Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Kinderbetreuung

Kantonale Regelungen gefährden die Vielfalt in der Kinderbetreuung

Notiz zum Artikel von Laura Ferrari in „Basel Jetzt“ vom 24. Juli 2023

„Die Kita muss schliessen, doch die Leiterin kämpft weiter: Diese Arbeit ist mir wichtig und wertvoll“

Hier gehts zum Artikel: https://www.baseljetzt.ch/die-kita-muss-schliessen-doch-die-leiterin-kaempft-weiter-diese-arbeit-ist-mir-wichtig-und-wertvoll/90374 via @undefined


Ich bin überzeugt, dass die wertvollen und einzigartigen pädagogischen Konzepte in kleinen Kitas unterstützt werden sollten, um hochwertige Kinderbetreuung und Bildungsangebote zu bewahren.

Der Bericht von Laura Ferrari in „Basel jetzt“ lenkt die Aufmerksamkeit auf diese wichtige Problematik, die Kindertagesstätten wie die Kita „Rappelkischte“ durch die neuen Regelungen des Tagesbetreuungsgesetzes im Kanton Basel-Stadt betrifft. Dafür bin ich dankbar.

Die Verordnung zum neuen Tagesbetreuungsgesetz hat die Kriterien für staatliche Subventionsbeiträge geändert, wodurch nur noch Kitas, die bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen, Betreuungsbeiträge für die Eltern beantragen können. Dazu zählen tägliche Öffnungszeiten von 12 Stunden und Betriebsferien von höchstens vier Wochen.

Möglicherweise denkt man, dass Kitas wie die „Rappelkischte“ einfach ihre Öffnungszeiten verlängern oder den Betrieb über mehr Wochen hinweg offenhalten sollten, um die Kriterien zu erfüllen. Jedoch birgt diese vermeintlich einfache Lösung zusätzliche Herausforderungen, da sie mehr Personal erfordert und somit steigende Kosten verursacht.

Das eigentliche Problem liegt darin, dass Kitas mit einem besonderen und wertvollen pädagogischen Ansatz nicht in das vorgegebene Raster der staatlichen Kriterien passen. Dies bedeutet, dass sie nur noch als Kitas ohne Betreuungsbeiträge geführt werden können, da sie die geforderten regulatorischen Standards nicht erfüllen.

Für die Eltern hat dies zur Folge, dass sie keine kantonalen Subventionen für die Betreuung ihrer Kinder in solchen Kitas beantragen können, obwohl sie genau dieses Angebot aufgrund seiner Qualität und Philosophie auswählen möchten.

Insbesondere sind kleinere familiäre Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von den neuen Regelungen betroffen, die sich durch ihre innovativen und individuellen pädagogischen Konzepte auszeichnen. Darunter fällt auch das Kinderhuus Gampiross, das ich leiten darf und einen privaten Kindergarten mit familienergänzender Betreuung anbietet. Als Elternverein und NPO fördern und betreuen wir seit über 50 Jahren Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren und gelten als Pionier in der Branche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem reichen Erfahrungsschatz.

Wenn wir die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien ernsthaft berücksichtigen möchten, sollten wir uns bewusst machen, wie wertvoll und einzigartig die pädagogischen Konzepte mancher Kitas und Bildungsinstitutionen sind.

Statt sie zu benachteiligen, sollten wir sie vielmehr unterstützen und ihre Vielfalt in der Kinderbetreuung bewahren. Denn sie bieten nicht nur Betreuung und Beziehung, sondern auch wertvolle Bildungs- und Entwicklungsangebote für unsere Kinder, die nicht durch finanzielle Einschränkungen ausgebremst werden sollten, was in der Folge zur Schliessung solcher bedeutenden Betriebe führt.

Sandra Bothe-Wenk 
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Kinderbetreuung für alle

NOTIZ zum Ratschlag und Bericht betreffend Kantonale Volksinitiative «Kinderbetreuung für alle» Gegenvorschlag der Regierung  «für eine bedarfsgerechte, finanziell tragbare und qualitativ hochwertige familienergänzende Kinderbetreuung»

Es sind gute Nachrichten für die Eltern im Kanton Basel-Stadt. Die finanziellen Hürden für das Kinder-Betreuungsangebot sollen niedriger werden, die Arbeit sich auszahlen und damit allen Eltern bessere berufliche Perspektiven eröffnen. Der Vorschlag der Regierung bedeutet eine wirkungsvolle Steigerung der Attraktivität, Familie und Beruf zu vereinbaren. Damit würde ebenso unser Wirtschaftsstandort nachhaltig gestärkt.

Familienmodelle sollen dennoch nicht gegeneinander ausgespielt werdenDie Betreuung soll zahlbar sein, aber nicht gar nichts kosten. Schlussendlich geht es um eine ganzheitliche Familienpolitik in Basel. Der gesellschaftliche Wandel bringt verschiedenen Realitäten mit sich. Das Erscheinungsbild von Familien hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert, ist vielfältiger und bunter geworden: Familien, die längst eine von der üblichen abweichenden Aufteilung in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder leben, Mütter, die gerne reduzieren und Väter, die mehr arbeiten möchten und umgekehrt, aber auch alleinerziehende Familien oder solche mit mehreren Vätern oder Müttern. Unser gesellschaftlicher Anspruch sollte darin bestehen, alle abzuholen.

So vielfältig wie Familien heute sind, so vielfältig richten sie ihre familieninternen Kinder-Betreuungsmodelle ein. Flexible ganzheitlich gedachte Lösungsvorschläge für eine familienergänzende Betreuung im Kanton Basel-Stadt, führen zu einer breiteren Akzeptanz der Vorlage bei der Basler Stimmbevölkerung.

