Der Digitalisierungs-Schub in den nachobligatorischen Schulen ist absolut notwendig. Er ist der Schlüssel zur Lebens– und Arbeitswelt der Zukunft und bietet neue Möglichkeiten und Chancen für den Unterricht an den Schulen.
Dies mit der Konsequenz, dass IT-Geräte für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die Jugendlichen sollen eigene Geräte mit in die Schule nehmen und in den Schulalltag integrieren.
Eltern müssen die Kosten privat tragen, was für manche Familien eine grosse finanzielle Belastung bedeutet mit der Gefahr, dass die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet ist.
Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess für alle involvierten Parteien mit genug Handlungsspielraum und für die Erziehungsberechtigten zu bezahlbaren Bedingungen umgesetzt werden kann.
Auch der Regierungsrat hat Anpassungsbedarf eruiert. Am Anfang waren – separat – zusätzliche Empfehlungen für die Mittelschulen gelistet. Nun gelten die Minimalanforderungen als Standard. Gemäss Stellungnahme der Regierung sollen weitere Anpassungen möglich sein. Man darf also sagen, die Entwicklung ist positiv.
Basierend auf diesen Minimalanforderungen für Mittelschulen können nun Jugendliche als Alternativlösung offiziell die IT-Geräte einsetzen, die sie auf Sekundarstufe I unentgeltlich erhalten. Das ist ökologisch nachhaltig sinnvoll und kostensparend. Die Anschaffung von neuen IT-Geräten mit einem Kaufpreis von bis zu 1500 Franken gemäss Ratschlag der Regierung, ist definitiv zu teuer – und – neben den weiteren obligatorischen Schulkosten – für Familien sehr belastend.
Jetzt ist es wichtig:
- Den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sicher an allen weiterführenden Schulen umzusetzen.
- Die Minimalanforderungen weiterlaufend zu überprüft – und wo möglich – weiter anzupassen
- Dafür Sorge zu tragen, wenn Jugendliche eigene IT-Geräte für den Unterricht an weiterführende Schulen einsetzen müssen, die Anschaffungskosten für die Familien finanziell tragbar bleiben.
Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen
Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD System in den nachobligatorischen Schulen » 2. Überweisung als Anzug