familienmodelle sollen dennoch nicht gegeneinander ausgespielt werdenDie Betreuung soll zahlbar sein, aber nicht gar nichts kosten. Schlussendlich geht es um eine ganzheitliche Familienpolitik in Basel. Der gesellschaftliche Wandel bringt verschiedenen Realitäten mit sich. Das Erscheinungsbild von Familien hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert, ist vielfältiger und bunter geworden: Familien, die längst eine von der üblichen abweichenden Aufteilung in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder leben, Mütter, die gerne reduzieren und Väter, die mehr arbeiten möchten und umgekehrt, aber auch alleinerziehende Familien oder solche mit mehreren Vätern oder Müttern. Unser gesellschaftlicher Anspruch sollte darin bestehen, alle abzuholen.

So vielfältig wie Familien heute sind, so vielfältig richten sie ihre familieninternen Kinder-Betreuungsmodelle ein. Flexible ganzheitlich gedachte Lösungsvorschläge für eine familienergänzende Betreuung im Kanton Basel-Stadt, führen zu einer breiteren Akzeptanz der Vorlage bei der Basler Stimmbevölkerung.

Es sind aber ebenso gute Nachrichten für die Mitarbeitenden in Betreuungsinstitutionen. Die Vorlage berücksichtigt konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in der Kita und den schulexternen Tagesstrukturen. In der Konsequenz würde die Umsetzung eine nachhaltige Qualitätssteigerung der pädagogischen professionellen Betreuung von Kindern im Kanton Basel-Stadt bedeuten.

Dem Ratschlag zugrunde liegt die Modellkostenrechnung für einen Vollzeitplatz, die noch nicht vorliegt. Eine aussagekräftige Beurteilung über die Verbesserungen der Mitarbeitenden ist aktuell nicht abschliessend möglich. Die Richtung stimmt.

Der Gegenvorschlag beinhaltet ebenso die Stärkung der Spielgruppen und das Förderangebot „Deutsch als Zweitsprache“. Erfreulich ist zudem, dass die unterschiedlichen Beitragssysteme der Tagesbetreuung und der Tagesstruktur längerfristig zusammengeführt werden sollen. Ein sinnvoller Schritt für die Vereinfachung der Betreuungslandschaft in unserem Kanton.

Nun steht die Detailberatung des Ratschlags an, auf die ich gespannt bin. Das letzte Wort ist nicht gesprochen und ich bin offen für Optimierungsvorschläge

Unter anderem interessiert mich, was der Gegenvorschlag für Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge bedeutet. Wichtig ist mir, dass auch in Zukunft Betreuungseinrichtungen – wie beispielsweise kleine Institutionen mit speziellen Angeboten oder integrative Kindergärten für Kinder ab 3 Jahren – bestehen bleiben können. Solche innovativen Betriebsideen sollen auch weiterhin ihren Platz in der Betreuungslandschaft von Basel-Stadt haben und für Eltern zahlbar bleiben, damit die Gleichbehandlung aller Erziehungsberechtigter tatsächlich garantiert ist.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Ratschlag und Bericht der Regierung zur Volksinitiative „Kinderbetreuung für alle“ https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111361

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

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