Es sind aber ebenso gute Nachrichten für die Mitarbeitenden in Betreuungsinstitutionen. Die Vorlage berücksichtigt konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in der Kita und den schulexternen Tagesstrukturen. In der Konsequenz würde die Umsetzung eine nachhaltige Qualitätssteigerung der pädagogischen professionellen Betreuung von Kindern im Kanton Basel-Stadt bedeuten.

Dem Ratschlag zugrunde liegt die Modellkostenrechnung für einen Vollzeitplatz, die noch nicht vorliegt. Eine aussagekräftige Beurteilung über die Verbesserungen der Mitarbeitenden ist aktuell nicht abschliessend möglich. Die Richtung stimmt.

Der Gegenvorschlag beinhaltet ebenso die Stärkung der Spielgruppen und das Förderangebot „Deutsch als Zweitsprache“. Erfreulich ist zudem, dass die unterschiedlichen Beitragssysteme der Tagesbetreuung und der Tagesstruktur längerfristig zusammengeführt werden sollen. Ein sinnvoller Schritt für die Vereinfachung der Betreuungslandschaft in unserem Kanton.

Nun steht die Detailberatung des Ratschlags an, auf die ich gespannt bin. Das letzte Wort ist nicht gesprochen und ich bin offen für Optimierungsvorschläge

Unter anderem interessiert mich, was der Gegenvorschlag für Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge bedeutet. Wichtig ist mir, dass auch in Zukunft Betreuungseinrichtungen – wie beispielsweise kleine Institutionen mit speziellen Angeboten oder integrative Kindergärten für Kinder ab 3 Jahren – bestehen bleiben können. Solche innovativen Betriebsideen sollen auch weiterhin ihren Platz in der Betreuungslandschaft von Basel-Stadt haben und für Eltern zahlbar bleiben, damit die Gleichbehandlung aller Erziehungsberechtigter tatsächlich garantiert ist.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Ratschlag und Bericht der Regierung zur Volksinitiative „Kinderbetreuung für alle“ https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111361

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Petition: Kitas sind Service Public

Grosser Rat 15. September 2021. Votum zum Bericht der Petitionskommission

Vermerk: der Titel der Petition nimmt auf einen Aspekt der Petition Bezug. In erster Priorität geht es aber um die Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt.

Ein frei zugängliches und qualitativ hochstehendes Tagesbetreuungsangebot zu finanziell tragbaren Bedingungen, leistet einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Kinder und einen entscheidenden Anteil zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Basel-Stadt garantiert als einziger Kanton in der Schweiz das verfassungsmässige Recht auf Tagesbetreuung. Das ist eine gewichtige Errungenschaft für die Familien von Basel-Stadt.

Im Bericht der Petitionskommission wird von Vertretern des Erziehungsdepartements ausgeführt, dass das System der familienexternen Kinderbetreuung in zwei Bausteine aufgeteilt ist. Die Tagesbetreuung und die Tagesstrukturen – beides freiwillige Angebote. 

Bei der Tagesbetreuung richtet sich das Angebot an Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zur 3. Primarschulklasse. Die Tagesstrukturen richten sich an Kinder ab Kindergartenalter bis zur 6. Primarschulklasse. Folglich findet eine Überschneidung der Angebote während 5 Jahren statt.

Eine am Wohl der Kinder orientierte, gute Qualität einer familienergänzenden Kinderbetreuung, ist für Eltern und auch für Mitarbeitende ein wichtiges Auswahlkriterium.

Um den hohen Qualitätsanspruch umzusetzen, braucht es neben dem pädagogischen Konzept, einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel und genug fachlich qualifiziertes Personal mit angemessenen Löhnen, die die Arbeit der Fachpersonen auch gesellschaftlich wertschätzt. 

Die Grünliberalen anerkennen, dass mit dem neuen Tagesbetreuungsgesetz, das per Januar 2022 zur Umsetzung kommt, das System für die Eltern vereinfacht wird und die Eltern höhere Betreuungsbeiträge für die Kita erhalten.

Das Lohnniveau des Fachpersonals in den privaten Institutionen ist aber nach wie vor tief. Dies betrifft neben den Kitas, nicht zuletzt die schulexternen Tagesstrukturen. Das Angebot gehört ebenso zur familienergänzenden Betreuung im Kanton Basel-Stadt. 

Auch die Arbeitsbedingungen und Ausbildungsqualifikationen werden in den Betreuungsangeboten unterschiedlich gehandhabt, ebenso wie die Richtlinien zum Betreuungsschlüssel.

Es besteht also nach wie vor Handlungsbedarf, um die Anliegen der Petition und die von ihr genannten Qualitätskriterien, umfassend zu gewährleisten. Denn aktuell sind die Spiesse in den Angeboten der Kinderbetreuung verschieden lang. 

Die GLP stimmt deshalb für die Überweisung der Petition an die Regierung. Sie erhofft sich damit eine sorgfältige Prüfung der angefragten Punkte sowie eine angemessene Finanzierung, die alle kantonalen Betreuungsangebote umfassen soll.

Die Auffassung der Petenten, dass es sich bei der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung respektive Tagesstruktur um einen Service Public handelt und dass dieser folglich vollständig staatlich finanziert und für die Eltern kostenlos sein soll, schätzt die GLP kritisch ein. 

Die Diskussion darüber, inwiefern die Kinderbetreuung als staatliche bzw. als private Aufgaben verstanden wird, muss erst noch geführt werden. Wir Grünliberalen favorisieren nicht ein spezielles Familienbild. 

Festhalten können wir, dass die GLP, die grosse Bedeutung der Kinderbetreuung im Zuge der Gleichstellung und der Care-Arbeit als systemrelevant anerkennt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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